Schlussfolgerungen des Rates zu mobilitätsspezifischen Informationsdiensten für Künstler und Kulturschaffende
Amtsblatt Nr. C 175 vom 15/06/2011 S. 0005 - 0007
Schlussfolgerungen des Rates zu mobilitätsspezifischen Informationsdiensten für Künstler und Kulturschaffende 2011/C 175/02 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — GESTÜTZT AUF: - das Programm "Kultur" (2007-2013) [1] und dessen spezifisches Ziel der grenzüberschreitenden Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden; - die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda [2], gemäß der die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden einen grundlegenden Beitrag zur Erreichung ihrer strategischen Ziele leistet; - die Schlussfolgerungen des Rates vom 21. Mai 2008 zum Arbeitsplan im Kulturbereich 2008-2010 [3], insbesondere die Priorität 1 "Verbesserung der Bedingungen für die Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden"; - die Schlussfolgerungen des Rates vom 18. November 2010 zum Arbeitsplan für Kultur 2011-2014 [4], insbesondere die Priorität C "Kompetenzen und Mobilität"; - das UNESCO-Übereinkommen vom 20. Oktober 2005 zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen [5], bei dem die EU und ihre Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind; sie treten daher dafür ein, zu gewährleisten, dass Künstler, Kulturschaffende und die Bürger in der ganzen Welt eine breite Palette von künstlerischen Aktivitäten, Gütern und Dienstleistungen, einschließlich ihrer eigenen, schaffen, herstellen, verbreiten und genießen können; UNTER HINWEIS AUF: - das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zur Analyse der durch das Grünbuch "Erschließung des Potenzials der Kultur- und Kreativindustrien" eingeleiteten Konsultation, insbesondere das Kapitel über Mobilität und Zirkulation [6], in dem betont wird, dass in zahlreichen Beiträgen auf Regulierungs-, rechtliche und sonstige Fragen, die sich auf die Mobilität auswirken, eingegangen und die Bereitstellung entsprechender Informationen gewünscht wurde; - das Pilotprojekt des Europäischen Parlaments zur Förderung der Mobilität von Künstlern, das darauf abzielt, die Bedingungen für die Mobilität von Künstlern zu verbessern, einschließlich der Studie über Informationssysteme [7]; - den Bericht der Arbeitsgruppe im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zur Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden von Juni 2010 und insbesondere die darin enthaltenen Empfehlungen zur Bereitstellung mobilitätsspezifischer Informationen für Künstler und Kulturschaffende, einschließlich der Leitlinien für mobilitätsspezifische Informationsdienste [8]; IN ERWÄGUNG NACHSTEHENDER GRÜNDE: - Die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden in Europa ist von entscheidender Bedeutung für die Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt und den interkulturellen Dialog. Dies verdient, von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten aktiv gefördert zu werden; - die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden fördert kreative Begegnungen ebenso wie das Hervorbringen und den Austausch kultureller Güter und Dienstleistungen; - Mobilität stärkt den Sinn für die Zugehörigkeit zur Europäischen Union und verleiht eine tiefere Kenntnis unserer gemeinsamen Kulturen; - Mobilität ist gemäß den Verträgen wichtig für das uneingeschränkte Funktionieren des europäischen Arbeitsmarkts. Eine aktivere und effizientere Nutzung der durch den Binnenmarkt gebotenen Möglichkeiten kann neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsmöglichkeiten für Künstler und Kulturschaffende schaffen und somit die Beschäftigung im Kultursektor und in der Wirtschaft insgesamt fördern; - kulturelle und künstlerische Arbeit findet zunehmend in internationalen Zusammenhängen statt, sodass Möglichkeiten für Arbeit, Tourneen, Gastaufenthalte, Zusammenarbeit, Koproduktionen, Laufbahnentwicklung, Ausbildung und Gruppenlernen oft außerhalb der nationalen Grenzen entstehen; - mehr und bessere Mobilität kann zur Verwirklichung der Ziele der Strategie Europa 2020, nämlich intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, beitragen [9]; - Verwaltungs- und Regulierungsfragen zu klären, die der Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden im Wege stehen können, geht gewöhnlich über den Aufgabenbereich der Kulturbehörden hinaus; umso wichtiger ist daher die Vernetzung mehrerer Dienststellen und deren Zusammenarbeit auf einzelstaatlicher, regionaler und lokaler Ebene; - eines der größten Hindernisse, auf die mobilitätswillige Künstler und Kulturschaffende in der EU hinweisen, besteht darin, dass es sehr schwierig ist, genaue und umfassende Informationen und Beratung zu mobilitätsspezifischen Fragen zu erhalten — ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION, IM RAHMEN IHRER JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITEN UND UNTER WAHRUNG DES SUBSIDIARITÄTSPRINZIPS, - die Bereitstellung umfassender und genauer Informationen für mobilitätswillige Künstler und Kulturschaffende in der EU durch mobilitätsspezifische Informationsdienste zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die einschlägigen Kenntnisse von Behörden und von Organisationen des Kultursektors optimal genutzt werden. Gegebenenfalls sollte zur Verbreitung der Informationen auf bestehenden Diensten aufgebaut werden, wobei anerkannt werden sollte, dass diese bisweilen die wichtigste Quelle genauer Informationen sind. Zu diesem Zweck gelten als mobilitätsspezifische Informationsdienste Dienste, mit denen innerhalb der EU mobilitätswilligen Künstlern und Kulturschaffenden Informationen bereitgestellt werden. Als Zielgruppe von mobilitätsspezifischen Informationsdiensten gelten ankommende, ansässige und weggehende Künstler und Kulturschaffende. Die Gemeinschaft der "Künstler und Kulturschaffenden" umfasst alle Angehörigen von Kunst-, Management-, Logistik-, Kommunikations- und anderen Berufen im Kultursektor und von künstlerischen Berufen, die in anderen Sektoren ausgeübt werden [10]. Zusätzlich zu einzelnen Künstlern und Kulturschaffenden umfassen die Akteure insbesondere Gruppen, Ensembles und Organisationen. Da manche der in Europa lebenden und arbeitenden Künstler Drittstaatsangehörige sind, könnte es angebracht sein, ihren speziellen Bedürfnissen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. In diesem Zusammenhang werden mobilitätsspezifische Informationsdienste durch gemeinsame Qualitätsstandards, vereinbarte Informationsthemen und strategische Partnerschaften bestimmt. Die Qualitätsstandards definieren eine gemeinsame freiwillige Verpflichtung aller an den mobilitätsspezifischen Informationsdiensten (bzw. ihrem Netz) beteiligten Akteure, damit eine hohe Qualität der Informationen für die Nutzer gewährleistet wird. Inhaltlich sollte das Mindestangebot an zur Verfügung gestellten Informationen Themen abdecken, die rechtliche, administrative und sonstige Fragen im Zusammenhang mit der Mobilität wie soziale Sicherheit, Steuern, geistiges Eigentum, Visa und Arbeitserlaubnis, Versicherung und Zoll sowie Anerkennung beruflicher Qualifikationen betreffen. Darüber hinaus könnten Informationen zu Finanzierungs- und Ausbildungsmöglichkeiten angeboten werden. Strategische Partnerschaften sind erforderlich, um die Qualität der Informationen in den vorstehend genannten Bereichen zu gewährleisten. Zu den betreffenden Einrichtungen können u. a. Behörden auf EU-Ebene, nationaler Ebene und regionaler Ebene, kulturelle Institutionen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände und Ausbildungseinrichtungen gehören. IM HINBLICK AUF DIE FÖRDERUNG EINES MÖGLICHST EFFIZIENTEN UND WIRKSAMEN FUNKTIONIERENS DER INFORMATIONSDIENSTE FÜR KÜNSTLER UND KULTURSCHAFFENDE SOLLTE FOLGENDES GELTEN: - Gruppenlernen und Ausbildungsmöglichkeiten für Informationsanbieter sollten gefördert werden, um ein gutes Verständnis der Arbeits- und Lebensbedingungen von Künstlern und Kulturschaffenden zu entwickeln und Kenntnisse über die einschlägigen nationalen und europäischen Vorschriften und Verfahren aufzubauen. Dies wird dazu beitragen, sicherzustellen, dass die Informationsanbieter ihren Nutzern in umfassender Weise Zugang zu Informationen über die nationalen und europäischen Regeln und Vorschriften, Verfahren, Rechte und Pflichten gewähren können; - die Vernetzung der Informationsanbieter ist entscheidend, um zu gewährleisten, dass die Anbieter der verschiedenen Mitgliedstaaten miteinander in Kontakt treten können, um "ihren" Künstlern und Kulturschaffenden dabei zu helfen, die von ihnen gesuchten Informationen über Vorschriften und Bedingungen in den gewünschten Mitgliedstaaten zu erhalten. Vernetzung bietet ferner Möglichkeiten für Kapazitätenaufbau und Gruppenlernen. Damit das System gut funktioniert, müssen unbedingt Informationsanbieter aus allen Mitgliedstaaten daran beteiligt sein; - es sollten Basisdaten zur Nutzung der mobilitätsspezifischen Informationsdienste erhoben werden, um die Qualität und Zugänglichkeit dieser Dienste zu verbessern. Wiederholt auftretende und strukturelle Fragen hinsichtlich Vorschriften und ihrer Anwendung sollten den zuständigen nationalen Behörden und den einschlägigen Dienststellen der Europäischen Kommission gemeldet werden, um die Mobilitätsbedingungen längerfristig zu verbessern. ZU DIESEM ZWECK WIRD DIE KOMMISSION ERSUCHT, - wie im Arbeitsplan für Kultur 2011-2014 vorgesehen eine Expertengruppe einzusetzen, die gemeinsame Inhalts- und Qualitätsstandards für Informations- und Beratungsdienste für innerhalb der EU mobilitätswillige Künstler und Kulturschaffende vorschlagen soll. Die Gruppe wird im Einzelnen die Themen und inhaltlichen Leitlinien für mobilitätsspezifische Informationsdienste, einschließlich Informationen für Drittstaatsangehörige, ermitteln. Der Bericht der Arbeitsgruppe im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zur Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden von Juni 2010, einschließlich der Leitlinien für mobilitätsspezifische Informationsdienste, wird die Grundlage für die Arbeit der Expertengruppe bilden; - unbeschadet der Beratungen über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen bei der Erarbeitung ihres Vorschlags für ein künftiges Kulturprogramm die Möglichkeit der finanziellen Unterstützung von Informationsdiensten für mobilitätswillige Künstler und Kulturschaffende zu sondieren; - mobilitätsspezifische Informationen über EU-Plattformen [11] zu verbreiten und Anfragen an spezialisierte Stellen der Mitgliedstaaten oder des Kultursektors weiterzuleiten, die in der Lage sind, Künstlern und Kulturschaffenden umfassende und korrekte mobilitätsspezifische Informationen und Hilfe bereitzustellen. DIE MITGLIEDSTAATEN WERDEN ERSUCHT, - bei der Festlegung oder Weiterentwicklung mobilitätsspezifischer Informationsdienste für Künstler und Kulturschaffende unter anderem auf der Grundlage der Vorschläge der obengenannten Expertengruppe gemeinsame Mindeststandards für Inhalt und Qualität anzunehmen und erforderlichenfalls Lücken bei den bestehenden nationalen Informationsdiensten zu füllen; - ausgehend von nationalen Strukturen und Traditionen zu gewährleisten, dass mobilitätsspezifische Informationsdienste neutral und so kostenwirksam, flexibel und nutzerorientiert wie möglich sind; - Instrumente zur öffentlichen Verbreitung mobilitätsspezifischer Informationen für Künstler und Kulturschaffende zu ermitteln, und dabei gegebenenfalls bestehende Dienste zu nutzen; - ihre nationalen Informationen, die für die Mobilität von Künstlern und Kulturschaffenden von Belang sind, nach Möglichkeit auf einer mehrsprachigen Website bereitzustellen. Übersetzungen — auch automatische — sollten angeregt werden, um Mehrsprachigkeit zu fördern, Informationen leichter zugänglich zu machen und Mobilitätsprojekte voranzubringen. DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION WERDEN ERSUCHT, - eng zusammenzuarbeiten, um die Vernetzung mobilitätsspezifischer Informationsdienste auf europäischer Ebene zu fördern, dadurch die Bereitstellung von Informationen für mobilitätswillige Künstler und Kulturschaffende in der EU zu verbessern und dabei auf bestehenden Informations- und Beratungspartnerschaften, u. a. im Kultursektor, aufzubauen und diese gegebenenfalls weiter auszubauen; - die Bereitstellung mobilitätsspezifischer Informationsdienste im Hinblick auf eine Verbesserung ihrer Qualität und Zugänglichkeit zu überwachen. [1] ABl. L 372 vom 27.12.2006, S. 1. [2] ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1. [3] ABl. C 143 vom 10.6.2008, S. 9. [4] ABl. C 325 vom 2.12.2010, S. 1. [5] Beschluss 2006/515/EG des Rates vom 18. Mai 2006 über den Abschluss des Übereinkommens zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (ABl. L 201 vom 25.7.2006, S. 15). Das Übereinkommen enthält Maßnahmen von Belang für Mobilität und kulturellen Austausch. [6] SEK(2011) 399 endg. [7] "Informationssysteme zur Förderung der Mobilität von Künstlern und sonstigen Kulturschaffenden: eine Durchführbarkeitsstudie", ECOTEC, 2009 — http://ec.europa.eu/culture/key-documents/doc2039_de.htm. [8] http://ec.europa.eu/culture/our-policy-development/doc1569_de.htm. [9] KOM(2010) 2020 endg. [10] Die breitere Gruppe der Kulturschaffenden umfasst z. B. Kuratoren, Direktoren und Personal von Kulturinstitutionen, Techniker, Bühnenbauer, IKT-Experten, Kommunikationsspezialisten usw. [11] Your Europe ( http://ec.europa.eu/youreurope/); EURES (Europäisches Portal zur beruflichen Mobilität, http://ec.europa.eu/eures/). --------------------------------------------------