Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln

Amtsblatt Nr. C 160 vom 14/07/2009 S. 0012 - 0018


Veröffentlichung eines Eintragungsantrags nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln

2009/C 160/07

Diese Veröffentlichung eröffnet die Möglichkeit, nach Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 Einspruch gegen den Antrag einzulegen. Der Einspruch muss innerhalb von sechs Monaten ab dieser Veröffentlichung bei der Europäischen Kommission eingehen.

ANTRAG AUF EINTRAGUNG EINER G.T.S.

VERORDNUNG (EG) Nr. 509/2006 DES RATES

"KIEŁBASA MYŚLIWSKA"

EG-Nr.: PL-TSG-0007-0053- 19.03.2007

1. Name und Anschrift der antragstellenden Vereinigung:

Name: Związek "Polskie Mięso" (Verband der polnischen Fleischindustrie)

ul. Chałubińskiego 8

00-613 Warszawa

POLSKA/POLAND

Anschrift: Tel. +48 228302657

Fax +48 228301648

E-Mail-Adresse: info@polskie-mieso.pl

2. Mitgliedstaat oder Drittland:

Polen

3. Produktspezifikation:

3.1. Einzutragende(r) Name(n) (Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007):

"Kiełbasa myśliwska"

3.2. Es handelt sich um einen Namen, der:

 für sich genommen spezifisch ist

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den spezifischen Charakter des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels wiedergibt

Der Name "Kiełbasa myśliwska" (zu Deutsch etwa "Jägerwurst") drückt den spezifischen Charakter des Erzeugnisses aus. Dieser spezifische Charakter kommt in der etymologischen Herkunft des Namens von den Wörtern "myśliwy" ("Jäger") und "myślistwo" ("Jagd") zum Ausdruck, was auf die ursprüngliche Zweckbestimmung des Produkts verweist — ursprünglich wurde diese Art Wurst von Jägern als Trockenverpflegung verwendet. Die Haltbarkeit und Handlichkeit machten aus dieser Wurst einen idealen Proviant, der auf Wanderungen, Reisen und für längere Aufenthalte an Orten mitgenommen wurde, an denen warme Speisen schwer verfügbar waren. Erst mit der Zeit erweiterte sich der marktmäßige Verwendungszweck dieses Erzeugnisses, der Name hingegen wurde beibehalten.

3.3. Wird gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 die Vorbehaltung des Namens beantragt:

 Eintragung mit Vorbehaltung des Namens

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Eintragung ohne Vorbehaltung des Namens

3.4. Art des Erzeugnisses:

Klasse 1.2 — Fleischerzeugnisse (erhitzt, gepökelt, geräuchert usw.)

3.5. Beschreibung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels, das den unter Ziffer 3.1 angegebenen Namen führt (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007):

Die "Kiełbasa myśliwska" ist kurz, hat eine dunkelbraune Farbe und ist auf der Oberfläche gleichmäßig faltig (ohne Vertiefungen in der Längsrichtung). Von sichelförmig gebogenem Aussehen und zumeist paarweise aufgemacht (d. h. an der Abdrehung nicht abgeschnitten), hat die Wurst eine Länge von ca. 15 cm und einen Durchmesser von mehr als 32 mm.

Die Farbe der Oberfläche der "Kiełbasa myśliwska" ist dunkelbraun. Im Anschnitt sind dunkelrote Schweinefleischstücke der Klasse I und hellrote Rindfleischstücke der Klasse II sichtbar.

Die Wurst fühlt sich glatt, trocken und gleichmäßig faltig an der Oberfläche an.

Die "Kiełbasa myśliwska" ist durch den Geschmack von zerkleinertem, gepökeltem, gebratenem und geräuchertem Schweinefleisch mit Zusatz von Gewürzen gekennzeichnet.

Außer durch ihren spezifischen Geschmack zeichnet sich die Wurst durch ihre Knackigkeit aus.

Chemische Zusammensetzung:

- Eiweißgehalt, mindestens 17,0 %

- Wassergehalt, höchstens 55,0 %

- Fettgehalt, höchstens 45,0 %

- Salzgehalt, höchstens 4,5 %

- Nitrat(III)- und Nitrat(V)-Gehalt, ausgedrückt als NaNO2, höchstens 0,0125 %

Diese chemische Zusammensetzung garantiert die traditionelle Qualität des Erzeugnisses. Die Ausbeute des Endprodukts im Verhältnis zum verwendeten Fleischrohstoff muss geringer als 68 % sein.

3.6. Beschreibung des Verfahrens zur Herstellung des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels, das den unter Ziffer 3.1 angegebenen Namen führt (Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007):

Wurstbestandteile

Fleisch (100 kg Ausgangsmaterial):

- Schweinefleisch der Klasse I mit einem Fettanteil bis 15 % — 30 kg

- Schweinefleisch der Klasse IIA mit einem Fettanteil bis 20 % — 50 kg

- Schweinefleisch der Klasse III, sehnig mit einem Fettanteil bis 25 % — 20 kg

Zulässig ist der Ersatz von bis zu 50 % Schweinefleisch der Klasse IIA oder der Klasse III durch Rindfleisch.

Zusatzstoffe (pro 100 kg Fleisch):

- Schwarzer Pfeffer — 0,15 kg

- Wacholder — 0,10 kg

- Frischer Knoblauch — 0,10 kg

- Zucker — 0,20 kg

Sonstige:

- Pökelmischung [Mischung aus Speisesalz (NaCl) und Natriumnitrit (NaNO2)] — ca. 2 kg

- Hackmischung (mit folgender Zusammensetzung: 1 Liter Speiseessig 10 %, 1 Liter Wasser, 1 Liter Raps- oder Sonnenblumenöl) — 3 Liter

Ernährung der Schweine, die das Fleisch zur Herstellung von "Kiełbasa myśliwska" liefern:

Die Fütterung orientiert sich an der Fleisch-/Fettmast. Das Ziel besteht in der Produktion von Schweinen mit einer Körpermasse bis zu 120 kg und einem erhöhten intramuskulären Fettanteil von über 3 %.

- Für die Mast werden Schweine langsam wachsender Rassen eingesetzt, bei denen durch entsprechendes Mästen der gewünschte Anteil an intramuskulärem Fett erzielt werden kann. Die zur Mast verwendeten Rassen besitzen kein RN-Gen, und das RYR-1T-Gen kommt bei maximal 20 % der Population vor.

- Die Mast erfolgt in drei Fütterungsphasen — Phase I bis ca. 60 kg, Phase II bis ca. 90 kg und Phase III bis 120 kg.

- Bei der Mast der Tiere bis zu einer Körpermasse von 90 kg werden zwei Arten von Futtermischungen (Rationen) verabreicht:

- Energiefutter: Getreideschrote von Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Triticale oder Mais; Maisschrot und Schrot von Nackthafersorten machen bis zu 30 % der Futtermischung aus;

- Eiweißfutter: Lupinen-, Ackerbohnen- und Erbsenschrot, Sojaextraktions- und Rapsextraktionsschrot, Rapskuchen, Futterhefe oder Trockengrünfutter.

- Futtermischungen (Rationen) für Masttiere mit einer Körpermasse von 90 bis 120 kg:

- Energiefutter: Weizen-, Gersten- Roggen- und Triticaleschrot. In den Mischungen (Rationen) darf kein Maisschrot oder Schrot von Nackthafersorten verfüttert werden.

- Eiweißfutter: Hülsenfruchtschrote (von Lupinen, Ackerbohnen, Erbsen), Sojaextraktionsschrot, Rapskuchen oder Rapsextraktionsschrot sowie Trockengrünfutter.

- Während der gesamten Mastdauer dürfen in den Futtermischungen und Rationen nicht enthalten sein: Pflanzenöle, Futtermittel tierischen Ursprungs — Milchpulver, Trockenmolke, Fischmehl.

- Der Gehalt an umsetzbarer Energie (ME) in den Futtermischungen beträgt in allen Mastphasen zwischen 12 und 13 MJ ME/kg. Der Eiweißgehalt beläuft sich in der Mastphase I auf 16—18 %, in Mastphase II auf 15—16 % und in Mastphase III auf etwa 14 % der Futtermischung.

- Die Rationen für die Mastschweine können aus Kraftfuttermischungen allein oder aber aus Kraftfuttermischungen und Volumenfutter — Kartoffeln und Grünfutter — bestehen.

Herstellungsstufen der "Kiełbasa myśliwska"

Stufe 1 Vorzerkleinerung aller Fleischausgangsstoffe. Homogenisierung der Größe der Fleischstücke (auf ca. 5 cm Durchmesser).

Stufe 2 Pökeln nach traditioneller Art (Trockenpökeln) über ca. 48 Std. unter Verwendung einer Pökelmischung.

Stufe 3 Mechanische Verarbeitung: Zerkleinerung des Fleisches der Klasse I auf eine Größe von ca. 20 mm, Zerkleinerung des Fleisches der Klasse IIA auf eine Größe von ca. 8 mm, Zerkleinerung des Fleisches der Klasse III auf eine Größe von ca. 3 mm und anschließend Weiterverarbeitung im Kutter unter Zusatz von 2 kg Eis.

Stufe 4 Hinzufügen einer Hackmischung zum Fleisch der Klasse I und der Klasse IIA — sorgfältiges Durchmischen.

Stufe 5 Hinzufügen des im Kutter verarbeiteten Schweinefleisches der Klasse III und der Gewürze — sorgfältiges Durchmischen.

Stufe 6 Einfüllen in Naturschweinedärme mit einem Durchmesser von mehr als 32 mm und Abdrehen von Würsten mit einer Länge von etwa 15 cm.

Stufe 7 Abhängen zwecks Umröten für 2 Std. bei einer Temperatur von maximal 30 °C. Vortrocknung der Oberfläche, die Wurstbestandteile im Innern erlangen ihre endgültige Konsistenz.

Stufe 8 Trocknung der Oberfläche und traditionelle Heißräucherung (Dauer: ca. 135 min.) sowie Hitzebehandlung durch Braten bis zum Erreichen einer Temperatur von mindestens 70 °C im Wurstkern.

Stufe 9 Abkühlenlassen und weitere Kühlung auf eine Temperatur von unter 10 °C.

Stufe 10 Trocknung für die Dauer von 5—7 Tagen bei einer Temperatur von 14—18 °C und einer Luftfeuchtigkeit von 70 % bis 80 % bis zum Erreichen des geforderten Ausbeutegrades (höchstens 68 %).

3.7. Besonderer Charakter des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels (Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007):

Der spezifische Charakter der "Kiełbasa myśliwska" ergibt sich aus folgenden typischen Merkmalen dieses Produkts:

- Knackigkeit und Saftigkeit der Würste sowie spezielle Eigenart des Fleisches,

- besonders guter Geschmack und Geruch,

- kurze, charakteristische Form,

- außergewöhnlich lange Haltbarkeit.

Knackigkeit und Saftigkeit der Würste sowie spezielle Eigenart des Fleisches

Wesentlicher Bestandteil der "Kiełbasa myśliwska", der zu ihrem besonderen Charakter beiträgt, ist das verwendete Schweinefleisch, das von Schweinen langsam wachsender Rassen stammt, die auf eine Körpermasse von ca. 120 kg gemästet werden und die unter Pkt. 3.6 beschriebenen genetischen Eigenschaften aufweisen. Durch die Einhaltung dieser Anforderungen wird ein intramuskulärer Fettanteil von über 3 % erzielt, der die geschmacklichen und technologischen Merkmale des Fleisches garantiert, die für die Herstellung der "Kiełbasa myśliwska" unerlässlich sind. Die Verwendung dieses Ausgangsstoffes und das Befolgen des traditionellen Herstellungsverfahrens — namentlich auf den Produktionsstufen: Kuttern, Pökeln und Räuchern — verleihen der "Kiełbasa myśliwska" ihre besondere Knackigkeit und Saftigkeit.

Die Zartheit des zur Herstellung der "Kiełbasa myśliwska" verwendeten Fleisches wird durch den Zusatz der speziell zusammengestellten Hackmischung günstig beeinflusst. Diese besteht aus Essig, Wasser und Raps- bzw. Sonnenblumenöl.

Besonders guter Geschmack und Geruch

Was die "Kiełbasa myśliwska" von anderen Würsten unterscheidet, sind ihr spezifischer Geschmack und Geruch. Diese ergeben sich aus der Verwendung sorgfältig ausgewählter Gewürze im Herstellungsprozess und dem Mengenverhältnis, in dem diese zum Einsatz kommen: Wacholder, natürlicher Pfeffer, Zucker und die Pökelmischung sowie der für dieses Produkt charakteristische frische Knoblauch und die Hackmischung.

Darüber hinaus werden der besonders gute Geschmack und Geruch mithilfe der Räucherung und Trocknung, vor allem der für die "Kiełbasa myśliwska" typischen, verlängerten Trocknungsdauer, erzielt.

Kurze, charakteristische Form

Der spezifische Charakter der "Kiełbasa myśliwska" ist ganz wesentlich mit ihrer unverwechselbaren Form verknüpft. Die "Kiełbasa myśliwska" ist kurz, hat eine gleichmäßig faltige Oberfläche, ein sichelförmig gebogenes Aussehen und ist zumeist paarweise aufgemacht (d. h. die Wurst ist an der Abdrehung nicht abgeschnitten).

Wichtigster Vorzug und bestimmendes Merkmal der "Kiełbasa myśliwska" ist ihre außergewöhnliche Handlichkeit. Ihr Erkennungszeichen ist ihre Form und das Produkt ist äußerst praktisch in der Handhabung und wird insbesondere bei Freizeitunternehmungen und auf Reisen geschätzt.

Außergewöhnlich lange Haltbarkeit

Ein wesentliches Merkmal des Fleischerzeugnisses "Kiełbasa myśliwska", das vor allem als Proviantbestandteil von Jägern und Touristen dient, ist auch seine außergewöhnlich lange Haltbarkeit, die u. a. durch die traditionelle Verwendung von frischem Knoblauch und die verlängerte Trocknungsdauer während der letzten Herstellungsstufe erzielt wird.

3.8. Traditioneller Charakter des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels (Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007):

Traditionelle Ausgangsstoffe und Zusammensetzung

1. Schweinefleisch von traditionell gefütterten Schweinen:

Das Fleisch der Schweine, die für die Herstellung von "Kiełbasa myśliwska" gezüchtet werden, muss sich durch einen intramuskulären Fettanteil von über 3 %, die sog. Marmorierung, auszeichnen, die der hergestellten Wurst ihre gewünschte Knackigkeit und Saftigkeit und den vorzüglichen Geschmack verleiht. Die Verwendung solchen Fleisches hat entscheidenden Einfluss auf die Qualität des Endprodukts, seinen spezifischen Charakter und entspricht dem traditionellen Herstellungsverfahren.

2. Sorgfältig ausgewählte Gewürze

Die Verwendung sorgfältig ausgewählter Gewürze im Herstellungsprozess und das Mengenverhältnis, in dem die betreffenden Gewürze zum Einsatz kommen (schwarzer Pfeffer, Wacholder, Zucker und die Pökelmischung sowie der für dieses Produkt charakteristische frische Knoblauch und die Hackmischung), stützt sich unmittelbar auf die Erfahrung und langjährige Tradition in der Herstellung von Fleischprodukten in Polen.

Traditionelle Produktionsweise

Das Weidwerk hat seit Jahrhunderten seine ganz eigenen Rechte und Bräuche. Beschreibungen von Jagden finden wir in der polnischen Literatur, u.a. im polnischen Nationalepos "Pan Tadeusz" von Adam Mickiewicz aus dem Jahre 1834. Dabei handelt es sich geradezu um eine Feier des Weidwerks, voller Rituale und Symbolik — wie auf dem Jagdhorn geblasene Signale, der Jägerschlag oder die Gelage zum Abschluss der Jagd. Die in späteren Jahren entstandenen Jagdvereinigungen und Verbände übernahmen dieses Brauchtum und pflegen es bis heute.

Untrennbares und so gut wie selbstverständliches Ausrüstungselement eines Jägers war und ist die Jagdtasche. In dieser wurde u. a. der Trockenproviant für die ganztägigen Streifzüge durch den Wald verstaut. Beschreibungen der Jagdmahlzeiten finden wir auch in der Literatur, u. a. in der erwähnten Dichtung "Pan Tadeusz". Obligatorischer Teil der mitgenommenen Verpflegung für Momente der Rast war Wurst — vorgetrocknete und geräucherte Wurst, der so eine verhältnismäßig lange Haltbarkeit verliehen wurde.

Die Bezeichnung "Kiełbasa myśliwska" kam höchstwahrscheinlich im 20. Jahrhundert, in der Zeit zwischen den Weltkriegen auf, als die Wurstproduktion in Polen, wie die Branchenzeitschrift "Gospodarka Mięsna" in der Ausgabe 1—2 von 1949 berichtet, mit zahlreichen kleinen Fleischverarbeitungsbetrieben aufblühte.

Den breiten Markt eroberte die "Kiełbasa myśliwska" nach dem Ende des 2. Weltkriegs. Durch die Verfügung Nr. 485 vom 3. November 1953 des Ministers für Fleisch- und Milchindustrie und des Ministers für Binnenhandel wurde die "Kiełbasa myśliwska" in die amtliche Liste der für den Markt bestimmten Wursterzeugnisse aufgenommen. Zu einem späteren Zeitpunkt, wobei Qualitätsfragen von ausschlaggebender Bedeutung waren, folgte dann die Standardisierung der Rezeptur und der technologischen Dokumentation gemäß der Norm RN-54/MPMiMl-Fleisch-58 vom 30. Dezember 1954 sowie im Sinne der 1964 in Warschau herausgegebenen "Internen Vorschriften Nr. 21" der Zentrale für die Fleischindustrie. Bis heute ist die "Kiełbasa myśliwska" eines der populärsten und am liebsten verzehrten Wursterzeugnisse.

3.9. Mindestanforderungen und Verfahren für die Kontrolle der besonderen Merkmale (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1216/2007):

Mit Blick auf den spezifischen Charakter der "Kiełbasa myśliwska" muss die Kontrolle folgende Aspekte umfassen:

1. Qualität der für die Herstellung verwendeten Rohstoffe (Schweinefleisch, Gewürze), einschließlich:

- technologische Eignung des Fleisches,

- Art des Mastfutters,

- Pökeldauer,

- zur Herstellung der "Kiełbasa myśliwska" verwendete Gewürze und deren Mengenverhältnis;

2. Räuchervorgang der "Kiełbasa myśliwska"

Im Zuge der Kontrolle sind zu überprüfen:

- Einhaltung der Temperatur der traditionellen Heißräucherung sowie der Hitzebehandlung,

- Einhaltung der Dauer und Temperatur der anschließenden Kalträucherung,

- Verwendung von Buchenholzspänen zum Kalträuchern;

3. Qualität des Endprodukts:

- Eiweißgehalt,

- Wassergehalt,

- Fettgehalt,

- Natriumchloridgehalt,

- Nitrat(III)- und Nitrat(V)-Gehalt,

- Geschmack und Geruch,

4. Form des Erzeugnisses.

Häufigkeit der Kontrollen:

Die Kontrollen auf den vorgenannten Herstellungsstufen sind alle zwei Monate vorzunehmen. Bei ordnungsgemäßem Ablauf sämtlicher Herstellungsstufen sind zwei Kontrollen im Jahr ausreichend.

Treten bei einer Herstellungsstufe Unregelmäßigkeiten auf, so ist die Kontrollhäufigkeit hier zu erhöhen (alle zwei Monate). Die übrigen Stufen können weiterhin halbjährlich kontrolliert werden.

4. Behörden oder Stellen, die die Einhaltung der Produktspezifikation überprüfen:

4.1. Name und Anschrift:

Name: Główny Inspektorat Jakości Handlowej Artykułów Rolno-Spożywczych (Hauptinspektorat für die Handelsqualität von Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln)

ul. Wspólna 30

00-930 Warszawa

POLSKA/POLAND

Anschrift: Tel. +48 226232901

Fax +48 226232099

E-Mail-Adresse: —

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Öffentlich Privat

4.2. Besondere Aufgaben der Behörde oder Stelle:

Die vorgenannte Kontrollbehörde ist für die Überprüfung der Einhaltung der gesamten Produktspezifikation zuständig.

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