Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Mehrsprachigkeit
Amtsblatt Nr. C 140 vom 06/06/2008 S. 0014 - 0015
Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Mai 2008 zur Mehrsprachigkeit (2008/C 140/10) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — GESTÜTZT auf: 1. die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Lissabon vom 23. und 24. März 2000, mit denen die Fremdsprachen in einen europäischen Rahmen zur Festlegung der Grundfertigkeiten, die durch lebenslanges Lernen zu vermitteln sind, einbezogen wurden [1]; 2. den in Artikel 22 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz, wonach die Union die Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen achtet [2]; 3. die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates in Barcelona vom 15. und 16. März 2002, in denen weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Aneignung von Grundkenntnissen, insbesondere durch Fremdsprachenunterricht in zwei Sprachen für alle vom jüngsten Kindesalter an, gefordert werden [3]; 4. die Mitteilung der Kommission "Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt: Aktionsplan 2004-2006" vom 24. Juli 2003 [4] und den anschließenden Bericht der Kommission von 25. September 2007 über die Durchführung dieses Aktionsplans [5]; 5. Entscheidung Nr. 2241/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 über ein einheitliches gemeinschaftliches Rahmenkonzept zur Förderung der Transparenz bei Qualifikationen und Kompetenzen (Europass) [6]; 6. die Mitteilung der Kommission "Eine neue Rahmenstrategie für Mehrsprachigkeit" vom 22. November 2005, die sowohl interne als auch externe Maßnahmen zur Förderung der Sprachen und der Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern umfasst [7]; 7. die Schlussfolgerungen des Rates vom 19. Mai 2006 zu dem Europäischen Indikator für Sprachenkompetenz [8], in denen bestätigt wurde, dass Fremdsprachenkenntnisse nicht nur dazu beitragen, das gegenseitige Verständnis der Völker zu fördern, sondern auch eine Voraussetzung für die Mobilität der Arbeitskräfte darstellen und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft der Europäischen Union zugute kommen; 8. die Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen [9], zu denen auch die fremdsprachliche Kompetenz zählt; 9. die Entschließung des Rates vom 16. November 2007 zu einer europäischen Kulturagenda [10], in der die Vielsprachigkeit als einer der Schwerpunktbereiche zur Förderung des kulturellen Erbes aufgeführt wird, und im Lichte der Beratungen der Ministerkonferenz zur Mehrsprachigkeit vom 15. Februar 2008 — TRIFFT FOLGENDE FESTSTELLUNGEN: - infolge verstärkter Mobilität sowie von Migration und Globalisierung kennzeichnen sprachliche und kulturelle Vielfalt den Alltag von immer mehr europäischen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen, - Sprachkompetenzen sind eine für alle Bürgerinnen und Bürger der EU erstrebenswerte Fähigkeit, die es ihnen gestattet, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorteile der Freizügigkeit innerhalb der Union zu nutzen, - aus mehreren aufeinander folgenden Berichten und Empfehlungen verschiedener Akteure geht hervor, dass die sprachlichen Erfordernisse in der europäischen Gesellschaft noch immer auf unzureichende Weise berücksichtigt werden, - aufgrund der Bedeutung der Mehrsprachigkeit und anderer sprachpolitischer Fragen im Rahmen der gemeinsamen politischen Maßnahmen der EU müssen diese Themen die Beachtung erhalten, die sie verdienen, und die europäischen Organe ihr seit langem bestehendes Engagement für die Förderung des Sprachenlernens und der Sprachenvielfalt entschlossen erneuern. BEKRÄFTIGT: 1. die Politik der Mehrsprachigkeit bezieht die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Aspekte der Sprachen im Hinblick auf das lebensbegleitende Lernen ein; 2. es ist die sprachliche Vielfalt in Europa zu wahren und die gleichberechtigte Stellung der Sprachen in vollem Umfang zu achten. Die Organe der Europäischen Union sollten bei der Verfolgung dieser Ziele eine Schlüsselrolle übernehmen; 3. Sprachkenntnisse tragen zur persönlichen und kulturellen Bereicherung bei und sind zugleich eine der notwendigen Grundfähigkeiten, die jede europäische Bürgerin und jeder europäische Bürger erwerben muss, um sich erfolgreich an der europäischen Wissensgesellschaft zu beteiligen, und die somit sowohl die Mobilität fördern als auch die Integration in die Gesellschaft und den sozialen Zusammenhalt erleichtern; 4. da die sprachlichen Erfordernisse je nach Interessen des Einzelnen, Arbeitsumfeld und kulturellem Hintergrund unterschiedlich sein können, sollte den Sprachenlernenden eine möglichst breite Palette von Sprachen angeboten werden, wobei sie durch die neuen Technologien, innovative Ansätze und eine Vernetzung zwischen den Bildungsanbietern unterstützt werden sollten; 5. ferner ist es wichtig, dass Europa im Hinblick auf die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit über ein ausreichendes Reservoir von Kenntnissen in nicht-europäischen Sprachen mit weltweiter Ausstrahlung verfügt. Zugleich sollten Anstrengungen unternommen werden, um die Bedeutung der europäischen Sprachen auf der internationalen Bühne zu verteidigen; 6. ein guter Unterricht ist für ein erfolgreiches Lernen in jeder Altersstufe wesentlich und deshalb sollten Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass Sprachlehrer die Sprache, die sie unterrichten, gut beherrschen, dass sie Zugang zu einer Aus- und Weiterbildung auf hohem Niveau haben und über die erforderlichen interkulturellen Fähigkeiten verfügen. Austauschprogramme zwischen den Mitgliedstaaten als Teil der Sprachlehrerausbildung sollten aktiv gefördert und unterstützt werden; 7. für Migranten sollte als Hilfe zur erfolgreichen Integration ausreichende Unterstützung gewährt werden, damit sie die Sprache(n) des Gastlandes lernen können, während die Bevölkerung der Aufnahmeländer dazu angehalten werden sollte, Interesse an den Kulturen der Einwanderer zu zeigen; 8. sprachliche und kulturelle Kenntnisse gehören zum Kern der Bildung. Die Beherrschung der ersten Sprache kann das Erlernen anderer Sprachen erleichtern; gleichzeitig lässt sich durch frühen Spracherwerb, zweisprachige Erziehung und integriertes Lernen von Inhalten und Sprache (CLIL) das Sprachlehrangebot effektiv verbessern; 9. gute Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen sind erforderlich, um eine effiziente Kommunikation zwischen Sprechern verschiedener Sprachen sicherzustellen; bei der Vermarktung und dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen, insbesondere audiovisuellen Mediendiensten, sollte sprachlichen Erwägungen mehr Beachtung geschenkt werden. ERSUCHT DIE MITGLIEDSTAATEN, MIT UNTERSTÜTZUNG DER KOMMISSION: 1. gemeinsam auf eine verstärkte europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrsprachigkeit hinzuwirken und — im Benehmen mit den betroffenen Akteuren — die oben genannten bildungspolitischen Orientierungen zu verfolgen und dabei gegebenenfalls die offene Koordinierungsmethode anzuwenden, um den Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren zu erleichtern; 2. geeignete Schritte zu unternehmen, um den Sprachunterricht effizienter zu gestalten und im Hinblick auf das lebensbegleitende Lernen für ein kontinuierlicheres Erlernen von Sprachen zu sorgen, indem sie unter anderem die bestehenden Mittel und Infrastrukturen in größerem Umfang verfügbar und für alle leichter zugänglich machen und sie attraktiver gestalten, die entsprechenden Ressourcen ausbauen und für ein vielfältigeres Sprachlehrangebot sorgen; 3. das Lernen ihrer nationalen Sprachen in anderen Mitgliedstaaten zu fördern, unter anderem durch einen verstärkten Einsatz von Fernlehrtechnologien, und das Erlernen von weniger weit verbreiteten EU-Sprachen und nicht-europäischen Sprachen zu stimulieren; 4. die bestehenden Instrumente zu nutzen, um die Sprachkenntnisse zu festigen, wie beispielsweise das Europäische Sprachenportfolio des Europarats und das Europass-Sprachenportfolio; 5. Maßnahmen zur Erleichterung des Sprachenlernens für Menschen mit besonderen Bedürfnissen zu fördern, um zu ihrer sozialen Eingliederung, besseren beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten und einem besseren Lebensstandard beizutragen; 6. mit internationalen Organisationen, die sich mit Fragen der Mehrsprachigkeit befassen, insbesondere dem Europarat und der UNESCO, zusammenzuarbeiten. ERSUCHT DIE KOMMISSION: 1. die Mitgliedstaaten bei ihren Bemühungen zur Verfolgung der oben genannten Prioritäten zu unterstützen; 2. bis Ende 2008 Vorschläge für einen umfassenden bildungspolitischen Rahmen für die Mehrsprachigkeit auszuarbeiten, der dem Bedarf der Bürger und der Institutionen an Sprachkenntnissen Rechnung trägt, indem unter anderem das Recht der Bürger, mit den Organen der Europäischen Union in einer der Amtssprachen zu kommunizieren, geachtet wird. [1] Dok. SN 100/00, Nummer 26, S. 9. [2] ABl. C 364 vom 18.12.2000, S. 13. [3] SN 100/02, Nummer 44, S. 19. [4] Dok. 11834/03. [5] Dok. 13346/07. [6] ABl. L 390 vom 31.12.2004, S. 6. [7] Dok. 14908/05. [8] ABl. C 172 vom 25.7.2006, S. 1. [9] ABl. L 394 vom 30.12.2006, S. 10. [10] ABl. C 287 vom 29.11.2007, S. 1. --------------------------------------------------