Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission — Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU — Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik KOM(2005) 474 endg.
Amtsblatt Nr. C 185 vom 08/08/2006 S. 0080 - 0086
Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission — Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Ein politischer Rahmen zur Stärkung des Verarbeitenden Gewerbes in der EU — Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik" KOM(2005) 474 endg. (2006/C 185/14) Die Europäische Kommission beschloss am 5. Oktober 2005, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Binnenmarkt, Produktion und Verbrauch nahm ihre Stellungnahme am 28. März 2006 an. Berichterstatter war Herr EHNMARK. Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 426. Plenartagung am 20./ 21. April 2006 (Sitzung vom 20. April) mit 38 gegen 1 Stimme bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme: 1. Zusammenfassung der Stellungnahme 1.1 Die Lissabon-Strategie bietet eine breite Palette an horizontalen Maßnahmen, um einen Rahmen für die Verbesserung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Sektorale Herangehensweisen fehlten dabei bislang. Mit der neuen Mitteilung der Europäischen Kommission unternimmt die EU einen weiteren Schritt zur Schaffung einer gemeinsamen Industriepolitik. Eine gemeinsame Politik und gemeinsame Prioritäten sind dazu angetan, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext zu stärken. Die Mitteilung der Kommission zu Rahmenbedingungen für eine "integrierte Industriepolitik" ist daher sehr zu begrüßen. 1.2 Der EWSA befürwortet die in der Mitteilung vorgenommene ausgedehnte Analyse der notwendigen Fördermaßnahmen in 27 Sektoren der verarbeitenden Industrie. Der EWSA unterstützt auch die Einsetzung von 14 sektorspezifischen und sektorübergreifenden Task-Forces, die das Ziel haben, konkretere Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu entwerfen. 1.3 In der Mitteilung werden jedoch wesentliche Aspekte der Gestaltung und der Umsetzung einer europäischen Industriepolitik ausgelassen. Die Zuständigkeit für die Umsetzung wird anderen Referaten innerhalb der Kommission, nationalen und regionalen Behörden und der Industrie selbst übertragen. Die Frage, wer wofür zuständig ist, bleibt zunächst offen. 1.4 Insbesondere wird in der Mitteilung nicht auf die notwendige Arbeitsverteilung zwischen der EU und der jeweiligen nationalen Ebene hingewiesen. Die 14 neuen sektorspezifischen Task-Forces werden in erster Linie auf EU-Ebene zum Einsatz kommen. Der EWSA hebt hervor, dass die Koordinierung mit der nationalen Ebene gewährleistet werden muss. Hierdurch könnte ein Zeitverlust, den die Industrie sich kaum leisten kann, verhindert werden. 1.5 Die Rolle der Regierung bei Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Grenze zwischen verarbeitender Industrie und Dienstleistungen sind zwei Themen, zu denen die Mitteilung wenige Anhaltspunkte bietet. 1.6 Für die künftige Arbeit hebt der EWSA die Bedeutung einer engen Einbeziehung der Interessenträger, insbesondere der Sozialpartner, hervor. Der EWSA sieht es als erforderlich an, dass die Sozialpartner die Möglichkeit haben, sich auf ein Abkommen über industriellen Wandel und Innovation zu einigen, wie dies bereits in einigen EU-Staaten geschehen ist. 1.7 Die Mitteilung stellt eine Antwort der EU auf die Frage dar, ob die europäische verarbeitende Industrie eine Zukunft hat. Der EWSA seinerseits ist bereit, Themen im Zusammenhang mit der europäischen Industriepolitik in das Netzwerk zur Lissabon-Strategie einzubeziehen. 2. Einleitung 2.1 Die Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie, die im März 2005 dem Europäischen Rat vorgelegt wurde, vermittelt ein sehr gemischtes Bild von den in den ersten fünf Jahren erzielten Ergebnissen. 2.2 Insbesondere in den Bereichen Wirtschafts- und Industriewachstum und Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen ist die Lissabon-Strategie gescheitert. Im Hinblick auf den globalen Wettbewerb hat Europa mit Schwierigkeiten zu kämpfen. In einer Reihe von Index-Rankings zu Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit nehmen die Vereinigten Staaten, zusammen mit den skandinavischen Ländern, eine Spitzenposition ein. Die großen europäischen Volkswirtschaften fallen weit ab. Ein kürzlich veröffentlichtes Ranking des Weltwirtschaftsforums platzierte Großbritannien auf Platz 13, Deutschland auf Platz 15 und Frankreich, unmittelbar gefolgt von Spanien, auf Platz 30. Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass einige der neuen EU-Mitgliedstaaten hinsichtlich ihres wirtschaftlichen Wachstums durchaus Erfolge aufweisen können: 2005 lagen die Wachstumsraten in der Slowakei und in Polen bei 5,5 bzw. 5,4 %. 2.3 Eine kürzlich von dem global operierenden Unternehmensverband "Conference Board" durchgeführte Untersuchung über den Produktivitätszuwachs zeigt, dass die führenden europäischen Volkswirtschaften innerhalb von zehn Jahren weiter hinter die USA zurückgefallen sind. Die 15 alten Mitgliedstaaten konnten 2005 einen Produktivitätszuwachs von 0,5 % verzeichnen, die USA und Japan im Vergleich dazu 1,8 bzw. 1,9 %. 2.4 Als Reaktion auf die vom Europäischen Rat im März 2005 gefassten Beschlüsse hat die Europäische Kommission im Laufe des Jahres eine beträchtliche Anzahl von Vorschlägen und Mitteilungen vorgelegt, die sich auf die Themen Strukturwandel, Produktivitätssteigerung, Wettbewerbsfähigkeit und Unterstützung von Unternehmergeist sowie von kleineren und mittleren Betrieben bezogen. 2.5 In der Palette der neuen Vorschläge fehlen jedoch gezielte Ansätze für die einzelnen Industriebranchen, insbesondere für das verarbeitende Gewerbe, sowie eine Basis für branchenbezogene bzw. vertikale Unterstützungsmaßnahmen. Mit der neuen Mitteilung "Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik" will die Kommission diesem Bedarf nachkommen. 3. Kurze Darstellung des Vorschlags für eine neuen politischen Rahmen 3.1 Die Mitteilung kann als Auftakt für einen neuen Prozess auf der Grundlage einer Analyse der Wettbewerbssituation in 27 Bereichen der verarbeitenden Industrie gelten. 3.2 Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Punkten, die die die Unternehmen selbst als Hindernis für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum ansehen. Der Umstand, dass dabei hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) berücksichtigt werden, erklärt sich logischerweise daraus, dass das verarbeitende Gewerbe in der EU überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen besteht, die 58 % der Arbeitsplätze im verarbeitenden Gewerbe zur Verfügung stellen. Während der Vorbereitungsarbeiten wurden auch zahlreiche Interessenträger konsultiert. 3.3 Die in der Mitteilung analysierten Sektoren des verarbeitenden Gewerbes decken vier Hauptbereiche ab: Nahrungsmittelindustrie und Biowissenschaften, Maschinenbau- und Systemindustrie, Mode- und Designindustrie sowie Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie. Konkret reichen die Industriebranchen von Biotechnologie und Arzneimittel über Maschinenbau und Elektrotechnik, Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie, Textilien- und Möbel-, Keramik-, Stahl-, Chemie- bis hin zu Zellstoff- und Papierindustrie. 3.4 Bei der Bewertung der Wettbewerbsfähigkeit von 27 Sektoren wurden die folgenden Kriterien angelegt: - Gewährleistung eines offenen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkts; - Wissen, zum Beispiel Forschung, Innovation und Qualifikationen; - bessere Rechtsetzung; - Schaffung von Synergien zwischen Wettbewerbs-, Energie- und Umweltpolitik; - Sicherstellung einer vollständigen und fairen Beteiligung an den Weltmärkten; - Erleichterung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts. 3.5 Die Schlussfolgerungen für die Sektoren zeigen Fälle auf, in denen, so wörtlich, "einer politischen Herausforderung von den zahlreichen Herausforderungen für den jeweiligen Sektor die höchste Priorität beigemessen wird". Auch mit diesem Hinweis sind die Schlussfolgerungen nicht ganz verständlich. Für den Bereich Biotechnologie zum Beispiel wird die Forderung nach mehr Forschung, aber nicht die Forderung nach verbesserten Qualifikationen verzeichnet. In der Textilbranche wird die Forderung nach mehr Forschung und verbesserter Qualifikation verbunden mit dem Zugang zu Märkten, aber nicht mit der Notwendigkeit der Bekämpfung von Handelsverzerrungen. 3.6 Die Kommission schlägt sieben wichtige sektorübergreifende politische Maßnahmen vor, um die gemeinsamen Herausforderungen anzugehen und Synergien zu erzeugen. Diese sektorübergreifenden Maßnahmen sind: - Eine Initiative für Rechte an geistigem Eigentum und gegen Nachahmungen; - Eine Hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt; - Externe Aspekte der Wettbewerbsfähigkeit und des Markzugangs; - Ein neues Programm zur Vereinfachung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften; - Verbesserung sektorbezogener Qualifikationen; - Management des Strukturwandels im verarbeitenden Gewerbe; - Ein integriertes europäisches Konzept für industrielle Forschung und Innovation. 3.7 Neben den sektorübergreifenden Initiativen geht die Kommission auf eine Reihe von neuen sektorspezifischen Initiativen ein. Diese sind: ein Arzneimittel-Forum, eine Halbzeitüberprüfung der Strategie für Biowissenschaften und Biotechnologie, neue hochrangige Gruppen für die chemische Industrie und die Verteidigungsindustrie, eine Initiative für die europäische Raumfahrtindustrie, eine Task-Force IKT-Wettbewerbsfähigkeit sowie die Aufnahme eines Dialogs über die Politik im Bereich Maschinenbau. 4. Allgemeine Bemerkungen 4.1 Die neue Mitteilung stellt den ersten größeren Versuch dar, umfassende sektorspezifische Initiativen für die Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der verarbeitenden Industrie zu entwickeln. Diese Initiative ist zu begrüßen, denn horizontale Maßnahmen und Initiativen sind nicht ausreichend. Aufgrund ihrer Struktur bietet die Mitteilung eine wertvolle Grundlage für Beschlüsse über konkrete Maßnahmen. Die Initiative beinhaltet die genaue Analyse von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in einer Reihe von Industriesektoren. 4.2 Die Kommission hat den Vorschlag als Rahmen zur Prioritätensetzung vorgelegt. Die Einführung von Maßnahmen zur Bewältigung der Globalisierung steht dabei im Mittelpunkt. 4.3 Versäumt wurde, zwischen den Maßnahmen auf EU-Ebene und der notwendigen Einbeziehung der Regierungen, der Industrie und der Interessenträger auf nationaler und regionaler Ebene einen klar erkennbaren Bezug herzustellen. Dieser soll im weiteren Verlauf, insbesondere im Rahmen der neuen sektorspezifischen und sektorübergreifenden Task-Forces entwickelt werden. Es besteht jedoch die deutliche Gefahr dass hiermit ein hohes Maß an Planung verbunden sein wird und die Umsetzung zu kurz kommt. 4.4 Um dies zu vermeiden, empfiehlt der EWSA, gezielte Maßnahmen zu treffen, um die erforderliche Koordinierung zu gewährleisten. Hierdurch würde auch der Spielraum für eine aktive Beteiligung verschiedener Interessenträger erweitert. 4.5 Die neue Mitteilung stellt zusammen mit verschiedenen anderen Vorschlägen und Mitteilungen einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer europäischen Industriepolitik dar. Ist dieser Ansatz realistisch? Angesichts der Herausforderungen, die auf die europäische Industrie zukommen, ist der EWSA der Ansicht, dass dies zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und zur Nutzung der EU-spezifischen Vorteile, wie das hohe Bildungsniveau und der sehr große Binnenmarkt, wahrscheinlich der geeignetste Weg ist. 4.6 Die Kommission legt Wert darauf hervorzuheben, dass die neue Mitteilung dem Geist der Lissabon-Strategie entsprechen und zu dem Gesamtmaßnahmenpaket der Strategie einen Beitrag leisten soll. Für die tatsächliche Umsetzung im Sinne von mehr Forschung, Bildung oder Rechtsetzung werden andere Referate innerhalb der Kommission sowie nationale und regionale Organe zuständig sein. Planung und Umsetzung müssen koordiniert werden. 4.7 Der Ansatz der Kommission ist nicht ganz eindeutig. Das Gleichgewicht zwischen horizontalen Programmen und neuen sektorspezifischen Maßnahmen sollte überprüft werden. 4.8 Mit der Mitteilung ist nicht zugleich auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die verschiedenen Maßnahmen verbunden. Stattdessen sollen die notwendigen Mittel auf EU-Ebene aus dem Programm für Wettbewerb und Innovation, dem Forschungsrahmenprogramm, den Strukturfonds und den Bildungsprogrammen fließen, um nur die wichtigsten zu nennen. Die Koordinierung der einzelnen Politikbereiche, einschließlich der finanziellen Mittel, wird eine schwierige und heikle Aufgabe darstellen, insbesondere da die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf europäischer Ebene im Verhältnis zu Bedarf und Erfordernissen relativ begrenzt sind. 4.9 Zur Einführung neuer fortschrittlicher Produktionsmethoden und -maschinen, insbesondere in den KMU, werden günstige Kredite benötigt. Die EIB und der EIF sollten eng in die Arbeit der sektorspezifischen und sektorübergreifenden Planungsgruppen eingebunden werden. 4.10 In dem neuen Vorschlag konzentriert sich die Kommission auf die EU-Ebene, während regionale Aspekte nur am Rande behandelt werden. Die Bedeutung der Ballungsgebiete mit ihrem großen Potenzial zur Förderung von industrieller Innovation und Wettbewerbsfähigkeit ist nicht Bestandteil der Analyse. Diese Aspekte werden ebenso wie Themen in Zusammenhang mit einer regionalen Industriepolitik im weiteren Vorgehen berücksichtigt werden müssen. 4.10.1 Der Ausschuss vermisst konkrete Vorschläge der Kommission bezüglich der Industriesektoren mit einer besonders hohen regionalen Konzentration. 4.11 In den Reaktionen der Industrie und der betroffenen Kreise auf die Maßnahmen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit sind drei Themen vorherrschend: mehr Forschung und mehr Kontakte zur Forschung, mehr Aus- und Fortbildung, insbesondere bei berufsbezogenen Qualifikationen, sowie leichterer Zugang zu Finanzierungshilfen, insbesondere für Existenzgründer und Kleinstunternehmen. 4.12 Die Mehrzahl der in der neuen Mitteilung analysierten Sektoren des verarbeitenden Gewerbes zählen die Verbesserung der sektorspezifischen Qualifikationen zu den Fällen, "in denen einer politischen Herausforderung […] die höchste Priorität beigemessen wird". Die Themen Qualifikation und Verbesserung von Qualifikation sind von grundlegender Bedeutung. Es bleibt zu hoffen, dass die vorgeschlagene sektorübergreifende Initiative zu Fragen der Qualifikation innovative Vorschläge bieten wird. 4.13 In der Mitteilung wird der Bedeutung der Regierungen bei der Schaffung von fairen Voraussetzungen für die Industrie und insbesondere die verarbeitende Industrie wenig Bedeutung beigemessen. Während der bevorstehenden Arbeit wird sicherlich auch die Frage thematisiert, wie Regierungen die Industrie bezüglich Bildung, Verkehrssysteme, Energielösungen sowie Informations- und Kommunikationstechnologie-Netzen (IKT) — um nur einige Beispiele zu nennen — unterstützen kann. 4.14 In der Mitteilung bleibt die Tatsache unerwähnt, dass die Grenze zwischen verarbeitender Industrie und Dienstleistungen immer mehr verschwimmt. Wie wirkt sich dieser Umstand auf die Humanressourcen, den Marktzugang, auf die Rechtsetzung und den Zugang zu Finanzmitteln aus? 4.15 In der Sparte Zugang zu Finanzmitteln für kleine und mittlere Unternehmen ist zu beobachten, dass lediglich bei fünf von den 27 analysierten Branchen, nämlich der Arzneimittel-, der Biotechnologie-, Medizinprodukte-, der Maschinenbau- und der Elektrotechnikindustrie ein spezifischerer Bedarf festgestellt wird. Es überrascht, dass dieser Bedarf nicht zum Beispiel auch für Industriebranchen aus dem Bereich "Grundstoff- und Produktionsgüterindustrie" festgestellt wurde. 5. Auf dem Weg zu einer europäischen Industriepolitik 5.1 Mit der neuen Mitteilung der Europäischen Kommission unternimmt die EU einen weiteren Schritt zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für eine Europäische Industriepolitik. Dies ist zu begrüßen. Eine gemeinsame Politik und gemeinsame Prioritäten sind dazu angetan, die europäische Wettbewerbsfähigkeit im globalen Kontext zu stärken. Zugleich muss die europäische Industriepolitik im Zusammenhang mit den Strukturen zur Unterstützung der Industrie (z.B. Bildung und Forschung) und zur Konsultation von Arbeitnehmern — um nur einige Aspekte zu nennen — betrachtet werden. Eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit für Europa ist ohne eine umfassende Beteiligung der Gesellschaft und der Bürger nicht möglich. 5.2 Der Industrie geht es — wie bereits häufig dargelegt — darum, unter gleichen Wettbewerbsbedingungen mit klaren (und unbürokratischen) Signalsystemen zu arbeiten. Eine vielerorts geteilte Haltung ist: So wenig Bürokratie wie möglich, so viel Förderung allgemeiner Art wie möglich. Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit äußerte sich auf einer seiner jüngsten Tagungen dahingehend, dass die gesetzlichen und behördlichen Auflagen sich nicht negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit auswirken sollten. Ebenso kann auch die Auffassung vertreten werden, dass die durch die EU auferlegten Verwaltungsverpflichtungen nicht als reiner Kostenfaktor zu sehen sind, da sie häufig 25 unterschiedliche nationale Gesetzgebungen ersetzen, wodurch die laufenden Kosten gesenkt werden. Die Kommission gab unlängst in einer Mitteilung zu bedenken, dass die Regulierungskosten — die administrativen Pflichten sind nur eine Komponente — umfassend und unter Einbeziehung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Kosten sowie des Regulierungsnutzens zu analysieren sind. 5.3 Der globale Wettbewerb, dem sich die EU (ebenso wie andere Staatengruppen) stellen muss, ist hart. Selbstzufriedenheit ist hier nicht am Platz. Andererseits kann Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für Europa kein Selbstzweck sein. Die Existenz einer gesellschaftlichen Vision für Europa wird allgemein anerkannt und folgendermaßen in der Lissabon zusammengefasst: ein hohes Maß an wissensbasierter Wettbewerbsfähigkeit, ein starkes Streben nach sozialem Zusammenhalt, eine verantwortungsvolle Umweltpolitik. Eine europäische Industriepolitik ist zum einen Bestandteil der Lissabon-Strategie, zum anderen aber auch ein Bestreben, das viele Jahre über die Laufzeit der Strategie hinausreicht. Doch ungeachtet des Zeithorizontes wird eine europäische Industriepolitik zu den grundlegenden Zielen der Lissabon-Strategie gezählt werden. 5.3.1 Die Kommission hat dem Rat eine überarbeitete Strategie für nachhaltige Entwicklung zur Beschlussfassung im Laufe des Jahres vorgelegt. Der Rahmen für eine Industriepolitik steht in Einklang mit den Prioritäten der Strategie für nachhaltige Entwicklung. 5.4 Eine europäische Industriepolitik sollte vor diesem Hintergrund hauptsächlich drei Ziele verfolgen: die Feststellung prioritärer Sektoren im Hinblick auf nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, die Durchführung prioritärer Maßnahmen zu deren Erlangung und die beschleunigte Vollendung des Binnenmarktes als einer der wichtigsten Schritte zur Förderung gleicher Wettbewerbsbedingungen. Auf EU-Ebene bedeutet dies, dass genau geprüft werden muss, welche Ziele realistischerweise durch Initiativen auf europäischer Ebene erreicht werden können. Eine Industriepolitik, die dieses Ziel verfolgt, könnte für die Industrie, für Regierungen auf nationaler wie regionaler Ebene, für die Sozialpartner sowie für die organisierte Zivilgesellschaft einen echten zusätzlichen Nutzen darstellen. 5.5 Der Ausschuss begrüßt die Ankündigung der Kommission, Arbeitsgruppen zu mehreren Aspekten einzusetzen. Er ist jedoch der Auffassung, dass die Beziehungen der Industriepolitik zu zwei anderen Bereichen noch zu klären sind, wenn gewisse Unklarheiten beseitigt werden sollen, die der Entwicklung von großen europäischen Industrieprojekten geschadet haben. 5.5.1 Erstens müssen die Beziehungen zwischen der Wettbewerbs- und der Industriepolitik geklärt werden. 5.5.2 Zweitens hat die Kommission einen Aktionsplan zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts vorgelegt, der unter anderem eine Stärkung der Aktionärsrechte vorsieht. Diese Modernisierung darf jedoch Industrieinvestitionen nicht beeinträchtigen. 5.5.3 Die für Wirtschaft, Binnenmarkt, Wettbewerb und Lissabon-Strategie verantwortlichen Mitglieder der Kommission sollten sich untereinander absprechen, um jegliche etwaige Unstimmigkeit zu vermeiden, durch die die Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit eines Neuanfangs in der Industriepolitik gefährdet werden könnte. 5.6 Eine europäische Industriepolitik muss der bedeutenden Rolle des öffentlichen Sektors bei der Bereitstellung von Wissen und Infrastruktur — um nur zwei wichtige Aspekte zu nennen — Rechnung tragen. In manchen Ländern werden zwischen der Industrie und dem öffentlichen Sektor enge Verbindungen hergestellt, in anderen Ländern ist dies nicht der Fall. Die Bedeutung des öffentlichen Sektors für die Innovation wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass das Volumen der öffentlichen Ausgaben für Innovationen in den USA doppelt so groß ist wie in Europa. Selbst wenn man berücksichtigt, dass ein großer Teil davon für militärische Zwecke aufgewandt wird, verdeutlicht dies die Bedeutung des öffentlichen Sektors. Mit Blick auf Europa können als einschlägiges Beispiel die vergangenen (und teilweise gegenwärtigen) Ausgaben einiger Länder für die Entwicklung neuer pharmazeutischer Produkte angeführt werden. Die Bedeutung des öffentlichen Sektors zeigt sich auch in seiner Rolle bei der Verbreitung von Informations- und Telekommunikationseinrichtungen, insbesondere von Breitbandnetzen. 5.7 Die Halbzeitüberprüfung der Lissabon-Strategie hat auch die Sozialpartner dazu angeregt, Pläne zur Zukunftssicherung des europäischen verarbeitenden Gewerbes zu entwickeln. Die europäische Arbeitgeberorganisation UNICE hat umfangreiche Kommentare und Vorschläge zu den bisherigen Ergebnissen der Lissabon-Strategie vorgelegt. ORGALIME, die Vertretung der mechanischen, elektronischen und metallverarbeitenden Industrie aus 23 europäischen Ländern, hat als Bestandteil ihrer Kommentare zu der Mitteilung der Kommission einen umfangreichen Plan zur Entwicklung der europäischen verarbeitenden Industrie vorgelegt. Auf Arbeitnehmerseite hat der Europäische Metallgewerkschaftsbund (EMB) im Herbst 2005 unter dem Titel "Aufschwung des europäischen verarbeitenden Gewerbes" einen Plan vorgelegt, in dem zahlreiche, bereits in den anderen Plänen enthaltene Vorschläge zusammengefasst wurden. 5.8 In dem Plan des EMB werden 15 zentrale, in zwei Themenblöcke aufgeteilte Maßnahmen genannt. Im ersten wird, unter dem Titel "Forschung und Entwicklung", die Notwendigkeit zusätzlicher Mittel für die Forschung sowie einer stärkeren Beachtung sozialer Innovationen hervorgehoben. Unter der zweiten Überschrift "Soziale Rahmenbedingungen für Innovation" werden zusätzliche konkrete Maßnahmen zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen, von Unternehmertum und lebensbegleitendem Lernen sowie zur Umstrukturierung der europäischen Arbeitsmärkte unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Sicherheit aufgeführt. 5.9 In diesem Aktionsplan spiegelt sich, wie auch in manchen anderen Plänen der Sozialpartner, ein gewisses Maß an Übereinstimmung bei der Analyse der Herausforderungen, denen sich die europäische Industrie gegenübersieht. Allgemein lässt sich ein breiter Konsens hinsichtlich des für Europa einzuschlagenden Weges feststellen. Durch diese Parallelität bei der Feststellung der zentralen Herausforderungen und der zu ergreifenden Maßnahmen ist eine Ausgangsbasis für den sozialen Dialog und für Vereinbarungen der Sozialpartner zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit (siehe Kapitel 6) gegeben. 5.10 Durch die Lissabon-Strategie werden die Konzepte einer wissensintensiven Gesellschaft sowie der führenden Rolle Europas bei Qualifikation, Kompetenz, Forschung und Entwicklung erfolgreich gefördert. Das auf dem europäischen Gipfel von Barcelona beschlossene Ziel, 3 % des BIP als Mittel für die Forschung aufzuwenden, fand — in der Theorie — allgemeinen Beifall und allgemeine Unterstützung. 5.11 Es ist bemerkenswert, dass die Kommission bei ihren Dialogen und Diskussionen mit Vertretern der Industrie kaum auf neue Ideen und Lösungen für den wichtigen Wissenstransfer von den Universitäten zur Industrie gestoßen ist. Sie wird diese Themen in einer kommenden Mitteilung selbst wieder aufgreifen. Es muss jedoch den Unternehmen selbst überlassen bleiben, die notwendige Verantwortung für die Herstellung einschlägiger Kontakte zur Forschung zu übernehmen. Angesichts des langsamen Fortschrittes bei der Umsetzung des Ziels, 3 % des europäischen BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden, ist dieser Mangel an Ideen für den Wissenstransfer besorgniserregend. Ebenfalls Anlass zur Sorge bietet die im Vergleich zu den Hauptkonkurrenten der EU sinkende Zahl von Studenten naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Fächer. Für die kleinen und mittleren Unternehmen ist es besonders wichtig, ihr vorhandenes Humankapital fortzubilden sowie für die Bereiche Produktion und Innovation Hochschulabsolventen einzustellen. Durch das 7. Rahmenprogramm sollten kleine und mittlere Unternehmen bei der Einführung moderner Technologieforschung und Produktionstechnik unterstützt werden. 5.12 In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass Europa auch mit der Aufwendung von 3 % seines BIP für Forschung hinter den USA und Japan zurückbleibt. Das Ziel von 3 % ist, wie einige Mitgliedstaaten bereits erklärt haben, ein Zwischenschritt. Der globale Wettbewerb wird es in den kommenden 15-20 Jahren erforderlich machen, dass die Ziele noch höher gesteckt werden. 5.13 Ähnliches gilt auch für den größeren Bedarf an Verbesserung der Qualifikationen sowie lebenslangem Lernen. In Industriekreisen werden verstärkte Maßnahmen zur Verbesserung von Qualifikationen u.ä. bereits thematisiert. Probleme dieser Art können allerdings nicht auf EU-Ebene gelöst werden. Auf EU-Ebene kann lediglich der Bedarf spezifiziert und analysiert werden, die tatsächliche Umsetzung muss jedoch auf nationaler und regionaler Ebene erfolgen. Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP) könnte zweifellos Informationen über wichtige Erfahrungen verbreiten. 5.14 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die weitgefasste bildungspolitische Debatte über lebensbegleitendes Lernen eigentlich in den frühen 70er Jahren des 20. Jahrhunderts aufkam und die OECD hierzu eine wichtige Analyse beigetragen hat. Seitdem wurden jedoch nicht sehr viele wirklich neue Ansätze erprobt, um die jeweiligen Optionen und Mittel der Industrie, des öffentlichen Sektors und der Einzelpersonen — die mehr Möglichkeiten für eine die Mobilität auf dem Arbeitsmarkt fördernde Verbesserung ihrer Qualifikation fordern könnten — zusammenzuführen. 5.15 Die Betriebsverlagerungen ins Ausland machen deutlich, dass die zentralen Arbeitnehmerrechte weltweit gewährleistet werden müssen. Das ILO-Übereinkommen von 1998 über die "Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit" stellt eine Grundlage für Arbeitsmarktregulierungen und einen Standard dar, der in allen Bereichen der internationalen Governance Anwendung finden sollte. Die Leitsätze der OECD sind politische Engagements der Regierungen. Soll Wandel als etwas Positives aufgefasst werden, dann muss deutlich gemacht werden, dass Wandel zum einen nicht unbedingt ein Nullsummenspiel zu sein hat und zum anderen in den Unternehmen, Branchen, Regionen und Arbeitsmärkten sozial gerecht gestaltet werden kann. 5.15.1 In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung der Europäischen Betriebsräte anzuerkennen. Die Betriebsräte sind eine konkrete Reaktion auf die Forderungen nach einer weithin anwendbaren Struktur zur Information und Konsultation in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen. Trotz des Zeitaufwandes, der mit dem Aufbau solcher Strukturen verbunden ist, und trotz des etwas unbestimmten Inhaltes der aktuellen Richtlinie zu Betriebsräten, sind diese ein unverzichtbarer Teil der allgemeinen Bemühungen zur Entwicklung einer europäischen Industriepolitik. 5.16 Eine europäische Industriepolitik kann einen wesentlichen Beitrag zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit leisten. Die Mitteilung der Kommission ist hierzu ein Baustein. Der EWSA hat noch zahlreiche weitere Elemente aufgelistet. Der EWSA möchte die Kommission dazu anregen, die Initiative für weitere Diskussionen und Dialoge im Zusammenhang mit dem sozialen Dialog und anderen einschlägigen Foren zu ergreifen. 6. Bemerkungen zu den sektorspezifischen Vorschlägen 6.1 Der EWSA begrüßt die Wahl der Prüfungsparameter für die Analyse der 27 Bereiche der verarbeitenden Industrie. Trotz dieses sehr anspruchsvollen Ansatzes sind in den einzelnen Ergebnissen der Analyse einige Unstimmigkeiten festzustellen. Der EWSA unterstützt das Vorgehen wie auch die Schlussfolgerungen. Der EWSA kann sich auch der Wahl der Themen für die erste Partie von sektorspezifischen und sektorübergreifenden Task-Forces anschließen. 6.2 Der EWSA begrüßt insbesondere die geplante hochrangige Gruppe für Wettbewerbsfähigkeit, Energie und Umwelt. Umweltschutz- und Energiespar-Technologien können der EU im weltweiten Wettbewerb einen bedeutenden Vorteil verschaffen. Das neue weltweite Bewusstsein für die Gefahren des Klimawandels als Ergebnis der allzu großen Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen dürfte den Bemühungen, Produktions- und Konsumverhalten zu verändern, deutlichen Aufwind geben. Die Aufgaben für die hochrangige Gruppe sind gewaltig. Der Umstand, dass andere Staaten, wie zum Beispiel die USA, jetzt auch stark in umweltfreundliche Technologien investieren, ändert daran nichts. 6.3 Design entwickelt sich zu einem zentralen Element bei Produktentwicklung und Produktmarketing. Das Thema Design sollte nicht in einer einzigen sektorspezifischen Task-Force zum Schwerpunkt werden, sondern als Querschnittsthema in einer Reihe von Task-Forces die nötige Aufmerksamkeit erhalten. In mehreren EU-Staaten ist Industriedesign bereits seit langem erfolgreich. Auf dieser Grundlage sollte weitergearbeitet werden. 6.4 In der Mitteilung der Kommission werden die Themen Kommunikation und Kontakt zur Industrie selbst sowie zu den verschiedenen Stakeholder-Gruppen nicht ausdrücklich behandelt. In Anbetracht dessen, dass die Umsetzung zu einem beträchtlichen Teil durch Information und Kommunikation erfolgen muss, ist diesen Aspekten jedoch große Aufmerksamkeit zu widmen. Auf welchem Wege sollte die große Gruppe von KMU andernfalls an relevante Informationen über gemeinsame Partnerschaften und verschiedene Fördermaßnahmen gelangen? 6.5 Ein weiterer für die Umsetzung zentraler Aspekt wird der Zeitfaktor sein. Die Produktentwicklung in der verarbeitenden Industrie ist — aufgrund des globalen Wettbewerbs — ein rascher Prozess. Die verschiedenen Task-Forces auf europäischer Ebene werden sich enge Zeitrahmen stecken müssen, um denjenigen, die die Entscheidungen über Investitionen und Entwicklungen in der Industrie treffen, einen zusätzlichen Nutzen bieten zu können. 6.6 Der EWSA teilt die Besorgnis der Kommission, dass die Verlagerung von Arbeitsplätzen aus der EU in Niedriglohnländer schmerzhafte Folgen auf lokaler und sektoraler Basis haben kann, insbesondere für gering qualifizierte Arbeitskräfte, denen geholfen werden sollte, die Folgen der industriellen Umstrukturierung zu bewältigen. Der EWSA hat sich bereits in anderen Zusammenhängen dafür ausgesprochen, die Strukturfonds stärker und effizienter für aktive und proaktive Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu nutzen. Der jüngste Vorschlag für einen Globalisierungsfonds wird vom EWSA weiter geprüft. 7. Die Notwendigkeit eines erweiterten sozialen Dialogs 7.1 In einigen Ländern existieren bereits ambitionierte Vereinbarungen der Sozialpartner über Industrieinnovation, die Ausdruck der beiderseitigen Interessen und Prioritäten in Bezug auf die weitere Entwicklung der verarbeitenden Industrie sind. 7.2 Beispielsweise wurde in Schweden 1977 ein Industrieabkommen zwischen den Sozialpartnern unterzeichnet. Seitdem haben die Vertragspartner eine Reihe von Vorschlägen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Industrie unterbreitet. Insbesondere verfolgen die Unterzeichner das Ziel, wettbewerbsfähige Industrieforschungsinstitute einzurichten, den Austausch zwischen Industrie und Bildungseinrichtungen bzw. -instituten zu stärken, neue und expandierende Unternehmen bei Innovationen zu unterstützen sowie Industrieentwicklungszentren zu fördern. Zahlreiche dieser Vorschläge wurden von der Regierung angenommen. 7.3 Der EWSA hebt hervor, dass es gänzlich unverzichtbar ist, die Interessenträger, insbesondere die Sozialpartner, eng in den Prozess der Innovation, Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Umstrukturierung einzubinden. Das Tempo der Veränderungen wird nicht abnehmen. Ein proaktiver, auf gegenseitigem Vertrauen basierender Ansatz gegenüber Veränderungen stellt daher eine Notwendigkeit dar. Für die erfolgreiche Bewältigung des industriellen Wandels ist ein sozialer Dialog erforderlich, der auf gefestigten und vertrauensbasierten Partnerschaften sowie auf einer durch effiziente Repräsentation und stabile Strukturen gekennzeichneten Dialogkultur beruht. Effiziente Repräsentation erfordert auch ein hohes Maß an Wissen über die aktuellen Themen und Möglichkeiten. 7.3.1 Hierbei ist auf die Bemühungen zahlreicher Europäischer Betriebsräte (siehe Ziffer 5.13.1) zu verweisen, die die Kompetenzen der in den Räten tätigen Personen stärken wollen. Dies ist für beide Dialogpartner von Bedeutung. Ohne ein hohes Maß an Wissen und Kompetenz werden die Räte ihrer Aufgabe als einem wichtigem Bestandteil der Konsultation und des Dialogs nicht gerecht werden können. 7.4 Der EWSA hofft, dass die Mitteilung der Kommission über eine integrierte Industriepolitik, in Verbindung mit anderen Initiativen, eine Quelle für Anregungen zur engen Einbindung der Interessenträger, insbesondere der Sozialpartner, in den Veränderungsprozess sein wird. Der EWSA hat seine Haltung zum Thema "Sozialer Dialog und industrieller Wandel" in einer im September 2005 verabschiedeten Stellungnahme dargelegt [1]. 7.5 Als Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 2005 hat der EWSA ein interaktives Netzwerk für den Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie ins Leben gerufen. Der EWSA wird die Ausweitung dieses Netzwerkes auf die Beteiligung von Interessenträgern, insbesondere der Sozialpartner, an der Gestaltung der europäischen Industriepolitik befürworten. 8. Die Beratende Kommission für den Industriellen Wandel nahm im November 2005 eine zusätzliche Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Auf dem Weg zu einem stärker integrierten Konzept für die Industriepolitik" an. Berichterstatter war Herr PEZZINI. 8.1 Die CCMI sieht es darin als äußerst beachtenswert an, dass die Kommission nun im Rahmen der Industriepolitik das Thema sektorspezifische Politik aufgreift. Insbesondere bringt die CCMI ihre Überzeugung zum Ausdruck, dass diese sektorspezifische Politik wirklich effektiv sein könnte, wenn sie innerhalb des sozialen Dialogs auf lokaler, einzelstaatlicher und europäischer Ebene strukturiert angewandt würde. 8.2 Die CCMI hebt indes hervor, dass in dem Kommissionsdokument konkrete Initiativen, Aktionspläne und vor allem adäquate Finanzmittel für die Durchführung der Maßnahmen fehlen. Unter diesem Gesichtspunkt wäre es besonders wichtig, die EIB und den EIF in die unternehmerischen Projekte einzubeziehen. 8.3 Die CCMI betont überdies, dass die Kommission die Bedeutung eines zusehends modernen öffentlichen Sektors anerkennen sollte. 8.4 Des Weiteren unterstreicht die CCMI die Bedeutung einer proaktiv konzipierten regionalen Industriepolitik. Sie hebt auch deutlich hervor, dass Handelspolitik für eine erfolgreiche Industriepolitik wichtig ist. Schließlich weist die CCMI nachdrücklich auf die Bedeutung der Kernarbeitsrechte hin, wie sie in den Übereinkommen der ILO festgelegt sind. Brüssel, den 20. April 2006 Die Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Anne-Marie Sigmund [1] ABl. C 24 vom 31.1.2006. -------------------------------------------------- ANHANG zur Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Der folgende Änderungsantrag, der mehr als ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen auf sich vereinigen konnten, wurde abgelehnt: Ziffer 7.5 Den zweiten Satz streichen. "Als Reaktion auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates 2005 hat der EWSA ein interaktives Netzwerk für den Austausch von Erfahrungen bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie ins Leben gerufen. Der EWSA wird die Ausweitung dieses Netzwerkes auf die Beteiligung von Interessenträgern, insbesondere der Sozialpartner, an der Gestaltung der europäischen Industriepolitik befürworten." Begründung Die Betonung der besonderen Beteiligung der Sozialpartner an der Gestaltung der europäischen Industriepolitik bedeutet, dass die Rolle von KMU, Berufsorganisationen, Branchenverbänden und Wissenschaftsverbänden bei der Umsetzung der Lissabon-Strategie herabgesetzt wird. Abstimmungsergebnis Ja-Stimmen: 11 Nein-Stimmen: 27 Stimmenthaltungen: 1 --------------------------------------------------