2008D0172 — DE — 02.09.2008 — 001.001


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►B

BESCHLUSS CHAD/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 13. Februar 2008

über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik

(2008/172/GASP)

(ABl. L 056, 29.2.2008, p.64)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  No

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date

 M1

Beschluss CHAD/3/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 28. Mai 2008

  L 144

82

4.6.2008

►M2

Beschluss CHAD/4/2008 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 2. September 2008

  L 247

54

16.9.2008




▼B

BESCHLUSS CHAD/1/2008 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 13. Februar 2008

über die Annahme von Beiträgen von Drittstaaten zur militärischen Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik

(2008/172/GASP)



DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2007/677/GASP des Rates vom 15. Oktober 2007 über die militärische Operation der Europäischen Union in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik ( 1 ) (Operation EUFOR Tchad/RCA), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Auf Ersuchen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees und im Auftrag des Militärausschusses der Europäischen Union (EUMC) haben der EU Operation Commander und der EU Force Commander am 9., 14. und 21. November 2007, 19. Dezember 2007 und 11. Januar 2008 die Truppengestellungskonferenzen durchgeführt.

(2)

Aufgrund der Empfehlungen des EU Operation Commanders und des EUMC zu einem Beitrag Albaniens sollte der Beitrag Albaniens angenommen werden.

(3)

Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben —

BESCHLIESST:



▼M2

Artikel 1

Beiträge von Drittstaaten

Im Anschluss an die Truppengestellungskonferenzen und an weitere Konsultationen werden die Beiträge der Republik Albanien, der Russischen Föderation und der Republik Kroatien zu der militärischen Operation der EU in der Republik Tschad und der Zentralafrikanischen Republik angenommen.

▼B

Artikel 2

Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.



( 1 ) ABl. L 279 vom 23.10.2007, S. 21.


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