2004R0314 — DE — 10.12.2008 — 008.001


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►B

VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES

vom 19. Februar 2004

über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

(ABl. L 055, 24.2.2004, p.1)

Geändert durch:

 

 

Amtsblatt

  No

page

date

►M1

Verordnung (EG) Nr. 1488/2004 der Kommission vom 20. August 2004

  L 273

12

21.8.2004

 M2

Verordnung (EG) Nr. 898/2005 der Kommission vom 15. Juni 2005

  L 153

9

16.6.2005

 M3

Verordnung (EG) Nr. 1272/2005 der Kommission vom 1. August 2005

  L 201

40

2.8.2005

►M4

Verordnung (EG) Nr. 1367/2005 der Kommission vom 19. August 2005

  L 216

6

20.8.2005

►M5

Verordnung (EG) Nr. 1791/2006 des Rates vom 20. November 2006

  L 363

1

20.12.2006

 M6

Verordnung (EG) Nr. 236/2007 der Kommission vom 2. März 2007

  L 66

14

6.3.2007

 M7

Verordnung (EG) Nr. 412/2007 der Kommission vom 16. April 2007

  L 101

6

18.4.2007

►M8

Verordnung (EG) Nr. 777/2007 der Kommission vom 2. Juli 2007

  L 173

3

3.7.2007

►M9

Verordnung (EG) Nr. 702/2008 der Kommission vom 23. Juli 2008

  L 195

19

24.7.2008

►M10

Verordnung (EG) Nr. 1226/2008 der Kommission vom 8. Dezember 2008

  L 331

11

10.12.2008


Berichtigt durch:

 C1

Berichtigung, ABl. L 139 vom 31.5.2007, S. 40  (412/07)




▼B

VERORDNUNG (EG) Nr. 314/2004 DES RATES

vom 19. Februar 2004

über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe



DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 60 und 301,

gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP des Rates vom 19. Februar 2004 zur Verlängerung der restriktiven Maßnahmen gegen Simbabwe ( 1 ),

auf Vorschlag der Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In seinem Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vom 18. Februar 2002 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe ( 2 ) äußerte der Rat große Besorgnis über die Lage in Simbabwe und insbesondere über ernste Verletzungen der Menschenrechte, darunter auch Verletzungen der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit, durch die Regierung von Simbabwe. Angesichts dessen verhängte er bestimmte restriktive Maßnahmen, die jährlich überprüft werden. Einige der gegen Simbabwe verhängten restriktiven Maßnahmen wurden auf Gemeinschaftsebene mit der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 ( 3 ) umgesetzt. Die Geltungsdauer dieser Verordnung wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 313/2003 ( 4 ) bis 20. Februar 2004 verlängert.

(2)

Der Rat ist weiterhin der Auffassung, dass die Regierung Simbabwes nach wie vor an schweren Verstößen gegen die Menschenrechte beteiligt ist. Der Rat hält es daher für erforderlich, die restriktiven Maßnahmen gegen die Regierung Simbabwes und diejenigen, die in erster Linie die Verantwortung für diese Verstöße tragen, aufrechtzuerhalten, solange die Verstöße anhalten.

(3)

Dementsprechend sieht der Gemeinsame Standpunkt 2004/161/GASP eine Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2002/145/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen vor.

(4)

Die im Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen umfassen unter anderem ein Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, ein Verbot der Ausfuhr von Ausrüstungen, die zur internen Repression verwendet werden könnten, sowie das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen von Mitgliedern der Regierung Simbabwes sowie mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen.

(5)

Diese Maßnahmen fallen in den Geltungsbereich des EG-Vertrags, weshalb insbesondere zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen gemeinschaftliche Rechtsvorschriften erforderlich sind, um die Maßnahmen umzusetzen, soweit die Gemeinschaft betroffen ist. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt als Gebiet der Gemeinschaft die Gesamtheit der Hoheitsgebiete der Mitgliedstaaten, auf die der Vertrag nach Maßgabe von dessen Bestimmungen Anwendung findet.

(6)

Es ist wünschenswert, die Bestimmungen über das Verbot der technischen Hilfe, der Bereitstellung von Finanzmitteln und der Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und über das Einfrieren von Geldern, finanziellen Vermögenswerten oder wirtschaftlichen Ressourcen mit der aktuellen Lage in Einklang zu bringen.

(7)

Die vorliegende Verordnung ändert und verlängert die restriktiven Maßnahmen der Verordnung (EG) Nr. 310/2002, die sie unverzüglich nach deren Ablauf ersetzen soll —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:



Artikel 1

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

a) „technische Hilfe“ jede technische Unterstützung in Verbindung mit der Reparatur, der Entwicklung, der Herstellung, der Montage, der Erprobung, der Wartung oder jeder anderen technischen Dienstleistung; die technische Hilfe kann in Form von Unterweisung, Beratung, Ausbildung, Weitergabe von praktischen Kenntnissen oder Fähigkeiten oder in Form von Beratungsdiensten erfolgen; die technische Hilfe schließt Hilfe in verbaler Form ein.

b) „Gelder“ finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind:

i) Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel, Geldanweisungen oder andere Zahlungsmittel;

ii) Guthaben bei Finanzinstituten oder anderen Einrichtungen, Guthaben auf Konten, Schulden und Schuldverschreibungen;

iii) öffentlich und privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteile, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivatverträge;

iv) Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten;

v) Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien oder andere finanzielle Zusagen;

vi) Akkreditive, Konnossemente, Sicherungsübereignungen;

vii) Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;

viii) jedes andere Finanzierungsinstrument für Ausfuhren;

c) „Einfrieren von Geldern“ die Verhinderung jeglicher Form von Bewegungen, Transfers, Veränderungen, Verwendung von Geldmitteln, des Zugangs zu ihnen oder des Handels mit ihnen, wodurch das Volumen, die Beträge, die Belegenheit, das Eigentum, der Besitz, die Eigenschaften oder die Zweckbestimmung der Geldmittel verändert oder sonstige Veränderungen bewirkt werden, mit denen eine Nutzung der Mittel einschließlich der Vermögensverwaltung ermöglicht wird;

d) „wirtschaftliche Ressourcen“ Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich oder unbeweglich sind, bei denen es sich nicht um Gelder handelt, die aber für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können;

e) „Einfrieren wirtschaftlicher Ressourcen“ die Verhinderung ihrer Verwendung für den Erwerb von Geldern, Waren oder Dienstleistungen, die auch den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen betrifft, sich aber nicht darauf beschränkt.

Artikel 2

Es ist untersagt,

a) technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten und der Bereitstellung, Herstellung, Instandhaltung und Verwendung von Rüstungsgütern und damit verbundenem Material jeglicher Art, einschließlich Waffen und Munition, Militärfahrzeugen und -ausrüstung, paramilitärischer Ausrüstung und entsprechender Ersatzteile, unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern oder weiterzugeben;

b) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten, insbesondere Zuschüsse, Darlehen und Ausfuhrkreditversicherungen für den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr von Waffen und damit verbundenem Material an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe unmittelbar oder mittelbar bereitzustellen;

c) wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Förderung der unter Buchstabe a) oder b) genannten Transaktionen besteht, teilzunehmen.

Artikel 3

Es ist untersagt,

a) wissentlich und vorsätzlich die in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen mit oder ohne Ursprung in der Gemeinschaft, die zur internen Repression verwendet werden könnten, unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu verkaufen, zu liefern, weiterzugeben oder auszuführen;

b) technische Hilfe im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a) genannten Ausrüstungen unmittelbar oder mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe zu gewähren, zu verkaufen, zu liefern, oder weiterzugeben;

c) Finanzmittel oder Finanzhilfen im Zusammenhang mit den unter Buchstabe a) genannten Ausrüstungen unmittelbar oder mittelbar an Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Simbabwe oder zur Verwendung in Simbabwe bereitzustellen;

d) wissentlich und vorsätzlich an Aktivitäten, deren Zweck oder Wirkung unmittelbar oder mittelbar in der Förderung der unter Buchstabe a), b) oder c) genannten Transaktionen besteht, teilzunehmen.

Artikel 4

(1)  Abweichend von den Artikeln 2 und 3 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten Folgendes genehmigen:

a) die Bereitstellung von Finanzmitteln und Finanzhilfen sowie von technischer Hilfe im Zusammenhang mit

i) nichtletalem militärischem Gerät, das ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke oder für Programme der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Gemeinschaft zum Aufbau von Institutionen bestimmt ist,

ii) Material, das für Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen bestimmt ist;

b) den Verkauf, die Lieferung, die Weitergabe oder die Ausfuhr der in Anhang I aufgeführten Ausrüstungen, die ausschließlich für humanitäre oder Schutzzwecke bestimmt sind, sowie die Bereitstellung von Finanzhilfen, Finanzmitteln und technischer Hilfe im Zusammenhang mit diesen Transaktionen.

(2)  Für bereits durchgeführte Maßnahmen werden keine Genehmigungen erteilt.

Artikel 5

Artikel 2 und 3 gelten nicht für Schutzkleidung, einschließlich Körperschutzwesten und Militärhelmen, die von Personal der Vereinten Nationen, Personal der Europäischen Union, der Gemeinschaft oder ihrer Mitgliedstaaten, von Medienvertretern, von humanitärem Hilfspersonal und Entwicklungshilfepersonal sowie damit verbundenem Personal ausschließlich zur eigenen Verwendung vorübergehend nach Simbabwe ausgeführt wird.

Artikel 6

(1)  Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die einzelnen Mitgliedern der Regierung von Simbabwe und mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, wie sie in Anhang III aufgeführt sind, gehören, werden eingefroren.

(2)  Den in Anhang III aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen dürfen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen weder unmittelbar noch mittelbar zur Verfügung gestellt werden noch zugute kommen.

(3)  Die wissentliche und vorsätzliche Beteiligung an Maßnahmen, deren Ziel oder Folge unmittelbar oder mittelbar die Förderung der in den Absätzen 1 und 2 genannten Transaktionen ist, ist untersagt.

Artikel 7

(1)  Abweichend von Artikel 6 können die in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten die Freigabe bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen oder die Bereitstellung bestimmter eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen unter ihnen angemessen erscheinenden Bedingungen genehmigen, nachdem sie festgestellt haben, dass diese Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen

a) für Grundausgaben, unter anderem für die Bezahlung von Nahrungsmitteln, Mieten oder Hypotheken, Medikamenten und medizinischer Behandlung, Steuern, Versicherungsprämien und Gebühren öffentlicher Versorgungseinrichtungen notwendig sind;

b) ausschließlich der Bezahlung angemessener Honorare und der Rückerstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit der Bereitstellung rechtlicher Dienste dienen;

c) ausschließlich der Bezahlung von Gebühren oder Kosten für die routinemäßige Verwahrung oder Verwaltung eingefrorener Gelder oder wirtschaftlicher Ressourcen dienen;

d) für die Deckung außerordentlicher Ausgaben erforderlich sind, vorausgesetzt dass die zuständige Behörde den anderen zuständigen Behörden und der Kommission mindestens zwei Wochen vor Erteilung der Genehmigung mitgeteilt hat, aus welchen Gründen sie der Auffassung ist, dass eine spezifische Genehmigung erteilt werden sollte.

Die zuständige Behörde informiert die zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Absatz erteilte Genehmigung.

(2)  Artikel 6 Absatz 2 gilt nicht für die Gutschrift — auf eingefrorene Konten — von

a) Zinsen oder sonstigen Erträgen der eingefrorenen Konten oder

b) fälligen Zahlungen aufgrund von Verträgen, Vereinbarungen oder Verpflichtungen, die vor dem Datum geschlossen wurden oder entstanden sind, ab dem diese Konten der Verordnung (EG) Nr. 310/2002 oder der vorliegenden Verordnung unterliegen,

vorausgesetzt, dass diese Zinsen, sonstigen Erträge und Zahlungen weiterhin unter Artikel 6 Absatz 1 fallen.

Artikel 8

(1)  Unbeschadet der für die Berichterstattung, Vertraulichkeit und das Berufsgeheimnis geltenden Bestimmungen und unbeschadet Artikel 284 EG-Vertrag sind natürliche und juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen verpflichtet,

a) den in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, in denen sie ihren Sitz oder eine Niederlassung haben, unverzüglich alle Informationen zu liefern, die die Einhaltung dieser Verordnung erleichtern würden, z. B. über die nach Artikel 6 eingefrorenen Konten und Beträge, und diese Informationen direkt oder über diese zuständigen Behörden der Kommission zu übermitteln;

b) mit den in Anhang II aufgeführten zuständigen Behörden bei der Überprüfung dieser Informationen zusammenzuarbeiten.

(2)  Zusätzliche Informationen, die der Kommission direkt zugehen, werden den zuständigen Behörden des betroffenen Mitgliedstaats zugänglich gemacht.

(3)  Die nach diesem Artikel übermittelten oder erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, für die sie übermittelt oder entgegengenommen wurden.

Artikel 9

Weder die natürlichen oder juristischen Personen oder Organisationen, die in dem guten Glauben, dass derartige Handlungen mit dieser Verordnung im Einklang stehen, Gelder und wirtschaftliche Ressourcen einfrieren oder Gelder nicht zur Verfügung stellen, noch deren Direktoren oder Beschäftigte dürfen auf irgendeine Weise hierfür haftbar gemacht werden, sofern das Einfrieren der Gelder und der wirtschaftlichen Ressourcen nicht erwiesenermaßen auf Nachlässigkeit zurückzuführen ist.

Artikel 10

Die Kommission und die Mitgliedstaaten unterrichten einander unverzüglich über die aufgrund dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen und teilen einander alle ihnen vorliegenden sachdienlichen Informationen im Zusammenhang mit dieser Verordnung mit, insbesondere über Verstöße und Durchführungsprobleme sowie Urteile nationaler Gerichte.

Artikel 11

Die Kommission wird ermächtigt,

a) Anhang II anhand der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen zu ändern;

b) Anhang III auf der Grundlage von Beschlüssen in Bezug auf den Anhang zum Gemeinsamen Standpunkt 2004/161/GASP zu ändern.

Artikel 12

Die Mitgliedstaaten legen Vorschriften über Sanktionen für Verstöße gegen diese Verordnung fest und ergreifen alle erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Sanktionen. Die vorgesehenen Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten setzen die Kommission unverzüglich nach Inkrafttreten der Verordnung von diesen Vorschriften in Kenntnis und teilen ihr jede nachträgliche Änderung mit.

Artikel 13

Diese Verordnung gilt

a) im Gebiet der Gemeinschaft einschließlich ihres Luftraums,

b) an Bord der Flugzeuge und Schiffe, die der Hoheitsgewalt eines Mitgliedstaats unterstehen,

c) für Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, unabhängig von ihrem Aufenthaltsort,

d) für nach dem Recht eines Mitgliedstaates gegründete oder eingetragene juristische Personen, Gruppen oder Rechtspersönlichkeiten,

e) für jede juristische Person, Gruppe oder Rechtspersönlichkeit, die innerhalb der Gemeinschaft einer Geschäftstätigkeit nachgeht.

Artikel 14

Diese Verordnung tritt am 21. Februar 2004 in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.




ANHANG I

Liste der zu interner Repression verwendbaren Ausrüstungen nach Artikel 3

Die folgende Liste enthält keine speziell für militärische Zwecke ausgelegte oder angepasste Artikel.

1. Kugelsichere Helme, Polizeihelme, Polizeischilde, kugelsichere Schilde und speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

2. Spezielle Fingerabdruck-Ausrüstung.

3. Elektrische Suchscheinwerfer.

4. Kugelsichere Baugeräte.

5. Jagdmesser.

6. Spezielle Ausrüstung zur Herstellung von Schrotflinten.

7. Handladeausrüstung für Munition.

8. Geräte zum Abhören von Nachrichtenverbindungen.

9. Optische Festkörper-Detektoren.

10. Bildverstärkerröhren.

11. Teleskop-Visiereinrichtungen.

12. Waffen mit glattem Lauf und zugehörige Munition — außer speziell für militärische Zwecke ausgelegte Waffen und Munition — sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:

 Signalpistolen,

 Druckluft- oder Patronen-Schussgeräte in Form von Industriewerkzeugen oder Tierbetäubungsgeräten.

13. Simulatoren für das Training im Umgang mit Feuerwaffen und speziell hierfür ausgelegte oder angepasste Bauteile und Zubehörteile.

14. Bomben und Granaten — mit Ausnahme der speziell für militärische Zwecke bestimmten — sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

15. Panzerwesten — mit Ausnahme der nach Militärnormen oder -spezifikationen hergestellten — und speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

16. Geländegängige Allrad-Nutzfahrzeuge, die bei der Herstellung oder nachträglich mit einer Kugelsicherung ausgerüstet wurden, sowie Panzerverkleidungen für derartige Fahrzeuge.

17. Wasserwerfer und speziell hierfür ausgelegte oder angepasste Bauteile.

18. Fahrzeuge, die mit einer Wasserkanone ausgerüstet sind.

19. Fahrzeuge, die speziell dafür ausgelegt oder angepasst sind, zur Abwehr von Angreifern unter Strom gesetzt zu werden, sowie speziell für diesen Zweck ausgelegte oder angepasste Bauteile.

20. Akustikgeräte, die nach Angaben des Herstellers oder Lieferanten zur Niederschlagung von Aufständen geeignet sind, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

21. Fußschellen, Fußketten, Fesseln und Elektroschock-Gürtel, die speziell für die Fesselung von Menschen ausgelegt sind, ausgenommen:

 Handschellen, deren größte Gesamtabmessung einschließlich Kette in geschlossenem Zustand 240 mm nicht überschreitet.

22. Tragbare Geräte, die für die Niederschlagung von Aufständen oder die Selbstverteidigung ausgelegt oder angepasst sind und einen kampfunfähig machenden Stoff abgeben (z. B. Tränengas oder Reizgas), sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

23. Tragbare Geräte, die für die Niederschlagung von Aufständen oder die Selbstverteidigung ausgelegt oder angepasst sind und einen elektrischen Schock abgeben (einschließlich Elektroschock-Stöcke, Elektroschock-Schilde, Betäubungspistolen und Elektroschock-Kletten (Taser)), sowie speziell für diesen Zweck ausgelegte oder angepasste Bauteile.

24. Elektronische Geräte zum Aufspüren von versteckten Explosivstoffen sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:

 TV- oder Röntgeninspektionsgeräte.

25. Elektronische Störgeräte, die speziell zur Verhinderung der funkferngesteuerten Detonation von improvisierten Sprengladungen ausgelegt sind, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile.

26. Geräte und Einrichtungen, die speziell zur Auslösung von Explosionen durch elektrische oder sonstige Mittel ausgelegt sind, einschließlich Zündvorrichtungen, Sprengkapseln, Zünder, Zündverstärker, Sprengschnüre, sowie speziell hierfür ausgelegte Bauteile, ausgenommen:

 speziell für einen bestimmten gewerblichen Einsatz ausgelegte Geräte und Einrichtungen, wobei der Einsatz in der durch Explosivstoffe bewirkten Betätigung oder Auslösung von anderen Geräten oder Einrichtungen besteht, deren Funktion nicht die Herbeiführung von Explosionen ist (z. B. Airbag-Füllvorrichtungen, Überspannungsvorrichtungen an Schaltelementen von Sprinkleranlagen).

27. Geräte und Einrichtungen, die speziell für die Beseitigung von Explosivstoffen ausgelegt sind, ausgenommen:

 Bombenschutzdecken,

 Behälter für die Aufnahme von Gegenständen, bei denen es sich bekanntermaßen oder vermutlich um improvisierte Explosivladungen handelt.

28. Nachtsicht- und Wärmebildgeräte und Bildverstärkerröhren oder Festkörpersensoren hierfür.

29. Software, die speziell für die aufgeführten Ausrüstungen entwickelt wurde, und Technologie, die für die aufgeführten Ausrüstungen erforderlich ist.

30. Explosivladungen mit linearer Schneidwirkung.

31. Explosivstoffe und zugehörige Stoffe wie folgt:

 Amatol,

 Nitrocellulose (mit mehr als 12,5 % Stickstoff),

 Nitroglykol,

 Pentaerythrittetranitrat (PETN),

 Pikrylchlorid,

 Trinitrophenylmethylnitramin (Tetryl),

 2,4,6-Trinitrotoluol (TNT).

32. Software, die speziell für die aufgeführten Ausrüstungen entwickelt wurde, und Technologie, die für die aufgeführten Ausrüstungen erforderlich ist.




ANHANG II

Verzeichnis der zuständigen Behörden nach den Artikeln 4, 7 und 8

BELGIEN

▼M4

1. 

Service public fédéral des affaires étrangères, commerce extérieur et coopération au développement

Egmont 1

Rue des Petits Carmes 19

B-1000 Bruxelles

Direction générale des affaires bilatérales

Service „Afrique du sud du Sahara“

Tel.: (32-2) 501 85 77

Fax: (32-2) 501 38 26

Service des transports

Tel.: (32-2) 501 37 62

Fax: (32-2) 501 88 27

Direction générale de la coordination et des affaires européennes

Coordination de la politique commerciale

Tel.: (32-2) 501 83 20

1. 

Federale Overheidsdienst Buitenlandse Zaken, Buitenlandse Handel en Ontwikkelingssamenwerking

Egmont 1

Karmelietenstraat 15

B-1000 Brussel

Directie van de bilaterale betrekkingen

Dienst „Afrika ten Zuiden van de Sahara“

Tel.: (32-2) 501 88 75

Fax: (32-2) 501 38 26

Dienst Vervoer

Tel.: (32-2) 501 37 62

Fax: (32-2) 501 88 27

Directie-generaal Europese Zaken en coördinatie

Coördinatie Handelsbeleid

Tel.: (32-2) 501 83 20

2. 

Service public fédéral économie, P.M.E., classes moyennes & énergie

Potentiel économique

Direction industries

Textile — Diamants et autres secteurs

City Atrium

Rue du Progrès 50

5ème étage

B-1210 Bruxelles

Tel.: (32-2) 277 51 11

Fax: (32-2) 277 53 09

Fax: (32-2) 277 53 10

2. 

Federale Overheidsdienst Economie, KMO, Middenstand en Energie

Economisch potentieel

Directie Nijverheid

Textiel — Diamant en andere sectoren

City Atrium

Vooruitgangstraat 50

5de verdieping

B-1210 Brussel

Tel.: (32-2) 277 51 11

Fax: (32-2) 277 53 09

Fax: (32-2) 277 53 10

3. 

Service public fédéral des finances

Administration de la Trésorerie

Avenue des Arts 30

B-1040 Bruxelles

Tel.: (32-2) 233 74 65

E-mail: Quesfinvragen.tf@minfin.fed.be

3. 

Federale Overheidsdienst Financiën

Administratie van de Thesaurie

Kunstlaan 30

B-1040 Brussel

Fax: (32-2) 233 74 65

E-mail: Quesfinvragen.tf@minfin.fed.be

4. Brussels Hoofdstedelijk Gewest:

Kabinet van de minister van Financiën, Begroting, Openbaar Ambt en Externe Betrekkingen van de Brusselse Hoofdstedelijke Regering

Kunstlaan 9

B-1210 Brussel

Tel.: (32-2) 209 28 25

Fax: (32-2) 209 28 12

4. Région de Bruxelles-Capitale:

Cabinet du ministre des finances, du budget, de la fonction publique et des relations extérieures du gouvernement de la Région de Bruxelles-Capitale

Avenue des Arts 9

B-1210 Bruxelles

Tel.: (32-2) 209 28 25

Fax: (32-2) 209 28 12

5. Région wallonne:

Cabinet du ministre-président du gouvernement wallon

Rue Mazy 25-27

B-5100 Jambes-Namur

Tel.: (32-81) 33 12 11

Fax: (32-81) 33 13 13

6. Vlaams Gewest:

Administratie Buitenlands Beleid

Boudewijnlaan 30

B-1000 Brussel

Tel.: (32-2) 553 59 28

Fax: (32-2) 553 60 37

▼M5

BULGARIEN

für technische Hilfe und Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen:

Междуведомствен съвет по въпросите на военнопромишления комплекс и мобилизационната готовност на страната

бул. „Дондуков“ № 1

1594 София

тел.: (359) 2 987 91 45

факс: (359) 2 988 03 79

Interdepartmental Council on the Military-Industrial Complex and the Mobilisation Preparedness of the Country

1 „Dondukov“ Blvd.

1594 Sofia

Tel.: (359) 2 987 91 45

Fax: (359) 2 988 03 79

für das Einfrieren von Geldern:

Министерство на финансите

ул. „Г.С. Раковски“ № 102

София 1000

Тел: (359-2) 985 91

Факс: (359-2) 988 1207

Е-Mail: feedback@minfin.bg

Ministry of Finance

102 „G.S. Rakovsky“ street

Sofia 1000

Tel.: (359-2) 985 91

Fax: (359-2) 988 1207

E-Mail: feedback@minfin.bg

▼M1

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Ministerstvo průmyslu a obchodu

Licenční správa

Na Františku 32

110 15 Praha 1

Tel: +420 22406 2720

Fax: +420 22422 1811

Ministerstvo financí

Finanční analyticky útvar

P.O. Box 675

Jindřisská 14

111 21 Praha 1

Tel: +420 25704 4501

Fax: +420 25704 4502

▼B

DÄNEMARK

Erhvervs- og Boligstyrelsen

Dahlerups Pakhus

Langelinie Allé 17

DK-2100 København Ø

Tlf. (45) 35 46 60 00

Fax (45) 35 46 60 01

Udenrigsministeriet

Asiatisk Plads 2

DK-1448 København K

Tlf. (45) 33 92 00 00

Fax (45) 32 54 05 33

Justitsministeriet

Slotholmsgade 10

DK-1216 København K

Tlf. (45) 33 92 33 40

Fax (45) 33 93 35 10

DEUTSCHLAND

Betr. Finanzmittel und Finanzhilfe:

Deutsche Bundesbank

Servicezentrum Finanzsanktionen

Postfach

D-80281 München

Tel. (49-89) 28 89 38 00

Fax (49-89) 35 01 63 38 00

Betr. Güter, technische Hilfe und andere Dienstleistungen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35

D-65760 Eschborn

Tel. (49-61) 969 08-0

Fax (49-61) 969 08-800

▼M1

ESTLAND

Eesti Välisministeerium

Islandi väljak 1

15049 Tallinn

Tel: +372 6 317 100

Fax: +372 6 317 199

Finantsinspektsioon

Sakala 4

15030 Tallinn

Tel: +372 6680500

Fax: +372 6680501

▼B

GRIECHENLAND

Yπουργείο Εθνικής Οικονομίας

Γενική Διεύθυνση Οικονομικής Πολιτικής

Νίκηs 5-7

GR-101 80 Αθήνα

Τηλ.: (0030-210) 333 27 81-2

Φαξ: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

Ministry of National Economy

General Directorate of Economic Policy

5-7 Nikis St.

GR-101 80 Athens

Tel.: (0030-210) 333 27 81-2

Fax: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

Υπουργείο Εθνικής Οικονομίας

Γενική Γραμματεία Διεθνών Οικονομικών Σχέσεων

Γενική Διεύθυνση Σχεδιασμού και Διαχείρισης Πολιτικής

Κορνάρου 1

GR-105 63 Αθήνα

Τηλ.: (0030-210) 333 27 81-2

Φαξ: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

Ministry of National Economy

General Directorate for Policy Planning and Implementation

1, Kornarou St.

GR-105 63 Athens

Tel.: (0030-210) 333 27 81-2

Fax: (0030-210) 333 28 10, 333 27 93

SPANIEN

Ministerio de Economía

Dirección General de Comercio e Inversiones

Paseo de la Castellana, 162

E-28046 Madrid

Tel. (34) 913 49 38 60

Fax (34) 914 57 28 63

Dirección General del Tesoro y Política Financiera

Subdirección General de Inspección y Control de Movimientos de Capitales

Ministerio de Economía

Paseo del Prado, 6

E-28014 Madrid

Tel. (34) 912 09 95 11

Fax (34) 912 09 96 56

FRANKREICH

Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie

Direction générale des douanes et des droits indirects

Cellule embargo — Bureau E2

Téléphone (33) 144 74 48 93

Télécopie (33) 144 74 48 97

Ministère de l'économie, des finances et de l'industrie

Direction du Trésor

Service des affaires européennes et internationales

Sous-direction E

139 rue de Bercy

F-75572 Paris

Cedex 12

Téléphone (33) 144 87 17 17

Télécopieur (33) 153 18 36 15

Ministère des affaires étrangères

Direction de la coopération européenne

Sous-direction des relations extérieures de la Communauté

Téléphone (33) 143 17 44 52

Télécopieur (33) 143 17 56 95

Direction générale des affaires politiques et de sécurité

Service de la politique étrangère et de sécurité commune

Téléphone (33) 143 17 45 16

Télécopieur (33) 143 17 45 84

IRLAND

Central Bank of Ireland

Financial Markets Department

PO box 559

Dame Street

Dublin 2

Ireland

Tel. (353-1) 671 66 66

Department of Foreign Affairs

Bilateral Economic Relations Division

76-78 Harcourt Street

Dublin 2

Ireland

Tel. (353-1) 408 24 92

Department of Enterprise, Trade and Employment

Licensing Unit

Earlsfort Centre

Lower Hatch Street

Dublin 2

Ireland

Tel. (353-1) 631 21 21

Fax (353-1) 631 25 62

ITALIEN

Ministero degli Affari esteri

DGAS — Uff. II

Roma

Tel. (39) 06 36 91 24 35

Fax (39) 06 36 91 45 34

Ministero delle Attività produttive

Gabinetto del vice ministro per il Commercio estero

Roma

Tel. (39) 06 59 64 75 47

Fax (39) 06 59 64 74 94

Ministero delle Infrastrutture e dei trasporti

Gabinetto del ministro

Roma

Tel. (39) 06 44 26 73 75

Fax (39) 06 44 26 73 70

▼M1

ZYPERN

Υπουργείο Εξωτερικών

Λεωφ. Προεδρικού Μεγάρου

1447 Λευκωσία

Τηλ: +357-22-300600

Φαξ: +357-22-661881

Ministry of Foreign Affairs

Presidential Palace Avenue

1447 Nicosia

Tel: +357-22-300600

Fax: +357-22-661881

LETTLAND

Latvijas Republikas Ārlietu ministrija

Brīvības iela 36

Rīga LV1395

Tel. Nr. (371) 7016201

Fax Nr. (371) 7828121

Noziedzīgi iegūto līdzekļu legalizācijas novēršanas dienests

Kalpaka bulvārī 6,

Rīgā, LV 1081

Tel: +7044 431

Fax: +7044 549

LITAUEN

▼M4

Užsienio reikalų ministerija

Saugumo politikos departamentas

J. Tumo-Vaižganto 2

LT-01511 Vilnius

Tel. (370-5) 236 25 16

Faks. (370-5) 231 30 90

▼B

LUXEMBURG

Ministère des affaires étrangères

Direction des relations économiques internationales

6 rue de la Congrégation

L-1352 Luxembourg

Téléphone (352) 478 23 46

Télécopieur (352) 22 20 48

Ministère des finances

3 rue de la Congrégation

L-1352 Luxembourg

Téléphone (352) 478 27 12

Télécopieur (352) 47 52 41

▼M1

UNGARN

▼M4

Artikel 4

Gazdasági és Közlekedési Minisztérium – Kereskedelmi Engedélyezési Hivatal

H-1024 Budapest

Margit krt. 85.

Magyarország

Postafiók: 1537 Pf. 345

Tel.: (36-1) 336 73 00

Artikel 8

Pénzügyminisztérium

1051 Budapest

József nádor tér 2–4.

Tel.: (36-1) 327 21 00

Fax: (36-1) 318 25 70

▼M1

MALTA

Bord ta’ Sorveljanza dwar is-Sanzjonijiet

Direttorat ta’ l-Affarijiet Multilaterali

Ministeru ta’ l-Affarijiet Barranin

Palazzo Parisio

Triq il-Merkanti

Valletta CMR 02

Tel: +356 21 24 28 53

Fax: +356 21 25 15 20

▼B

NIEDERLANDE

▼M4

Ministerie van Economische Zaken

Belastingdienst/Douane Noord

Postbus 40200

8004 De Zwolle

Nederland

Tel.: (31-38) 467 25 41

Fax: (31-38) 469 52 29

Ministerie van Financiën

Directie Financiële Markten/Afdeling Integriteit

Postbus 20201

2500 EE Den Haag

Nederland

Tel.: (31-70) 342 89 97

Fax: (31-70) 342 79 84

▼B

ÖSTERREICH

Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

Abteilung C/2/2

Stubenring 1

A-1010 Wien

Tel. (43-1) 711 00

Fax (43-1) 711 00-8386

Österreichische Nationalbank

Otto-Wagner-Platz 3

A-1090 Wien

Tel. (43-1) 404 20-431/404 20-0

Fax (43-1) 404 20-7399

Bundesministerium für Inneres

Bundeskriminalamt

Josef-Holaubek-Platz 1

A-1090 Wien

Tel (43-1) 313 45-0

Fax: (43-1) 313 45-85290

▼M1

POLEN

Ministerstwo Spraw Zagranicznych

Departament Prawno – Traktatowy

Al. J. CH. Szucha 23

PL-00-580 Warszawa

Tel. (48 22) 523 93 48

Fax (48 22) 523 91 29

▼B

PORTUGAL

Ministério dos Negócios Estrangeiros

Direcção-Geral dos Assuntos Multilaterais

Largo do Rilvas

P-1350-179 Lisboa

Tel.: (351-21) 394 60 72

Fax: (351-21) 394 60 73

Ministério das Finanças

Direcção-Geral dos Assuntos Europeus e Relações Internacionais

Avenida Infante D. Henrique 1, C- 2.o

P-1100 Lisboa

Tel.: (351-1) 882 32 40/47

Fax: (351-1) 882 32 49

▼M5

RUMÄNIEN

Ministerul Afacerilor Externe

Aleea Alexandru, nr. 31

Sector 1, București

Tel.: (40) 21 319 2183

Fax: (40) 21 319 2226

E-Mail: cabinet@mae.ro

Ministerul Finanțelor Publice

Strada Apolodor nr. 17,

Sector 5, București

Tel.: (40) 21 319 9743

Fax: (40) 21 312 1630

E-Mail: cabinet.ministru@mfinante.ro

Ministerul Economiei și Comerțului

Calea Victoriei, nr. 152

Sector 1, București

Tel.: (40) 21 231 02 62

Fax: (40) 21 312 05 13

▼M1

SLOWENIEN

Bank of Slovenia

Slovenska 35

1505 Ljubljana

Tel: +386 (1) 471 90 00

Fax: +386 (1) 251 55 16

http://www.bsi.si

Ministry of Foreign Affairs of the Republic of Slovenia

Prešernova 25

1000 Ljubljana

Tel: +386 1 478 20 00

Fax: +386 1 478 23 47

http://www.gov.si/mzz

SLOWAKEI

Betr. finanzielle und technische Hilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten:

Ministerstvo hospodárstva Slovenskej republiky

Sekcia obchodných vzťahov a ochranspotrebiteľa

Mierová 19

827 15 Bratislava

tel: +421 2 4854 2116

fax: +421 2 4854 3116

Betr. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen:

Ministerstvo financií Slovenskej republiky

Štefanovičova 5

817 82 Bratislava

tel: +421 2 5958 2201

fax: +421 2 5249 3531

▼B

FINNLAND

Ulkoasiainministeriö/Utrikesministeriet

PL/PB 176

FI-00161 Helsinki/Helsingfors

P./Tel. (358-9) 16 05 59 00

Faksi/Fax (358-9) 16 05 57 07

Puolustusministeriö/Försvarsministeriet

Eteläinen Makasiinikatu 8/Södra Magasinsgatan 8

FI-00131 Helsinki/Helsingfors

PL/PB 31

P./Tel. (358-9) 16 08 81 28

Faksi/Fax (358-9) 16 08 81 11

SCHWEDEN

▼M4

Artikel 4

Inspektionen för strategiska produkter

Box 70252

SE-107 22 Stockholm

Tfn: (46-8) 406 31 00

Fax: (46-8) 20 31 0

Artikel 7

Försäkringskassan

SE-103 51 Stockholm

Tfn: (46-8) 786 90 00

Fax: (46-8) 411 27 89

Artikel 8

Finansinspektionen

Box 6750

SE-113 85 Stockholm

Tfn: (46-8) 787 80 00

Fax: (46-8) 24 13 35

▼B

VEREINIGTES KÖNIGREICH

Sanctions Licensing Unit

Export Control Organisation

Department of Trade and Industry

4 Abbey Orchard Street

London SW1P 2HT

United Kingdom

Tel. (44-207) 215 05 94

Fax (44-207) 215 05 93

HM Treasury

Financial Systems and International Standards

1 Horse Guards Road

London SW1A 2HQ

United Kingdom

Tel. (44-207) 270 59 77

Fax (44-207) 270 54 30

Bank of England

Financial Sanctions Unit

Threadneedle Street

London EC2R 8AH

United Kingdom

Tel. (44-207) 601 46 07

Fax (44 207) 601 43 09

▼M1

EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT

Commission of the European Communities

Directorate-General for External Relations

Directorate CFSP

Unit A.2: Legal and institutional matters for external relations — Sanctions

CHAR 12/163

B-1049 Bruxelles/Brussel

Tel. (32-2) 295 81 48, 296 25 56

Fax (32-2) 296 75 63

▼M8




ANHANG III

▼M9

1.   Natürliche Personen

▼M8



Liste der von Artikel 6 genannten Personen

Name

Amt, sonstige Angaben

Gründe für die Eintragung

1.  Mugabe, Robert Gabriel

Präsident, geboren am 21.2.1924

Regierungschef und als solcher für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

2.  Bonyongwe, Happyton

Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes, geb. am 6.11.1960

Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

3.  Buka (auch bekannt als Bhuka), Flora

Staatsministerin im Amt des Präsidenten und ehemalige Ministerin für Sonderaufgaben mit Zuständigkeit für Landentwicklungs- und Wiederansiedlungsprogramme (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten und Staatsministerin für das Landreformprogramm im Amt des Präsidenten), geb. 25.2.1968

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

4.  Bvudzijena, Wayne

Stellvertretender Polizeichef, Polizeisprecher

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für die Rechtfertigung schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen

5.  Chapfika, David

Stellvertretender Minister für Landwirtschaft (ehemaliger Stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 7.4.1957

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

6.  Charamba, George

Ständiger Sekretär im Amt für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. am 4.4.1963

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

7.  Charumbira, Fortune Zefanaya

ehemalige Stellvertretende Ministerin für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen, geb. am 10.6.1962

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

8.  Chigudu, Tinaye

Gouverneur der Provinz von Manicaland

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

9.  Chigwedere, Aeneas Soko

Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 25.11.1939

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

10.  Chihota, Phineas

Stellvertretender Minister für Industrie und internationalen Handel

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

11.  Chihuri, Augustine

Polizeichef, geb. am 10.3.1953

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

12.  Chimbudzi, Alice

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

13.  Chimutengwende, Chen

Staatsminister für öffentliche und interaktive Angelegenheiten (ehemaliger Minister für Post und Telekommunikation), geb. am 28.8.1943

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

14.  Chinamasa, Patrick Anthony

Minister für Justiz-, Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, geb. am 25.1.1947

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

15.  Chindori-Chininga, Edward Takaruza

ehemaliger Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 14.3.1955

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

16.  Chipanga, Tongesai Shadreck

ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren, geb. am 10.10.1946

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

17.  Chitepo, Victoria

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 27.3.1928

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

18.  Chiwenga, Constantine

Befehlshaber der Verteidigungskräfte Simbabwes, General (ehemaliger Befehlshaber der Armee, Generalleutnant), geb. 25.8.1956

Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

19.  Chiweshe, George

Vorsitzender der simbabwischen Wahlkommission (Richter am Obersten Gerichtshof und Vorsitzender der umstrittenen Wahlkreisgrenzenkommission), geb. am 4.6.1953

Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

20.  Chiwewe, Willard

Gouverneur der Provinz Masvingo (ehemaliger Erster Sekretär im Amt des Präsidenten, zuständig für Sonderaufgaben), geb. am 19.3.1949

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

21.  Chombo, Ignatius Morgan Chininya

Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung, geb. am 1.8.1952

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

22.  Dabengwa, Dumiso

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1939

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

23.  Damasane, Abigail

Stellvertretende Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

24.  Dokora, Lazarus

Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen, geb. am 3.11.1957

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

25.  Georgias, Aguy

Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung, geb. am 22.6.1935

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

26.  Goche, Nicholas Tasunungurwa

Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Staatsminister für nationale Sicherheit im Amt des Präsidenten), geb. am 1.8.1946

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

27.  Gombe, G

Leiter der Wahlaufsichtskommission

Mitverantwortlich für Wahlbetrug bei den Wahlen im Jahr 2003

28.  Gula-Ndebele, Sobuza

Ehemaliger Leiter der Wahlaufsichtskommission

Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

29.  Gumbo, Rugare Eleck Ngidi

Minister für Landwirtschaft (ehemaliger stellvertretender Minister für Finanzen), geb. am 8.3.1940

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

30.  Hove, Richard

Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1935

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

31.  Hungwe, Josaya (auch bekannt als Josiah) Dunira

ehemaliger Gouverneur der Provinz Masvingo, geb. am 7.11.1935

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

32.  Kangai, Kumbirai

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 17.2.1938

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

33.  Karimanzira, David Ishemunyoro Godi

Gouverneur der Provinz Harare und Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 25.5.1947

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

34.  Kasukuwere, Saviour

Stellvertretender Minister für Jugendentwicklung und Schaffung von Arbeitsplätzen und Stellvertretender Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 23.10.1970

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

35.  Kaukonde, Ray

Gouverneur der Provinz Mashonaland-Ost, geb. am 4.3.1963

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

36.  Kuruneri, Christopher Tichaona

ehemaliger Minister für Finanzen und Wirtschaftsentwicklung, geb. am 4.4.1949 (Anm.: derzeit in Untersuchungshaft)

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

37.  Langa, Andrew

Stellvertretender Minister für Umwelt und Tourismus (ehemaliger stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation)

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

38.  Lesabe, Thenjiwe V.

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1933

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

39.  Mabunda, Musarahana

Stellvertretender Polizeichef

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

40.  Machaya, Jason (auch bekannt als Jaison) Max Kokerai

ehemaliger stellvertretender Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie, geb. am 13.6.1952

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

41.  Made, Joseph Mtakwese

Staatsminister für Agrartechnik und Mechanisierung (ehemaliger Minister für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung), geb. am 21.11.1954

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

42.  Madzongwe, Edna (auch bekannt als Edina)

Präsidentin des Senats, Mitglied der ZANU (PF), geb. am 11.7.1943

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

43.  Mahofa, Shuvai Ben

ehemalige Stellvertretende Ministerin für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung, geb. am 4.4.1941

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

44.  Mahoso, Tafataona

Vorsitzender des Medieninformationsausschusses

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Meinungs- und Medienfreiheit

▼M10 —————

▼M8

46.  Makwavarara, Sekesai

Amtierender Bürgermeister von Harare

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

47.  Malinga, Joshua

Stellvertretender Sekretär für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.4.1944

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

48.  Maluleke, Titus

Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

49.  Mangwana, Paul Munyaradzi

Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 10.8.1961

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

50.  Manyika, Elliot Tapfumanei

Minister ohne Geschäftsbereich (ehemaliger Minister für Jugendentwicklung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigungsförderung), geb. am 30.7.1955

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

51.  Manyonda, Kenneth Vhundukai

ehemaliger stellvertretender Minister für Industrie und Internationalen Handel, geb. am 10.8.1934

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

52.  Marumahoko, Reuben

Stellvertretender Außenminister (ehemaliger Stellvertretender Minister des Inneren), geb. 4.4.1948

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

53.  Masawi, Ephrahim Sango

Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

54.  Masuku, Angeline

Gouverneurin der Provinz Matabeleland-Süd, Sekretärin für behinderte Menschen und benachteiligte Bevölkerungsgruppen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 14.10.1936

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

55.  Mathema, Cain

Gouverneur der Provinz Bulawayo

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

56.  Mathuthu, Thokozile

Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord und Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt im Politbüro der ZANU (PF)

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

57.  Matiza, Joel Biggie

Stellvertretender Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen, geb. 17.8.1960

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

58.  Matonga, Brighton

Stellvertretender Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit, geb. 1969

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

59.  Matshalaga, Obert

Stellvertretender Minister des Inneren (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 21.4.1951 in Mhute Kraal — Zvishavane

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

60.  Matshiya, Melusi (Mike)

Staatssekretär, Ministerium des Inneren

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

61.  Mavhaire, Dzikamai

Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

62.  Mbiriri, Partson

Staatssekretär, Ministerium für Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und städtebauliche Entwicklung

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

63.  Midzi, Amos Bernard (Mugenva)

Minister für Bergbau und Entwicklung der Bergbauindustrie (ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom), geb. am 4.7.1952

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

64.  Mnangagwa, Emmerson Dambudzo

Minister für ländliches Wohnen und soziale Einrichtungen (ehemaliger Parlamentssprecher), geb. am 15.9.1946

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

65.  Mohadi, Kembo Campbell Dugishi

Innenminister (ehemaliger stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und das nationale Wohnungswesen) geb. am 15.11.1949

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

66.  Moyo, Jonathan

ehemaliger Staatsminister für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Amt des Präsidenten, geb. am 12.1.1957

Ehemaliges Regierungsmitglied und als solches mitverantwortlich für Handlungen, die die Grundfreiheiten massiv beschnitten haben.

67.  Moyo, July Gabarari

ehemaliger Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (sowie ehemaliger Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt), geb. am 7.5.1950

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

68.  Moyo, Simon Khaya

Stellvertretender Sekretär für Wirtschaftsfragen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 1945 (Anmerkung: Botschafter in Südafrika)

Ist als ehemaliges Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik weiterhin eng verbunden

69.  Mpofu, Obert Moses

Minister für Industrie und internationalen Handel (ehemaliger Gouverneur der Provinz Matabeleland-Nord) (Stellvertretender Sekretär für Nationale Sicherheit im Politbüro der ZANU (PF)), geb. am 12.10.1951

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

70.  Msika, Joseph W.

Vizepräsident, geboren am 6.12.1923

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

71.  Msipa, Cephas George

Gouverneur der Provinz Midlands geb. am 7.7.1931

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

72.  Muchena, Olivia Nyembesi

Staatsministerin für Wissenschaft und Technologie (auch bekannt als Nyembezi) im Amt des Präsidenten (ehemalige Staatsministerin im Amt des Vizepräsidenten Msika), geb. am 18.8.1946

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

73.  Muchinguri, Oppah Chamu Zvipange

Ministerin für Frauen, Gleichstellungsfragen und Gemeinschaftsentwicklung, Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.12.1958

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

74.  Mudede, Tobaiwa (Tonneth)

Leiter der zentralen Registerbehörde (Registrar General), geb. am 22.12.1942

Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

75.  Mudenge, Isack Stanilaus Gorerazvo

Minister für höhere Bildung und Hochschulen (ehemaliger Außenminister), geb. am 17.12.1941

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

76.  Mugabe, Grace

geboren am 23.7.1965

Ehefrau des Regierungschefs und als solche für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

77.  Mugabe, Sabina

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 14.10.1934.

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

78.  Mugariri, Bothwell

Stellvertretender Polizeichef

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

79.  Muguti, Edwin

Stellvertretender Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder, geb. 1965

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

80.  Mujuru, Joyce Teurai Ropa

Vizepräsidentin (ehemalige Ministerin für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung), geb. 15.4.1955

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

81.  Mujuru, Solomon T.R.

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 1.5.1949

Ist als Mitglied des Politbüros der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

82.  Mumbengegwi, Samuel Creighton

Finanzminister (ehemaliger Staatsminister für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) geb. am 23.10.1942

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

83.  Mumbengegwi, Simbarashe

Außenminister, geb. am 20.7.1945

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

84.  Murerwa, Herbert Muchemwa

Ehemaliger Finanzminister, geb. am 31.7.1941

Ehemaliges Regierungsmitglied mit weiterhin engen Beziehungen zur Regierung

85.  Musariri, Munyaradzi

Stellvertretender Polizeichef

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

86.  Mushohwe, Christopher Chindoti

Minister für Verkehr und Kommunikation (ehemaliger Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation), geb. am 6.2.1954

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

87.  Mutasa, Didymus Noel Edwin

Staatsminister für nationale Sicherheit, Bodenreform und Wiederansiedlung im Amt des Präsidenten, Sekretär für Verwaltung in der ZANU (PF), geb. am 27.7.1935

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

88.  Mutezo, Munacho

Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

89.  Mutinhiri, Ambros (alias Ambrose)

Minister für Jugendförderung, Gleichstellungsfragen und Beschäftigung, Brigade-Kommandeur a. D.

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

90.  Mutinhiri, Tracey

Stellvertretende Ministerin für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment) (ehemalige Sprecherin des Senats)

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

91.  Mutiwekuziva, Kenneth Kaparadza

Stellvertretender Minister für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 27.5.1948

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

92.  Muzenda, Tsitsi V.

Hochrangiges Ausschussmitglied im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 28.10.1922

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

93.  Muzonzini, Elisha

Brigadegeneral (ehemaliger Generaldirektor des Zentralen Nachrichtendienstes), geb. am 24.6.1957

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

94.  Mzembi, Walter

Stellvertretender Minister für Wasserwirtschaft und Infrastrukturentwicklung, geb. am 16.3.1964

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

95.  Ncube, Abedinico

Stellvertretender Minister für den öffentlichen Dienst, Arbeit und soziale Wohlfahrt (ehemaliger Stellvertretender Außenminister), geb. am 13.10.1954

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

96.  Ndlovu, Naison K.

Sekretär für Produktion und Arbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 22.10.1930

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

97.  Ndlovu, Richard

Stellvertreter für Kommissariat im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 26.6.1942

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

98.  Ndlovu, Sikhanyiso

Minister für Information und Öffentlichkeitsarbeit (ehemaliger Stellvertretender Minister für höhere Bildung und Hochschulen), geb. am 20.9.1949

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

99.  Nguni, Sylvester

Minister für Wirtschaftsentwicklung (ehemaliger Stellvertretender Minister für Landwirtschaft), geb. am 4.8.1955

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

100.  Nhema, Francis

Minister für Umwelt und Tourismus, geb. am 7.4.1959

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

101.  Nkomo, John Landa

Parlamentssprecher (ehemaliger Minister für Sonderaufgaben im Amt des Präsidenten), geb. am 22.8.1934

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

102.  Nyambuya, Michael Reuben

Minister für die Entwicklung im Bereich Energie und Strom (ehemaliger Generalleutnant, Gouverneur der Provinz Manicaland), geb. am 23.7.1955

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

103.  Nyanhongo, Magadzire Hubert

Stellvertretender Minister für Verkehr und Kommunikation

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

104.  Nyathi, George

Stellvertretender Sekretär für Wissenschaft und Technologie im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

105.  Nyoni, Sithembiso Gile Glad

Ministerin für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und Beschäftigung, geb. am 20.9.1949

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

106.  Parirenyatwa, David Pagwese

Minister für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder (ehemaliger Stellvertretender Minister), geb. am 2.8.1950

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

107.  Patel, Khantibhal

Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. 28.10.1928

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

108.  Pote, Selina M.

Stellvertretende Sekretärin für Gleichstellungsfragen und Kultur im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

109.  Sakabuya, Morris

Stellvertretender Minister für die Lokalverwaltungen, öffentliche Arbeiten und Stadtentwicklung

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

110.  Sakupwanya, Stanley

Stellvertretender Sekretär für Gesundheitsfragen und Wohlfahrt der Kinder im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

111.  Samkange, Nelson Tapera Crispen

Gouverneur der Provinz Mashonaland-West

Enge Beziehungen zur Regierung und einer der Hauptverantwortlichen für schwere Verstöße gegen die Menschenrechte

112.  Sandi oder Sachi, E. (?)

Stellvertretende Sekretärin für Frauenfragen im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

113.  Savanhu, Tendai

Stellvertretender Sekretär für Verkehr und soziale Wohlfahrt der ZANU (PF), geb. am 21.3.1968

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

114.  Sekeramayi, Sydney (auch bekannt als Sidney) Tigere

Verteidigungsminister, geb. am 30.3.1944

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

115.  Sekeremayi, Lovemore

Wahlleiter

Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

116.  Shamu, Webster

Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen (ehemaliger Staatsminister für Umsetzung politischer Entscheidungen im Amt des Präsidenten), geb. am 6.6.1945

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

117.  Shamuyarira, Nathan Marwirakuwa

Sekretär für Information und Öffentlichkeitsarbeit im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 29.9.1928

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

118.  Shiri, Perence

Marschall der Luftwaffe, geb. am 1.11.1955

Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

119.  Shumba, Isaiah Masvayamwando

Stellvertretender Minister für Bildung, Sport und Kultur, geb. am 3.1.1949

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

120.  Sibanda, Jabulani

ehemaliger Vorsitzender des Nationalen Verbandes der Kriegsveteranen, geb. am 31.12.1970

Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

121.  Sibanda, Misheck Julius Mpande

Kabinettschef (Nachfolger von Charles Utete — Nr. 126), geb. am 3.5.1949

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

122.  Sibanda, Phillip Valerio (auch bekannt als Valentine)

Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant, geb. am 25.8.1956

Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

123.  Sikosana, Absolom

Sekretär für Jugendfragen im Politbüro der ZANU (PF)

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

124.  Stamps, Timothy

Berater für Gesundheitsfragen im Amt des Präsidenten, geb. am 15.10.1936

Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

125.  Tawengwa, Solomon Chirume

Stellvertretender Sekretär für Finanzen im Politbüro der ZANU (PF), geb. am 15.6.1940

Ist als Mitglied des Politbüros in der Regierung und ihrer Politik eng verbunden

126.  Udenge, Samuel

Staatsminister für staatliche Unternehmen (ehemaliger Stellvertretender Minister für Wirtschaftsentwicklung)

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

127.  Utete, Charles

Vorsitzender des Präsidialausschusses für die Grundeigentumsüberprüfung (ehemaliger Kabinettschef), geb. am 30.10.1938

Enge Beziehungen zur Regierung und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

128.  Veterai, Edmore

Hauptstellvertreter des Polizeikommissars, Polizeichef von Harare

Angehöriger der Sicherheitskräfte und einer der Hauptverantwortlichen für schwerwiegende Verstöße gegen die Versammlungsfreiheit

129.  Zimonte, Paradzai

Leiter der Strafvollzugsanstalten, geb. am 4.3.1947

Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

130.  Zhuwao, Patrick

Stellvertretender Minister für Wissenschaft und Technologie (Anm.: Neffe Mugabes)

Regierungsmitglied und als solches für Handlungen mitverantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben.

131.  Zvinavashe, Vitalis

Mitglied des Politbüros der ZANU (PF), Ausschuss für Einheimischenförderung (Indigenisation and Empowerment), geb. am 27.9.1943

Mitglied der Sicherheitskräfte und Mittäterschaft bei der Planung und Ausführung repressiver staatlicher Maßnahmen

▼M9



Name

Funktion/Grund der Aufnahme in die Liste

132.  Generalleutnant (Luftwaffe) Abu Basutu

Süd-Matabeleland, am Wahlterror beteiligt

133.  Chimedza, Paul, Dr.

Vorsitzender des simbabwischen Zweigs des Weltärztebundes; weigerte sich, der Oppositionspartei MDC angehörenden Opfern zu helfen

134.  Chingoka, Peter

Leiter des simbabwischen Cricketverbands; unterstützte öffentlich den Wahlterror

135.  Chinotimba, Joseph

Stellvertretender Vorsitzender der simbabwischen Veteranen des Nationalen Befreiungskriegs, Milizführer der ZANU-PF

136.  Oberst Chipwere

Süd-Bindura, am Wahlterror beteiligt

137.  Chiremba, Mirirai

Leiter der Finanzfahndungsstelle der Zentralbank

138.  Chiwenga, Jocelyne

Geschäftsfrau und Ehefrau des Befehlshabers der simbabwischen Streitkräfte (General Chiwenga)

139.  Dube, Tshingo

Managing Director/Chief Executive Officer der Zimbabwe Defence Industries und Parlamentskandidat der ZANU-PF

140.  Gono, Gideon

Zentralbankgouverneur

141.  Oberst T. Gurira

Mhondoro Mubaira, am Wahlterror beteiligt

142.  Oberst Gwekwerere

Chinhoyi, am Wahlterror beteiligt

143.  Huni, Munyaradzi

Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“; Mitanstifter des Wahlterrors

144.  Jangara, Thomsen

Polizeirat/Polizeioberrat, Einsatzleiter mit Stützpunkt in Southerton, Befehlsgewalt über Süd-Harare, an den Gewaltakten vom März 2007 beteiligt

145.  Generalleutnant (Luftwaffe) Karakadzai

Provinz Harare, am Wahlterror beteiligt

146.  Kazembe, Joyce

[Stellvertretende] Vizepräsidentin der Wahlkommission von Simbabwe

147.  Kereke, Munyaradzi

Hauptberater des Zentralbankgouverneurs Gideon Gono

148.  Brigadegeneral Khumalo

Nord-Matabeleland, am Wahlterror beteiligt

149.  Major R. Kwenda

Ost-Zaka, am Wahlterror beteiligt

150.  Oberst G. Mashava

Zentral-Chiredzi, am Wahlterror beteiligt

151.  Oberst F. Mhonda

Rushinga, am Wahlterror beteiligt

152.  Moyo, Gilbert

„Kriegsveteran“, an zahlreichen Straftaten im West-Maschonaland (Chegutu) beteiligt, Milizführer der ZANU-PF

153.  Oberstleutnant Mpabanga

Ost-Mwenezi, am Wahlterror beteiligt

154.  Generalleutnant (Luftwaffe) Muchena

Midlands, am Wahlterror beteiligt

155.  Oberstleutnant Muchono

West-Mwenezi, am Wahlterror beteiligt

156.  Oberst Mutsvunguma

Headlands, am Wahlterror beteiligt

157.  Oberst M. Mzilikazi (MID)

Zentral-Buhera, am Wahlterror beteiligt

158.  Brigadegeneral D. Nyikayaramba

Ost-Maschonaland, am Wahlterror beteiligt

159.  Patel, Bharat

Neuer amtierender Generalstaatsanwalt

160.  Rangwani, Dani

Kriminalhauptkommissar, beteiligt an Folter und Inhaftierung von MDC-Aktivisten und an den Gewaltaktien vom März 2007 beteiligt

161.  Generalmajor E. A. Rugeje

Provinz Masvingo, am Wahlterror beteiligt

162.  Brigadegeneral Rungani

Brigadegeneral A. D., am Wahlterror beteiligt

163.  Brigadegeneral Shungu

Ost-Maschonaland, am Wahlterror beteiligt

164.  Oberst C. Sibanda

Provinz Bulawayo, am Wahlterror beteiligt

165.  Brigadegeneral Sigauke

Provinz Mash West, am Wahlterror beteiligt

166.  Brigadegeneral Tarumbwa

Manicaland and Süd-Mutare, am Wahlterror beteiligt

167.  Tonderai Matibiri, Innocent

Stellvertretender Leiter der Polizeibehörde (Mugabes afrikanischer Neffe oder „enger Cousin“, wurde als künftiger Leiter der Polizeibehörde auf der Führungsebene eingesetzt), an den Gewaltakten vom März 2007 beteiligt

168.  Zvayi, Caesar

Journalist bei der regierungsnahen Staatszeitung „The Herald“, Mitanstifter des Wahlterrors

▼M10

173.  Newton Kachepa

Parlamentsabgeordneter für den Wahlkreis Mudzi Nord, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

174.  Major Kairo Mhandu

Angehöriger der Nationalen Armee Simbabwes (ZNA), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

175.  Brigadegeneral Sibusio Bussie Moyo

Angehöriger der Nationalen Armee Simbabwes (ZNA), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

176.  Brigadegeneral Richard Ruwodo

Am 12. August 2008 zum Generalmajor befördert (a.D.), ehemaliger ständiger Unterstaatssekretär des Verteidigungsministeriums, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

177.  Misheck Nyawani

An der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

178.  Columbus Mudonhi

Assistant Inspector der Polizeieinheit „Zimbabwe Republic Police“ (ZRP), an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

179.  Isaac Mumba

Superintendent, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

180.  Martin Kwainona

Assistant Commissioner, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

181.  Paul Mudzvova

Sergeant, an der Terrorkampagne vor und nach den Wahlen direkt beteiligt

182.  Martin Dinha

Gouverneur der Provinz Mashonaland-Zentral

183.  Faber Chidarikire

Gouverneur der Provinz Mashonaland-West

▼M9

2.   Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen



Name

Grund für die Aufnahme in die Liste, Anschrift

169.  Cold Comfort Farm Trust Co-operative

Eigentümer: Didymus Mutasa, Mitbeteiligung von Grace Mugabe

Anschrift: 7 Cowie Road, Tynwald, Harare, Zimbabwe

170.  Jongwe Printing and Publishing Company (PVT) Ltd. [alias a) Jongwe Company (PVT) Ltd., b) Jongwe printing and publishing company]

Verlag der Zanu-PF

Anschrift: a) 14 Austin Road, Coventry Road, Workington, Harare, Zimbabwe, b) PO Box 5988, Harare, Zimbabwe

171.  Zidco Holdings [alias Zidco Holdings (PVT) Ltd.]

Finanz-Holdinggesellschaft der Zanu-PF

Anschrift: PO Box 1275, Harare, Zimbabwe

172.  Zimbabwe Defence Industries (PVT) Ltd.

Unter alleiniger Kontrolle der Regierung Simbabwes, zur Unternehmensleitung gehören Leo Mugabe und Solomon Mujuru

Anschrift: 10th Floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Zimbabwe



( 1 ) ABl. L 50 vom 20.2.2004, S. 66.

( 2 ) ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 1. Gemeinsamer Standpunkt zuletzt geändert durch den Gemeinsamen Standpunkt 2003/115/GASP (ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 30).

( 3 ) ABl. L 50 vom 21.2.2002, S. 4. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 743/2003 der Kommission (ABl. L 106 vom 29.4.2003, S. 18).

( 4 ) ABl. L 46 vom 20.2.2003, S. 6.


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