BERICHT DER KOMMISSION JAHRESBERICHT ÜBER DEN KOHÄSIONSFONDS (2011) /* COM/2012/0642 final */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Verwendung der Mittel des
Zeitraums 2000-2006 im Jahr 2011 und Abschluss von Vorhaben 1 2........... Wirtschaftliche
Rahmenbedingungen und Konditionalität 6 3........... Prüfungen und
Finanzkorrekturen. 6 4........... Von den Mitgliedstaaten
gemeldete Unregelmäßigkeiten. 9 5........... Evaluierung. 10 6........... Informationsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit 12 Dieser Bericht für das
Jahr 2011 wird gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 1164/94 vorgelegt. Er betrifft die Durchführung der im
Programmplanungszeitraum 2000-2006 genehmigten Kohäsionsfondsvorhaben sowie der
ehemaligen ISPA-Vorhaben und der im Zeitraum 1994-1999 genehmigten oder
eingereichten Kohäsionsfondsvorhaben, die im Programmplanungszeitraum 2000-2006
fortgesetzt wurden. Die Informationen beschränken sich auf den Zeitraum
2000-2006, da die Verordnung (EG) Nr. 1084/2006 zur Errichtung des Kohäsionsfonds
und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1164/1994 nicht vorsieht, dass
für den Zeitraum 2007-2013 ein Jahresbericht über den Kohäsionsfonds erstellt
werden muss. Der Bericht bezieht sich somit auf die Tätigkeit
des Kohäsionsfonds in den 15 Empfängermitgliedstaaten, also den
13 Mitgliedstaaten, die der EU Ende 2006 angehörten (d. h. Estland,
Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien,
Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) sowie die im Zeitraum 2000-2006
genehmigten ehemaligen ISPA-Vorhaben in Bulgarien und Rumänien, die der
Europäischen Union am 1. Januar 2007 beitraten. Es sei daran erinnert,
dass Irland aufgrund seines Wirtschaftswachstums seit dem 1. Januar 2004
nicht mehr für einen Finanzierungsbeitrag aus dem Kohäsionsfonds in Betracht
kam; gleichwohl sind die laufenden Kohäsionsfondsvorhaben noch abzuschließen. Nähere Angaben zur Durchführung, Überwachung und
Rechnungsprüfung der in den einzelnen Empfängermitgliedstaaten im Zeitraum
2000-2006 genehmigten Vorhaben im Jahr 2011 enthält das Arbeitspapier der
Kommissionsdienststellen, das diesem Bericht beigefügt ist. 1. Verwendung der Mittel des Zeitraums
2000-2006 im Jahr 2011 und Abschluss von Vorhaben Die Mitgliedstaaten, die für eine Unterstützung
aus dem Kohäsionsfonds in Betracht kommen, lassen sich drei Gruppen zuordnen:
Der ersten Gruppe gehören die vier Mitgliedstaaten an, die seit Beginn des
Programmplanungszeitraums 2000-2006 Anspruch auf Unterstützung hatten (EU-4:
Griechenland, Irland, Portugal und Spanien), die zweite Gruppe besteht aus den
zehn Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union im Mai 2004 beitraten (EU-10:
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische
Republik, Ungarn und Zypern), und die dritte Gruppe umfasst die zwei
Mitgliedstaaten, die der Europäischen Union seit Januar 2007 angehören (EU-2:
Rumänien und Bulgarien). Tabelle
1: Zahl der Kohäsionsfondsvorhaben je Mitgliedstaat und Branche Mitgliedstaat || Verkehr || Umwelt || Gemischt || Technische Hilfe || Insgesamt Griechenland || 30 || 92 || 1 || 1 || 124 Irland || 6 || 4 || || || 10 Portugal || 34 || 72 || || 3 || 109 Spanien || 80 || 322 || 2 || 3 || 407 EU-4 || 150 || 490 || 3 || 7 || 650 Zypern || 1 || 1 || || || 2 Tschechische Republik || 13 || 38 || 1 || 6 || 58 Estland || 10 || 17 || || 10 || 37 Ungarn || 9 || 25 || || 13 || 47 Lettland || 14 || 22 || || 10 || 46 Litauen || 17 || 27 || || 7 || 51 Malta || 1 || 1 || || 1 || 3 Polen || 25 || 88 || || 17 || 130 Slowakei || 6 || 25 || || 8 || 39 Slowenien || 8 || 16 || || 4 || 28 EU-10 || 104 || 260 || 1 || 76 || 441 Bulgarien || 5 || 22 || || 11 || 38 Rumänien || 12 || 36 || || 15 || 63 EU-2 || 17 || 58 || || 26 || 101 Insgesamt || 271 || 808 || 4 || 109 || 1192 Im Zeitraum 2000-2006 genehmigte die Kommission 1192
Kohäsionsfondsvorhaben in 16 förderfähigen Mitgliedstaaten. Mitgerechnet sind
hierbei 52 Vorhaben, die zwar bereits im Zeitraum 1994-1999 genehmigt oder eingereicht
wurden, deren Durchführung jedoch im Zeitraum 2000-2006 fortgesetzt wurde. Von
den 1192 von der Kommission genehmigten Vorhaben betreffen 808 die Umwelt, 271
den Verkehrssektor und 109 die technische Hilfe, vier waren gemischte Vorhaben
(siehe Tabelle 1). 1.1. Änderungen
der Entscheidungen über Kohäsionsfondsvorhaben Im Jahr 2011 nahm die Kommission
175 Änderungen ihrer Entscheidungen über Kohäsionsfondsvorhaben an, das
waren etwas mehr als 2010 (167), weniger als 2009 (196) und mehr als 2008
(137). Die Änderungen betrafen überwiegend den sachlichen Geltungsbereich, die
Empfänger, den Höchstsatz für Voraus- und Zwischenzahlungen (Erhöhung von
80 % auf 90 %) sowie die Verlängerung der Frist für die
Zuschussfähigkeit aufgrund der Wirtschaftskrise und höherer Gewalt. Eine
beträchtliche Zahl von Änderungen bei kombinierten Vorschlägen betrafen mehrere
der genannten Aspekte. Im April 2010 nahm die Kommission als eine der
Maßnahmen zur Flankierung des Europäischen Konjunkturprogramms die „Änderung
der Leitlinien für den Abschluss von Kohäsionsfonds- und ehemaligen
ISPA-Vorhaben (2000-2006)“[1]
an. Die Kommission ging davon aus, dass Vorhaben, die erstmals 2004 oder später
angenommen worden sind, möglicherweise besonders von Schwierigkeiten betroffen
sind, weil die ursprüngliche Zeitplanung für die Durchführung der Arbeiten
nicht eingehalten oder die notwendigen nationalen öffentlichen oder privaten
Kofinanzierungsmittel nicht (rechtzeitig) bereitgestellt werden konnten, und
sich diese Vorhaben zu Beginn der Finanzkrise mitten in oder sogar erst am
Anfang ihrer Durchführungsphase befanden. Die Änderung sah daher vor, dass im Fall eines
ordnungsgemäß begründeten Antrags für Projekte, die von der Kommission erstmals
nach dem 1. Januar 2004 bewilligt worden waren, die Kommission die
Zuschussfähigkeit bis zum 31. Dezember 2011 verlängern konnte. Darüber
hinaus konnte der Endtermin für die Zuschussfähigkeit bis zum
31. Dezember 2012 verschoben werden, wenn der Antrag ein Vorhaben
betraf, zu dem der Kohäsionsfonds einen Beitrag von mindestens
100 Mio. EUR leistet. Lediglich in außergewöhnlichen und ordnungsgemäß
begründeten Fällen (bei laufenden Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren mit
aufschiebender Wirkung, bei Fällen höherer Gewalt mit ernsten Auswirkungen auf
das vom Kohäsionsfonds unterstützte Vorhaben oder bei offenkundigen, der
Kommission anzulastenden Fehlern) wäre ansonsten eine Verlängerung der
Zuschussfähigkeit über die obengenannten Termine hinaus möglich gewesen. Die Änderung wurde von den Mitgliedstaaten
begrüßt, da sie zu einer effizienteren und wirksameren Durchführung der
Kohäsionsfondsvorhaben 2000-2006 beitrug. Die Möglichkeit, die
Zuschussfähigkeit über das Jahr 2010 hinaus zu verlängern, bedeutete in der
Praxis, dass einige Kohäsionsfondsvorhaben 2011 fortgesetzt wurden bzw. noch
2012 fortgesetzt werden, mit der Folge, dass sich das Abschlussverfahren entsprechend
verzögert. Für über 500 Vorhaben wäre der Endtermin für die
Zuschussfähigkeit normalerweise Ende 2010 gewesen. Infolge der Anträge der
Mitgliedstaaten auf Verlängerung der Frist für die Zuschussfähigkeit lief für
380 Vorhaben die Frist im Jahr 2010 und für 116 Vorhaben im Jahr 2011 ab, für 7
läuft sie im Jahr 2012 ab. 1.2. 2011
erfolgte Zahlungen für im Rahmen des Programmplanungszeitraums 2000-2006
genehmigte Vorhaben Im Allgemeinen erfolgten weniger
Schlusszahlungen für Kohäsionsfondsvorhaben (und ehemalige ISPA-Vorhaben) für
den Zeitraum 2000-2006 als ursprünglich erwartet. Bei Anträgen auf Restzahlung
ist eine gründliche Analyse der Abschlussunterlagen erforderlich; je nach deren
Vollständigkeit und Qualität kann sich die Schlusszahlung infolgedessen länger
hinauszögern als zunächst vorgesehen. Die im ursprünglichen Haushaltsplan 2011
bereitgestellten Mittel für Zahlungen zugunsten von Kohäsionsfondsvorhaben des
Zeitraums 2000-2006 beliefen sich auf 1377 Mio. EUR (gegenüber
2500 Mio. EUR im Jahr 2010). Infolge von Mittelübertragungen belief
sich das endgültige Budget auf einen Betrag von 945 Mio. EUR, der
Ende 2011 voll ausgeschöpft war. Im Vergleich zu 2010 (2321 Mio. EUR)
oder zu 2009 (2777 Mio. EUR) war die Ausführungsrate geringer, was ein
Zeichen dafür ist, dass der Durchführungszyklus der Kohäsionsfondsvorhaben die
Endphase erreicht. Was die Haushaltslinien der ehemaligen
ISPA-Vorhaben angeht, so beliefen sich die im ursprünglichen Haushaltsplan 2011
vorgesehenen Mittel auf 358 Mio. EUR. Nach Mittelübertragungen wurden
die Mittel um 164 Mio. EUR gekürzt. Bis Ende 2011 ist ein Betrag in
Höhe von 188 Mio. EUR ausgezahlt worden (siehe Tabelle 2). Tabelle
2: Inanspruchnahme der Mittel für Kohäsionsfonds- und ehemalige ISPA-Vorhaben
im Jahr 2011 (in EUR) Mittel für Zahlungen || Ursprünglich vorgesehene Mittel || Übertragungen || Endgültig zur Verfügung stehende Mittel || In Anspruch genommene Mittel Kohäsionsfonds || 1 377 495 593 || - 432 555 482 || 944 940 111 || 944 940 111 Ehemalige ISPA-Vorhaben || 352 094 460 || - 164 080 494 || 188 013 966 || 188 013 966 INSGESAMT || 1 729 590 053 || - 596 635 976 || 1 132 954 077 || 1 132 954 077 Tabelle 3 gibt einen Überblick über die
2011 erfolgten Zahlungen nach Mitgliedstaat und Branche. Wichtigste
Empfängermitgliedstaaten waren Spanien (Gruppe der EU‑4‑Mitgliedstaaten), Polen
(Gruppe der EU-10-Mitgliedstaaten) und Rumänien (Gruppe der EU‑2‑Mitgliedstaaten). Tabelle 3: 2011 erfolgte Zahlungen für Kohäsionsfonds-
und ehemalige ISPA-Vorhaben nach Mitgliedstaat und Branche Mitgliedstaat || Umwelt || Verkehr || Technische Hilfe || INSGESAMT Betrag (EUR) || In Anspruch genommene Mittel in % || Betrag (EUR) || In Anspruch genommene Mittel in % || Betrag (EUR) || Betrag (EUR) || In Anspruch genommene Mittel in % Griechenland || 57 615 863,65 || 5,09 || 44 816 211,78 || 3,96 || || 102 432 075,43 || 9,04 Irland || 8 933 600,00 || 0,79 || 2 207 521,12 || 0,19 || || 11 141 121,12 || 0,98 Portugal || 59 890 525,34 || 5,29 || 36 626 302,96 || 3,23 || 272 789,96 || 96 789 618,26 || 8,54 Spanien || 207 017 555,55 || 18,27 || 193 055 630,27 || 17,04 || || 400 073 185,82 || 35,31 EU-4 || 333 457 544,54 || 29,43 || 276 705 666,13 || 24,42 || 272 789,96 || 610 436 000,63 || 53,88 Zypern || 8 926 429,27 || 0,79 || 5 058 456,00 || 0,45 || || 13 984 885,27 || 1,23 Tschechische Republik || 20 394 019,16 || 1,80 || 20 304 261,32 || 1,79 || || 40 698 280,48 || 3,59 Estland || 7 885 782,28 || 0,70 || 17 391 904,00 || 1,54 || || 25 277 686,28 || 2,23 Ungarn || 57 450 019,62 || 5,07 || || 0,00 || || 57 450 019,62 || 5,07 Lettland || 12 587 415,80 || 1,11 || 18 353 828,28 || 1,62 || || 30 941 244,08 || 2,73 Litauen || 16 724 432,00 || 1,48 || 5 143 945,00 || 0,45 || 264 809,42 || 22 133 186,42 || 1,95 Malta || 0 || 0,00 || 0 || 0,00 || || 0 || 0,00 Polen || 94 410 927,60 || 8,33 || 50 776 143,02 || 4,48 || 601 745,21 || 145 788 815,83 || 12,87 Slowakei || 5 504 756,15 || 0,49 || 10 381 316,38 || 0,92 || || 15 886 072,53 || 1,40 Slowenien || 8 207 958,63 || 0,72 || 2 446 325,42 || 0,22 || || 10 654 284,05 || 0,94 EU-10 || 232 091 740,51 || 20,49 || 129 856 179,42 || 11,46 || 866 554,63 || 362 814 474,56 || 32,02 Bulgarien || 20 080 988,55 || 1,77 || 11 181 332,51 || 0,99 || || 31 262 321,06 || 2,76 Rumänien || 48 053 737,21 || 4,24 || 80 387 543,69 || 7,10 || || 128 441 280,90 || 11,34 EU-2 || 68 134 725,76 || 6,01 || 91 568 876,20 || 8,08 || || 159 703 601,96 || 14,10 INSGESAMT || 633 684 010,81 || 55,93 || 498 130 721,75 || 43,97 || 1 139 344,59 || 1 132 954 077,15 || 100,00 1.3. Noch abzuwickelnde Mittelbindungen des Zeitraums 2000-2006 Ende 2011 betrug die
durchschnittliche Mittelausschöpfungsquote (Zahlungen im Verhältnis zu
Mittelbindungen) aller derzeitigen Empfängerländer bei den Kohäsionsfonds- und
den ehemaligen ISPA-Vorhaben 86,8 %. Die Ausschöpfungsquoten reichen von
76,4 % (Ungarn) und 80,0 % (Malta) bis 94,5 % (Irland) und
100 % (Zypern). Ende 2011 beliefen sich die noch abzuwickelnden
Mittelbindungen (sogenannte RAL – „reste à liquider“) für den Zeitraum
2000-2006 auf 4,76 Mrd. EUR. Im Laufe des Jahres 2011 wurden diese um
1,3 Mrd. EUR reduziert. Tabelle
4: Mittelausschöpfungsquote und noch abzuwickelnde Mittelbindungen – Stand Ende
2011 Mitgliedstaat || Gebundene Mittel (EUR) || Ausgezahlte Mittel (EUR) || Ausgezahlte Mittel in % || RAL (EUR) (bis 12/2011) || (bis 12/2011) || Stand am 31.12.2011 Griechenland || 2 715 715 157 || 2 298 554 325 || 84,6 || 644 237 217 Irland || 570 501 432 || 539 671 256 || 94,5 || 44 183 661 Portugal || 3 091 383 087 || 2 702 560 755 || 87,4 || 480 151 783 Spanien || 11 678 668 888 || 10 390 253 116 || 88,9 || 1 385 991 734 EU-4 || 18 056 268 566 || 15 931 039 454 || 88,2 || 2 554 564 397 Zypern || 54 014 695 || 54 014 695 || 100,0 || 0 Tschechische Republik || 1 216 164 695 || 1 102 680 977 || 90,6 || 123 537 739 Estland || 425 313 806 || 393 964 337 || 92,6 || 31 359 034 Ungarn || 1 481 998 333 || 1 133 287 696 || 76,4 || 348 710 635 Lettland || 679 429 631 || 608 993 278 || 89,6 || 70 541 232 Litauen || 825 210 750,63 || 713 677 487 || 86,4 || 124 668 359 Malta || 21 966 289 || 17 573 031 || 80,0 || 4 393 258 Polen || 5 622 608 032 || 4 798 548 338 || 85,3 || 826 434 068,96 Slowakei || 764 788 823 || 662 551 600 || 86,6 || 102 246 279,62 Slowenien || 254 129 012 || 225 399 467 || 88,6 || 28 729 545 EU-10 || 11 345 624 057 || 9 710 690 908 || 85,5 || 1 660 620 153 Bulgarien || 791 062 943 || 645 742 295 || 81,6 || 226 706 678 Rumänien || 2 001 213 853 || 1 678 709 925 || 83,8 || 322 503 927 EU-2 || 2 792 276 796 || 2 324 452 221 || 83,2 || 549 210 606 INSGESAMT || 32 201 682 470 || 27 966 182 584 || 86,8 || 4 764 395 156 1.4. Abschluss
von Kohäsionsfondsvorhaben Von den 1192 im Programmplanungszeitraum
2000-2006 kofinanzierten Vorhaben befanden sich Ende 2011 in den
Mitgliedstaaten noch 690 in der Durchführung (siehe Tabelle 5). 502 Vorhaben waren folglich abgeschlossen,
darunter 105 im Jahr 2011 (gegenüber 102 im Jahr 2010). Die meisten Abschlüsse
waren für Spanien (44 abgeschlossene Vorhaben), Griechenland (13), Portugal
(10) und Polen (9) zu verzeichnen. Nachdem die Durchführung der Vorhaben 2010 ihren
Höchststand erreichte, geht es nun verstärkt darum, die Vorhaben abzuschließen
und die Abschlussunterlagen vorzulegen. Die Verwaltungsbehörden und die
Kommission sehen sich einer beträchtlichen Zunahme des Arbeitsanfalls in
Zusammenhang mit den Abschlussunterlagen für die Vorhaben gegenüber. Die Kommission ist sich bewusst, dass das
Abschlussverfahren angesichts des Umfangs von Vorhaben, die in den beiden
kommenden Jahren abzuwickeln sind, zu langsam ist. Zurückzuführen ist dies auf
praktische Probleme, wie die verspätete Übermittlung der Abschlussunterlagen,
Unstimmigkeiten bei den Informationen (vor allem zwischen dem Inhalt einiger
Schlussberichte und den Abschlussvermerken) oder suboptimale Leistungen einiger
Vorhaben im Verhältnis zu ihren ursprünglichen Zielen. Außerdem werden aufgrund
von Schwierigkeiten bei der Durchführung vor Ort für die noch laufenden
Vorhaben häufig neue Änderungsanträge von den Mitgliedstaaten gestellt. Darüber
hinaus durchlaufen derzeit recht komplexe Vorhaben das Abschlussverfahren, für
welche die Prüfung und der Prozess der Beschlussfassung zeitaufwendiger sind. Die Kommission hat konkrete Maßnahmen
eingeleitet, um das Abschlussverfahren zu beschleunigen. So wurde im Februar
2011 in der GD Regionalpolitik eigens eine Taskforce eingesetzt, die den
Abschluss überwachen, begleiten und erleichtern soll. Darüber hinaus hat die
Kommission verschiedene Initiativen zur Verbesserung der Situation ergriffen.
So hat sie ein Verfahren zur Streichung von Vorhaben konzipiert, bei denen
aufgrund des niedrigen Durchführungsstands davon auszugehen ist, dass sie nicht
fertiggestellt werden. Durch die Rationalisierung des Schriftwechsels mit den
Mitgliedstaaten betreffend Klarstellungen, die für den Abschluss erforderlich
sind, werden der gemeinsame Ansatz und die Gleichbehandlung gefördert. Ferner
ermöglicht ein neu entwickeltes Instrument für das Monitoring eine
kontinuierliche Verfolgung der Fortschritte beim Abschlussprozess. Tabelle
5: Bis Ende 2011 abgeschlossene Kohäsionsfondsvorhaben Mitgliedstaat || Gesamtzahl der KF-Vorhaben || Stand Ende 2011 || Zahl der Ende 2011 noch nicht abgeschlossenen Vorhaben Gesamtzahl der abgeschlossenen Vorhaben || Abgeschlossene Vorhaben in % || Für abgeschlossene Vorhaben ausbezahlter Gesamtbetrag (EUR) || Zahl der 2011 abgeschlossenen Vorhaben Griechenland || 124 || 71 || 57,3 || 1 645 734 338 || 13 || 53 Irland || 10 || 6 || 60,0 || 451 776 989 || 2 || 4 Portugal || 109 || 46 || 42,2 || 1 243 494 296 || 10 || 63 Spanien || 407 || 208 || 51,1 || 6 329 550 889 || 44 || 199 EU-4 || 650 || 331 || 50,9 || 9 670 556 512 || 69 || 319 Zypern || 2 || 1 || 50,0 || 28 722 415 || 1 || 1 Tschechische Republik || 58 || 30 || 51,7 || 658 665 260 || 3 || 28 Estland || 37 || 27 || 73,0 || 240 805 280 || 6 || 10 Ungarn || 47 || 13 || 27,7 || 67 714 692 || 1 || 34 Lettland || 46 || 22 || 47,8 || 155 238 464 || 3 || 24 Litauen || 51 || 17 || 33,3 || 177 056 807 || 1 || 34 Malta || 3 || 0 || 0,0 || 0 || 0 || 3 Polen || 130 || 15 || 11,5 || 384 661 932 || 9 || 115 Slowakei || 39 || 18 || 46,2 || 231 678 461 || 7 || 21 Slowenien || 28 || 17 || 60,7 || 125 856 727 || 4 || 11 EU-10 || 441 || 160 || 36,3 || 2 070 400 038 || 35 || 281 Bulgarien || 38 || 5 || 13,2 || 67 979 411 || 1 || 33 Rumänien || 63 || 6 || 9,5 || 15 776 582 || 0 || 57 EU-2 || 101 || 11 || 10,9 || 83 755 993 || 1 || 90 INSGESAMT || 1192 || 502 || 42,1 || 11 824 712 543 || 105 || 690 2. Wirtschaftliche
Rahmenbedingungen und Konditionalität Artikel 6 der Verordnung (EG)
Nr. 1164/94 des Rates, die für den Kohäsionsfonds in Bezug auf die bis
Ende 2006 genehmigten Vorhaben maßgebend ist, knüpft dessen Einsatz an
haushaltspolitische Bedingungen: „Aus dem Fonds werden keine neuen Vorhaben
oder, im Fall bedeutender Vorhaben, keine neuen Vorhabenphasen in einem
Mitgliedstaat finanziert, wenn der Rat mit qualifizierter Mehrheit auf
Empfehlung der Kommission feststellt, dass der Mitgliedstaat [sein Stabilitäts-
bzw. Konvergenzprogramm] nicht derart durchgeführt hat, dass ein übermäßiges
öffentliches Defizit vermieden wird.“ Da die Genehmigungsphase für die Vorhaben
2000-2006 der Wirtschaftskrise vorausging, wurde dieser Artikel nicht in
Zusammenhang mit den Vorhaben 2000-2006 herangezogen. 3. Prüfungen und Finanzkorrekturen Die Kommission hat eine regelmäßige Kontrolle
der Kohäsionsfondsvorhaben in den meisten betroffenen Mitgliedstaaten
gewährleistet und sich dabei auf die besonderen Risiken in Zusammenhang mit der
Durchführung konzentriert. Das letzte Prüfverfahren wurde im Jahr 2011
aktualisiert („Kohäsionsfonds: Überprüfung der für den Abschlussvermerk
zuständigen Stelle 2000-2006 und Prüfung der Vorhaben“). Ausgehend von dieser
Überprüfung dürften die Kommissionsdienststellen in der Lage sein, darüber zu
befinden, ob die eingerichteten Systeme und Verfahren sowie die durchgeführten
Arbeiten eine sichere Grundlage für die Beurteilung der Zuverlässigkeit
darstellen, und zwar sowohl was die bereits abgeschlossenen als auch die noch
abzuschließenden Vorhaben betrifft. Die Prüfarbeiten wurden im Mai 2011
eingeleitet und werden 2012 und 2013 fortgesetzt. 2011 wurden sechs
Kontrollbesuche durchgeführt (Bulgarien, Spanien, Rumänien, Ungarn, Litauen und
Lettland). Insgesamt führte die Kommission 162
Systemprüfungen und 20 Abschlussprüfungen für Kohäsionsfondsvorhaben des
Zeitraums 2000-2006 durch. Die nachstehende Analyse gibt einen entsprechend der
zeitlichen Entwicklung des Kohäsionsfonds gegliederten Überblick über die
Arbeiten, die bis Ende 2011 durchgeführt wurden. 3.1. EU-4-Mitgliedstaaten Für die EU-4-Mitgliedstaaten wurden seit 2001
umfassende Arbeiten im Rahmen der Hauptprüfungen durchgeführt, die Folgendes
betrafen: Prüfung der Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme in den
Mitgliedstaaten, öffentliches Auftragswesen sowie Überprüfung der Arbeit der
für den Abschlussvermerk zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten im Hinblick
auf die Vorbereitung des Abschlusses der Programme und Vorhaben des Zeitraums
2000-2006, Aktionspläne zur Behebung der festgestellten Mängel,
Finanzkorrekturen sowie Ergebnisse von Prüfungen des Rechnungshofs. 3.2. EU-10-Mitgliedstaaten Infolge der umfangreichen Prüftätigkeit der
Kommission im Rahmen der Hauptprüfungen in den vergangenen Jahren konnte für
die EU-10-Mitgliedstaaten eine gute Abdeckung gewährleistet werden (bis zu
53 %). Die Bewertung der Zuverlässigkeit der für den
Abschlussvermerk zuständigen Stellen fällt je nach Mitgliedstaat
unterschiedlich aus. In den Fällen, in denen Probleme festgestellt wurden,
forderte die Kommission die Behörden des betreffenden Mitgliedstaats auf,
Nachbesserungspläne umzusetzen, nachträglich zusätzliche Überprüfungen
vorzunehmen, vor der Übermittlung der Abschlussvermerke die Vorbereitungsarbeiten
für den Abschluss zu intensivieren und angemessene Finanzkorrekturen
vorzunehmen. Die wichtigsten Restrisiken sind folgende: Verfahren für die
Vergabe öffentlicher Aufträge, Zweifel an der Fähigkeit einiger für den
Abschlussvermerk zuständigen Stellen, Unregelmäßigkeiten aufzudecken oder
Finanzkorrekturen vorzuschreiben, sowie Schwächen in der Funktionsweise dieser
Stellen. In einem Fall (Ungarn) wurden für Vorhaben im Verkehrssektor
schwerwiegende Probleme und eine relativ hohe Fehlerquote gemeldet, was zu
einem Vorbehalt im jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 der Generaldirektion
Regionalpolitik führte. Alle aufgezeigten Risiken werden durch gründliche
Überprüfungen der Kommission bei der Analyse der Abschlussvermerke anlässlich
des Abschlusses der einzelnen Vorhaben gemindert. Die Kommission wird diese
Risiken weiterhin durch Prüfungen von Stichproben der noch nicht
abgeschlossenen Vorhaben überwachen. Für vier Mitgliedstaaten (Estland, Malta,
Slowenien und Zypern) stehen keine prüfungsrelevanten Fragen offen, und die
Kommission kann sich mit Blick auf den Abschluss der Vorhaben dieser
Mitgliedstaaten weitgehend auf die Abschlussvermerke stützen. 3.3. EU-2-Mitgliedstaaten Infolge der umfangreichen Prüftätigkeit der
Kommission im Rahmen der Hauptprüfungen in den vergangenen Jahren konnte für
Bulgarien und Rumänien eine gute Abdeckung gewährleistet werden (51,35 %
für Bulgarien und 36,51 % für Rumänien). In der Regel liefen die
Kohäsionsfondsvorhaben in diesen beiden Mitgliedstaaten später an.
Infolgedessen sind in Bulgarien 33 von 38 Vorhaben und in Rumänien 57 von 63
Vorhaben noch nicht fertiggestellt. Daher werden 2012 und möglicherweise auch
2013 beträchtliche Zwischenzahlungen anfallen. Wie im jährlichen Tätigkeitsbericht der
Generaldirektion Regionalpolitik für 2011 festgehalten, wurden bei den
Prüfungen Mängel im Bereich des öffentlichen Auftragswesens (Auswahl- und
Zuschlagskriterien, Einhaltung der Fristen, Rückgriff auf
Verhandlungsverfahren) sowie Schwächen bei den Verwaltungskontrollen
festgestellt. Dies führte zu Finanzkorrekturen auf Initiative der Kommission: Die
2011 für Bulgarien gemeldeten Finanzkorrekturen belaufen sich auf
0,69 Mio. EUR und für Rumänien auf 0,22 Mio. EUR. Die Kommission hat
Mängel in der Arbeit der für den Abschlussvermerk zuständigen Stelle in
Bulgarien festgestellt und Empfehlungen für Verbesserungen formuliert; sie
verfolgt die weitere Entwicklung aufmerksam (im Anschluss an eine Prüfung, die
im Mai 2011 durchgeführt wurde, um die Arbeit der für den Abschlussvermerk
zuständigen Stelle genauer zu untersuchen). Im Fall von Rumänien wurde nach
einem Kontrollbesuch, der 2009 durchgeführt worden war, um die Arbeit der für
den Abschlussvermerk zuständigen Stelle zu prüfen, ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt, was eine gute Grundlage für die Zuverlässigkeit
der eingegangenen Abschlussvermerke darstellt. 3.4. Sonstige
Prüfarbeiten im Jahr 2011 Weitere Prüftätigkeiten, die von den
Kommissionsdienststellen 2011 für den Kohäsionsfonds durchgeführt wurden, betrafen
u. a. die Prüfung der von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 12 der
Verordnung (EG) Nr. 1386/2002 vorgelegten jährlichen Kontrollberichte und
der jährlichen Zusammenfassungen sowie die Überprüfung der
Systemprüfungsberichte, die die Mitgliedstaaten der Kommission übermittelt
haben. Die eingegangenen Berichte wurden analysiert; den Mitgliedstaaten wurden
Antwortschreiben mit Anmerkungen und erforderlichenfalls mit der Bitte um
zusätzliche Informationen zugesandt, um eine möglichst hohe Verlässlichkeit der
Ergebnisse der nationalen Prüfarbeiten zu erlangen. Alljährlich finden bilaterale
Koordinierungssitzungen statt, bei denen die Kommission und die nationalen
Prüfbehörden Informationen über die Durchführung der Prüfungen austauschen und
über die Fortschritte bei Stichprobenkontrollen und das Follow-up der
Prüfergebnisse diskutieren. Die Sitzungen zu den im Jahr 2010 durchgeführten
Prüfungen fanden im ersten Halbjahr 2011 statt. Die jährlichen bilateralen
Koordinierungssitzungen zu den im Jahr 2011 durchgeführten Prüfungen fanden im
ersten Halbjahr 2012 statt. 3.5. Verwaltungs-
und Kontrollsysteme In ihrem jährlichem Tätigkeitsbericht (Annual
Activity Report – AAR) für 2011 bewertete die Generaldirektion Regionalpolitik
die Funktionsweise der Verwaltungs- und Kontrollsysteme (2000-2006) auf der
Grundlage der Bestätigungsvermerke der Prüfbehörden der Mitgliedstaaten und der
Prüfergebnisse der Kommission. Für 15 Mitgliedstaaten wurde eine positive
Bewertung abgegeben (für einen Mitgliedstaat eine teilweise positive
Bewertung). Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde für die
Kohäsionsfondssysteme von fünf Mitgliedstaaten (Estland, Malta, Portugal,
Slowenien und Zypern) erteilt. Im Fall von zehn Mitgliedstaaten wurde aufgrund
von sich geringfügig auswirkenden Mängeln ein eingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt (Bulgarien, Griechenland, Tschechische Republik,
Ungarn/Umwelt und Vorhaben der technischen Hilfe, Irland, Lettland, Litauen,
Polen, Rumänien und Slowakei). In Bezug auf den ungarischen Verkehrssektor
wurden ein Vorbehalt formuliert und ein eingeschränkter Bestätigungsvermerk
erteilt aufgrund von sich erheblich auswirkenden Mängeln: hohe, von der
nationalen Prüfstelle festgestellte Fehlerquote, verschiedene im Rahmen von
Kommissionsprüfungen aufgezeigte Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge, Schwachstellen bei der Durchführung der von der für den
Abschlussvermerk zuständigen nationalen Stelle empfohlenen Finanzkorrekturen sowie
Unzulänglichkeiten bei der Aufdeckung und Korrektur auf nationaler Ebene von
Unregelmäßigkeiten in Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Außerdem führten die langsamen Fortschritte beim Abschluss der spanischen
Kohäsionsfondsvorhaben, insbesondere aufgrund der hohen Fehlerquote im
öffentlichen Auftragswesen, die bei der Mehrzahl der Vorhaben festgestellt
wurde, sowie die schleppende Bearbeitung der von der Kommission aufgeworfenen
Fragen durch die spanischen Behörden dazu, dass für alle spanischen
Kohäsionsfondsvorhaben im jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 ein Vorbehalt aus
Reputationsgründen formuliert wurde. Tabelle 6: Vorbehalte und beschlossene/vereinbarte
Finanzkorrekturen für den Kohäsionsfonds 2000-2006 je Mitgliedstaat Mitgliedstaat || Vorbehalt 2010 AAR || Beschlossene/vereinbarte Finanzkorrekturen (EUR) 2011[2] || Vorbehalt 2011 AAR Griechenland || NEIN || 1 272 734 || NEIN Irland || NEIN || || NEIN Portugal || NEIN || 4 139 400 || NEIN Spanien || NEIN || - 5 413 806[3] || JA[4] Zypern || NEIN || || NEIN Tschechische Republik || NEIN || 7 921 142 || NEIN Estland || NEIN || 77 353 || NEIN Ungarn || JA – Verkehrssektor || 2 581 124 || JA[5] Lettland || NEIN || || NEIN Litauen || NEIN || 206 765 || NEIN Malta || NEIN || || NEIN Polen || NEIN || 4 796 351 || NEIN Slowakei || NEIN || 922 150 || NEIN Slowenien || NEIN || || NEIN Bulgarien || JA – 1 Vorhaben || 690 206 || NEIN Rumänien || NEIN || 221 356 || NEIN INSGESAMT || || 17 414 784 || 4. Von
den Mitgliedstaaten gemeldete Unregelmäßigkeiten Da der
Jahresbericht über den Kohäsionsfonds sich auf die Durchführung von
Kohäsionsfondsvorhaben im Jahr 2011 bezieht, die im Rahmen des
Programmplanungszeitraums 2000-2006 genehmigt wurden, werden nur Meldungen
gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 berücksichtigt. Insgesamt
gingen bei der Kommission 64 Meldungen über Unregelmäßigkeiten ein, wobei sich
der Betrag bei von der EU kofinanzierten Vorhaben für den genannten Zeitraum
insgesamt auf rund 42 168 842 EUR beläuft. Etwa
20 315 177 EUR sind noch einzuziehen. Die meisten Fälle wurden
von Portugal, Griechenland und Litauen (19, 14 bzw. 8 Fälle) gemeldet. Die
höchsten Beträge dagegen wurden von Polen und Griechenland gemeldet
(16 Mio. EUR bzw. 11 Mio. EUR), was etwa 64 % des
Gesamtbetrags entspricht (siehe Tabelle 7). Die Meldungen betrafen überwiegend zwei Arten
von Unregelmäßigkeiten: Verstöße gegen die Regeln für die Vergabe öffentlicher
Aufträge und nicht förderfähige Ausgaben (54 der 64 gemeldeten
Unregelmäßigkeiten, d. h. ca. 85 %). Tabelle 7: Von den Mitgliedstaaten im Jahr 2011 gemäß
der Verordnung (EG) Nr. 1831/94 gemeldete Unregelmäßigkeiten und
finanzielle Auswirkungen für die EU – Programmplanungszeitraum 2000-2006 Mitgliedstaat || Zahl der Unregelmäßigkeiten || Betroffener Betrag || Noch einzuziehender Betrag EUR || % || EUR || % Griechenland || 14 || 11 298 028 || 26,79 || 592 581 || 2,92 Irland || 3 || 1 552 044 || 3,68 || || Portugal || 19 || 5 404 973 || 12,82 || || Spanien || 3 || 483 353 || 1,15 || || Zypern || || || || || Tschechische Republik || 6 || 4 684 545 || 11,11 || 1 761 729 || 8,67 Estland || || || || || Ungarn || || || || || Lettland || || || || || Litauen || 8 || 569 966 || 1,35 || 43 548 || 0,21 Malta || || || || || Polen || 5 || 15 998 132 || 37,94 || 15 739 519 || 77,48 Slowakei || 6 || 2 177 800 || 5,16 || 2 177 800 || 10,72 Slowenien || || || || || Bulgarien || || || || || Rumänien || || || || || INSGESAMT || 64 || 42 168 842 || 100,00 || 20 315 177 || 100,00
5. Evaluierung Die Kommission und die Mitgliedstaaten bewerten
und evaluieren alle kofinanzierten Kohäsionsfondsvorhaben. 2011 setzte die
Kommission die Ex-post-Evaluierung des Kohäsionsfonds und des ehemaligen ISPA
für den Programmplanungszeitraum 2000-2006 fort. Es wurden fünf miteinander
gekoppelte „Arbeitspakete“ im Hinblick auf folgende Maßnahmen vorbereitet: a)
Bewertung des Beitrags des Kohäsionsfonds und des
ISPA zur Entwicklung des EU-Verkehrssystems und zur vollständigen Umsetzung des
EU-Umweltrechts sowie Bewertung der Wirkung des ISPA als Instrument zur
Vorbereitung der Programme der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds: ·
Der Beitrag der beiden Instrumente zur Entwicklung
des TEN-V-Netzes im Zeitraum 2000-2006 wird als signifikant und als
außergewöhnlich im Fall der EU-10 angesehen. Außergewöhnlich deshalb, weil die
EU-10 zur Halbzeit des Programmplanungszeitraums 2000-2006 beitraten und die
enorme Aufgabe bewältigen mussten, ihre nationale Infrastruktur an den
Mindeststandard der anderen Mitgliedstaaten anzupassen. ·
Im Bereich Straßenverkehr wurden im Rahmen von 99
genehmigten Vorhaben 4214 km des TEN-V-Netzes (Straßen) neu gebaut oder
instandgesetzt, das sind etwa 10 % der gesamten Streckenlänge. Der höchste
Anteil entfiel hierbei auf die EU-10-Mitgliedstaaten, in denen 57 Vorhaben zu
etwa 20 % des TEN-V-Netzes in diesen Ländern beitrugen. ·
Im Bereich Schienenverkehr wurden im Rahmen von 112
genehmigten Vorhaben 8477 km des TEN-V-Netzes (Strecken/Infrastruktur) neu
gebaut oder saniert, das sind etwa 21 % der gesamten Streckenlänge in
diesen Ländern. Auch hier entfiel der größte Anteil auf die
EU-10-Mitgliedstaaten, in denen durch die ISPA-Vorhaben nahezu 40 % des
TEN-V-Netzes (über 6000 km) verbessert wurden. ·
Die Bewertung der Umsetzung des
EU-Besitzstands beschränkte sich auf die Bereiche Wasserqualität und
-management (auch Abwasserbehandlung) sowie die Sammlung und Behandlung fester
Abfälle. Aus der Analyse ging hervor, dass der Kohäsionsfonds und ISPA einen
erheblichen Beitrag zur Deckung des Bedarfs der Länder und zur Einhaltung des
Besitzstandes im Umweltbereich leisteten. Unterstützt wurden neue Anlagen oder
der Ausbau bzw. die Modernisierung der Infrastruktur in den Bereichen
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie Bewirtschaftung fester Abfälle.
Zwar wurden den Ländern unterschiedliche Finanzbeiträge je Branche gewährt,
aber beim durchschnittlichen Beitrag für die einzelnen Branchen gibt es kaum
Unterschiede: 30 % für den Trinkwassersektor und 38 % für den
Abwassersektor. Für den Bereich feste Abfälle, in dem die Bedürfnisse der
Länder weitaus stärker voneinander abwichen und die Art der Vorhaben recht
unterschiedlich war, betrug der Beitrag 25 %. b) Durchführung nachträglicher Kosten-Nutzen-Analysen für eine Stichprobe
von Verkehrs- und Umweltvorhaben, aus denen sich Erkenntnisse für die kommenden
Programmplanungszeiträume ableiten lassen: ·
Kosten-Nutzen-Analyse für den Verkehrssektor: In
Bezug auf die Auswirkungen der Vorhaben erwiesen sich laut Analyse alle
Vorhaben als wirtschaftlich rentabel. Der Beitrag des Kohäsionsfonds war
erforderlich, um den wirtschaftlichen Nutzen dieser Vorhaben freizusetzen. Der
Nutzen dieser Vorhaben betraf acht Kategorien (u. a.
Reisezeiteinsparungen, Fahrzeugbetriebskosten, Verbesserung der Sicherheit,
Kohlendioxidemissionen, Verringerung der Luftverschmutzung, Lärmminderung). In
der Regel waren die Verwendungsraten mit dem Ziel vereinbar, ausreichende freie
Kapazitäten vorzusehen, um während der gesamten Projektlaufzeit Raum für
Wachstum zu lassen. Es war schwierig, einen direkten Kausalzusammenhang
zwischen den Verkehrsinfrastrukturinvestitionen und den umfassenderen
sozioökonomischen Auswirkungen herzustellen (die besonders für das BIP von
Belang sind). ·
Kosten-Nutzen-Analyse für den Umweltsektor: Aus der
Analyse ging hervor, dass viele Umweltinfrastrukturvorhaben durchgeführt worden
waren, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Die Einhaltung der
Rechtsvorschriften per se war kein Garant für positive Auswirkungen
unter dem Gesichtspunkt des wirtschaftlichem Wohlstands; diese wurden zumeist
zu Kosten erzielt, die die Vorteile, die beziffert werden konnten, überstiegen.
Deshalb dürfte es nicht möglich sein, einen positiven wirtschaftlichen
Nettogegenwartswert auf Projektebene nachzuweisen. Gemäß der Analyse war bei
den beiden Vorhaben, die andere Ziele als die Übereinstimmung mit den
Rechtsvorschriften verfolgten, der Fokus auf die Umwelt von Belang für die
Bedürfnisse der Region. Den Bewertungen zufolge hatten die Vorhaben in der
Regel positive Nebeneffekte in puncto Umweltbewusstsein und institutionelles
Lernen. Im Anschluss an eine Änderung des Vertrags für
die beiden ersten „Arbeitspakete“ wurden 2011 zwei weitere Evaluierungen in die
Wege geleitet, mit Schwerpunkt auf der Verwaltung und der Durchführung des
Kohäsionsfonds; außerdem wurden ein Expertengutachten und eine Synthese der
Gesamtevaluierung in Auftrag gegeben. 6. Informationsmaßnahmen und
Öffentlichkeitsarbeit Seit dem
1. Januar 2007 werden alle Fragen, die den Kohäsionsfonds betreffen, im
Koordinierungsausschuss für die Fonds (dem durch die Verordnung (EG)
Nr. 1083/2006 eingesetzten „COCOF“) behandelt. Auf der 44. Sitzung
dieses Ausschusses, die am 21. September 2011 in Brüssel stattfand, gab
die Kommission einen Überblick über den aktuellen Stand des Abschlussprozesses
für den Kohäsionsfonds 2000-2006. Auch im Jahr 2011 informierte die
Generaldirektion Regionalpolitik ausführlich in ihrem jährlichen
Tätigkeitsbericht[6]
über den Kohäsionsfonds und veröffentlichte Einzelheiten über Großprojekte –
darunter auch die aus dem Kohäsionsfonds finanzierten – sowohl des Zeitraums
2000-2006 als auch des Zeitraums 2007-2013. Bislang wurden in einer besonderen
Datenbank auf der INFOREGIO-Website genaue Angaben zu 238 Großprojekten
veröffentlicht. Ebenfalls auf dieser Website eingesehen werden können weitere
Kohäsionsfondsvorhaben sowie hunderte Beispiele anderer Vorhaben. Außerdem
werden in einer Sonderveröffentlichung 150 Beispiele von Vorhaben
vorgestellt, die im Rahmen des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds
kofinanziert werden. [1] SEK(2010) 0405
vom 19.4.2010. [2] Kein Betrag für den
Programmplanungszeitraum 1994-1999 im Jahr 2011. [3] Dieser Fehlbetrag ist
zurückzuführen auf eine Anpassung der Fondsbeimessung in Bezug auf einen zu
Unrecht im Jahr 2010 für den Kohäsionsfonds festgehaltenen Betrag. Der Betrag
von 34 784 766 EUR ist ordnungsgemäß korrigiert worden. [4] Vorbehalt aus
Reputationsgründen für Spanien. [5] Vorbehalt aus Reputationsgründen
für Ungarn. [6] Siehe http://ec.europa.eu/atwork/synthesis/aar/index_en.htm.