BERICHT DER KOMMISSION KONVERGENZBERICHT 2012 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) /* COM/2012/0257 final */
BERICHT DER KOMMISSION KONVERGENZBERICHT 2012
(gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union) 1. GEGENSTAND DES BERICHTS Nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags
über die Arbeitsweise der Europäischen Union (nachstehend „AEUV“) haben die
Kommission und die EZB dem Rat mindestens einmal alle zwei Jahre oder auf
Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt[1], darüber
zu berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der
Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind.
Die letzten Konvergenzberichte der Kommission und der EZB wurden im Mai 2010
angenommen. Der Konvergenzbericht 2012 erstreckt sich auf
folgende acht Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt: Bulgarien,
Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden.[2] Eine
ausführlichere Bewertung des Konvergenzstands der genannten Mitgliedstaaten
enthält ein technischer Anhang zu diesem Bericht (SWD(2012) 144). Beim letzten Konvergenzbericht von 2010
stellten sich die Konvergenzfortschritte der Mitgliedstaaten uneinheitlich dar,
da durch die Wirtschafts- und Finanzkrise vielerorts signifikante Anpassungen
zuvor akkumulierter Ungleichgewichte stattfanden. Auch bei der aktuellen
Prüfung ist das außenwirtschaftliche Umfeld noch schwierig, während der
Aufschwung in der Region nach wie vor auf wackeligen Beinen steht und an den
Finanzmärkten immer wieder stürmischer Wind auflebt. Inhaltlich werden die Konvergenzberichte von
Kommission und EZB durch Artikel 140 Absatz 1 AEUV geregelt. Danach
ist in den Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen
Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen
Zentralbank, mit den Artikeln 130 und 131 AEUV sowie mit der Satzung des
Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank
(nachstehend „ESZB-/EZB-Satzung“) vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten
anhand der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen
Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter
Berücksichtigung anderer in Artikel 140 Absatz 1 letzter Unterabsatz
AEUV genannter Indikatoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat
ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier
Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll im Anhang zu den Verträgen näher
beschrieben (Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien). Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat deutlich
gemacht, dass das derzeitige System der wirtschaftspolitischen Steuerung der
WWU Lücken aufweist und die vorhandenen Instrumente stärker ausgeschöpft werden
müssen. Die aktuelle Prüfung erfolgt im Kontext der in den letzten beiden
Jahren durchgeführten Reform der WWU-Governance, deren Ziel es war, die
nachhaltige Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion
sicherzustellen. Dabei wird die Konvergenzbewertung mit dem umfassenderen
Konzept des „Europäischen Semesters“ abgestimmt, das eine frühzeitige
Gesamtbetrachtung der wirtschaftspolitischen Herausforderungen vorsieht, die
sich der WWU bei der Sicherung von langfristig tragfähigen öffentlichen
Finanzen, Wettbewerbsfähigkeit, Finanzmarktstabilität und Wirtschaftswachstum
stellen. Zu den wesentlichen Neuerungen bei dieser Governance-Reform, die die
Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf deren Konvergenzprozess
und dessen Nachhaltigkeit strenger gestalteb, gehören unter anderem das mit der
Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 2011 verschärfte Verfahren bei
einem übermäßigen Defizit und neue Instrumente im Bereich der Überwachung
makroökonomischer Ungleichgewichte. Insbesondere werden dabei die Bewertung der
Konvergenzprogramme[3] 2012
und die Ergebnisse des im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen
Ungleichgewicht[4]
erstellten Warnmechanismus-Berichts berücksichtigt. Die Konvergenzkriterien Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der
innerstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der
jeweiligen nationalen Zentralbanken, mit Artikel 130 und Artikel 131 AEUV
werden die Beachtung des Verbots der monetären Finanzierung (Artikel 123)
und des bevorrechtigten Zugangs (Artikel 124), die Übereinstimmung mit den
Zielen und Aufgaben des ESZB (Artikel 127 Absatz 1 bzw. 2) sowie
andere Aspekte im Zusammenhang mit der Einbindung der nationalen Zentralbanken
in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung bewertet. Das Kriterium der Preisstabilität wird in
Artikel 140 Absatz 1 erster Gedankenstrich AEUV folgendermaßen
definiert: „Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich
aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener – höchstens drei –
Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste
Ergebnis erzielt haben“. Nach Artikel 1 des Protokolls über die
Konvergenzkriterien bedeutet das Kriterium der Preisstabilität ferner, dass „ein
Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten
Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen
muss, die um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der
Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt,
die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die
Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage
unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen
Mitgliedstaaten gemessen.“[5]
Aus der Forderung nach Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass eine
zufriedenstellende Inflationsentwicklung im Wesentlichen das Ergebnis eines
entsprechenden Verhaltens der Faktorkosten und sonstiger struktureller
Determinanten der Preisniveauentwicklung und nicht etwa von vorübergehenden
Faktoren sein muss. Bei der Konvergenzbewertung werden daher auch die Faktoren
geprüft, die sich auf die Inflationsaussichten auswirken, wobei zusätzlich auf
die jüngste Inflationsprognose der Kommissionsdienststellen[6] Bezug
genommen wird. Im Zusammenhang damit wird in dem Bericht ferner untersucht, ob
das betreffende Land den Referenzwert in den kommenden Monaten voraussichtlich
einhalten wird. Als Referenzwert wurde im März 2012 eine
Inflationsrate von 3,1 % errechnet, wobei Schweden, Irland und Slowenien
die drei preisstabilsten Mitgliedstaaten waren. Das Konvergenzkriterium der Finanzlage der
öffentlichen Hand wird in Artikel 140 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich
AEUV definiert als „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen
Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit
im Sinne des Artikels 126 Absatz 6“. Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß
Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, „dass zum
Zeitpunkt der Prüfung kein Beschluss des Rates nach Artikel 126
Absatz 6 des genannten Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden
Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht“. Im Zuge des allgemeinen Ausbaus
der wirtschaftspolitischen Steuerung in der WWU wurden die
Sekundärrechtsvorschriften zur öffentlichen Finanzlage 2011, unter anderem mit
den neuen Verordnungen zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts[7],
verschärft. Im AEUV wird das Wechselkurskriterium in
Artikel 140 Absatz 1 dritter Gedankenstrich definiert als „Einhaltung
der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem Euro“. In Artikel 3 des Protokolls über die
Konvergenzkriterien heißt es: „Das (…) Kriterium der Teilnahme am
Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein
Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen
Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei
Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss.
Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des
gleichen Zeitraums gegenüber dem Euro nicht von sich aus abgewertet haben“[8]. Für die Bewertung der Wechselkursstabilität ist in
diesem Bericht der Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis zum 30. April 2012
maßgeblich. Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums berücksichtigt die
Kommission die Entwicklung von Hilfsindikatoren, etwa der Währungsreserven und
kurzfristigen Zinsen, sowie den Einfluss politischer Maßnahmen, z.B.
Devisenmarktinterventionen, bei der Erhaltung der Wechselkursstabilität. Bei
der Analyse werden gegebenenfalls auch die Auswirkungen offizieller Finanzierungsvereinbarungen
mit dem Ausland berücksichtigt, einschließlich Umfang, Höhe und Profil der
Mittelflüsse sowie etwaiger politischer Auflagen. Artikel 140 Absatz 1 vierter
Gedankenstrich AEUV verlangt die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat
mit Ausnahmeregelung erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am
Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum
Ausdruck kommt“. Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien
bestimmt ferner, dass „das Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet,
dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der
durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte
über dem entsprechenden Satz in jenen – höchstens drei –
Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste
Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger
Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbarer Wertpapiere unter
Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten
gemessen.“ Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Staatsanleihemärkte einiger
Mitgliedstaaten ernsthaft verzerrt, so dass deren langfristige Zinssätze keinen
aussagekräftigen Richtwert für die Konvergenzbewertung darstellen. Vor diesem
Hintergrund wäre es nicht angemessen, den langfristigen Zinssatz Irlands, das
zu den drei preisstabilsten Mitgliedstaaten zählt, bei der Berechnung des
Referenzwerts für das Kriterium der langfristigen Zinssätze mit einzubeziehen.
Folglich basiert der Referenzwert auf den langfristigen Zinssätzen in Schweden
und Slowenien.[9]
Als Referenzwert wurde im März 2012 ein Zinssatz
von 5,8 % errechnet. Nach Artikel 140 Absatz 1 AEUV sind
darüber hinaus noch weitere Faktoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche
Integration und Konvergenz von Bedeutung sind. Dazu zählen die Ergebnisse bei
der Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der
Leistungsbilanz, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere
Preisindizes. Letztere werden im Rahmen der Bewertung der Preisstabilität
geprüft. Die übrigen Faktoren sind wichtige Indikatoren dafür, ob die
Integration eines Mitgliedstaates in das Euro-Währungsgebiet problemlos
verlaufen würde. 2. BULGARIEN Die Rechtsvorschriften Bulgariens ‑ insbesondere
das Gesetz über die Bulgarska Narodna Banka (BNB) und das Gesetz zur
Verhinderung und Aufdeckung von Interessenkonflikten ‑ sind nicht in vollem
Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten und
Unzulänglichkeiten bestehen in Bezug auf die Unabhängigkeit der BNB, das Verbot
der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB im
Hinblick auf dessen Aufgaben nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und
Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Bulgarien seit dem EU-Beitritt von 2007 bei jeder Konvergenzprüfung über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Bulgarien bei 2,7 % und damit unter dem Referenzwert von
3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie auch in den kommenden Monaten
unter dem Referenzwert bleiben. Vor dem Hintergrund fallender Rohstoffpreise und
der schweren Rezession sank die jährliche HVPI-Inflation gegen Ende 2009 fast
auf null. Anziehende Rohstoffpreise, Anhebungen der indirekten Steuern und ein
noch immer erhebliches Lohnwachstum brachten die Inflation 2010 dann wieder auf
einen Aufwärtstrend. Anfang 2011 erreichte die Teuerungsrate einen Höchststand
von 4,6 %, bevor sie bis Ende 2011, als die beiden vorgenannten Faktoren
verebbten, wieder auf 2 % zurückging. Im März 2012 lag die jährliche
HVPI-Inflation bei 1,7 %. Im Laufe von 2012 dürfte sich die Teuerungsrate
wieder leicht erhöhen, da der Rohstoffpreisanstieg vom Jahresanfang
durchschlagen wird und das hohe nominale Lohnwachstum trotz der schwachen
Inlandsnachfrage für Preisauftrieb bei Dienstleistungen sorgen dürfte. In der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird dementsprechend eine
jährliche durchschnittliche Inflationsrate von 2,6 % im Jahr 2012 und 2,7 %
im Jahr 2013 erwartet. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Bulgarien (49 %
des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch
erhebliches Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Bulgarien erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Bulgarien ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 13. Juli 2010)[10]. Der Rat
empfahl Bulgarien, Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit bis 2011 auf
glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Unterstützt
durch eine niedrigere Ausgabenquote ging das gesamtstaatliche Defizit von 4,3 %
des BIP im Jahr 2009 auf 3,1 % des BIP im Jahr 2010 zurück. Die
Defizitquote lag 2011 bei 2,1 % des BIP und wird sich nach der Frühjahrsprognose
2012 der Kommissionsdienststellen weiter auf 1,9 % des BIP im Jahr 2012
und bei unveränderter Politik auf 1,7 % im Jahr 2013 verbessern, was durch
die fortbestehende Einfrierung von Lohnsumme und Renten im öffentlichen Sektor
und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmenerhebung unterstützt wird.
Die öffentliche Bruttoschuldenquote blieb im Jahr 2011 mit rund 16,3 % des
BIP niedrig und dürfte sich den Projektionen zufolge im Jahr 2012 auf 17,6 %
sowie 2013 auf 18,5 % des BIP erhöhen. Angesichts dieser Entwicklungen und der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen vertritt die Kommission die
Auffassung, dass das übermäßige Defizit mit einer glaubhaften und nachhaltigen
Rückführung des Haushaltsdefizits unter 3 % des BIP korrigiert worden ist.
Die Kommission empfiehlt daher, dass der Rat den Beschluss über das Bestehen
eines übermäßigen Defizits in Bulgarien aufhebt. Beschließt der Rat, das Defizitverfahren gegen
Bulgarien aufzuheben, wird Bulgarien das Kriterium der öffentlichen Finanzlage
erfüllen. Der bulgarische Lew nimmt nicht am WKM II
teil. Die BNB verfolgt ihr vorrangiges Ziel der Preisstabilität mit einem
Wechselkursanker im Rahmen einer Currency-Board-Regelung (CBA). Bulgarien hat
seine CBA am 1. Juli 1997 eingeführt und den bulgarischen Lew an die
Deutsche Mark und später an den Euro gebunden. Weitere Indikatoren, etwa die
Entwicklung der Währungsreserven und kurzfristigen Zinsen, lassen darauf
schließen, dass sich die Risikowahrnehmung der Anleger in Bezug auf Bulgarien
seit 2009 generell verbessert. Die Widerstandsfähigkeit der CBA wird nach wie
vor durch ein beachtliches Polster an offiziellen Währungsreserven untermauert.
Im zweijährigen Bewertungszeitraum blieb der bulgarische Lew im Einklang mit
der CBA gegenüber dem Euro vollkommen stabil. Das Wechselkurskriterium wird von Bulgarien
nicht erfüllt. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in
Bulgarien in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 5,3 % und damit unter dem
Referenzwert von 5,8 %. Er ging von über 7 % Anfang 2010 nach und
nach auf gut 5 % Ende 2011 zurück. Der Renditeabstand zu langfristigen
Benchmark-Anleihen[11]
im Euroraum war volatil, nahm im Zeitraum Herbst 2009 bis Anfang 2012
jedoch allmählich ab, da die bulgarischen Anleiherenditen mit der Beruhigung an
den weltweiten Finanzmärkten sanken und die Länderrisikoprämie zurückging. Dass
die bulgarischen Langfristrenditen Mitte 2010 zeitweise wieder unter Druck
gerieten, hing mit der Staatsschuldenkrise im Euroraum und den Bedenken
hinsichtlich der Qualität der öffentlichen Finanzstatistiken Bulgariens
zusammen. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Bulgarien erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. Die bis 2008 stark defizitäre Zahlungsbilanz Bulgariens war 2010
nahezu ausgeglichen und wies 2011 einen Überschuss von rund 2 % des BIP
auf. Die Verbesserung ging vor allem auf das Konto der Handelsbilanz, da die
Importe mit der nachlassenden Inlandsnachfrage zurückgingen, während die
Exporte 2010 und 2011 dynamisch wuchsen. Die geringere
Nettoauslandsfinanzierung des Bankensektors hatte erhebliche
Kapitalbilanzabflüsse zur Folge, die teils durch weitere, wenn auch geringere
Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (FDI) als vor der Krise kompensiert
wurden. Die bulgarische Wirtschaft ist, insbesondere über ausgeprägte Handels-
und FDI-Verflechtungen, gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den
Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Bulgarien ausgewählten Indikatoren
zufolge schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der
inländische Finanzsektor ist, vor allem dank des hohen Anteils ausländischer
Beteiligungen am Bankensystem, in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem
integriert. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Warnmechanismus-Berichts
vom Februar 2012 wurde Bulgarien einer eingehenden Prüfung im Rahmen des
Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht unterzogen. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften
und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der
sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Bulgarien
die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt. 3. TSCHECHISCHE REPUBLIK Die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik ‑
insbesondere das Gesetz über die Česká Národní Banka (ČNB) ‑ sind nicht in
vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten
bestehen namentlich in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot
der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum
Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB nach
Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung.
Außerdem weist das tschechische Zentralbankgesetz gewisse Unzulänglichkeiten in
Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären
Finanzierung und die Aufgaben des ESZB auf. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
der Tschechischen Republik bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 unter
dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in der Tschechischen Republik bei 2,7 % und damit unter dem
Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie in den kommenden
Monaten über den Referenzwert ansteigen. In den letzten Jahren hat sich die Inflation in
der Tschechischen Republik weitgehend parallel zur Teuerung im Euroraum
entwickelt. Als die tschechische Wirtschaft in die Rezession abglitt, sackte
die jährliche Inflation jäh ab und wurde im Laufe des Jahres 2009 für kurze
Zeit negativ. 2010 und 2011 wirkte die verhaltene Inlandsnachfrage nach wie vor
inflationsdämpfend, und die inländische Preisentwicklung wurde weitgehend von
der Importpreisentwicklung bestimmt. Anfang 2012 zog die Headline-Inflation an,
was vor allem auf die Anhebung des vergünstigten MwSt-Satzes zurückzuführen
war. Durch den höheren MwSt-Satz dürfte die Inflation 2012
höher bleiben als in den letzten Jahren, auch wenn die schleppende
Inlandsnachfrage und die günstige Lohnstückkostenentwicklung den Preisauftrieb
in weiterer Zukunft dämpfen dürften. Auf dieser Grundlage wird in der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen für das Jahr 2012 eine
jährliche HVPI-Inflation von durchschnittlich 3,3 % und für 2013 von
durchschnittlich 2,2 % projiziert. Das Preisniveau in der Tschechischen
Republik (etwa 72 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin,
dass auf lange Sicht noch Potenzial für Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der Preisstabilität wird von der
Tschechischen Republik nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss
vom 2. Dezember 2009)[12].
Der Rat empfahl der Tschechischen Republik, das übermäßige Defizit bis 2013 zu
korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit der Tschechischen Republik erreichte 2009
mit 5,8 % des BIP einen Höchststand, ging dank
Konsolidierungsanstrengungen jedoch 2010 auf 4,8 % und 2011 auf 3,1 %
des BIP zurück. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen,
die auf der Annahme einer unveränderten Politik beruht, wird die Defizitquote 2012
bei 2,9 % des BIP und 2013 bei 2,6 % des BIP liegen, während der
gesamtstaatliche Schuldenstand demnach von 43,9 % des BIP im Jahr 2012 auf
44,9 % des BIP im Jahr 2013 ansteigen wird. Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von der Tschechischen Republik nicht erfüllt. Die tschechische Krone nimmt nicht am WKM II
teil. Die Tschechische Republik lässt ihren Wechselkurs schwanken. Nachdem die
tschechische Krone nach Ausbruch der globalen Finanzkrise Ende 2008 zunächst
deutlich geschwächt wurde, wertete sie von 2009 bis Mitte 2011 gegenüber dem
Euro tendenziell auf. Der Zinsabstand zum Euro verringerte sich 2009/2010 am
kurzen Ende erheblich und wurde 2011 angesichts der Spannungen an den
Finanzmärkten des Euroraums negativ. In der zweiten Jahreshälfte 2011 wertete
die Krone ab, machte den verlorenen Boden Anfang 2012 jedoch teils wieder gut.
Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete die Krone gegenüber dem Euro um 2,8 %
auf. Das Wechselkurskriterium wird von der
Tschechischen Republik nicht erfüllt. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in
der Tschechischen Republik in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 3,5 %
und damit weit unter dem Referenzwert von 5,8 %. Die durchschnittlichen
langfristigen Zinssätze lagen in der Tschechischen Republik bei jeder
Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt vom Mai 2004 unter dem Referenzwert.
Der Renditeabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen des Euroraums weitete
sich angesichts der Spannungen an den Weltfinanzmärkten Ende 2008 und in der
ersten Jahreshälfte 2009 zwar drastisch aus, wurde aber letztlich nicht so
stark beeinflusst wie in anderen Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung
gilt. Zwischen 2009 und Anfang 2012 gingen die langfristigen Renditen
tschechischer Staatsanleihen merklich zurück, worin vor allem die
Leitzinssenkungen durch die Zentralbank und die vergleichsweise starken
Fundamentalfaktoren der tschechischen Wirtschaft zum Ausdruck kamen. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von der Tschechischen Republik erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. In den Jahren 2008-2011 bewegte sich das Zahlungsbilanzdefizit
in einer moderaten Größenordnung von durchschnittlich rund 2 % des BIP;
einem wachsenden Überschuss in der Warenhandelsbilanz wirkten zunehmende
Nettoabflüsse in der Einkommensbilanz entgegen, die auf solide Gewinne aus
ausländischen Direktinvestitionen zurückgingen. Die tschechische Wirtschaft
ist, insbesondere über ausgeprägte Handels- und FDI-Verflechtungen, in hohem
Maße in die EU-Wirtschaft integriert. Ausgewählten Indikatoren zufolge
schneidet die Tschechische Republik bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen
schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der inländische
Finanzsektor ist, insbesondere über starke Verflechtungen zwischen den Banken,
in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem integriert. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung
gelangt, dass die Tschechische Republik die Voraussetzungen für die Einführung
des Euro nicht erfüllt. 4. LETTLAND Die Rechtsvorschriften Lettlands ‑ insbesondere
das Gesetz über die Latvijas Banka ‑ sind nicht in vollem Umfang mit
Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen namentlich
in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären
Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der
Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB nach Artikel 127
Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Außerdem gibt es nach
wie vor Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und
die Aufgaben des ESZB. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Lettland bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 unter dem Referenzwert.
In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in
Lettland bei 4,1 % und damit über dem Referenzwert von 3,1 %. Den
Projektionen zufolge wird sie in den kommenden Monaten unter den Referenzwert
absinken. Nachdem die jährliche HVPI-Inflation mit 15,3 %
im Jahr 2008 einen Höchststand erreicht hatte, führten signifikante nominale
Lohnanpassungen und eine Korrektur der Importpreise im Zeitraum Oktober 2009
bis November 2010 zu einer negativen Headline-Inflation. Nach der
Konjunkturwende und dem neuerlichen globalen Rohstoffpreisschock stieg die
durchschnittliche Inflation von -1,2 % im Jahr 2010 auf 4,2 % im
Jahr 2011, woran auch die Erhöhungen der indirekten Steuern ihren Anteil
hatten. Im März 2012 schwächte sich die jährliche Inflation auf 3,2 % ab,
da der Einfluss der temporären Faktoren verebbte. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen wird die HVPI-Inflation 2012 auf durchschnittlich 2,6 %
sinken, da sich der Aufschwung verlangsamt und die Veränderungen bei den
indirekten Steuern an Einfluss verlieren. Den Projektionen zufolge wird sie 2013
vor dem Hintergrund der relativ schwachen Inlandsnachfrage weiter auf
durchschnittlich 2,1 % zurückgehen. Das Preisniveau in Lettland (annähernd
70 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange
Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Lettland nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Lettland ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[13]. Der Rat
empfahl Lettland, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Das
gesamtstaatliche Defizit Lettlands erreichte 2010 8,2 % des BIP, ging 2011
jedoch dank beträchtlicher Konsolidierungsanstrengungen auf 3,5 % des BIP
zurück. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird bei
unveränderter Politik ein weiterer Rückgang der Defizitquote auf 2,1 % in
den Jahren 2012 und 2013 projiziert. Die öffentliche Bruttoschuldenquote ging 2011
auf 42,6 % zurück, dürfte den Projektionen zufolge bis Ende 2013 jedoch
wieder auf 44,7 % des BIP steigen. Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von Lettland nicht erfüllt. Der lettische Lats nimmt seit 2. Mai 2005,
d.h. bei Annahme dieses Berichts seit mehr als sieben Jahren, am WKM II
teil. Beim Beitritt zum WKM II verpflichteten sich die lettischen Behörden
einseitig, den Lats nur innerhalb einer Bandbreite von ±1 % um den
zentralen Leitkurs schwanken zu lassen. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wich
der Lats-Wechselkurs nicht mehr als ±1 % von seinem Leitkurs ab und starke
Spannungen blieben aus, wenngleich der Lats meist nahe am unteren Ende der
unilateralen Bandbreite notierte. Anfang 2011 und dann erneut, diesmal
dauerhafter, ab Ende 2011 verschob sich der Wechselkurs in die obere Hälfte der
Bandbreite, da das lettische Schatzamt die Konvertierungspraxis für seine
Devisenbestände änderte und so die Marktnachfrage nach Lats erhöhte. Auch
andere Indikatoren wie die Entwicklung der Währungsreserven und kurzfristigen
Zinssätze lassen keinen signifikanten Druck auf den Wechselkurs erkennen. Die
letzten Auszahlungen aus dem Finanzhilfeprogramm von IWF und EU fanden im
August bzw. Oktober 2010 statt. Im Juni 2011 gelang Lettland die erfolgreiche
Rückkehr an den internationalen Anleihemarkt, gefolgt von einer weiteren
signifikanten Emission im Februar 2012, was als Signal für guten Marktzugang
gewertet werden kann. Das Wechselkurskriterium wird von Lettland
erfüllt. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in
Lettland in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 5,8 % und entsprach damit
dem Referenzwert von 5,8 %. Bei der Konvergenzbewertung von 2010 lag der
durchschnittliche langfristige Zinssatz in Lettland über dem Referenzwert, doch
ist er von fast 13 % Anfang 2010 drastisch auf unter 6 % Ende 2011
gesunken. Der Zinsabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen des Euroraums
ging 2010 deutlich zurück, da das Vertrauen in die Wechselkursbindung
zurückkehrte, die Haushaltskonsolidierung Früchte trug und die Konvertierung
der Mittel aus Hilfsprogrammen für reichlich Lats-Liquidität sorgte. Das
Schatzamt kehrte in der ersten Jahreshälfte 2011 an den inländischen Markt
für zehnjährige Staatsanleihen zurück und legte mehrere kleinere Emissionen
auf, deren Renditen den internationalen Finanzmarktturbulenzen Ende 2011 recht
gut standhielten. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Lettland erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte.
Die Zahlungsbilanz schlug 2008/2009 um und wies nach den in den Boomjahren
verzeichneten hohen Defiziten im Jahr 2009 einen Überschuss von rund 11 %
des BIP auf, der 2010 auf 4,9 % des BIP und 2011 auf 0,9 % des BIP
abschmolz. Die zwei wichtigsten Antriebsfaktoren des Zahlungsbilanzsaldos waren
das Defizit in der Handelsbilanz und der Saldo in der Einkommensbilanz. In der
Kapitalbilanz besserte sich der Saldo der ausländischen Direktinvestitionen ab 2009,
doch setzte sich die Rückzahlung der Nettoauslandsfinanzierung des
Bankensektors selbst 2011 noch fort. Das Zahlungsbilanzhilfeprogramm, das
Lettland Ende 2008 von EU und IWF erhielt, wurde im Januar 2012 erfolgreich
abgeschlossen. Von der im Rahmen dieses Programms zur Verfügung stehenden
Gesamtsumme von 7,5 Mrd. EUR nahm Lettland insgesamt nur rund 4,5 Mrd. EUR
in Anspruch. Im Vertrauen auf seine Politik und seinen wiedererlangten
Marktzutritt hat Lettland auf die Beantragung eines Anschlussprogramms
verzichtet. Die lettische Wirtschaft ist über Handels- und
FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den
Rahmenbedingungen für Unternehmen liegt Lettland ausgewählten Indikatoren
zufolge in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der
inländische Finanzsektor ist, vor allem dank des hohen Anteils ausländischer
Beteiligungen am Bankensystem, in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem
integriert. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung
gelangt, dass Lettland die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. 5. LITAUEN Abgesehen von einer Unzulänglichkeit in Bezug auf
die Unabhängigkeit der Zentralbank sind die litauischen Rechtsvorschriften mit
dem AEUV und der ESZB/EZB-Satzung vereinbar: Artikel 14
Absatz 4 des Gesetzes über den litauischen Rechnungshof muss noch in
vollem Umfang mit Artikel 27.1 ESZB/EZB-Satzung in Einklang gebracht
werden. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Litauen bei jeder Konvergenzbewertung seit 2006 über dem Referenzwert. In den
zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Litauen
bei 4,2 % und damit über dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen
zufolge wird sie sich in den kommenden Monaten dem Referenzwert annähern. Die jährliche HVPI-Inflation erreichte Mitte 2008
mit über 12 % einen Höchststand und ging dann im gesamten Jahresverlauf 2009
rasch zurück, da die Wirtschaft in die Rezession abglitt. Nachdem das
Preisniveau Anfang 2010 gegenüber dem Vorjahr marginal abgesunken war, zog die
jährliche Inflation allmählich auf etwa 5 % im Mai 2011 an, was vor
allem auf die erheblichen Rohstoffpreiserhöhungen zurückzuführen war. In der
Folge ging sie langsam auf unter 4 % Ende 2011 zurück, was weitgehend dem
geringeren Preisauftrieb bei Lebensmitteln zu verdanken war. Anfang 2012
stabilisierte sich die jährliche Inflation in etwa. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen dürfte die Inflation 2012 und 2013 aufgrund des
langsameren Produktionswachstums und der hohen Arbeitslosigkeit auf rund 3 %
sinken. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Litauen (rund 62 % des
Euroraum- Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch
Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Litauen nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Litauen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[14]. Im Februar
2010 empfahl der Rat Litauen, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren.
Dank fortgeführter Konsolidierungsanstrengungen sank das gesamtstaatliche
Defizit von 7,2 % des BIP 2010 auf 5,5 % des BIP 2011. Nach der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird die Defizitquote
ausgehend vom Haushalt 2012 im Jahr 2012 bei 3,2 % und bei unveränderter
Politik im Jahr 2013 bei 3 % des BIP liegen. Es wird erwartet, dass der
öffentliche Bruttoschuldenstand von 38,5 % des BIP im Jahr 2011 auf knapp 41 %
des BIP im Jahr 2013 ansteigt. Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von Litauen nicht erfüllt. Litauen ist dem WKM II am 28. Juni 2004
beigetreten und nimmt damit zum Zeitpunkt dieses Berichts seit fast acht Jahren
daran teil. Beim Beitritt Litauens zum WKM II verpflichteten sich die
Behörden einseitig, die damalige Currency-Board-Regelung auch im
Wechselkursmechanismus beizubehalten. Die Currency-Board-Regelung ist nach wie
vor gut durch offizielle Währungsreserven untermauert. Das Zinsgefälle
gegenüber dem Euroraum macht am kurzen Ende seit Anfang 2011 durchgängig
weniger als 50 Basispunkte aus. Während des zweijährigen
Bewertungszeitraums wich der Litas nicht vom Leitkurs ab und war keinen starken
Spannungen ausgesetzt. Das Wechselkurskriterium wird von Litauen
erfüllt. Bei der letzten Konvergenzbewertung 2010 lagen die
durchschnittlichen Langfristzinsen in Litauen über dem Referenzwert. In den
zwölf Monaten bis März 2012 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz in
Litauen bei 5,2 % und damit unter dem Referenzwert von 5,8 %. Von
März 2010 bis Ende 2011 verharrten die Langfristzinsen bei gut 5 %;
anschließend zogen sie leicht an. Der für die Konvergenzbewertung herangezogene
langfristige Zinssatz ist allerdings mit Vorsicht zu werten, da er die
Sekundärmarktrendite einer einzigen Benchmark-Staatsanleihe mit einer
vergleichsweise kurzen Restlaufzeit von rund 6 Jahren widerspiegelt und
der litauische Markt keinerlei Tiefe aufweist. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Litauen erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. Nachdem die litauische Zahlungsbilanz 2009 einen erheblichen
Überschuss aufwies, verschlechterte sie sich 2010 und 2011 wieder, worin sich
eine Verschlechterung des Leistungsbilanzsaldos widerspiegelte, während der
Überschuss in der Kapitalbilanz dank der verstärkten Inanspruchnahme von
EU-Mitteln weiter anwuchs. Zugleich konnte Litauen 2010 und 2011 zunehmende
Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen verbuchen. Die litauische
Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft
integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen liegt Litauen
ausgewählten Indikatoren zufolge in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der
Euroraum-Staaten. Der litauische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem
integriert, wie durch den hohen Anteil von Banken in Auslandsbesitz belegt
wird. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften
und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der
sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Litauen
die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt. 6. UNGARN Die Rechtsvorschriften Ungarns ‑ insbesondere das
Gesetz über die Magyar Nemzeti Bank (MNB) und die Übergangsbestimmungen des
ungarischen Grundgesetzes ‑ sind nicht in vollem Umfang mit
Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen namentlich
in Bezug auf die Unabhängigkeit der MNB, das Verbot der monetären Finanzierung
und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der
Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB nach Artikel 127
Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Außerdem weist das
MNB-Gesetz weitere Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der
Zentralbank und deren Einbindung in das ESZB auf. Mit dem Erlass der
Rechtsvorschriften, deren Entwurf die Regierung am 7. März 2012 zur
Stellungnahme durch die EZB vorgelegt hat, würden die Unzulänglichkeiten in
Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank behoben. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Ungarn bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Ungarn bei 4,3 % und damit über dem Referenzwert von 3,1 %.
Den Projektionen zufolge wird sie sich auch in den kommenden Monaten weit über
dem Referenzwert bewegen. Die jährliche HVPI-Inflation erreichte im Januar 2010
einen Höchststand von über 6 %, da die 2009 eingeführten Erhöhungen der
indirekten Steuern für Preisauftrieb sorgten und der schwächere Wechselkurs auf
die Preise durchschlug. Im Kontext erheblicher Volatilität entwickelte sich die
Verbraucherpreisinflation insgesamt im Trend rückläufig und ging bis Juli 2011
auf rund 3 % zurück, da die inflationäre Wirkung einmaliger Maßnahmen
verebbte und sich der Wechselkurs festigte. In der zweiten Jahreshälfte 2011
stieg die jährliche Inflation wieder an, was in erster Linie auf die
rohstoffpreisbedingte Energieverteuerung und den schwächeren Wechselkurs
zurückzuführen war. Anfang 2012 führte eine neue Erhöhungsrunde bei den
indirekten Steuern zu einer weiteren Beschleunigung des
Verbraucherpreisanstiegs. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen wird die Inflation 2012 auf über 5 % ansteigen
und dann 2013 auf knapp 4 % sinken, vor allem weil sich der
Inflationsbeitrag der Erhöhungen indirekter Steuern ändert. Das vergleichsweise
niedrige Preisniveau in Ungarn (etwa 62 % des Euroraum-Durchschnitts 2010)
deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für weitere
Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Ungarn nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 5. Juli 2004)[15]. 2009
empfahl der Rat Ungarn, das übermäßige Defizit bis 2011 zu korrigieren. Im
Januar 2012 stellte der Rat fest, dass Ungarn nicht mit wirksamen Maßnahmen auf
seine Empfehlung von 2009 reagiert hatte, da die Einhaltung des Referenzwerts
von 3 % des BIP im Jahr 2011 nicht auf einer strukturellen und
nachhaltigen Korrektur beruhte. Im März 2012 richtete der Rat eine neue
Empfehlung (und damit die fünfte in Folge) nach Artikel 126 Absatz 7
an Ungarn und setzte ‑ auf der Grundlage seines Beschlusses über das Ausbleiben
wirksamer Maßnahmen ‑ die Mittelbindungen aus dem EU-Kohäsionsfonds für 2013
(im Umfang von rund 0,5 Mrd. EUR) teilweise aus. Nach einem Defizit
von 4,2 % des BIP 2010 wies der gesamtstaatliche Haushalt 2011 einen
Überschuss von 4,3 % des BIP auf, was auf signifikante einmalige Maßnahmen
zurückzuführen war, ohne die das Defizit mehr als 5 % des BIP betragen
hätte; in struktureller Betrachtung wies der Haushalt 2011 nach wie vor ein
Defizit von schätzungsweise über 4 % des BIP auf. Nach der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird sich die Defizitquote
im Jahr 2012 auf 2,5 % des BIP und bei unveränderter Politik im Jahr 2013
auf 2,9 % des BIP belaufen. Der öffentliche Bruttoschuldenstand wird
demnach von 80,6 % des BIP 2011 auf 78 % des BIP im Jahr 2013 sinken.
Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von Ungarn nicht erfüllt. Der ungarische Forint nimmt nicht am WKM II teil.
Im Februar 2008 gab Ungarn die einseitige Bindung des Forint an den Euro auf
und ging zu einem schwankenden Wechselkurs (mit einer Schwankungsbreite von ±15 %)
über. Der Wechselkurs des Forint gegenüber dem Euro wies in den letzten Jahren
hohe Volatilität auf. Nach einer Phase relativer Stabilität von August 2009 bis
April 2010 vor dem Hintergrund des Zahlungsbilanzhilfeprogramms von EU und
IWF wertete der Forint im Mai 2010 drastisch ab und blieb im gesamten
Sommer 2010 schwach. Darauf folgte ein leichter Aufwertungstrend von September 2010
bis April 2011 und danach eine weitgehende Stabilisierung über weitere drei
Monate. In der zweiten Jahreshälfte 2011, als die wachsenden Spannungen an den
Finanzmärkten im Euroraum allmählich auch die Devisenmärkte in Mittel- und
Osteuropa in Mitleidenschaft zogen, verlor der Forint gegenüber dem Euro rund 12 %
an Wert, woran auch eine Reihe umstrittener wirtschaftspolitischer Maßnahmen im
Inland ihren Anteil hatte, etwa die Möglichkeit, auf Fremdwährungen lautende
Hypothekarkredite zu historischen Wechselkursen zurückzuzahlen. Anfang 2012,
als die globale Risikobereitschaft wieder zunahm und die Erwartungen
hinsichtlich einer baldigen Vereinbarung über einen vorsorglichen
Zahlungsbilanzbeistand von EU und IWF stiegen, machte der Forint den verlorenen
Boden teils wieder gut. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete der Forint
gegenüber dem Euro um 6,5 % ab. Das Wechselkurskriterium wird von Ungarn nicht
erfüllt. Die durchschnittlichen Langfristzinsen lagen in
Ungarn bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt über dem
Referenzwert, worin die hohen Risikoaufschläge aufgrund der als schwach
angesehenen gesamtwirtschaftlichen Fundamentalfaktoren zum Ausdruck kamen. In
den zwölf Monaten bis März 2012 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz
bei 8,0 % und damit weit über dem Referenzwert von 5,8 %. Zwischen
September 2009 und September 2011 schwankten die langfristigen Zinssätze meist
zwischen 6,5 % und 8 %. Darauf folgte ein steiler Anstieg auf über 9 %
im Januar 2012, da diverse umstrittene Maßnahmen der ungarischen Behörden die
Sorgen der Anleger über die Finanzstabilität im Lande vergrößerten. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Ungarn nicht erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. Die ungarische Zahlungsbilanz, die 2009 positiv wurde,
verbesserte sich 2010 und 2011 weiter. Antriebsfaktoren der fortgesetzten
Anpassung waren die rückläufige Inlandsnachfrage, die das Importwachstum
dämpfte und mit einer widerstandsfähigen Exportentwicklung zusammentraf, sowie
eine höhere Nutzung von EU-Mitteln. Der Nettozustrom ausländischer
Direktinvestitionen blieb 2010 vergleichsweise gering, bevor er 2011 ganz
versiegte, da höhere Direktinvestitionen von Inländern im Ausland die höheren
Direktinvestitionen von Ausländern in Ungarn kompensierten. Die
Zahlungsbilanzhilfe, die Ungarn 2008 von EU und IWF erhielt, lief 2010 aus,
wobei ab Mitte 2009 keine Auszahlungen zugesagter offizieller Mittel mehr
erfolgten. Allerdings ersuchte Ungarn angesichts der sich verschlechternden
Finanzmarktlage im November 2011 um eine vorsorgliche Zahlungsbilanzhilfe von
EU und IWF. Bis zum Stichtag des vorliegenden Berichts wurde keine Vereinbarung
über ein mögliches Hilfsprogramm erzielt. Entsprechend den Schlussfolgerungen
des Warnmechanismus-Berichts vom Februar 2012 wurde Ungarn einer eingehenden
Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht unterzogen. Die ungarische Wirtschaft ist über ausgeprägte
Handels- und FDI-Verflechtungen in hohem Maße in die EU-Wirtschaft integriert.
Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Ungarn ausgewählten
Indikatoren zufolge schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten.
Besonders schwache Werte erzielt das Land beim Rechts‑ und Regulierungsrahmen,
der komplex und aufgrund häufiger, mitunter auch ad hoc vorgenommener
Änderungen instabil ist. Der ungarische Finanzsektor ist gut in das
EU-Finanzsystem integriert, wie durch den erheblichen Anteil der Banken in
Auslandsbesitz belegt wird. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung
gelangt, dass Ungarn die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. 7. POLEN Die Rechtsvorschriften Polens ‑ insbesondere das
Gesetz über die Narodowy Bank Polski (NBP) und die Verfassung der Republik
Polen ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar.
Unvereinbarkeiten bestehen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank,
das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das
ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung. Außerdem weist das NBP-Gesetz gewisse
Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und deren
Integration in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung auf. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Polen bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 über dem Referenzwert. In
den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate Polens
bei 4,0 % und damit über dem Referenzwert von 3,1%; wahrscheinlich wird
sie auch in den kommenden Monaten über dem Referenzwert bleiben. Die jährliche HVPI-Inflation ist von Mitte 2009
bis Mitte 2010 allmählich von 4,5 % auf unter 2 % gesunken, worin vor
allem geringere Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Dienstleistungen zum
Ausdruck kamen. Anschließend sorgten steigende Rohstoffpreise und eine am
Januar 2011 in Kraft tretende MwSt-Erhöhung für eine erneute Beschleunigung der
Inflation. Auch wenn vor allem die günstige Preisentwicklung bei
unverarbeiteten Nahrungsmitteln zwischen Mai und September 2011 einen
vorübergehenden Inflationsrückgang bewirkte, wurde die jährliche Inflation
durch die beträchtliche Schwächung des Wechselkurses gegen Ende 2011 doch
wieder auf 4,5 % im Dezember 2011 hochgetrieben. Anfang 2012 ließ die
jährliche Inflation vor allem aufgrund günstiger Basiseffekte wieder leicht
nach. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen wird die Inflation 2012 auf 3,7 % und 2013 auf 2,9 %
sinken, da die inflationäre Wirkung der 2011 in Kraft getretenen einmaligen
Maßnahmen weitgehend ausläuft und das Produktionswachstum nachlassen dürfte.
Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Polen (annähernd 60 % des
Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch
Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Polen nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Polen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[16]. Der Rat
empfahl Polen, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Das
gesamtstaatliche Defizit Polens ging von 7,8 % des BIP 2010 auf 5,1 %
des BIP 2011 zurück. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen wird die Defizitquote im Jahr 2012 bei 3,0 % und
bei unveränderter Politik im Jahr 2013 bei 2,5 % liegen. Trotz hoher
durchschnittlicher Wachstumsraten beim realen BIP erhöhte sich der öffentliche
Bruttoschuldenstand 2011 auf 56,3 % des BIP, soll den Projektionen zufolge
2013 jedoch auf unter 54 % des BIP sinken. Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von Polen nicht erfüllt. Der polnische Zloty nimmt nicht am WKM II teil.
Seit April 2000 lässt Polen seinen Wechselkurs schwanken. Der
Zloty/Euro-Wechselkurs weist in letzter Zeit vergleichsweise hohe Volatilität
auf. Von Anfang 2010 bis Mitte 2011 schwankte der Zloty meist in einer relativ
weiten Spanne zwischen 3,85 und 4,15 PLN/EUR. Ab August zogen die
wachsenden Spannungen an den Finanzmärkten des Euroraums allmählich auch die
Devisenmärkte in Mittel- und Osteuropa in Mitleidenschaft. Infolgedessen verlor
der Zloty von Juli bis Dezember 2011 gegenüber dem Euro rund 11 % an Wert.
Anfang 2012 machte der Zloty den verlorenen Boden gegenüber dem Euro teils
wieder gut. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete der Zloty gegenüber dem
Euro um 6,1 % ab. Das Wechselkurskriterium wird von Polen nicht
erfüllt. Bei der letzten Konvergenzbewertung 2010 lagen die
durchschnittlichen Langfristzinsen in Polen über dem Referenzwert. Der
durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in den zwölf Monaten bis März 2012
bei 5,8 % und entsprach damit dem Referenzwert von 5,8 %. Die
Langfristzinsen gingen von über 6 % Anfang 2010 auf unter 5,5 %
im September 2010 zurück, was den erheblichen Rückgang der inländischen
Inflation widerspiegelte. Als die geldpolitischen Zügel allmählich angezogen
wurden, stiegen sie Anfang 2011 wieder auf über 6 % an. Bis Mitte 2011
sanken die langfristigen Zinsen abermals auf unter 6 % und Anfang 2012
dann auf unter 5,5 %, wozu die bessere Anlegerstimmung in Bezug auf Polen
beitrug. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Polen erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. Trotz eines fortbestehenden Defizits verbesserte sich die
polnische Zahlungsbilanz 2009 beträchtlich. Auch wenn sie sich 2010 aufgrund
eines höheren Leistungsbilanzdefizits wieder etwas verschlechterte, trat 2011
doch wieder eine Verbesserung ein, da der durch eine höhere Inanspruchnahme von
EU-Mitteln rasch anwachsende Kapitalbilanzüberschuss die weitere
Verschlechterung der Leistungsbilanz kompensierte. Der Nettozustrom
ausländischer Direktinvestitionen (FDI) ließ 2010 erheblich nach, vor allem da
weniger Direktinvestitionen in Polen getätigt wurden, schwoll 2011 jedoch
wieder an und deckte rund 40 % des Leistungsbilanzdefizits. Die polnische
Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft
integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Polen
ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter ab als der Durchschnitt der
Euroraum-Staaten. Der polnische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem
integriert, wie durch den hohen Anteil der Banken in Auslandsbesitz belegt
wird. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung
gelangt, dass Polen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. 8. RUMÄNIEN Die Rechtsvorschriften Rumäniens ‑ insbesondere
das Gesetz über die Banca Naţională a României (BNR) ‑ sind nicht in vollem
Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten
bestehen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der
monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum
Zeitpunkt der Euro-Einführung. Außerdem weist das BNR-Gesetz gewisse
Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und deren
Integration in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung auf. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Rumänien bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt von 2007 über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche
Inflationsrate in Rumänien bei 4,6 % und damit weit über dem Referenzwert
von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie sich in den kommenden Monaten
dem Referenzwert annähern. Rumänien verzeichnete in den letzten Jahren
volatile und über lange Zeiträume hohe Inflationsraten. Im Jahr 2009 blieb
die jährliche Inflation trotz des jähen Konjunktureinbruchs hoch, da die
Verbrauchsteuern angehoben wurden und bei Dienstleistungen weiterhin starker
Preisauftrieb herrschte. In der zweiten Jahreshälfte 2010 ließ eine Anhebung
des MwSt-Regelsatzes um 5 Prozentpunkte die Teuerung in die Höhe
schnellen. In der zweiten Jahreshälfte 2011 ging die Inflation drastisch auf
durchschnittlich 3,8 % zurück. Dies spiegelte unter anderem den
MwSt-bedingten Basiseffekt und die aufgrund einer ungewöhnlich guten Ernte
nachgebenden Lebensmittelpreise wider. Es wird erwartet, dass die Inflation 2012 und 2013
niedriger bleibt als in den Vorjahren, da sich die Inlandsnachfrage schleppend
entwickelt und von maßvollen Erhöhungen der administrierten Preise ausgegangen
wird. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird eine
jährliche HVPI-Inflation von durchschnittlich 3,1 % im Jahr 2012 und
durchschnittlich 3,4 % im Jahr 2013 projiziert. Das vergleichsweise
niedrige Preisniveau in Rumänien (etwa 56 % des Euroraum-Durchschnitts 2010)
deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch erhebliches Potenzial für weitere
Preiskonvergenz besteht. Das Preisstabilitätskriterium wird von Rumänien
nicht erfüllt. Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach
in Rumänien ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[17]. Im
Februar 2010 empfahl der Rat Rumänien, das übermäßige Defizit bis 2012 zu
korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit Rumäniens erreichte 2009 mit 9,0 %
des BIP einen Höchststand, ging dank Konsolidierungsanstrengungen jedoch auf 6,8 %
des BIP im Jahr 2010 und 5,2 % des BIP im Jahr 2011 zurück. Nach der
Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird sich die Defizitquote
bei unveränderter Politik 2012 auf 2,8 % des BIP und 2013 auf 2,2 %
des BIP belaufen, während sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2012 und 2013
bei 34,6 % des BIP stabilisieren dürfte. Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von Rumänien nicht erfüllt. Der rumänische Leu nimmt nicht am WKM II teil.
Rumänien lässt seinen Wechselkurs schwanken. Der nominale Leu/Euro-Wechselkurs
ist in den Jahren vor der Krise innerhalb einer weiten Spanne geschwankt. Im
Herbst 2008 geriet der Leu unter erheblichen Abwertungsdruck, da sich die
globale Finanzkrise zuspitzte und die Inlandswirtschaft unter großen
makroökonomischen Ungleichgewichten zu leiden hatte. Das Gefälle bei den
Kurzfristzinsen gegenüber dem Euroraum weitete sich aus, da die kurzfristigen
Zinsen in Rumänien durch die resultierende Liquiditätsknappheit nach oben
getrieben wurden. Nachdem Anfang 2009 eine Einigung über ein international
abgestimmtes Finanzhilfepaket für Rumänien erzielt worden war, ließ der Druck
an den Finanzmärkten nach und der Leu stabilisierte sich gegenüber dem Euro in
etwa auf seinem Niveau vom überwiegenden Zeitraum 2009-2011. Als die globale
Risikoscheu zeitweise zunahm, wertete der Leu gegenüber dem Euro ab, so auch in
der zweiten Jahreshälfte 2011. Anfang 2012 notierte der Leu gegenüber dem Euro
etwas unterhalb seines durchschnittlichen Wechselkurses von 2009-2011. Im
zweijährigen Bewertungszeitraum wertete der Leu gegenüber dem Euro um 6,4 %
ab. Das Wechselkurskriterium wird von Rumänien
nicht erfüllt. Die durchschnittlichen Langfristzinsen lagen in
Rumänien bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt über dem
Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag der durchschnittliche
langfristige Zinssatz in Rumänien bei 7,3 % und damit über dem
Referenzwert von 5,8 %. Die Zinsunterschiede zum Euroraum erreichten
Mitte 2009 inmitten der globalen Finanzkrise ihren Höchststand. Ende 2009
gingen die langfristigen Zinssätze in Rumänien drastisch zurück und hielten
sich im überwiegenden Teil des Zeitraums 2010-2011 bei gut 7 %, bevor sie
Anfang 2012 noch weiter nachgaben. Dieser Rückgang spiegelte unter anderem eine
Abwärtskorrektur des erwarteten Pfads der Interbankensätze sowie eine robuste
Nachfrage nach Staatsanleihen vor dem Hintergrund der unternommenen
Konsolidierungsanstrengungen wider. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Rumänien nicht erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. Rumäniens Zahlungsbilanz (d.h. die Leistungs- und Kapitalbilanz)
verbesserte sich während der globalen Krise merklich. Das Zahlungsbilanzdefizit
ging von einem Höchststand von rund 13 % des BIP 2007 auf rund 4 %
des BIP im Durchschnitt der Jahre 2009-2011 zurück. Die Verringerung des
Zahlungsbilanzdefizits in den letzten drei Jahren war insbesondere Ausdruck
eines erheblich geringeren Defizits im Warenhandel, da der jähe Einbruch der
Inlandsnachfrage die Importe drastisch sinken ließ. Rumänien erhält seit 2009
internationale Finanzhilfe. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten
Zahlungsbilanzhilfeprogramms wurde Rumänien im Frühjahr 2011 ein
vorsorgliches EU/IWF-Programm im Gesamtumfang von maximal rund 5 Mrd. EUR
zur Verfügung gestellt (das bis Anfang 2013 in Anspruch genommen werden kann).
Bislang sind keine Mittel aus dem Programm abgerufen worden. 2010-2011, als
sich die Zahlungsbilanz drastisch verbesserte, die internationale Finanzhilfe
ausgezahlt wurde und die globale Risikobereitschaft wieder zunahm, ließ der
Außenfinanzierungsdruck merklich nach. Die rumänische Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen
gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen
schneidet Rumänien ausgewählten Indikatoren zufolge im Vergleich zu den
Mitgliedstaaten des Euroraums schlecht ab. Der inländische Finanzsektor ist in
erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem integriert, vor allem über hohe
ausländische Beteiligungen an Finanzintermediären.[18] Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung
gelangt, dass Rumänien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. 9. SCHWEDEN Die schwedischen Rechtsvorschriften – insbesondere
das Gesetz über die Sveriges Riksbank, das Regierungsgesetz und das Gesetz über
die Wechselkurspolitik – sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131
AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten und Unzulänglichkeiten bestehen im
Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären
Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der
Euro-Einführung. Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in
Schweden bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 über dem Referenzwert.
Seither hat die Inflation allmählich nachgelassen. In den zwölf Monaten bis
März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Schweden bei 1,3 %
und damit weit unter dem Referenzwert von 3,1%; auch in den kommenden Monaten
dürfte sie weit unter dem Referenzwert bleiben. Nach durchschnittlich 3,4 % im Jahr 2008 lag
die HVPI-Inflation in den Folgejahren bei unter 2 %, da der Inflationsdruck
durch die stärkere Krone im Zusammenwirken mit gedämpften Lohnstückkosten im
Zaum gehalten wurde. Angesichts höherer Energiepreise zog die Inflation in der
zweiten Jahreshälfte 2010 zeitweise an, ging im Laufe von 2011 jedoch wieder
zurück. Im Jahresdurchschnitt belief sich die Inflation 2011 auf 1,4 %. In der Frühjahrsprognose 2012 der
Kommissionsdienststellen wird für die Jahre 2012 und 2013 mit einer maßvollen
Inflation von durchschnittlich rund 1,1 % bzw. 1,5 % gerechnet, da
die geringe Inlandsnachfrage und die großen Kapazitätsüberhänge die
inflationäre Wirkung der höheren Lohnstückkosten eindämmen dürften. Das Kriterium der Preisstabilität wird von
Schweden erfüllt. Derzeit liegt kein Beschluss des Rates vor, wonach
in Schweden ein übermäßiges Defizit bestünde. Mit gesamtstaatlichen
Überschüssen von 3,6 % im Jahr 2007 und 2,2 % im Jahr 2008 befanden
sich die öffentlichen Finanzen Schwedens vor der Krise in einer starken
Ausgangslage. 2009 wies der Haushalt kurzzeitig ein Defizit von 0,7 % auf.
Als die konjunkturelle Erholung Tritt fasste, konnte im Jahr 2010 erneut ein
geringer Überschuss von 0,3 % verbucht werden, der 2011 gehalten wurde.
Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird der
gesamtstaatliche Haushalt 2012 wieder ein Defizit von 0,3 % aufweisen,
bevor dann unter der Annahme einer unveränderten Politik 2013 wieder ein
Überschuss von 0,1 % entsteht. Der öffentliche Bruttoschuldenstand belief
sich 2011 auf 38,4 % des BIP; den Projektionen zufolge wird er sich
weiterhin rückläufig entwickeln und bis 2013 auf 34,2 % des BIP sinken. Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird
von Schweden erfüllt. Die schwedische Krone nimmt nicht am WKM II teil.
Seit Anfang der 90er Jahre lässt Schweden seinen Wechselkurs schwanken und
setzt sich Inflationsziele. Inmitten der Finanzkrise, als die Risikoscheu der
Anleger zunahm, wertete die Krone 2008 drastisch ab, konnte sich anschließend
jedoch rasch wieder erholen. Von März 2009 bis Februar 2011 gewann die
Krone gegenüber dem Euro rund 20 % an Wert. Nach einer leichten
Schwächephase in der ersten Jahreshälfte 2011 blieb die Krone zunächst
weitgehend stabil, bevor sie Ende 2011 fester wurde, da die Anleger aufgrund
der starken öffentlichen Finanzen Schwedens auf die Krone als „sicherer Hafen“
auswichen. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete die schwedische Krone
gegenüber dem Euro um 7,7 % auf. Das Wechselkurskriterium wird von Schweden
nicht erfüllt. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in
Schweden in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 2,2 % und damit weit unter
dem Referenzwert von 5,8 %. Die durchschnittlichen Langfristzinsen liegen
seit dem EU-Beitritt von 1995 unter dem Referenzwert. Die schwedischen
Langfristzinsen sind in den letzten Jahren stets aufs engste den niedrigsten
Langfristrenditen der EU-Länder gefolgt. Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen
Zinssätze wird von Schweden erfüllt. Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft,
wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und
Produktmärkte. Die schwedische Zahlungsbilanz weist seit Mitte der 90er Jahre
einen Überschuss auf, der sich vor allem aus hohen Nettoausfuhren von Waren und
in jüngerer Vergangenheit auch von Dienstleistungen ergibt. Der
Zahlungsbilanzüberschuss ist von rund 4 % des BIP zu Beginn der 2000er
Jahre auf rund 7-8 % seit 2004 angewachsen. Die schwedische Wirtschaft ist
über ausgeprägte Handels- und FDI-Verflechtungen in hohem Maße in die
EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet
Schweden ausgewählten Indikatoren zufolge weit besser ab als der Durchschnitt
der Euroraum-Staaten; so punktet das Land insbesondere bei Einsatz neuer
Technologien, Innovation, Internetzugang, Hochschulbildung und Qualität
öffentlicher und privater Einrichtungen. Der schwedische Finanzsektor ist in
erheblichem Maße in den EU-Finanzsektor integriert; besonders starke
Verflechtungen bestehen mit anderen nordischen Ländern und den baltischen
Staaten. Der schwedische Finanzsektor ist sowohl von der Größe als auch der
Fortschrittlichkeit her weit entwickelt und entspricht dem hohen
wirtschaftlichen Entwicklungsstand des Landes. Allerdings sind die Häuserpreise
in Schweden in den letzten Jahren überaus stark gestiegen und haben sich erst
in letzter Zeit zu stabilisieren begonnen. Entsprechend den Schlussfolgerungen
des Warnmechanismus-Berichts vom Februar 2012 wurde Schweden einer eingehenden
Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht
unterzogen. Nach Bewertung der Vereinbarkeit der
Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter
Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung
gelangt, dass Schweden die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht
erfüllt. [1] Die
Mitgliedstaaten, die die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des
Euro noch nicht erfüllen, werden als „Mitgliedstaaten, für die eine
Ausnahmeregelung gilt“ bezeichnet. Dänemark und das Vereinigte Königreich haben
vor Annahme des Vertrags von Maastricht Regelungen ausgehandelt, die die
Möglichkeit der Nichtteilnahme vorsehen, und beteiligen sich nicht an der
dritten Stufe der WWU. [2] Dänemark
und das Vereinigte Königreich haben nicht die Absicht geäußert, den Euro
einzuführen, und sind daher nicht Gegenstand der Bewertung. [3] Verfügbar
unter:
http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/convergence/programmes/2012_en.htm [4] Eine
zentrale Lehre aus der Wirtschafts- und Finanzkrise bestand darin, dass der
Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der WWU weiter ausgebaut werden
musste, um dem Problem unhaltbarer makroökonomischer Entwicklungen Herr zu
werden. Das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte ‑ das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht, kurz:
Ungleichgewichtsverfahren ‑ trägt dieser Notwendigkeit Rechnung und war
Kernbestandteil des (im Dezember 2011 in Kraft getretenen und als „Sixpack”
bezeichneten) Gesetzgebungspakets zur Stärkung der Economic Governance der WWU. [5] Für die
Zwecke des Preisstabilitätskriteriums wird die Inflation am Harmonisierten
Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen, der in der Verordnung (EG) Nr. 2494/95
des Rates definiert ist. [6] Alle im
vorliegenden Bericht enthaltenen Prognosen für die Inflation und sonstige
Variablen stammen aus der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen.
Die Kommissionsprognosen beruhen auf einer Reihe allgemeiner Annahmen für
externe Variablen und der Annahme einer unveränderten Politik, berücksichtigen
aber gleichzeitig die Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen. Die
Prognose des Referenzwerts ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da sie
auf der Grundlage der Inflationsprognosen für die drei im betreffenden Zeitraum
voraussichtlich preisstabilisten Mitgliedstaaten erstellt wird, wodurch sich
die potenzielle Fehlermarge erhöht. [7] Eine
Richtlinie über Mindestanforderungen an die nationalen Haushaltsrahmen, zwei
neue Verordnungen über die makroökonomische Überwachung und drei Verordnungen
zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) sind am 13. Dezember
2011 in Kraft getreten (eine der beiden neuen Verordnungen über die
makroökonomische Überwachung und eine der drei Verordnungen zur Änderung des
SWP sehen neue Durchsetzungsmechanismen für Mitgliedstaaten des
Euro-Währungsgebiets vor). Neben der Operationalisierung des
Schuldenstandkriteriums im Defizitverfahren wurde mit diesen Änderungen eine
Reihe wichtiger Neuerungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt,
insbesondere ein Richtwert für die Ausgaben, um die Bewertung der Fortschritte
bei der Erreichung des länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziels zu
ergänzen. [8] Bei der
Bewertung des Wechselkurskriteriums überprüft die Kommission, ob der
Wechselkurs in der Nähe des Leitkurses im WKM II lag, wobei gemäß der
Gemeinsamen Erklärung des informellen ECOFIN-Rates zu Beitrittsländern und
WKM II vom 5. April 2003 in Athen mögliche Gründe für eine Aufwertung
berücksichtigt werden können. [9] Der
Referenzwert für März 2012 wird berechnet als einfaches Mittel der
durchschnittlichen Langfristzinssätze in Schweden (2,2 %) und Slowenien (5,4 %).
Dagegen lag der Zwölfmonatsdurchschnitt der langfristigen Zinssätze in Irland
im März 2012 bei 9,1 %. Irland wird seit Dezember 2010 mit einem
EU/IWF-Finanzhilfeprogramm unterstützt. [10] 2010/422/EU
(ABl. L 199 vom 31.7.2010, S. 26). [11] Die
Abstände der langfristigen Zinsen der verschiedenen Länder zu den langfristigen
Benchmark-Anleihen im Euroraum werden auf der Grundlage der von Eurostat
monatlich veröffentlichten „EMU convergence criterion bond yields“
(„WWU-Konvergenzkriterium Anleiherenditen“) berechnet. Die Monatsreihen werden
auch von der EZB unter dem Titel „Harmonised long-term interest rate for
convergence assessment purposes“ veröffentlicht. [12] 2010/284/EU
(ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 36). [13] 2009/591/EG
(ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 50). [14] 2009/588/EG
(ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 44). [15] 2004/918/EG
(ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 27). [16] 2009/589/EG
(ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 46). [17] 2009/590/EG
(ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 48). [18] Da
Rumänien ein Finanzhilfeprogramm von EU und IWF erhalten hat, wurde das Land 2012
‑ auch um eine doppelte Überwachung im Rahmen verschiedener Verfahren zu
vermeiden ‑ keiner Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen
Ungleichgewicht unterzogen. Es war daher nicht Gegenstand des
Warnmechanismus-Berichts und der eingehenden Prüfungen.