52012DC0257

BERICHT DER KOMMISSION KONVERGENZBERICHT 2012 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union) /* COM/2012/0257 final */


BERICHT DER KOMMISSION

KONVERGENZBERICHT 2012 (gemäß Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union)

1.           GEGENSTAND DES BERICHTS

Nach Artikel 140 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (nachstehend „AEUV“) haben die Kommission und die EZB dem Rat mindestens einmal alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine Ausnahmeregelung gilt[1], darüber zu berichten, inwieweit die Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion ihren Verpflichtungen bereits nachgekommen sind. Die letzten Konvergenzberichte der Kommission und der EZB wurden im Mai 2010 angenommen.

Der Konvergenzbericht 2012 erstreckt sich auf folgende acht Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt: Bulgarien, Tschechische Republik, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden.[2] Eine ausführlichere Bewertung des Konvergenzstands der genannten Mitgliedstaaten enthält ein technischer Anhang zu diesem Bericht (SWD(2012) 144). Beim letzten Konvergenzbericht von 2010 stellten sich die Konvergenzfortschritte der Mitgliedstaaten uneinheitlich dar, da durch die Wirtschafts- und Finanzkrise vielerorts signifikante Anpassungen zuvor akkumulierter Ungleichgewichte stattfanden. Auch bei der aktuellen Prüfung ist das außenwirtschaftliche Umfeld noch schwierig, während der Aufschwung in der Region nach wie vor auf wackeligen Beinen steht und an den Finanzmärkten immer wieder stürmischer Wind auflebt.

Inhaltlich werden die Konvergenzberichte von Kommission und EZB durch Artikel 140 Absatz 1 AEUV geregelt. Danach ist in den Berichten unter anderem zu prüfen, inwieweit die innerstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbank, mit den Artikeln 130 und 131 AEUV sowie mit der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (nachstehend „ESZB-/EZB-Satzung“) vereinbar sind. Ferner muss in den Berichten anhand der Konvergenzkriterien (Preisstabilität, Finanzlage der öffentlichen Hand, Wechselkursstabilität und langfristige Zinssätze) und unter Berücksichtigung anderer in Artikel 140 Absatz 1 letzter Unterabsatz AEUV genannter Indikatoren geprüft werden, ob in dem betreffenden Mitgliedstaat ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist. Die vier Konvergenzkriterien werden in einem Protokoll im Anhang zu den Verträgen näher beschrieben (Protokoll Nr. 13 über die Konvergenzkriterien).

Die Wirtschafts- und Finanzkrise hat deutlich gemacht, dass das derzeitige System der wirtschaftspolitischen Steuerung der WWU Lücken aufweist und die vorhandenen Instrumente stärker ausgeschöpft werden müssen. Die aktuelle Prüfung erfolgt im Kontext der in den letzten beiden Jahren durchgeführten Reform der WWU-Governance, deren Ziel es war, die nachhaltige Funktionsfähigkeit der Wirtschafts- und Währungsunion sicherzustellen. Dabei wird die Konvergenzbewertung mit dem umfassenderen Konzept des „Europäischen Semesters“ abgestimmt, das eine frühzeitige Gesamtbetrachtung der wirtschaftspolitischen Herausforderungen vorsieht, die sich der WWU bei der Sicherung von langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen, Wettbewerbsfähigkeit, Finanzmarktstabilität und Wirtschaftswachstum stellen. Zu den wesentlichen Neuerungen bei dieser Governance-Reform, die die Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten im Hinblick auf deren Konvergenzprozess und dessen Nachhaltigkeit strenger gestalteb, gehören unter anderem das mit der Reform des Stabilitäts- und Wachstumspakts von 2011 verschärfte Verfahren bei einem übermäßigen Defizit und neue Instrumente im Bereich der Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte. Insbesondere werden dabei die Bewertung der Konvergenzprogramme[3] 2012 und die Ergebnisse des im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht[4] erstellten Warnmechanismus-Berichts berücksichtigt.

Die Konvergenzkriterien

Bei der Prüfung der Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften, einschließlich der Satzung der jeweiligen nationalen Zentralbanken, mit Artikel 130 und Artikel 131 AEUV werden die Beachtung des Verbots der monetären Finanzierung (Artikel 123) und des bevorrechtigten Zugangs (Artikel 124), die Übereinstimmung mit den Zielen und Aufgaben des ESZB (Artikel 127 Absatz 1 bzw. 2) sowie andere Aspekte im Zusammenhang mit der Einbindung der nationalen Zentralbanken in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung bewertet.

Das Kriterium der Preisstabilität wird in Artikel 140 Absatz 1 erster Gedankenstrich AEUV folgendermaßen definiert: „Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität, ersichtlich aus einer Inflationsrate, die der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten nahe kommt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben“.

Nach Artikel 1 des Protokolls über die Konvergenzkriterien bedeutet das Kriterium der Preisstabilität ferner, dass „ein Mitgliedstaat eine anhaltende Preisstabilität und eine während des letzten Jahres vor der Prüfung gemessene durchschnittliche Inflationsrate aufweisen muss, die um nicht mehr als 1½ Prozentpunkte über der Inflationsrate jener – höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Inflation wird anhand des Verbraucherpreisindexes auf vergleichbarer Grundlage unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen.“[5] Aus der Forderung nach Dauerhaftigkeit ergibt sich, dass eine zufriedenstellende Inflationsentwicklung im Wesentlichen das Ergebnis eines entsprechenden Verhaltens der Faktorkosten und sonstiger struktureller Determinanten der Preisniveauentwicklung und nicht etwa von vorübergehenden Faktoren sein muss. Bei der Konvergenzbewertung werden daher auch die Faktoren geprüft, die sich auf die Inflationsaussichten auswirken, wobei zusätzlich auf die jüngste Inflationsprognose der Kommissionsdienststellen[6] Bezug genommen wird. Im Zusammenhang damit wird in dem Bericht ferner untersucht, ob das betreffende Land den Referenzwert in den kommenden Monaten voraussichtlich einhalten wird.

Als Referenzwert wurde im März 2012 eine Inflationsrate von 3,1 % errechnet, wobei Schweden, Irland und Slowenien die drei preisstabilsten Mitgliedstaaten waren.

Das Konvergenzkriterium der Finanzlage der öffentlichen Hand wird in Artikel 140 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich AEUV definiert als „eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, ersichtlich aus einer öffentlichen Haushaltslage ohne übermäßiges Defizit im Sinne des Artikels 126 Absatz 6“. Ferner bedeutet dieses Kriterium gemäß Artikel 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien, „dass zum Zeitpunkt der Prüfung kein Beschluss des Rates nach Artikel 126 Absatz 6 des genannten Vertrags vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht“. Im Zuge des allgemeinen Ausbaus der wirtschaftspolitischen Steuerung in der WWU wurden die Sekundärrechtsvorschriften zur öffentlichen Finanzlage 2011, unter anderem mit den neuen Verordnungen zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts[7], verschärft.

Im AEUV wird das Wechselkurskriterium in Artikel 140 Absatz 1 dritter Gedankenstrich definiert als „Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems seit mindestens zwei Jahren ohne Abwertung gegenüber dem Euro“.

In Artikel 3 des Protokolls über die Konvergenzkriterien heißt es: „Das (…) Kriterium der Teilnahme am Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems bedeutet, dass ein Mitgliedstaat die im Rahmen des Wechselkursmechanismus des Europäischen Währungssystems vorgesehenen normalen Bandbreiten zumindest in den letzten zwei Jahren vor der Prüfung ohne starke Spannungen eingehalten haben muss. Insbesondere darf er den bilateralen Leitkurs seiner Währung innerhalb des gleichen Zeitraums gegenüber dem Euro nicht von sich aus abgewertet haben“[8].

Für die Bewertung der Wechselkursstabilität ist in diesem Bericht der Zeitraum vom 1. Mai 2010 bis zum 30. April 2012 maßgeblich. Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums berücksichtigt die Kommission die Entwicklung von Hilfsindikatoren, etwa der Währungsreserven und kurzfristigen Zinsen, sowie den Einfluss politischer Maßnahmen, z.B. Devisenmarktinterventionen, bei der Erhaltung der Wechselkursstabilität. Bei der Analyse werden gegebenenfalls auch die Auswirkungen offizieller Finanzierungsvereinbarungen mit dem Ausland berücksichtigt, einschließlich Umfang, Höhe und Profil der Mittelflüsse sowie etwaiger politischer Auflagen.

Artikel 140 Absatz 1 vierter Gedankenstrich AEUV verlangt die „Dauerhaftigkeit der von dem Mitgliedstaat mit Ausnahmeregelung erreichten Konvergenz und seiner Teilnahme am Wechselkursmechanismus, die im Niveau der langfristigen Zinssätze zum Ausdruck kommt“. Artikel 4 des Protokolls über die Konvergenzkriterien bestimmt ferner, dass „das Kriterium der Konvergenz der Zinssätze bedeutet, dass im Verlauf von einem Jahr vor der Prüfung in einem Mitgliedstaat der durchschnittliche langfristige Nominalzinssatz um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem entsprechenden Satz in jenen – höchstens drei – Mitgliedstaaten liegt, die auf dem Gebiet der Preisstabilität das beste Ergebnis erzielt haben. Die Zinssätze werden anhand langfristiger Staatsschuldverschreibungen oder vergleichbarer Wertpapiere unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Definitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten gemessen.“ Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind die Staatsanleihemärkte einiger Mitgliedstaaten ernsthaft verzerrt, so dass deren langfristige Zinssätze keinen aussagekräftigen Richtwert für die Konvergenzbewertung darstellen. Vor diesem Hintergrund wäre es nicht angemessen, den langfristigen Zinssatz Irlands, das zu den drei preisstabilsten Mitgliedstaaten zählt, bei der Berechnung des Referenzwerts für das Kriterium der langfristigen Zinssätze mit einzubeziehen. Folglich basiert der Referenzwert auf den langfristigen Zinssätzen in Schweden und Slowenien.[9]

Als Referenzwert wurde im März 2012 ein Zinssatz von 5,8 % errechnet.

Nach Artikel 140 Absatz 1 AEUV sind darüber hinaus noch weitere Faktoren zu prüfen, die für die wirtschaftliche Integration und Konvergenz von Bedeutung sind. Dazu zählen die Ergebnisse bei der Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz, die Entwicklung bei den Lohnstückkosten und andere Preisindizes. Letztere werden im Rahmen der Bewertung der Preisstabilität geprüft. Die übrigen Faktoren sind wichtige Indikatoren dafür, ob die Integration eines Mitgliedstaates in das Euro-Währungsgebiet problemlos verlaufen würde.

2.           BULGARIEN

Die Rechtsvorschriften Bulgariens ‑ insbesondere das Gesetz über die Bulgarska Narodna Banka (BNB) und das Gesetz zur Verhinderung und Aufdeckung von Interessenkonflikten ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten und Unzulänglichkeiten bestehen in Bezug auf die Unabhängigkeit der BNB, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB im Hinblick auf dessen Aufgaben nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Bulgarien seit dem EU-Beitritt von 2007 bei jeder Konvergenzprüfung über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Bulgarien bei 2,7 % und damit unter dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie auch in den kommenden Monaten unter dem Referenzwert bleiben.

Vor dem Hintergrund fallender Rohstoffpreise und der schweren Rezession sank die jährliche HVPI-Inflation gegen Ende 2009 fast auf null. Anziehende Rohstoffpreise, Anhebungen der indirekten Steuern und ein noch immer erhebliches Lohnwachstum brachten die Inflation 2010 dann wieder auf einen Aufwärtstrend. Anfang 2011 erreichte die Teuerungsrate einen Höchststand von 4,6 %, bevor sie bis Ende 2011, als die beiden vorgenannten Faktoren verebbten, wieder auf 2 % zurückging. Im März 2012 lag die jährliche HVPI-Inflation bei 1,7 %.

Im Laufe von 2012 dürfte sich die Teuerungsrate wieder leicht erhöhen, da der Rohstoffpreisanstieg vom Jahresanfang durchschlagen wird und das hohe nominale Lohnwachstum trotz der schwachen Inlandsnachfrage für Preisauftrieb bei Dienstleistungen sorgen dürfte. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird dementsprechend eine jährliche durchschnittliche Inflationsrate von 2,6 % im Jahr 2012 und 2,7 % im Jahr 2013 erwartet. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Bulgarien (49 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch erhebliches Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von Bulgarien erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in Bulgarien ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 13. Juli 2010)[10]. Der Rat empfahl Bulgarien, Maßnahmen zu ergreifen, um das Defizit bis 2011 auf glaubhafte und nachhaltige Weise unter 3 % des BIP zu senken. Unterstützt durch eine niedrigere Ausgabenquote ging das gesamtstaatliche Defizit von 4,3 % des BIP im Jahr 2009 auf 3,1 % des BIP im Jahr 2010 zurück. Die Defizitquote lag 2011 bei 2,1 % des BIP und wird sich nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen weiter auf 1,9 % des BIP im Jahr 2012 und bei unveränderter Politik auf 1,7 % im Jahr 2013 verbessern, was durch die fortbestehende Einfrierung von Lohnsumme und Renten im öffentlichen Sektor und durch Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmenerhebung unterstützt wird. Die öffentliche Bruttoschuldenquote blieb im Jahr 2011 mit rund 16,3 % des BIP niedrig und dürfte sich den Projektionen zufolge im Jahr 2012 auf 17,6 % sowie 2013 auf 18,5 % des BIP erhöhen.

Angesichts dieser Entwicklungen und der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen vertritt die Kommission die Auffassung, dass das übermäßige Defizit mit einer glaubhaften und nachhaltigen Rückführung des Haushaltsdefizits unter 3 % des BIP korrigiert worden ist. Die Kommission empfiehlt daher, dass der Rat den Beschluss über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Bulgarien aufhebt.

Beschließt der Rat, das Defizitverfahren gegen Bulgarien aufzuheben, wird Bulgarien das Kriterium der öffentlichen Finanzlage erfüllen.

Der bulgarische Lew nimmt nicht am WKM II teil. Die BNB verfolgt ihr vorrangiges Ziel der Preisstabilität mit einem Wechselkursanker im Rahmen einer Currency-Board-Regelung (CBA). Bulgarien hat seine CBA am 1. Juli 1997 eingeführt und den bulgarischen Lew an die Deutsche Mark und später an den Euro gebunden. Weitere Indikatoren, etwa die Entwicklung der Währungsreserven und kurzfristigen Zinsen, lassen darauf schließen, dass sich die Risikowahrnehmung der Anleger in Bezug auf Bulgarien seit 2009 generell verbessert. Die Widerstandsfähigkeit der CBA wird nach wie vor durch ein beachtliches Polster an offiziellen Währungsreserven untermauert. Im zweijährigen Bewertungszeitraum blieb der bulgarische Lew im Einklang mit der CBA gegenüber dem Euro vollkommen stabil.

Das Wechselkurskriterium wird von Bulgarien nicht erfüllt.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Bulgarien in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 5,3 % und damit unter dem Referenzwert von 5,8 %. Er ging von über 7 % Anfang 2010 nach und nach auf gut 5 % Ende 2011 zurück. Der Renditeabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen[11] im Euroraum war volatil, nahm im Zeitraum Herbst 2009 bis Anfang 2012 jedoch allmählich ab, da die bulgarischen Anleiherenditen mit der Beruhigung an den weltweiten Finanzmärkten sanken und die Länderrisikoprämie zurückging. Dass die bulgarischen Langfristrenditen Mitte 2010 zeitweise wieder unter Druck gerieten, hing mit der Staatsschuldenkrise im Euroraum und den Bedenken hinsichtlich der Qualität der öffentlichen Finanzstatistiken Bulgariens zusammen.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Bulgarien erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Die bis 2008 stark defizitäre Zahlungsbilanz Bulgariens war 2010 nahezu ausgeglichen und wies 2011 einen Überschuss von rund 2 % des BIP auf. Die Verbesserung ging vor allem auf das Konto der Handelsbilanz, da die Importe mit der nachlassenden Inlandsnachfrage zurückgingen, während die Exporte 2010 und 2011 dynamisch wuchsen. Die geringere Nettoauslandsfinanzierung des Bankensektors hatte erhebliche Kapitalbilanzabflüsse zur Folge, die teils durch weitere, wenn auch geringere Zuflüsse ausländischer Direktinvestitionen (FDI) als vor der Krise kompensiert wurden. Die bulgarische Wirtschaft ist, insbesondere über ausgeprägte Handels- und FDI-Verflechtungen, gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Bulgarien ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der inländische Finanzsektor ist, vor allem dank des hohen Anteils ausländischer Beteiligungen am Bankensystem, in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem integriert. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Warnmechanismus-Berichts vom Februar 2012 wurde Bulgarien einer eingehenden Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht unterzogen.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Bulgarien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

3.           TSCHECHISCHE REPUBLIK

Die Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik ‑ insbesondere das Gesetz über die Česká Národní Banka (ČNB) ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen namentlich in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Außerdem weist das tschechische Zentralbankgesetz gewisse Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die Aufgaben des ESZB auf.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in der Tschechischen Republik bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 unter dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in der Tschechischen Republik bei 2,7 % und damit unter dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie in den kommenden Monaten über den Referenzwert ansteigen.

In den letzten Jahren hat sich die Inflation in der Tschechischen Republik weitgehend parallel zur Teuerung im Euroraum entwickelt. Als die tschechische Wirtschaft in die Rezession abglitt, sackte die jährliche Inflation jäh ab und wurde im Laufe des Jahres 2009 für kurze Zeit negativ. 2010 und 2011 wirkte die verhaltene Inlandsnachfrage nach wie vor inflationsdämpfend, und die inländische Preisentwicklung wurde weitgehend von der Importpreisentwicklung bestimmt. Anfang 2012 zog die Headline-Inflation an, was vor allem auf die Anhebung des vergünstigten MwSt-Satzes zurückzuführen war.

Durch den höheren MwSt-Satz dürfte die Inflation 2012 höher bleiben als in den letzten Jahren, auch wenn die schleppende Inlandsnachfrage und die günstige Lohnstückkostenentwicklung den Preisauftrieb in weiterer Zukunft dämpfen dürften. Auf dieser Grundlage wird in der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen für das Jahr 2012 eine jährliche HVPI-Inflation von durchschnittlich 3,3 % und für 2013 von durchschnittlich 2,2 % projiziert. Das Preisniveau in der Tschechischen Republik (etwa 72 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für Preiskonvergenz besteht.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von der Tschechischen Republik nicht erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in der Tschechischen Republik ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 2. Dezember 2009)[12]. Der Rat empfahl der Tschechischen Republik, das übermäßige Defizit bis 2013 zu korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit der Tschechischen Republik erreichte 2009 mit 5,8 % des BIP einen Höchststand, ging dank Konsolidierungsanstrengungen jedoch 2010 auf 4,8 % und 2011 auf 3,1 % des BIP zurück. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen, die auf der Annahme einer unveränderten Politik beruht, wird die Defizitquote 2012 bei 2,9 % des BIP und 2013 bei 2,6 % des BIP liegen, während der gesamtstaatliche Schuldenstand demnach von 43,9 % des BIP im Jahr 2012 auf 44,9 % des BIP im Jahr 2013 ansteigen wird.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von der Tschechischen Republik nicht erfüllt.

Die tschechische Krone nimmt nicht am WKM II teil. Die Tschechische Republik lässt ihren Wechselkurs schwanken. Nachdem die tschechische Krone nach Ausbruch der globalen Finanzkrise Ende 2008 zunächst deutlich geschwächt wurde, wertete sie von 2009 bis Mitte 2011 gegenüber dem Euro tendenziell auf. Der Zinsabstand zum Euro verringerte sich 2009/2010 am kurzen Ende erheblich und wurde 2011 angesichts der Spannungen an den Finanzmärkten des Euroraums negativ. In der zweiten Jahreshälfte 2011 wertete die Krone ab, machte den verlorenen Boden Anfang 2012 jedoch teils wieder gut. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete die Krone gegenüber dem Euro um 2,8 % auf.

Das Wechselkurskriterium wird von der Tschechischen Republik nicht erfüllt.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in der Tschechischen Republik in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 3,5 % und damit weit unter dem Referenzwert von 5,8 %. Die durchschnittlichen langfristigen Zinssätze lagen in der Tschechischen Republik bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt vom Mai 2004 unter dem Referenzwert. Der Renditeabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen des Euroraums weitete sich angesichts der Spannungen an den Weltfinanzmärkten Ende 2008 und in der ersten Jahreshälfte 2009 zwar drastisch aus, wurde aber letztlich nicht so stark beeinflusst wie in anderen Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt. Zwischen 2009 und Anfang 2012 gingen die langfristigen Renditen tschechischer Staatsanleihen merklich zurück, worin vor allem die Leitzinssenkungen durch die Zentralbank und die vergleichsweise starken Fundamentalfaktoren der tschechischen Wirtschaft zum Ausdruck kamen.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von der Tschechischen Republik erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. In den Jahren 2008-2011 bewegte sich das Zahlungsbilanzdefizit in einer moderaten Größenordnung von durchschnittlich rund 2 % des BIP; einem wachsenden Überschuss in der Warenhandelsbilanz wirkten zunehmende Nettoabflüsse in der Einkommensbilanz entgegen, die auf solide Gewinne aus ausländischen Direktinvestitionen zurückgingen. Die tschechische Wirtschaft ist, insbesondere über ausgeprägte Handels- und FDI-Verflechtungen, in hohem Maße in die EU-Wirtschaft integriert. Ausgewählten Indikatoren zufolge schneidet die Tschechische Republik bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der inländische Finanzsektor ist, insbesondere über starke Verflechtungen zwischen den Banken, in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem integriert.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass die Tschechische Republik die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

4.           LETTLAND

Die Rechtsvorschriften Lettlands ‑ insbesondere das Gesetz über die Latvijas Banka ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen namentlich in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Außerdem gibt es nach wie vor Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und die Aufgaben des ESZB.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Lettland bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 unter dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Lettland bei 4,1 % und damit über dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie in den kommenden Monaten unter den Referenzwert absinken.

Nachdem die jährliche HVPI-Inflation mit 15,3 % im Jahr 2008 einen Höchststand erreicht hatte, führten signifikante nominale Lohnanpassungen und eine Korrektur der Importpreise im Zeitraum Oktober 2009 bis November 2010 zu einer negativen Headline-Inflation. Nach der Konjunkturwende und dem neuerlichen globalen Rohstoffpreisschock stieg die durchschnittliche Inflation von -1,2 % im Jahr 2010 auf 4,2 % im Jahr 2011, woran auch die Erhöhungen der indirekten Steuern ihren Anteil hatten. Im März 2012 schwächte sich die jährliche Inflation auf 3,2 % ab, da der Einfluss der temporären Faktoren verebbte.

Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird die HVPI-Inflation 2012 auf durchschnittlich 2,6 % sinken, da sich der Aufschwung verlangsamt und die Veränderungen bei den indirekten Steuern an Einfluss verlieren. Den Projektionen zufolge wird sie 2013 vor dem Hintergrund der relativ schwachen Inlandsnachfrage weiter auf durchschnittlich 2,1 % zurückgehen. Das Preisniveau in Lettland (annähernd 70 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von Lettland nicht erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in Lettland ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[13]. Der Rat empfahl Lettland, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit Lettlands erreichte 2010 8,2 % des BIP, ging 2011 jedoch dank beträchtlicher Konsolidierungsanstrengungen auf 3,5 % des BIP zurück. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird bei unveränderter Politik ein weiterer Rückgang der Defizitquote auf 2,1 % in den Jahren 2012 und 2013 projiziert. Die öffentliche Bruttoschuldenquote ging 2011 auf 42,6 % zurück, dürfte den Projektionen zufolge bis Ende 2013 jedoch wieder auf 44,7 % des BIP steigen.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von Lettland nicht erfüllt.

Der lettische Lats nimmt seit 2. Mai 2005, d.h. bei Annahme dieses Berichts seit mehr als sieben Jahren, am WKM II teil. Beim Beitritt zum WKM II verpflichteten sich die lettischen Behörden einseitig, den Lats nur innerhalb einer Bandbreite von ±1 % um den zentralen Leitkurs schwanken zu lassen. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wich der Lats-Wechselkurs nicht mehr als ±1 % von seinem Leitkurs ab und starke Spannungen blieben aus, wenngleich der Lats meist nahe am unteren Ende der unilateralen Bandbreite notierte. Anfang 2011 und dann erneut, diesmal dauerhafter, ab Ende 2011 verschob sich der Wechselkurs in die obere Hälfte der Bandbreite, da das lettische Schatzamt die Konvertierungspraxis für seine Devisenbestände änderte und so die Marktnachfrage nach Lats erhöhte. Auch andere Indikatoren wie die Entwicklung der Währungsreserven und kurzfristigen Zinssätze lassen keinen signifikanten Druck auf den Wechselkurs erkennen. Die letzten Auszahlungen aus dem Finanzhilfeprogramm von IWF und EU fanden im August bzw. Oktober 2010 statt. Im Juni 2011 gelang Lettland die erfolgreiche Rückkehr an den internationalen Anleihemarkt, gefolgt von einer weiteren signifikanten Emission im Februar 2012, was als Signal für guten Marktzugang gewertet werden kann.

Das Wechselkurskriterium wird von Lettland erfüllt.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Lettland in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 5,8 % und entsprach damit dem Referenzwert von 5,8 %. Bei der Konvergenzbewertung von 2010 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz in Lettland über dem Referenzwert, doch ist er von fast 13 % Anfang 2010 drastisch auf unter 6 % Ende 2011 gesunken. Der Zinsabstand zu langfristigen Benchmark-Anleihen des Euroraums ging 2010 deutlich zurück, da das Vertrauen in die Wechselkursbindung zurückkehrte, die Haushaltskonsolidierung Früchte trug und die Konvertierung der Mittel aus Hilfsprogrammen für reichlich Lats-Liquidität sorgte. Das Schatzamt kehrte in der ersten Jahreshälfte 2011 an den inländischen Markt für zehnjährige Staatsanleihen zurück und legte mehrere kleinere Emissionen auf, deren Renditen den internationalen Finanzmarktturbulenzen Ende 2011 recht gut standhielten.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Lettland erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Die Zahlungsbilanz schlug 2008/2009 um und wies nach den in den Boomjahren verzeichneten hohen Defiziten im Jahr 2009 einen Überschuss von rund 11 % des BIP auf, der 2010 auf 4,9 % des BIP und 2011 auf 0,9 % des BIP abschmolz. Die zwei wichtigsten Antriebsfaktoren des Zahlungsbilanzsaldos waren das Defizit in der Handelsbilanz und der Saldo in der Einkommensbilanz. In der Kapitalbilanz besserte sich der Saldo der ausländischen Direktinvestitionen ab 2009, doch setzte sich die Rückzahlung der Nettoauslandsfinanzierung des Bankensektors selbst 2011 noch fort. Das Zahlungsbilanzhilfeprogramm, das Lettland Ende 2008 von EU und IWF erhielt, wurde im Januar 2012 erfolgreich abgeschlossen. Von der im Rahmen dieses Programms zur Verfügung stehenden Gesamtsumme von 7,5 Mrd. EUR nahm Lettland insgesamt nur rund 4,5 Mrd. EUR in Anspruch. Im Vertrauen auf seine Politik und seinen wiedererlangten Marktzutritt hat Lettland auf die Beantragung eines Anschlussprogramms verzichtet.

Die lettische Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen liegt Lettland ausgewählten Indikatoren zufolge in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der inländische Finanzsektor ist, vor allem dank des hohen Anteils ausländischer Beteiligungen am Bankensystem, in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem integriert.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Lettland die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

5.           LITAUEN

Abgesehen von einer Unzulänglichkeit in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank sind die litauischen Rechtsvorschriften mit dem AEUV und der ESZB/EZB-Satzung vereinbar: Artikel 14 Absatz 4 des Gesetzes über den litauischen Rechnungshof muss noch in vollem Umfang mit Artikel 27.1 ESZB/EZB-Satzung in Einklang gebracht werden.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Litauen bei jeder Konvergenzbewertung seit 2006 über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Litauen bei 4,2 % und damit über dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie sich in den kommenden Monaten dem Referenzwert annähern.

Die jährliche HVPI-Inflation erreichte Mitte 2008 mit über 12 % einen Höchststand und ging dann im gesamten Jahresverlauf 2009 rasch zurück, da die Wirtschaft in die Rezession abglitt. Nachdem das Preisniveau Anfang 2010 gegenüber dem Vorjahr marginal abgesunken war, zog die jährliche Inflation allmählich auf etwa 5 % im Mai 2011 an, was vor allem auf die erheblichen Rohstoffpreiserhöhungen zurückzuführen war. In der Folge ging sie langsam auf unter 4 % Ende 2011 zurück, was weitgehend dem geringeren Preisauftrieb bei Lebensmitteln zu verdanken war. Anfang 2012 stabilisierte sich die jährliche Inflation in etwa.

Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen dürfte die Inflation 2012 und 2013 aufgrund des langsameren Produktionswachstums und der hohen Arbeitslosigkeit auf rund 3 % sinken. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Litauen (rund 62 % des Euroraum- Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von Litauen nicht erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in Litauen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[14]. Im Februar 2010 empfahl der Rat Litauen, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Dank fortgeführter Konsolidierungsanstrengungen sank das gesamtstaatliche Defizit von 7,2 % des BIP 2010 auf 5,5 % des BIP 2011. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird die Defizitquote ausgehend vom Haushalt 2012 im Jahr 2012 bei 3,2 % und bei unveränderter Politik im Jahr 2013 bei 3 % des BIP liegen. Es wird erwartet, dass der öffentliche Bruttoschuldenstand von 38,5 % des BIP im Jahr 2011 auf knapp 41 % des BIP im Jahr 2013 ansteigt.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von Litauen nicht erfüllt.

Litauen ist dem WKM II am 28. Juni 2004 beigetreten und nimmt damit zum Zeitpunkt dieses Berichts seit fast acht Jahren daran teil. Beim Beitritt Litauens zum WKM II verpflichteten sich die Behörden einseitig, die damalige Currency-Board-Regelung auch im Wechselkursmechanismus beizubehalten. Die Currency-Board-Regelung ist nach wie vor gut durch offizielle Währungsreserven untermauert. Das Zinsgefälle gegenüber dem Euroraum macht am kurzen Ende seit Anfang 2011 durchgängig weniger als 50 Basispunkte aus. Während des zweijährigen Bewertungszeitraums wich der Litas nicht vom Leitkurs ab und war keinen starken Spannungen ausgesetzt.

Das Wechselkurskriterium wird von Litauen erfüllt.

Bei der letzten Konvergenzbewertung 2010 lagen die durchschnittlichen Langfristzinsen in Litauen über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz in Litauen bei 5,2 % und damit unter dem Referenzwert von 5,8 %. Von März 2010 bis Ende 2011 verharrten die Langfristzinsen bei gut 5 %; anschließend zogen sie leicht an. Der für die Konvergenzbewertung herangezogene langfristige Zinssatz ist allerdings mit Vorsicht zu werten, da er die Sekundärmarktrendite einer einzigen Benchmark-Staatsanleihe mit einer vergleichsweise kurzen Restlaufzeit von rund 6 Jahren widerspiegelt und der litauische Markt keinerlei Tiefe aufweist.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Litauen erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Nachdem die litauische Zahlungsbilanz 2009 einen erheblichen Überschuss aufwies, verschlechterte sie sich 2010 und 2011 wieder, worin sich eine Verschlechterung des Leistungsbilanzsaldos widerspiegelte, während der Überschuss in der Kapitalbilanz dank der verstärkten Inanspruchnahme von EU-Mitteln weiter anwuchs. Zugleich konnte Litauen 2010 und 2011 zunehmende Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen verbuchen. Die litauische Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen liegt Litauen ausgewählten Indikatoren zufolge in etwa gleichauf mit dem Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der litauische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem integriert, wie durch den hohen Anteil von Banken in Auslandsbesitz belegt wird.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Litauen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

6.           UNGARN

Die Rechtsvorschriften Ungarns ‑ insbesondere das Gesetz über die Magyar Nemzeti Bank (MNB) und die Übergangsbestimmungen des ungarischen Grundgesetzes ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen namentlich in Bezug auf die Unabhängigkeit der MNB, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung im Hinblick auf die Aufgaben des ESZB nach Artikel 127 Absatz 2 AEUV und Artikel 3 ESZB/EZB-Satzung. Außerdem weist das MNB-Gesetz weitere Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und deren Einbindung in das ESZB auf. Mit dem Erlass der Rechtsvorschriften, deren Entwurf die Regierung am 7. März 2012 zur Stellungnahme durch die EZB vorgelegt hat, würden die Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank behoben.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Ungarn bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Ungarn bei 4,3 % und damit über dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie sich auch in den kommenden Monaten weit über dem Referenzwert bewegen.

Die jährliche HVPI-Inflation erreichte im Januar 2010 einen Höchststand von über 6 %, da die 2009 eingeführten Erhöhungen der indirekten Steuern für Preisauftrieb sorgten und der schwächere Wechselkurs auf die Preise durchschlug. Im Kontext erheblicher Volatilität entwickelte sich die Verbraucherpreisinflation insgesamt im Trend rückläufig und ging bis Juli 2011 auf rund 3 % zurück, da die inflationäre Wirkung einmaliger Maßnahmen verebbte und sich der Wechselkurs festigte. In der zweiten Jahreshälfte 2011 stieg die jährliche Inflation wieder an, was in erster Linie auf die rohstoffpreisbedingte Energieverteuerung und den schwächeren Wechselkurs zurückzuführen war. Anfang 2012 führte eine neue Erhöhungsrunde bei den indirekten Steuern zu einer weiteren Beschleunigung des Verbraucherpreisanstiegs.

Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird die Inflation 2012 auf über 5 % ansteigen und dann 2013 auf knapp 4 % sinken, vor allem weil sich der Inflationsbeitrag der Erhöhungen indirekter Steuern ändert. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Ungarn (etwa 62 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von Ungarn nicht erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in Ungarn ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 5. Juli 2004)[15]. 2009 empfahl der Rat Ungarn, das übermäßige Defizit bis 2011 zu korrigieren. Im Januar 2012 stellte der Rat fest, dass Ungarn nicht mit wirksamen Maßnahmen auf seine Empfehlung von 2009 reagiert hatte, da die Einhaltung des Referenzwerts von 3 % des BIP im Jahr 2011 nicht auf einer strukturellen und nachhaltigen Korrektur beruhte. Im März 2012 richtete der Rat eine neue Empfehlung (und damit die fünfte in Folge) nach Artikel 126 Absatz 7 an Ungarn und setzte ‑ auf der Grundlage seines Beschlusses über das Ausbleiben wirksamer Maßnahmen ‑ die Mittelbindungen aus dem EU-Kohäsionsfonds für 2013 (im Umfang von rund 0,5 Mrd. EUR) teilweise aus. Nach einem Defizit von 4,2 % des BIP 2010 wies der gesamtstaatliche Haushalt 2011 einen Überschuss von 4,3 % des BIP auf, was auf signifikante einmalige Maßnahmen zurückzuführen war, ohne die das Defizit mehr als 5 % des BIP betragen hätte; in struktureller Betrachtung wies der Haushalt 2011 nach wie vor ein Defizit von schätzungsweise über 4 % des BIP auf. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird sich die Defizitquote im Jahr 2012 auf 2,5 % des BIP und bei unveränderter Politik im Jahr 2013 auf 2,9 % des BIP belaufen. Der öffentliche Bruttoschuldenstand wird demnach von 80,6 % des BIP 2011 auf 78 % des BIP im Jahr 2013 sinken.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von Ungarn nicht erfüllt.

Der ungarische Forint nimmt nicht am WKM II teil. Im Februar 2008 gab Ungarn die einseitige Bindung des Forint an den Euro auf und ging zu einem schwankenden Wechselkurs (mit einer Schwankungsbreite von ±15 %) über. Der Wechselkurs des Forint gegenüber dem Euro wies in den letzten Jahren hohe Volatilität auf. Nach einer Phase relativer Stabilität von August 2009 bis April 2010 vor dem Hintergrund des Zahlungsbilanzhilfeprogramms von EU und IWF wertete der Forint im Mai 2010 drastisch ab und blieb im gesamten Sommer 2010 schwach. Darauf folgte ein leichter Aufwertungstrend von September 2010 bis April 2011 und danach eine weitgehende Stabilisierung über weitere drei Monate. In der zweiten Jahreshälfte 2011, als die wachsenden Spannungen an den Finanzmärkten im Euroraum allmählich auch die Devisenmärkte in Mittel- und Osteuropa in Mitleidenschaft zogen, verlor der Forint gegenüber dem Euro rund 12 % an Wert, woran auch eine Reihe umstrittener wirtschaftspolitischer Maßnahmen im Inland ihren Anteil hatte, etwa die Möglichkeit, auf Fremdwährungen lautende Hypothekarkredite zu historischen Wechselkursen zurückzuzahlen. Anfang 2012, als die globale Risikobereitschaft wieder zunahm und die Erwartungen hinsichtlich einer baldigen Vereinbarung über einen vorsorglichen Zahlungsbilanzbeistand von EU und IWF stiegen, machte der Forint den verlorenen Boden teils wieder gut. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete der Forint gegenüber dem Euro um 6,5 % ab.

Das Wechselkurskriterium wird von Ungarn nicht erfüllt.

Die durchschnittlichen Langfristzinsen lagen in Ungarn bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert, worin die hohen Risikoaufschläge aufgrund der als schwach angesehenen gesamtwirtschaftlichen Fundamentalfaktoren zum Ausdruck kamen. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz bei 8,0 % und damit weit über dem Referenzwert von 5,8 %. Zwischen September 2009 und September 2011 schwankten die langfristigen Zinssätze meist zwischen 6,5 % und 8 %. Darauf folgte ein steiler Anstieg auf über 9 % im Januar 2012, da diverse umstrittene Maßnahmen der ungarischen Behörden die Sorgen der Anleger über die Finanzstabilität im Lande vergrößerten.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Ungarn nicht erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Die ungarische Zahlungsbilanz, die 2009 positiv wurde, verbesserte sich 2010 und 2011 weiter. Antriebsfaktoren der fortgesetzten Anpassung waren die rückläufige Inlandsnachfrage, die das Importwachstum dämpfte und mit einer widerstandsfähigen Exportentwicklung zusammentraf, sowie eine höhere Nutzung von EU-Mitteln. Der Nettozustrom ausländischer Direktinvestitionen blieb 2010 vergleichsweise gering, bevor er 2011 ganz versiegte, da höhere Direktinvestitionen von Inländern im Ausland die höheren Direktinvestitionen von Ausländern in Ungarn kompensierten. Die Zahlungsbilanzhilfe, die Ungarn 2008 von EU und IWF erhielt, lief 2010 aus, wobei ab Mitte 2009 keine Auszahlungen zugesagter offizieller Mittel mehr erfolgten. Allerdings ersuchte Ungarn angesichts der sich verschlechternden Finanzmarktlage im November 2011 um eine vorsorgliche Zahlungsbilanzhilfe von EU und IWF. Bis zum Stichtag des vorliegenden Berichts wurde keine Vereinbarung über ein mögliches Hilfsprogramm erzielt. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Warnmechanismus-Berichts vom Februar 2012 wurde Ungarn einer eingehenden Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht unterzogen.

Die ungarische Wirtschaft ist über ausgeprägte Handels- und FDI-Verflechtungen in hohem Maße in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Ungarn ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Besonders schwache Werte erzielt das Land beim Rechts‑ und Regulierungsrahmen, der komplex und aufgrund häufiger, mitunter auch ad hoc vorgenommener Änderungen instabil ist. Der ungarische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem integriert, wie durch den erheblichen Anteil der Banken in Auslandsbesitz belegt wird.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Ungarn die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

7.           POLEN

Die Rechtsvorschriften Polens ‑ insbesondere das Gesetz über die Narodowy Bank Polski (NBP) und die Verfassung der Republik Polen ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung. Außerdem weist das NBP-Gesetz gewisse Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und deren Integration in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung auf.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Polen bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate Polens bei 4,0 % und damit über dem Referenzwert von 3,1%; wahrscheinlich wird sie auch in den kommenden Monaten über dem Referenzwert bleiben.

Die jährliche HVPI-Inflation ist von Mitte 2009 bis Mitte 2010 allmählich von 4,5 % auf unter 2 % gesunken, worin vor allem geringere Preiserhöhungen bei Lebensmitteln und Dienstleistungen zum Ausdruck kamen. Anschließend sorgten steigende Rohstoffpreise und eine am Januar 2011 in Kraft tretende MwSt-Erhöhung für eine erneute Beschleunigung der Inflation. Auch wenn vor allem die günstige Preisentwicklung bei unverarbeiteten Nahrungsmitteln zwischen Mai und September 2011 einen vorübergehenden Inflationsrückgang bewirkte, wurde die jährliche Inflation durch die beträchtliche Schwächung des Wechselkurses gegen Ende 2011 doch wieder auf 4,5 % im Dezember 2011 hochgetrieben. Anfang 2012 ließ die jährliche Inflation vor allem aufgrund günstiger Basiseffekte wieder leicht nach.

Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird die Inflation 2012 auf 3,7 % und 2013 auf 2,9 % sinken, da die inflationäre Wirkung der 2011 in Kraft getretenen einmaligen Maßnahmen weitgehend ausläuft und das Produktionswachstum nachlassen dürfte. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Polen (annähernd 60 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von Polen nicht erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in Polen ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[16]. Der Rat empfahl Polen, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit Polens ging von 7,8 % des BIP 2010 auf 5,1 % des BIP 2011 zurück. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird die Defizitquote im Jahr 2012 bei 3,0 % und bei unveränderter Politik im Jahr 2013 bei 2,5 % liegen. Trotz hoher durchschnittlicher Wachstumsraten beim realen BIP erhöhte sich der öffentliche Bruttoschuldenstand 2011 auf 56,3 % des BIP, soll den Projektionen zufolge 2013 jedoch auf unter 54 % des BIP sinken.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von Polen nicht erfüllt.

Der polnische Zloty nimmt nicht am WKM II teil. Seit April 2000 lässt Polen seinen Wechselkurs schwanken. Der Zloty/Euro-Wechselkurs weist in letzter Zeit vergleichsweise hohe Volatilität auf. Von Anfang 2010 bis Mitte 2011 schwankte der Zloty meist in einer relativ weiten Spanne zwischen 3,85 und 4,15 PLN/EUR. Ab August zogen die wachsenden Spannungen an den Finanzmärkten des Euroraums allmählich auch die Devisenmärkte in Mittel- und Osteuropa in Mitleidenschaft. Infolgedessen verlor der Zloty von Juli bis Dezember 2011 gegenüber dem Euro rund 11 % an Wert. Anfang 2012 machte der Zloty den verlorenen Boden gegenüber dem Euro teils wieder gut. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete der Zloty gegenüber dem Euro um 6,1 % ab.

Das Wechselkurskriterium wird von Polen nicht erfüllt.

Bei der letzten Konvergenzbewertung 2010 lagen die durchschnittlichen Langfristzinsen in Polen über dem Referenzwert. Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 5,8 % und entsprach damit dem Referenzwert von 5,8 %. Die Langfristzinsen gingen von über 6 % Anfang 2010 auf unter 5,5 % im September 2010 zurück, was den erheblichen Rückgang der inländischen Inflation widerspiegelte. Als die geldpolitischen Zügel allmählich angezogen wurden, stiegen sie Anfang 2011 wieder auf über 6 % an. Bis Mitte 2011 sanken die langfristigen Zinsen abermals auf unter 6 % und Anfang 2012 dann auf unter 5,5 %, wozu die bessere Anlegerstimmung in Bezug auf Polen beitrug.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Polen erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Trotz eines fortbestehenden Defizits verbesserte sich die polnische Zahlungsbilanz 2009 beträchtlich. Auch wenn sie sich 2010 aufgrund eines höheren Leistungsbilanzdefizits wieder etwas verschlechterte, trat 2011 doch wieder eine Verbesserung ein, da der durch eine höhere Inanspruchnahme von EU-Mitteln rasch anwachsende Kapitalbilanzüberschuss die weitere Verschlechterung der Leistungsbilanz kompensierte. Der Nettozustrom ausländischer Direktinvestitionen (FDI) ließ 2010 erheblich nach, vor allem da weniger Direktinvestitionen in Polen getätigt wurden, schwoll 2011 jedoch wieder an und deckte rund 40 % des Leistungsbilanzdefizits. Die polnische Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Polen ausgewählten Indikatoren zufolge schlechter ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten. Der polnische Finanzsektor ist gut in das EU-Finanzsystem integriert, wie durch den hohen Anteil der Banken in Auslandsbesitz belegt wird.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Polen die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

8.           RUMÄNIEN

Die Rechtsvorschriften Rumäniens ‑ insbesondere das Gesetz über die Banca Naţională a României (BNR) ‑ sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten bestehen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung. Außerdem weist das BNR-Gesetz gewisse Unzulänglichkeiten in Bezug auf die Unabhängigkeit der Zentralbank und deren Integration in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung auf.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Rumänien bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt von 2007 über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Rumänien bei 4,6 % und damit weit über dem Referenzwert von 3,1 %. Den Projektionen zufolge wird sie sich in den kommenden Monaten dem Referenzwert annähern.

Rumänien verzeichnete in den letzten Jahren volatile und über lange Zeiträume hohe Inflationsraten. Im Jahr 2009 blieb die jährliche Inflation trotz des jähen Konjunktureinbruchs hoch, da die Verbrauchsteuern angehoben wurden und bei Dienstleistungen weiterhin starker Preisauftrieb herrschte. In der zweiten Jahreshälfte 2010 ließ eine Anhebung des MwSt-Regelsatzes um 5 Prozentpunkte die Teuerung in die Höhe schnellen. In der zweiten Jahreshälfte 2011 ging die Inflation drastisch auf durchschnittlich 3,8 % zurück. Dies spiegelte unter anderem den MwSt-bedingten Basiseffekt und die aufgrund einer ungewöhnlich guten Ernte nachgebenden Lebensmittelpreise wider.

Es wird erwartet, dass die Inflation 2012 und 2013 niedriger bleibt als in den Vorjahren, da sich die Inlandsnachfrage schleppend entwickelt und von maßvollen Erhöhungen der administrierten Preise ausgegangen wird. In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird eine jährliche HVPI-Inflation von durchschnittlich 3,1 % im Jahr 2012 und durchschnittlich 3,4 % im Jahr 2013 projiziert. Das vergleichsweise niedrige Preisniveau in Rumänien (etwa 56 % des Euroraum-Durchschnitts 2010) deutet darauf hin, dass auf lange Sicht noch erhebliches Potenzial für weitere Preiskonvergenz besteht.

Das Preisstabilitätskriterium wird von Rumänien nicht erfüllt.

Derzeit liegt ein Beschluss des Rates vor, wonach in Rumänien ein übermäßiges Defizit besteht (Ratsbeschluss vom 7. Juli 2009)[17]. Im Februar 2010 empfahl der Rat Rumänien, das übermäßige Defizit bis 2012 zu korrigieren. Das gesamtstaatliche Defizit Rumäniens erreichte 2009 mit 9,0 % des BIP einen Höchststand, ging dank Konsolidierungsanstrengungen jedoch auf 6,8 % des BIP im Jahr 2010 und 5,2 % des BIP im Jahr 2011 zurück. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird sich die Defizitquote bei unveränderter Politik 2012 auf 2,8 % des BIP und 2013 auf 2,2 % des BIP belaufen, während sich der gesamtstaatliche Schuldenstand 2012 und 2013 bei 34,6 % des BIP stabilisieren dürfte.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von Rumänien nicht erfüllt.

Der rumänische Leu nimmt nicht am WKM II teil. Rumänien lässt seinen Wechselkurs schwanken. Der nominale Leu/Euro-Wechselkurs ist in den Jahren vor der Krise innerhalb einer weiten Spanne geschwankt. Im Herbst 2008 geriet der Leu unter erheblichen Abwertungsdruck, da sich die globale Finanzkrise zuspitzte und die Inlandswirtschaft unter großen makroökonomischen Ungleichgewichten zu leiden hatte. Das Gefälle bei den Kurzfristzinsen gegenüber dem Euroraum weitete sich aus, da die kurzfristigen Zinsen in Rumänien durch die resultierende Liquiditätsknappheit nach oben getrieben wurden. Nachdem Anfang 2009 eine Einigung über ein international abgestimmtes Finanzhilfepaket für Rumänien erzielt worden war, ließ der Druck an den Finanzmärkten nach und der Leu stabilisierte sich gegenüber dem Euro in etwa auf seinem Niveau vom überwiegenden Zeitraum 2009-2011. Als die globale Risikoscheu zeitweise zunahm, wertete der Leu gegenüber dem Euro ab, so auch in der zweiten Jahreshälfte 2011. Anfang 2012 notierte der Leu gegenüber dem Euro etwas unterhalb seines durchschnittlichen Wechselkurses von 2009-2011. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete der Leu gegenüber dem Euro um 6,4 % ab.

Das Wechselkurskriterium wird von Rumänien nicht erfüllt.

Die durchschnittlichen Langfristzinsen lagen in Rumänien bei jeder Konvergenzbewertung seit dem EU-Beitritt über dem Referenzwert. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag der durchschnittliche langfristige Zinssatz in Rumänien bei 7,3 % und damit über dem Referenzwert von 5,8 %. Die Zinsunterschiede zum Euroraum erreichten Mitte 2009 inmitten der globalen Finanzkrise ihren Höchststand. Ende 2009 gingen die langfristigen Zinssätze in Rumänien drastisch zurück und hielten sich im überwiegenden Teil des Zeitraums 2010-2011 bei gut 7 %, bevor sie Anfang 2012 noch weiter nachgaben. Dieser Rückgang spiegelte unter anderem eine Abwärtskorrektur des erwarteten Pfads der Interbankensätze sowie eine robuste Nachfrage nach Staatsanleihen vor dem Hintergrund der unternommenen Konsolidierungsanstrengungen wider.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Rumänien nicht erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Rumäniens Zahlungsbilanz (d.h. die Leistungs- und Kapitalbilanz) verbesserte sich während der globalen Krise merklich. Das Zahlungsbilanzdefizit ging von einem Höchststand von rund 13 % des BIP 2007 auf rund 4 % des BIP im Durchschnitt der Jahre 2009-2011 zurück. Die Verringerung des Zahlungsbilanzdefizits in den letzten drei Jahren war insbesondere Ausdruck eines erheblich geringeren Defizits im Warenhandel, da der jähe Einbruch der Inlandsnachfrage die Importe drastisch sinken ließ. Rumänien erhält seit 2009 internationale Finanzhilfe. Nach erfolgreichem Abschluss des ersten Zahlungsbilanzhilfeprogramms wurde Rumänien im Frühjahr 2011 ein vorsorgliches EU/IWF-Programm im Gesamtumfang von maximal rund 5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt (das bis Anfang 2013 in Anspruch genommen werden kann). Bislang sind keine Mittel aus dem Programm abgerufen worden. 2010-2011, als sich die Zahlungsbilanz drastisch verbesserte, die internationale Finanzhilfe ausgezahlt wurde und die globale Risikobereitschaft wieder zunahm, ließ der Außenfinanzierungsdruck merklich nach.

Die rumänische Wirtschaft ist über Handels- und FDI-Verflechtungen gut in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Rumänien ausgewählten Indikatoren zufolge im Vergleich zu den Mitgliedstaaten des Euroraums schlecht ab. Der inländische Finanzsektor ist in erheblichem Maße in das EU-Finanzsystem integriert, vor allem über hohe ausländische Beteiligungen an Finanzintermediären.[18]

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Rumänien die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

9.           SCHWEDEN

Die schwedischen Rechtsvorschriften – insbesondere das Gesetz über die Sveriges Riksbank, das Regierungsgesetz und das Gesetz über die Wechselkurspolitik – sind nicht in vollem Umfang mit Artikel 131 AEUV vereinbar. Unvereinbarkeiten und Unzulänglichkeiten bestehen im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Zentralbank, das Verbot der monetären Finanzierung und die Einbindung der Zentralbank in das ESZB zum Zeitpunkt der Euro-Einführung.

Der Zwölfmonatsdurchschnitt der Inflation lag in Schweden bei der letzten Konvergenzbewertung von 2010 über dem Referenzwert. Seither hat die Inflation allmählich nachgelassen. In den zwölf Monaten bis März 2012 lag die durchschnittliche Inflationsrate in Schweden bei 1,3 % und damit weit unter dem Referenzwert von 3,1%; auch in den kommenden Monaten dürfte sie weit unter dem Referenzwert bleiben.

Nach durchschnittlich 3,4 % im Jahr 2008 lag die HVPI-Inflation in den Folgejahren bei unter 2 %, da der Inflationsdruck durch die stärkere Krone im Zusammenwirken mit gedämpften Lohnstückkosten im Zaum gehalten wurde. Angesichts höherer Energiepreise zog die Inflation in der zweiten Jahreshälfte 2010 zeitweise an, ging im Laufe von 2011 jedoch wieder zurück. Im Jahresdurchschnitt belief sich die Inflation 2011 auf 1,4 %.

In der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird für die Jahre 2012 und 2013 mit einer maßvollen Inflation von durchschnittlich rund 1,1 % bzw. 1,5 % gerechnet, da die geringe Inlandsnachfrage und die großen Kapazitätsüberhänge die inflationäre Wirkung der höheren Lohnstückkosten eindämmen dürften.

Das Kriterium der Preisstabilität wird von Schweden erfüllt.

Derzeit liegt kein Beschluss des Rates vor, wonach in Schweden ein übermäßiges Defizit bestünde. Mit gesamtstaatlichen Überschüssen von 3,6 % im Jahr 2007 und 2,2 % im Jahr 2008 befanden sich die öffentlichen Finanzen Schwedens vor der Krise in einer starken Ausgangslage. 2009 wies der Haushalt kurzzeitig ein Defizit von 0,7 % auf. Als die konjunkturelle Erholung Tritt fasste, konnte im Jahr 2010 erneut ein geringer Überschuss von 0,3 % verbucht werden, der 2011 gehalten wurde. Nach der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen wird der gesamtstaatliche Haushalt 2012 wieder ein Defizit von 0,3 % aufweisen, bevor dann unter der Annahme einer unveränderten Politik 2013 wieder ein Überschuss von 0,1 % entsteht. Der öffentliche Bruttoschuldenstand belief sich 2011 auf 38,4 % des BIP; den Projektionen zufolge wird er sich weiterhin rückläufig entwickeln und bis 2013 auf 34,2 % des BIP sinken.

Das Kriterium der öffentlichen Finanzlage wird von Schweden erfüllt.

Die schwedische Krone nimmt nicht am WKM II teil. Seit Anfang der 90er Jahre lässt Schweden seinen Wechselkurs schwanken und setzt sich Inflationsziele. Inmitten der Finanzkrise, als die Risikoscheu der Anleger zunahm, wertete die Krone 2008 drastisch ab, konnte sich anschließend jedoch rasch wieder erholen. Von März 2009 bis Februar 2011 gewann die Krone gegenüber dem Euro rund 20 % an Wert. Nach einer leichten Schwächephase in der ersten Jahreshälfte 2011 blieb die Krone zunächst weitgehend stabil, bevor sie Ende 2011 fester wurde, da die Anleger aufgrund der starken öffentlichen Finanzen Schwedens auf die Krone als „sicherer Hafen“ auswichen. Im zweijährigen Bewertungszeitraum wertete die schwedische Krone gegenüber dem Euro um 7,7 % auf.

Das Wechselkurskriterium wird von Schweden nicht erfüllt.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag in Schweden in den zwölf Monaten bis März 2012 bei 2,2 % und damit weit unter dem Referenzwert von 5,8 %. Die durchschnittlichen Langfristzinsen liegen seit dem EU-Beitritt von 1995 unter dem Referenzwert. Die schwedischen Langfristzinsen sind in den letzten Jahren stets aufs engste den niedrigsten Langfristrenditen der EU-Länder gefolgt.

Das Kriterium der Konvergenz der langfristigen Zinssätze wird von Schweden erfüllt.

Darüber hinaus wurden weitere Faktoren geprüft, wie die Zahlungsbilanzentwicklung und die Integration der Finanz- und Produktmärkte. Die schwedische Zahlungsbilanz weist seit Mitte der 90er Jahre einen Überschuss auf, der sich vor allem aus hohen Nettoausfuhren von Waren und in jüngerer Vergangenheit auch von Dienstleistungen ergibt. Der Zahlungsbilanzüberschuss ist von rund 4 % des BIP zu Beginn der 2000er Jahre auf rund 7-8 % seit 2004 angewachsen. Die schwedische Wirtschaft ist über ausgeprägte Handels- und FDI-Verflechtungen in hohem Maße in die EU-Wirtschaft integriert. Bei den Rahmenbedingungen für Unternehmen schneidet Schweden ausgewählten Indikatoren zufolge weit besser ab als der Durchschnitt der Euroraum-Staaten; so punktet das Land insbesondere bei Einsatz neuer Technologien, Innovation, Internetzugang, Hochschulbildung und Qualität öffentlicher und privater Einrichtungen. Der schwedische Finanzsektor ist in erheblichem Maße in den EU-Finanzsektor integriert; besonders starke Verflechtungen bestehen mit anderen nordischen Ländern und den baltischen Staaten. Der schwedische Finanzsektor ist sowohl von der Größe als auch der Fortschrittlichkeit her weit entwickelt und entspricht dem hohen wirtschaftlichen Entwicklungsstand des Landes. Allerdings sind die Häuserpreise in Schweden in den letzten Jahren überaus stark gestiegen und haben sich erst in letzter Zeit zu stabilisieren begonnen. Entsprechend den Schlussfolgerungen des Warnmechanismus-Berichts vom Februar 2012 wurde Schweden einer eingehenden Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem übermäßigen Ungleichgewicht unterzogen.

Nach Bewertung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften und der Erfüllung der Konvergenzkriterien sowie unter Berücksichtigung der sonstigen Faktoren ist die Kommission zu der Auffassung gelangt, dass Schweden die Voraussetzungen für die Einführung des Euro nicht erfüllt.

[1]               Die Mitgliedstaaten, die die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro noch nicht erfüllen, werden als „Mitgliedstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt“ bezeichnet. Dänemark und das Vereinigte Königreich haben vor Annahme des Vertrags von Maastricht Regelungen ausgehandelt, die die Möglichkeit der Nichtteilnahme vorsehen, und beteiligen sich nicht an der dritten Stufe der WWU.

[2]               Dänemark und das Vereinigte Königreich haben nicht die Absicht geäußert, den Euro einzuführen, und sind daher nicht Gegenstand der Bewertung.

[3]               Verfügbar unter:   http://ec.europa.eu/economy_finance/economic_governance/sgp/convergence/programmes/2012_en.htm

[4]               Eine zentrale Lehre aus der Wirtschafts- und Finanzkrise bestand darin, dass der Rahmen für die wirtschaftspolitische Steuerung der WWU weiter ausgebaut werden musste, um dem Problem unhaltbarer makroökonomischer Entwicklungen Herr zu werden. Das neue Verfahren zur Vermeidung und Korrektur makroökonomischer Ungleichgewichte ‑ das Verfahren bei einem übermäßigen Ungleichgewicht, kurz: Ungleichgewichtsverfahren ‑ trägt dieser Notwendigkeit Rechnung und war Kernbestandteil des (im Dezember 2011 in Kraft getretenen und als „Sixpack” bezeichneten) Gesetzgebungspakets zur Stärkung der Economic Governance der WWU.

[5]               Für die Zwecke des Preisstabilitätskriteriums wird die Inflation am Harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) gemessen, der in der Verordnung (EG) Nr. 2494/95 des Rates definiert ist.

[6]               Alle im vorliegenden Bericht enthaltenen Prognosen für die Inflation und sonstige Variablen stammen aus der Frühjahrsprognose 2012 der Kommissionsdienststellen. Die Kommissionsprognosen beruhen auf einer Reihe allgemeiner Annahmen für externe Variablen und der Annahme einer unveränderten Politik, berücksichtigen aber gleichzeitig die Maßnahmen, zu denen ausreichende Angaben vorliegen. Die Prognose des Referenzwerts ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da sie auf der Grundlage der Inflationsprognosen für die drei im betreffenden Zeitraum voraussichtlich preisstabilisten Mitgliedstaaten erstellt wird, wodurch sich die potenzielle Fehlermarge erhöht.

[7]               Eine Richtlinie über Mindestanforderungen an die nationalen Haushaltsrahmen, zwei neue Verordnungen über die makroökonomische Überwachung und drei Verordnungen zur Änderung des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) sind am 13. Dezember 2011 in Kraft getreten (eine der beiden neuen Verordnungen über die makroökonomische Überwachung und eine der drei Verordnungen zur Änderung des SWP sehen neue Durchsetzungsmechanismen für Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets vor). Neben der Operationalisierung des Schuldenstandkriteriums im Defizitverfahren wurde mit diesen Änderungen eine Reihe wichtiger Neuerungen im Stabilitäts- und Wachstumspakt eingeführt, insbesondere ein Richtwert für die Ausgaben, um die Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung des länderspezifischen mittelfristigen Haushaltsziels zu ergänzen.

[8]               Bei der Bewertung des Wechselkurskriteriums überprüft die Kommission, ob der Wechselkurs in der Nähe des Leitkurses im WKM II lag, wobei gemäß der Gemeinsamen Erklärung des informellen ECOFIN-Rates zu Beitrittsländern und WKM II vom 5. April 2003 in Athen mögliche Gründe für eine Aufwertung berücksichtigt werden können.

[9]               Der Referenzwert für März 2012 wird berechnet als einfaches Mittel der durchschnittlichen Langfristzinssätze in Schweden (2,2 %) und Slowenien (5,4 %). Dagegen lag der Zwölfmonatsdurchschnitt der langfristigen Zinssätze in Irland im März 2012 bei 9,1 %. Irland wird seit Dezember 2010 mit einem EU/IWF-Finanzhilfeprogramm unterstützt.

[10]             2010/422/EU (ABl. L 199 vom 31.7.2010, S. 26).

[11]             Die Abstände der langfristigen Zinsen der verschiedenen Länder zu den langfristigen Benchmark-Anleihen im Euroraum werden auf der Grundlage der von Eurostat monatlich veröffentlichten „EMU convergence criterion bond yields“ („WWU-Konvergenzkriterium Anleiherenditen“) berechnet. Die Monatsreihen werden auch von der EZB unter dem Titel „Harmonised long-term interest rate for convergence assessment purposes“ veröffentlicht.

[12]             2010/284/EU (ABl. L 125 vom 21.5.2010, S. 36).

[13]             2009/591/EG (ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 50).

[14]             2009/588/EG (ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 44).

[15]             2004/918/EG (ABl. L 389 vom 30.12.2004, S. 27).

[16]             2009/589/EG (ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 46).

[17]             2009/590/EG (ABl. L 202 vom 4.8.2009, S. 48).

[18]             Da Rumänien ein Finanzhilfeprogramm von EU und IWF erhalten hat, wurde das Land 2012 ‑ auch um eine doppelte Überwachung im Rahmen verschiedener Verfahren zu vermeiden ‑ keiner Prüfung im Rahmen des Verfahrens bei einem makroökonomischen Ungleichgewicht unterzogen. Es war daher nicht Gegenstand des Warnmechanismus-Berichts und der eingehenden Prüfungen.


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