52011DC0414

/* KOM/2011/0414 endgültig */ BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Jahresbericht 2011 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Union und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2010


Schwierige Rahmenbedingungen

2010 erholte sich Welt zaghaft von der Wirtschafts- und Finanzkrise der Jahre 2008 und 2009. Die Fortschritte fielen allerdings ungleichmäßig aus. Industrieländer wie die Vereinigten Staaten, und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union verzeichneten eher mäßige Wachstumsraten. Schwellenländer, allen voran China, Indien, Russland und Brasilien, erzielten dagegen ein stärkeres Wachstum. Die Entwicklungsländer, insbesondere diejenigen mit niedrigem Einkommen, die von der Krise am schwersten getroffen worden waren, hatten kaum Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Expansion. Einige von ihnen zählten zu den ersten Ländern, die unter dem erneuten starken Anstieg der internationalen Preise für Rohstoffe, Energie und Nahrungsmittel im vergangenen Jahr zu leiden hatten. Sie waren nicht in der Lage, sich bietende wirtschaftliche Chance auf den heimischen oder internationalen Märkten zu nutzen bzw. neue zu schaffen. Gleichzeitig wuchs die Weltbevölkerung um 79,3 Mio. Menschen, wobei der Großteil dieses Anstiegs auf die Entwicklungsländer entfiel. Die Chancen, die Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) bis zum vereinbarten Termin (2015) zu erreichen, begannen zu schwinden.

Aufgrund dieser Faktoren nahmen die Arbeitslosigkeit und die Armut in den armen Ländern weiter zu. In den Jahren 2009 und 2010 stieg die Zahl der arbeitslosen und armen Menschen weltweit um 120-150 Mio. Davon waren vor allem junge Menschen betroffen. Dies führte zur Verschärfung sozialer Spannungen und zur Erhöhung des Migrationsdrucks. Die meisten Regierungen in den Entwicklungsländern verfügen nicht über ausreichende Ressourcen, um eine antizyklische Wirtschafts- und Finanzpolitik zu verfolgen. Um das Haushaltsdefizit zu verringern, mussten sie daher die Ausgaben kürzen. Diese Kürzungen wirkten sich negativ auf Sozial-, Gesundheits- und Bildungsprogramme aus und ließ die Kluft zwischen Arm und Reich anwachsen. Die Einkommensungleichheit nahm sowohl in den Industrie- als auch in den Entwicklungsländern zu.

Dies war der Hintergrund, vor dem sich die EU 2010 darum bemühte, ihre Hilfe aufzustocken und gezielter, schneller und wirksamer einzusetzen. Zu den Konstanten der EU-Entwicklungshilfe im vergangenen Jahr zählte das Streben nach größtmöglicher Unterstützung globaler und lokaler Bemühungen zur Erreichung der MDG. Damit sollte ein Verlangsamung der Fortschritte infolge der Krise vermieden und das bisher Erreichte konsolidiert werden. Die EU spielte eine Hauptrolle beim UN-Gipfel zu den MDG im September, auf dem beschlossen wurde, die Anstrengungen zur Erreichung aller MDG bis 2015 zu verdoppeln.

Planmäßige Verwirklichung der MDG

Der UN-Gipfel war, was die MDG betrifft, das wichtigste Ereignis des Jahres. Die EU spielte eine wichtige Rolle vor und während des Treffens. Um ihr Engagement zur Unterstützung der weltweiten Bemühungen zu unterstreichen, kündigte die EU beim Gipfel eine mit 1 Mrd. EUR ausgestattete MDG-Initiative an, mit der sie ihre Unterstützung für die Länder Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums (AKP-Staaten) bei der Erreichung der MDG (vor allem der Entwicklungsziele, deren Verwirklichung am stärkten in Rückstand geraten ist) verstärken will.

Die EU ist entschlossen, auch in einer Zeit, in der die Hilfebudgets infolge der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Verringerung ihrer Haushaltsdefizite unter Druck geraten, die Unterstützung für die MDG aufrechtzuerhalten.

Die Fortschritte bei der Erreichung der acht MDG fallen sehr unterschiedlich aus. So waren z. B. in Hinblick auf die Primarschulbildung für Alle (MDG 2) und den Zugang zu Trinkwasser (MDG 7) gute Fortschritte zu verzeichnen. Heute leben jedoch weiterhin 1,4 Mrd. Menschen in Armut, und die Verwirklichung mehrerer MDG ist stark in Rückstand geraten. Die Gesundheitsversorgung der Mütter (MDG 5) und der Zugang zur Sanitärversorgung (Teil von MDG 7) bedürfen verstärkter Aufmerksamkeit. Die Länder Afrikas südlich der Sahara sind bei den meisten MDG im Verzug.

Im April 2010 legte die Europäische Kommission eine Reihe konkreter Vorschläge für Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Entwicklungsländer bei der termingerechten Verwirklichung ihrer MDG vor. Vorrang bei diesem 12-Punkte-Plan haben die am stärksten in Verzug geratenen Länder, darunter Länder, die sich in einer Konflikt- oder einer sonstigen fragilen Situation befinden. Der Plan stützt sich auf fünf Arbeitspapiere mit Analysen der Fortschritte in den Bereichen MDG, Entwicklungsfinanzierung, Wirksamkeit der Hilfe, Handelshilfe und Politikkohärenz. Auch weitere Beiträge der Kommission zu den Themen Ernährungssicherheit, globale Gesundheit, Steuerwesen und Entwicklung, Bildung und Geschlechtergleichheit flossen in das EU-Positionspapier für das UN-Gipfeltreffen ein.

Im Abschlussdokument sagten die Gipfelteilnehmer eine Verdoppelung der Bemühungen zur Erreichung des MDG bis zum Zieljahr 2015 zu. Dass sowohl Industrie- als auch Entwicklungsländer Zusagen machten, verleiht dem MDG-Prozess neuen Schwung. Ein viel versprechender Ansatz ist die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der verstärkten Mobilisierung inländischer Einnahmen zur Finanzierung ihrer Entwicklung, z.B. durch Ausbau ihrer Kapazitäten bei der Steuererhebung im Einklang mit den Grundsätzen des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich. In diesem Zusammenhang verabschiedete die Kommission im April 2010 eine Mitteilung[1] über die Verbindung zwischen Steuer- und Entwicklungspolitik und die Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (Transparenz, Informationsaustausch und fairer Steuerwettbewerb). Außerdem arbeitet sie auf die Errichtung einer Partnerschaft mit dem Afrikanischen Forum für Steuerverwaltung hin und setzt sich für einen Ausbau des Privatsektors in den Entwicklungsländern ein.

Eine wirksamere Zusammenarbeit

Nach dem Lissabonner Vertrag ist die EU verpflichtet, in allen Politikbereichen den Zielen der Entwicklungszusammenarbeit Rechnung zu tragen. Im April legte die Kommission ein Arbeitsprogramm zur Förderung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung über den Zeitraum 2010-2013 vor[2]. Ziel dabei ist es, die Kohärenz zwischen der Entwicklungshilfe und anderen EU-Politikbereichen von Relevanz für die Außenbeziehungen der EU wie z. B. Handelspolitik, Steuer- und Finanzpolitik, Ernährungssicherheit, Klimawandel, Migration und Sicherheit weiter zu stärken.

Die Europäische Kommission ergriff eine Reihe von Initiativen zur Verbesserung ihrer Entwicklungspolitik. Dazu gehörten öffentliche Konsultationen zur Rolle der EU-Hilfe bei der Förderung von breitenwirksamem Wachstum und nachhaltiger Entwicklung (siehe Kasten) und zur Rolle der externen Finanzierungsinstrumente der EU. Zweck der Konsultation zu diesen Instrumenten war die Einholung von Meinungen und Ideen zu zahlreichen Fragen wie z. B. dem Mehrwert eines finanziellen Engagements der EU in bestimmten Bereichen, den Optionen für neue Formen und Modalitäten der Zusammenarbeit mit Partnerländern und der Effizienz, Wirkung und Sichtbarkeit der EU-Außenhilfe.

Die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik

Im November 2010 leitete die Kommission mit der Veröffentlichung ihres Grünbuchs „EU-Entwicklungspolitik zur Förderung eines breitenwirksamen Wachstums und einer nachhaltigen Entwicklung“[3] eine öffentliche Debatte zu dieser Thematik ein. Darin zeigte sie Optionen dafür auf, wie die EU-Entwicklungspolitik zu einem Katalysator für die Stärkung der eigenen Kapazitäten der Entwicklungsländer bei der Förderung von breitenwirksamem und nachhaltigem Wachstum und der Mobilisierung ihrer wirtschaftlichen, natürlichen und menschlichen Ressourcen als Mittel zur Unterstützung von Armutsminderungsstrategien werden kann. Außerdem ging sie darin auf die mögliche Errichtung von Partnerschaften für breitenwirksames Wachstum unter Einbeziehung des privaten und des öffentlichen Sektors ein und analysierte sowohl die Rolle der Klima-, Energie- und Umweltpolitik als Triebfeder für nachhaltige Entwicklung als auch die Rolle von Landwirtschaft und Biodiversität bei der Ernährungssicherung und der Förderung von Wachstum.

Die Ergebnisse dieser Konsultation werden in die Vorschläge u. a. zur Modernisierung der europäischen Entwicklungspolitik, die die Kommission Ende 2011 vorlegen will.

Eine weitere öffentliche Konsultation leitete die Kommission zur Frage der Budgethilfe als Instrument der EU-Entwicklungszusammenarbeit ein[4]. Zweck dieser Konsultation war es, Erkenntnisse aus den mehr als zehnjährigen Erfahrungen mit der Budgethilfe zu gewinnen und Meinungen einzuholen über die mit diesem Instrument verbundenen Chancen, aber auch über Wege, seine Qualität, sein Kosten-Nutzen-Verhältnis und seine Wirkung zu verbessern.

Bei der Budgethilfe werden Finanzmittel direkt an die Staatskasse des Empfängerlandes überwiesen, sofern die vereinbarten Bedingungen dafür erfüllt sind. 2010 flossen 24 % (1,8 Mrd. EUR) der im Rahmen des EU-Haushalts und des EEF gebundenen Mittel in die Budgethilfe. Die EU setzte die allgemeine Budgethilfe ein, um die Umsetzung nationaler Entwicklungsstrategien zu unterstützen, und greift auf die sektorbezogenen Budgethilfe zurück, um zur Finanzierung von Maßnahmen der Partnerländer in einem bestimmten Sektor beizutragen.

Ein weiterer Bereich, der ausgebaut wird, ist die Kombination von Zuschüssen und Darlehen bei der Finanzierung der Entwicklungszusammenarbeit. Damit soll die Kreditvergabe, insbesondere durch die Europäische Investitionsbank, verstärkt werden. Aufgrund der derzeitigen Knappheit von Zuschussmitteln kann eine solche Kombination sowohl den Empfängern als den Gebern dabei helfen, neue Finanzierungsmöglichkeiten mit hoher Hebelwirkung zu erschließen. Als Beispiel lässt sich die Energiefazilität anführen, in deren Rahmen 40 Mio. EUR, die mit Mitteln der Mitgliedstaaten und der EIB kombiniert werden sollen, für die Kofinanzierung von mittelgroßen Projekten zur Verbesserung des Zugangs zu nachhaltigen Energiedienstleistungen in den AKP-Staaten zur Verfügung stehen. Die Kommission plant einen weiteren Ausbau der innovativen Finanzierungsquellen im Bereich des auswärtigen Handelns, um durch Anziehung anderer öffentlicher und privater Finanzinstitutionen die finanzielle und politische Hebelwirkung des EU-Haushalts zu stärken.

Wirksame Hilfe ist unverzichtbar für der Verwirklichung der MDG. Jeder Euro, der für die Entwicklungszusammenarbeit bereitgestellt wird, muss effizient eingesetzt werden. Die EU ist entschlossen, die Wirksamkeit ihrer Hilfe zu erhöhen.

Auf internationaler Ebene stimmt die Kommission die Standpunkte der EU zur Frage der Wirksamkeit der Hilfe im Rahmen verschiedener Organisationen wie der OECD, der UN, der G8 und der G20 ab. Diese Koordinierungsarbeit ist von besonderer Relevanz im Hinblick auf die Vorbereitungen für das vierte Hochrangige Forum der Vereinten Nationen zum Thema der Wirksamkeit der Hilfe Ende November 2011 in Busan, Südkorea.

Im Rahmen der OECD führte die Kommission den gemeinsamen Vorsitz der vom Entwicklungshilfeausschuss zur Frage der Wirksamkeit der Hilfe eingesetzten Arbeitsgruppe, die praxisbewährte Methoden entwickeln und die Politikkohärenz zwischen den Gebern verbessern soll. Dabei leistete die Kommission Beiträge zu Themen wie Stärkung der operativen Wirksamkeit der Nutzung von Ländersystemen, Arbeitsteilung, Erhöhung von Transparenz und Rechenschaftspflicht und Verbesserung der technischen Zusammenarbeit.

Gemeinsam mit den 27 EU-Mitgliedstaaten setzte die Kommission den 2009 vereinbarten operativen Rahmen für die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe um, der eine Reihe von Verpflichtungen zur besseren Anwendung der Grundsätze für eine wirksame Hilfe umfasst. Dabei liegt der Schwerpunkt u. a. auf der Arbeitsteilung unter den Gebern, um die Fragmentierung der Hilfe zu verringern. Die Kommission bereitet derzeit einen Vorschlag über die Synchronisierung der länderbezogenen Programmierungszyklen der EU und der Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Strategien und Programmierungszyklen der Partnerländer vor.

Einen weiteren Mechanismus zur Verbesserung der Arbeitsteilung stellt die Regelung dar, wonach die Durchführung eines bestimmten Projekts von der Kommission auf einen Mitgliedstaat – oder umgekehrt – übertragen wird, wenn dieser bzw. diese besser dazu in der Lage ist.

Darüber hinaus schlug die Kommission zehn gezielte Maßnahmen vor, die in drei Schwerpunktbereichen - Arbeitsteilung, Nutzung von Ländersystem, Verbesserung der technischen Zusammenarbeit - die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe erhöhen sollen.

Was die Qualität der Verwaltung der Entwicklungshilfe betrifft, so erhöhte die Kommission 2010 die Zahl der laufenden und abgeschlossenen Projekte, die Gegenstand einer Überwachung waren, ganz erheblich. Darüber hinaus unterbreitete sie dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament Vorschläge für eine Vereinfachung der Ausschreibungs- und Zuschussverfahren für die Vergabe und Durchführung von Projekten. Auch die Personalschulung wurde intensiviert.

Schließlich schlug die Kommission vor, die Fähigkeit der Europäischen Investitionsbank zur Unterstützung der entwicklungspolitischen Ziele der EU zu verbessern.

Eine engere Zusammenarbeit mit internationalen Gebern

Im Laufe des Jahres stärkte die EU ihre Zusammenarbeit mit traditionellen Gebern und neuen Partnern. Auf ihrem Gipfeltreffen im November einigten sich die EU und die USA darauf, einen gemeinsamen Arbeitsplan für landesinterne Arbeitsteilung, Transparenz und Rechenschaftslegung zu erstellen und 2011 in ausgewählten Partnerländern umzusetzen. Im April fand der erste jährliche Politikdialog mit Japan zum Thema Entwicklung statt. Im Rahmen der ersten Initiative dieser Art einigten sich die Industrie- und Schwellenländer auf dem Gipfeltreffen der G20 in Seoul auf einen mehrjährigen Aktionsplan zur Überwindung wichtiger Wachstumshindernisse, vor allem in Ländern mit niedrigem Einkommen. Neue Länder wie China, Brasilien und einige arabische Staaten sind Mitglied der Gebergemeinschaft geworden. Sie bringen zusätzliche Ressourcen und neue Ansätze mit sich.

Die Kommission setzte ihre Kontakte, ihre Zusammenarbeit und ihren Dialog mit den UN und der Weltbank fort. Inzwischen arbeiten die Kommission und die Vereinten Nationen in über 100 Ländern an Projekten zusammen, die von der Minenräumung bis zur Sanitärversorgung reichen. 2010 lagen die Beiträge der EU zu den Vereinten Nationen und ihren Organisationen bei 597 Mio. EUR und die zur Weltbank bei 192 Mio. EU. Die Zusammenarbeit mit UN und Weltbank ermöglicht die Durchführung immer größerer Projekte. Dies wirkt sich positiv auf die Empfänger aus und trägt zur Effizienz und Wirksamkeit der Hilfe bei. Der Sachverstand der Weltbank war vor allem in den Bereichen Budgethilfe, öffentliches Finanzmanagement, Schuldenabbau und Entwicklung des Privatsektors sehr wertvoll.

Nach der Haushaltsordnung können internationale Organisationen EU-Mittel nach den eigenen Verfahren verwalten, vorausgesetzt, dass diese den Normen der EU in Bezug auf Durchführung und Monitoring entsprechen und die EU erforderlichenfalls Stichprobenkontrollen vor Ort vornehmen kann.

Die EU arbeitet auch mit dem Europarat, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zusammen.

Gemeinsame Verantwortung mit den Partnern

Die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe und die MDG waren auch 2010 Schwerpunktthemen der Zusammenarbeit der EU mit ihren Partnern weltweit. Eine Reihe regionaler und bilateraler Gipfel erreichte ihren Höhepunkt mit der Ausrichtung des Gipfeltreffens EU-Afrika im November in Tripolis. Die Gipfelteilnehmer verabschiedeten den zweiten Aktionsplan (2011-2013) im Rahmen der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika, der schnell zu konkreten Ergebnissen in Bereichen wie MDG, Handel, Energie, Frieden und Sicherheit, Governance und Menschenrechte, regionale Integration und Migration führen soll. Parallel dazu wurden konkrete Projekte eingeleitet oder fortgesetzt. Sie betrafen u. a. die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen, die AKP-Beobachtungsstelle für Migration, das Nyerere-Programm, die Stromverbindungsleitung Caprivi, das ostafrikanische Unterseekabelsystem, die Popularisierung von Wissenschaft und Technologie, eine Wanderausstellung über afrikanische Kunst und die Förderung öffentlicher Partizipation.

Das Flagschiff der EU im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit – ihre Partnerschaft mit 79 Ländern in Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum – trat mit dem Inkrafttreten des überarbeiteten Cotonou-Abkommens im November in eine neue Phase. Die Überarbeitung diente zur Anpassung der Partnerschaft an globale Veränderungen und die zunehmende Bedeutung der regionalen Integration, die Wechselbeziehung zwischen Sicherheit und Entwicklung sowie die ständigen Herausforderungen in den Bereichen HIV/AIDS und Ernährungssicherheit. 2010 erreichten die Auszahlungen aus dem Europäischen Entwicklungsfonds, der wichtigsten Finanzierungsquelle für die Hilfe zugunsten der AKP-Länder, mit 3,32 Mrd. EUR (2009: 3,13 Mrd. EUR) Rekordhöhe. Damit liegt die Umsetzung des 2008 eingerichteten 10. EEF, dessen Mittel bis 2013 vollständig gebunden werden sollen, gut im Plan.

2010 führte die Kommission eine Reihe von Budgethilfeprogrammen (495 Mio. EUR) für afrikanische Länder durch. Sie dienten der Armutsminderung und waren nach wie vor schwerpunktmäßig auf die MDG ausgerichtet. Darüber hinaus setzte die Kommission im Rahmen des FLEX-Instruments „Verwundbarkeit“, das die Aufrechterhaltung armutsorientierter Programme trotz wachsender Haushaltszwänge ermöglicht, ihre Bemühungen um Abmilderung der kurzfristigen fiskalischen Folgen der Wirtschaftkrise für die anfälligsten Länder fort. Durch ihre Nahrungsmittelfazilität und gezielte Projekte im Bereich Ernährungssicherung war die EU auch aktiv an der Bekämpfung von Hunger in Afrika beteiligt. Viele EU-Projekte in der Region haben auch einen direkten Bezug zu den gesundheitsbezogenen MDG. Die EU setzte ihre Aktivitäten in fragilen Ländern fort und spielte eine führende Rolle in Bereichen wie demokratischer Staatsführung, Justiz, Reform des Sicherheitssektor, Infrastruktur, öffentliches Finanzmanagement und ländliche Entwicklung.

2010 kamen die Beziehungen der EU zu ihren Nachbarn in Osteuropa und dem südlichen Mittelmeerraum zwar in wirtschaftlicher Hinsicht weiter voran, doch im Hinblick auf demokratische Reformen und Menschenrechte gab es keine ausreichenden Fortschritte. Dies war die Schlussfolgerung einer von der Kommission vorgenommenen Evaluierung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) und der im Mai zu vierten Mal vorgelegten ENP-Berichte[5]. Aus diesen Berichten geht der Nutzen der Beziehungen zur EU für die Partnerländer klar hervor. Vor allem in den Bereichen Verkehr, Energie, Klimawandel, Forschung und Entwicklung sowie Gesundheit und Bildung haben die Partner erhebliche Fortschritte gemacht. In der Region der Östlichen Partnerschaft wurden die Verhandlungen über ein umfassendes Assoziierungs- und Freihandelsabkommen mit der Ukraine fortgesetzt und die Verhandlungen über Assoziierungsabkommen mit Moldau, Armenien, Aserbaidschan und Georgien aufgenommen. Die siebte Runde der eher schleppenden Verhandlungen über ein neues Abkommen mit Russland, das nicht unter die ENP fällt, wurde abgeschlossen. Was die südliche Nachbarschaft betrifft, so fand im März ein Gipfeltreffen mit Marokko statt, bei dem der „fortgeschrittene Status“ des Landes als EU-Partner anerkannt wurde. Der Versuch, zunächst im Juni und dann im November ein Gipfeltreffen der Union für den Mittelmeerraum zu veranstalten, scheiterte jedoch.

Der Schwerpunkt der Unterstützung der EU für die ENP-Region lag auf Schaffung von Arbeitsplätzen, Verbesserung des Investitionsklimas, guter Regierungsführung, Ausbau der sozialen Infrastruktur und Unterstützung administrativer, wirtschaftlicher und sozialer Reformen. In sozialer Hinsicht gestaltet sich die Lage im besetzten palästinensischen Gebiet nach wie vor am schwierigsten. 2010 war dort trotz der humanitären Hilfe keine Verbesserung der sozioökonomischen Indikatoren zu verzeichnen. Damit leben weiterhin mehr als 30 % der palästinensischen Bevölkerung in Armut.

In den Jahren 2008 bis 2010 wurden mit Zuschüssen der Nachbarschaftsinvestitionsfazilität in Höhe von 260 Mio. EUR insgesamt 35 Projekte in den Bereichen Verkehr, Umwelt und Energie und im Sozial- und Privatsektor unterstützt. Dadurch konnten Investitionen der internationaler Finanzinstitutionen in Höhe von 9,4 Mrd. EUR mobilisiert werden.

Die Beziehungen der EU zu Asien gestalten sich immer komplexer. Das zunehmende Auftreten asiatischer Länder als wirtschaftliche und politische Akteure auf der internationalen Bühne führt zu dramatischen Veränderungen im globalen Beziehungsgeflecht. Die EU veranstaltete im Oktober ein Gipfeltreffen mit China und im Dezember ein Gipfeltreffen mit Indien. Eine intensive Kontaktpflege erfolgte auf regionaler (z. B. mit dem Verband südostasiatischer Nationen ASEAN) und bilateraler Ebene. Zu den wichtigen Fragen zählten auch Querschnittsthemen wie Umwelt und Klimawandel. Partnerschafts- oder Freihandelsabkommen mit Indien, Indonesien, der Mongolei, den Philippinen und Vietnam wurden unterzeichnet oder sind Gegenstand von Verhandlungen.

Die wirtschaftliche Dynamik und schnelle Industrialisierung Asiens, verkörpert vor allem durch China und Indien, sind beeindruckend. Doch, obwohl eine expandierende Mittelschicht davon profitiert hat, leben nach wie vor zwei Drittel aller Armen der Welt in Asien. Daher steht die Entwicklungshilfe nach wie vor ganz oben auf der Tagesordnung der EU in ihren Beziehungen zu Asien, wobei der Schwerpunkt eindeutig auf Armutsminderung, Gesundheit und Bildung liegt.

Die Transformationsländer Zentralasiens erfreuten sich zwar in den vergangenen zehn Jahren hoher Wachstumsraten, hatten jedoch unter den Folgen der jüngsten Krise schwer zu leiden. Die EU-Hilfe für diese Länder war darauf ausgerichtet, den Lebensstandard anzuheben, den sozialen Sektor auszubauen und soziale Sicherheitsnetze bereitzustellen. Ziel der Hilfe war eine Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit und Regierungsführung. Eine Investitionsfazilität für Zentralasien wurde eingerichtet, die vor allem durch die Kombination von Zuschüssen und Darlehen Vorhaben in den Bereichen Energie, Umwelt, KMU und soziale Infrastruktur unterstützt.

Im Mai fand in Madrid das jährliche Gipfeltreffen der EU mit den Ländern Lateinamerikas und der Karibik statt. Nach sechsjährigem Stillstand wurden die Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Mercosur wiederaufgenommen. Mehrere Verhandlungsrunden fanden statt und ein Zeitplan für 2011 wurde festgelegt. Auf dem Gipfeltreffen wurde die Investitionsfazilität für Lateinamerika ins Leben gerufen und der Abschluss der Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen der EU mit Zentralamerika und über ein Handelsabkommen der EU mit Kolumbien und Peru gebilligt. In den Kontakten zwischen der EU und ihren Partnern in Lateinamerika wurde auch die Drogenbekämpfung thematisiert. Es ging dabei vor allem um die Kosten der Drogenbekämpfungsoperationen und um Maßnahmen zur Verhinderung des Transits von Drogen aus Lateinamerika über Westafrika nach Europa. Im Mai nahm der Europäische Kommission zum ersten Mal ein Länderstrategiepapier für Kuba an, das als Grundlage für die künftige bilaterale Zusammenarbeit dienen soll.

Im Schnitt leben noch 40 % der Bevölkerung Lateinamerikas in Armut. 2010 billigte die Kommission 24 Aktionen in Lateinamerika mit einem Finanzierungsvolumen von insgesamt 356 Mio. EUR. Zu den Schwerpunkten zählten u. a. Armutsbekämpfung, sozialer Zusammenhalt, gegenseitige Verständigung, nachhaltige Entwicklung, Drogenbekämpfung, Handel und Privatsektorförderung.

Einbeziehung von Querschnittsthemen

Das ganze Jahr hindurch arbeitete die EU gemeinsam mit ihren Entwicklungspartnern an Querschnittsthemen, die alle Bereich der EU-Entwicklungspolitik betreffen. Die EU strebt die Einbeziehung dieser Themen in alle Entwicklungsmaßnahmen an. Zwei davon waren Gegenstand internationaler Konferenzen – Biodiversität in Nagoya und Klimawandel in Cancun. Die Verhandlungen in Nagoya mündeten in die Verabschiedung eines Protokolls über den Zugang zu genetischen Ressourcen und eines Strategieplans für die Jahre 2011-2020. Durch die Verabschiedung eines umfassenden Entscheidungspakets gelang es der Konferenz in Cancun, nach dem ergebnisarmen Ausgang des Gipfels in Kopenhagen die Verhandlungen über eine neue internationale Klimaschutzregelung für die Zeit nach Kyoto wieder auf den richtigen Weg zu bringen.

Ein weiteres Querschnittsthema ist die demokratische Regierungsführung. Hier hat die EU sektorbezogene Unterstützung geleistet und Informations- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchgeführt. Gute Regierungsführung ist ein immer wiederkehrendes Thema im Politikdialog mit den Partnerländern. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für ein gutes Investitionsklima, ein effizientes öffentliches Finanzmanagement, die Verringerung von Korruption und die Stärkung von Institutionen.

Die Geschlechtergleichheit zählt zu den fünf Grundprinzipien der EU-Entwicklungspolitik. Im Juni verabschiedete die EU einen Aktionsplan zur Förderung der Geschlechtergleichheit und zur Stärkung der Rolle von Frauen in der Entwicklung. Ziel ist die Intensivierung der Bemühungen der EU um eine größere Geschlechtergleichheit in den Entwicklungsländern als Beitrag zur Erreichung der MDG. Mit dem Aktionsplan, der die Jahre 2010 bis 2015 abdeckt, wird sichergestellt, dass Genderfragen in die jährliche und mehrjährige Programm- und Projektplanung der EU einbezogen werden.

Aus Mitteln des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) werden Menschenrechtsprojekte und –initiativen in aller Welt finanziert. Das EIDHR ist konkreter Ausdruck der Absicht der EU, die Unterstützung von Demokratie und Menschenrechten zu einem integralen Bestandteil ihres gesamten auswärtigen Handelns zu machen. Ein Teil der EIDHR-Mittel fließt in die Finanzierung kleinerer Projekte in einzelnen Ländern. Zu den Schwerpunkten zählt neben den Rechten von Frauen und Kindern auch der Schutz von Minderheiten. Außerdem werden im Rahmen des EIDHR Wahlbeobachtungsmissionen und Wahlunterstützungsprojekte durchgeführt. 2010 wurden für solche Maßnahmen in rund 20 Ländern, vor allem in Afrika, insgesamt 100 Mio. EUR bereitgestellt.

Ernährungssicherheit

Im Mai verabschiedete die EU einen neuen Politikrahmen für die Ernährungssicherheit[6]. Er ist darauf ausgerichtet, Kleinbauern in bedürftigen Ländern in aller Welt zu unterstützen, von Ernährungsunsicherheit bedrohten Bevölkerungsgruppen zu helfen und regionale Strategie für Landwirtschaft und Ernährungssicherung auszuarbeiten. Damit werden die Themen der EU-Nahrungsmittelfazilität, in deren Rahmen von 2009 bis 2011 insgesamt 1 Mrd. EUR für 50 Zielländer bereitgestellt wird, fortgeschrieben. Die gesamten Mittel der Fazilität wurden bis Ende 2010 gebunden und 80 % davon bereits ausgezahlt.

Darüber hinaus leistete die EU 2010 Nahrungsmittel- und sonstige Soforthilfe für mehr als 150 Mio. Menschen, die in 80 Ländern der Welt von Natur- oder von Menschen verursachten Katastrophen betroffen waren. Dafür wurden insgesamt mehr als 1 Mrd. EUR bereitgestellt.

Der weitere Weg

Die nur langsame Überwindung der globalen Krise, die steigenden Nahrungsmittel- und Energiepreise sowie der Druck aus der Bevölkerung für den demokratischen Wandel, vor allem in einigen Ländern des Mittelmeerraums und des Nahen Ostens, schaffen neue Rahmenbedingungen für die EU-Entwicklungspolitik im Jahr 2011 und danach. Eine zentrale Aufgabe im kommenden Jahr wird es sein, auf diese Herausforderungen zu reagieren und gleichzeitig die Prioritäten der Entwicklungspolitik weiter umzusetzen.

Zu diesen Prioritäten zählen die Folgemaßnahmen zum MDG-Gipfel, mit denen sichergestellt werden muss, dass die Entwicklungspolitik der EU und ihrer Mitgliedstaaten den größtmöglichen Beitrag zur Verwicklung der MDG leistet. Die EU ist entschlossen, durch Bescheunigung des Prozesses die Verwirklichung der MDG bis 2015 in Reichweite zu bringen. Im Bereich Klimawandel wird die EU Folgemaßnahmen zur Übereinkunft von Cancun zu ergreifen und mit den Entwicklungsländern bei den Vorbereitungen auf die nächsten Verhandlungen über eine Regelung für die Zeit nach Kyoto im Dezember 2011 in Durban zusammenarbeiten. Mit ihrer Schnellstartfinanzierung will die EU in erster Linie die Bemühungen der am wenigsten entwickelten Länder (LDC) und die kleinen Inselentwicklungsländer zur Anpassung an den Klimawandel und zur Abmilderung dessen Folgen unterstützen. Die für Juni 2012 geplante UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung bietet der EU eine Gelegenheit, bei ihrem Ziel, den Übergang zu einem ökologisch tragfähigeren Wirtschaftsmodell in den Entwicklungsländer zu fördern, weiter voranzukommen.

Außerdem arbeitet die EU derzeit an der Festlegung ihrer Position für das hochrangige Treffen zum Thema der Wirksamkeit der Entwicklungshilfe im November in Busan und für die UN-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder im Mai in Istanbul.

Neben der Verstärkung ihrer entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den USA, Japan und den internationalen Finanzinstitutionen wird die EU auch die Schwellenländer in ihrer Eigenschaft als Entwicklungspartner nachdrücklich unterstützen. Diesen Ländern kommt die Rolle zu, an Süd-Süd-Programmen und –Projekten und an der Dreieckskooperation mit traditionellen Gebern teilzunehmen. Über ihre Arbeitgruppe Entwicklung wird sich die Europäische Kommission an den Folgemaßnahmen zum G20-Gipfel im November in Seoul beteiligen. Sie wird auch eine weitere entwicklungspolitische Zusammenarbeit mit China und Afrika fördern.

Intern hat die Europäische Kommission für 2011 ein ehrgeiziges Reformprogramm aufgelegt, das mehrere Initiativen, einschließlich der Folgemaßnahmen zu den Konsultationen über die Zukunft der EU-Entwicklungspolitik, umfasst. Die EU-Entwicklungspolitik soll zu einem Katalysator für den Ausbau der internen Kapazitäten der Entwicklungsländern werden, damit diese in die Lage versetzt werden, ein breitenwirksames und ökologisch nachhaltiges Wirtschaftswachstum zu fördern und zu diesem Zweck ihre eigenen wirtschaftlichen, natürliche und menschlichen Ressourcen zu mobilisieren. Mit einer für Ende 2011 geplanten Mitteilung will die Europäische Kommission einen Rahmen für die Entwicklungshilfe der EU bis 2020 schaffen.

Auch zu den Themen Budgethilfe und Investitionen und Wachstum in den Entwicklungsländern wird sie Mitteilungen vorlegen. Darüber hinaus wird sie Berichte über die öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) der EU und der Mitgliedstaaten sowie über die Kohärenz der Entwicklungspolitik mit anderen Politikbereichen vorlegen. Bei Letzterem geht es um eine Bewertung der Leistung der EU in fünf Schwerpunktbereichen: Integration der Entwicklungsländer in die Weltwirtschaft, Ernährungssicherheit, Klimawandel, Migration und Sicherheit. 2011 wird die Kommission zudem Vorschläge im Hinblick auf die Struktur der EU-Ausgaben - einschließlich der Mittel für die Entwicklungshilfe - im Rahmen der nächsten finanziellen Vorausschau (2014-2020) vorbereiten.

Aus institutioneller Sicht sollen die mit dem Lissabonner Vertrag eingeführten Änderung zu einer besseren Programmierung und Verwaltung der EU-Entwicklungshilfe beitragen. Zu den wichtigsten zählen

- die Einrichtung des Amts des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik, der in seiner Eigenschaft als Vizepräsident der Kommission für die Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union zuständig ist und den Vorsitz im Rat Auswärtige Angelegenheit führt,

- die Einrichtung des Europäischen Auswärtigen Diensts (EAD), der dem Hohen Vertreter/Vizepräsidenten, dem Präsidenten des Europäischen Rates und der Kommission zuarbeitet, sowie

- die Schaffung neuer Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und für eine gemeinsame Programmierung.

Zusammen mit einer ausreichenden Mittelausstattung für die Jahre 2014-2020 wird diese neue Struktur dazu beitragen, den Status der EU als wichtiger internationaler Akteur und Förderer von globaler Entwicklung weiter zu verfestigen.

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[1] KOM(2010) 163 endg. vom 21.4.2010.

[2] SEK(2010) 421 endg. vom 21.4.2010.

[3] KOM(2010) 629 endgültig.

[4] KOM(2010) 586 endg. vom 19.10.2010.

[5] KOM(2010) 207 vom 12.5.2010.

[6] KOM(2010)126 endg. vom 31.3.2010 und KOM (2010) 127 endg. vom 31.3.2010.


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