Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Jahresbericht der Europäischen Kommission über den Einsatz des Instruments für Stabilität im Jahr 2008 {SEC(2009)932} /* KOM/2009/0341 endg. */
DE Brüssel, den 9.7.2009 KOM(2009) 341 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Jahresbericht der Europäischen Kommission über den Einsatz des Instruments für Stabilität im Jahr 2008 {SEC(2009)932} Einleitung Dieser Bericht wird dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß der Berichterstattungspflicht vorgelegt, die in Artikel 23 der Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität (nachstehend „IfS-Verordnung“) festgelegt ist. Dieser Artikel lautet: „Die Kommission prüft, welche Fortschritte bei der Durchführung der auf der Grundlage dieser Verordnung ergriffenen Maßnahmen erzielt wurden, und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich einen Bericht über die Durchführung der Hilfe. Der Bericht wird ferner dem Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen übermittelt. Berichtet wird über die im Vorjahr finanzierten Maßnahmen, über die Ergebnisse von Überwachungs- und Bewertungstätigkeiten sowie über die Ausführung der Mittelbindungen und Zahlungen, aufgeschlüsselt nach Ländern, Regionen und Sektoren“. Der Bericht ergänzt außerdem die Angaben, die bereits im Einklang mit der Berichterstattungspflicht nach Artikel 6 Absatz 6 der IfS-Verordnung vorgelegt wurden. Nach der derzeitigen, von der Kommission im Jahr 2007 eingeführten Vorgehensweise werden der Rat und das Europäische Parlament systematisch von außerordentlichen Hilfsmaßnahmen unterrichtet, die im Rahmen der Krisenreaktion der EU über das Instrument für Stabilität unterstützt werden sollen. Um die Berichterstattungspflichten für jedes einzelne Programm überschaubar zu halten, geben die Jahresberichte zudem einen aktualisierten Überblick über die Durchführung sämtlicher laufenden, früher beschriebenen Maßnahmen, einschließlich der Aspekte, über die vor Durchführungsbeginn keine Angaben vorgelegt werden konnten. Diese aktualisierten Maßnahmenbeschreibungen sind in den Anhängen dieses Berichts enthalten. 1. Hintergrund des Instruments für Stabilität 1.1. Krisenreaktion Der Beitrag der Kommission zu den allgemeinen Krisenreaktionsmaßnahmen der EU wird seit einigen Jahren über die Außenhilfeinstrumente der EG bereitgestellt, sei es als Reaktion auf Naturkatastrophen oder auf politische Krisen in Drittländern, im letzteren Fall häufig in Verbindung mit Gemeinsamen Aktionen der EU im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) oder der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Diese Instrumente wie z.B. der Krisenreaktionsmechanismus und die Friedensfazilität für Afrika erfüllen eine wichtige Brückenfunktion beim wirksamen Einsatz der geographisch und thematisch ausgerichteten Instrumente der Gemeinschaft und tragen damit zur Erreichung der Ziele der jeweiligen Länder- und Regionalstrategien und zur Schaffung von Synergien bei. Dank der Einführung des Instruments für Stabilität im Jahr 2007 wurde die Fähigkeit der Kommission zur Reaktion auf Krisen erheblich gestärkt, da die Krisenreaktionskomponente den größten Teil des neuen Instruments ausmacht (die dafür bereitgestellten Mittel wurden durch die Haushaltsanpassung am 21. November 2008 auf 1,3 Mrd. EUR über sieben Jahre gekürzt) [1]. Im Vergleich zum Krisenreaktionsmechanismus bietet die Krisenreaktionskomponente des IfS deutlich höhere Mittelzuweisungen (93 Mio. EUR im Jahr 2007, 129 Mio. im Jahr 2008 und durchschnittlich 185 Mio. EUR jährlich für Krisenreaktionsmaßnahmen im Zeitraum 2007-2013) und längere Programmlaufzeiten (18 Monate mit Verlängerungsmöglichkeit unter bestimmten Bedingungen). Maßnahmen nach Artikel 3 der IfS-Verordnung („Hilfe in Krisenfällen oder bei sich abzeichnenden Krisen“) werden von der Direktion A der Generaldirektion Außenbeziehungen (GD RELEX) der Europäischen Kommission gemeinsam mit zuständigen geographischen Dienststellen der RELEX-Familie und häufig unter weitgehender Beteiligung der Kommissionsdelegationen in Drittländern identifiziert. Die Zuständigkeit für die nachgeschaltete Programmierung und Durchführung liegt bei GD RELEX/A, wobei in vielen Fällen die Kommissionsdelegationen mit der Projektverwaltung vor Ort beauftragt werden. Die 2008 erzielten Fortschritte werden im Abschnitt 2 dieses Berichts näher erläutert. 1.2. Maßnahmen zur Bewältigung längerfristiger transregionaler Bedrohungen der Sicherheit im Rahmen von Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Verordnung Das IfS enthält außerdem eine Langzeitkomponente, die „Hilfe im Kontext stabiler Kooperationsbedingungen“ vorsieht. Im Strategiepapier 2007-2013 für das Instrument für Stabilität hat die Kommission die Prioritäten für längerfristige Maßnahmen nach Artikel 4 Absätze 1 und 2 festgelegt. Es handelt sich erstens um die Unterstützung der internationalen Anstrengungen zur Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen durch Maßnahmen zur Verstärkung der wirksamen Kontrolle von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen und Wirkstoffen, zur Kontrolle der Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck und zur Neuausrichtung des Know-hows von Rüstungswissenschaftlern auf friedliche Aktivitäten (53 Mio. EUR für 2007-2008) und zweitens um die Unterstützung globaler und transregionaler Anstrengungen zur Bekämpfung der von illegalem Handel, Terrorismus und organisierter Kriminalität ausgehenden Gefahren (19 Mio. EUR für 2007-2008). Zwei weitere Prioritäten nach Artikel 4 Absatz 1 betreffen die Bewältigung potenziell transnationaler Bedrohungen strategisch wichtiger Infrastrukturen und Seeverkehrswege. Da es sich hierbei um neue Bereiche handelt, erfordert die Erstellung spezifischer Programme umfangreiche Vorarbeiten. Die Kommission hat diese beiden Bereiche in das Richtprogramm 2009-2011 aufgenommen. Die entsprechende Komponente wird von der GD RELEX programmiert, jedoch unter direkter Zuständigkeit des Diensts für Zusammenarbeit EuropeAid (GD AIDCO) abgewickelt. Die 2008 im Rahmen dieser Komponente erzielten Fortschritte werden in Abschnitt 4 dieses Berichts näher erläutert. 1.3. Maßnahmen zum „Aufbau von Kapazitäten vor und nach Krisen“ nach Artikel 4 Absatz 3 der IfS-Verordnung (nachstehend „Krisenvorsorge“) Für den Zeitraum 2007-2008 wurden 15 Mio. EUR für diese Komponente programmiert und gebunden, davon 7 Mio. EUR für 2007 und 8 Mio. EUR für 2008. Die Fortschritte, die 2008 im Rahmen dieser ebenfalls von der GD RELEX, Direktion A zentral verwalteten Komponente erzielt wurden, werden in Abschnitt 3 dieses Berichts näher erläutert. 2. Krisenreaktionsmaßnahmen im Rahmen des Instruments für Stabilität (Artikel 3, Haushaltslinie 19 06 01) 2.1. Das IfS als Teil des Gesamtinstrumentariums der EU für die Krisenreaktion Damit die EU als außen- und sicherheitspolitischer Akteur mit mehr Nachdruck auftreten kann, muss sie über wirksame Kapazitäten für die Reaktion auf Krisensituationen in Drittländern verfügen, um diese bei ihrer Rückkehr auf den Weg zur nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen. Ein Ausbau der Kapazitäten der EU für die Reaktion auf die Krisen in der ganzen Welt setzt zum einen eine Stärkung der verschiedenen ihr zur Verfügung stehenden Instrumente (zivile und militärische Krisenmanagementinstrumente, Diplomatie sowie Entwicklungszusammenarbeit und Handelspolitik) voraus; zum anderen gilt es zu gewährleisten, dass diese Instrumente in kohärenter Weise zur Erreichung der Ziele der jeweiligen länder- und regionenbezogenen Strategien im Hinblick auf Frieden, Stabilität und nachhaltige Entwicklung eingesetzt werden können. Das IfS stellt eine wichtige Ergänzung zu den übrigen Gemeinschaftsinstrumenten für die Krisenreaktion dar: Diese Gemeinschaftsinstrumente stellen zusammen mit den Gemeinsamen Aktionen der EU im Rahmen der GASP/ESVP das Kernstück der Krisenreaktionskapazitäten der EU dar. 2.2. Konzipierung und Annahme von IfS-Krisenreaktionsprogrammen IfS-Krisenreaktionsprogramme können ihrem Wesen nach nicht im Voraus programmiert werden. Sie werden als Reaktion auf Krisenfälle oder sich abzeichnende Krisen konzipiert, wenn im Rahmen anderer Finanzierungsinstrumente der EG nicht rasch genug Unterstützung geleistet werden kann. Bei ihrer Konzipierung werden die horizontalen und geographische Zielsetzungen und Prioritäten berücksichtigt. Es wird auf die Komplementarität der Maßnahmen und auf die Schaffung von Synergien mit den geographisch ausgerichteten Politiken und Instrumenten der Gemeinschaft geachtet. In der Regel kann auf das IfS zurückgegriffen werden, wenn eine größere politische Krise neu entsteht, eine Naturkatastrophe eintritt, sich die Möglichkeit ergibt, eine Krise abzuwenden oder die Beilegung eines Konflikts voranzutreiben, oder wenn sichere Bedingungen für die Erbringung von EG-Hilfe geschaffen werden müssen. Als Reaktion auf politische Krisen wurden IfS-Maßnahmen in einigen Fällen in Ergänzung zu GASP/ESVP-Missionen konzipiert und durchgeführt, so wie zuletzt in Georgien, wo nach dem Konflikt im August 15 Mio. EUR aus Mitteln der Krisenreaktionskomponente des IfS bereitgestellt wurden, um parallel zur Entsendung der EUMM Georgien dringend notwendige Maßnahmen zur Unterstützung der mehr als 30 000 Binnenvertriebenen und zur Räumung von Blindgängern zu finanzieren. Weitere Beispiele für die wirksame Verzahnung des IfS mit der ESVP, den geographisch ausgerichteten Instrumenten und den Strategien der Entwicklungszusammenarbeit sind Tschad und die Zentralafrikanische Republik, wo zur Ergänzung und Unterstützung der EUFOR-Mission die EG aus IfS-Mitteln 15 Mio. EUR für das Polizeiprogramm MINURCAT zum Schutz von Flüchtlingslager und für die Volkszählung in Tschad sowie 6,5 Mio. EUR für die Reform des Sicherheitssystems in der Zentralafrikanischen Republik bereitstellt. Gleichzeitig wird aus dem B-Finanzrahmen des 9. EEF das mit 13 Mio. EUR ausgestattete Programme d'Accompagnement à la Stabilisation finanziert, das auf die Schaffung der Voraussetzungen (Ernährungssicherheit, Rehabilitation sozialer Infrastrukturen, Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit, Aufbau von Schlichtungsmechanismen) für die dauerhafte Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Heimatdörfer ausgerichtet ist. Als Folgemaßnahme werden im Rahmen des 10. EEF 25 Mio. EUR bereitgestellt, um die Reform des Justizwesens und die zweite Phase der MINURCAT-Mission zu unterstützen. Die Genehmigungsverfahren des IfS sind so konzipiert, dass sie die zügige Annahme von Krisenreaktionsprogrammen im Umfang von bis zu 20 Mio. EUR ermöglichen. Allerdings handelt es sich bei IfA-Aktionen um hochpolitische Maßnahmen, die nicht unüberlegt ergriffen werden können, sondern einen angemessenen Zeitaufwand für politische Konsultationen innerhalb der EU sowie mit den nationalen Behörden und anderen internationalen Akteuren erfordern. 2.3. 2008 verabschiedete IfS-Krisenreaktionsprogramme 2.3.1. Haushaltsvollzug Was die Verpflichtungsermächtigungen betrifft, so stiegen die in die Haushaltslinie für Krisenreaktion und -vorsorge (19 06 01) eingestellten Mittel von 100 Mio. EUR (2007) auf 136,871 Mio. EUR (2008). Davon wurden 128,87 Mio. EUR für Krisenreaktionsmaßnahmen gebunden [2]. Bis Jahresende waren die Mittel zu 100 % gebunden worden [3]. Ein weiterer Beleg für die wesentlich zügigere Krisenreaktion ist die Tatsache, dass die gebundenen Mittel auch zu 75 % vertraglich vergeben wurden (96 Mio. €), gegenüber 45 % im Jahr 2007. Die ursprünglich in die Haushaltslinie 19 06 01 des Gesamthaushaltsplans 2008 für Zahlungsermächtigungen eingestellten Mittel in Höhe von 70 Mio. EUR reichten, wie sich im Jahresverlauf zeigte, nicht aus. Daher musste die Übertragung zusätzlicher Zahlungsermächtigungen in Höhe von 37 Mio. EUR beantragt werden. Die tatsächlich ausgezahlten Mittel lagen bei 92 Mio. EUR, was fast eine Verdreifachung des 2007 erreichten Zahlungsvolumens darstellt. Dies entspricht einem Anteil von 85 % an den 2008 insgesamt (d.h. einschließlich der Mittelübertragung) für Zahlungsverpflichtungen eingestellten Mittel, der damit ebenfalls höher lag als 2007 (68 %). 2.3.2. 2008 verabschiedete Programme Auch im zweiten Jahr seit seiner Einrichtung wurde das Stabilitätsinstrument zur Finanzierung von Krisenreaktionsprogrammen durch die Annahme von außerordentlichen Hilfsmaßnahmen auf der Grundlage der IfS-Verordnung eingesetzt. 2008 wurden insgesamt 26 Finanzierungsbeschlüsse, darunter zwei neue IfS-Fazilitäten und 16 Aktionen im Rahmen der bestehenden IfS-Fazilitäten, gefasst und die Mittel dafür gebunden. Eine vollständige Liste der 2008 zulasten der Haushaltslinie 19 06 01 gefassten Finanzierungsbeschlüsse findet sich in den Anhängen zu diesem Bericht. Zu den wichtigsten Krisenreaktionsmaßnahmen 2008 zählten die Hilfe bei der Konfliktbewältigung in der Demokratischen Republik Kongo (10 Mio. EUR), die Unterstützung des Friedens- und Übergangsprozesses in Nepal (5,95 Mio. EUR), die in der Konfliktfolgezeit ergriffenen Maßnahmen zur Unterstützung von Binnenvertriebenen in Georgien (15 Mio. EUR), die weitere Unterstützung der Friedenskonsolidierung im Kosovo (14,2 Mio. EUR) im Zusammenhang mit dem Übergangsprozess nach der Unabhängigkeitserklärung und der Entsendung der EULEX-Mission, das umfangreiche Wiederaufbauprogramm in Bangladesch nach den Verwüstungen des Wirbelsturms Sidr (13 Mio. EUR) und zusätzliche Unterstützung des Versöhnungsprozesses im Libanon durch Hilfe bei der Vorbereitung der Wahlen 2009 (4 Mio. EUR). Darüber hinaus wurden zwei neue Fazilitäten für dringende Maßnahmen kleineren Umfangs zur Unterstützung von Übergangsjustiz und internationalen Gerichten (12 Mio. EUR) bzw. von Vermittlung und Versöhnung (5,5 Mio. EUR) geschaffen. Zwei Jahre nach Einführung des Stabilitätsinstruments hat sich die Krisenreaktionskomponente als wirksames, komplementäres EU-Krisenbewältigungsinstrument fest etabliert. Was die geographische Mittelverteilung betrifft, so wurden 2007 und 2008 insgesamt 220 Mio. EUR für 59 Aktionen in der ganzen Welt bereitgestellt. In den letzten beiden Jahren lag der Schwerpunkt der Unterstützung auf Afrika (vor allem DRK, Zentralafrikanische Republik, Tschad und Somalia - 29 %), gefolgt von Asien (vor allem Afghanistan, Sri Lanka, Nepal, Südthailand, Aceh, Osttimor – 19 %), dem Nahen Osten (Libanon, Palästina, irakische Flüchtlinge in Syrien – 12 %), dem Kosovo (24 Mio. EUR) und Georgien (17 Mio. EUR). Die beschlossenen Maßnahmen decken ein breites Themenspektrum ab und orientieren sich eng am Bedarf der jeweiligen Konflikt- oder Postkonfliktsituation: kurzfristig angelegte Beratung für die Konzeption und Einleitung von Reformen der Sicherheitssysteme in der Konfliktfolgezeit (DRK, Zentralafrikanische Republik, Guinea-Bissau, Libanon, Palästina, Osttimor), Maßnahmen in Gebieten, in die ESVP-Missionen entsandt wurden (Georgien, Kosovo, DRK, Afghanistan, Tschad, Palästina), Unterstützung für regionale Friedenskonsolidierungskapazitäten (AU-AMISOM Somalia, Vermittlung in Darfur durch AU und VN), Rechtsstaatlichkeit und Übergangsjustiz (Afghanistan, Kirgisistan, Kolumbien, Haiti, Sierra Leone, Salomon-Inseln), Unterstützung für Übergangsverwaltungen (ICO Kosovo), Konfliktbeilegung und Aussöhnung (Sri Lanka, Thailand, Kolumbien, Uganda, Simbabwe, Peru, Palästina, Myanmar, Nepal), Wiederaufbauprogramme und Bedarfsermittlung in der Zeit nach Konflikten/Katastrophen (Bangladesch, Nicaragua, Libanon, Peru), Unterstützung Vertriebener (Libanon, Syrien) und Konfliktressourcen (Sonderfazilität). 2.4. Die IfS-Fazilitäten: Erste und zweite Fazilität für Politikberatung und Vermittlung (PAMF), Fazilität für Konfliktressourcen und Fazilität für Übergangsjustiz Ausgehend von den positiven Erfahrungen mit dem Krisenreaktionsmechanismus wurde per IfS-Finanzierungsbeschluss eine Reihe von Fazilitäten eingerichtet, um bestimmte wichtige Themenbereiche der Krisenreaktion abzudecken, die typischerweise die unverzügliche Einleitung kleinerer Aktionen erfordern. Dazu zählen inzwischen die Fazilitäten für Politikberatung und Vermittelung, Konfliktressourcen und Übergangsjustiz (nach Konflikten). Diese Fazilitäten ermöglichen die Finanzierung dringender und gezielter Maßnahmen kleineren Umfangs auf der Ebene der Kommissionsdelegationen ohne gesonderten Finanzierungsbeschluss. Die Mittel der 2007 eingerichteten Fazilitäten für Politikberatung und Vermittlung (PAMF - 10 Mio. EUR) bzw. Konfliktressourcen (CRF – 2 Mio. EUR) wurden bis Ende 2008 voll ausgeschöpft und vertraglich vergeben. Im Rahmen der PAMF wurden 2007 fünf und 2008 12 Aktionen finanziert. Dazu zählten die kurzfristige Bereitstellung dringend benötigter Politikberatung und Expertise in Guinea-Bissau, Armenien, Georgien, Libanon, Sri Lanka, Myanmar und anderen Krisenregionen sowie die Finanzierung gemeinsamer Postkonflikt-Bedarfsermittlungen mit den Vereinten Nationen und der Weltbank in Bangladesh, Myanmar, Haiti und der Ukraine. Im Rahmen der CRF wurden fünf Maßnahmen finanziert, um die Bekämpfung des illegalen Diamantenabbaus und –handels im Rahmen des Kimberley-Prozesses sowie der illegalen Ausbeutung anderer natürlicher Ressourcen in anderen Regionen zu unterstützen. 2008 wurde eine neue Fazilität für Übergangsjustiz eingerichtet und mit 12 Mio. EUR ausgestattet, um internationale Gerichte und Initiativen im Bereich der Übergangsjustiz rechtzeitig und gezielt unterstützen zu können. Durchführungspartner der Kommission sind internationale und regionale Organisationen, staatliche und nichtstaatliche Akteure und/oder die einzelnen Gerichte und Wahrheitskommissionen. Als erste Aktion im Rahmen dieser Fazilität wurden 2008 2,5 Mio. EUR als dringend benötigter Beitrag zur Finanzierung des Verfahrens gegen Charles Taylor wegen Kriegsverbrechen in Sierra Leone vor dem UN-Sondertribunal bereitgestellt. Darüber hinaus wurden im Dezember 2008 5,5 Mio. EUR für einen Beschluss über eine zweite PAMF gebunden. 2.5. Fortschritte bei der Durchführung der 2007 beschlossenen Krisenreaktionsprogramme Nahezu alle (97 %) der 2007 für Krisenreaktionsmaßnahmen gebundenen Mittel wurden inzwischen vertraglich vergeben. Der Anteil der ausgezahlten Mittel liegt bei 65 %. Bei einer Projektlaufzeit von 12 bis 18 Monaten befinden sich die meisten 2007 beschlossenen Maßnahmen noch in der Durchführung, zeitigen jedoch bereits erste Ergebnisse vor Ort. Eine Reihe von Maßnahmen wurde allerdings bereits abgeschlossen, wie z.B. das Justizreformprojekt in Afghanistan. Die Fortschritte und Wirkungen der 2007 beschlossenen Maßnahmen werden in den Anhängen im Einzelnen dargestellt. 2.6. Rolle der Kommissionsdelegationen Die Kommissionsdelegationen in den begünstigten Ländern gewährleisten ein sorgfältiges und regelmäßiges Monitoring aller IfS-Programme. In vielen Fällen legen die Delegationen den zentralen Dienststellen der Kommission Projektvorschläge vor und sind unmittelbar für die Umsetzung der beschlossenen Hilfsprogramme zuständig. Wie bereits im Jahr 2007 wurden bei den meisten Projekten - 21 von insgesamt 26 Finanzierungsbeschlüssen und drei Aktionen im Rahmen der IfS-Fazilitäten - die Durchführungsbefugnisse im Wege der Subdelegation auf die Delegationen in den jeweiligen Ländern übertragen. 2008 schlossen die Delegationen aufgrund dieser Befugnisübertragung insgesamt 40 Verträge zulasten der Haushaltslinie 19 06 01. Seit 2007 wurden 27 Kommissionsdelegationen die Durchführungsbefugnisse für 40 Krisenreaktionsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 180 Mio. EUR übertragen. Die Delegationen sind damit in der Lage, nicht nur Verträge mit lokalen Partnern auszuhandeln, abzuschließen und ggf. rechtzeitig anzupassen, sondern auch die Projektdurchführung vor Ort eng zu überwachen. 2.7. Weitere Erkenntnisse Die Umsetzung der Krisenreaktionskomponente des IfS verläuft nach wie vor erfolgreich und entspricht den Zielsetzungen der Verordnung. 2008 wurden erneut sämtliche für die Krisenreaktion bereitgestellten Mittel gebunden. Die Organisationsstrukturen innerhalb der RELEX-Familie haben sich als adäquat und flexibel erwiesen und ermöglichen eine schnelle Programmidentifizierung und -annahme. Die verabschiedeten Programme haben einen Beitrag zur weltweiten Krisenbewältigung geleistet und dabei auch andere Krisenreaktionsmaßnahmen der EU in sinnvoller – und manchmal entscheidender –Weise ergänzt, wie z.B. in Georgien, dem Kosovo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik. Um nähere Erkenntnisse über Wirkung, Wirksamkeit, Effizienz, Nachhaltigkeit und sonstige Ergebnisse der Krisenreaktionskomponente des IfS zu gewinnen, hat die Kommission die Absicht, 2009 auf der Grundlage der 2007 und 2008 beschlossenen Maßnahmen – sofern sie weit genug fortgeschritten sind, um eine aussagekräftige Analyse zu ermöglichen - eine programmweite Evaluierung durchzuführen. Die Ergebnisse der Evaluierung werden Rat und Parlament mitgeteilt werden. 3. Krisenvorsorgenkomponente im Rahmen des Instruments für Stabilität (Artikel 4 Absatz 3, Haushaltslinie 19 06 01) Hinsichtlich der IfS-Komponente „Krisenvorsorge“ brachte das Jahr 2008 weitere Fortschritte beim Ausbau der Partnerschaft für Friedenskonsolidierung (Peace-building Partnership - PfP), die auf die Bereitstellung von zivilem Fachwissen für Friedenskonsolidierungsaktivitäten zielt. Der Schwerpunkt der Komponente liegt auf einer Stärkung der vorgelagerten Kapazitäten der Partner, damit sie rasch auf Krisen reagieren können; Zielgruppen sind vor allem zivilgesellschaftliche Organisationen und Denkfabriken, aber auch internationale und regionale Organisationen und relevante Einrichtungen in den EU-Mitgliedstaaten. 2008 wurden sämtliche 2007 und 2008 gebundenen Mittel (15 Mio. EUR) vergeben und die im jeweiligen Jahresaktionsprogramm genannten Ziele verwirklicht. In diesem Zusammenhang wurden im Rahmen der Partnerschaft für Friedenskonsolidierung zwei an zivilgesellschaftliche Organisationen gerichtete Aufforderungen zur Einreichung eingeleitet: eine Aufforderung im Bereich Kapazitätsaufbau sowie die erste Phase einer Aufforderung im Hinblick auf die Organisation von Runden Tischen. Im Rahmen der Aufforderung im Bereich Kapazitätsaufbau wurden Vorschläge für transversale, interregionale und krisenspezifische Kapazitätsaufbaumaßnahmen in vielen verschiedenen Weltregionen (europäische Nachbarschaft, Afrika, Asien, Karibik usw.) ausgewählt. Auch im Rahmen der ersten Phase der Aufforderung für die Organisation von Runden Tischen wurden sowohl transversale als auch krisenspezifische Vorschläge ausgewählt, wobei der Schwerpunkt der Maßnahmen allerdings auf der europäischen Nachbarschaft lag. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Zusammenarbeit mit internationalen Organisation im Bereich Frühwarnung und rascher Wiederaufbau direkte Zuschüsse gewährt und zwar an die Afrikanische Union (zur Unterstützung des kontinentweiten Frühwarnsystems der Afrikanischen Union), das UNDP (für die Zusammenarbeit bei der Bedarfsermittlung nach Konflikten und Katastrophen und im Bereich natürliche Ressourcen und Konflikte) und an Ausbildungseinrichtungen in den Mitgliedstaaten im Rahmen der Ausbildung von Personal für zivile Stabilisierungsmissionen. Im Laufe des Jahres wurde durch die Veranstaltung mehrerer Konsultationstreffen (im Februar, Juni und Oktober) und die Benutzung des PfP-Webportals für die Kommunikation mit den PbB-Partnern der Dialog mit zivilgesellschaftlichen Organisationen weiter ausgebaut. Was die „Initiative für Friedenskonsolidierung“ (früher „Konfliktverhütungsnetzwerk“ genannt) anbetrifft, die schrittweise in die PbP integriert wird, so lag der Arbeitsschwerpunkt der 10 daran beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen auf der Zusammenlegung der sich ergänzenden Wissensbestände der Partner in sechs zentralen Themenbereichen: Vermittlung; regionale Zusammenarbeit im Bereich Umwelt, Wirtschaft und natürliche Ressourcen; Sicherheit; Demokratisierung und Übergangsjustiz; Gender-Fragen; Kapazitätsaufbau und Aus- und Fortbildung. Ziel ist es, den gemeinsamen Sachverstand in diesem Themenbereichen dazu zu nutzen, Konfliktverhütung und Friedenskonsolidierung in Theorie und Praxis zu fördern. 4. Langzeitkomponente des Instruments für Stabilität (Artikel 4 Absätze 1 und 2, Haushaltslinien 19 06 03 und 19 06 02) 2008 wurden auf der Grundlage des Strategiepapiers 2007-2011 und des Richtprogramms 2007-2008 folgende Maßnahmen durchgeführt: 4.1. 19 06 03 - Grenzübergreifende Maßnahmen in den Bereichen organisierte Kriminalität, Menschenhandel, Schutz von kritischer Infrastruktur, Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und Kampf gegen den Terrorismus - und 19 06 02 03 - Gemeinschaftspolitik zur Bekämpfung der Verbreitung leichter Waffen Sämtliche für Maßnahmen im Rahmen des Jahresaktionsprogramms (JAP) 2007 bereitgestellten Mittel (9 Mio. EUR) wurden vertraglich vergeben. Das JAP 2008 (13,3 Mio. EUR) wurde im November 2008 angenommen. Es sieht eine weitere Finanzierung der Fazilität für Expertenunterstützung (ESF) sowie von Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenhandels aus/nach Afghanistan, zur Bekämpfung der illegalen Anhäufung von Schusswaffen und des illegalen Schusswaffenhandels, zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus in Afrika sowie zur Verhinderung der Abzweigung von Drogenausgangsstoffen in Lateinamerika und der Karibik vor. Auch 2008 wurde die ESF, die zur Mobilisierung von Experten für die Programmierung und Identifizierung von Maßnahmen zur Bewältigung verschiedenartiger transregionaler Sicherheitsbedrohungen dient, mit Erfolg eingesetzt. So wurden im Laufe des Jahres eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Aufforderung zur Interessensbekundung eingeleitet und fünf Verträge mit von Einrichtungen der Mitgliedstaaten angeführten Konsortien sowie eine Vereinbarung über spezifische technische Unterstützung mit der Gemeinsamen Forschungsstelle der Kommission abgeschlossen. Darüber hinaus wurden fünf Workshops und Missionen in mehr als 40 Ländern durchgeführt. Im Dezember 2008 wurde der Vertrag über das umfangreiche Projekt „Bekämpfung des Drogenhandels aus/nach Afghanistan“ (1. und 2. Phase, 9,5 Mio. EUR) mit der GTZ im Namen eines u.a. aus EU-Mitgliedstaaten, UNODC und Interpol bestehenden Konsortiums unterzeichnet. Ebenfalls im Dezember 2008 wurde mit UNODC der Vertrag über das Projekt PRELAC (Bekämpfung des illegalen Handels mit Drogenausgangsstoffen in Lateinamerika und der Karibik) unterzeichnet, das im ersten Quartal 2009 anlaufen wird. Auch der Vertrag über ein Projekt zur Unterstützung der Bekämpfung der illegalen Schusswaffenanhäufung und des illegalen Schusswaffenhandels in Zentralamerika und den benachbarten Ländern wurde auf der Grundlage einer im Dezember 2008 beschlossenen Sondermaßnahme unterzeichnet. Da das erste im JAP 2007 vorgesehene Projekt erst Anfang 2009 anlief und sich daher in einem sehr frühen Durchführungsstadium befindet, ist erst 2010 mit praktischen Erkenntnissen zu rechnen. 4.2. 19 06 02 - Massnahmen zur Risikobegrenzung und Vorsorge im Zusammenhang mit chemischen, nuklearen und biologischen Stoffen oder Wirkstoffen Das Jahresaktionsprogramm 2008 (JAP, 23,5 Mio. EUR [4]) wurde im Dezember 2008 angenommen. Es sieht Unterstützung in den folgenden Bereichen vor: Schaffung alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten für ehemalige Rüstungswissenschaftler und –ingenieure im Rahmen des ISTC/STCU (Internationales Wissenschafts- und Technologiezentrum in Moskau/Wissenschafts- und Technologiezentrum der Ukraine in Kiew), Stärkung der zivilen Kapazitäten und des Informationsaustausches bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit CBRN-Material, Verschärfung der Exportkontrollen bei Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sowie Ausbau der Kapazitäten zur Abwehr biologischer Gefahren. Siehe Anhang für weitere Einzelheiten. Nach vollständiger Mittelvergabe liefen sämtliche im JAP 2007 nach Artikel 4 Absatz 2 vorgesehen Maßnahmen 2008 an. Da erst vor einigen Monaten mit der Durchführung der ersten Projekte begonnen wurde, wurde noch keine Evaluierung vorgenommen. Evaluierungen und Rechnungsprüfungen sind für 2010 vorgesehen. Während in den Jahresaktionsprogrammen 2007/2008 der Schwerpunkt der Maßnahmen in den meisten unter Artikel 4 Absatz 2 fallenden Bereichen noch auf den Nachfolgstaaten der früheren Sowjetunion lag, wird eine Ausweitung der Unterstützung auf andere Länder und Regionen angestrebt. So erhalten inzwischen auch fünf westliche Balkanländer, Albanien, die Türkei, Marokko, Tunesien, Ägypten, die Vereinigten Arabischen Emirate, China und Thailand Unterstützung aus IfS-Mitteln beim Ausbau ihrer Kapazitäten in den Bereichen Exportkontrollen und Verhinderung des illegalen Handels mit CBRN-Material. Außerdem ergaben Sondierungsmissionen im Rahmen der Fazilität für Expertenunterstützung, dass die Kapazitäten von Ländern in Südostasien, dem Nahen Osten und Teilen Afrikas gestärkt werden müssen. Diese Länder werden in die künftige Unterstützung nach Artikel 4 Absatz 2 einbezogen werden. 5. Schlussfolgerungen Im zweiten Jahr seines Einsatzes etablierte sich das IfS als sehr nützliches Krisenbewältigungsinstrument der EU. Gemeinsam mit den anderen einschlägigen Instrumenten der Gemeinschaft stellt das IfS einen wichtigen Bestandteil des „umfassenden“ Krisenbewältigungsansatzes dar, der sowohl innerhalb der EU als auch weltweit erheblich an Unterstützung gewonnen hat, wie auch im letztjährigen Bericht über die Europäische Sicherheitsstrategie betont wurde. Die gute Zusammenarbeit dem den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und dem Ratssekretariat versetzt die Kommission in die Lage, auf spezifische Bedürfnisse zugeschnittene kurz- und langfristige IfS-Programme zu konzipieren. Angesichts des wachsenden Bedarfs an IfS-Maßnahmen ist es wichtig, auch künftig eine angemessene Finanzierung des Instruments zu gewährleisten. [1] Nach Artikel 24 der IfS-Verordnung beträgt die Finanzausstattung des Stabilitätsinstruments für den Zeitraum 2007-2013 2,062 Mio. EUR. Von diesem Betrag werden gemäß der Verordnung höchstens 7 %, 15 % bzw. 5 % den Maßnahmen zugewiesen, die unter Artikel 4 Absätze 1, 2 und 3 fallen; dies entspricht einem Höchstbetrag von 557 Mio. EUR. Damit bliebe ein Anteil von mindestens 73% für Krisenreaktionsmaßnahmen nach Artikel 3 übrig. Doch nach der Haushaltsanpassung vom November 2008, bei der 240 Mio. EUR aus der Haushaltslinie 19 06 01 auf die Nahrungsmittelfazilität übertragen wurden, wurden die für Krisenreaktionsmaßnahmen in den Jahren 2007-2013 bereitgestellten Mittel auf 1,27 bis 1,29 Mrd. EUR – gegenüber dem ursprünglichen Mittelansatz von 1,49 Mrd. EUR – verringert. [2] Die restlichen 8 Mio. EUR wurden für die Krisenvorsorge nach Artikel 4 Absatz 3 – siehe unten – gebunden. [3] Sämtliche C1-Mittel der Haushaltslinie 19 06 01 (136,871 Mio. EUR) gebunden. Darüber hinaus wurden auch C4-Mittel in Höhe von 236.868,50 EUR zulasten dieser Haushaltslinie gebunden. [4] Zunächst lag die Mittelausstattung der Hauslinie 19 06 02 01 bei 27 Mio. EUR. Davon wurden 1,5 Mio. EUR auf die Haushaltslinie 19 08 01 03 für Maßnahmen in Georgien übertragen und 2 Mio. EUR als Beitrag zur Fazilität für Expertenunterstützung im Rahmen des JAP 2008 gemäß Artikel 4 Absatz 1 bereitgestellt. --------------------------------------------------