Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für die Jahre 2012 bis 2016 /* COM/2013/0359 final */
Empfehlung für eine EMPFEHLUNG DES RATES zum nationalen Reformprogramm Spaniens 2013
mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Spaniens für die
Jahre 2012 bis 2016 DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise
der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 2 und
Artikel 148 Absatz 4, gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1466/97
des Rates vom 7. Juli 1997 über den Ausbau der haushaltspolitischen
Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken[1], insbesondere auf
Artikel 5 Absatz 2, gestützt auf die Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16. November 2011 über die Vermeidung und Korrektur makroökonomischer
Ungleichgewichte[2],
insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1, auf Empfehlung der Europäischen Kommission[3], unter Berücksichtigung der Entschließungen des
Europäischen Parlaments[4], gestützt auf die Schlussfolgerungen des
Europäischen Rates, nach Stellungnahme des Beschäftigungsausschusses, nach Anhörung des Wirtschafts- und
Finanzausschusses, In Erwägung nachstehender Gründe: (1) Am 26. März 2010 stimmte
der Europäische Rat dem Vorschlag der Europäischen Kommission zu, eine auf eine
verstärkte Koordinierung der Wirtschaftspolitiken gestützte neue Strategie für
Wachstum und Beschäftigung („Europa 2020“) auf den Weg zu bringen, deren
Schwerpunkt auf den Schlüsselbereichen liegt, in denen Maßnahmen notwendig
sind, um Europas Potenzial für nachhaltiges Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit
zu steigern. (2) Am 13. Juli 2010 nahm
der Rat gestützt auf die Vorschläge der Kommission eine Empfehlung zu den
Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Union (2010 bis
2014) an und am 21. Oktober 2010 einen Beschluss über Leitlinien für beschäftigungspolitische
Maßnahmen der Mitgliedstaaten[5],
die zusammen die „integrierten Leitlinien“ bilden. Die Mitgliedstaaten wurden
aufgefordert, die integrierten Leitlinien bei ihrer nationalen Wirtschafts- und
Beschäftigungspolitik zu berücksichtigen. (3) Am 29. Juni 2012
beschlossen die Staats- und Regierungschefs einen „Pakt für Wachstum und
Beschäftigung“, der einen kohärenten Rahmen für Maßnahmen auf Ebene der
Mitgliedstaaten, der EU und des Euro-Währungsgebiets unter Nutzung aller
verfügbaren Hebel, Instrumente und Politiken bildet. Sie beschlossen Maßnahmen
auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei insbesondere die feste Entschlossenheit
bekundet wurde, die Ziele der Strategie Europa 2020 zu verwirklichen und die
länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen. (4) Am 6. Juli 2012 nahm der
Rat eine Empfehlung zum nationalen Reformprogramm Spaniens für 2012 an und gab
eine Stellungnahme zum aktualisierten Stabilitätsprogramm Spaniens für die
Jahre 2011 bis 2015 ab. (5) Am 28. November 2012
nahm die Kommission den Jahreswachstumsbericht[6]
an und leitete damit das Europäische Semester 2013, d. h. eine neue Runde
der wirtschaftspolitischen Koordinierung ein. Ebenfalls am 28. November
2012 nahm die Kommission auf der Grundlage der Verordnung (EU)
Nr. 1176/2011 den Warnmechanismus-Bericht[7]
an, worin Spanien als einer der Mitgliedstaaten aufgeführt ist, für die eine
eingehende Überprüfung durchgeführt werden sollte. (6) Am 14. März 2013
billigte der Europäische Rat die Prioritäten zur Sicherstellung von
Finanzstabilität, Haushaltskonsolidierung und wachstumsfreundlichen Maßnahmen.
Er betonte die Notwendigkeit, eine differenzierte, wachstumsfreundliche
Haushaltskonsolidierung zu verfolgen, eine normale Kreditvergabe an die
Wirtschaft wiederherzustellen, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und die sozialen Folgen der Krise zu
bewältigen und die Verwaltungen zu modernisieren. (7) Am 10. April 2013
veröffentlichte die Kommission die Ergebnisse der für Spanien durchgeführten
eingehenden Überprüfung[8]
gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011. Die angestellte
Analyse führt die Kommission zu dem Schluss, dass in Spanien übermäßige
makroökonomische Ungleichgewichte bestehen. So stellt insbesondere die überaus
hohe In- und Auslandsverschuldung nach wie vor ein Risiko für Wachstum und
Finanzstabilität dar, wird der Bankensektor derzeit auch unter Einsatz
öffentlicher Mitteln rekapitalisiert und umstrukturiert und tragen
Verkrustungen am Produkt- und Arbeitsmarkt zu hoher und weiter steigender
Arbeitslosigkeit bei und behindern die wirtschaftliche Anpassung. Zwar finden
derzeit Anpassungen vollzogen, doch erfordert der hohe Korrekturbedarf in den
Bereichen Produkt- und Dienstleistungsmärkte, Arbeitsmarkt, Finanzsektor und
öffentliche Finanzen kontinuierliches und entschlossenes politisches Handeln. (8) Am 30. April 2013 legte
Spanien sein Stabilitätsprogramm 2013 für die Jahre 2012 bis 2016 und sein
nationales Reformprogramm 2013 vor. Um wechselseitigen Zusammenhängen Rechnung
zu tragen, wurden beide Programme gleichzeitig bewertet. (9) Ausgehend von der Bewertung
des Stabilitätsprogramms 2013 gemäß Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EG) Nr. 1466/97 ist der Rat der Auffassung, dass das den
Haushaltsprojektionen des Programms zugrunde liegende makroökonomische Szenario
für 2013 weitgehend plausibel und ab 2014 gegenüber der
Frühjahrsprognose 2013 der Kommissionsdienststellen mit einigen
Abwärtsrisiken behaftet ist. Zwar wird im Programm für die Jahre 2014 bis
2016 ein geringeres Wachstum projiziert als in der Frühjahrsprognose 2013
der Kommissionsdienststellen, doch beruht Letztere auf der Annahme einer
unveränderten Politik und lässt damit die zur Erreichung der im Programm
gesetzten Haushaltsziele notwendige Haushaltskonsolidierung unberücksichtigt.
Die im Programm skizzierte Haushaltsstrategie zielt darauf ab, das
gesamtstaatliche Defizit bis 2016 unter den Referenzwert von 3 % des BIP
abzusenken. Die Konsolidierung stützt sich hauptsächlich auf
Ausgabenzurückhaltung (die Ausgabenquote soll im Zeitraum 2012 bis 2016 um
3,7 Prozentpunkte sinken), daneben aber auch auf einige
einnahmensteigernde Maßnahmen. Ausgehend vom (neu berechneten) strukturellen
Saldo[9]
ist im Programm für die Jahre 2013 bis 2016 eine jährliche Verringerung
des strukturellen Defizits um 1,2 %, 0,4 %, 0,9 % und 0,9 %
des BIP geplant. Laut Programm soll nach der Korrektur des übermäßigen Defizits
am mittelfristigen Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushalts festgehalten
werden, der dann 2018 erreicht würde. Das mittelfristige Ziel geht über die
Anforderungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts hinaus. Das für den
Zeitraum 2017 bis 2018 vorgesehene Tempo der strukturellen Anpassung
reicht aus, um die zur Erreichung des mittelfristigen Ziels notwendigen
Fortschritte zu erzielen. Der öffentliche Schuldenstand soll dem Programm
zufolge 2016 seinen Höchststand erreichen und danach zu sinken beginnen. Die
Pfade für Defizit- und Schuldenstandskorrektur sind mit Abwärtsrisiken
behaftet. Die Maßnahmen, die zur Erreichung der Defizitziele beitragen sollen,
werden nicht detailliert genug dargelegt, was insbesondere für die regionale
Ebene gilt. Für 2016 nennt das Programm keinerlei Maßnahmen, und frühere
befristete Maßnahmen werden lediglich bis 2014 fortgeführt. Für die im Zusammenhang
mit der Kommunalverwaltungsreform geplanten Einsparungen bestehen erhebliche
Umsetzungsrisiken. Auch die Wirtschafts- und Finanzlage sowie die Lage am
Arbeitsmarkt und die Einnahmenentwicklung sind angesichts hartnäckiger hoher
makroökonomischer Ungleichgewichte mit Unsicherheiten behaftet. Würde die
beschlossene Vorruhestandsreform vollständig umgesetzt und eine Einigung über
den Nachhaltigkeitsfaktor erzielt, würde dies die Risiken im
Sozialversicherungssystem mindern. Ein weiteres Risiko stellen die mit
Vermögenswertsicherung/-garantien verbundenen Eventualverbindlichkeiten dar.
Erhebliche Fortschritte wurden bei der Berichterstattung über die
Haushaltsausführung erzielt, wenngleich noch Raum für eine transparentere und
frühzeitigere Umsetzung des Präventiv- und Korrekturmechanismus des
Haushaltsstabilisierungsgesetzes besteht. Es fehlt eine systematische und
zeitnahe Berichterstattung über die staatlichen Zahlungsrückstände, deren große
Höhe ein Ad-hoc-Rückzahlungsschema erforderlich gemacht hat. Die Einsetzung
eines unabhängigen Rats für Finanzpolitik lässt weiter auf sich warten. Die
vorgeschlagene Überarbeitung der Indexierungsregeln für alle öffentlichen
Einnahmen und Ausgaben würde Haushaltseinsparungen und eine höhere Reagibilität
der Preise auf die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit sich bringen. Im
nationalen Reformprogramm wird auch die Notwendigkeit anerkannt, die
Kostenwirksamkeit der Gesundheits- und Arzneimittelausgaben beispielsweise
durch eine Überarbeitung der Referenzpreise und Zentralisierung der Ankäufe
pharmazeutischer Produkte oder durch Ausweitung von Zuzahlungen zu erhöhen. (10) Wenngleich sich die relative
Steuerlast 2012 in erheblichem Umfang auf Verbrauch- und Umweltsteuern
verlagert hat, ist die spanische Steuerquote nach wie vor eine der niedrigsten
in der EU. Die Effizienz des Steuersystems kann weiter erhöht werden, indem der
Anteil der wachstumsfreundlicheren indirekten Steuern erhöht und Steuerbetrug
und Steuerhinterziehung bekämpft werden, was auch mit den Haushaltskonsolidierungsbemühungen
in Einklang steht. Spanien hat einige Maßnahmen getroffen, um der durch die
Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur Fremdverschuldung
entgegenzuwirken, doch müssen angesichts der hohen Verschuldung des privaten
Sektors weitere Anstrengungen unternommen werden. (11) Das Anpassungsprogramm für den
Finanzsektor verläuft plangemäß. So wurden insbesondere die notwendigen
Rekapitalisierungen vorgenommen und wurde die Vermögensverwaltungsgesellschaft
Sareb errichtet. Bankenumstrukturierungen im Rahmen der Beihilfevorschriften
werden in den kommenden Jahren aufmerksam verfolgt werden müssen. Um den
Finanzierungs- und Liquiditätsengpässen der Unternehmen entgegenzuwirken, hat
Spanien 2012 in großem Umfang gewerbliche Schulden des Staates bei Unternehmen
beglichen (27,3 Mrd. EUR) und verschiedene Initiativen eingeleitet,
um die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen zu diversifizieren. Dieser
Plan zur Rückzahlung gewerblicher Schulden des Staates soll 2013 ausgeweitet werden.
(12) Die Lage am Arbeitsmarkt ist
nach wie vor kritisch. Die Neuausrichtung der Wirtschaft weg von
Binnennachfrage und Bauwirtschaft bei verkrusteten Marktstrukturen und einem
Missverhältnis zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage ist einer der
Gründe dafür, dass die Arbeitslosenquote Anfang 2013 auf 27 %
gestiegen ist. Besonders besorgniserregend ist der merkliche Anstieg der
Jugendarbeitslosigkeit auf 56 % und die steigende Zahl der
Langzeitarbeitslosen, die Ende 2012 44,4 % der Arbeitslosen insgesamt ausmachten.
Die vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich infolge der
Arbeitsmarktreform 2012 nun allmählich die firmeninterne Flexibilität erhöht,
dass die Kosten bei Entlassungen etwas sinken und sich die Lohnzurückhaltung
erhöht. Dem nationalen Reformprogramm zufolge soll die Reform im Juli 2013
bewertet und an ihren erklärten Ziele gemessen werden, um diese
erforderlichenfalls zu ergänzen. Die Reformen bei der aktiven
Arbeitsmarktpolitik kommen langsamer voran als geplant und die öffentliche
Arbeitsverwaltung selbst muss noch modernisiert und verstärkt werden, wie auch
die jüngst beschlossene Zulassung privater Arbeitsvermittlungsstellen und die
Zusammenarbeit zwischen nationaler und regionaler Arbeitsverwaltung (Single Job
Portal) erst noch voll operationell werden müssen. (13) Dass ein großer Teil der
Arbeitslosen (35 %) nicht über eine Berufsqualifikation verfügt und
allgemeine und berufliche Bildung nicht ausreichend arbeitsmarktrelevant sind,
trägt zur hohen Jugendarbeitslosigkeit und zur Langzeitarbeitslosigkeit bei.
Die im März 2013 für den Zeitraum 2013 bis 2016 vorgelegte nationale
Strategie für Jugendbeschäftigung und Unternehmertum enthält eine Reihe kurz-
und längerfristiger Maßnahmen, die die Beschäftigungsmöglichkeiten für junge Menschen
verbessern sollen. Gleichzeitig wurde die duale Berufsausbildung eingeführt und
sind entsprechende Pilotprojekte bereits 2012 angelaufen. Darüber hinaus wird
im nationalen Reformprogramm 2013 die Bedeutung einer zügigen Umsetzung
der Bildungsreform und einer Verbesserung der Qualität von allgemeiner und
beruflicher Bildung insgesamt unterstrichen. (14) Vor allem die Lage am
Arbeitsmarkt, aber auch die eingeschränkte Wirksamkeit des Sozialsystems bei
der Eindämmung von Armut sind verantwortlich dafür, dass Spanien bei den
Hauptindikatoren zur Messung von Armut und sozialer Ausgrenzung unter dem
EU-Durchschnitt liegt, wobei Kinder am stärksten gefährdet sind. Hier sind bei
der Ausarbeitung neuer Maßnahmen insgesamt keine nennenswerten Verbesserungen
zu verzeichnen. Das nationale Reformprogramm enthält keinerlei Informationen
über Inhalt oder Zeitplanung für die Annahme des nationalen Aktionsplans für
soziale Integration 2013 bis 2016. Die Hauptaufgabe besteht darin, Ziele und
Ressourcen innerhalb eines angemessenen politischen Rahmens zu rationalisieren,
die Steuerung und interinstitutionelle Koordinierung auf nationaler, regionaler
und kommunaler Ebene zu verbessern, die Verfahren für Sozialhilfesuchende zu
vereinfachen und Mobilitätshindernisse zu prüfen. Bei den Maßnahmen zur
Bekämpfung der Kinderarmut und zur verbesserten Unterstützung von Familien sind
gewisse Fortschritte zu verzeichnen. (15) Unzureichende
Rahmenbedingungen für Unternehmen, wie eine Segmentierung des Inlandsmarkts
oder Eintrittsschranken in Dienstleistungsbranchen stehen der Schaffung von
Arbeitsplätzen im Wege, und die Reformen in diesem Bereich kommen langsamer
voran als im Reformprogramm vom September 2012 vorgesehen. Der erste
Entwurf des Gesetzes über die Einheit des Marktes wurde im Januar 2013 von
der Regierung beschlossen und soll Ende 2013 endgültig vom Parlament
verabschiedet werden. Im nationalen Reformprogramm 2013 wird erneut
zugesagt, bis Ende Juni 2013 einen ersten Entwurf des Gesetzes über
freiberufliche Dienstleistungen vorzulegen und das Gesetz über Unternehmertum
und Internationalisierung der Unternehmen bis Ende 2013 endgültig zu
verabschieden. Über diese Reformen hinaus sollten Marktein- und –austritt
weiter erleichtert werden und sollte zu diesem Zweck insbesondere der für die
Zulassung eines Unternehmens notwendige Zeitraum verkürzt und der
Insolvenzrahmen überarbeitet werden. Darüber hinaus sollten
regulierungsbedingte und sonstige Hindernisse für das Wachstum von Unternehmen
in Angriff genommen werden. So wird der Wettbewerb im Einzelhandel trotz der
jüngsten Reformen nach wie vor durch Markteintrittsschranken für großflächige
Fabrikverkaufsstellen beschränkt. Im September 2012 hat die Regierung
einen Gesetzesentwurf angenommen, demzufolge die nationale Wettbewerbsbehörde
mit Aufsichts- und Regulierungsbehörden aus sechs Wirtschaftszweigen
zusammengelegt und zu einer einzigen Einrichtung — der Nationalen Kommission
für Märkte und Wettbewerb (CNMC) — verschmolzen werden soll. Ziel dieser Reform
ist die einheitliche Anwendung der Wettbewerbsgrundsätze in den verschiedenen
Wirtschaftszweigen. Die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von
Hypothekenzinsen und Tilgungen im Jahr 2012 war ein wesentlicher Schritt,
um die Anreize für den Wohnimmobilienerwerb zu mindern, doch stecken die
Bemühungen zur Schaffung eines größeren und effizienteren Mietmarkts, der auch
die Arbeitskräftemobilität erhöhen würde, noch in den Anfängen. (16) Das Tarifdefizit im
Elektrizitätssektor, das für den Haushalt mit potenziell erheblichen Eventualverpflichtungen
verbunden ist und nicht unerhebliche makroökonomische Risiken birgt, wurde noch
nicht endgültig beseitigt, denn die 2012 und Anfang 2013 vorgelegten
Maßnahmen sind als unzureichend anzusehen. Im nationalen
Reformprogramm 2013 kündigt die Regierung bis Ende Juni 2013 die
Vorlage eines Gesetzesentwurfs zur weiteren Reformierung des
Elektrizitätssektors an. Der Wettbewerb im Endkundenstrommarkt lässt sich noch
weiter verbessern. Transportinfrastruktur ist reichlich vorhanden, doch besteht
Spielraum, um bei der Investitionsauswahl strengere Kriterien anzulegen und der
effizienten Wartung bestehender Netze Vorrang einzuräumen. Die Einrichtung der
geplanten unabhängigen Beobachtungsstelle wäre in dieser Hinsicht hilfreich. Im
Eisenbahngüter- und Personenschienenverkehr bestehen technische und rechtliche
Hindernisse, die Wettbewerb verhindern. (17) Angesichts der
hochgradig dezentralen staatlichen Organisation muss die Koordinierung zwischen
den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen verstärkt werden, um sowohl Kosten
zu senken als auch den Bürokratieaufwand für Unternehmen und private Haushalte
zu begrenzen. Zu diesem Zweck wurden oder werden verschiedene Initiativen
durchgeführt. So wurde insbesondere im Februar 2013 von der Regierung ein
Gesetzesentwurf zur Reform der Kommunalverwaltungen vorgelegt (der vom
Parlament bis Ende 2013 verabschiedet werden soll) und wurde ein Ausschuss
für die Reform der öffentlichen Verwaltung eingesetzt. Dieser soll bis Ende
Juni 2013 Vorschläge für eine Reform der öffentlichen Verwaltung vorlegen.
Die Justizreform läuft bereits, wenngleich bei einigen Maßnahmen erhebliche
Verzögerungen zu verzeichnen sind und die Effizienz der spanischen Justiz nach
wie vor gesteigert werden kann. (18) Im Rahmen des Europäischen Semesters
hat die Kommission die Wirtschaftspolitik Spaniens umfassend analysiert. Sie
hat das Stabilitätsprogramm und das nationale Reformprogramm bewertet. Dabei
hat sie angesichts der Notwendigkeit, die wirtschaftspolitische Steuerung der
Europäischen Union insgesamt durch auf EU-Ebene entwickelte Vorgaben für
künftige nationale Entscheidungen zu verstärken, nicht nur deren Relevanz für
eine auf Dauer tragfähige Haushalts-, Sozial- und Wirtschaftspolitik in
Spanien, sondern auch deren Übereinstimmung mit EU-Vorschriften und -Leitlinien
berücksichtigt. Ihre Empfehlungen im Rahmen des Europäischen Semesters spiegeln
sich in den nachstehenden Empfehlungen 1 bis 10 wider. (19) Vor dem Hintergrund dieser
Bewertung hat der Rat das Stabilitätsprogramm Spaniens geprüft; seine
Stellungnahme[10]
hierzu spiegelt sich insbesondere in der nachstehenden Empfehlung 1 wider. (20) Vor dem Hintergrund der
eingehenden Überprüfung durch die Kommission und dieser Bewertung hat der Rat
das nationale Reformprogramm und das Stabilitätsprogramm geprüft. Die Bewertung
führt zu dem Schluss, dass die vorgeschlagene Reformagenda umfassend ist und in
die richtige Richtung geht. Gleichzeitig wird darin unterstrichen, dass die
noch ausstehenden Reformen schnellstmöglich beschlossen und wirksam umgesetzt
werden müssen, damit sie die erwarteten positiven Wirkungen entfalten können.
Seine Empfehlungen gemäß Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1176/2011
spiegeln sich in den nachstehenden Empfehlungen 1, 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 9
wider. (21) Im Rahmen des Europäischen
Semesters hat die Kommission darüber hinaus die Wirtschaftspolitik des
Euro-Währungsgebiets als Ganzes analysiert. Ausgehend davon hat der Rat
spezifische Empfehlungen an die Mitgliedstaaten gerichtet, deren Währung der
Euro ist. Auch bei diesen Empfehlungen sollte Spanien eine vollständige und
zügige Umsetzung sicherstellen - EMPFIEHLT, dass Spanien in den Jahren
2013 bis 2014 1. die in der VÜD-Empfehlung des
Rates verlangte strukturelle Konsolidierung durchführt, um die Korrektur des
übermäßigen Defizits bis 2016 zu gewährleisten; zu diesem Zweck die in den
Haushaltsplänen 2013 festgelegten Maßnahmen auf allen staatlichen Ebenen
umsetzt und die mittelfristige Haushaltsstrategie durch ausreichend ausgeführte
strukturelle Maßnahmen für die Jahre 2014 bis 2016 untermauert. Voraussetzung
für eine dauerhafte Korrektur der finanzpolitischen Ungleichgewichte ist die
glaubwürdige Umsetzung ehrgeiziger Strukturreformen, die die
Anpassungskapazität erhöhen und Potenzialwachstum und Beschäftigung steigern
würden; die strukturelle Anpassung nach Korrektur des übermäßigen Defizits in
angemessenem Tempo fortsetzt, um das mittelfristige Ziel bis 2018 zu erreichen;
eine strenge und transparente Durchsetzung der im
Haushaltsstabilisierungsgesetz vorgesehenen Präventiv- und Korrekturmaßnahmen
gewährleistet; bis Ende 2013 einen unabhängigen Rat für Finanzpolitik einsetzt,
der Analysen durchführt, Ratschläge erteilt und die Übereinstimmung der
Haushaltspolitik mit den nationalen und den EU-Haushaltsvorschriften überwacht;
die Wirksamkeit und Qualität der öffentlichen Ausgaben auf allen
staatlichen Ebenen verbessert und bis März 2014 eine systematische
Überprüfung größerer Ausgabenposten vornimmt; die Kostenwirksamkeit des
Gesundheitswesens bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Zugangs für
benachteiligte Gruppen erhöht und zu diesem Zweck beispielsweise die
Arzneimittelausgaben der Krankenhäuser senkt, die Koordinierung zwischen den
einzelnen Arten von Pflegeleistungen verstärkt und die Anreize für einen
effizienten Ressourceneinsatz verbessert; Maßnahmen zum Abbau der staatlichen
Zahlungsrückstände ergreift, ein weiteres Auflaufen solcher Rückstände
verhindert und regelmäßig Angaben zu den ausstehenden Beträgen veröffentlicht;
zur Verringerung von Preisträgheiten bei den öffentlichen Ausgaben und
Einnahmen das Gesetz zum Abbau der Indexierung so rechtzeitig verabschiedet,
dass es Anfang 2014 in Kraft ist, und zusätzliche Schritte zur
Beschränkung der Anwendung von Indexierungsklauseln in Betracht zieht; bis Ende
2013 die Frage des Nachhaltigkeitsfaktors abschließend regelt, um die
langfristige finanzielle Stabilität des Rentensystems zu gewährleisten, und zu
diesem Zweck u. a. vorsieht, dass das Rentenalter parallel zur
Lebenserwartung ansteigt; 2. das Steuersystem bis
März 2014 einer systematischen Überprüfung unterzieht; eine weitere
Einschränkung der Steuervergünstigungen bei der direkten Besteuerung ins Auge
fasst, die Möglichkeiten zur weiteren Begrenzung der Anwendung ermäßigter
Mehrwertsteuersätze prüft und zusätzliche Schritte bei den Umweltsteuern,
insbesondere den Kraftstoffsteuern einleitet; weitere Maßnahmen trifft, um der
durch die Unternehmensbesteuerung bedingten Tendenz zur Fremdverschuldung
entgegenzuwirken; den Kampf gegen Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit
intensiviert; 3. im Finanzsektor das Programm
zur Rekapitalisierung der Finanzinstitute umsetzt, einschließlich der im
November 2012 beschlossenen Maßnahmen zur Förderung von
Vermittlungstätigkeiten von Nichtbanken; 4. die Bewertung der 2012 durchgeführten
Arbeitsmarktreform einschließlich all ihrer Ziele und Maßnahmen bis
Juli 2013 zum Abschluss bringt und erforderlichenfalls bis
September 2013 Änderungen vorlegt; bis Juli 2013 den nationalen
Beschäftigungsplan 2013 verabschiedet und die aktive Arbeitsmarktpolitik
zügig einer ergebnisorientierten Reform unterzieht und zu diesem Zweck
u. a. die Zielgruppenorientierung und Wirksamkeit der Leitlinien
verstärkt; die öffentliche Arbeitsverwaltung verstärkt und modernisiert, um
eine wirksame und individuelle Unterstützung der Arbeitslosen zu gewährleisten,
die dem jeweiligen Profil und Weiterbildungsbedarf Rechnung trägt; die
Wirksamkeit von Umschulungs- und Schulungsprogrammen für ältere und gering
qualifizierte Arbeitnehmer erhöht; das einheitliche Job-Portal voll und ganz
einsatzfähig macht und die Etablierung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen
und privaten Vermittlungsstellen beschleunigt, damit diese bereits 2013
operativ ist. 5. die in der Strategie für
Jugendbeschäftigung und Unternehmertum 2013-2016 dargelegten Maßnahmen zur
Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit beispielsweise durch eine
„Jugendgarantie“ umsetzt und ihre Wirksamkeit überwacht; seine Bemühungen um
größere Arbeitsmarktrelevanz der allgemeinen und beruflichen Bildung, um Verringerung
der Schulabbrecherquoten und um Verbesserung des lebenslangen Lernens fortsetzt
und zu diesem Zweck insbesondere die duale Berufsausbildung über die
derzeitigen Pilotphase hinaus verlängert und bis Ende 2013 ein System zur
umfassenden Überwachung schulischer Leistungen einführt; 6. die zur Verringerung der Zahl
der von Armut und/oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen erforderlichen
Maßnahmen beschließt und umsetzt, indem es verstärkt auf eine aktive
Arbeitsmarktpolitik zurückgreift, um die Beschäftigungsfähigkeit
arbeitsmarktfernerer Menschen zu verbessern, und indem es die
Zielgruppenorientierung sowie die Effizienz und Wirksamkeit sozialer Maßnahmen,
einschließlich der Dienste zur Unterstützung von Familien, verstärkt; 7. das Gesetz zur Einheit des
Marktes so rasch wie möglich verabschiedet und umsetzt und alle für dessen
zügige Umsetzung erforderlichen ergänzenden Maßnahmen vorantreibt; die Wirksamkeit,
Autonomie und Unabhängigkeit der neu geschaffenen Regulierungsbehörde
sicherstellt; bis Ende 2013 das Gesetz über freiberufliche Vereinigungen
und Dienstleistungen und das Gesetz über Unternehmertum verabschiedet und
umsetzt; die Förderregelungen für Unternehmen, die eine Internationalisierung
anstreben, neuordnet und bündelt; die Zahl der Zulassungsverfahren auch für
industrielle Tätigkeiten verringert und die Verfahren verkürzt, und
„Expresszulassungen“ über den Einzelhandel hinaus ausweitet; die
Insolvenz-Rahmenregelungen für juristische und natürliche Personen überarbeitet
und in diesem Zusammenhang auch die persönliche Haftung von Unternehmern
beschränkt und fehlgeschlagenen Unternehmungen einen zweiten Versuch
erleichtert; ungerechtfertigte Beschränkungen für die Errichtung großflächiger
Einzelhandelsgeschäfte beseitigt; bis März 2014 die Wirksamkeit des
Regulierungsrahmens zur Förderung der Entwicklung des Mietimmobilienmarkts
überprüft; 8. das Tarifdefizit im
Elektrizitätssektor beseitigt, indem es bis Ende 2013 eine Strukturreform
für diesen Sektor beschließt und umsetzt; seine Bemühungen um vollständige
Zusammenschaltung mit den Gas- und Stromnetzen der Nachbarländer intensiviert;
die aus der unrentablen Verkehrsinfrastruktur resultierende
Eventualverbindlichkeit für die öffentlichen Finanzen verringert; für künftige
größere Infrastrukturprojekte eine unabhängige nationale Bewertung vorsieht;
Maßnahmen zur Gewährleistung eines wirksamen Wettbewerbs im Eisenbahngüter- und
Personenschienenverkehr einleitet; 9. die Reform der
Kommunalverwaltung dem vorgelegten Zeitplan entsprechend beschließt und bis
Oktober 2013 einen Plan zur Erhöhung der Effizienz der öffentlichen
Verwaltung insgesamt vorlegt; die Reformen zur Steigerung der Effizienz der
Justiz beschließt und umsetzt. Geschehen zu Brüssel am […] Im
Namen des Rates Der
Präsident/Die Präsidentin [1] ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 1. [2] ABl. L 306 vom 23.11.2011, S. 25. [3] COM(2013) 359 final. [4] P7_TA(2013)0052 und P7_TA(2013)0053. [5] Beschluss 2013/208/EU des Rates vom 22. April 2013. [6] COM(2012) 750 final. [7] COM(2012) 751 final. [8] SWD(2013) 116 final. [9] Konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige und sonstige
befristete Maßnahmen nach Neuberechnungen der Kommissionsdienststellen anhand
der Programmdaten unter Anwendung der gemeinsamen Methodik. [10] Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1466/97.