BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ZEHNTER BERICHT ÜBERBLICK ÜBER HANDELSSCHUTZVERFAHREN VON DRITTLÄNDERN GEGEN DIE EUROPÄISCHE UNION FÜR DAS JAHR 2012 /* COM/2013/0217 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT ZEHNTER BERICHT
ÜBERBLICK ÜBER HANDELSSCHUTZVERFAHREN VON DRITTLÄNDERN GEGEN DIE EUROPÄISCHE
UNION FÜR DAS JAHR 2012
1.
Einleitung
Ausführer aus der
EU sind weiterhin von handelspolitischen Schutzmaßnahmen betroffen, die von
Drittländern eingeführt werden. Solche Maßnahmen sind nach den Regeln der WTO
grundsätzlich zulässig, sie werden jedoch zu protektionistischen Instrumenten,
wenn sie nicht ordnungsgemäß angewandt werden. Von den Staats- und Regierungschefs
der G20 wurde unter anderem der Verzicht auf protektionistische Maßnahmen
zugesagt. Von der EU werden
handelspolitische Schutzmaßnahmen ebenfalls eingesetzt, sie betreffen jedoch
nur einen sehr kleinen Teil der Einfuhren. Überdies legt die EU, wenn sie die
Einführung von Maßnahmen in Erwägung zieht, strengere Maßstäbe an als andere
WTO-Mitglieder, da vor der Verabschiedung der Maßnahmen zusätzliche Kriterien
(sogenannte WTO-plus-Verpflichtungen) erfüllt sein müssen. Neben der
Anwendung hoher Qualitätsstandards bei ihren eigenen Untersuchungen besteht die
Rolle der Kommission darin, die Aktivitäten von Drittländern zu überwachen,
wenn sie handelspolitische Schutzmaßnahmen gegen Ausfuhren der EU einsetzen,
und einzugreifen, wenn die Regeln der WTO nicht eingehalten werden. Dies
geschieht beispielsweise durch technische Interventionen im Rahmen laufender
Untersuchungen. Bei wichtigen Problemen, für die keine andere Lösung gefunden
wird, können als letzte Möglichkeit die WTO-Streitbeilegungsverfahren in
Anspruch genommen werden. Nach einem steilen
Anstieg der Zahl der Untersuchungen in den Jahren 2008 und 2009 haben
entsprechende Aktivitäten gegen Ausfuhren der EU in den allerletzten Jahren
zwar nicht weiter zugenommen, doch werden die Fälle komplexer, und es kamen in
den letzten Jahren weitere Anwender der Instrumente hinzu. Dies machte im Jahr 2012
eine sorgfältige Überwachung und eine immer intensivere Tätigkeit erforderlich. In diesem Bericht
werden für 2012 die allgemeinen Trends, die festgestellten Probleme und die
erzielten Ergebnisse aufgezeigt. Der Anhang zum Bericht enthält ferner für die
wichtigsten Anwender der Instrumente eine ausführliche Analyse von Trends und
Einzelfällen.
2.
Allgemeine Trends
Ende 2012 waren
insgesamt 138 Maßnahmen in Kraft, die Zahl blieb damit gegenüber
dem Vorjahr relativ stabil. Die Zahl der geltenden Maßnahmen hatte sich 2012
somit stabilisiert, nachdem es im Zeitraum 2010-2011 zu einen beträchtlichen
Anstieg von 123 auf 146 Maßnahmen gekommen war. Wie in den vorigen
Jahren handelte es sich größtenteils um Antidumpingmaßnahmen (94), während
Schutzmaßnahmen immer noch ein Drittel aller Maßnahmen ausmachen. Hierzu sei
jedoch angemerkt, dass nicht alle diese Schutzmaßnahmen Ausfuhren aus der EU
direkt betreffen. Da Schutzmaßnahmen gegen alle Ursprungsländer verhängt
werden, erscheinen alle in der Statistik, auch wenn es keine oder nur
geringfügige Ausfuhren aus der EU gibt. Indien machte 2012
von dem Instrument so regen Gebrauch (siehe weiter unten), dass es mit 21 geltenden
Maßnahmen gegen die EU inzwischen den bisherigen angestammten Spitzenreiter,
nämlich die Vereinigten Staaten (18), übertrifft. China blieb mit 16 Maßnahmen
an dritter Stelle, während andere bedeutende Anwender des Instruments wie
Brasilien und die Türkei ihre geltenden Maßnahmen gegen die EU auf je zehn
verringert haben. Insgesamt wurden 2012
20 neue Maßnahmen eingeführt. Dies ist weit weniger als im Jahr 2011 (36),
das allerdings, insbesondere wegen der zahlreichen Schutzmaßnahmen (22), die in
diesem Jahr eingeführt wurden, eine Ausnahme darstellt. 2012 hielt sich die
Zahl der neuen Schutzmaßnahmen in engeren Grenzen (8), und die Zahl der neuen
Antidumpingmaßnahmen (12) war vergleichbar mit dem Vorjahr. Wie zu erwarten war
Indien mit der Einführung von 7 neuen Maßnahmen (6 Antidumpingmaßnahmen
und 1 Schutzmaßnahme) der aktivste Akteur. 2012 wurden 37
neue Untersuchungen eingeleitet, gegenüber 33 im Jahr 2011. Hierzu sei
darauf hingewiesen, dass etwa die Hälfte dieser Untersuchungen in den letzten
beiden Monaten des Jahres eingeleitet wurden, d. h. der Großteil des
Überwachungsaufwandes für diese Untersuchungen wird im Jahr 2013 anfallen. Das
aktivste Land war Indonesien (6 Untersuchung zur Einführung von
Schutzmaßnahmen), es folgten China, Ägypten und die Türkei (je 4 neue
Untersuchungen). Diese neuen Untersuchungen betrafen meistenteils
Schutzmaßnahmen (23).
3.
Anhaltende Probleme
Obwohl die
Interventionen der Kommission zur Lösung einer Reihe von Problemen beitrugen
und in einigen Ländern zu verbesserten Standards führten, bestehen viele in der
Vergangenheit aufgezeigte Probleme weiterhin. Die Kommission legt bei ihren
eigenen Untersuchungen hohe Standards zugrunde und erwartet, dass vergleichbare
Standards auch in Drittländern angewandt werden. Die grundlegenden Regeln der
WTO sollten streng eingehalten werden, damit unbegründete Beschränkungen des
Marktzugangs für EU-Wirtschaftszweige in Nichtmitgliedstaaten vermieden werden. Die wichtigsten
nach wie vor ungelösten Probleme sind folgende:
3.1.
Unangemessener Einsatz der Instrumente
Bereits seit
einigen Jahren gibt es eindeutige Anzeichen dafür, dass Untersuchungen zur
Einführung handelspolitischer Schutzinstrumente von Drittländern als
Vergeltungsmaßnahme für Maßnahmen eingeleitet wurden, die von der EU verhängt
wurden, und nicht in begründeten Fällen anhand eines ordnungsgemäß mit Beweisen
versehenen Antrags des betreffenden einheimischen Wirtschaftszweigs.
Beispielsweise wurden in der Vergangenheit Maßnahmen gegen aus der EU
ausgeführte Waren verhängt, die denen ähnelten, die zuvor Gegenstand von
Untersuchungen der EU gewesen waren; dies geschah immer kurz nach der
Einführung von Maßnahmen durch die EU. In diesem
Zusammenhang gibt es Hinweise darauf, dass die Volksrepublik China auch im Jahr
2012 mit dem Einsatz handelspolitischer Schutzinstrumente auf gegen sie
gerichtete Untersuchungen reagiert hat. Die Presse berichtete von einem
weiteren Beispiel aus dem Jahr 2012: China leitete eine kombinierte
Antidumping- und Antisubventionsuntersuchung gegen Einfuhren von Polysilizium
aus der EU ein und reagierte damit höchstwahrscheinlich auf die Einleitung der
Untersuchung gegen Solarpaneele aus China durch die EU. Die Vereinigten Staaten
standen nach der Einführung von Maßnahmen gegen Solarpaneele aus China vor
genau demselben Problem. Ein solcher
Gebrauch des Instruments ist nicht akzeptabel, denn er stützt sich nicht auf
den echten Antrag eines angeblich geschädigten Wirtschaftszweigs, der sich
unlauterem Wettbewerb ausgesetzt sieht, sondern verfügt wahrscheinlich nur über
eine dürftige sachliche und rechtliche Grundlage. Die Kommission hat sich mit
diesem Problem sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene im Rahmen
der Untersuchungen befasst. In Ermangelung einer sinnvollen Antwort auf ihre
Bedenken hatte sie keine andere Wahl, als auf das Streitbeilegungsverfahren der
WTO zurückzugreifen. Die Kommission beantragte 2012 die Einsetzung eines Panels
zu den Maßnahmen Chinas gegen Röntgenscanner (eingeführt als Reaktion auf die
EU-Maßnahmen gegen die gleiche Ware). Wie weiter unten erläutert, gewann die
Kommission diesen Rechtsstreit, und es besteht die Hoffnung, dass China seine
Praxis in Zukunft ändert. Solange dies nicht der Fall ist, wird die Kommission
weiterhin energisch intervenieren, wenn nötig auch auf WTO-Ebene.
3.2.
Einsatz von Schutzmaßnahmen
Die Zahl der
eingeführten Schutzmaßnahmen ging 2012 erheblich zurück. Dies ist sicherlich
eine positive Entwicklung, doch die hohe Zahl neuer Untersuchungen zur
Einführung von Schutzmaßnahmen bleibt besorgniserregend. Positiv ist zu
vermerken, dass Schutzmaßnahmen in einer Reihe von Fällen, auch als Folge der
Interventionen der Kommission, vermieden werden konnten. Die Lage ist
allerdings auch in diesen Fällen weiterhin problematisch, da immer noch zu
viele Untersuchungen auf mangelhafter Grundlage eingeleitet werden; diese
schaffen Unsicherheit am Markt und üben so während ihrer Dauer auch ohne, dass
Maßnahmen verhängt werden, einen negativen Einfluss auf die Handelsströme aus.
Die Kommission tritt daher weiterhin für ein strengeres Vorgehen bei der
Einleitung von Untersuchungen zur Einführung von Schutzmaßnahmen ein. Im Jahr 2012
machten einige Länder reichlichen Gebrauch vom Instrument der Schutzmaßnahme.
Dies gilt insbesondere für Indonesien (6 neue Untersuchungen 2012, 3 im
Jahr 2011 und 5 im Jahr 2010), Ägypten (4 neue Untersuchungen 2012) und die
Eurasische Zollunion, bestehend aus Russland, Weißrussland und Kasachstan (3 neue
Untersuchungen 2012). Die letztgenannten Untersuchungen könnten die größten
Auswirkungen auf die EU-Mitgliedstaaten haben, nicht zuletzt wegen der
Bedeutung der Märkte und ihrer geografischen Nähe, die die Handelsströme
ebenfalls beeinflusst. Die von Indonesien und Ägypten eingeleiteten
Untersuchungen sind wirtschaftlich weniger bedeutsam, erfordern aber gleichwohl
sorgfältige Beobachtung, da sie von einer besorgniserregenden Tendenz beim
Einsatz von Schutzmaßnahmen zeugen.
3.3.
Mangel an Transparenz
Der Mangel an
Transparenz ist weiter ein gewichtiger Anlass zur Sorge, sowohl in der
Einleitungsphase als auch bei der Bekanntgabe der Untersuchungsergebnisse. Es
handelt sich natürlich um ein wesentliches Problem, da die Parteien auf diese
Weise ihre Verteidigungsrechte nicht wahrnehmen können und Zweifel an der
ordnungsgemäßen Anwendung der Regeln aufkommen. Die Kommission
sucht durch ihre Interventionen beständig die Situation in den jeweiligen
Fällen zu verbessern und nutzt hierfür möglichst die bilateralen Kanäle zur
technischen Kommunikation, die mit einigen Ländern im Interesse einer größeren
Transparenz eingerichtet wurden.
4.
Die wichtigsten Erfolge
In den letzten
Jahren musste die Kommission zur Lösung einiger wichtiger, das System
betreffender Probleme gelegentlich auf das Streitbeilegungsverfahren der WTO
zurückgreifen. Panelverfahren erfordern beträchtliche Ressourcen, sind sehr
zeitaufwändig, und die Ergebnisse machen sich oft erst Jahre nach dem Verfahren
bemerkbar. Im Zusammenhang mit den hier behandelten Problemen wurden im letzten
Jahr einige bedeutende positive Ergebnisse erzielt. Im Zuge der langwierigen
Streitigkeiten mit den Vereinigten Staaten wurde die Praxis des sogenannten
Zeroing (siehe den Bericht über das letzte Jahr) abgeschafft, und in dem
jüngeren Streit mit China konnte die nicht hinnehmbare Praxis der
Vergeltungsmaßnahmen beendet werden. Die Lösung dieser Streitfälle hatte
direkte Auswirkungen auf anhängige Fälle und geltende Maßnahmen, dürfte sich
aber auch in Zukunft als hilfreich erweisen, da es sich hier um systeminhärente
Probleme handelte. Zusätzlich zur
Lösung systeminhärenter Probleme griff die Kommission auch fast immer in
Untersuchungen ein, wenn ein klares Interesse von Wirtschaftszweigen der EU
vorlag. Dies zeitigte Erfolge in einer Reihe von Fällen. Die positiven
Auswirkungen der systematischen Interventionen sowie der regelmäßigen
bilateralen Kontakte mit Drittländern zur Förderung hoher Standards bei
Untersuchungen im Zusammenhang mit handelspolitischen Schutzmaßnahmen stehen
ebenfalls außer Frage, sind aber sehr schwer zu messen. Die Kommission
erhielt zudem regelmäßig positive Rückmeldungen aus der Wirtschaft für die
Leitlinien und die gewährte Unterstützung, auch wenn die Verhängung von
Maßnahmen nicht immer vermieden werden konnte. Im Folgenden
finden sich einige positive Einzelergebnisse des Jahres 2012. China – Panelbericht über Maßnahmen gegen Röntgenscanner Die Kommission
hatte beschlossen, gegen die chinesischen Antidumpingzölle auf Einfuhren von
Röntgenscannern (Zollsätze von 33,5 % bis 71,8 %) vorzugehen, da
diese Maßnahmen ihrer Ansicht nach rechtlich unbegründet waren und eine
Vergeltungsmaßnahme für das Verfahren der EU betreffend Frachtkontrollgeräte
aus China darstellten. Das Anfang 2012 eingesetzte WTO-Panel legte im November 2012
einen Zwischenbericht mit seinen Schlussfolgerungen über die Vorbringen der EU
vor. Der Zwischenbericht wurde durch den im Februar 2013 veröffentlichten
Abschlussbericht bestätigt. Dieser bedeutet einen klaren Sieg der EU, denn es wird darin bestätigt,
dass China gegen mehrere Vorschriften des WTO-Antidumpingübereinkommens verstoßen
hat. Insbesondere setzte sich die EU mit ihrem Vorbringen durch, dass die von
China vorgenommene Schadensuntersuchung nicht objektiv gewesen sei, und das
Panel stimmte den meisten verfahrenstechnischen Vorbringen der EU zu, wobei es
auch bestätigte, dass China durch die nicht erfolgte Offenlegung in der
öffentlich zugänglichen Akte, in der endgültigen Feststellung und in der
öffentlichen Bekanntmachung gegen die Transparenzregeln verstoßen hat. Die Feststellungen des Panels haben systemrelevante Bedeutung, da sie
häufig wiederkehrende Merkmale der von China durchgeführten Untersuchungen
betreffen. Der Ausgang ist somit eindeutig positiv für die EU und sollte sich
in der Zukunft ebenfalls positiv auswirken. Untersuchung Brasiliens betreffend Wein – Einstellung ohne Maßnahmen Im März 2012
leitete Brasilien eine Untersuchung zur Einführung von Schutzmaßnahmen gegen
Weineinfuhren ein. Der Fall war wirtschaftlich bedeutsam, da Ausfuhren im
Wert von jährlich über 85 Mio. EUR (Spanien, Portugal, Italien
und Frankreich) möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen worden wären und der
brasilianische Markt weiter wächst. Bei einer eingehenden Analyse des Falls
stellte die Kommission erhebliche Schwächen insbesondere bei der Definition des
einheimischen Wirtschaftszweigs und bei den die Schädigung und ihre Ursachen
betreffenden Aspekten fest. Die Kommission gab hierzu umfangreiche
Stellungnahmen ab und nahm an der öffentlichen Anhörung in Brasilia im Juni 2012
teil. Die Untersuchung wurde schließlich im Oktober 2012 ohne die Einführung
von Maßnahmen eingestellt, ein positives Ergebnis, zu dem die energischen
Interventionen der Kommission, die sehr gute Koordinierung mit den betroffenen
Mitgliedstaaten, der Wirtschaftszweig und die in diesem Fall ebenfalls sehr
aktiven Einführer in Brasilien allesamt beigetragen hatten. Russland-Weißrussland-Kasachstan – Einstellung ohne Maßnahmen Am 1. Februar
2012 nahm die Eurasische Wirtschaftskommission (Eurasian Economic Commission,
EAEC), die Rechtsnachfolgerin der Kommission der Zollunion, ihre Tätigkeit auf;
auf sie gingen am 6. Juli 2012 letztlich alle Untersuchungen der
nationalen Behörden Russlands, Weißrusslands und Kasachstans über. Diese neue
Behörde leitete zahlreiche neue Verfahren ein, und die Kommission intervenierte
laufend, um die festgestellten rechtlichen Schwächen aufzuzeigen. In diesem
Zusammenhang wurde die am 31. August 2011 von Russland eingeleitete und
später an die EAEC übertragene Untersuchung zur Einführung einer Schutzmaßnahme
betreffend Graphitelektroden am 30. August 2012 ohne die Einführung
irgendeiner Schutzmaßnahme eingestellt. Die Kommission hatte aktiv in das
Verfahren eingegriffen, in dem es für die EU um Ausfuhren im Wert von etwa 25 Mio EUR
pro Jahr ging. Israel – Maßnahmen vermieden In den letzten Jahren hat sich Israel zu einem relativ häufigen
Verwender des Antidumpinginstruments gegen die EU entwickelt (Einleitung von 8 Untersuchungen
seit 2009). Mehrere Widersprüche zu WTO-Regeln wurden aufgedeckt, darunter
einige sehr schwerwiegender Art und einige grundlegender Art. Angesichts der
systeminhärenten Beschaffenheit der ermittelten Probleme intervenierte die
Kommission in allen Fällen. 2011 wurden zwei Untersuchungen ohne Maßnahmen
eingestellt, und 2012 konnten Maßnahmen erneut in zwei Fällen vermieden werden
(jährliche Ausfuhren im Wert von etwa 20 Mio. EUR),
obwohl die Untersuchungsbehörden in einem dieser Fälle (Mixer für
Nahrungsmittel) die Einführung von Maßnahmen vorschlugen. Eine aufmerksame
Überwachung wird jedoch nach wie vor erforderlich sein, da weitere
Untersuchungen laufen und die Probleme (z. B. unsinnige nicht vertrauliche
Anträge) leider fortbestehen.
5.
Schlussfolgerung
Die Kommission
legt in ihren eigenen Untersuchungen hohe Standards an und erwartet dies auch
von Drittländern. In diesem Zusammenhang ist systematisches Eingreifen
notwendig, um die entsprechenden Länder an ihre WTO-Verpflichtungen zu
erinnern. Auch wenn die Zahl
der geltenden Maßnahmen sich 2012 nach einem bedeutenden Anstieg im Jahr zuvor
stabilisiert hat, wurden im letzten Quartal zahlreiche neue Untersuchungen
eingeleitet. Die Komplexität der Probleme nimmt zu, und es sind in der letzten
Zeit relativ neue Anwender der Instrumente hinzugekommen. Im Zusammenhang
damit hat die Kommission die Untersuchungen von Drittländern sorgfältig
überwacht und hat in fast allen Fällen, in denen die Untersuchung Ausfuhren aus
der EU galt, eingegriffen. Zudem wurden für die Lösung von Problemen mittels
des Streitbeilegungsverfahrens der WTO beträchtliche Anstrengungen unternommen
und erhebliche Ressourcen aufgewendet. Es wird davon ausgegangen, dass günstige
Panelberichte sich auch auf künftige Fälle vorteilhaft auswirken werden. Dies hatte eine
Reihe positiver Entwicklungen zur Folge, und es wurden im Jahr 2012 ansehnliche
Ergebnisse erzielt, so konnten in einigen Fällen Maßnahmen verhindert oder ihre
negativen Folgen verringert werden, und es wurden außerdem sehr wichtige
systeminhärente Probleme gelöst. Auch in diesem
Jahr funktionierte die Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten, den
europäischen Herstellerverbänden und den Unternehmen hervorragend. Die
EU-Delegationen auf den Ausfuhrmärkten leisteten ebenfalls intensive
Unterstützung, die von den EU-Wirtschaftszweigen und den Mitgliedstaaten sehr
begrüßt wurde. Einmal mehr wurden durch koordinierte gemeinsame Maßnahmen die
Erfolgschancen erheblich erhöht.