BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2013 /* COM/2013/0103 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht
über Handels- und Investitionshindernisse 2013 EINLEITUNG 2012 legte die
Kommission dem Europäischen Rat ihren zweiten Bericht über Handels- und
Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report – TIBR) vor.
Durch diesen zweiten Bericht wurde wie auch schon beim ersten Bericht ein
Auftrag umgesetzt, der im Zuge der Strategie Europa 2020[1]
erteilt wurde und anschließend in der Kommissionsmitteilung über „Handel,
Wachstum und Weltgeschehen“[2] aufgegriffen wurde. In
dieser Mitteilung verpflichtete sich die Kommission dazu, „ab 2011 jährlich
einen Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates über Handels- und
Investitionshindernisse als unser Hauptinstrument zur Überwachung von Handelsbarrieren
und protektionistischen Maßnahmen und zur Auslösung geeigneter
Durchsetzungsmaßnahmen“ zu verfassen. Der Bericht soll auf
einige der zentralen Hemmnisse für Unternehmen aus der Europäischen Union (EU)
hinweisen und ganz allgemein das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig ein
Vorgehen gegen diese Hemmnisse ist, damit den Unternehmen die Vorteile des
Weltmarkts nicht nur im Einklang mit den Verhandlungsergebnissen, die mit den
Handelspartnern der EU auf multilateraler oder bilateraler Ebene erzielt
wurden, sondern auch mit den Verpflichtungen, die in anderen Gremien zur
Förderung des freien Handels eingegangen wurden (z. B. im Rahmen der
Treffen der G-20), zugutekommen. Angesichts der
anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation in der EU fällt diesem dritten Bericht
als Eckpfeiler unserer Marktzugangsstrategie sowie als Ergänzung des
ehrgeizigen Verhandlungsprogramms der EU eine umso größere Bedeutung zu. Wie in
der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über externe Wachstumsquellen[3]
unterstrichen, ist davon auszugehen, dass der Beitrag der Auslandsnachfrage zum
Wachstum zukünftig ansteigen wird, da 90 % des weltweiten
Wirtschaftswachstums bis 2015 außerhalb der EU geschaffen werden dürfte.
Darüber hinaus muss die EU aufgrund der Generalisierung der voneinander
abhängigen regionalen und weltweiten Lieferketten ihre herausragende Rolle als
wichtiger Wertschöpfer auf globaler Ebene, ob im Bereich von Produktion,
Forschung und Entwicklung, Design, Logistik usw., bestätigen. Um dieses
Potenzial vollständig auszuschöpfen, ist eine stärkere Vernetzung mit den neuen
globalen Wachstumszentren, auf die in der Ausgabe 2012 des TIBR ausführlich
eingegangen wurde, ausschlaggebend für die Sicherstellung einer nachhaltigen
Erholung der Wirtschaft innerhalb der EU. Diese dritte Ausgabe
des TIBR (2013) liefert einen Überblick über die erzielten Fortschritte in
Bezug auf die in den vorherigen Ausgaben dieses Berichts (2011 und 2012)
ermittelten Hemmnisse, die weiterhin im Blickpunkt des Interesses der
EU-Exporteure liegen und bis dato nicht vollständig beseitigt werden konnten.
Ferner wird im TIBR 2013 eine Reihe neuer Hemmnisse benannt, die 2012
aufgetreten sind und bei denen die Kommission und die Mitgliedstaaten in
bestimmten Schlüsselmärkten abgestimmt und einer politischen Prioritätensetzung
folgend vorgehen sollten. Allerdings soll die
Fokussierung dieses Berichts auf einige der strategischen Partner der EU
selbstverständlich nicht bedeuten, dass Zugangshindernisse auf anderen Märkten
zu vernachlässigen sind. Vielmehr setzt sich die Kommission in einer weiter
gefassten Gruppe von Handelspartnern nachdrücklich dafür ein, die
Marktzugangsbedingungen für EU-Unternehmen zu verbessern, die weiterhin auf
eine beträchtliche Zahl von Hindernissen stoßen. Überwachung der Handelshemmnisse Der TIBR ist eines der Berichtsinstrumente zur Bewertung, Überwachung
und Beseitigung der Handelshemmnisse für EU-Exporteure. Diese
Berichtsinstrumente dienen der Verfolgung unterschiedlicher Ziele, die sich
jedoch in gewisser Hinsicht überschneiden: Erstens wird im TIBR auf einige der zentralen Hemmnisse für
EU-Unternehmen auf einer begrenzten Anzahl von Märkten hingewiesen. Der Bericht
soll das Bewusstsein auf politischer Ebene dafür schärfen, wie wichtig und
vorrangig ein Vorgehen gegen diese Hemmnisse ist. Zweitens stellt die Überwachung von potenziell handelsbeschränkenden
Maßnahmen[4] (neunter Bericht,
veröffentlicht im Juni 2012) ein breiter gefasstes Berichtsinstrument zur
Identifizierung von Maßnahmen dar, die im Rahmen der Finanz- und
Wirtschaftskrise verabschiedet wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass der
Protektionismus auf den Märkten von vielen unserer Partner zunimmt,
insbesondere durch die Umsetzung von Industrialisierungspolitiken in
verschiedenen Schwellenländern, die häufig Anforderungen in Bezug auf einen
bestimmten Inlandsanteil und importsubstituierende Praktiken beinhalten. Drittens führt die GD HANDEL seit 2009 im Rahmen der
Marktzugangsstrategie auf Ersuchen des Rates hin die so genannte „Key Barriers
Exercise“, eine umfassendere Berichtsmaßnahme, durch. In diesem Rahmen wurden
insgesamt 220 Hemmnisse auf 32 Märkten ermittelt. Ziel dessen ist die
Priorisierung der Handelshemmnisse, indem anhand der Angaben der
Mitgliedstaaten geschäftsbezogene Prioritätenlisten mit höchstens
10 Handelshemmnissen pro Land erstellt werden, um sich auf die aus
wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht relevantesten Handelshemmnisse zu
konzentrieren. Diese Liste wird regelmäßig überprüft und durch
Argumentationshilfen zur Verwendung durch die Mitgliedstaaten ergänzt, um
sicherzustellen, dass aufeinander abgestimmte Botschaften übermittelt werden.
Diese Maßnahme schließt Hemmnisse in den sechs Ländern, auf die im TIBR
eingegangen wird, ein, aber auch Hemmnisse in Ländern wie etwa der Ukraine, Indonesien,
Mexiko, Thailand oder Israel. Wie in der Ausgabe 2012
liegt der Schwerpunkt dieses Berichts auf den Beschränkungen, die auf den
Märkten einiger strategischer Partner der EU gelten, d. h. China, Indien,
Japan, Brasilien[5], Russland und Vereinigte
Staaten von Amerika (USA). Hierfür gibt es drei Hauptgründe: Erstens stellen
diese ausgewählten Partner die wichtigsten Exportmärkte der EU in Bezug auf
Waren (40,9 % der Warenexporte im Jahr 2010), Dienstleistungen
(40,0 %) und ausländische Direktinvestitionen (41,1 % der auswärtigen
Bestände von ausländischen Direktinvestitionen) dar: Bezogen auf die
Exportmärkte der EU rangieren die USA an 1. Stelle, China an 2. Stelle,
Russland an 4. Stelle, Japan an 6. Stelle, Indien an 8. Stelle und Brasilien an
9. Stelle. || Anteil der Warenausfuhren der EU (2010) || Anteil der Dienstleistungsausfuhren der EU (2010) || Anteil der auswärtigen Bestände von ausländischen Direktinvestitionen der EU (2010) USA || 18,0 % || 23,9 % || 28,8 % China || 8,4 % || 4,2 % || 1,8 % Russland || 6,4 % || 4,3 % || 2,9 % Japan || 3,3 % || 3,7 % || 2,3 % Indien || 2,6 % || 2,0 % || 0,8 % Brasilien || 2,3 % || 1,8 % || 4,5 % Sonstige || 59,1 % || 60,0 % || 58,9 % Gesamt (Mrd. EUR) || 1349,6 || 531,9 || 4152,0 Zweitens unterhält die
EU in Bezug auf die zehn größten Exportmärkte präferenzielle Handelsbeziehungen
mit den anderen Partnern: Norwegen und die Schweiz haben jeweils über die
Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und spezifische Abkommen Zugang zum
Binnenmarkt; Zollunion mit der Türkei und seit 2011 Freihandelsabkommen mit
Südkorea. Die Handelsbeziehungen mit diesen vier Partnern werden – im Gegensatz
zu denjenigen mit den sechs in diesem Bericht aufgeführten Hauptpartnern –
somit durch spezielle Handelsinstrumente, die zusätzliche Kanäle zur
Beseitigung von Handelshemmnissen bereitstellen, gefördert. Warenausfuhren der EU in den Rest der Welt (2010) || Mrd. EUR || % USA || 242,3 || 18,0 % China || 113,3 || 8,4 % Schweiz || 105,4 || 7,8 % Russland || 86,1 || 6,4 % Türkei || 61,2 || 4,5 % Japan || 43,9 || 3,3 % Norwegen || 41,9 || 3,1 % Indien || 34,8 || 2,6 % Brasilien || 31,4 || 2,3 % Südkorea || 28,0 || 2,1 % Sonstige || 561,3 || 41,6 % Gesamt || 1349,6 || 100,0 % Schließlich stellen
diese strategischen Partner Märkte mit hohem Wachstumspotenzial für den Handel
und die Investitionen der EU dar. Schwellenländer wie beispielsweise Brasilien,
Indien, China und in gewissem Maße Russland, d. h. die so genannten
BRICS-Länder, werden weiterhin einen wachsenden Anteil der Zukunftschancen für
EU-Unternehmen ausmachen. Nach Angaben der Weltbank stieg im Zeitraum 2007-2011
das BIP in China durchschnittlich um 9,3 %, in Indien um 6,9 %, in
Russland um 4,3 % und in Brasilien um 2,7 %[6].
Hingegen sank das BIP der EU im selben Zeitraum durchschnittlich um 0,2 %
und dürfte entsprechend der Herbstprognose 2012 der Kommission[7]
in den kommenden drei Jahren bei einem durchschnittlichen Jahreswachstum von
0,4 % im Zeitraum 2012-2014 stagnieren. Dies verdeutlicht, dass den
Ausfuhren in diese Länder eine enorme Bedeutung im Hinblick auf die Ankurbelung
des zukünftigen Exportwachstums der EU, das auf durchschnittlich 3,6 % im
Zeitraum 2012-2014 geschätzt wird, zufallen dürfte. Die Handelsbilanz hat nicht
nur die Auswirkungen der Krise seit 2010 abgeschwächt, sondern wird 2013 – wie
schon in den Jahren 2011 und 2012 – als wichtigster Antriebsfaktor für das
Wachstum angesehen. Der Handel mit den in
diesem Bericht angegebenen strategischen Partnern ist zwar sehr bedeutsam, aber
weit davon entfernt, das volle Potenzial auszuschöpfen. Dies liegt zum Teil
daran, dass diese Märkte momentan extrem schnell wachsen, was
höchstwahrscheinlich auch in Zukunft der Fall sein wird. Der Hauptgrund ist
aber wohl darin zu suchen, dass diese Märkte für Ausfuhren der EU nicht
genügend geöffnet sind. Die Tatsache, dass sich dieser Trend 2012 bestätigt hat
und sich die Situation in einigen dieser Schlüsselmärkte weiter verschlechtert
hat, rechtfertigt die erneute Fokussierung auf diese begrenzte Anzahl von
Partnern in diesem Jahr. Viel zu häufig sehen
sich EU-Unternehmen immer noch mit erheblichen Hemmnissen konfrontiert, die den
Zugang zu diesen ausländischen Märkten behindern. Diese Hemmnisse treten
gewöhnlich in Gestalt von nichttarifären Hemmnissen (non-tariff barriers – NTB)
wie technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, aufwändigen
Zollverfahren oder einer unzureichenden Durchsetzung der Rechte des geistigen
Eigentums (intellectual property rights - IPR) auf. Die EU ist diese
Angelegenheiten im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft wirksam angegangen.
Wenn man jedoch bedenkt, dass diese Hemmnisse häufig in Bereichen zunehmen, in
denen multilaterale Handelsdisziplinen noch nicht sehr ausgeprägt sind,
beispielsweise im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der
Ausfuhrbeschränkungen, bleibt die Weiterentwicklung von Disziplinen, die über
das Regelwerk der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO)
hinausgehen, eine vorrangige Zielsetzung im Rahmen unseres
Verhandlungsprogramms im Bereich Handel. Im vergangenen Jahr und
parallel zu ihren Durchsetzungsmaßnahmen hat die EU daher ihr ehrgeiziges
Verhandlungsprogramm proaktiv weiterverfolgt. Am 1. Juli 2011 trat das
Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement – FTA) mit Südkorea in Kraft, das
EU-Unternehmen und Verbrauchern bereits erhebliche wirtschaftliche Vorteile
gebracht hat. Mit Zentralamerika sowie mit Peru und Kolumbien wurden bilaterale
Handelsverhandlungen abgeschlossen, die im Dezember 2012 im Europäischen
Parlament verabschiedet wurden. Mit der Ukraine wurden die Verhandlungen über
ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive
Free Trade Agreement – DCFTA), einschließlich weitreichender Disziplinen in
Bezug auf technische und rechtliche Fragen, abgeschlossen und im Dezember 2012
wurden die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Singapur erfolgreich
zu Ende gebracht. Die Handelsgespräche mit Kanada befinden sich in der
Endphase. Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen mit Indien, Mercosur,
Malaysia, Armenien, Georgien und Moldau weitergeführt und im Jahr 2012 mit
Vietnam aufgenommen. Im Dezember 2011 hat der Rat die Aufnahme von Verhandlungen
über ein DCFTA mit Marokko genehmigt. Im Hinblick auf Japan hat der Rat neben
einer fruchtbaren Vorstudie, die spezifische Bestimmungen in Bezug auf
nichttarifäre Hemmnisse beinhaltet, im November 2012 der Aufnahme von
Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zugestimmt. Verhandlungen über ein
Freihandelsabkommen mit den USA, werden derzeit vorbereitet. Die hochrangige
Arbeitsgruppe für Beschäftigung und Wachstum hat nun ihren Abschlussbericht
vorgelegt, in dem die Aufnahme von Verhandlungen über eine umfassende
Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft empfohlen wird. Mit Tunesien, Jordan,
Ägypten und Marokko wurden vorbereitende Gespräche im Hinblick auf die Aufnahme
von Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen
(DCFTA), sobald diese Länder bereit sind, aufgenommen. Des Weiteren werden
gegenwärtig auch mit Indonesien, Thailand und den Philippinen die Möglichkeiten
von Handelsverhandlungen erörtert, was dieses anspruchsvolle Programm in Bezug
auf Freihandelsabkommen in der ASEAN-Region ergänzen würde. Der Beitritt
Russlands zur Welthandelsorganisation, ein wichtiges Ereignis für den Handel im
Jahr 2012, hat neue Perspektiven für die laufenden Verhandlungen über ein neues
Abkommen eröffnet, das an die Stelle des Partnerschafts- und
Kooperationsabkommens (Partnership and Cooperation Agreement – PCA) treten
soll. Zusätzlich zu den Erörterungen im Rahmen des EU-China-Gipfeltreffens
laufen die Vorbereitungsarbeiten für die Aufnahme von Gesprächen über ein
eigenständiges Investitionsabkommen. Schließlich führt die EU mit den USA und
China, den beiden größten Volkswirtschaften der Welt, Gespräche auf
hochrangiger Ebene, unter anderem über Marktzugangshindernisse. Handelsverhandlungen
und Durchsetzungsmaßnahmen müssen Hand in Hand laufen, um die Einbindung der EU
in die globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen und stabile und
vorhersehbare Rahmenbedingungen für geschäftliche Tätigkeiten weltweit zu
gewährleisten. Ohne energische Durchsetzungsstrategie, die gleichzeitig im
Rahmen von Handelsdiplomatie, Streitbeilegung und Verhandlungen umgesetzt wird,
und bedeutende Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, darunter auch auf
höchster politischer Ebene, insbesondere bei Gipfeltreffen mit Drittländern,
kann die EU nicht die einheitlichen Voraussetzungen auf dem globalen Markt
garantieren, die sie der Wirtschaft schuldet. Die Kommission, die
Mitgliedstaaten und die Industrie müssen weiterhin nach Maßgabe der
Marktzugangsstrategie zusammenarbeiten, um den Abbau von Hemmnissen in
Drittländern zu gewährleisten und Bestrebungen zu unterbinden, die auf die
Schaffung neuer Hemmnisse abzielen. Auf diese Weise profitieren die
EU-Unternehmen von einem besseren Zugang zu den rasch expandierenden
Auslandsmärkten und tragen wirksam zur Erholung der EU-Wirtschaft bei. Diese dritte Ausgabe
des TIBR ist wie folgt aufgebaut: In Abschnitt 1 werden die in Bezug auf
Handelshemmnisse erzielten Fortschritte dargelegt, die im vorherigen Bericht
ermittelt wurden, und Möglichkeiten für weitere Maßnahmen in Bereichen
aufgezeigt, in denen die Fortschritte noch nicht zufrieden stellend sind. In
Abschnitt 2 wird eine Reihe sonstiger Hemmnisse aufgeführt, für die
künftig vorrangiger Handlungsbedarf besteht. In Abschnitt 3 wird beschrieben,
wie die verfügbaren Instrumente zur Beseitigung von Handelshemmnissen am
wirksamsten miteinander kombiniert werden können. 1.
HEMMNISSE 2012: WAS WURDE ERREICHT? Im TIBR 2012 wurden
25 Hemmnisse bei sechs Handelspartnern/-regionen ermittelt (USA, China,
Japan, Indien, Russland und Brasilien/Argentinien). Angesichts ihrer
potenziellen wirtschaftlichen oder systembezogenen Auswirkungen und der
strategischen Bedeutung der Länder, in denen diese Hemmnisse zutage traten,
wurden sie für die EU-Wirtschaft als bedeutend eingestuft. Diese
Marktzugangsprobleme wurden bei den bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit
den betreffenden Ländern zur obersten Priorität erhoben. Dies bedeutet, dass
die Kommission sie bei allen bilateralen Treffen, gegebenenfalls auch auf höchster
politischer Ebene (z. B. Gipfeltreffen), systematisch angesprochen hat.
Ferner ist anzumerken, dass mit dem Beitritt Russlands zur
Welthandelsorganisation am 22. August 2012 die Möglichkeit entstanden ist,
viele seit langem bestehende Marktzugangsfragen zu klären, wenngleich neue
Hemmnisse während dieses Prozesses errichtet wurden. In diesem Abschnitt
werden die 2012 erzielten Fortschritte beschrieben. In einigen Fällen wurden
die Hemmnisse vollständig abgebaut. In anderen Fällen wurden gewisse Verbesserungen
erreicht, während ein Teil des Hemmnisses bestehen blieb. Bei wenigen
Hemmnissen hat sich die Situation trotz der zahlreichen Maßnahmen im Vergleich
zum Vorjahr verschlechtert. Die Analyse in diesem Abschnitt befasst sich mit
diesen drei Kategorien je nach Ausmaß der erzielten Fortschritte. a.
Hemmnisse, bei denen erhebliche Fortschritte
erzielt wurden In Bezug auf China
kann von positiven Entwicklungen bei den EU-Maßnahmen berichtet werden, mit
denen Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe angegangen werden sollten. Am
23. Juni 2009 wurde von der EU und den USA ein
WTO-Streitschlichtungsverfahren eingeleitet, dem sich Mexiko anschloss. Im
Bericht des Berufungsgremiums vom 31. Januar 2012 wurden alle von der EU
erhobenen Hauptforderungen aufrechterhalten und die Feststellungen des
Schiedsgerichts vom Juli 2011 bestätigt. Es wurde bestätigt, dass die
Ausfuhrbeschränkungen Chinas für verschiedene Industrierohstoffe gegen die
WTO-Verpflichtungen Chinas verstießen und dass die Beschränkungen nicht aus
Umwelt- und Naturschutzgründen zu rechtfertigen waren. Dies war ein überaus
bedeutender wirtschaftlicher und systematischer Erfolg im Hinblick auf die
Durchsetzung der Vorschriften, zu deren Einhaltung sich China mit dem Beitritt
zur WTO verpflichtet hat. China wurde eine Frist bis 31. Dezember 2012 für
die Umsetzung eingeräumt und das Land hat am Jahresende Umsetzungsmaßnahmen zur
Abschaffung der Ausfuhrsteuern sowie der Höchstmengen angekündigt. Allerdings
unterwirft China fast alle Erzeugnisse, die bislang Höchstmengen unterlagen,
einer Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die Kommission wird die Situation und die
Entwicklung der Ausfuhren und insbesondere die neu eingeführte
Ausfuhrgenehmigungspflicht weiterhin eng überwachen. Am 13. März 2012
wurde ein zweites Verfahren gegen China eingeleitet, da die EU, die USA
und Japan Konsultationen zu den Ausfuhrbeschränkungen Chinas für seltene Erden,
Wolfram und Molybdän beantragt hatten. Es wurde ein Schiedsgericht gebildet,
dessen Schiedsspruch gegen Ende 2013 erwartet wird. In Bezug auf Indien
wurde im letztjährigen TIBR vermeldet, dass Fortschritte bei den 2010
eingeführten Ausfuhrbeschränkungen für Baumwolle, nämlich für
Baumwollgarn und Rohbaumwolle, erzielt wurden. Im August 2011 hatte die
indische Regierung in der Tat alle verbliebenen mengenmäßigen Beschränkungen
für Rohbaumwolle aufgehoben. Allerdings war dieser Fortschritt unmittelbar nach
der Veröffentlichung des TIBR im Jahr 2012 gefährdet, da am 5. März 2012
ein neues teilweises Verbot vor einer förmlichen Aufhebung am 4. Mai
eingeführt wurde. Im Anschluss an bilaterale und sektorale Gespräche mit der
indischen Regierung erhielt die EU Zusagen von indischer Seite, keine
Ausfuhrbeschränkungen in der nächsten Saison einzuführen. In Bezug auf Japan
wurden im letztjährigen TIBR einige Fortschritte vermeldet. Nach dem
EU-Japan-Gipfeltreffen im Mai 2011 wurde eine Vorstudie auf den Weg gebracht,
mit der ermittelt werden sollte, in welchem Umfang und mit welcher Vision
künftige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen geführt werden sollen. 2012
wurde im Rahmen dieser Vorstudie über eine umfangreiche Liste von
nichttarifären Hemmnissen (NTBs) diskutiert. Bei einigen dieser ermittelten
Probleme hat die Vorstudie bereits zu Ergebnissen und nun zum Abbau der
folgenden nichttarifären Hemmnisse, die in der Liste enthalten waren, geführt:
ökologisch erzeugte Lebensmittel, Großhandelslizenzierung für alkoholische
Getränke, Ausdehnung des Abkommens zwischen der EU und Japan über die
gegenseitige Anerkennung der Guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel
auf 12 neue EU-Mitgliedstaaten und Benennung zweier Lebensmittelzusatzstoffe,
während bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit pyrotechnischen
Sicherheitseinrichtungen im Automobilsektor und der Vorhersagbarkeit der
Preisgebung bei Arzneimitteln gute Fortschritte erzielt wurden. Japan hat
ferner entschieden, das Einfuhrverbot für Rinder aus Frankreich und den
Niederlanden bezogen auf Tiere unter 30 Monaten aufzuheben. Anträge aus
anderen Mitgliedstaaten werden derzeit geprüft. Es wird erwartet, dass die
tatsächliche Öffnung im Frühjahr 2013 erfolgen wird. In verschiedenen anderen
Fällen wie beispielsweise bei Funkgeräten, medizinischen Hilfsmitteln,
Kraftfahrzeugen oder Arzneimitteln sollte Japan vor Ende März 2013 weitere Schritte
unternehmen, um auf die Bedenken der EU einzugehen. Bei den verbleibenden
Problemen sollten die zukünftigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen
das Erzielen weiterer Fortschritte ermöglichen. Mit dem WTO-Beitritt Russlands
am 22. August 2012 wurden die russischen Einfuhrzolltarife zum ersten Mal
gebunden. Die wichtigste Auswirkung war der Abbau von Zolltarifanhebungen, die
2008 während der Krise verabschiedet wurden. b.
Hemmnisse, bei denen gewisse Fortschritte
erzielt wurden Laut TIBR 2011 hatte sich
der hartnäckige Einsatz der Kommission für eine der am stärksten
systembezogenen Fragen auf der Liste der Irritationen im bilateralen Handel mit
China ausgezahlt. In der Tat wurden im ersten Halbjahr 2011 erhebliche
Fortschritte bei der Förderpolitik für „einheimische Innovation“
erzielt, die auf dem Grundsatz basiert, die öffentlichen Beschaffungsmärkte nur
für innovative Produkte zu öffnen, die chinesisches geistiges Eigentum
darstellen. Das Finanzministerium
hatte Anfang Juli 2011 drei Grundverordnungen aufgehoben und es erfolgten
politische Verlautbarungen auf höchster Ebene. Allerdings gibt es nach wie vor
Belege, dass auf regionaler Ebene Rechtsvorschriften veröffentlicht werden
(z. B. die in März 2012 in Kraft getretene Verordnung der Guangdong-Verwaltung),
nach denen Technologienormen mit einheimischen Innovationsentwicklungen
abgestimmt werden müssen. Ebenso treten Elemente einheimischer Innovation in
der einen oder anderen Form in Erscheinung, ob bei
Informationssicherheitsnormen, die zur Unterstützung des Multi-Level Protection
System (MLPS) entwickelt werden, neuen Katalogen des öffentlichen
Beschaffungswesens wie z. B. Fahrzeugen für Beamte oder Parteiführer oder
dem Entwurf des neuen Katalogs der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission
(National Development and Reform Commission – NDRC) zu strategischen
aufstrebenden Branchen. Die Fortschritte bleiben daher brüchig: Die Entkopplung
zwischen der Förderpolitik für einheimische Innovation und dem öffentlichen
Beschaffungswesen scheint keine vollständig ausgearbeitete Politik zu sein und
es ist weiterhin eine ausführliche Überwachung erforderlich, insbesondere da
die jüngste Gesetzgebung zunehmend komplexer zu sein scheint. Im Bereich der Normung
und technischen Vorschriften geben die als vorrangig ermittelten chinesischen
Hemmnisse im Bereich der Informationssicherheit – z. B. die OSCCA-Regelung (Office of the State Commercial Cryptography
Administration) zu kommerziell genutzter Verschlüsselung und das MLPS – nach
wie vor Anlass zu Bedenken. Begrenzte Fortschritte[8]
wurden bei der Erlangung der OSCCA-Zertifizierung für Produkte mit
Verschlüsselung erzielt, wobei es aber noch Schwierigkeiten gibt, und die
Umsetzung des MLPS dauert an. Weiteren Anlass zur
Besorgnis geben die chinesischen Ausfuhrfinanzierungsbedingungen
und -subventionen. China nutzt Ausfuhrkredite, die Fragen in Bezug auf
die OECD/WTO-Regeln aufwerfen, um nationale Marktführer auf dem Gebiet der
Ausfuhren in kapitalintensiven Sektoren, die häufig Hochtechnologiesektoren
sind, zu fördern. 2012 wurden gewisse Fortschritte erzielt, da China
signalisiert hat, grundsätzlich zur Aufnahme von internationalen Verhandlungen
über die Ausfuhrfinanzierungsbedingungen bereit zu sein. Ein erstes Treffen
einer internationalen Arbeitsgruppe fand im November 2012 statt und China hat
angeboten, Gastgeber der nächsten Sitzung im Mai 2013 zu sein. Der Anlauf des
Verhandlungsprozesses war jedoch nicht einfach. Um den Teilnehmern der
internationalen Arbeitsgruppe die weitere Erörterung von Ausfuhrkreditproblemen
auf informeller Ebene zu erlauben, wird die EU in der Zwischenzeit im März 2013
eine Fachsitzung abhalten. Im letztjährigen TIBR
wurde vermerkt, dass in Indien keine wesentlichen Fortschritte bei der
Öffnung bestimmter Sektoren für Auslandsinvestitionen erzielt wurden,
z. B. Einzelhandel, Rechtsberatung, Buchhaltung, Versicherungen, Banken
und Finanzdienstleistungen. Ebenso bestand nach wie vor Besorgnis über die
Reform des Postwesens und die potenziellen negativen Auswirkungen auf
Eilzustellungen. Allerdings scheint die Regierung 2012 ein
Wirtschaftsreformprogramm in Angriff genommen zu haben. Konkrete Ergebnisse
dieses Prozesses sind die Öffnung des Einzelhandels (Einzel- und
Multimarkenhandel) und die Entscheidung zur Erhöhung der ausländischen
Direktinvestitionen bei Fluggesellschaften. Zu den sonstigen Reformen, die
derzeit vom Parlament geprüft werden, zählen Bankreformen und die Öffnung der
Versicherungen für ausländische Direktinvestitionen, wobei beide Reformen die
Absicht der Regierung bestätigen würden, den eingeschlagenen Weg der
Wirtschaftsreform weiterzugehen. Ferner wurden in Indien
begrenzte Fortschritte bei den Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung
im Bereich Telekommunikation erzielt. Erstens im Hinblick auf die 2010
eingeführten Sicherheitsanforderungen an Telekommunikationsgeräten: Diese
wurden schließlich geändert, um die am meisten belastenden Bedingungen zu
beseitigen. Dies betrifft insbesondere den Wegfall der anfänglichen Pflicht zur
Hinterlegung von Quellcodes. Es bestehen nach wie vor Bedenken angesichts der
obligatorischen Zertifizierung von als sicherheitsgefährdend angesehenen
Geräten in Indien – im Gegensatz zu den internationalen Praktiken, die auf
Kriterien der gegenseitigen Anerkennung beruhen. Daneben wird in Indien seit
langem eine Zertifizierungsregelung durch die indische Normungsbehörde (Bureau
of Indian Standards – BIS) bei eingeführten und ausgeführten Reifen
angewandt. Im September 2012 strich Indien eines der am meisten belastenden
Elemente der Regelung, nämlich das Verkaufsverbot für Reifen mit
IS-Kennzeichnung (Indischer Standard) außerhalb des indischen Markts. Dies war
eine seit langem erhobene Forderung der EU-Industrie. Allerdings bleiben eine
Reihe von Problemen bei der Zertifizierung von Reifen bestehen (Gebühren pro
Reifen, langwierige Verfahren, Werksprüfungen und erforderliche Bankgarantien
usw.). Hinsichtlich der BIS-Zertifizierung von Stahlerzeugnissen hat
Indien das Inkrafttreten der Zertifizierungsanforderungen für einige Produkte
bis März 2013 (zuvor September 2012) verschoben. Allerdings sind die
Zertifizierungsanforderungen nach wie vor unverhältnismäßig und stehen nicht im
Einklang mit den internationalen Praktiken in diesem Bereich (Werksprüfungen,
lange Fristen, übermäßige Prüfanforderungen, Gebühren). Die
Zertifizierungsregelung für Reifen und Stahlerzeugnisse wurde von Indien im
Rahmen des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse
(TBT-Übereinkommen) notifiziert und wird innerhalb des TBT-Ausschusses
regelmäßig erörtert. In den USA haben
sich die im letztjährigen TIBR vermeldeten Fortschritte bestätigt. Laut TIBR
2012 wurden Fortschritte bei den Rechtsvorschriften über das „100%-Scanning“
erzielt. Infolge zahlreicher Maßnahmen, auch der Europäischen Kommission, verschob
das US-Ministerium für innere Sicherheit die Pflicht zur lückenlosen
Durchleuchtung von Containern, die ursprünglich im Juli 2012 in Kraft treten
sollte, um zwei Jahre. In ihrem Bericht zur Handelspolitik bestätigen die USA,
dass die Frist für die lückenlose Durchleuchtung nicht vor 1. Juli 2014 in
Kraft treten wird. Die gesetzliche Anforderung gilt nach wie vor, allerdings
wurde die Umsetzungsfrist geändert. Der Minister für innere Sicherheit ist
befugt, diese Frist zu diesem Zeitpunkt erneut zu verlängern, jedoch wurde
bislang noch keine Entscheidung über eine weitere Verlängerung erzielt. Auch in Bezug auf die
USA war ein gewisser Erfolg bei den Rechtsvorschriften zur Bevorzugung
amerikanischer Güter („Buy American“) zu verzeichnen, obwohl diese Gesetzgebung
an sich nach wie vor problematisch ist. Das Konjunkturpaket, das während der
Finanzkrise 2009 eingeführt wurde und weitreichende Bestimmungen zur
Bevorzugung amerikanischer Güter enthielt, lief im September 2011 aus und wurde
nicht verlängert. Am 25. Januar
2013, d. h. 8 Monate nach der Einleitung von
WTO-Streitbeilegungsverfahren zu handelsbeschränkenden Maßnahmen, hat Argentinien
die nichtautomatischen Einfuhrlizenzen aufgehoben. Dies ist ein wichtiger
Schritt und das Ergebnis der kontinuierlichen Bemühungen der EU, Argentinien
zur Einhaltung seiner WTO-Verpflichtungen zu bewegen. Ferner zeigt dies, dass
der WTO-Streitbeilegungsmechanismus seinen Zweck erfüllt. Allerdings wurden
nicht alle handelsbeschränkenden Maßnahmen angegangen, die derzeit in
Argentinien gelten. Dementsprechend hat die EU am 28. Januar 2013 die
Einberufung eines WTO-Schiedsgerichts beantragt, um den Abbau von zwei weiteren
unrechtmäßigen Maßnahmen zu erreichen (siehe nächster Abschnitt). c.
Hemmnisse, bei denen 2012 keine Fortschritte
erzielt wurden Trotz der Maßnahmen der
Europäischen Kommission im Jahr 2012, die in einigen Fällen das Vorbringen von
Themen auf höchster politischer Ebene umfassten, wurden bei zahlreichen
Hemmnissen keine bemerkenswerten Fortschritte erzielt, sodass diese weiterhin
auf der Prioritätenliste für 2013 erscheinen. Angesichts des enormen
Potenzials Chinas sind Investitionen nach wie vor ein
wesentliches Thema im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu diesem Land.
Dennoch sind weiterhin Investitionshemmnisse vorhanden und die Situation hat
sich im vergangenen Jahr kaum verbessert. Der Katalog für
Auslandsinvestitionen, der Ende 2011 überarbeitet wurde, war dahingehend
enttäuschend, dass lediglich in einer begrenzten Anzahl von Bereichen eine
Liberalisierung zu verzeichnen war, während der Marktzugang in anderen
Bereichen weiter eingeschränkt wurde. Ein Beispiel für eine Verschlechterung
sind Auslandsinvestitionen im Bereich „Komponentenfertigung“ für die
Automobilindustrie, die bis zur Verabschiedung des Katalogs für
Auslandsinvestitionen von 2011 gesetzlich „uneingeschränkt“ waren. In dem
Katalog von Ende 2011 werden nun Investitionen im Bereich Fahrzeugbatterien auf
maximal 50 % beschränkt. Obwohl beide Seiten auf dem
EU-China-Gipfeltreffen vom 20. September 2012 erneut ihre Bereitschaft
bekräftigten, die Einleitung von Verhandlungen über Investitionen
vorzubereiten, dauern die vorläufigen Kontakte zwischen den beiden Verwaltungen
an, da die internen Vorbereitungen auf beiden Seiten noch laufen. 2012 gab es
von offizieller Seite zahlreiche Erklärungen über die weitere Öffnung der
Investitionen, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Es bleibt abzuwarten, ob
diesen Worten Taten folgen. 2011 verabschiedete China
einen nationalen Mechanismus zur Sicherheitsüberprüfung für Zusammenschlüsse
und Übernahmen unter Beteiligung ausländischer Investoren. Damit kann China
aus Gründen der nationalen Sicherheit ausländische Übernahmen blockieren. Der
endgültige Mechanismus wurde im September 2011 verabschiedet. Das Problem liegt
nicht in der Einführung eines solchen Mechanismus per se (solche
Mechanismen existieren auch in einigen anderen Mitgliedstaaten), sondern in
seiner sehr weit gefassten Anwendung im Hinblick auf die Wirtschaftszweige und
die Definition der nationalen Sicherheit, die weit über die vereinbarten
internationalen Grundsätze (OECD) hinausgeht. Es sind keine Fortschritte zu
verzeichnen und uns ist ein jüngster Fall im Zusammenhang mit einem
Gemeinschaftsunternehmen mit einem Unternehmen aus der EU bekannt, der
gegenwärtig den Prüfmechanismus für ausländische Direktinvestitionen
durchläuft. Die diesbezüglichen Verfahren und Regeln sind nach wie vor unklar
und nicht vorhersehbar, was zu hohen Unsicherheiten führt und potenzielle
Investoren abschreckt. Indiens neuer politischer Rahmen für Telekommunikation befindet sich
weiterhin im Aufbau, jedoch enthalten bereits veröffentlichte Teile der Politik
nach wie vor Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil
(mindestens 30 %), wodurch im Inland produzierte Geräte und
Elektronikprodukte in Beschaffungsverfahren begünstigt werden. In anderen
Industriebereichen wie etwa erneuerbare Energie und Solarenergiegewinnung
existieren ähnliche Bestimmungen. Obwohl Indien keine Vertragspartei des
Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ist, sind diese
politischen Entwicklungen ziemlich besorgniserregend, insbesondere im Rahmen
der gegenwärtigen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen, da sie Indiens
Absicht bestätigen, in wichtigen industriellen Bereichen, in denen
Wirtschaftsteilnehmer aus der EU einen erheblichen Anteil halten, nationale
Marktführer zu fördern. Daher könnte diese Politik die aktuellen
Geschäftsmöglichkeiten in Indien gefährden. Als weitere besorgniserregende
Entwicklung ist zu beachten, dass Indien aus Sicherheitserwägungen die
Auferlegung von Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil beim
privaten Erwerb von Telekommunikationsgeräten plant, ein Vorhaben, das in der
Branche für große Unruhe sorgt. Wie im letzten Jahr
vermeldet, wurden in Bezug auf Indien gewisse Fortschritte in gesundheitspolizeilichen
und pflanzenschutzrechtlichen Fragen erzielt. Insbesondere haben sich die
Aussichten auf eine Anpassung an internationale Normen beim Erbgut von Rindern
verbessert. Allerdings waren 2012 trotz der Zusage Indiens, diese
Einfuhrbedingungen zu ändern, keine bemerkenswerten realen Fortschritte zu
verzeichnen. Die Kommission setzt die Gespräche mit Indien über diese Frage
fort, ist aber wegen des allgemeinen Ansatzes Indiens besorgt,
ungerechtfertigte und unnötige SPS-Maßnahmen als Möglichkeit aufrecht zu
erhalten, um seinen Agrar- und Ernährungsmarkt für Einfuhren zu schließen. Schließlich gab es 2011
keine Verbesserungen bei den für die Mercosur-Länder ermittelten
Hemmnissen. Vielmehr war hier sogar die Fortsetzung protektionistischer
Tendenzen zu beobachten, insbesondere bei den in Argentinien und Brasilien
bestehenden Maßnahmen. Bei einigen dieser Hemmnisse (z. B. Beschränkungen
im Seeverkehr und Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe in
Argentinien und Brasilien) waren die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen
als wichtigste Plattform für Diskussionen über diese Fragen gedacht. Obwohl die
Verhandlungen mit den Mercosur-Ländern sehr schleppend verlaufen sind,
vereinbarten die Parteien am 26. Januar 2013 auf Ministerebene, dass ein
Austausch von Angeboten spätestens im letzten Quartal 2013 stattfinden soll. Insgesamt nehmen die Einfuhrbeschränkungen
zu. Die Politik Argentiniens zur Reindustrialisierung und Importsubstitution
wird fortgesetzt, wodurch Einfuhren diskriminiert werden. Im Februar 2012
führte Argentinien eine neue einzige elektronische Anlaufstelle für alle
Einfuhren ein, verbunden mit obligatorischen eidesstattlichen Voraberklärungen
bei allen Einfuhren, die Genehmigungen nach dem Ermessen verschiedener
staatlicher Agenturen unterliegen. Dies kommt zu den erheblichen Verzögerungen
bei Einfuhren in vielen Wirtschaftszweigen noch hinzu. Im April 2012 wurde
dieses System auf den Dienstleistungssektor ausgedehnt. Ausländische
Unternehmen sind ferner zunehmend von Beschränkungen beim Transfer von Devisen,
Dividenden und Lizenzgebühren betroffen. Darüber hinaus müssen Importeure
Einfuhrbilanzvorschriften einhalten. Diese Maßnahmen sind insbesondere mit dem
Verbot der Einführung von mengenmäßigen Beschränkungen sowie dem
Diskriminierungsverbot und dem Inländerbehandlungsgrundsatz gemäß GATT 1994 und
den Vorschriften des Übereinkommens über Einfuhrlizenzverfahren unvereinbar. Am
25. Mai 2012 beantragte die EU die Einleitung von
WTO-Streitbeilegungsverfahren zu nichtautomatischen Lizenzen (die im Januar
2013 aufgehoben wurden – siehe oben), eidesstaatlichen Voraberklärungen für
Einfuhren und Einfuhrbilanzvorschriften, jedoch brachten die Konsultationen im
Juli kein Ergebnis. Am 6. Dezember 2012 forderte die EU die
Welthandelsorganisation auf, über die Rechtmäßigkeit der handelsbeschränkenden
Maßnahmen Argentiniens zu entscheiden und ein Schiedsgericht einzuberufen. Die
USA und Japan haben am selben Tag die Einberufung eines Schiedsgerichts zu
denselben Maßnahmen beantragt. Ferner hielt Argentinien
die Beschränkungen in der Branche der Rückversicherungsleistungen weiter
aufrecht. Im Februar 2011 veröffentlichte die argentinische
Versicherungsaufsicht (Superintendencia de Seguros de la Nación – SSN)
eine Entschließung, mit der das Regelwerk für Rückversicherungen geändert wird.
Unter anderem wird der Marktzugang dadurch eingeschränkt, dass es nur
nationalen Unternehmen oder vor Ort ansässigen Zweigniederlassungen von
ausländischen Unternehmen gestattet wird, Rückversicherungsleistungen im Land
anzubieten. Hier wurden keine Fortschritte erzielt. In Brasilien
wurden hinsichtlich des Zugangs im Bereich des öffentlichen
Beschaffungswesens keinerlei Fortschritte erzielt. 2010 nahm Brasilien eine
horizontale Präferenzspanne von 25 % in seine nationalen
Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen auf, die sofort auf
den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie angewandt wurde. 2012
waren keine Fortschritte zu verzeichnen. Außerdem hat Brasilien
seine Verfahren für Einfuhren von Textilien und Kleidung seit dem
letzten Quartal 2011 durch strengere Zollkontrollen verschärft. Einfuhren von
Textilerzeugnissen und Bekleidung durchlaufen jetzt die grauen und roten
Zollverfahren. Dies bedeutet, dass eine Warenbeschau erfolgt und Stichproben
Labortests unterzogen werden können. Es waren keine Fortschritte zu
verzeichnen. 2.
SONSTIGE SIGNIFIKANTE HEMMNISSE,
EINSCHLIESSLICH PRIORITÄTEN FÜR DEN DIESJÄHRIGEN TIBR Zusätzlich zu den im
TIBR 2012 aufgeführten ungelösten Problemen wurde eine Reihe von neuen
Marktzugangshindernissen in die Liste prioritärer Durchsetzungsmaßnahmen
aufgenommen. a.
Neue Hemmnisse Laut TIBR 2012 hatte Brasilien
im September 2011 die Steuer auf gewerbliche Waren für Kraftfahrzeuge
und Lkw, die bestimmte Bedingungen der örtlichen Produktion nicht erfüllen,
erhöht. Die temporären Vorschriften von 2011 in Bezug auf diese Steuer auf
gewerbliche Waren wurden im Oktober 2012 für den Zeitraum 2013-2017 durch neue
Vorschriften mit weiteren Bedingungen und Anforderungen (so genanntes
Förderprogramm INOVAR-AUTO) ersetzt. Lokale Hersteller können von Ermäßigungen
der Steuer auf gewerbliche Waren profitieren, wenn sie Bedingungen u. a.
in Bezug auf Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Durchführung
einer zunehmenden Anzahl von Produktionsschritten in Brasilien erfüllen.
Steuerermäßigungen werden in Form progressiver Steuergutschriften gewährt, die
mit dem Einsatz von im Inland produzierten Fahrzeugteilen verknüpft sind.
Brasilien hat somit im Wesentlichen die diskriminierende Steuerregelung, die
2011 eingeführt wurde, verlängert. Die Regelung für den Zeitraum 2013-2017
beinhaltet weiterhin Anreize für eine inländische Produktion zum Nachteil von
Einfuhren. Der Einsatz von indirekten
Steuern, um brasilianische Hersteller vor Einfuhren zu schützen, ist nicht
auf den Automobilsektor beschränkt. Problematische Maßnahmen wurden auch in
anderen Sektoren, wie z. B. bei Elektronik und Telekommunikationsgeräten,
vermeldet. Es bestehen Bedenken in Bezug auf die mögliche Ausweitung der
fragwürdigen Steuerpraktiken auf weitere Bereiche, u. a. mit dem Ziel der
Subventionierung von brasilianischen Exportunternehmen. Die im Zusammenhang mit
der internen Besteuerung festgestellten Probleme wurden durch die im Oktober
2012 getroffene Entscheidung Brasiliens, die Zolltarife bei
100 Positionen bis zu den in der WTO gebundenen Zollsätzen als
Ausnahme zum allgemeinen Mercosur-Zolltarif anzuheben, weiter verstärkt.
Obwohl dies keinen Verstoß gegen die WTO-Verpflichtungen darstellt, steht die
Entscheidung nicht im Einklang mit der politischen Absichtserklärung der G-20,
von der Einführung einfuhrbeschränkender Maßnahmen Abstand zu nehmen. Hierin
sind zahlreiche Produkte inbegriffen, wie z. B. Keramikprodukte und
feuerfeste Materialien, Papier, Viskosegarne, verarbeitete Kartoffeln,
Chemikalien usw., von denen viele für die EU von erheblicher wirtschaftlicher
Bedeutung sind. Für Anfang 2013 wird eine weitere Zolltarifanhebung bei 100
Positionen als Ausnahmen zum allgemeinen Mercosur-Tarif erwartet. Bei Fahrzeugen besteht
in Brasilien die Tendenz, eigene inländische Rechtsvorschriften und
eigene Zertifizierungsverfahren für Fahrzeugteile umzusetzen, während in
der Vergangenheit von der UNECE zertifizierte und gekennzeichnete Produkte ohne
zusätzliche Prüfung, Zertifizierung oder Kennzeichnung in Brasilien akzeptiert
wurden. Idealerweise sollte Brasilien dem multilateralen Übereinkommen über die
Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge,
Ausrüstungsgegenstände und Teile und die Bedingungen für die gegenseitige
Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden
(UNECE-Übereinkommen von 1958), beitreten, jedoch ist nicht sicher, ob die
politische Bereitschaft hierzu vorhanden ist. Andere Wege zur Vereinfachung der
Annahme von in der EU durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfung
und Audits) wären für die Hersteller aus der EU hilfreich. Der Trend zu Anforderungen
in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil, der in Bezug auf Brasilien und
Indien beschrieben wurde, ist auch in China zu beobachten, obwohl solche
Anforderungen in der Regel nicht in den nationalen oder lokalen
Rechtsvorschriften Chinas veröffentlicht werden. Dies bedeutet jedoch nicht,
dass sie nicht vorhanden sind, sondern vielmehr, dass sie komplexer und
verdeckter sind als in der Vergangenheit. In den letzten Jahren hat sich das
öffentliche Beschaffungswesen zu einem äußerst problematischen Thema
entwickelt. Das öffentliche Beschaffungswesen wird in China hauptsächlich durch
zwei Gesetze geregelt, nämlich das Gesetz über das öffentliche
Beschaffungswesen (geschätzter Marktwert 1,13 Billionen CNY, gilt nicht
für Staatsbetriebe) und das Gesetz über Submissionen und Ausschreibungen
(geschätzter Marktwert 8,3 Billionen CNY, gilt für Staatsbetriebe). In
einigen Fällen haben lokale Verwaltungen Anforderungen in Bezug auf einen
bestimmten Inlandsanteil von 70 % festgesetzt. In der Praxis haben die
Anforderungen in Bezug auf „inländische Waren“ in Submissionsdokumenten und das
Fehlen klarer Leitlinien für die Definition solcher „inländischen Waren“ in
China ansässige Unternehmen mit ausländischen Investitionen daran gehindert,
Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten. In Argentinien
hat die Regierung beunruhigenderweise und aktiv darauf gedrungen, dass
bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen in den letzten Jahren den Inlandsanteil
in ihrem Produktionsprozess erhöhen. Folglich ist eine Vielzahl von
Wirtschaftszweigen und Branchen an Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten
Inlandsanteil gebunden, darunter: Bergbau, Kraftfahrzeuge, Schuhwaren,
Landwirtschaft, Maschinen, Baustoffe, Arzneimittel, Chemikalien und Textilien.
Auch die Dienstleistungssektoren sind von der Regierungspolitik stark
betroffen: Banken, Versicherungen und Mediendienstleistungen unterliegen hohen
Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil. Im April 2012 hat die
Regierung in Argentinien entschieden, 51 % der Anteile an YPF im Besitz
des spanischen Unternehmens Repsol zu enteignen und 51 % der
Anteile an Repsol YPF GAS S.A. im Besitz des spanischen Unternehmens Repsol
Butano S.A. zu enteignen. Erstens ist diese Enteignung möglicherweise
diskriminierend, da nur die Anteile eines einzigen Gesellschafters an YPF
enteignet wurden, die anderen hingegen nicht. Zweitens hat Argentinien im
Widerspruch zu den Bestimmungen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen
Spanien und Argentinien dem bisherigen Besitzer keine Entschädigung
bereitgestellt. Indien hat den TBT-Ausschuss
vor kurzem von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt, ein obligatorisches
Registrierungssystem für Elektronik- und IT-Produkte einzuführen. Das
betreffende System (z. B. Pflicht zur Prüfung der Produkte in indischen
Labors ab April 2013) beinhaltet ein Konformitätsbewertungsverfahren, das
angesichts der eventuell mit Nichtkonformitäten verbundenen Risiken strenger
als notwendig ist. In der EU werden solche Produkte als Produkte mit niedrigem
Risikopotenzial betrachtet und unterliegen daher den Konformitätserklärungen
der Anbieter. Der Handel mit diesen Produkten zwischen der EU und Indien kann
stark betroffen sein. Ein weiterer Anlass zu
Bedenken ist die von China eingeführte Mehrwertsteuerbefreiung von im Inland
produzierten Regionalflugzeugen. Diese Befreiung führt zu ernsten
Schwierigkeiten hinsichtlich des Diskriminierungsverbots der WTO und behindert
den Marktzugang für ausländische Hersteller. Das Problem wird weiterverfolgt,
um China dazu zu bewegen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten. b.
Russland – neue Hemmnisse bei WTO-Beitritt
zusätzlich zu seit langem bestehenden Marktzugangsproblemen Russland hat den
18 Jahre dauernden Verhandlungsprozess über einen WTO-Beitritt
abgeschlossen und ist der WTO am 22. August 2012 formal beigetreten.
Dieser Beitritt wird als Meilenstein in Bezug auf die Verbesserung der
Handelsbeziehungen mit diesem Land begrüßt. Im Vorfeld seines Beitritts
unterhielt oder verabschiedete Russland jedoch eine Reihe von
protektionistischen Maßnahmen, die in der Mehrheit nicht mit den von Russland
eingegangenen WTO-Verpflichtungen im Einklang stehen. In Bezug auf die Recyclinggebühr
für Fahrzeuge sind seit 1. September 2012 eine neue Rahmengesetzgebung
und die zugehörige Durchführungsverordnung in Kraft, wodurch ein
Recyclingsystem mit Recyclinggebühr für in Verkehr gesetzte Fahrzeuge
festgelegt wird. Inländische Hersteller können eine Garantie für das Recycling
ihrer Fahrzeuge anstelle der Zahlung der Gebühr geben, während ausländische
Anbieter die Gebühr als Voraussetzung für die Zulassung eingeführter Fahrzeuge
zahlen müssen, was eine eindeutig diskriminierende Maßnahme darstellt.
Bilaterale Verhandlungen laufen, um eine Lösung für dieses Problem zu finden.
Falls keine Ergebnisse erzielt werden, zieht die EU die Einleitung eines
WTO-Streitbeilegungsverfahrens in Erwägung. Russland wendet seit
seinem WTO-Beitritt bei einer Vielzahl von Produkten, darunter
Gebrauchtfahrzeuge, Papier, Fahrzeugen und Karosserien, Einfuhrzolltarife
an, die über den zugesagten (so genannten gebundenen) Sätzen liegen (z. B.
durch Addition einer speziellen Abgabe in Form eines Mindesteinfuhrpreises zum
bestehenden Wertzoll)[9]. Diese gegen die
WTO-Verpflichtungen verstoßenden Maßnahmen sollten rasch eingestellt werden.
Bilaterale Verhandlungen laufen. Es wurden Fortschritte in Bezug auf die
Änderung einer Reihe von Tarifpositionen zum 1. März 2013 erzielt,
allerdings nicht im Hinblick auf die Zolltarife für Karosserien. Bezüglich der technischen
Handelshemmnisse wurden innerhalb der Zollunion
Russland-Weißrussland-Kasachstan kürzlich verschiedene technische Vorschriften
(z. B. für alkoholische Getränke, Fahrzeuge und Textilien) ausgearbeitet.
Sollten diese in der gegenwärtigen Form genehmigt werden, wird es für
Wirtschaftsteilnehmer aus der EU zunehmend schwieriger, ihre Produkte auf den
russischen Markt zu bringen. Russland wurde aufgefordert, seine Verpflichtungen
im Rahmen des TBT-Übereinkommens der WTO zu erfüllen und Entwürfe technischer
Vorschriften in einem frühen Stadium zu notifizieren, um den anderen
WTO-Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, diese zu analysieren und
diesbezügliche Bemerkungen abzugeben. Bislang sind zwei Notifizierungen (zu
alkoholischen Getränken und Fahrzeugen) eingegangen, jedoch hat Russland den
anderen WTO-Mitgliedern keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, wie dies
durch das TBT-Übereinkommen gefordert wird. Die Probleme bei alkoholischen
Getränken und Textilien wurden ausführlich auf bilateraler und multilateraler
Ebene erörtert. Bei vielen gesundheitspolizeilichen
und pflanzenschutzrechtlichen Fragen waren mit dem WTO-Beitritt Russlands
Fortschritte erwartet worden, da Russland normalerweise ab dem ersten Tag die
vollständige Einhaltung des SPS-Übereinkommens der WTO und der einschlägigen
internationalen Normen garantieren sollte. Russland sollte insbesondere
sicherstellen, dass seine SPS-Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz
beruhen, wissenschaftlich begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend
sind. Allerdings wurden neue Hemmnisse errichtet und bestehen einige
Beschränkungen weiterhin. Seit 20. März 2012 ist in Russland die Einfuhr
von lebenden Tieren aus der EU verboten. Das unverhältnismäßige Einfuhrverbot
von Schlachtschweinen wurde von den russischen Behörden mit festgestellten Unregelmäßigkeiten
in den Gesundheitsbescheinigungen bei einigen Lieferungen aus der EU
gerechtfertigt. Lebensmittelhersteller aus der EU kämpfen nach wie vor mit
extrem langen Verzögerungen oder der Ablehnung von erneuten Genehmigungen in
Bezug auf Ausfuhren nach Russland oder in die Zollunion und von den
Mitgliedstaaten wird verlangt, Audits ihrer jeweiligen Systeme zu fordern.
Bilaterale Verhandlungen laufen, jedoch bislang ohne zufrieden stellende
Ergebnisse. Kürzlich führte Russland verschiedene gesundheitspolizeiliche und
pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen im Hinblick auf das Verbot von gekühltem
Fleisch und Kartoffelpflanzgut aus Deutschland ein. Die EU zeigt sich besorgt,
dass Russland Erzeugnisse aus der EU systematisch verbietet, sobald ein Problem
auftritt, ohne die WTO-Grundsätze in Bezug auf eine gerechtfertigte und
verhältnismäßige Anwendung von SPS-Maßnahmen zu beachten. In Bezug auf Holzeinfuhren
aus Russland sollte ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und Russland über
zwei Zollkontingente für Fichte und Kiefer den Wirtschaftsteilnehmern aus der
EU ab September 2012 die Einfuhr dieser Holzarten zu erheblich ermäßigten
Zollsätzen erlauben. Jedoch traten bei der Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen
erhebliche Verzögerungen ein und die EU musste dieses Problem bei verschiedenen
Gelegenheiten ansprechen, um die größten Hindernisse zu beseitigen. Nach
monatelangen Verzögerungen hat die Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen
schließlich begonnen und die Holzeinfuhren im Rahmen der Zollkontingente steigen
erheblich an. Die EU wird dafür sorgen, dass sich dieser Trend 2013 nicht
umkehrt. c.
Umsetzung des Freihandelsabkommens mit
Südkorea Das Freihandelsabkommen
zwischen der EU und Südkorea ist seit Juli 2011 vorläufig in Kraft.[10].
Es ist das erste Freihandelsabkommen der neuen Generation und zeichnet sich
durch einen weitreichenden und umfassenden Anwendungsbereich aus. Außerdem ist
es das erste Handelsgeschäft der EU mit einem ostasiatischen Land. Die wichtigsten
Schlussfolgerungen anhand eines Vergleiches der Daten für das erste Jahr der
Umsetzung des Abkommens (Juli 2011 bis Juni 2012) mit dem Durchschnitt der
Daten für die vergangenen vier Jahre („Vergleichszeitraum“) zeigen, dass die
Ausfuhren der EU nach Südkorea insgesamt um 37 % angestiegen sind. Gleichzeitig
haben die Einfuhren der EU aus Südkorea nur geringfügig zugenommen (1 %). In Bezug auf die
verbleibenden Handelshemmnisse konnte die Kommission aufgrund des
institutionellen Aufbaus des Abkommens wichtige Bedenken, beispielsweise das
von Südkorea verhängte Einfuhrverbot für Rinder aus der EU sowie die Weigerung
Südkoreas, die internationale UNECE-Kennzeichnung bei bestimmten Fahrzeugteilen
zu akzeptieren, ansprechen. Die Kommission wird ihre Bemühungen zur Lösung
dieser und anderer Marktzugangsprobleme zugunsten der EU-Industrie fortsetzen.
Seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens sind bereits positive Entwicklungen
zu verzeichnen, z. B im Automobilsektor in Bezug auf die
Reifenkennzeichnung, die Annahme von UNECE-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, die
derselben Familie angehören, die Registrierung von Fahrzeugteileherstellern,
Emissionsmessungen und Normen für Elektrofahrzeuge. d.
Sonstige Hemmnisse auf dem Markt
ausgewählter strategischer Partner In zahlreichen Fällen
waren signifikante Fortschritte in Bezug auf eine Reihe von Hemmnissen zu
beobachten, die im TIBR 2012 nicht enthalten waren. Im Hinblick auf das
seit langem bestehende Problem der Computer Reservation Systems (CRS)
hat China mit Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen endlich einen Rechtsrahmen
geschaffen, um ausländischen Anbietern von CRS die wirtschaftliche Tätigkeit im
chinesischen Markt zu ermöglichen. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses
neuen Rechtsrahmens scheinen nach wie vor zu bestehen und die Kommission wird
die Situation vor dem Hintergrund der WTO-Verpflichtungen Chinas weiterhin eng
überwachen. In Bezug auf den Kosmetiksektor
in China dauern die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung
neuer Inhaltsstoffe sowie von Produkten, die neue Inhaltsstoffe enthalten,
weiterhin an. Jedoch lassen sich bei anderen Fragen in diesem Bereich
Fortschritte vermelden. Beispielsweise bestätigte die staatliche
Arzneimittelzulassungsbehörde (State Food and Drug Administration – SFDA)
während der bilateralen Gespräche mit der EU am 25. Oktober 2012, dass sie
nach umfangreichen Konsultationen mit der Industrie und den Handelspartnern
beschlossen habe, die geplanten Rechtsvorschriften über die Neueinstufung einer
erheblichen Anzahl von Produktkategorien von „Nicht-Spezialprodukte“ in
„Spezialprodukte“[11] zu verschieben. Eine
solche Neueinstufung hätte äußerst aufwändige Anforderungen nach sich gezogen.
Zukünftige Pläne sollen im Rahmen der für 2013-2014 geplanten Überarbeitung der
chinesischen Kosmetik-Grundverordnung (CHMR) geprüft werden. China hat angeben,
dass möglicherweise die Abkehr von einem System basierend auf der Genehmigung
von Kosmetikprodukten vor dem Inverkehrbringen hin zu einer Meldepflicht in
Betracht gezogen wird. Allerdings bleibt es unklar, ob dies bei allen Kosmetikprodukten
der Fall sein würde. Im Hinblick auf die chinesischen
CO2-/Kraftstoffeffizienzverordnungen erklärte das Ministerium für
Industrie und Informationstechnologie (MIIT), dass die Pläne für eine
einheitliche Zielvorgabe für den Verbrauch auf Eis gelegt wurden und dass das
Ministerium stattdessen ein auf dem verkaufsgewichteten Flottenverbrauch
basierendes System (wie in der EU) anwenden würde. Allerdings hat das
Ministerium ebenfalls angegeben, dass bei der Berechnung dieser
Durchschnittswerte inländisch produzierte Flotten nicht mit eingeführten
Flotten zusammengefasst werden könnten, da es sich bei eingeführten Fahrzeugen
häufig um größere, exklusivere und in Nischen fallende Fahrzeuge handelt, die
oftmals schwerer sind und einen höheren Verbrauch aufweisen. Da die Flotten
nicht zusammengefasst werden können, lässt sich die gewichtete Vorgabe bei
eingeführten Flotten nur schwer einhalten. Schließlich hat China
den von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC)
vorgelegten Entwurf einer Preisfestsetzungspolitik für medizinische Implantate
verschoben, die eine Preisobergrenze für moderne medizinische Implantate sowie
eine komplizierte und diskriminierende Höchstpreisberechnung zwischen
inländisch produzierten und eingeführten Produkten vorsah. Es besteht das
Risiko, dass die Maßnahme nach dem Führungswechsel erneut aufgegriffen wird,
jedoch werden diese Preisfestsetzungspläne für den Moment nicht weiterverfolgt. Die USA hat
angekündigt, dass 2013 die seit langem anstehende endgültige Verordnung zur
bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) veröffentlicht wird und dass
die Verordnung zur klassischen Schweinepest in Kraft treten soll.
Außerdem wurde Ende 2012 die vorgeschlagene Mitteilung zur vesikulären
Schweinekrankheit, in der anerkannt wird, dass einige italienische Regionen
frei von dieser Krankheit sind, zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit
veröffentlicht. Die EU geht davon aus, dass bald nach Veröffentlichung dieser
Vorschriften die Ausfuhren von Rindern, Schweinen und zugehörigen Erzeugnissen
der EU in die USA wieder aufgenommen werden. Jedoch hat die EU nach wie vor
Bedenken wegen der extrem langen Verzögerungen bei der Bearbeitung anderer
SPS-Ausfuhranträge, die von der EU vorgelegt werden, beispielsweise in Bezug
auf Äpfel, Birnen und Paprika. Brasilien hat angekündigt, dass die für Einfuhren von Wiederkäuern (z. B.
Rindern, Schafen) und deren Erzeugnissen aus der EU geltenden gesundheitspolizeilichen
und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen in Bezug auf transmissible spongiforme
Enzephalopathien (TSE) bald mit der einschlägigen internationalen Norm in
Einklang gebracht und der Handel erlaubt werden könnte. Andererseits waren in
Brasilien keine signifikanten Fortschritte bei der Erfüllung des eigenen
Besuchskalenders in Bezug auf die EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Dies wirkt
sich weiterhin negativ und in erheblichem Umfang auf die Ausfuhren aus der EU
aus, wobei dies überwiegend Mehrwerterzeugnisse tierischen Ursprungs betrifft. 3.
KOMBINATION DER VERFÜGBAREN INSTRUMENTE ZUR
BESEITIGUNG VON HANDELSHEMMNISSEN Dieser Abschnitt soll
einen Überblick darüber vermitteln, wie die verschiedenen der EU zur Verfügung
stehenden Instrumente miteinander kombiniert werden können. a.
Handelsdiplomatie Die Handelsdiplomatie
ist ein wichtiges Element der Außenbeziehungen der EU und wird auf Arbeitsebene
innerhalb der EU-Institutionen, in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen
im Außendienst und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie als Maßnahme auf
höchster politischer Ebene, beispielsweise während Gipfeltreffen und
bilateralen Kontakten, angewandt. Die Art und Weise, wie die EU ihre
Handelsdiplomatie anwendet und die wirtschaftlichen Außenbeziehungen pflegt,
spiegeln den Aufruf des Europäischen Rates zu verbesserten Synergien zwischen
der EU und den nationalen Ebenen im Einklang mit den Bestimmungen des
Vertrages, zu einer erweiterten Abstimmung zwischen den institutionellen
Akteuren, zu einer besseren Integration aller einschlägigen Instrumente und
Politiken sowie zur effektiveren Nutzung von Gipfeltreffen mit Drittländern
wider. Die Handelsdiplomatie ist Teil des kohärenten Ansatzes der EU bei ihren
außenpolitischen Maßnahmen. Im Rahmen der
Handelsdiplomatie lassen sich Handelshemmnisse gewöhnlich am raschesten
beseitigen, da kein spezieller Kontext wie etwa im Falle von Verhandlungen über
Freihandelsabkommen oder eine lange und komplexe Schlichtungsstrategie wie
beispielsweise bei Handelsstreitigkeiten erforderlich ist. Direkte Kontakte mit
lokalen Behörden können ausreichen, um auf Hemmnisse und auf die Inkonsistenz
bestimmter Maßnahmen mit den WTO-Verpflichtungen hinzuweisen. Darüber hinaus stellt
diese Art der Beseitigung von Handelshemmnissen in der Tat ein diplomatisches
Instrument dar, da damit in erster Linie die Lösung von Problemen angestrebt
wird und somit keine Partei sich geschlagen geben muss, während die andere
gewinnt. Dies vermeidet die Gefahr der Eskalation bei Streitigkeiten und
Sanktionen, ob gesetzlicher oder anderer Art. Jedoch ist die
Wirksamkeit der Handelsdiplomatie abhängig davon, ob das betreffende Land davon
überzeugt werden kann, dass eine Beseitigung der fraglichen Hemmnisse im
eigenen Interesse liegt. Dies hängt insbesondere von Folgendem ab: ·
Möglichkeit des überzeugenden Nachweises, dass
durch die Beseitigung des Hemmnisses Nutzen für die Verbraucher und Unternehmen
im eigenen Land entstehen, die in ihrem Ausmaß die Verluste für andere
Unternehmen im direkten Wettbewerb mit den EU-Unternehmen, die unter diesem
Hemmnis leiden, übersteigen. ·
Fähigkeit der EU, überzeugende Alternativlösungen
und konkrete Vorschläge vorzulegen, die idealerweise auf eigener Erfahrung und
dem Erfahrungsschatz in den Mitgliedstaaten und Erkenntnissen basieren.
Zusammenarbeit oder Dialoge in Regelungsfragen bilden ein sehr nützliches
Instrument in diesem Zusammenhang. Eine solche Zusammenarbeit sollte
vollständig in das außenwirtschaftliche Gesamtprogramm der EU gegenüber einem
bestimmten Land zur Ergänzung der Handelsverhandlungen und zur Vereinfachung
des Marktzugangs integriert werden[12]. ·
Möglichkeit, die Angelegenheit vor Gericht zu
bringen: Dies kann von Erfolg gekrönt sein, wenn eine drohende
Rechtsstreitigkeit eine hinreichend abschreckende Wirkung hat, um das Land zur
Beseitigung des Hemmnisses zu bewegen. Daher ist ein glaubwürdiger und
wirksamer Streitbeilegungsprozess für das Erzielen von Ergebnissen im Rahmen
der Handelsdiplomatie von entscheidender Bedeutung. Dies zeigt, dass die
Wirksamkeit der Handelsdiplomatie wesentlich größer ist, wenn sie in Verbindung
mit anderen Instrumenten angewandt wird, da die meisten praktischen Instrumente
nur dann zu Ergebnissen führen, wenn sie durch glaubwürdige Sanktionsmaßnahmen
gestützt werden. b.
Streitbeilegung In Bezug auf die Streitbeilegung
zählte die EU in den vergangenen 17 Jahren seit Einrichtung des
Streitbeilegungsgremiums im Jahr 1995[13] zu den aktivsten
WTO-Mitgliedern. In den letzten beiden Jahren hat die EU fünf neue (offensive)
Streitbeilegungsverfahren beantragt. Die EU kämpft gegenwärtig gegen
Vorschriften über den Inlandsanteil, verschiedene Einfuhrlizenzverfahren,
Ausfuhrbeschränkungen und den Missbrauch von Antidumping- oder
Ausgleichszöllen, die von Drittländern gegen Ausfuhren der EU verhängt werden. Im selben Zeitraum hat
die EU wichtige Erfolge in Streitbeilegungsverfahren der WTO erzielt: Die EU
gewann einen wichtigen Fall gegen die chinesischen Ausfuhrbeschränkungen bei
Rohstoffen und sorgte dafür, dass Spirituosen aus der EU in den Philippinen
nicht diskriminierend behandelt werden. Die EU hat ferner die seit langem bestehende
Streitigkeit mit den USA über die Nullbewertungsmethode („Zeroing“) im Bereich
Antidumping beigelegt. Der große Rechtsstreit mit den USA bei großen
Zivilflugzeugen dauert an und die EU hat wichtige WTO-Entscheidungen gegen die
rechtswidrigen US-Subventionen für Boeing erreicht. Zur weiteren Stärkung
der durchsetzungsbezogenen Säule der EU-Handelspolitik hat die Kommission
darüber hinaus kürzlich verbesserte Vorschriften für die Durchsetzung von
EU-Rechten im Rahmen von internationalen Handelsabkommen vorgeschlagen[14].
Diese sollen es der EU erlauben, ihre Rechte rascher und wirksamer zu
verteidigen. Die Kommission erarbeitet gegenwärtig eine Verordnung, um einen
klaren und vorhersehbaren Rahmen für die Verabschiedung von
Durchführungsrechtsakten nach internationalen Handelsstreitigkeiten mit
negativer Auswirkung auf die Wirtschaft der EU zu schaffen. c.
Effektive Nutzung der WTO-Ausschüsse Im Hinblick auf
technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren ist die EU neben
den USA das aktivste WTO-Mitglied im TBT- bzw. SPS-Ausschuss. Die in Genf
stattfindenden Sitzungen des TBT-Ausschusses stellen eine effektive Plattform
dar, um die Bedenken der EU in Bezug auf die von anderen WTO-Mitgliedern
eingeführten technischen Vorschriften vorzubringen, die Transparenz solcher
Anforderungen zu verbessern, die Sensibilisierung zu fördern und Bündnisse mit
anderen betroffenen WTO-Mitgliedern zu bilden. Auf der Sitzung des
TBT-Ausschusses im März 2012 wurden 65 – die bislang größte Zahl – spezifische
handelsbezogene Anliegen erörtert, von denen die EU 35 angesprochen oder
unterstützt hat. Der proaktive Ansatz
der EU ist nicht auf den TBT- bzw. SPS-Ausschuss beschränkt und erstreckt sich
auch auf alle anderen WTO-Ausschüsse. Der Ausschuss für Einfuhrlizenzverfahren
und der Ausschuss für handelsbezogene Investitionsmaßnahmen zählen zu den
wichtigsten Ausschüssen im Hinblick auf die in diesem Bericht genannten
Handelshemmnisse. d.
Verhandlungen über Freihandelsabkommen Verhandlungen über
präferenzielle Handelsabkommen und insbesondere
Freihandelsabkommen sowie tiefgreifende und umfassende Freihandelsabkommen,
aber auch Verhandlungen über einen WTO-Beitritt können in Verbindung mit den
oben genannten Instrumenten ein nützliches Instrument sein, um gegen spezifische,
den Handel beeinträchtigende Maßnahmen in Drittländern vorzugehen. Bezogen auf
die sechs hierin genannten Länder und Regionen verhandelt die EU gegenwärtig
mit zwei Ländern/Regionen über ein Freihandelsabkommen, nämlich Indien und
Brasilien/Argentinien (als Teil der Mercosur-Staaten), und nimmt bald mit Japan
und möglicherweise in den nächsten Monaten mit den USA Verhandlungen auf. Durch
diese Verhandlungen können zusammen mit den Gesprächen mit Russland über ein
neues Abkommen verschiedene positive Rahmenbedingungen zur Beseitigung von
Handelshemmnissen geschaffen werden: Erstens eröffnet die
Stellung der EU als wichtiges Exportziel ihr in Verhandlungen die Gelegenheit,
Zugeständnisse von Drittländern zu erreichen, die einen starken Anreiz
besitzen, mit einem 500 Millionen Verbraucher umfassenden integrierten
Markt zu verhandeln. Zweitens sind solche
Abkommen exakt darauf ausgerichtet, eine große Anzahl von Hemmnissen
gleichzeitig zu beseitigen und, falls möglich, eine strengere Disziplin als in
den vorhandenen internationalen Handelsregeln aufzunehmen. Aus diesem Grund ist
die EU bestrebt, im Rahmen solcher Gespräche mehr zu erreichen als die einfache
Durchsetzung bestehender Regeln. Schließlich können die
Freihandelsabkommen der neuen Generation die Lösung von Handelsstreitigkeiten
vereinfachen, da sie bilaterale, auf dem WTO-Modell basierende
Streitbeilegungsmechanismen beinhalten. Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird
auch eine umfassende Struktur von sektoralen und thematischen Arbeitsgruppen
und Ausschüssen geschaffen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Abkommen
sicherzustellen und die Errichtung neuer Hemmnisse in Zukunft zu verhindern. Allerdings haben
präferenzielle Handelsabkommen als Marktzugangsinstrument auch ihre Grenzen.
Beispielsweise gibt es einmalige Gelegenheiten: Hemmnisse, die durch den
Prozess nicht gelöst werden konnten oder anschließend auftreten, müssen auf
anderen Wegen beseitigt werden. Darüber hinaus passt die erforderliche Zeit für
Verhandlungen über Freihandelsabkommen sowie die Anpassung solcher Abkommen
häufig nicht optimal zu den wesentlich schnelleren Geschäftszyklen. Schließlich
sind die gegenseitigen Zugeständnisse nur schwer gegeneinander abzuwägen, was
bedeutet, dass nicht alle Handelshemmnisse gleichzeitig und spezifisch
angegangen werden können und einigen Vorrang gegeben werden muss, um ein
allgemein zufrieden stellendes Abkommen zu erreichen. 5. SCHLUSSFOLGERUNG Es wird davon
ausgegangen, dass der Handel in den kommenden Jahren wichtiger Antriebsfaktor
für den größten Teil des Wirtschaftswachstums in der EU sein wird. Daneben wird
dies zu den wichtigsten Prüfsteinen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres
Kontinents auf den globalen Märkten zählen. Ausschlaggebend wird sein,
inwieweit unsere Industrie in der Lage ist, regionale Wertschöpfungsketten zu
konsolidieren und sich in globale Wertschöpfungsketten einzubinden. In diesem
Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, ihre Partnerschaftsinstrumente im
Rahmen der Marktzugangsstrategie weiter zu stärken, um Handels- und Investitionshemmnisse
weltweit anzugehen und somit ideale Voraussetzungen für die vollständige
Ausschöpfung unseres wirtschaftlichen Potenzials zu schaffen. Um die
gemeinsamen handelsdiplomatischen Bemühungen der Kommission, der
EU-Delegationen und der Mitgliedstaaten vor Ort wirksamer zu gestalten, wird
die Kommission insbesondere die Liste der wichtigsten Hemmnisse auf den Märkten
unserer Handelspartner regelmäßig überprüfen und aktualisieren und den
Mitgliedstaaten Argumentationshilfen zur Verfügung stellen, sodass sie in ihren
Kontakten mit den Behörden der betreffenden Länder aufeinander abgestimmte
Botschaften übermitteln können. Die Handelsdiplomatie wird von der optimierten
Anwendung aller einschlägigen Instrumente und
Politiken sowie von Gipfeltreffen mit Drittländern und den außenpolitischen
Beziehungen der EU ganz allgemein profitieren – der Europäische Auswärtige
Dienst sollte diese Bemühungen unterstützen und auf eine verbesserte Konsistenz
hinarbeiten. Die EU bleibt der
weltweit größte Exporteur, Importeur, ausländischer Direktinvestor und
Empfänger von ausländischen Direktinvestitionen. Es ist ihr gelungen, ihren
Anteil von fast 20 % an den Ausfuhren weltweit[15]
im Laufe der Jahre trotz der Wirtschaftskrise und der substanziellen
Änderungen, die den Welthandel in den letzten 30 Jahren geprägt haben, zu
halten. Unser enormer Handelsbilanzüberschuss im Produktionssektor von
281 Mrd. EUR – eine Zahl, die sich
seit 2000 verfünffacht hat – hat den Anstieg unserer Energierechnung im selben
Zeitraum mehr als ausgeglichen. Der EU-Überschuss im Dienstleistungssektor hat
sich in 10 Jahren um mehr als den Faktor 20 vervielfacht und belief sich 2011
auf 108 Mrd. EUR. Und die Handelsbilanz der EU im Agrarsektor hat
sich von einem Defizit von über 3 Mrd. EUR im Jahr 2000 in einen
Überschuss von rund 7 Mrd. EUR im Jahr 2011 verwandelt. Zur Unterstützung
dieser beeindruckenden Erfolgsbilanz wird die Kommission zusammen mit den
Mitgliedstaaten ihre Bemühungen fortsetzen, um Handelshemmnisse in Drittländern
durch abgestimmte Maßnahmen sowie unter Anwendung aller verfügbaren Mittel für
die Sicherstellung eines fairen Marktzugangs zu beseitigen. Neben den von
Brüssel aus und vor Ort durchgeführten handelsdiplomatischen Bemühungen
schließt dies auch die effektive Nutzung der WTO-Ausschüsse, die Durchsetzung
der im Rahmen von multi- und bilateralen Abkommen eingegangenen
Verpflichtungen, gegebenenfalls auch im Rahmen von gezielten
Streitbeilegungsmaßnahmen, falls die Partner der EU ihren internationalen
Verpflichtungen nicht nachkommen, und die optimale Nutzung der Verhandlungen
über Freihandelsabkommen zur systematischen Beseitigung von Handelshemmnissen
ein. [1] „[…] ab 2011 einen jährlichen
Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates über Handels- und
Investitionshemmnisse, in dem Wege zur Verbesserung des Marktzugangs und der
rechtlichen Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen erörtert werden“ in Europa
2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum,
ec.europa.eu/research/era/docs/en/investing-in-research-european-commission-europe-2020-2010.pdf. [2] Handel, Wachstum und
Weltgeschehen, KOM(2010) 612 vom 9.11.2010, eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0612:FIN:EN:PDF trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_146955.pdf. [3] Arbeitsunterlage der
Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Externe Wachstumsquellen –
Fortschrittsbericht über die Handels- und Investitionsbeziehungen der EU zu
wichtigen Wirtschaftspartnern“ [Commission Staff Working Document on External
sources of growth, Progress report on EU trade and investment relationships
with key economic partners], 2012, trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/july/tradoc_149807.pdf. [4] trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/june/tradoc_149526.pdf
[5] Und in einigen Fällen
Argentinien/Mercosur [6] data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.MKTP.KD.ZG/countries?display=default
[7] ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/pdf/ee-2012-7_en.pdf [8] Im Mai 2012 wurde einer Gesellschaft mit ausländischer
Beteiligung (Foreign-Owned Enterprise – FOE) eine China
Compulsory Certification for Information Security Products (CC-IS) basierend
auf einer so genannten „Encryption Testing“-Lizenz von OSCCA erteilt. Dies war
das erste Mal, dass OSCCA eine solche Lizenz einem FOE erteilt hat.
Voraussetzung für die Zertifizierung war jedoch, dass der auf der Chipkarte
verwendete Chip von einem chinesischen Halbleiterhersteller produziert und mit
eingebetteten chinesischen Verschlüsselungsalgorithmen versehen sein musste
(Quelle: Positionspapier 2012 der Handelskammer der Europäischen Union in
China). [9] Es ist zu beachten, dass eine
ähnliche Situation in der Ukraine auftreten könnte, wo gerade einige der
geltenden Sätze überarbeitet werden. Daneben hat die Ukraine ein WTO-Verfahren
zur Überprüfung ihrer gebundenen Zollsätze für eine große Zahl von
Tarifpositionen eingeleitet, was einen höchst unglücklichen Präzedenzfall
schaffen könnte. [10] Das Freihandelsabkommen gilt in
der EU vorläufig, bis alle EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben. Der
aktuelle Stand der Ratifizierung kann auf der Website des Rates zu Abkommen
überprüft werden: www.consilium.europa.eu/policies/agreements/search-the-agreements-database?command=details&id=&lang=en&aid=2010036&doclang=EN. [11] WTO TBT-Notifizierung
G/TBT/N/CHN/887 [12] Wie beispielsweise in der
Überprüfung des Binnenmarkts von 2007 ausführlich beschrieben – ec.europa.eu/citizens_agenda/docs/sec_2007_1519_en.pdf. [13] Von 452 Streitigkeiten, die bis
November 2012 vor das Streitbeilegungsgremium gebracht wurden, war die EU an 87
offensiven Fällen (und 73 defensiven Fällen)[13],
d. h. 19,2 % aller Fälle, beteiligt, davon 66 gegen sechs der hierin
genannten Länder/Regionen (32 gegen die USA, 4 gegen Brasilien, 8 gegen
Argentinien, 10 gegen Indien, 6 gegen Japan, 6 gegen China, bislang nicht gegen
Russland), was 75,9% der offensiven Fälle der EU entspricht. [14] trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=856 [15] Handel mit Gütern, Öl und Gas ausgenommen, Quelle:
COMTRADE-Datenbank der UN.