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BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2013 /* COM/2013/0103 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

Bericht über Handels- und Investitionshindernisse 2013

EINLEITUNG

2012 legte die Kommission dem Europäischen Rat ihren zweiten Bericht über Handels- und Investitionshindernisse (Trade and Investment Barriers Report – TIBR) vor. Durch diesen zweiten Bericht wurde wie auch schon beim ersten Bericht ein Auftrag umgesetzt, der im Zuge der Strategie Europa 2020[1] erteilt wurde und anschließend in der Kommissionsmitteilung über „Handel, Wachstum und Weltgeschehen“[2] aufgegriffen wurde. In dieser Mitteilung verpflichtete sich die Kommission dazu, „ab 2011 jährlich einen Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates über Handels- und Investitionshindernisse als unser Hauptinstrument zur Überwachung von Handelsbarrieren und protektionistischen Maßnahmen und zur Auslösung geeigneter Durchsetzungsmaßnahmen“ zu verfassen.

Der Bericht soll auf einige der zentralen Hemmnisse für Unternehmen aus der Europäischen Union (EU) hinweisen und ganz allgemein das Bewusstsein dafür schärfen, wie wichtig ein Vorgehen gegen diese Hemmnisse ist, damit den Unternehmen die Vorteile des Weltmarkts nicht nur im Einklang mit den Verhandlungsergebnissen, die mit den Handelspartnern der EU auf multilateraler oder bilateraler Ebene erzielt wurden, sondern auch mit den Verpflichtungen, die in anderen Gremien zur Förderung des freien Handels eingegangen wurden (z. B. im Rahmen der Treffen der G-20), zugutekommen.

Angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Stagnation in der EU fällt diesem dritten Bericht als Eckpfeiler unserer Marktzugangsstrategie sowie als Ergänzung des ehrgeizigen Verhandlungsprogramms der EU eine umso größere Bedeutung zu. Wie in der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen über externe Wachstumsquellen[3] unterstrichen, ist davon auszugehen, dass der Beitrag der Auslandsnachfrage zum Wachstum zukünftig ansteigen wird, da 90 % des weltweiten Wirtschaftswachstums bis 2015 außerhalb der EU geschaffen werden dürfte. Darüber hinaus muss die EU aufgrund der Generalisierung der voneinander abhängigen regionalen und weltweiten Lieferketten ihre herausragende Rolle als wichtiger Wertschöpfer auf globaler Ebene, ob im Bereich von Produktion, Forschung und Entwicklung, Design, Logistik usw., bestätigen. Um dieses Potenzial vollständig auszuschöpfen, ist eine stärkere Vernetzung mit den neuen globalen Wachstumszentren, auf die in der Ausgabe 2012 des TIBR ausführlich eingegangen wurde, ausschlaggebend für die Sicherstellung einer nachhaltigen Erholung der Wirtschaft innerhalb der EU.

Diese dritte Ausgabe des TIBR (2013) liefert einen Überblick über die erzielten Fortschritte in Bezug auf die in den vorherigen Ausgaben dieses Berichts (2011 und 2012) ermittelten Hemmnisse, die weiterhin im Blickpunkt des Interesses der EU-Exporteure liegen und bis dato nicht vollständig beseitigt werden konnten. Ferner wird im TIBR 2013 eine Reihe neuer Hemmnisse benannt, die 2012 aufgetreten sind und bei denen die Kommission und die Mitgliedstaaten in bestimmten Schlüsselmärkten abgestimmt und einer politischen Prioritätensetzung folgend vorgehen sollten.

Allerdings soll die Fokussierung dieses Berichts auf einige der strategischen Partner der EU selbstverständlich nicht bedeuten, dass Zugangshindernisse auf anderen Märkten zu vernachlässigen sind. Vielmehr setzt sich die Kommission in einer weiter gefassten Gruppe von Handelspartnern nachdrücklich dafür ein, die Marktzugangsbedingungen für EU-Unternehmen zu verbessern, die weiterhin auf eine beträchtliche Zahl von Hindernissen stoßen.

Überwachung der Handelshemmnisse

Der TIBR ist eines der Berichtsinstrumente zur Bewertung, Überwachung und Beseitigung der Handelshemmnisse für EU-Exporteure. Diese Berichtsinstrumente dienen der Verfolgung unterschiedlicher Ziele, die sich jedoch in gewisser Hinsicht überschneiden:

Erstens wird im TIBR auf einige der zentralen Hemmnisse für EU-Unternehmen auf einer begrenzten Anzahl von Märkten hingewiesen. Der Bericht soll das Bewusstsein auf politischer Ebene dafür schärfen, wie wichtig und vorrangig ein Vorgehen gegen diese Hemmnisse ist.

Zweitens stellt die Überwachung von potenziell handelsbeschränkenden Maßnahmen[4] (neunter Bericht, veröffentlicht im Juni 2012) ein breiter gefasstes Berichtsinstrument zur Identifizierung von Maßnahmen dar, die im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise verabschiedet wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass der Protektionismus auf den Märkten von vielen unserer Partner zunimmt, insbesondere durch die Umsetzung von Industrialisierungspolitiken in verschiedenen Schwellenländern, die häufig Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil und importsubstituierende Praktiken beinhalten.

Drittens führt die GD HANDEL seit 2009 im Rahmen der Marktzugangsstrategie auf Ersuchen des Rates hin die so genannte „Key Barriers Exercise“, eine umfassendere Berichtsmaßnahme, durch. In diesem Rahmen wurden insgesamt 220 Hemmnisse auf 32 Märkten ermittelt. Ziel dessen ist die Priorisierung der Handelshemmnisse, indem anhand der Angaben der Mitgliedstaaten geschäftsbezogene Prioritätenlisten mit höchstens 10 Handelshemmnissen pro Land erstellt werden, um sich auf die aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht relevantesten Handelshemmnisse zu konzentrieren. Diese Liste wird regelmäßig überprüft und durch Argumentationshilfen zur Verwendung durch die Mitgliedstaaten ergänzt, um sicherzustellen, dass aufeinander abgestimmte Botschaften übermittelt werden. Diese Maßnahme schließt Hemmnisse in den sechs Ländern, auf die im TIBR eingegangen wird, ein, aber auch Hemmnisse in Ländern wie etwa der Ukraine, Indonesien, Mexiko, Thailand oder Israel.

Wie in der Ausgabe 2012 liegt der Schwerpunkt dieses Berichts auf den Beschränkungen, die auf den Märkten einiger strategischer Partner der EU gelten, d. h. China, Indien, Japan, Brasilien[5], Russland und Vereinigte Staaten von Amerika (USA). Hierfür gibt es drei Hauptgründe: Erstens stellen diese ausgewählten Partner die wichtigsten Exportmärkte der EU in Bezug auf Waren (40,9 % der Warenexporte im Jahr 2010), Dienstleistungen (40,0 %) und ausländische Direktinvestitionen (41,1 % der auswärtigen Bestände von ausländischen Direktinvestitionen) dar: Bezogen auf die Exportmärkte der EU rangieren die USA an 1. Stelle, China an 2. Stelle, Russland an 4. Stelle, Japan an 6. Stelle, Indien an 8. Stelle und Brasilien an 9. Stelle.

|| Anteil der Warenausfuhren der EU (2010) || Anteil der Dienstleistungsausfuhren der EU (2010) || Anteil der auswärtigen Bestände von ausländischen Direktinvestitionen der EU (2010)

USA || 18,0 % || 23,9 % || 28,8 %

China || 8,4 % || 4,2 % || 1,8 %

Russland || 6,4 % || 4,3 % || 2,9 %

Japan || 3,3 % || 3,7 % || 2,3 %

Indien || 2,6 % || 2,0 % || 0,8 %

Brasilien || 2,3 % || 1,8 % || 4,5 %

Sonstige || 59,1 % || 60,0 % || 58,9 %

Gesamt (Mrd. EUR) || 1349,6 || 531,9 || 4152,0

Zweitens unterhält die EU in Bezug auf die zehn größten Exportmärkte präferenzielle Handelsbeziehungen mit den anderen Partnern: Norwegen und die Schweiz haben jeweils über die Europäische Freihandelsassoziation (EFTA) und spezifische Abkommen Zugang zum Binnenmarkt; Zollunion mit der Türkei und seit 2011 Freihandelsabkommen mit Südkorea. Die Handelsbeziehungen mit diesen vier Partnern werden – im Gegensatz zu denjenigen mit den sechs in diesem Bericht aufgeführten Hauptpartnern – somit durch spezielle Handelsinstrumente, die zusätzliche Kanäle zur Beseitigung von Handelshemmnissen bereitstellen, gefördert.

Warenausfuhren der EU in den Rest der Welt (2010)

|| Mrd. EUR || %

USA || 242,3 || 18,0 %

China || 113,3 || 8,4 %

Schweiz || 105,4 || 7,8 %

Russland || 86,1 || 6,4 %

Türkei || 61,2 || 4,5 %

Japan || 43,9 || 3,3 %

Norwegen || 41,9 || 3,1 %

Indien || 34,8 || 2,6 %

Brasilien || 31,4 || 2,3 %

Südkorea || 28,0 || 2,1 %

Sonstige || 561,3 || 41,6 %

Gesamt || 1349,6 || 100,0 %

Schließlich stellen diese strategischen Partner Märkte mit hohem Wachstumspotenzial für den Handel und die Investitionen der EU dar. Schwellenländer wie beispielsweise Brasilien, Indien, China und in gewissem Maße Russland, d. h. die so genannten BRICS-Länder, werden weiterhin einen wachsenden Anteil der Zukunftschancen für EU-Unternehmen ausmachen. Nach Angaben der Weltbank stieg im Zeitraum 2007-2011 das BIP in China durchschnittlich um 9,3 %, in Indien um 6,9 %, in Russland um 4,3 % und in Brasilien um 2,7 %[6]. Hingegen sank das BIP der EU im selben Zeitraum durchschnittlich um 0,2 % und dürfte entsprechend der Herbstprognose 2012 der Kommission[7] in den kommenden drei Jahren bei einem durchschnittlichen Jahreswachstum von 0,4 % im Zeitraum 2012-2014 stagnieren. Dies verdeutlicht, dass den Ausfuhren in diese Länder eine enorme Bedeutung im Hinblick auf die Ankurbelung des zukünftigen Exportwachstums der EU, das auf durchschnittlich 3,6 % im Zeitraum 2012-2014 geschätzt wird, zufallen dürfte. Die Handelsbilanz hat nicht nur die Auswirkungen der Krise seit 2010 abgeschwächt, sondern wird 2013 – wie schon in den Jahren 2011 und 2012 – als wichtigster Antriebsfaktor für das Wachstum angesehen.

Der Handel mit den in diesem Bericht angegebenen strategischen Partnern ist zwar sehr bedeutsam, aber weit davon entfernt, das volle Potenzial auszuschöpfen. Dies liegt zum Teil daran, dass diese Märkte momentan extrem schnell wachsen, was höchstwahrscheinlich auch in Zukunft der Fall sein wird. Der Hauptgrund ist aber wohl darin zu suchen, dass diese Märkte für Ausfuhren der EU nicht genügend geöffnet sind. Die Tatsache, dass sich dieser Trend 2012 bestätigt hat und sich die Situation in einigen dieser Schlüsselmärkte weiter verschlechtert hat, rechtfertigt die erneute Fokussierung auf diese begrenzte Anzahl von Partnern in diesem Jahr.

Viel zu häufig sehen sich EU-Unternehmen immer noch mit erheblichen Hemmnissen konfrontiert, die den Zugang zu diesen ausländischen Märkten behindern. Diese Hemmnisse treten gewöhnlich in Gestalt von nichttarifären Hemmnissen (non-tariff barriers – NTB) wie technischen Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren, aufwändigen Zollverfahren oder einer unzureichenden Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (intellectual property rights - IPR) auf. Die EU ist diese Angelegenheiten im Rahmen der Marktzugangspartnerschaft wirksam angegangen. Wenn man jedoch bedenkt, dass diese Hemmnisse häufig in Bereichen zunehmen, in denen multilaterale Handelsdisziplinen noch nicht sehr ausgeprägt sind, beispielsweise im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens und der Ausfuhrbeschränkungen, bleibt die Weiterentwicklung von Disziplinen, die über das Regelwerk der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation – WTO) hinausgehen, eine vorrangige Zielsetzung im Rahmen unseres Verhandlungsprogramms im Bereich Handel.

Im vergangenen Jahr und parallel zu ihren Durchsetzungsmaßnahmen hat die EU daher ihr ehrgeiziges Verhandlungsprogramm proaktiv weiterverfolgt. Am 1. Juli 2011 trat das Freihandelsabkommen (Free Trade Agreement – FTA) mit Südkorea in Kraft, das EU-Unternehmen und Verbrauchern bereits erhebliche wirtschaftliche Vorteile gebracht hat. Mit Zentralamerika sowie mit Peru und Kolumbien wurden bilaterale Handelsverhandlungen abgeschlossen, die im Dezember 2012 im Europäischen Parlament verabschiedet wurden. Mit der Ukraine wurden die Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen (Deep and Comprehensive Free Trade Agreement – DCFTA), einschließlich weitreichender Disziplinen in Bezug auf technische und rechtliche Fragen, abgeschlossen und im Dezember 2012 wurden die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit Singapur erfolgreich zu Ende gebracht. Die Handelsgespräche mit Kanada befinden sich in der Endphase. Zwischenzeitlich wurden die Verhandlungen mit Indien, Mercosur, Malaysia, Armenien, Georgien und Moldau weitergeführt und im Jahr 2012 mit Vietnam aufgenommen. Im Dezember 2011 hat der Rat die Aufnahme von Verhandlungen über ein DCFTA mit Marokko genehmigt. Im Hinblick auf Japan hat der Rat neben einer fruchtbaren Vorstudie, die spezifische Bestimmungen in Bezug auf nichttarifäre Hemmnisse beinhaltet, im November 2012 der Aufnahme von Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zugestimmt. Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen mit den USA, werden derzeit vorbereitet. Die hochrangige Arbeitsgruppe für Beschäftigung und Wachstum hat nun ihren Abschlussbericht vorgelegt, in dem die Aufnahme von Verhandlungen über eine umfassende Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft empfohlen wird.

Mit Tunesien, Jordan, Ägypten und Marokko wurden vorbereitende Gespräche im Hinblick auf die Aufnahme von Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA), sobald diese Länder bereit sind, aufgenommen. Des Weiteren werden gegenwärtig auch mit Indonesien, Thailand und den Philippinen die Möglichkeiten von Handelsverhandlungen erörtert, was dieses anspruchsvolle Programm in Bezug auf Freihandelsabkommen in der ASEAN-Region ergänzen würde. Der Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation, ein wichtiges Ereignis für den Handel im Jahr 2012, hat neue Perspektiven für die laufenden Verhandlungen über ein neues Abkommen eröffnet, das an die Stelle des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (Partnership and Cooperation Agreement – PCA) treten soll. Zusätzlich zu den Erörterungen im Rahmen des EU-China-Gipfeltreffens laufen die Vorbereitungsarbeiten für die Aufnahme von Gesprächen über ein eigenständiges Investitionsabkommen. Schließlich führt die EU mit den USA und China, den beiden größten Volkswirtschaften der Welt, Gespräche auf hochrangiger Ebene, unter anderem über Marktzugangshindernisse.

Handelsverhandlungen und Durchsetzungsmaßnahmen müssen Hand in Hand laufen, um die Einbindung der EU in die globalen Wertschöpfungsketten sicherzustellen und stabile und vorhersehbare Rahmenbedingungen für geschäftliche Tätigkeiten weltweit zu gewährleisten. Ohne energische Durchsetzungsstrategie, die gleichzeitig im Rahmen von Handelsdiplomatie, Streitbeilegung und Verhandlungen umgesetzt wird, und bedeutende Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen, darunter auch auf höchster politischer Ebene, insbesondere bei Gipfeltreffen mit Drittländern, kann die EU nicht die einheitlichen Voraussetzungen auf dem globalen Markt garantieren, die sie der Wirtschaft schuldet. Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Industrie müssen weiterhin nach Maßgabe der Marktzugangsstrategie zusammenarbeiten, um den Abbau von Hemmnissen in Drittländern zu gewährleisten und Bestrebungen zu unterbinden, die auf die Schaffung neuer Hemmnisse abzielen. Auf diese Weise profitieren die EU-Unternehmen von einem besseren Zugang zu den rasch expandierenden Auslandsmärkten und tragen wirksam zur Erholung der EU-Wirtschaft bei.

Diese dritte Ausgabe des TIBR ist wie folgt aufgebaut: In Abschnitt 1 werden die in Bezug auf Handelshemmnisse erzielten Fortschritte dargelegt, die im vorherigen Bericht ermittelt wurden, und Möglichkeiten für weitere Maßnahmen in Bereichen aufgezeigt, in denen die Fortschritte noch nicht zufrieden stellend sind. In Abschnitt 2 wird eine Reihe sonstiger Hemmnisse aufgeführt, für die künftig vorrangiger Handlungsbedarf besteht. In Abschnitt 3 wird beschrieben, wie die verfügbaren Instrumente zur Beseitigung von Handelshemmnissen am wirksamsten miteinander kombiniert werden können.

1. HEMMNISSE 2012: WAS WURDE ERREICHT?

Im TIBR 2012 wurden 25 Hemmnisse bei sechs Handelspartnern/-regionen ermittelt (USA, China, Japan, Indien, Russland und Brasilien/Argentinien). Angesichts ihrer potenziellen wirtschaftlichen oder systembezogenen Auswirkungen und der strategischen Bedeutung der Länder, in denen diese Hemmnisse zutage traten, wurden sie für die EU-Wirtschaft als bedeutend eingestuft. Diese Marktzugangsprobleme wurden bei den bilateralen Handelsbeziehungen der EU mit den betreffenden Ländern zur obersten Priorität erhoben. Dies bedeutet, dass die Kommission sie bei allen bilateralen Treffen, gegebenenfalls auch auf höchster politischer Ebene (z. B. Gipfeltreffen), systematisch angesprochen hat. Ferner ist anzumerken, dass mit dem Beitritt Russlands zur Welthandelsorganisation am 22. August 2012 die Möglichkeit entstanden ist, viele seit langem bestehende Marktzugangsfragen zu klären, wenngleich neue Hemmnisse während dieses Prozesses errichtet wurden.

In diesem Abschnitt werden die 2012 erzielten Fortschritte beschrieben. In einigen Fällen wurden die Hemmnisse vollständig abgebaut. In anderen Fällen wurden gewisse Verbesserungen erreicht, während ein Teil des Hemmnisses bestehen blieb. Bei wenigen Hemmnissen hat sich die Situation trotz der zahlreichen Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert. Die Analyse in diesem Abschnitt befasst sich mit diesen drei Kategorien je nach Ausmaß der erzielten Fortschritte.

a. Hemmnisse, bei denen erhebliche Fortschritte erzielt wurden

In Bezug auf China kann von positiven Entwicklungen bei den EU-Maßnahmen berichtet werden, mit denen Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe angegangen werden sollten. Am 23. Juni 2009 wurde von der EU und den USA ein WTO-Streitschlichtungsverfahren eingeleitet, dem sich Mexiko anschloss. Im Bericht des Berufungsgremiums vom 31. Januar 2012 wurden alle von der EU erhobenen Hauptforderungen aufrechterhalten und die Feststellungen des Schiedsgerichts vom Juli 2011 bestätigt. Es wurde bestätigt, dass die Ausfuhrbeschränkungen Chinas für verschiedene Industrierohstoffe gegen die WTO-Verpflichtungen Chinas verstießen und dass die Beschränkungen nicht aus Umwelt- und Naturschutzgründen zu rechtfertigen waren. Dies war ein überaus bedeutender wirtschaftlicher und systematischer Erfolg im Hinblick auf die Durchsetzung der Vorschriften, zu deren Einhaltung sich China mit dem Beitritt zur WTO verpflichtet hat. China wurde eine Frist bis 31. Dezember 2012 für die Umsetzung eingeräumt und das Land hat am Jahresende Umsetzungsmaßnahmen zur Abschaffung der Ausfuhrsteuern sowie der Höchstmengen angekündigt. Allerdings unterwirft China fast alle Erzeugnisse, die bislang Höchstmengen unterlagen, einer Ausfuhrgenehmigungspflicht. Die Kommission wird die Situation und die Entwicklung der Ausfuhren und insbesondere die neu eingeführte Ausfuhrgenehmigungspflicht weiterhin eng überwachen.

Am 13. März 2012 wurde ein zweites Verfahren gegen China eingeleitet, da die EU, die USA und Japan Konsultationen zu den Ausfuhrbeschränkungen Chinas für seltene Erden, Wolfram und Molybdän beantragt hatten. Es wurde ein Schiedsgericht gebildet, dessen Schiedsspruch gegen Ende 2013 erwartet wird.

In Bezug auf Indien wurde im letztjährigen TIBR vermeldet, dass Fortschritte bei den 2010 eingeführten Ausfuhrbeschränkungen für Baumwolle, nämlich für Baumwollgarn und Rohbaumwolle, erzielt wurden. Im August 2011 hatte die indische Regierung in der Tat alle verbliebenen mengenmäßigen Beschränkungen für Rohbaumwolle aufgehoben. Allerdings war dieser Fortschritt unmittelbar nach der Veröffentlichung des TIBR im Jahr 2012 gefährdet, da am 5. März 2012 ein neues teilweises Verbot vor einer förmlichen Aufhebung am 4. Mai eingeführt wurde. Im Anschluss an bilaterale und sektorale Gespräche mit der indischen Regierung erhielt die EU Zusagen von indischer Seite, keine Ausfuhrbeschränkungen in der nächsten Saison einzuführen.

In Bezug auf Japan wurden im letztjährigen TIBR einige Fortschritte vermeldet. Nach dem EU-Japan-Gipfeltreffen im Mai 2011 wurde eine Vorstudie auf den Weg gebracht, mit der ermittelt werden sollte, in welchem Umfang und mit welcher Vision künftige Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen geführt werden sollen. 2012 wurde im Rahmen dieser Vorstudie über eine umfangreiche Liste von nichttarifären Hemmnissen (NTBs) diskutiert. Bei einigen dieser ermittelten Probleme hat die Vorstudie bereits zu Ergebnissen und nun zum Abbau der folgenden nichttarifären Hemmnisse, die in der Liste enthalten waren, geführt: ökologisch erzeugte Lebensmittel, Großhandelslizenzierung für alkoholische Getränke, Ausdehnung des Abkommens zwischen der EU und Japan über die gegenseitige Anerkennung der Guten Herstellungspraxis (GMP) für Arzneimittel auf 12 neue EU-Mitgliedstaaten und Benennung zweier Lebensmittelzusatzstoffe, während bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit pyrotechnischen Sicherheitseinrichtungen im Automobilsektor und der Vorhersagbarkeit der Preisgebung bei Arzneimitteln gute Fortschritte erzielt wurden. Japan hat ferner entschieden, das Einfuhrverbot für Rinder aus Frankreich und den Niederlanden bezogen auf Tiere unter 30 Monaten aufzuheben. Anträge aus anderen Mitgliedstaaten werden derzeit geprüft. Es wird erwartet, dass die tatsächliche Öffnung im Frühjahr 2013 erfolgen wird. In verschiedenen anderen Fällen wie beispielsweise bei Funkgeräten, medizinischen Hilfsmitteln, Kraftfahrzeugen oder Arzneimitteln sollte Japan vor Ende März 2013 weitere Schritte unternehmen, um auf die Bedenken der EU einzugehen. Bei den verbleibenden Problemen sollten die zukünftigen Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen das Erzielen weiterer Fortschritte ermöglichen.

Mit dem WTO-Beitritt Russlands am 22. August 2012 wurden die russischen Einfuhrzolltarife zum ersten Mal gebunden. Die wichtigste Auswirkung war der Abbau von Zolltarifanhebungen, die 2008 während der Krise verabschiedet wurden.

b. Hemmnisse, bei denen gewisse Fortschritte erzielt wurden

Laut TIBR 2011 hatte sich der hartnäckige Einsatz der Kommission für eine der am stärksten systembezogenen Fragen auf der Liste der Irritationen im bilateralen Handel mit China ausgezahlt. In der Tat wurden im ersten Halbjahr 2011 erhebliche Fortschritte bei der Förderpolitik für „einheimische Innovation“ erzielt, die auf dem Grundsatz basiert, die öffentlichen Beschaffungsmärkte nur für innovative Produkte zu öffnen, die chinesisches geistiges Eigentum darstellen.

Das Finanzministerium hatte Anfang Juli 2011 drei Grundverordnungen aufgehoben und es erfolgten politische Verlautbarungen auf höchster Ebene. Allerdings gibt es nach wie vor Belege, dass auf regionaler Ebene Rechtsvorschriften veröffentlicht werden (z. B. die in März 2012 in Kraft getretene Verordnung der Guangdong-Verwaltung), nach denen Technologienormen mit einheimischen Innovationsentwicklungen abgestimmt werden müssen. Ebenso treten Elemente einheimischer Innovation in der einen oder anderen Form in Erscheinung, ob bei Informationssicherheitsnormen, die zur Unterstützung des Multi-Level Protection System (MLPS) entwickelt werden, neuen Katalogen des öffentlichen Beschaffungswesens wie z. B. Fahrzeugen für Beamte oder Parteiführer oder dem Entwurf des neuen Katalogs der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (National Development and Reform Commission – NDRC) zu strategischen aufstrebenden Branchen. Die Fortschritte bleiben daher brüchig: Die Entkopplung zwischen der Förderpolitik für einheimische Innovation und dem öffentlichen Beschaffungswesen scheint keine vollständig ausgearbeitete Politik zu sein und es ist weiterhin eine ausführliche Überwachung erforderlich, insbesondere da die jüngste Gesetzgebung zunehmend komplexer zu sein scheint.

Im Bereich der Normung und technischen Vorschriften geben die als vorrangig ermittelten chinesischen Hemmnisse im Bereich der Informationssicherheit – z. B. die OSCCA-Regelung (Office of the State Commercial Cryptography Administration) zu kommerziell genutzter Verschlüsselung und das MLPS – nach wie vor Anlass zu Bedenken. Begrenzte Fortschritte[8] wurden bei der Erlangung der OSCCA-Zertifizierung für Produkte mit Verschlüsselung erzielt, wobei es aber noch Schwierigkeiten gibt, und die Umsetzung des MLPS dauert an.

Weiteren Anlass zur Besorgnis geben die chinesischen Ausfuhrfinanzierungsbedingungen und -subventionen. China nutzt Ausfuhrkredite, die Fragen in Bezug auf die OECD/WTO-Regeln aufwerfen, um nationale Marktführer auf dem Gebiet der Ausfuhren in kapitalintensiven Sektoren, die häufig Hochtechnologiesektoren sind, zu fördern. 2012 wurden gewisse Fortschritte erzielt, da China signalisiert hat, grundsätzlich zur Aufnahme von internationalen Verhandlungen über die Ausfuhrfinanzierungsbedingungen bereit zu sein. Ein erstes Treffen einer internationalen Arbeitsgruppe fand im November 2012 statt und China hat angeboten, Gastgeber der nächsten Sitzung im Mai 2013 zu sein. Der Anlauf des Verhandlungsprozesses war jedoch nicht einfach. Um den Teilnehmern der internationalen Arbeitsgruppe die weitere Erörterung von Ausfuhrkreditproblemen auf informeller Ebene zu erlauben, wird die EU in der Zwischenzeit im März 2013 eine Fachsitzung abhalten.

Im letztjährigen TIBR wurde vermerkt, dass in Indien keine wesentlichen Fortschritte bei der Öffnung bestimmter Sektoren für Auslandsinvestitionen erzielt wurden, z. B. Einzelhandel, Rechtsberatung, Buchhaltung, Versicherungen, Banken und Finanzdienstleistungen. Ebenso bestand nach wie vor Besorgnis über die Reform des Postwesens und die potenziellen negativen Auswirkungen auf Eilzustellungen. Allerdings scheint die Regierung 2012 ein Wirtschaftsreformprogramm in Angriff genommen zu haben. Konkrete Ergebnisse dieses Prozesses sind die Öffnung des Einzelhandels (Einzel- und Multimarkenhandel) und die Entscheidung zur Erhöhung der ausländischen Direktinvestitionen bei Fluggesellschaften. Zu den sonstigen Reformen, die derzeit vom Parlament geprüft werden, zählen Bankreformen und die Öffnung der Versicherungen für ausländische Direktinvestitionen, wobei beide Reformen die Absicht der Regierung bestätigen würden, den eingeschlagenen Weg der Wirtschaftsreform weiterzugehen.

Ferner wurden in Indien begrenzte Fortschritte bei den Anforderungen in Bezug auf die Sicherheitsüberprüfung im Bereich Telekommunikation erzielt. Erstens im Hinblick auf die 2010 eingeführten Sicherheitsanforderungen an Telekommunikationsgeräten: Diese wurden schließlich geändert, um die am meisten belastenden Bedingungen zu beseitigen. Dies betrifft insbesondere den Wegfall der anfänglichen Pflicht zur Hinterlegung von Quellcodes. Es bestehen nach wie vor Bedenken angesichts der obligatorischen Zertifizierung von als sicherheitsgefährdend angesehenen Geräten in Indien – im Gegensatz zu den internationalen Praktiken, die auf Kriterien der gegenseitigen Anerkennung beruhen. Daneben wird in Indien seit langem eine Zertifizierungsregelung durch die indische Normungsbehörde (Bureau of Indian Standards – BIS) bei eingeführten und ausgeführten Reifen angewandt. Im September 2012 strich Indien eines der am meisten belastenden Elemente der Regelung, nämlich das Verkaufsverbot für Reifen mit IS-Kennzeichnung (Indischer Standard) außerhalb des indischen Markts. Dies war eine seit langem erhobene Forderung der EU-Industrie. Allerdings bleiben eine Reihe von Problemen bei der Zertifizierung von Reifen bestehen (Gebühren pro Reifen, langwierige Verfahren, Werksprüfungen und erforderliche Bankgarantien usw.). Hinsichtlich der BIS-Zertifizierung von Stahlerzeugnissen hat Indien das Inkrafttreten der Zertifizierungsanforderungen für einige Produkte bis März 2013 (zuvor September 2012) verschoben. Allerdings sind die Zertifizierungsanforderungen nach wie vor unverhältnismäßig und stehen nicht im Einklang mit den internationalen Praktiken in diesem Bereich (Werksprüfungen, lange Fristen, übermäßige Prüfanforderungen, Gebühren). Die Zertifizierungsregelung für Reifen und Stahlerzeugnisse wurde von Indien im Rahmen des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) notifiziert und wird innerhalb des TBT-Ausschusses regelmäßig erörtert.

In den USA haben sich die im letztjährigen TIBR vermeldeten Fortschritte bestätigt. Laut TIBR 2012 wurden Fortschritte bei den Rechtsvorschriften über das „100%-Scanning“ erzielt. Infolge zahlreicher Maßnahmen, auch der Europäischen Kommission, verschob das US-Ministerium für innere Sicherheit die Pflicht zur lückenlosen Durchleuchtung von Containern, die ursprünglich im Juli 2012 in Kraft treten sollte, um zwei Jahre. In ihrem Bericht zur Handelspolitik bestätigen die USA, dass die Frist für die lückenlose Durchleuchtung nicht vor 1. Juli 2014 in Kraft treten wird. Die gesetzliche Anforderung gilt nach wie vor, allerdings wurde die Umsetzungsfrist geändert. Der Minister für innere Sicherheit ist befugt, diese Frist zu diesem Zeitpunkt erneut zu verlängern, jedoch wurde bislang noch keine Entscheidung über eine weitere Verlängerung erzielt.

Auch in Bezug auf die USA war ein gewisser Erfolg bei den Rechtsvorschriften zur Bevorzugung amerikanischer Güter („Buy American“) zu verzeichnen, obwohl diese Gesetzgebung an sich nach wie vor problematisch ist. Das Konjunkturpaket, das während der Finanzkrise 2009 eingeführt wurde und weitreichende Bestimmungen zur Bevorzugung amerikanischer Güter enthielt, lief im September 2011 aus und wurde nicht verlängert.

Am 25. Januar 2013, d. h. 8 Monate nach der Einleitung von WTO-Streitbeilegungsverfahren zu handelsbeschränkenden Maßnahmen, hat Argentinien die nichtautomatischen Einfuhrlizenzen aufgehoben. Dies ist ein wichtiger Schritt und das Ergebnis der kontinuierlichen Bemühungen der EU, Argentinien zur Einhaltung seiner WTO-Verpflichtungen zu bewegen. Ferner zeigt dies, dass der WTO-Streitbeilegungsmechanismus seinen Zweck erfüllt. Allerdings wurden nicht alle handelsbeschränkenden Maßnahmen angegangen, die derzeit in Argentinien gelten. Dementsprechend hat die EU am 28. Januar 2013 die Einberufung eines WTO-Schiedsgerichts beantragt, um den Abbau von zwei weiteren unrechtmäßigen Maßnahmen zu erreichen (siehe nächster Abschnitt).

c. Hemmnisse, bei denen 2012 keine Fortschritte erzielt wurden

Trotz der Maßnahmen der Europäischen Kommission im Jahr 2012, die in einigen Fällen das Vorbringen von Themen auf höchster politischer Ebene umfassten, wurden bei zahlreichen Hemmnissen keine bemerkenswerten Fortschritte erzielt, sodass diese weiterhin auf der Prioritätenliste für 2013 erscheinen.

Angesichts des enormen Potenzials Chinas sind Investitionen nach wie vor ein wesentliches Thema im Rahmen der bilateralen Beziehungen zu diesem Land. Dennoch sind weiterhin Investitionshemmnisse vorhanden und die Situation hat sich im vergangenen Jahr kaum verbessert. Der Katalog für Auslandsinvestitionen, der Ende 2011 überarbeitet wurde, war dahingehend enttäuschend, dass lediglich in einer begrenzten Anzahl von Bereichen eine Liberalisierung zu verzeichnen war, während der Marktzugang in anderen Bereichen weiter eingeschränkt wurde. Ein Beispiel für eine Verschlechterung sind Auslandsinvestitionen im Bereich „Komponentenfertigung“ für die Automobilindustrie, die bis zur Verabschiedung des Katalogs für Auslandsinvestitionen von 2011 gesetzlich „uneingeschränkt“ waren. In dem Katalog von Ende 2011 werden nun Investitionen im Bereich Fahrzeugbatterien auf maximal 50 % beschränkt. Obwohl beide Seiten auf dem EU-China-Gipfeltreffen vom 20. September 2012 erneut ihre Bereitschaft bekräftigten, die Einleitung von Verhandlungen über Investitionen vorzubereiten, dauern die vorläufigen Kontakte zwischen den beiden Verwaltungen an, da die internen Vorbereitungen auf beiden Seiten noch laufen. 2012 gab es von offizieller Seite zahlreiche Erklärungen über die weitere Öffnung der Investitionen, insbesondere im Dienstleistungsbereich. Es bleibt abzuwarten, ob diesen Worten Taten folgen.

2011 verabschiedete China einen nationalen Mechanismus zur Sicherheitsüberprüfung für Zusammenschlüsse und Übernahmen unter Beteiligung ausländischer Investoren. Damit kann China aus Gründen der nationalen Sicherheit ausländische Übernahmen blockieren. Der endgültige Mechanismus wurde im September 2011 verabschiedet. Das Problem liegt nicht in der Einführung eines solchen Mechanismus per se (solche Mechanismen existieren auch in einigen anderen Mitgliedstaaten), sondern in seiner sehr weit gefassten Anwendung im Hinblick auf die Wirtschaftszweige und die Definition der nationalen Sicherheit, die weit über die vereinbarten internationalen Grundsätze (OECD) hinausgeht. Es sind keine Fortschritte zu verzeichnen und uns ist ein jüngster Fall im Zusammenhang mit einem Gemeinschaftsunternehmen mit einem Unternehmen aus der EU bekannt, der gegenwärtig den Prüfmechanismus für ausländische Direktinvestitionen durchläuft. Die diesbezüglichen Verfahren und Regeln sind nach wie vor unklar und nicht vorhersehbar, was zu hohen Unsicherheiten führt und potenzielle Investoren abschreckt.

Indiens neuer politischer Rahmen für Telekommunikation befindet sich weiterhin im Aufbau, jedoch enthalten bereits veröffentlichte Teile der Politik nach wie vor Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil (mindestens 30 %), wodurch im Inland produzierte Geräte und Elektronikprodukte in Beschaffungsverfahren begünstigt werden. In anderen Industriebereichen wie etwa erneuerbare Energie und Solarenergiegewinnung existieren ähnliche Bestimmungen. Obwohl Indien keine Vertragspartei des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen ist, sind diese politischen Entwicklungen ziemlich besorgniserregend, insbesondere im Rahmen der gegenwärtigen Verhandlungen über das Freihandelsabkommen, da sie Indiens Absicht bestätigen, in wichtigen industriellen Bereichen, in denen Wirtschaftsteilnehmer aus der EU einen erheblichen Anteil halten, nationale Marktführer zu fördern. Daher könnte diese Politik die aktuellen Geschäftsmöglichkeiten in Indien gefährden. Als weitere besorgniserregende Entwicklung ist zu beachten, dass Indien aus Sicherheitserwägungen die Auferlegung von Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil beim privaten Erwerb von Telekommunikationsgeräten plant, ein Vorhaben, das in der Branche für große Unruhe sorgt.

Wie im letzten Jahr vermeldet, wurden in Bezug auf Indien gewisse Fortschritte in gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Fragen erzielt. Insbesondere haben sich die Aussichten auf eine Anpassung an internationale Normen beim Erbgut von Rindern verbessert. Allerdings waren 2012 trotz der Zusage Indiens, diese Einfuhrbedingungen zu ändern, keine bemerkenswerten realen Fortschritte zu verzeichnen. Die Kommission setzt die Gespräche mit Indien über diese Frage fort, ist aber wegen des allgemeinen Ansatzes Indiens besorgt, ungerechtfertigte und unnötige SPS-Maßnahmen als Möglichkeit aufrecht zu erhalten, um seinen Agrar- und Ernährungsmarkt für Einfuhren zu schließen.

Schließlich gab es 2011 keine Verbesserungen bei den für die Mercosur-Länder ermittelten Hemmnissen. Vielmehr war hier sogar die Fortsetzung protektionistischer Tendenzen zu beobachten, insbesondere bei den in Argentinien und Brasilien bestehenden Maßnahmen. Bei einigen dieser Hemmnisse (z. B. Beschränkungen im Seeverkehr und Ausfuhrbeschränkungen für Rohstoffe in Argentinien und Brasilien) waren die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen als wichtigste Plattform für Diskussionen über diese Fragen gedacht. Obwohl die Verhandlungen mit den Mercosur-Ländern sehr schleppend verlaufen sind, vereinbarten die Parteien am 26. Januar 2013 auf Ministerebene, dass ein Austausch von Angeboten spätestens im letzten Quartal 2013 stattfinden soll.

Insgesamt nehmen die Einfuhrbeschränkungen zu. Die Politik Argentiniens zur Reindustrialisierung und Importsubstitution wird fortgesetzt, wodurch Einfuhren diskriminiert werden. Im Februar 2012 führte Argentinien eine neue einzige elektronische Anlaufstelle für alle Einfuhren ein, verbunden mit obligatorischen eidesstattlichen Voraberklärungen bei allen Einfuhren, die Genehmigungen nach dem Ermessen verschiedener staatlicher Agenturen unterliegen. Dies kommt zu den erheblichen Verzögerungen bei Einfuhren in vielen Wirtschaftszweigen noch hinzu. Im April 2012 wurde dieses System auf den Dienstleistungssektor ausgedehnt. Ausländische Unternehmen sind ferner zunehmend von Beschränkungen beim Transfer von Devisen, Dividenden und Lizenzgebühren betroffen. Darüber hinaus müssen Importeure Einfuhrbilanzvorschriften einhalten. Diese Maßnahmen sind insbesondere mit dem Verbot der Einführung von mengenmäßigen Beschränkungen sowie dem Diskriminierungsverbot und dem Inländerbehandlungsgrundsatz gemäß GATT 1994 und den Vorschriften des Übereinkommens über Einfuhrlizenzverfahren unvereinbar. Am 25. Mai 2012 beantragte die EU die Einleitung von WTO-Streitbeilegungsverfahren zu nichtautomatischen Lizenzen (die im Januar 2013 aufgehoben wurden – siehe oben), eidesstaatlichen Voraberklärungen für Einfuhren und Einfuhrbilanzvorschriften, jedoch brachten die Konsultationen im Juli kein Ergebnis. Am 6. Dezember 2012 forderte die EU die Welthandelsorganisation auf, über die Rechtmäßigkeit der handelsbeschränkenden Maßnahmen Argentiniens zu entscheiden und ein Schiedsgericht einzuberufen. Die USA und Japan haben am selben Tag die Einberufung eines Schiedsgerichts zu denselben Maßnahmen beantragt.

Ferner hielt Argentinien die Beschränkungen in der Branche der Rückversicherungsleistungen weiter aufrecht. Im Februar 2011 veröffentlichte die argentinische Versicherungsaufsicht (Superintendencia de Seguros de la Nación – SSN) eine Entschließung, mit der das Regelwerk für Rückversicherungen geändert wird. Unter anderem wird der Marktzugang dadurch eingeschränkt, dass es nur nationalen Unternehmen oder vor Ort ansässigen Zweigniederlassungen von ausländischen Unternehmen gestattet wird, Rückversicherungsleistungen im Land anzubieten. Hier wurden keine Fortschritte erzielt.

In Brasilien wurden hinsichtlich des Zugangs im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens keinerlei Fortschritte erzielt. 2010 nahm Brasilien eine horizontale Präferenzspanne von 25 % in seine nationalen Rechtsvorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen auf, die sofort auf den Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie angewandt wurde. 2012 waren keine Fortschritte zu verzeichnen.

Außerdem hat Brasilien seine Verfahren für Einfuhren von Textilien und Kleidung seit dem letzten Quartal 2011 durch strengere Zollkontrollen verschärft. Einfuhren von Textilerzeugnissen und Bekleidung durchlaufen jetzt die grauen und roten Zollverfahren. Dies bedeutet, dass eine Warenbeschau erfolgt und Stichproben Labortests unterzogen werden können. Es waren keine Fortschritte zu verzeichnen.

2. SONSTIGE SIGNIFIKANTE HEMMNISSE, EINSCHLIESSLICH PRIORITÄTEN FÜR DEN DIESJÄHRIGEN TIBR

Zusätzlich zu den im TIBR 2012 aufgeführten ungelösten Problemen wurde eine Reihe von neuen Marktzugangshindernissen in die Liste prioritärer Durchsetzungsmaßnahmen aufgenommen.

a. Neue Hemmnisse

Laut TIBR 2012 hatte Brasilien im September 2011 die Steuer auf gewerbliche Waren für Kraftfahrzeuge und Lkw, die bestimmte Bedingungen der örtlichen Produktion nicht erfüllen, erhöht. Die temporären Vorschriften von 2011 in Bezug auf diese Steuer auf gewerbliche Waren wurden im Oktober 2012 für den Zeitraum 2013-2017 durch neue Vorschriften mit weiteren Bedingungen und Anforderungen (so genanntes Förderprogramm INOVAR-AUTO) ersetzt. Lokale Hersteller können von Ermäßigungen der Steuer auf gewerbliche Waren profitieren, wenn sie Bedingungen u. a. in Bezug auf Investitionen in Forschung und Entwicklung und die Durchführung einer zunehmenden Anzahl von Produktionsschritten in Brasilien erfüllen. Steuerermäßigungen werden in Form progressiver Steuergutschriften gewährt, die mit dem Einsatz von im Inland produzierten Fahrzeugteilen verknüpft sind. Brasilien hat somit im Wesentlichen die diskriminierende Steuerregelung, die 2011 eingeführt wurde, verlängert. Die Regelung für den Zeitraum 2013-2017 beinhaltet weiterhin Anreize für eine inländische Produktion zum Nachteil von Einfuhren.

Der Einsatz von indirekten Steuern, um brasilianische Hersteller vor Einfuhren zu schützen, ist nicht auf den Automobilsektor beschränkt. Problematische Maßnahmen wurden auch in anderen Sektoren, wie z. B. bei Elektronik und Telekommunikationsgeräten, vermeldet. Es bestehen Bedenken in Bezug auf die mögliche Ausweitung der fragwürdigen Steuerpraktiken auf weitere Bereiche, u. a. mit dem Ziel der Subventionierung von brasilianischen Exportunternehmen.

Die im Zusammenhang mit der internen Besteuerung festgestellten Probleme wurden durch die im Oktober 2012 getroffene Entscheidung Brasiliens, die Zolltarife bei 100 Positionen bis zu den in der WTO gebundenen Zollsätzen als Ausnahme zum allgemeinen Mercosur-Zolltarif anzuheben, weiter verstärkt. Obwohl dies keinen Verstoß gegen die WTO-Verpflichtungen darstellt, steht die Entscheidung nicht im Einklang mit der politischen Absichtserklärung der G-20, von der Einführung einfuhrbeschränkender Maßnahmen Abstand zu nehmen. Hierin sind zahlreiche Produkte inbegriffen, wie z. B. Keramikprodukte und feuerfeste Materialien, Papier, Viskosegarne, verarbeitete Kartoffeln, Chemikalien usw., von denen viele für die EU von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sind. Für Anfang 2013 wird eine weitere Zolltarifanhebung bei 100 Positionen als Ausnahmen zum allgemeinen Mercosur-Tarif erwartet.

Bei Fahrzeugen besteht in Brasilien die Tendenz, eigene inländische Rechtsvorschriften und eigene Zertifizierungsverfahren für Fahrzeugteile umzusetzen, während in der Vergangenheit von der UNECE zertifizierte und gekennzeichnete Produkte ohne zusätzliche Prüfung, Zertifizierung oder Kennzeichnung in Brasilien akzeptiert wurden. Idealerweise sollte Brasilien dem multilateralen Übereinkommen über die Annahme einheitlicher technischer Vorschriften für Radfahrzeuge, Ausrüstungsgegenstände und Teile und die Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung von Genehmigungen, die nach diesen Vorschriften erteilt wurden (UNECE-Übereinkommen von 1958), beitreten, jedoch ist nicht sicher, ob die politische Bereitschaft hierzu vorhanden ist. Andere Wege zur Vereinfachung der Annahme von in der EU durchgeführten Konformitätsbewertungsverfahren (Prüfung und Audits) wären für die Hersteller aus der EU hilfreich.

Der Trend zu Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil, der in Bezug auf Brasilien und Indien beschrieben wurde, ist auch in China zu beobachten, obwohl solche Anforderungen in der Regel nicht in den nationalen oder lokalen Rechtsvorschriften Chinas veröffentlicht werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht vorhanden sind, sondern vielmehr, dass sie komplexer und verdeckter sind als in der Vergangenheit. In den letzten Jahren hat sich das öffentliche Beschaffungswesen zu einem äußerst problematischen Thema entwickelt. Das öffentliche Beschaffungswesen wird in China hauptsächlich durch zwei Gesetze geregelt, nämlich das Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (geschätzter Marktwert 1,13 Billionen CNY, gilt nicht für Staatsbetriebe) und das Gesetz über Submissionen und Ausschreibungen (geschätzter Marktwert 8,3 Billionen CNY, gilt für Staatsbetriebe). In einigen Fällen haben lokale Verwaltungen Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil von 70 % festgesetzt. In der Praxis haben die Anforderungen in Bezug auf „inländische Waren“ in Submissionsdokumenten und das Fehlen klarer Leitlinien für die Definition solcher „inländischen Waren“ in China ansässige Unternehmen mit ausländischen Investitionen daran gehindert, Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erhalten.

In Argentinien hat die Regierung beunruhigenderweise und aktiv darauf gedrungen, dass bestimmte Wirtschaftszweige und Branchen in den letzten Jahren den Inlandsanteil in ihrem Produktionsprozess erhöhen. Folglich ist eine Vielzahl von Wirtschaftszweigen und Branchen an Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil gebunden, darunter: Bergbau, Kraftfahrzeuge, Schuhwaren, Landwirtschaft, Maschinen, Baustoffe, Arzneimittel, Chemikalien und Textilien. Auch die Dienstleistungssektoren sind von der Regierungspolitik stark betroffen: Banken, Versicherungen und Mediendienstleistungen unterliegen hohen Anforderungen in Bezug auf einen bestimmten Inlandsanteil.

Im April 2012 hat die Regierung in Argentinien entschieden, 51 % der Anteile an YPF im Besitz des spanischen Unternehmens Repsol zu enteignen und 51 % der Anteile an Repsol YPF GAS S.A. im Besitz des spanischen Unternehmens Repsol Butano S.A. zu enteignen. Erstens ist diese Enteignung möglicherweise diskriminierend, da nur die Anteile eines einzigen Gesellschafters an YPF enteignet wurden, die anderen hingegen nicht. Zweitens hat Argentinien im Widerspruch zu den Bestimmungen des bilateralen Investitionsabkommens zwischen Spanien und Argentinien dem bisherigen Besitzer keine Entschädigung bereitgestellt.

Indien hat den TBT-Ausschuss vor kurzem von seiner Absicht in Kenntnis gesetzt, ein obligatorisches Registrierungssystem für Elektronik- und IT-Produkte einzuführen. Das betreffende System (z. B. Pflicht zur Prüfung der Produkte in indischen Labors ab April 2013) beinhaltet ein Konformitätsbewertungsverfahren, das angesichts der eventuell mit Nichtkonformitäten verbundenen Risiken strenger als notwendig ist. In der EU werden solche Produkte als Produkte mit niedrigem Risikopotenzial betrachtet und unterliegen daher den Konformitätserklärungen der Anbieter. Der Handel mit diesen Produkten zwischen der EU und Indien kann stark betroffen sein.

Ein weiterer Anlass zu Bedenken ist die von China eingeführte Mehrwertsteuerbefreiung von im Inland produzierten Regionalflugzeugen. Diese Befreiung führt zu ernsten Schwierigkeiten hinsichtlich des Diskriminierungsverbots der WTO und behindert den Marktzugang für ausländische Hersteller. Das Problem wird weiterverfolgt, um China dazu zu bewegen, seine internationalen Verpflichtungen einzuhalten.

b. Russland – neue Hemmnisse bei WTO-Beitritt zusätzlich zu seit langem bestehenden Marktzugangsproblemen

Russland hat den 18 Jahre dauernden Verhandlungsprozess über einen WTO-Beitritt abgeschlossen und ist der WTO am 22. August 2012 formal beigetreten. Dieser Beitritt wird als Meilenstein in Bezug auf die Verbesserung der Handelsbeziehungen mit diesem Land begrüßt. Im Vorfeld seines Beitritts unterhielt oder verabschiedete Russland jedoch eine Reihe von protektionistischen Maßnahmen, die in der Mehrheit nicht mit den von Russland eingegangenen WTO-Verpflichtungen im Einklang stehen.

In Bezug auf die Recyclinggebühr für Fahrzeuge sind seit 1. September 2012 eine neue Rahmengesetzgebung und die zugehörige Durchführungsverordnung in Kraft, wodurch ein Recyclingsystem mit Recyclinggebühr für in Verkehr gesetzte Fahrzeuge festgelegt wird. Inländische Hersteller können eine Garantie für das Recycling ihrer Fahrzeuge anstelle der Zahlung der Gebühr geben, während ausländische Anbieter die Gebühr als Voraussetzung für die Zulassung eingeführter Fahrzeuge zahlen müssen, was eine eindeutig diskriminierende Maßnahme darstellt. Bilaterale Verhandlungen laufen, um eine Lösung für dieses Problem zu finden. Falls keine Ergebnisse erzielt werden, zieht die EU die Einleitung eines WTO-Streitbeilegungsverfahrens in Erwägung.

Russland wendet seit seinem WTO-Beitritt bei einer Vielzahl von Produkten, darunter Gebrauchtfahrzeuge, Papier, Fahrzeugen und Karosserien, Einfuhrzolltarife an, die über den zugesagten (so genannten gebundenen) Sätzen liegen (z. B. durch Addition einer speziellen Abgabe in Form eines Mindesteinfuhrpreises zum bestehenden Wertzoll)[9]. Diese gegen die WTO-Verpflichtungen verstoßenden Maßnahmen sollten rasch eingestellt werden. Bilaterale Verhandlungen laufen. Es wurden Fortschritte in Bezug auf die Änderung einer Reihe von Tarifpositionen zum 1. März 2013 erzielt, allerdings nicht im Hinblick auf die Zolltarife für Karosserien.

Bezüglich der technischen Handelshemmnisse wurden innerhalb der Zollunion Russland-Weißrussland-Kasachstan kürzlich verschiedene technische Vorschriften (z. B. für alkoholische Getränke, Fahrzeuge und Textilien) ausgearbeitet. Sollten diese in der gegenwärtigen Form genehmigt werden, wird es für Wirtschaftsteilnehmer aus der EU zunehmend schwieriger, ihre Produkte auf den russischen Markt zu bringen. Russland wurde aufgefordert, seine Verpflichtungen im Rahmen des TBT-Übereinkommens der WTO zu erfüllen und Entwürfe technischer Vorschriften in einem frühen Stadium zu notifizieren, um den anderen WTO-Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, diese zu analysieren und diesbezügliche Bemerkungen abzugeben. Bislang sind zwei Notifizierungen (zu alkoholischen Getränken und Fahrzeugen) eingegangen, jedoch hat Russland den anderen WTO-Mitgliedern keine Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben, wie dies durch das TBT-Übereinkommen gefordert wird. Die Probleme bei alkoholischen Getränken und Textilien wurden ausführlich auf bilateraler und multilateraler Ebene erörtert.

Bei vielen gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Fragen waren mit dem WTO-Beitritt Russlands Fortschritte erwartet worden, da Russland normalerweise ab dem ersten Tag die vollständige Einhaltung des SPS-Übereinkommens der WTO und der einschlägigen internationalen Normen garantieren sollte. Russland sollte insbesondere sicherstellen, dass seine SPS-Maßnahmen auf den Grundsätzen der Transparenz beruhen, wissenschaftlich begründet, verhältnismäßig und nicht diskriminierend sind. Allerdings wurden neue Hemmnisse errichtet und bestehen einige Beschränkungen weiterhin. Seit 20. März 2012 ist in Russland die Einfuhr von lebenden Tieren aus der EU verboten. Das unverhältnismäßige Einfuhrverbot von Schlachtschweinen wurde von den russischen Behörden mit festgestellten Unregelmäßigkeiten in den Gesundheitsbescheinigungen bei einigen Lieferungen aus der EU gerechtfertigt. Lebensmittelhersteller aus der EU kämpfen nach wie vor mit extrem langen Verzögerungen oder der Ablehnung von erneuten Genehmigungen in Bezug auf Ausfuhren nach Russland oder in die Zollunion und von den Mitgliedstaaten wird verlangt, Audits ihrer jeweiligen Systeme zu fordern. Bilaterale Verhandlungen laufen, jedoch bislang ohne zufrieden stellende Ergebnisse. Kürzlich führte Russland verschiedene gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen im Hinblick auf das Verbot von gekühltem Fleisch und Kartoffelpflanzgut aus Deutschland ein. Die EU zeigt sich besorgt, dass Russland Erzeugnisse aus der EU systematisch verbietet, sobald ein Problem auftritt, ohne die WTO-Grundsätze in Bezug auf eine gerechtfertigte und verhältnismäßige Anwendung von SPS-Maßnahmen zu beachten.

In Bezug auf Holzeinfuhren aus Russland sollte ein bilaterales Abkommen zwischen der EU und Russland über zwei Zollkontingente für Fichte und Kiefer den Wirtschaftsteilnehmern aus der EU ab September 2012 die Einfuhr dieser Holzarten zu erheblich ermäßigten Zollsätzen erlauben. Jedoch traten bei der Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen erhebliche Verzögerungen ein und die EU musste dieses Problem bei verschiedenen Gelegenheiten ansprechen, um die größten Hindernisse zu beseitigen. Nach monatelangen Verzögerungen hat die Ausstellung von Ausfuhrgenehmigungen schließlich begonnen und die Holzeinfuhren im Rahmen der Zollkontingente steigen erheblich an. Die EU wird dafür sorgen, dass sich dieser Trend 2013 nicht umkehrt.

c. Umsetzung des Freihandelsabkommens mit Südkorea

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea ist seit Juli 2011 vorläufig in Kraft.[10]. Es ist das erste Freihandelsabkommen der neuen Generation und zeichnet sich durch einen weitreichenden und umfassenden Anwendungsbereich aus. Außerdem ist es das erste Handelsgeschäft der EU mit einem ostasiatischen Land.

Die wichtigsten Schlussfolgerungen anhand eines Vergleiches der Daten für das erste Jahr der Umsetzung des Abkommens (Juli 2011 bis Juni 2012) mit dem Durchschnitt der Daten für die vergangenen vier Jahre („Vergleichszeitraum“) zeigen, dass die Ausfuhren der EU nach Südkorea insgesamt um 37 % angestiegen sind. Gleichzeitig haben die Einfuhren der EU aus Südkorea nur geringfügig zugenommen (1 %).

In Bezug auf die verbleibenden Handelshemmnisse konnte die Kommission aufgrund des institutionellen Aufbaus des Abkommens wichtige Bedenken, beispielsweise das von Südkorea verhängte Einfuhrverbot für Rinder aus der EU sowie die Weigerung Südkoreas, die internationale UNECE-Kennzeichnung bei bestimmten Fahrzeugteilen zu akzeptieren, ansprechen. Die Kommission wird ihre Bemühungen zur Lösung dieser und anderer Marktzugangsprobleme zugunsten der EU-Industrie fortsetzen. Seit Inkrafttreten des Freihandelsabkommens sind bereits positive Entwicklungen zu verzeichnen, z. B im Automobilsektor in Bezug auf die Reifenkennzeichnung, die Annahme von UNECE-Typgenehmigungen für Fahrzeuge, die derselben Familie angehören, die Registrierung von Fahrzeugteileherstellern, Emissionsmessungen und Normen für Elektrofahrzeuge.

d. Sonstige Hemmnisse auf dem Markt ausgewählter strategischer Partner

In zahlreichen Fällen waren signifikante Fortschritte in Bezug auf eine Reihe von Hemmnissen zu beobachten, die im TIBR 2012 nicht enthalten waren.

Im Hinblick auf das seit langem bestehende Problem der Computer Reservation Systems (CRS) hat China mit Inkrafttreten der Übergangsbestimmungen endlich einen Rechtsrahmen geschaffen, um ausländischen Anbietern von CRS die wirtschaftliche Tätigkeit im chinesischen Markt zu ermöglichen. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung dieses neuen Rechtsrahmens scheinen nach wie vor zu bestehen und die Kommission wird die Situation vor dem Hintergrund der WTO-Verpflichtungen Chinas weiterhin eng überwachen.

In Bezug auf den Kosmetiksektor in China dauern die Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Genehmigung neuer Inhaltsstoffe sowie von Produkten, die neue Inhaltsstoffe enthalten, weiterhin an. Jedoch lassen sich bei anderen Fragen in diesem Bereich Fortschritte vermelden. Beispielsweise bestätigte die staatliche Arzneimittelzulassungsbehörde (State Food and Drug Administration – SFDA) während der bilateralen Gespräche mit der EU am 25. Oktober 2012, dass sie nach umfangreichen Konsultationen mit der Industrie und den Handelspartnern beschlossen habe, die geplanten Rechtsvorschriften über die Neueinstufung einer erheblichen Anzahl von Produktkategorien von „Nicht-Spezialprodukte“ in „Spezialprodukte“[11] zu verschieben. Eine solche Neueinstufung hätte äußerst aufwändige Anforderungen nach sich gezogen. Zukünftige Pläne sollen im Rahmen der für 2013-2014 geplanten Überarbeitung der chinesischen Kosmetik-Grundverordnung (CHMR) geprüft werden. China hat angeben, dass möglicherweise die Abkehr von einem System basierend auf der Genehmigung von Kosmetikprodukten vor dem Inverkehrbringen hin zu einer Meldepflicht in Betracht gezogen wird. Allerdings bleibt es unklar, ob dies bei allen Kosmetikprodukten der Fall sein würde.

Im Hinblick auf die chinesischen CO2-/Kraftstoffeffizienzverordnungen erklärte das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT), dass die Pläne für eine einheitliche Zielvorgabe für den Verbrauch auf Eis gelegt wurden und dass das Ministerium stattdessen ein auf dem verkaufsgewichteten Flottenverbrauch basierendes System (wie in der EU) anwenden würde. Allerdings hat das Ministerium ebenfalls angegeben, dass bei der Berechnung dieser Durchschnittswerte inländisch produzierte Flotten nicht mit eingeführten Flotten zusammengefasst werden könnten, da es sich bei eingeführten Fahrzeugen häufig um größere, exklusivere und in Nischen fallende Fahrzeuge handelt, die oftmals schwerer sind und einen höheren Verbrauch aufweisen. Da die Flotten nicht zusammengefasst werden können, lässt sich die gewichtete Vorgabe bei eingeführten Flotten nur schwer einhalten.

Schließlich hat China den von der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission (NDRC) vorgelegten Entwurf einer Preisfestsetzungspolitik für medizinische Implantate verschoben, die eine Preisobergrenze für moderne medizinische Implantate sowie eine komplizierte und diskriminierende Höchstpreisberechnung zwischen inländisch produzierten und eingeführten Produkten vorsah. Es besteht das Risiko, dass die Maßnahme nach dem Führungswechsel erneut aufgegriffen wird, jedoch werden diese Preisfestsetzungspläne für den Moment nicht weiterverfolgt.

Die USA hat angekündigt, dass 2013 die seit langem anstehende endgültige Verordnung zur bovinen spongiformen Enzephalopathie (BSE) veröffentlicht wird und dass die Verordnung zur klassischen Schweinepest in Kraft treten soll. Außerdem wurde Ende 2012 die vorgeschlagene Mitteilung zur vesikulären Schweinekrankheit, in der anerkannt wird, dass einige italienische Regionen frei von dieser Krankheit sind, zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit veröffentlicht. Die EU geht davon aus, dass bald nach Veröffentlichung dieser Vorschriften die Ausfuhren von Rindern, Schweinen und zugehörigen Erzeugnissen der EU in die USA wieder aufgenommen werden. Jedoch hat die EU nach wie vor Bedenken wegen der extrem langen Verzögerungen bei der Bearbeitung anderer SPS-Ausfuhranträge, die von der EU vorgelegt werden, beispielsweise in Bezug auf Äpfel, Birnen und Paprika.

Brasilien hat angekündigt, dass die für Einfuhren von Wiederkäuern (z. B. Rindern, Schafen) und deren Erzeugnissen aus der EU geltenden gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen in Bezug auf transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) bald mit der einschlägigen internationalen Norm in Einklang gebracht und der Handel erlaubt werden könnte. Andererseits waren in Brasilien keine signifikanten Fortschritte bei der Erfüllung des eigenen Besuchskalenders in Bezug auf die EU-Mitgliedstaaten zu verzeichnen. Dies wirkt sich weiterhin negativ und in erheblichem Umfang auf die Ausfuhren aus der EU aus, wobei dies überwiegend Mehrwerterzeugnisse tierischen Ursprungs betrifft.

3. KOMBINATION DER VERFÜGBAREN INSTRUMENTE ZUR BESEITIGUNG VON HANDELSHEMMNISSEN

Dieser Abschnitt soll einen Überblick darüber vermitteln, wie die verschiedenen der EU zur Verfügung stehenden Instrumente miteinander kombiniert werden können.

a. Handelsdiplomatie

Die Handelsdiplomatie ist ein wichtiges Element der Außenbeziehungen der EU und wird auf Arbeitsebene innerhalb der EU-Institutionen, in enger Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen im Außendienst und den Verwaltungen der Mitgliedstaaten sowie als Maßnahme auf höchster politischer Ebene, beispielsweise während Gipfeltreffen und bilateralen Kontakten, angewandt. Die Art und Weise, wie die EU ihre Handelsdiplomatie anwendet und die wirtschaftlichen Außenbeziehungen pflegt, spiegeln den Aufruf des Europäischen Rates zu verbesserten Synergien zwischen der EU und den nationalen Ebenen im Einklang mit den Bestimmungen des Vertrages, zu einer erweiterten Abstimmung zwischen den institutionellen Akteuren, zu einer besseren Integration aller einschlägigen Instrumente und Politiken sowie zur effektiveren Nutzung von Gipfeltreffen mit Drittländern wider. Die Handelsdiplomatie ist Teil des kohärenten Ansatzes der EU bei ihren außenpolitischen Maßnahmen.

Im Rahmen der Handelsdiplomatie lassen sich Handelshemmnisse gewöhnlich am raschesten beseitigen, da kein spezieller Kontext wie etwa im Falle von Verhandlungen über Freihandelsabkommen oder eine lange und komplexe Schlichtungsstrategie wie beispielsweise bei Handelsstreitigkeiten erforderlich ist. Direkte Kontakte mit lokalen Behörden können ausreichen, um auf Hemmnisse und auf die Inkonsistenz bestimmter Maßnahmen mit den WTO-Verpflichtungen hinzuweisen.

Darüber hinaus stellt diese Art der Beseitigung von Handelshemmnissen in der Tat ein diplomatisches Instrument dar, da damit in erster Linie die Lösung von Problemen angestrebt wird und somit keine Partei sich geschlagen geben muss, während die andere gewinnt. Dies vermeidet die Gefahr der Eskalation bei Streitigkeiten und Sanktionen, ob gesetzlicher oder anderer Art.

Jedoch ist die Wirksamkeit der Handelsdiplomatie abhängig davon, ob das betreffende Land davon überzeugt werden kann, dass eine Beseitigung der fraglichen Hemmnisse im eigenen Interesse liegt. Dies hängt insbesondere von Folgendem ab:

· Möglichkeit des überzeugenden Nachweises, dass durch die Beseitigung des Hemmnisses Nutzen für die Verbraucher und Unternehmen im eigenen Land entstehen, die in ihrem Ausmaß die Verluste für andere Unternehmen im direkten Wettbewerb mit den EU-Unternehmen, die unter diesem Hemmnis leiden, übersteigen.

· Fähigkeit der EU, überzeugende Alternativlösungen und konkrete Vorschläge vorzulegen, die idealerweise auf eigener Erfahrung und dem Erfahrungsschatz in den Mitgliedstaaten und Erkenntnissen basieren. Zusammenarbeit oder Dialoge in Regelungsfragen bilden ein sehr nützliches Instrument in diesem Zusammenhang. Eine solche Zusammenarbeit sollte vollständig in das außenwirtschaftliche Gesamtprogramm der EU gegenüber einem bestimmten Land zur Ergänzung der Handelsverhandlungen und zur Vereinfachung des Marktzugangs integriert werden[12].

· Möglichkeit, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen: Dies kann von Erfolg gekrönt sein, wenn eine drohende Rechtsstreitigkeit eine hinreichend abschreckende Wirkung hat, um das Land zur Beseitigung des Hemmnisses zu bewegen. Daher ist ein glaubwürdiger und wirksamer Streitbeilegungsprozess für das Erzielen von Ergebnissen im Rahmen der Handelsdiplomatie von entscheidender Bedeutung.

Dies zeigt, dass die Wirksamkeit der Handelsdiplomatie wesentlich größer ist, wenn sie in Verbindung mit anderen Instrumenten angewandt wird, da die meisten praktischen Instrumente nur dann zu Ergebnissen führen, wenn sie durch glaubwürdige Sanktionsmaßnahmen gestützt werden.

b. Streitbeilegung

In Bezug auf die Streitbeilegung zählte die EU in den vergangenen 17 Jahren seit Einrichtung des Streitbeilegungsgremiums im Jahr 1995[13] zu den aktivsten WTO-Mitgliedern. In den letzten beiden Jahren hat die EU fünf neue (offensive) Streitbeilegungsverfahren beantragt. Die EU kämpft gegenwärtig gegen Vorschriften über den Inlandsanteil, verschiedene Einfuhrlizenzverfahren, Ausfuhrbeschränkungen und den Missbrauch von Antidumping- oder Ausgleichszöllen, die von Drittländern gegen Ausfuhren der EU verhängt werden.

Im selben Zeitraum hat die EU wichtige Erfolge in Streitbeilegungsverfahren der WTO erzielt: Die EU gewann einen wichtigen Fall gegen die chinesischen Ausfuhrbeschränkungen bei Rohstoffen und sorgte dafür, dass Spirituosen aus der EU in den Philippinen nicht diskriminierend behandelt werden. Die EU hat ferner die seit langem bestehende Streitigkeit mit den USA über die Nullbewertungsmethode („Zeroing“) im Bereich Antidumping beigelegt. Der große Rechtsstreit mit den USA bei großen Zivilflugzeugen dauert an und die EU hat wichtige WTO-Entscheidungen gegen die rechtswidrigen US-Subventionen für Boeing erreicht.

Zur weiteren Stärkung der durchsetzungsbezogenen Säule der EU-Handelspolitik hat die Kommission darüber hinaus kürzlich verbesserte Vorschriften für die Durchsetzung von EU-Rechten im Rahmen von internationalen Handelsabkommen vorgeschlagen[14]. Diese sollen es der EU erlauben, ihre Rechte rascher und wirksamer zu verteidigen. Die Kommission erarbeitet gegenwärtig eine Verordnung, um einen klaren und vorhersehbaren Rahmen für die Verabschiedung von Durchführungsrechtsakten nach internationalen Handelsstreitigkeiten mit negativer Auswirkung auf die Wirtschaft der EU zu schaffen.

c. Effektive Nutzung der WTO-Ausschüsse

Im Hinblick auf technische Vorschriften und Konformitätsbewertungsverfahren ist die EU neben den USA das aktivste WTO-Mitglied im TBT- bzw. SPS-Ausschuss. Die in Genf stattfindenden Sitzungen des TBT-Ausschusses stellen eine effektive Plattform dar, um die Bedenken der EU in Bezug auf die von anderen WTO-Mitgliedern eingeführten technischen Vorschriften vorzubringen, die Transparenz solcher Anforderungen zu verbessern, die Sensibilisierung zu fördern und Bündnisse mit anderen betroffenen WTO-Mitgliedern zu bilden. Auf der Sitzung des TBT-Ausschusses im März 2012 wurden 65 – die bislang größte Zahl – spezifische handelsbezogene Anliegen erörtert, von denen die EU 35 angesprochen oder unterstützt hat.

Der proaktive Ansatz der EU ist nicht auf den TBT- bzw. SPS-Ausschuss beschränkt und erstreckt sich auch auf alle anderen WTO-Ausschüsse. Der Ausschuss für Einfuhrlizenzverfahren und der Ausschuss für handelsbezogene Investitionsmaßnahmen zählen zu den wichtigsten Ausschüssen im Hinblick auf die in diesem Bericht genannten Handelshemmnisse.

d. Verhandlungen über Freihandelsabkommen

Verhandlungen über präferenzielle Handelsabkommen und insbesondere Freihandelsabkommen sowie tiefgreifende und umfassende Freihandelsabkommen, aber auch Verhandlungen über einen WTO-Beitritt können in Verbindung mit den oben genannten Instrumenten ein nützliches Instrument sein, um gegen spezifische, den Handel beeinträchtigende Maßnahmen in Drittländern vorzugehen. Bezogen auf die sechs hierin genannten Länder und Regionen verhandelt die EU gegenwärtig mit zwei Ländern/Regionen über ein Freihandelsabkommen, nämlich Indien und Brasilien/Argentinien (als Teil der Mercosur-Staaten), und nimmt bald mit Japan und möglicherweise in den nächsten Monaten mit den USA Verhandlungen auf. Durch diese Verhandlungen können zusammen mit den Gesprächen mit Russland über ein neues Abkommen verschiedene positive Rahmenbedingungen zur Beseitigung von Handelshemmnissen geschaffen werden:

Erstens eröffnet die Stellung der EU als wichtiges Exportziel ihr in Verhandlungen die Gelegenheit, Zugeständnisse von Drittländern zu erreichen, die einen starken Anreiz besitzen, mit einem 500 Millionen Verbraucher umfassenden integrierten Markt zu verhandeln.

Zweitens sind solche Abkommen exakt darauf ausgerichtet, eine große Anzahl von Hemmnissen gleichzeitig zu beseitigen und, falls möglich, eine strengere Disziplin als in den vorhandenen internationalen Handelsregeln aufzunehmen. Aus diesem Grund ist die EU bestrebt, im Rahmen solcher Gespräche mehr zu erreichen als die einfache Durchsetzung bestehender Regeln.

Schließlich können die Freihandelsabkommen der neuen Generation die Lösung von Handelsstreitigkeiten vereinfachen, da sie bilaterale, auf dem WTO-Modell basierende Streitbeilegungsmechanismen beinhalten. Im Rahmen der Freihandelsabkommen wird auch eine umfassende Struktur von sektoralen und thematischen Arbeitsgruppen und Ausschüssen geschaffen, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Abkommen sicherzustellen und die Errichtung neuer Hemmnisse in Zukunft zu verhindern.

Allerdings haben präferenzielle Handelsabkommen als Marktzugangsinstrument auch ihre Grenzen. Beispielsweise gibt es einmalige Gelegenheiten: Hemmnisse, die durch den Prozess nicht gelöst werden konnten oder anschließend auftreten, müssen auf anderen Wegen beseitigt werden. Darüber hinaus passt die erforderliche Zeit für Verhandlungen über Freihandelsabkommen sowie die Anpassung solcher Abkommen häufig nicht optimal zu den wesentlich schnelleren Geschäftszyklen. Schließlich sind die gegenseitigen Zugeständnisse nur schwer gegeneinander abzuwägen, was bedeutet, dass nicht alle Handelshemmnisse gleichzeitig und spezifisch angegangen werden können und einigen Vorrang gegeben werden muss, um ein allgemein zufrieden stellendes Abkommen zu erreichen.

5.         SCHLUSSFOLGERUNG

Es wird davon ausgegangen, dass der Handel in den kommenden Jahren wichtiger Antriebsfaktor für den größten Teil des Wirtschaftswachstums in der EU sein wird. Daneben wird dies zu den wichtigsten Prüfsteinen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Kontinents auf den globalen Märkten zählen. Ausschlaggebend wird sein, inwieweit unsere Industrie in der Lage ist, regionale Wertschöpfungsketten zu konsolidieren und sich in globale Wertschöpfungsketten einzubinden. In diesem Zusammenhang beabsichtigt die Kommission, ihre Partnerschaftsinstrumente im Rahmen der Marktzugangsstrategie weiter zu stärken, um Handels- und Investitionshemmnisse weltweit anzugehen und somit ideale Voraussetzungen für die vollständige Ausschöpfung unseres wirtschaftlichen Potenzials zu schaffen. Um die gemeinsamen handelsdiplomatischen Bemühungen der Kommission, der EU-Delegationen und der Mitgliedstaaten vor Ort wirksamer zu gestalten, wird die Kommission insbesondere die Liste der wichtigsten Hemmnisse auf den Märkten unserer Handelspartner regelmäßig überprüfen und aktualisieren und den Mitgliedstaaten Argumentationshilfen zur Verfügung stellen, sodass sie in ihren Kontakten mit den Behörden der betreffenden Länder aufeinander abgestimmte Botschaften übermitteln können. Die Handelsdiplomatie wird von der optimierten Anwendung aller einschlägigen Instrumente und Politiken sowie von Gipfeltreffen mit Drittländern und den außenpolitischen Beziehungen der EU ganz allgemein profitieren – der Europäische Auswärtige Dienst sollte diese Bemühungen unterstützen und auf eine verbesserte Konsistenz hinarbeiten.

Die EU bleibt der weltweit größte Exporteur, Importeur, ausländischer Direktinvestor und Empfänger von ausländischen Direktinvestitionen. Es ist ihr gelungen, ihren Anteil von fast 20 % an den Ausfuhren weltweit[15] im Laufe der Jahre trotz der Wirtschaftskrise und der substanziellen Änderungen, die den Welthandel in den letzten 30 Jahren geprägt haben, zu halten. Unser enormer Handelsbilanzüberschuss im Produktionssektor von 281 Mrd. EUR – eine Zahl, die sich seit 2000 verfünffacht hat – hat den Anstieg unserer Energierechnung im selben Zeitraum mehr als ausgeglichen. Der EU-Überschuss im Dienstleistungssektor hat sich in 10 Jahren um mehr als den Faktor 20 vervielfacht und belief sich 2011 auf 108 Mrd. EUR. Und die Handelsbilanz der EU im Agrarsektor hat sich von einem Defizit von über 3 Mrd. EUR im Jahr 2000 in einen Überschuss von rund 7 Mrd. EUR im Jahr 2011 verwandelt.

Zur Unterstützung dieser beeindruckenden Erfolgsbilanz wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten ihre Bemühungen fortsetzen, um Handelshemmnisse in Drittländern durch abgestimmte Maßnahmen sowie unter Anwendung aller verfügbaren Mittel für die Sicherstellung eines fairen Marktzugangs zu beseitigen. Neben den von Brüssel aus und vor Ort durchgeführten handelsdiplomatischen Bemühungen schließt dies auch die effektive Nutzung der WTO-Ausschüsse, die Durchsetzung der im Rahmen von multi- und bilateralen Abkommen eingegangenen Verpflichtungen, gegebenenfalls auch im Rahmen von gezielten Streitbeilegungsmaßnahmen, falls die Partner der EU ihren internationalen Verpflichtungen nicht nachkommen, und die optimale Nutzung der Verhandlungen über Freihandelsabkommen zur systematischen Beseitigung von Handelshemmnissen ein.

[1]               „[…] ab 2011 einen jährlichen Bericht für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates über Handels- und Investitionshemmnisse, in dem Wege zur Verbesserung des Marktzugangs und der rechtlichen Rahmenbedingungen für EU-Unternehmen erörtert werden“ in Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, ec.europa.eu/research/era/docs/en/investing-in-research-european-commission-europe-2020-2010.pdf.

[2]               Handel, Wachstum und Weltgeschehen, KOM(2010) 612 vom 9.11.2010, eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0612:FIN:EN:PDF

                trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2010/november/tradoc_146955.pdf.

[3]               Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Externe Wachstumsquellen – Fortschrittsbericht über die Handels- und Investitionsbeziehungen der EU zu wichtigen Wirtschaftspartnern“ [Commission Staff Working Document on External sources of growth, Progress report on EU trade and investment relationships with key economic partners], 2012, trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/july/tradoc_149807.pdf.

[4]               trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2012/june/tradoc_149526.pdf

[5]               Und in einigen Fällen Argentinien/Mercosur

[6]               data.worldbank.org/indicator/NY.GDP.MKTP.KD.ZG/countries?display=default

[7]               ec.europa.eu/economy_finance/publications/european_economy/2012/pdf/ee-2012-7_en.pdf

[8]               Im Mai 2012 wurde einer Gesellschaft mit ausländischer Beteiligung (Foreign-Owned Enterprise – FOE) eine China Compulsory Certification for Information Security Products (CC-IS) basierend auf einer so genannten „Encryption Testing“-Lizenz von OSCCA erteilt. Dies war das erste Mal, dass OSCCA eine solche Lizenz einem FOE erteilt hat. Voraussetzung für die Zertifizierung war jedoch, dass der auf der Chipkarte verwendete Chip von einem chinesischen Halbleiterhersteller produziert und mit eingebetteten chinesischen Verschlüsselungsalgorithmen versehen sein musste (Quelle: Positionspapier 2012 der Handelskammer der Europäischen Union in China).

[9]               Es ist zu beachten, dass eine ähnliche Situation in der Ukraine auftreten könnte, wo gerade einige der geltenden Sätze überarbeitet werden. Daneben hat die Ukraine ein WTO-Verfahren zur Überprüfung ihrer gebundenen Zollsätze für eine große Zahl von Tarifpositionen eingeleitet, was einen höchst unglücklichen Präzedenzfall schaffen könnte.

[10]             Das Freihandelsabkommen gilt in der EU vorläufig, bis alle EU-Mitgliedstaaten es ratifiziert haben. Der aktuelle Stand der Ratifizierung kann auf der Website des Rates zu Abkommen überprüft werden: www.consilium.europa.eu/policies/agreements/search-the-agreements-database?command=details&id=&lang=en&aid=2010036&doclang=EN.

[11]             WTO TBT-Notifizierung G/TBT/N/CHN/887

[12]             Wie beispielsweise in der Überprüfung des Binnenmarkts von 2007 ausführlich beschrieben – ec.europa.eu/citizens_agenda/docs/sec_2007_1519_en.pdf.

[13]             Von 452 Streitigkeiten, die bis November 2012 vor das Streitbeilegungsgremium gebracht wurden, war die EU an 87 offensiven Fällen (und 73 defensiven Fällen)[13], d. h. 19,2 % aller Fälle, beteiligt, davon 66 gegen sechs der hierin genannten Länder/Regionen (32 gegen die USA, 4 gegen Brasilien, 8 gegen Argentinien, 10 gegen Indien, 6 gegen Japan, 6 gegen China, bislang nicht gegen Russland), was 75,9% der offensiven Fälle der EU entspricht.

[14]             trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=856

[15]             Handel mit Gütern, Öl und Gas ausgenommen, Quelle: COMTRADE-Datenbank der UN.