BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS JAHRESBERICHT 2011 ÜBER DIE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DES ERWEITERUNGSPROZESSES (IPA, PHARE, CARDS, HERANFÜHRUNGSINSTRUMENT FÜR DIE TÜRKEI, ÜBERGANGSFAZILTÄT) /* COM/2012/0678 final */
BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE
PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS JAHRESBERICHT 2011 ÜBER DIE FINANZIELLE
UNTERSTÜTZUNG DES ERWEITERUNGSPROZESSES (IPA, PHARE, CARDS,
HERANFÜHRUNGSINSTRUMENT FÜR DIE TÜRKEI, ÜBERGANGSFAZILTÄT) Zusammenfassung In dem vorliegenden Bericht werden die
wichtigsten Entwicklungen der Durchführung der Heranführungshilfe im
Jahr 2011[1] sowie mögliche
Zukunftsperspektiven aufgeführt. Dieser
Bericht wird durch das technische Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[2]
ergänzt, das Angaben zu spezifischen im Berichtszeitraum durchgeführten
Maßnahmen enthält und in einem einzigen Dokument sowohl IPA[3]
als auch Heranführungsinstrumente und Instrumente für den westlichen Balkan
behandelt (d. h. PHARE, CARDS[4], das
Heranführungsinstrument für die Türkei und die Übergangsfazilität). Der Jahresbericht 2011, der mit einem
entscheidenden Moment der finanziellen Vorausschau 2007-2013
zusammenfällt, bietet die Gelegenheit, die bisherigen Fortschritte und
gewonnenen Erkenntnisse zu prüfen, um für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen, der derzeit erarbeitet wird, über ein noch leistungsstärkeres
Instrument zu verfügen. In dem Bericht werden der wirtschaftliche und der
politische Kontext kurz beschrieben, in dem die von der EU finanzierten
Maßnahmen stattgefunden haben. Er hebt die bei der Verbesserung der
strategischen Planung und den Programmierungsdokumenten erzielten Fortschritte
hervor und gibt Zusammenfassungen über die Durchführung von Projekten, deren
Ergebnisse und die laufende Verbesserung der Geberkoordinierung. Aufgrund der
gewonnenen Erkenntnisse sowie der Evaluierungen und Schlussfolgerungen der
IPA-Konferenz 2011 werden Empfehlungen für die weitere Verbesserung der
Wirksamkeit von IPA-Mitteln bis zum Jahr 2013 und darüber hinaus erstellt.
*** 1. Das Jahr im Rückblick: Politischer und
wirtschaftlicher Kontext In den letzten
Jahren entwickelten sich die Erweiterungsländer weiter positiv und die meisten
Kandidatenländer[5] und potenziellen Kandidaten[6]
erzielten Fortschritte in Bezug auf ihre Reformen für den Beitritt zur EU. Der
Erweiterungsprozess kam auch 2011 gut voran. Im Dezember wurde der
Beitrittsvertrag mit Kroatien unterzeichnet. Die Beitrittsverhandlungen mit
Island schritten weiter voran. Die Kommission kündigte eine neue „positive
Agenda“ für die Türkei an.
In Montenegro ist der Reformprozess weiter
fortgeschritten, so dass die Kommission die Eröffnung der
Beitrittsverhandlungen vorschlagen konnte[7]. Im Oktober gab
die Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur EU ab
und empfahl, dass der Europäische Rat Serbien den Kandidatenstatus verleiht und
die Beitrittsverhandlungen eröffnet, sobald Serbien in Bezug auf eine der
wichtigsten Prioritäten – das Kosovo – weitere Fortschritte erzielt hat. Es wurden
weitere Schritte für die europäische Perspektive des Kosovo unternommen,
einschließlich in Bereichen wie Visapolitik und Handel. Im Rahmen des Dialogs
zwischen Belgrad und Priština wurden Fortschritte erzielt. Nach der weltweiten Wirtschaftskrise haben
2011 alle Erweiterungsländer wieder den Weg der Erholung eingeschlagen, aber
lediglich die Türkei schaffte es, sich wieder weitgehend zu erholen. Die Länder
des westlichen Balkans haben hohe und steigende Arbeitslosenraten zu
bewältigen; die Konsolidierung der Finanzen und die Reform der Arbeitsmärkte
sind weiterhin die wichtigsten Prioritäten in der Wirtschaft. In einigen
Ländern verzögerten sich wichtige Reformen. Die wichtigsten politischen
Herausforderungen bestehen weiterhin in der Durchsetzung eines
verantwortungsvollen Regierens, der Rechtsstaatlichkeit und in der
Verwaltungskapazität. 2. Eine effizientere Hilfe mit größerer
Wirkung: engere Verknüpfung der Hilfe mit den Prioritäten der
Erweiterungspolitik und dem sektorbezogenen Ansatz Eine neue IPA-Verordnung für den
Zeitraum 2014-2020 Auf strategischer Ebene war das Jahr 2011
durch die Vorbereitungen für das neue Instrument für Heranführungshilfe für die
Zeit nach 2013 geprägt. Die Ergebnisse der umfassenden Konsultation wichtiger
Akteure, die auf der IPA-Konferenz 2010 begann, flossen in eine
ex-ante-Evaluierung des künftigen Instruments für Heranführungshilfe ein und
leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Vorschlags für die
IPA-II-Verordnung, die die Kommission am 7. Dezember 2011 als Teil eines
Pakets von Instrumenten für das auswärtige Handeln annahm. Entsprechend der auf
der IPA-Konferenz 2011 geleisteten Beiträge spiegelte der Vorschlag der
Kommission die Vision eines neuen IPA-Instruments wider, mit dem die
Heranführungshilfe strategischer und stärker auf Ergebnisse ausgerichtet werden
und auf einer langfristigeren Planung und Programmierung im Einklang mit der
Erweiterungsstrategie und deren Schwerpunkten fußen sollte. Darüber hinaus
sollte die Hilfe kohärenter sein als die bisherige, außerdem flexibler und
besser auf die im Erweiterungsprozess auftauchenden Bedürfnisse und Kapazitäten
der einzelnen Empfängerländer zugeschnitten, sowie effizienter, mit größerer
Wirkung und im Rahmen eines gemeinsamen Ansatzes, der für alle Instrumente des
internen und des auswärtigen Handelns der EU innerhalb des nächsten
mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020[8] gilt, einfacher. Reform
der öffentlichen Verwaltung, verantwortungsvolles Regieren, Rechtsstaatlichkeit
sowie Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen sowie
sozio-ökonomische Entwicklung und regionale Zusammenarbeit werden
Schwerpunktbereiche der künftigen Heranführungshilfe bleiben. An dem neuen Instrument wird auch 2012 und
2013 weitergearbeitet. Während bis zu seiner Annahme nach dem ordentlichen
Gesetzgebungsverfahren Ende 2012 oder Anfang 2013 über den Vorschlag
für die IPA-II-Verordnung in Parlament und Rat diskutiert und verhandelt wird,
wird die Kommission den Entwurf für die IPA-spezifische Durchführungsverordnung
und die strategischen Planungsdokumente ausarbeiten und somit den Rahmen für
die Programmierung und Leistung der IPA-II-Hilfe vervollständigen. Der
strategische Planungsrahmen wird in Anlehnung an die innerhalb der EU bei den
Strukturfonds angewandten Methoden abgesteckt und mit einem umfassenden
gemeinsamen strategischen Rahmen für das IPA werden die allgemeine
Unterstützungspolitik und Länder- bzw. Mehrländerstrategiepapiere für die
gesamte Geltungsdauer des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt.
Anschließend werden sektorbezogene operative (Mehrjahres-) Programme für die
Durchführung der Strategiepapiere ausgearbeitet. Dies wird von den Erweiterungsländern
das Abfassen umfassender nationaler Strategien erfordern, die mit IPA II
unterstützt werden können. In den IPA-Ländern sollte der Schwerpunkt auf der
Gewährleistung starker lokaler Eigenverantwortung sowie einem breiten Konsens
über die anzuwendenden Strategien und dem Ausbau der Kapazitäten für ihre
Planung, Durchführung und operativen Kontrolle sowie deren Einbindung in die weiteren
Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft liegen. 3. Eine effizientere Hilfeleistung:
schrittweise Anwendung des sektorbezogenen Ansatzes auf die Prioritäten der
Erweiterungspolitik Der sektorbezogene Ansatz Auch im Jahr 2011 setzte die Kommission
ihre Arbeiten zur Einführung eines umfassenderen Ansatzes und seiner
schrittweisen Ausweitung auf alle strategischen Prioritäten der
Heranführungshilfe fort. Mit Unterstützung der Europäischen Stiftung für
Berufsbildung organisierte sie im Juni eine dreitägige Pilot-Schulung über
sektorbezogene Unterstützung, die für den Erweiterungskontext konzipiert war
und dem Personal am Hauptsitz und der EU-Delegationen in den
Erweiterungsländern ein fundierteres Verständnis davon vermitteln sollte, wie
die Unterstützung über sektorbezogene Programme oder systematischere
programmbasierte Ansätze eine nachhaltige und stärker ergebnisorientierte
Heranführungshilfe verbessern kann. Dabei wurden Fallstudien und Beispiele für
die praktische Anwendung und gewonnene Erkenntnisse in Kosovo (Entwicklung
eines sektorbezogenen Ansatzes im Bildungswesen), in der Türkei (Evaluierung
der Verwaltung der öffentlichen Finanzen) und Serbien (Festlegung von
Indikatoren für das Justizwesen) zugrundegelegt, wodurch die Teilnehmer dabei
unterstützt werden sollten, einen Ansatz für die Programmierung anhand von
nationalen sektorbezogenen Strategien und Aktionsplänen sowie besseren Bedarfs-
und Risikoanalysen zu entwickeln. Dies könnte letztlich zu einer Anpassung an
die Systeme und Institutionen der Empfängerländer führen und somit könnte ein
Ausbau der Kapazitäten und eine bessere Aufnahme der Hilfe erreicht werden. Die
Schulung wurde von den Teilnehmern insgesamt positiv bewertet, deren Kenntnisse
und Engagement wurden im Rahmen konstruktiver und positiver Debatten verstärkt
wurden. Aus der Schulung wurde allgemein die
Erkenntnis gewonnen, dass für den Übergang von einem projektorientierten Ansatz
zu einem sektorbezogenen Ansatz Zeit erforderlich ist und dieser nur
schrittweise stattfinden kann. Für die Umsetzung des sektorbezogenen Ansatzes
gibt es kein fertiges „Rezept“, kein Einheitsmodell, das sich auf alle Länder
anwenden lässt. Im Anschluss an diese Schulung setzte die Kommission
eine Arbeitsgruppe zur Einführung des sektorbezogenen Ansatzes in allen
strategischen Schwerpunktbereichen der Erweiterungsländer ein. Des Weiteren ist
geplant, den IPA-Programmierungsleitfaden und die Programmierungsvorlagen zu
überarbeiten, um die Programmierung bereits für den Zeitraum 2012-2013 auf
mehrere Jahre auszulegen und anschließend schrittweise nach einem
sektorbezogenen Ansatz zu gestalten. Im Rahmen einer ersten Ende 2011
abgeschlossenen Überarbeitung der Vorlagen für die Programmierung wurden
Sektorindentifikationsbogen entwickelt, die von den Empfängerländern zur
Vorbereitung der Programme auszufüllen sind, ebenso wie entsprechende
Projektbogen. Die Überarbeitung der Programmierungsvorlagen wird 2012
fortgesetzt, gleichzeitig wird der Programmierungsleitfaden grundlegend
überarbeitet. Auch im Jahr 2012 wird die Kommission für
das Personal in den EU-Delegationen und die Empfänger Seminare und Workshops
zum sektobezogenen Ansatz veranstalten. Darüber hinaus sollte 2012 auch ein
gemeinsam von der Kommission und der Weltbank durchgeführtes Projekt über
Monitoring, Indikatoren und Evaluierung im westlichen Balkan und der Türkei
beginnen, das bereits 2011 erörtert wurde. Von diesem Projekt und wie vom
Monitoring und der Evaluierung im allgemeinen wird im breiteren Kontext der
Umsetzung des sektorbezogenen Ansatzes erwartet, dass mit Hilfe eines Rahmens
für die Leistungsbewertung, der klarere Ziele und messbare Indikatoren für
einen Sektor setzt, die Fortschritte gemessen werden können und ein
regelmäßiges Monitoring sicherstellt, dass im Falle eines sektorbezogenen
Programms, das seine Ziele nicht verwirklicht, Schritte eingeleitet werden
können, um die Umsetzung wieder auf Kurs zu bringen. Wichtigste Erkenntnisse der
Evaluierungen Im Rahmen einer Evaluierung für die
Vorbereitung von Finanzinstrumenten für die Heranführungshilfe nach 2013
wurde festgestellt, dass es durchaus gute Gründe für ein neues
Heranführungsinstrument gibt. Dabei wurde von den Bewertern die Fortsetzung des
gegenwärtigen Programms mit ähnlicher Mittelausstattung durch die EU bevorzugt.
Die Evaluierung ergab ebenfalls, dass der wirtschaftliche und sonstige Nutzen
einer Erweiterung, die die gegenwärtigen Empfängerländer einbezieht, die Kosten
der EU für ein neues Finanzinstrument bei weitem aufwiegen würde. Im Rahmen des ersten Teils einer thematischen
Evaluierung der EU-Hilfe für die Zivilgesellschaft im westlichen Balkan und der
Türkei wurde eine Bewertung der Interventionslogik vorgenommen, die zu der
Schlussfolgerung führte, dass die Maßnahmen für die Verwirklichung der in den
MIPD[9]
festgelegten Ziele durchaus relevant sind. Das Messen der Fortschritte ist
angesichts nicht ausreichend vorhandener SMART[10]-Indikatoren und
der weitgefassten Definition von strategischen Zielen nicht unproblematisch. Aus einer Evaluierung von Twinning-Projekten
in der Türkei ging hervor, dass bei der deutlichen Mehrheit dieser Projekte
deren Ziele verwirklicht wurden und dass ein Schlüssel zum Erfolg hierbei in
Synergien zwischen den Twinning-Projekten und anderen von der EU und/oder
anderen Gebern finanzierten Projekten lag. Lieferte ein Twinning-Projekt nicht
die erwarteten Ergebnisse, so lag es meistens an: mangelndem politischen
Engagement, Problemen im Beschaffungsprozess, nicht geeigneten Sachverständigen
aus Einrichtungen der Mitgliedstaaten sowie einer veralteten Bedarfsanalyse. Eine strategische Zwischenbewertung der
regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan und der Türkei ergab, dass die
Programmierung durch eine höhere Eigenverantwortung der Empfänger regionaler
Programme und durch ein engeres Zusammenwirken der betroffenen Akteure
verbessert werden könnte. Mithilfe der Evaluierung wurde ebenfalls
festgestellt, dass die Kohärenz zwischen regionalen und nationalen
IPA-Programmen durch einen systematischeren Informationsaustausch in der
Programmierungsphase verstärkt werden muss. Die allgemeinen Ziele sollten enger
mit den Einzelzielen verknüpft und mit SMART-Indikatoren messbar sein. Die
Evaluierung ergab, dass Effizienz und Wirksamkeit langsam zunehmen. Eine thematische Evaluierung von mit IPA
finanzierten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ergab, dass die
allgemeinen Ziele dieser Maßnahmen auf Ebene der Dienstellen der Kommission
sowie in den Delegationen zwar klar und kohärent, die spezifischen Ziele jedoch
zu weit gefasst sind und nicht die SMART-Kriterien erfüllen. Die IPA-Mittel für
Informations- und Kommunikationsmaßnahmen wurden generell effizient verwendet.
Die Effizienz könnte jedoch erhöht werden, indem Maßnahmen mit begrenzter
Wirkung reduziert und die Mittel stärker auf weniger Maßnahmen konzentriert
werden. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sind für die an der
Erweiterung interessierten Kreise gut sichtbar und wirksam, jedoch nicht für
ein „unkundiges“ Publikum und die breitere Öffentlichkeit. Außerdem wurde eine thematische Evaluierung
der Mehrempfänger-Heranführungshilfe der EU im westlichen Balkan und der Türkei
in den Bereichen Umwelt und Katastrophenvorsorge abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die Ziele zu weit
gefasst und nicht ausreichend über die unterschiedlichen Programmierungsphasen
hinweg verknüpft sind. Ein wichtiger Beitrag
der Mehrempfängerprogramme bestand auch in der Förderung des institutionellen
Wandels in den Empfängerländern, um zu einer stärkeren Zusammenarbeit bei
Umweltfragen und der Katastrophenvorsorge durch Vernetzung und
Erfahrungsaustausch zu gelangen. Wirkung und
Nachhaltigkeit der Programme wird durch die Diskrepanzen bei Engagement und
Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung der Empfängerländer
erschwert, die oft nur begrenzte Human- und Finanzressourcen abstellen und
manchmal nach Ablauf der EU-Hilfe keine weiteren Maßnahmen vorsehen. Durch langfristige, über mehrere Jahre laufende
Projekte konnte nachhaltige Verbindungen zwischen den Teilnehmern auch nach
Abschluss der Projekte geschaffen werden. Die
Evaluierung ergab jedoch auch, dass die Sensibilisierungsmaßnahmen zur
Förderung der Nachhaltigkeit nicht ihre volle Wirkung entfalten. Kooperation mit anderen Gebern für die
Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit 2011 setzte die Kommission die
Geberkoordinierung zu verschiedenen Themen fort. Eines davon ist die
Maximierung der Wirksamkeit der Hilfe sowie das Aufzeigen der Ergebnisse und
ihrer Wirkung. Auf einem wichtigen im Februar 2011 von der OECD
veranstalteten Treffen zeichneten sich einige Fragen besonders deutlich ab und
die Teilnehmer kamen zu dem Schluss, dass von den Gebern initiierte Messsysteme
zur Verstärkung der entsprechenden Systeme in den Empfängerländern erforderlich
sind, um eine konsequente, langfristige Datenerhebung zu fördern, die den
Bedürfnissen der verschiedenen Parteien Rechnung trägt. Künftig sollte eine
größere Angleichung zwischen der Ergebnisberichterstattung der Nachfrage- und der
Angebotsseite gefördert werden. Ein gemeinsames Monitoring und eine gemeinsame
Evaluierung könnten bei der Überwindung der Abstimmungsprobleme helfen, die bei
der Bewertung der Wirksamkeit von Programmen und Strategien sowie der
Komplementarität der von unterschiedlichen Partnern geleisteten Unterstützung
auftreten. Das Thema „Ergebnisse“ stand ebenfalls im Mittelpunkt des
vierten hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Hilfe, das im
November 2011 in Busan stattfand. Die Kommission hat das Thema „Ergebnisse“
weiter verfolgt und im November 2011 unter Beteiligung von
Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und anderen Geberländern eine
spezielle EU-Sachverständigengruppe für diesen Bereich gegründet. Ein
Ziel, das im Jahr 2012 verwirklicht werden soll, besteht gemäß den
Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 zur Mitteilung „Eine Agenda
für den Wandel“ in der Entwicklung eines gemeinsamen EU-Konzepts für die
Ergebnisermittlung. 2012 wird die Kommission die Möglichkeiten für die
Entwicklung eines gemeinsamen EU-Ergebnisrahmens ausloten, damit dieser als
Referenzrahmen für das Messen und Bekanntgeben der Ergebnisse der künftigen
Heranführungshilfe dienen kann. 2012 wird die Kommission außerdem weiter
daraufhinarbeiten, Daten über die finanzielle Heranführungshilfe nach dem IATI[11]-Standard
für die Veröffentlichung von Angaben zu den Hilfeleistungen zur Verfügung zu
stellen. Die Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Mitarbeiter der GD Entwicklung
und Zusammenarbeit wiesen auch im Rahmen der Diskussionen über die Peer
Review der EU-Hilfen 2011-2012 durch den Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der
OECD, an der die Kommission mitgewirkt hat, darauf hin, dass die Ergebnisse
besser vermittelt werden müssen und dass bei der Programmgestaltung ein stärker
ergebnisorientierter Ansatz verfolgt werden muss. In Bezug auf die
Heranführungshilfe erläuterte die Kommission, wie die Prinzipien der
Wirksamkeit der Hilfe in die Erweiterungspolitik und das zugehörige
Finanzinstrument (IPA) integriert werden: Eigenverantwortlichkeit und
Ausrichtung spielen im Heranführungsprozess eine wichtige Rolle, der
sektorbezogene Ansatz wird schrittweise auf die Verwaltung der IPA-Hilfe
vorrangig auf Schlüsselsektoren wie Justiz und Inneres ausgeweitet, die
Zusammenarbeit mit anderen Gebern wie den europäischen und internationalen
Finanzinstitutionen (beispielsweise im Rahmen des WBIF[12])
und den EU-Mitgliedstaaten (über das Twinning) wird verstärkt, die Budgethilfe,
die bereits als Form der Hilfe in Betracht gezogen wird, sollte auch im Rahmen
von IPA II als Form der Hilfe in Frage kommen, wenn die erforderlichen
Voraussetzungen und Garantien erfüllt sind. Die Kommission betonte außerdem die starke
politische Hebelwirkung für Reformen, die von der Aussicht auf die
EU-Mitgliedschaft ausgeht, während sie daran erinnerte, dass die
Heranführungshilfe im Rahmen der Vorbereitung der Empfängerländer auf den
Beitritt zur EU auch ein entwicklungspolitisches Ziel verfolgt (sie wird –
außer im Fall von Kroatien – als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA)
eingestuft). Aufgrund des stärker ergebnisorientierten Ansatzes werden von
IPA II weitere Entwicklungen erwartet, wobei das Augenmerk stärker auf
Indikatoren für das Messen der Ergebnisse und der Wirkung sowie die Möglichkeit
einer Mittelaufstockung als Anerkennung für gute Leistungen ausgerichtet ist. Diese Arbeit wird 2012 fortgesetzt, damit der
Heranführungsprozess mit den verschiedenen Initiativen der Kommission, der
Mitgliedstaaten und der breiteren Gebergemeinschaft im Einklang steht und die
Koordinierung der Geber und die Wirksamkeit der Hilfe verbessert und Ergebnisse
vorgezeigt werden können. 4. Wichtigste Etappen der Umsetzungs- und
der Abschlussphase des Programms 2011 Durchführungsmodalitäten und -strukturen 2011 konnten im Vergleich zu vorangegangenen
Jahren bezüglich der Vertragsvergabe bei den meisten Empfängern, insbesondere
bei denen, die eine dezentrale Mittelverwaltung anstreben, erhebliche
Fortschritte festgestellt werden. Am 30. Juni 2011 wurden die Beitrittsverhandlungen
zwischen Kroatien und der Europäischen Union abgeschlossen, am
9. Dezember 2011 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet. Im Einklang mit den für das
MIPD 2011-2013 ausgewählten Prioritäten wurden diese Entwicklungen durch
die EU-Finanzhilfe in Kroatien gefördert, die die Durchführung der Reformen und
den Aufbau der Kapazitäten in den Schwerpunktbereichen wie Justiz und Inneres
und Reform der öffentlichen Verwaltung unterstützte, die für die Erfüllung der
aus der Mitgliedschaft erwachsenen Pflichten erforderlich sind, sowie die
Vorbereitung auf die Verwendung von nach dem Beitritt bereitgestellten Mitteln.
Das mit Mitteln in Höhe von 39,159 Mio. EUR ausgestattete
IPA-Programm 2011 steht mit diesen Prioritäten im Einklang. Laut des Sonderberichts, den der Rechnungshof
nach einem Treffen mit der Kommission im Oktober 2011 vorlegte, trägt die
Heranführungshilfe der EU wesentlich zur Unterstützung Kroatiens bei dessen
Vorbereitungen auf die Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds bei. In dem
Bericht wird ebenfalls hervorgehoben, dass weitere Fortschritte beim
Kapazitätsaufbau zur Verwaltung von EU-Mitteln erforderlich sind. 2011 hat sich die
Verwaltung der Finanzhilfe in der Türkei positiv entwickelt. Die
Kapazitäten der wichtigsten türkischen Einrichtungen, die mit der
Programmierung, dem Einsatz und der Überwachung der EU-Mittel befasst sind,
haben sich kontinuierlich verbessert. Die Durchführung von Projekten
aller IPA-Komponenten kommt gut voran und beginnt, wesentliche Wirkung zu zeigen:
allen für die Verwaltung von IPA-Mitteln erforderlichen operativen Strukturen
werden demnächst Verwaltungsbefugnisse übertragen werden. Wichtige Reformen
haben die Programmierung der Mittel verbessert, die im Rahmen des neuen
MIPD 2011-2013, das im Juni 2011 angenommen wurde und auf der
Grundlage eines sektorbezogenen Ansatz verfolgte. Erste Schritte wurden
unternommen, um bei der Programmierung der für 2011 zur Verfügung stehenden
Mittel einen strategischeren, stärker fokussierten und inklusiveren Ansatz zu
verfolgen, wobei die Programmierung der Hilfe beim Übergang und den
Institutionenaufbau (Komponente I) auf eine begrenzte Anzahl von im MIPD
festgelegten Sektoren ausgerichtet wurde. Mit einem EU-Gesamtbeitrag in Höhe
von 229 968 Mio. EUR wurden größere Projekte für die
Schwerpunkte des Beitrittsprozesses gefördert, die auf die Sektorprioritäten
abgestimmt waren. Nach den Wahlen im Juni 2011 wurden die Prioritäten der
Bereiche Justiz, innere Angelegenheiten und Grundrechte in den Mittelpunkt gerückt,
um die Reformen durchzuführen, die für den Aufbau eines unabhängigen und
effizienten Justizwesens und von Strafverfolgungsbehörden sowie für die
Entwicklung eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft erforderlich sind. Außerdem wurden
Anstrengungen zur Verbesserung der Überwachung der Mittel im Rahmen einer
Reform des Monitoringsystems unternommen, mit der die Aufgaben und die
Befugnisse der einzelnen Einrichtungen und die verschiedenen hierfür zur
Verfügung stehenden Instrumente festgelegt und die Kapazitäten der türkischen
Behörden verstärkt wurden. Nach Islands Antrag auf Beitritt zur EU
im Juli 2009 und aufgrund des hohen wirtschaftlichen und sozialen
Entwicklungsstands des Landes sowie der weitreichenden Angleichung seiner
Rechtsvorschriften an das EU-Recht (Island ist Mitglied des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR) und von Schengen) wird finanzielle Unterstützung im
Rahmen von IPA ausschließlich unter der IPA-Komponente I „Hilfe beim
Übergang und Institutionenaufbau“ geleistet. Das indikative Mehrjahresplanungsdokument
(MIPD) 2011-2013 ist das maßgebliche strategische Planungsdokument für die
finanzielle Unterstützung Islands im Rahmen von IPA und wurde am 8. April
2011 angenommen. Auf der Grundlage der im MIPD 2011-2013
festgelegten Prioritäten wurde am 2. Dezember 2011 ein
IPA-Länderprogramm 2011 für Island angenommen. In dem MIPD sind zwei
strategische Ziele festgelegt, für die im Rahmen von IPA finanzielle
Unterstützung geleistet werden soll. Erstens soll die Fähigkeit Islands zur
Erfüllung der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen durch
Förderung des Auf- und Ausbaus der institutionellen Kapazitäten zur Umsetzung
und Anwendung des Besitzstands weiter verbessert und zweitens sollen die
institutionellen Kapazitäten Islands für die Vorbereitung auf die Beteiligung
am Strukturfonds und an anderen EU-Fonds und deren Umsetzung gestärkt werden. Mit dem Programm für 2011 werden sieben
Projekte unterstützt. Es umfasst Mittel in Höhe von 12 Mio. EUR, die
gleichermaßen auf die beiden im MIPD festgelegten Schwerpunktbereiche verteilt
werden. Die ehemalige
jugoslawische Republik Mazedonien hat mit Unterstützung von IPA die
beitrittsbezogenen Reformen fortgesetzt; allerdings waren 2011 noch wesentliche
Herausforderungen zu bewältigen. Zum ersten Mal wurden alle IPA-Komponenten mit
Ausnahme von Komponente II (grenzübergreifende Zusammenarbeit) nach dem
Prinzip der dezentralen Mittelverwaltung durchgeführt, wobei die Verwaltung der
Programme durch die jeweils zuständigen nationalen Behörden erfolgte, die
gegenwärtig Ex-ante-Kontrollen der Europäischen Kommission unterliegen. Die Effizienz der
öffentlichen Verwaltung ist gering, sie ist durch schwerfällige Verfahren,
Schwächen bei der personellen Ausstattung und hohe Fluktuation der Beamten
gekennzeichnet. Im Vergleich zu den Vorjahren hat das Empfängerland größere
Anstrengungen unternommen, um die im Rahmen aller IPA-Komponenten
bereitgestellten Mittel zu verwenden; es kam allerdings zu deutlichen
Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Die begrenzte Anzahl der für das
Erstellen von Ausschreibungsunterlagen oder das Bewerten von Vorschlägen
geeigneten Sachverständigen behinderte den Beschaffungsprozess insbesondere bei
den IPA-Komponenten I, III und IV. Die Einsatzbereitschaft und die
Fähigkeiten der Fachministerien waren sehr unterschiedlich. Mehr Aufmerksamkeit
und Engagement muss dem Kapazitätsausbau gewidmet werden, der die vollständige
Aufnahme der IPA-Mittel ermöglicht. Dies erfordert künftig auch größere Eigenverantwortlichkeit
im Bereich der strategischen Programmierung und Projektvorbereitung. Das für die
Komponente I erstellte Nationale Programm 2011 wurde mit einem
Beitrag der EU in Höhe von 28,903 Mio. EUR ausgestattet und aufgrund
einer strafferen Sektorbündelung der Projekte mit Ausrichtung auf die
wichtigsten Reformprioritäten des Landes genehmigt. Die zuvor im Rahmen von
IPA 2007-2008 programmierte und durch die EU-Delegation verwaltete
Unterstützung der EU ist vollständig über Verträge vergeben. 2011 setzte Montenegro seine
Anstrengungen in den wichtigsten, in der Stellungnahme der Kommission von 2010
genannten Schwerpunktbereichen fort. Die vom Land erreichten Fortschritte
wurden im Oktober 2011 mit der Empfehlung der Europäischen Kommission zur
Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gewürdigt. Dank der IPA-Hilfe kam
Montenegro 2011 bei den Fortschritts- und Reformenanstrengungen seiner Behörden
weiter voran; dies wird von dem laufenden Monitoring der Kommission und deren
Berichten bestätigt. Der Großteil der IPA-Hilfe wurde für das
Nationale Programm im Rahmen der IPA-Komponente I (Hilfe beim Übergang und
Institutionenaufbau) programmiert und umfasste einen Gesamtbeitrag der EU in
Höhe von 26,494 Mio. EUR. Für den Einsatz der IPA-Mittel war
weiterhin vorrangig die EU-Delegation in Podgorica zuständig. Parallel dazu
bereiteten sich die montenegrinischen Behörden auf eine dezentrale
Mittelverwaltung vor. Da dem Land im Dezember 2010 der Kandidatenstatus
zuerkannt wurde, wurden die IPA-Mittel auch zur Unterstützung der Behörden in
Montenegro bei den nötigen Vorbereitungen für die Verwaltung der Hilfe im
Rahmen der IPA-Komponenten regionale Entwicklung, Entwicklung der
Humanressourcen sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingesetzt. Die EU-Finanzhilfe
für Albanien spielte 2011 eine wichtige Rolle bei der weiteren
Unterstützung des Landes auf seinem Weg zur europäischen Integration. Laufende
Projekte in den Bereichen Justiz und Inneres, Reform der öffentlichen
Verwaltung und Korruptionsbekämpfung kamen weiter voran und erzielten greifbare
Ergebnisse. Diese Unterstützung war für Albanien bezüglich der Erfüllung der
einschlägigen zentralen Prioritäten wichtig, die 2010 in der Stellungnahme der
Kommission zum Antrag Albaniens auf Beitritt zur Europäischen Union genannt
wurden. Insgesamt gesehen
waren die Infrastrukturprojekte erfolgreich, insbesondere im Verkehrssektor
(Bau von Landstraßen), wohingegen im Wassersektor (Bau von
Wasseraufbereitungsanlagen) teilweise wegen ungeklärter Eigentumsfragen nur
schleppende Fortschritte erzielt wurden. Die albanischen Behörden müssen sich
außerdem auf die Gewährleistung der Nachhaltigkeit dieser Infrastrukturprojekte
konzentrieren. Verschiedene
Fachministerien und staatliche Einrichtungen erhielten weiterhin technische
Hilfe mit dem Ergebnis, dass viele für die Anpassung an den Besitzstand
wichtige Rechtsvorschriften ausgearbeitet werden konnten. 2011 verhinderte
allerdings die politisch festgefahrene Situation zwischen der
Regierungskoalition und der Opposition – die dann durch eine politische
Einigung im November überwunden wurde – wesentliche Fortschritte bei der
Annahme wichtiger Rechtsakte. Der Anteil der im
Rahmen der IPA-Programme 2007, 2008, 2009 und 2010 über Verträge gebundenen
Mittel ist sehr hoch und setzt den positiven, 2009 begonnenen Trend fort. Die Vorbereitung
auf die dezentrale Verwaltung der IPA-Mittel kommt gut voran. Im Rahmen der
IPA-Komponente I sind die wichtigsten Strukturen und Systeme geschaffen
worden und Albanien hat Anfang 2012 die Übertragung der Mittelverwaltung
beantragt. Gegenwärtig wird der Antrag von der Europäischen Kommission geprüft.
Im Rahmen der IPA-Komponenten II-V ist die Arbeit ebenfalls vorangekommen,
insbesondere aber bei der Komponente V. 2011 sind
insbesondere Fortschritte in Bezug auf eine sektorbezogene Programmierung
erzielt worden. Bezüglich ihrer praktischen Umsetzung sind noch einige Fragen
offen; die albanische Regierung muss noch einen realistischen mittelfristigen
Budgetplan für die vorhandenen Sektorstrategien ausarbeiten. Serbien erhielt 2011 im Rahmen der ersten beiden IPA-Komponenten (Hilfe beim
Übergang und Institutionenaufbau sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit)
IPA-Heranführungshilfe, die immer noch von der EU-Delegation in Belgrad
verwaltet wird. Der für 2011 zugewiesene EU-Beitrag für IPA-Komponente I
belief sich auf 178,556 Mio. EUR. Serbien bereitete
sich weiter auf die dezentrale Verwaltung der EU-Mittel für die
Komponenten I, II, III und IV vor und schloss im Dezember 2011 die
Phase der Mängelbeseitigung ab. Daraufhin konnte die über IPA finanzierte
technische Hilfe für die Durchführung der Konformitätsbewertung im
Januar 2012 beginnen. Das
IPA-Länderprogramm 2011 wurde am 8. Juli 2011 von der Kommission
genehmigt. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Vorbereitung einer schrittweisen
Einführung eines sektorbezogenen Ansatzes gewidmet. Die Fähigkeit zur
Mittelaufnahme hat sich weiter verbessert. Ende 2011 verwaltete die
EU-Delegation ein Portfolio mit 708 laufenden Projekten, einschließlich
bedeutender Beträge für Sektoren wie Reform der öffentlichen Verwaltung
(26,3 Mio. EUR), Justiz und Inneres (11,95 Mio. EUR) und
soziale Entwicklung (32,1 Mio. EUR). Zum ersten Mal
wurden von Regierungs- und Nichtregierungsakteuren acht sektorbezogene
Arbeitsgruppen gegründet, die auf der Grundlage des MIPD 2011-13, des
jährlichen Fortschrittsberichts, der Ermittlung des serbischen Bedarfs an
internationaler Hilfe sowie der Qualitätsbewertung der vorliegenden
Strategiedokumente eine sektorbezogene Festlegung der Prioritäten vornahmen. 2011 spielte die
Finanzhilfe der EU für Bosnien und Herzegowina eine wichtige Rolle bei
der Unterstützung des Landes auf seinem Weg zur europäischen Integration. Mit
IPA wurden weiterhin die Anstrengungen des Landes unterstützt, die im Rahmen
des EU-Beitrittsprozesses gestellten Anforderungen und die Pflichten, die im
Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sowie dem Interimsabkommen verankert
sind, zu erfüllen. 2011 waren die Prioritäten auf die Reform der öffentlichen
Verwaltung und die Stärkung des Rechtsstaats ausgerichtet, ein weiterer
wichtiger Schwerpunkt war die Abfederung der schwerwiegenden Folgen der
Wirtschafts- und Finanzkrise. Der EU-Beitrag für 2011 belief sich auf
92,885 Mio. EUR. Die Durchführung
der EU-Finanzhilfe im Jahr 2011 zeigte greifbare Ergebnisse; dazu gehören
u. a.: Annahme des geänderten Aktionsplans für die Strategie für die
Reform der öffentlichen Verwaltung, Einführung der elektronischen
Veröffentlichung von Bekanntmachungen über öffentliche Auftragsvergabe,
Einrichtung von 34 permanenten Netzen von GPS-Stationen im ganzen Land,
die das korrekte Vermessen von Grundstücken vereinfachen. Des Weiteren
bestanden greifbare Ergebnisse in der Gründung eines KMU-Rates für kleine und
mittlere Unternehmen, dem Bau von Abwassersammlern in Živinice sowie der
erfolgreichen Durchführung der ersten landesweiten Impfkampagne gegen Tollwut. Die Vertretung der
Europäischen Union im Kosovo hat weiterhin die Durchführung der EU-Hilfe für
Kosovo verwaltet. Es ist ihr gelungen, ihre finanziellen Vorgaben sowohl
bezüglich der Verträge als auch bezüglich der Zahlungen zu übertreffen. Die
Vorbereitungen des IPA-Jahresprogramms 2011 für Kosovo mit einer
Mittelzuweisung in Höhe von 62 900 Mio. EUR wurden abgeschlossen
und die Programmierung der Jahresprogramme 2012 und 2013 ist angelaufen.
Kosovos Teilnahme an dem IPA-Programm „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ ist
2011 gut vorangekommen. Die ersten Finanzierungsvereinbarungen für Programme in
deren Rahmen CBC-Programme mit Albanien und der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien vorbereitet werden, wurden unterzeichnet, ebenso wie ein
zusätzliches Programm mit Montenegro, das fertiggestellt und anschließend im
Dezember 2011 angenommen wurde. Als Beispiel für erfolgreiche Projekte
gilt der Bau der letzten fünf Brücken auf der M2-Straße, die das Kosovo mit der
ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verbindet. Darüber hinaus führte
das Kosovo 2011 zum ersten Mal nach beinahe drei Jahrzehnten einen Zensus
durch, bei dem wichtige statistische Angaben über die Bevölkerung und deren
Lebensbedingungen erhoben wurden, die für die politische Planung für das
nächste Jahrzehnt maßgeblich sind. Der Zensus wurde über einen aus dem IPA‑Programm 2010
kofinanzierten Treuhandfonds finanziert. 5. Fünfzehn Jahre TAIEX[13] 2011 bestand TAIEX bereits fünfzehn Jahre
lang. Unter Wahrung der wesentlichen Prinzipien, die den TAIEX-Maßnahmen
zugrundeliegen, wird das Instrument kontinuierlich angepasst, um den aktuellen
Herausforderungen in den Erweiterungsregionen gerecht zu werden. Rund
10 Mio. EUR wurden so in den IPA-Empfängerländern bereitgestellt. Die Schlüsselfaktoren, die zum Erfolg von
TAIEX führten und diesen noch immer begründen sind folgende: –
Eigenverantwortung: TAIEX ist vor allem ein bedarfsorientiertes Instrument. Die Empfänger
ermitteln den Bedarf und beantragen eine zielgerichtete und maßgeschneiderte
Hilfe. Die Maßnahmen sind auf die Bedürfnisse der Empfänger abgestimmt. –
Lückenschliessung: TAIEX kann eine Ergänzung zu größeren Hilfsmaßnahmen (Twinning,
technische Hilfe) sein und von keinem anderen Hilfsprogramm zur Verfügung
gestelltes Fachwissen bieten, um bestehende „Lücken zu schließen“. –
Reaktionsfähigkeit: Die Unterstützung wird generell innerhalb kurzer und eng abgesteckter
Fristen geleistet. –
peer-to-peer: TAIEX stützt sich auf die Beamten der Mitgliedstaaten, die das
EU-Recht in die Praxis umsetzen und bereit und willens sind, ihr Fachwissen an
Amtskollegen in der Verwaltung der Empfängerländer weiterzugeben. Die mittelfristige technische Hilfe, eine
Serie kurzfristiger, zuvor vereinbarter und anschließend durchgeführter
Maßnahmen, hat in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit
zugenommen. Nach diesem Konzept wird derzeit TAIEX-Hilfe in Island und im
Kosovo geleistet. Neben den klassischen TAIEX-Maßnahmen hat sich
das Programm „People to people“ bewährt, das darauf abzielt, die Rolle der
Zivilgesellschaft im Demokratisierungsprozess im Rahmen der Erweiterung zu
stärken. 2011 startete ein neues Programm – Local Administration Facility (das
System für lokale Verwaltung) –, mit dem die Kapazitäten der lokalen und
regionalen Behörden zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt ausgebaut werden
sollen. Bei der praktischen Durchführung der TAIEX-Maßnahmen hat die
Europäische Kommission externe Unterstützung durch die GIZ (Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit) in Anspruch genommen. 6. Regionale Zusammenarbeit und Programme Fortschritte wurden im westlichen Balkan in
den Bereichen Justiz und Inneres, Statistiken, Energie, Umwelt- und
Katastrophenschutz, kulturelles Erbe und Rückkehr von Flüchtlingen erzielt. Die
Regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung hat ihren Betrieb nun
vollständig aufgenommen. Neue bilaterale Vereinbarungen über polizeiliche
Zusammenarbeit und Rechtshilfe sind positive Zeichen für das Engagement
mehrerer Westbalkanländer für eine engere justizielle Zusammenarbeit. Ähnliche
Anstrengungen zur Förderung und Erleichterung der lokalen und regionalen
Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie zur Einbindung von
Nichtregierungsorganisationen wurden unternommen, um insbesondere durch die
Igman-Initiative, die RECOM-Initiative für Wiederaussöhnung und den
Sarajewo-Prozess für die Rückkehr von Flüchtlingen den Weg für eine dauerhafte
Aussöhnung zu ebnen. Die Europäische Kommission organisierte gemeinsam mit dem norwegischen
Außenministerium das vierte Treffen des Lenkungsausschusses des Investitionsrahmens
für die westlichen Balkanstaaten (WBIF), das im Juni 2011 in Hamar
(Norwegen) stattfand. Der Lenkungsausschuss bewilligte Zuschüsse in Höhe
von mehr als 21 Mio. EUR zugunsten von 19 Projekten in der
Region. Hierzu zählten u. a. eine Durchführbarkeitsvorstudie für das
Regionalprojekt der Gaspipeline Ionisches Meer/Adria (520 km Gesamtlänge),
das zum Bau eines regionalen Gasrings beiträgt, eine Durchführbarkeitsstudie
für eine 400 kV-Stromverbundleitung zwischen Serbien, Montenegro und
Bosnien und Herzegowina sowie die Vorbereitung des Baus und der Weiterentwicklung
des regionalen Bildungszentrums für Unternehmer in Kroatien. Auf dem fünften Treffen des
WBIF-Lenkungsausschusses im Dezember 2011 in Luxemburg wurden
22 Zuschüsse mit einem Gesamtwert von 59 Mio. EUR genehmigt. Es
wird erwartet, dass diese Zuschüsse Darlehen und sonstige Mittel von den
Internationalen Finanzinstitutionen in Höhe von mehr als 1 Mrd. EUR
für Infrastrukturinvestitionen mobilisieren könnten. Der Lenkungsausschuss
genehmigte die im Rahmen des IPA-Mehrempfängerprogramms 2011 finanzierte
Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan
(EDIF), die als erste vom WBIF finanzierte Maßnahme zur Entwicklung des
Privatsektors. Seit der
Einrichtung des WBIF im Dezember 2009 hat die Anzahl der sich in Vorbereitung
befindlichen Projekte kontinuierlich zugenommen, so dass 2011 nunmehr
123 Zuschüsse im Wert von insgesamt 220 Mio. EUR Darlehen in
Höhe von rund 5 Mrd. EUR und eine mögliche Gesamtinvestition von rund
10 Mrd. EUR in den fünf Schlüsselsektoren Energie, Umwelt, Verkehr,
Soziales und Entwicklung des Privatsektors anstoßen werden. Schlussfolgerungen Im Jahr 2011 wurde ein wichtiger Schritt
zurückgelegt, um im Rahmen der Erweiterungsstrategie die Hilfe für
Erweiterungsländer strategischer, kohärenter und stärker ergebnisorientiert zu
gestalten. Der Rechts- und strategische Planungsrahmen, den die Kommission für
die Heranführungshilfe ab dem Jahr 2014 vorschlägt, wird die Verknüpfung
mit politischem Monitoring und Berichterstattung stärken und eine Struktur
schaffen, die auf Ergebnisse, Wirksamkeit und Honorierung von Leistung
ausgerichtet ist. Dies trägt dazu bei, den Mehrwert der den Erweiterungsländern
zugewiesenen EU-Mittel noch weiter zu erhöhen, da größere Anreize für die
Umgestaltung ihrer Gesellschaften, Rechtssysteme und Wirtschaften geboten
werden, die Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft ist und sowohl der Union
als auch den IPA-Empfängern und deren Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt. Stand der Durchführung der
IPA-Finanzhilfe vom 31. Dezember 2011, als Prozentsatz der insgesamt
bereitgestellten Mittel (2007-2011): 31. Dezember 2011:
IPA-Komponente I, Durchführung: GD Erweiterung: in Mio. EUR || bereitgestellt || über Verträge vergeben || Anteil in % || Ausgezahlt || Anteil in % Albanien || 348,37 || 233,69 || 67,1 % || 102,45 || 29,4 % Bosnien und Herzegowina || 389,83 || 186,98 || 48,0 % || 103,26 || 26,5 % Kroatien || 206,06 || 100,62 || 48,8 % || 71,19 || 34,5 % Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 174,02 || 66,66 || 38,3 % || 48,53 || 27,9 % Island || 12,00 || 0,00 || 0,0 % || 0,00 || 0,0 % Kosovo || 475,10 || 341,42 || 71,9 % || 211,48 || 44,5 % Montenegro || 134,24 || 89,83 || 66,9 % || 61,02 || 45,5 % Serbien || 857,39 || 593,38 || 69,2 % || 380,14 || 44,3 % Türkei || 1 164,66 || 597,40 || 51,3 % || 425,14 || 36,5 % Mehrempfängerprogramme || 729,18 || 597,32 || 81,9 % || 431,30 || 59,1 % Insgesamt || 4 490,85 || 2 807,30 || 62,5 % || 1 834,51 || 40,8 % 31. Dezember 2011:
IPA-Komponente II, Durchführung: GD Erweiterung: in Mio. EUR || bereitgesetellt || über Verträge vergeben || Anteil in % || Ausgezahlt || Anteil in % Albanien || 18,59 || 2,76 || 14,8 % || 2,16 || 11,6 % Bosnien und Herzegowina || 12,52 || 4,77 || 38,1 % || 3,12 || 24,9 % Kroatien || 12,52 || 4,42 || 35,3 % || 2,09 || 16,7 % Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 15,53 || 1,97 || 12,7 % || 1,05 || 6,7 % Kosovo || 3,00 || 0,06 || 2,0 % || 0,03 || 1,0 % Montenegro || 14,94 || 5,45 || 36,5 % || 3,62 || 24,2 % Serbien || 16,37 || 6,57 || 40,1 % || 4,63 || 28,3 % Türkei || 7,00 || 1,13 || 16,2 % || 0,49 || 7,0 % Insgesamt || 100,47 || 27,13 || 27,0 % || 17,19 || 17,1 % 31. Dezember 2011:
IPA-Komponente II, Durchführung: GD Regionalpolitik: in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in % Adria || 166,49 || 45,22 || 27,2 % Slowenien – Kroatien || 28,95 || 11,28 || 39,0 % Ungarn – Kroatien || 35,54 || 12,57 || 35,4 % Ungarn – Serbien || 33,97 || 12,33 || 36,3 % Rumänien – Serbien || 36,01 || 10,17 || 28,3 % Bulgarien – Serbien || 21,26 || 5,78 || 27,2 % Bulgarien – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 12,14 || 3,30 || 27,2 % Bulgarien − Türkei || 18,49 || 5,02 || 27,2 % Griechenland – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 10,20 || 3,93 || 38,5 % Griechenland – Albanien || 7,67 || 2,95 || 38,5 % Insgesamt || 370,72 || 112,54 || 30,4 % 31. Dezember 2011:
IPA-Komponente III, Durchführung: GD Regionalpolitik: in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in % Kroatien || 257,35 || 78,03 || 30,3 % Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 109,20 || 26,96 || 24,7 % Türkei || 1 055,50 || 333,11 || 31,6 % Insgesamt || 1 422,05 || 438,09 || 30,8 % 31. Dezember 2011:
IPA-Komponente IV, Durchführung: GD Beschäftigung, Soziales und Integration: in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in % Kroatien || 69,98 || 22,20 || 31,7 % Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 33,50 || 9,61 || 28,7 % Türkei || 299,70 || 64,51 || 21,5 % Insgesamt || 403,18 || 96,32 || 23,9 % 31. Dezember 2011
IPA-Komponente V, Durchführung: GD Landwirtschaft und ländliche
Entwicklung: in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in % Kroatien || 129,40 || 25,78 || 19,9 % Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 47,50 || 10,25 || 21,6 % Türkei || 463,00 || 80,94 || 17,5 % Insgesamt || 639,90 || 116,96 || 18,3 % [1] Einzelheiten zu den die Verwaltung dieser Programme
betreffenden Aspekte und den damit zusammenhängenden Ausgaben (wie Governance
und Rechenschaftspflicht, Risiken und Kontrolle, Rechtmäßigkeit und
Ordnungsmäßigkeit, Fehlerquoten und mögliche Konsequenzen für die hinreichende
Sicherheit) sind im jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 der
GD Erweiterung enthalten. Gemäß ihrer Verpflichtung, dem Rat und dem
Europäischen Parlament ausführliche Informationen zu liefern, veröffentlicht
die Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Heranführungshilfe. Der letzte
Bericht wurde 2011 für das Haushaltsjahr 2010 veröffentlicht und kann von
der Öffentlichkeit im Internet eingesehen werden: http://ec.europa.eu/enlargement/instruments/how-does-it-work/index_de.htm
[2] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen als
Begleitpapier zum „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat
und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Jahresbericht 2011
über die finanzielle Unterstützung des Erweiterungsprozesses (IPA, PHARE,
CARDS, Heranführungsinstrument für die Türkei, Übergangsfazilität)“. [3] Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist für den
Zeitraum 2007-2013 mit Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt
11,5 Mrd EUR ausgestattet. Das Programm gilt für Albanien, Bosnien
und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Montenegro, Serbien, die Türkei, Island (seit 2011) und das Kosovo ( Diese
Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit
der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des
Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos). Mit IPA
werden Reformen in den Empfängerländern und ihre schrittweise Angleichung an
die Standards, die Politik und den Besitzstand der Europäischen Union
unterstützt, um sie auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft vorzubereiten. [4] Das 1989 ursprünglich als PHARE „Polen und Ungarn: Hilfe
zur Restrukturierung der Wirtschaft“ eingerichtete Programm wurde auf derzeit
zehn Länder ausgeweitet. Mit ihm sind in einer Zeit massiver wirtschaftlicher
Restrukturierung und wesentlichen politischen Wandels acht der zehn
Beitrittsländer von 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei,
Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn) sowie die Beitrittsländer von
2007 (Bulgarien und Rumänien) unterstützt worden. Phare bedeutet im
Französischen Leuchtturm. Bis 2000 zählten auch die Länder des westlichen
Balkans (Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien
und Herzegowina) zu den Empfängern von Phare. Seit 2001 haben diese Länder
allerdings Finanzhilfe über das Programm CARDS erhalten. Mit der
CARDS-Verordnung wurde die OBNOVA-Verordnung aufgehoben, die PHARE-Verordnung
geändert und das Programm CARDS (Community assistance for reconstruction,
development and stabilisation – Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau,
Entwicklung und Stabilisierung) als ein einziger Rahmen für die Unterstützung
der südosteuropäischen Länder geschaffen. Seit 2007 wird es durch das
Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ersetzt. [5] Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien,
Island, Montenegro und die Türkei. Serbien wurde im März 2012 der
Kandidaten-Status zuerkannt. [6] Albanien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo. [7] Die Beitrittsverhandlungen wurden am 29. Juni 2012
aufgenommen. [8] Vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe
(IPA II), KOM(2011) 838 endgültig vom 7.12.2011. [9] Multiannual Indicative Planning Documents (Indikative
Mehrjahresplanungsdokumente). [10] Spezifischer, messbarer, ausführbarer, realistischer und
terminierbarer. [11] International Aid Transparency Initiative (Internationale
Initiative für die Transparenz der Hilfe). [12] Western Balkan Investment Framework (Investitionsrahmen
für die westlichen Balkanstaaten), siehe unten. [13] Technical Assistance Information Exchange (Instrument für
technische Hilfe und Informationsaustausch).