52012DC0678

BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS JAHRESBERICHT 2011 ÜBER DIE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DES ERWEITERUNGSPROZESSES (IPA, PHARE, CARDS, HERANFÜHRUNGSINSTRUMENT FÜR DIE TÜRKEI, ÜBERGANGSFAZILTÄT) /* COM/2012/0678 final */


BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

JAHRESBERICHT 2011 ÜBER DIE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG DES ERWEITERUNGSPROZESSES (IPA, PHARE, CARDS, HERANFÜHRUNGSINSTRUMENT FÜR DIE TÜRKEI, ÜBERGANGSFAZILTÄT)

Zusammenfassung

In dem vorliegenden Bericht werden die wichtigsten Entwicklungen der Durchführung der Heranführungshilfe im Jahr 2011[1] sowie mögliche Zukunftsperspektiven aufgeführt.

Dieser Bericht wird durch das technische Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen[2] ergänzt, das Angaben zu spezifischen im Berichtszeitraum durchgeführten Maßnahmen enthält und in einem einzigen Dokument sowohl IPA[3] als auch Heranführungsinstrumente und Instrumente für den westlichen Balkan behandelt (d. h. PHARE, CARDS[4], das Heranführungsinstrument für die Türkei und die Übergangsfazilität).

Der Jahresbericht 2011, der mit einem entscheidenden Moment der finanziellen Vorausschau 2007-2013 zusammenfällt, bietet die Gelegenheit, die bisherigen Fortschritte und gewonnenen Erkenntnisse zu prüfen, um für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen, der derzeit erarbeitet wird, über ein noch leistungsstärkeres Instrument zu verfügen. In dem Bericht werden der wirtschaftliche und der politische Kontext kurz beschrieben, in dem die von der EU finanzierten Maßnahmen stattgefunden haben. Er hebt die bei der Verbesserung der strategischen Planung und den Programmierungsdokumenten erzielten Fortschritte hervor und gibt Zusammenfassungen über die Durchführung von Projekten, deren Ergebnisse und die laufende Verbesserung der Geberkoordinierung. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse sowie der Evaluierungen und Schlussfolgerungen der IPA-Konferenz 2011 werden Empfehlungen für die weitere Verbesserung der Wirksamkeit von IPA-Mitteln bis zum Jahr 2013 und darüber hinaus erstellt.

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1.           Das Jahr im Rückblick: Politischer und wirtschaftlicher Kontext

In den letzten Jahren entwickelten sich die Erweiterungsländer weiter positiv und die meisten Kandidatenländer[5] und potenziellen Kandidaten[6] erzielten Fortschritte in Bezug auf ihre Reformen für den Beitritt zur EU. Der Erweiterungsprozess kam auch 2011 gut voran. Im Dezember wurde der Beitrittsvertrag mit Kroatien unterzeichnet. Die Beitrittsverhandlungen mit Island schritten weiter voran. Die Kommission kündigte eine neue „positive Agenda“ für die Türkei an. In Montenegro ist der Reformprozess weiter fortgeschritten, so dass die Kommission die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen vorschlagen konnte[7]. Im Oktober gab die Kommission ihre Stellungnahme zum Antrag Serbiens auf Beitritt zur EU ab und empfahl, dass der Europäische Rat Serbien den Kandidatenstatus verleiht und die Beitrittsverhandlungen eröffnet, sobald Serbien in Bezug auf eine der wichtigsten Prioritäten – das Kosovo – weitere Fortschritte erzielt hat. Es wurden weitere Schritte für die europäische Perspektive des Kosovo unternommen, einschließlich in Bereichen wie Visapolitik und Handel. Im Rahmen des Dialogs zwischen Belgrad und Priština wurden Fortschritte erzielt.

Nach der weltweiten Wirtschaftskrise haben 2011 alle Erweiterungsländer wieder den Weg der Erholung eingeschlagen, aber lediglich die Türkei schaffte es, sich wieder weitgehend zu erholen. Die Länder des westlichen Balkans haben hohe und steigende Arbeitslosenraten zu bewältigen; die Konsolidierung der Finanzen und die Reform der Arbeitsmärkte sind weiterhin die wichtigsten Prioritäten in der Wirtschaft. In einigen Ländern verzögerten sich wichtige Reformen. Die wichtigsten politischen Herausforderungen bestehen weiterhin in der Durchsetzung eines verantwortungsvollen Regierens, der Rechtsstaatlichkeit und in der Verwaltungskapazität.

2.           Eine effizientere Hilfe mit größerer Wirkung: engere Verknüpfung der Hilfe mit den Prioritäten der Erweiterungspolitik und dem sektorbezogenen Ansatz

Eine neue IPA-Verordnung für den Zeitraum 2014-2020

Auf strategischer Ebene war das Jahr 2011 durch die Vorbereitungen für das neue Instrument für Heranführungshilfe für die Zeit nach 2013 geprägt. Die Ergebnisse der umfassenden Konsultation wichtiger Akteure, die auf der IPA-Konferenz 2010 begann, flossen in eine ex-ante-Evaluierung des künftigen Instruments für Heranführungshilfe ein und leisteten einen wesentlichen Beitrag zur Gestaltung des Vorschlags für die IPA-II-Verordnung, die die Kommission am 7. Dezember 2011 als Teil eines Pakets von Instrumenten für das auswärtige Handeln annahm. Entsprechend der auf der IPA-Konferenz 2011 geleisteten Beiträge spiegelte der Vorschlag der Kommission die Vision eines neuen IPA-Instruments wider, mit dem die Heranführungshilfe strategischer und stärker auf Ergebnisse ausgerichtet werden und auf einer langfristigeren Planung und Programmierung im Einklang mit der Erweiterungsstrategie und deren Schwerpunkten fußen sollte. Darüber hinaus sollte die Hilfe kohärenter sein als die bisherige, außerdem flexibler und besser auf die im Erweiterungsprozess auftauchenden Bedürfnisse und Kapazitäten der einzelnen Empfängerländer zugeschnitten, sowie effizienter, mit größerer Wirkung und im Rahmen eines gemeinsamen Ansatzes, der für alle Instrumente des internen und des auswärtigen Handelns der EU innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens 2014-2020[8] gilt, einfacher. Reform der öffentlichen Verwaltung, verantwortungsvolles Regieren, Rechtsstaatlichkeit sowie Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen sowie sozio-ökonomische Entwicklung und regionale Zusammenarbeit werden Schwerpunktbereiche der künftigen Heranführungshilfe bleiben.

An dem neuen Instrument wird auch 2012 und 2013 weitergearbeitet. Während bis zu seiner Annahme nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren Ende 2012 oder Anfang 2013 über den Vorschlag für die IPA-II-Verordnung in Parlament und Rat diskutiert und verhandelt wird, wird die Kommission den Entwurf für die IPA-spezifische Durchführungsverordnung und die strategischen Planungsdokumente ausarbeiten und somit den Rahmen für die Programmierung und Leistung der IPA-II-Hilfe vervollständigen. Der strategische Planungsrahmen wird in Anlehnung an die innerhalb der EU bei den Strukturfonds angewandten Methoden abgesteckt und mit einem umfassenden gemeinsamen strategischen Rahmen für das IPA werden die allgemeine Unterstützungspolitik und Länder- bzw. Mehrländerstrategiepapiere für die gesamte Geltungsdauer des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens festgelegt. Anschließend werden sektorbezogene operative (Mehrjahres-) Programme für die Durchführung der Strategiepapiere ausgearbeitet. Dies wird von den Erweiterungsländern das Abfassen umfassender nationaler Strategien erfordern, die mit IPA II unterstützt werden können. In den IPA-Ländern sollte der Schwerpunkt auf der Gewährleistung starker lokaler Eigenverantwortung sowie einem breiten Konsens über die anzuwendenden Strategien und dem Ausbau der Kapazitäten für ihre Planung, Durchführung und operativen Kontrolle sowie deren Einbindung in die weiteren Vorbereitungen auf die EU-Mitgliedschaft liegen.

3.           Eine effizientere Hilfeleistung: schrittweise Anwendung des sektorbezogenen Ansatzes auf die Prioritäten der Erweiterungspolitik

Der sektorbezogene Ansatz

Auch im Jahr 2011 setzte die Kommission ihre Arbeiten zur Einführung eines umfassenderen Ansatzes und seiner schrittweisen Ausweitung auf alle strategischen Prioritäten der Heranführungshilfe fort. Mit Unterstützung der Europäischen Stiftung für Berufsbildung organisierte sie im Juni eine dreitägige Pilot-Schulung über sektorbezogene Unterstützung, die für den Erweiterungskontext konzipiert war und dem Personal am Hauptsitz und der EU-Delegationen in den Erweiterungsländern ein fundierteres Verständnis davon vermitteln sollte, wie die Unterstützung über sektorbezogene Programme oder systematischere programmbasierte Ansätze eine nachhaltige und stärker ergebnisorientierte Heranführungshilfe verbessern kann. Dabei wurden Fallstudien und Beispiele für die praktische Anwendung und gewonnene Erkenntnisse in Kosovo (Entwicklung eines sektorbezogenen Ansatzes im Bildungswesen), in der Türkei (Evaluierung der Verwaltung der öffentlichen Finanzen) und Serbien (Festlegung von Indikatoren für das Justizwesen) zugrundegelegt, wodurch die Teilnehmer dabei unterstützt werden sollten, einen Ansatz für die Programmierung anhand von nationalen sektorbezogenen Strategien und Aktionsplänen sowie besseren Bedarfs- und Risikoanalysen zu entwickeln. Dies könnte letztlich zu einer Anpassung an die Systeme und Institutionen der Empfängerländer führen und somit könnte ein Ausbau der Kapazitäten und eine bessere Aufnahme der Hilfe erreicht werden. Die Schulung wurde von den Teilnehmern insgesamt positiv bewertet, deren Kenntnisse und Engagement wurden im Rahmen konstruktiver und positiver Debatten verstärkt wurden.

Aus der Schulung wurde allgemein die Erkenntnis gewonnen, dass für den Übergang von einem projektorientierten Ansatz zu einem sektorbezogenen Ansatz Zeit erforderlich ist und dieser nur schrittweise stattfinden kann. Für die Umsetzung des sektorbezogenen Ansatzes gibt es kein fertiges „Rezept“, kein Einheitsmodell, das sich auf alle Länder anwenden lässt.

Im Anschluss an diese Schulung setzte die Kommission eine Arbeitsgruppe zur Einführung des sektorbezogenen Ansatzes in allen strategischen Schwerpunktbereichen der Erweiterungsländer ein. Des Weiteren ist geplant, den IPA-Programmierungsleitfaden und die Programmierungsvorlagen zu überarbeiten, um die Programmierung bereits für den Zeitraum 2012-2013 auf mehrere Jahre auszulegen und anschließend schrittweise nach einem sektorbezogenen Ansatz zu gestalten. Im Rahmen einer ersten Ende 2011 abgeschlossenen Überarbeitung der Vorlagen für die Programmierung wurden Sektorindentifikationsbogen entwickelt, die von den Empfängerländern zur Vorbereitung der Programme auszufüllen sind, ebenso wie entsprechende Projektbogen. Die Überarbeitung der Programmierungsvorlagen wird 2012 fortgesetzt, gleichzeitig wird der Programmierungsleitfaden grundlegend überarbeitet.

Auch im Jahr 2012 wird die Kommission für das Personal in den EU-Delegationen und die Empfänger Seminare und Workshops zum sektobezogenen Ansatz veranstalten. Darüber hinaus sollte 2012 auch ein gemeinsam von der Kommission und der Weltbank durchgeführtes Projekt über Monitoring, Indikatoren und Evaluierung im westlichen Balkan und der Türkei beginnen, das bereits 2011 erörtert wurde. Von diesem Projekt und wie vom Monitoring und der Evaluierung im allgemeinen wird im breiteren Kontext der Umsetzung des sektorbezogenen Ansatzes erwartet, dass mit Hilfe eines Rahmens für die Leistungsbewertung, der klarere Ziele und messbare Indikatoren für einen Sektor setzt, die Fortschritte gemessen werden können und ein regelmäßiges Monitoring sicherstellt, dass im Falle eines sektorbezogenen Programms, das seine Ziele nicht verwirklicht, Schritte eingeleitet werden können, um die Umsetzung wieder auf Kurs zu bringen.

Wichtigste Erkenntnisse der Evaluierungen

Im Rahmen einer Evaluierung für die Vorbereitung von Finanzinstrumenten für die Heranführungshilfe nach 2013 wurde festgestellt, dass es durchaus gute Gründe für ein neues Heranführungsinstrument gibt. Dabei wurde von den Bewertern die Fortsetzung des gegenwärtigen Programms mit ähnlicher Mittelausstattung durch die EU bevorzugt. Die Evaluierung ergab ebenfalls, dass der wirtschaftliche und sonstige Nutzen einer Erweiterung, die die gegenwärtigen Empfängerländer einbezieht, die Kosten der EU für ein neues Finanzinstrument bei weitem aufwiegen würde.

Im Rahmen des ersten Teils einer thematischen Evaluierung der EU-Hilfe für die Zivilgesellschaft im westlichen Balkan und der Türkei wurde eine Bewertung der Interventionslogik vorgenommen, die zu der Schlussfolgerung führte, dass die Maßnahmen für die Verwirklichung der in den MIPD[9] festgelegten Ziele durchaus relevant sind. Das Messen der Fortschritte ist angesichts nicht ausreichend vorhandener SMART[10]-Indikatoren und der weitgefassten Definition von strategischen Zielen nicht unproblematisch.

Aus einer Evaluierung von Twinning-Projekten in der Türkei ging hervor, dass bei der deutlichen Mehrheit dieser Projekte deren Ziele verwirklicht wurden und dass ein Schlüssel zum Erfolg hierbei in Synergien zwischen den Twinning-Projekten und anderen von der EU und/oder anderen Gebern finanzierten Projekten lag. Lieferte ein Twinning-Projekt nicht die erwarteten Ergebnisse, so lag es meistens an: mangelndem politischen Engagement, Problemen im Beschaffungsprozess, nicht geeigneten Sachverständigen aus Einrichtungen der Mitgliedstaaten sowie einer veralteten Bedarfsanalyse.

Eine strategische Zwischenbewertung der regionalen Zusammenarbeit im westlichen Balkan und der Türkei ergab, dass die Programmierung durch eine höhere Eigenverantwortung der Empfänger regionaler Programme und durch ein engeres Zusammenwirken der betroffenen Akteure verbessert werden könnte. Mithilfe der Evaluierung wurde ebenfalls festgestellt, dass die Kohärenz zwischen regionalen und nationalen IPA-Programmen durch einen systematischeren Informationsaustausch in der Programmierungsphase verstärkt werden muss. Die allgemeinen Ziele sollten enger mit den Einzelzielen verknüpft und mit SMART-Indikatoren messbar sein. Die Evaluierung ergab, dass Effizienz und Wirksamkeit langsam zunehmen.

Eine thematische Evaluierung von mit IPA finanzierten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen ergab, dass die allgemeinen Ziele dieser Maßnahmen auf Ebene der Dienstellen der Kommission sowie in den Delegationen zwar klar und kohärent, die spezifischen Ziele jedoch zu weit gefasst sind und nicht die SMART-Kriterien erfüllen. Die IPA-Mittel für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen wurden generell effizient verwendet. Die Effizienz könnte jedoch erhöht werden, indem Maßnahmen mit begrenzter Wirkung reduziert und die Mittel stärker auf weniger Maßnahmen konzentriert werden. Informations- und Kommunikationsmaßnahmen sind für die an der Erweiterung interessierten Kreise gut sichtbar und wirksam, jedoch nicht für ein „unkundiges“ Publikum und die breitere Öffentlichkeit.

Außerdem wurde eine thematische Evaluierung der Mehrempfänger-Heranführungshilfe der EU im westlichen Balkan und der Türkei in den Bereichen Umwelt und Katastrophenvorsorge abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass die Ziele zu weit gefasst und nicht ausreichend über die unterschiedlichen Programmierungsphasen hinweg verknüpft sind. Ein wichtiger Beitrag der Mehrempfängerprogramme bestand auch in der Förderung des institutionellen Wandels in den Empfängerländern, um zu einer stärkeren Zusammenarbeit bei Umweltfragen und der Katastrophenvorsorge durch Vernetzung und Erfahrungsaustausch zu gelangen. Wirkung und Nachhaltigkeit der Programme wird durch die Diskrepanzen bei Engagement und Bereitschaft zur Übernahme von Eigenverantwortung der Empfängerländer erschwert, die oft nur begrenzte Human- und Finanzressourcen abstellen und manchmal nach Ablauf der EU-Hilfe keine weiteren Maßnahmen vorsehen. Durch langfristige, über mehrere Jahre laufende Projekte konnte nachhaltige Verbindungen zwischen den Teilnehmern auch nach Abschluss der Projekte geschaffen werden. Die Evaluierung ergab jedoch auch, dass die Sensibilisierungsmaßnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit nicht ihre volle Wirkung entfalten.

Kooperation mit anderen Gebern für die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit

2011 setzte die Kommission die Geberkoordinierung zu verschiedenen Themen fort. Eines davon ist die Maximierung der Wirksamkeit der Hilfe sowie das Aufzeigen der Ergebnisse und ihrer Wirkung. Auf einem wichtigen im Februar 2011 von der OECD veranstalteten Treffen zeichneten sich einige Fragen besonders deutlich ab und die Teilnehmer kamen zu dem Schluss, dass von den Gebern initiierte Messsysteme zur Verstärkung der entsprechenden Systeme in den Empfängerländern erforderlich sind, um eine konsequente, langfristige Datenerhebung zu fördern, die den Bedürfnissen der verschiedenen Parteien Rechnung trägt. Künftig sollte eine größere Angleichung zwischen der Ergebnisberichterstattung der Nachfrage- und der Angebotsseite gefördert werden. Ein gemeinsames Monitoring und eine gemeinsame Evaluierung könnten bei der Überwindung der Abstimmungsprobleme helfen, die bei der Bewertung der Wirksamkeit von Programmen und Strategien sowie der Komplementarität der von unterschiedlichen Partnern geleisteten Unterstützung auftreten. Das Thema „Ergebnisse“ stand ebenfalls im Mittelpunkt des vierten hochrangigen Forums zur Wirksamkeit der Hilfe, das im November 2011 in Busan stattfand.

Die Kommission hat das Thema „Ergebnisse“ weiter verfolgt und im November 2011 unter Beteiligung von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten und anderen Geberländern eine spezielle EU-Sachverständigengruppe für diesen Bereich gegründet. Ein Ziel, das im Jahr 2012 verwirklicht werden soll, besteht gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 14. Mai 2012 zur Mitteilung „Eine Agenda für den Wandel“ in der Entwicklung eines gemeinsamen EU-Konzepts für die Ergebnisermittlung. 2012 wird die Kommission die Möglichkeiten für die Entwicklung eines gemeinsamen EU-Ergebnisrahmens ausloten, damit dieser als Referenzrahmen für das Messen und Bekanntgeben der Ergebnisse der künftigen Heranführungshilfe dienen kann.

2012 wird die Kommission außerdem weiter daraufhinarbeiten, Daten über die finanzielle Heranführungshilfe nach dem IATI[11]-Standard für die Veröffentlichung von Angaben zu den Hilfeleistungen zur Verfügung zu stellen.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und Mitarbeiter der GD Entwicklung und Zusammenarbeit wiesen auch im Rahmen der Diskussionen über die Peer Review der EU-Hilfen 2011-2012 durch den Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD, an der die Kommission mitgewirkt hat, darauf hin, dass die Ergebnisse besser vermittelt werden müssen und dass bei der Programmgestaltung ein stärker ergebnisorientierter Ansatz verfolgt werden muss. In Bezug auf die Heranführungshilfe erläuterte die Kommission, wie die Prinzipien der Wirksamkeit der Hilfe in die Erweiterungspolitik und das zugehörige Finanzinstrument (IPA) integriert werden: Eigenverantwortlichkeit und Ausrichtung spielen im Heranführungsprozess eine wichtige Rolle, der sektorbezogene Ansatz wird schrittweise auf die Verwaltung der IPA-Hilfe vorrangig auf Schlüsselsektoren wie Justiz und Inneres ausgeweitet, die Zusammenarbeit mit anderen Gebern wie den europäischen und internationalen Finanzinstitutionen (beispielsweise im Rahmen des WBIF[12]) und den EU-Mitgliedstaaten (über das Twinning) wird verstärkt, die Budgethilfe, die bereits als Form der Hilfe in Betracht gezogen wird, sollte auch im Rahmen von IPA II als Form der Hilfe in Frage kommen, wenn die erforderlichen Voraussetzungen und Garantien erfüllt sind.

Die Kommission betonte außerdem die starke politische Hebelwirkung für Reformen, die von der Aussicht auf die EU-Mitgliedschaft ausgeht, während sie daran erinnerte, dass die Heranführungshilfe im Rahmen der Vorbereitung der Empfängerländer auf den Beitritt zur EU auch ein entwicklungspolitisches Ziel verfolgt (sie wird – außer im Fall von Kroatien – als öffentliche Entwicklungshilfe (ODA) eingestuft). Aufgrund des stärker ergebnisorientierten Ansatzes werden von IPA II weitere Entwicklungen erwartet, wobei das Augenmerk stärker auf Indikatoren für das Messen der Ergebnisse und der Wirkung sowie die Möglichkeit einer Mittelaufstockung als Anerkennung für gute Leistungen ausgerichtet ist.

Diese Arbeit wird 2012 fortgesetzt, damit der Heranführungsprozess mit den verschiedenen Initiativen der Kommission, der Mitgliedstaaten und der breiteren Gebergemeinschaft im Einklang steht und die Koordinierung der Geber und die Wirksamkeit der Hilfe verbessert und Ergebnisse vorgezeigt werden können.

4.           Wichtigste Etappen der Umsetzungs- und der Abschlussphase des Programms 2011

Durchführungsmodalitäten und -strukturen

2011 konnten im Vergleich zu vorangegangenen Jahren bezüglich der Vertragsvergabe bei den meisten Empfängern, insbesondere bei denen, die eine dezentrale Mittelverwaltung anstreben, erhebliche Fortschritte festgestellt werden.

Am 30. Juni 2011 wurden die Beitrittsverhandlungen zwischen Kroatien und der Europäischen Union abgeschlossen, am 9. Dezember 2011 wurde der Beitrittsvertrag unterzeichnet.

Im Einklang mit den für das MIPD 2011-2013 ausgewählten Prioritäten wurden diese Entwicklungen durch die EU-Finanzhilfe in Kroatien gefördert, die die Durchführung der Reformen und den Aufbau der Kapazitäten in den Schwerpunktbereichen wie Justiz und Inneres und Reform der öffentlichen Verwaltung unterstützte, die für die Erfüllung der aus der Mitgliedschaft erwachsenen Pflichten erforderlich sind, sowie die Vorbereitung auf die Verwendung von nach dem Beitritt bereitgestellten Mitteln. Das mit Mitteln in Höhe von 39,159 Mio. EUR ausgestattete IPA-Programm 2011 steht mit diesen Prioritäten im Einklang.

Laut des Sonderberichts, den der Rechnungshof nach einem Treffen mit der Kommission im Oktober 2011 vorlegte, trägt die Heranführungshilfe der EU wesentlich zur Unterstützung Kroatiens bei dessen Vorbereitungen auf die Verwaltung der Struktur- und Kohäsionsfonds bei. In dem Bericht wird ebenfalls hervorgehoben, dass weitere Fortschritte beim Kapazitätsaufbau zur Verwaltung von EU-Mitteln erforderlich sind.

2011 hat sich die Verwaltung der Finanzhilfe in der Türkei positiv entwickelt. Die Kapazitäten der wichtigsten türkischen Einrichtungen, die mit der Programmierung, dem Einsatz und der Überwachung der EU-Mittel befasst sind, haben sich kontinuierlich verbessert. Die Durchführung von Projekten aller IPA-Komponenten kommt gut voran und beginnt, wesentliche Wirkung zu zeigen: allen für die Verwaltung von IPA-Mitteln erforderlichen operativen Strukturen werden demnächst Verwaltungsbefugnisse übertragen werden.

Wichtige Reformen haben die Programmierung der Mittel verbessert, die im Rahmen des neuen MIPD 2011-2013, das im Juni 2011 angenommen wurde und auf der Grundlage eines sektorbezogenen Ansatz verfolgte. Erste Schritte wurden unternommen, um bei der Programmierung der für 2011 zur Verfügung stehenden Mittel einen strategischeren, stärker fokussierten und inklusiveren Ansatz zu verfolgen, wobei die Programmierung der Hilfe beim Übergang und den Institutionenaufbau (Komponente I) auf eine begrenzte Anzahl von im MIPD festgelegten Sektoren ausgerichtet wurde. Mit einem EU-Gesamtbeitrag in Höhe von 229 968 Mio. EUR wurden größere Projekte für die Schwerpunkte des Beitrittsprozesses gefördert, die auf die Sektorprioritäten abgestimmt waren. Nach den Wahlen im Juni 2011 wurden die Prioritäten der Bereiche Justiz, innere Angelegenheiten und Grundrechte in den Mittelpunkt gerückt, um die Reformen durchzuführen, die für den Aufbau eines unabhängigen und effizienten Justizwesens und von Strafverfolgungsbehörden sowie für die Entwicklung eines Dialogs mit der Zivilgesellschaft erforderlich sind.

Außerdem wurden Anstrengungen zur Verbesserung der Überwachung der Mittel im Rahmen einer Reform des Monitoringsystems unternommen, mit der die Aufgaben und die Befugnisse der einzelnen Einrichtungen und die verschiedenen hierfür zur Verfügung stehenden Instrumente festgelegt und die Kapazitäten der türkischen Behörden verstärkt wurden.

Nach Islands Antrag auf Beitritt zur EU im Juli 2009 und aufgrund des hohen wirtschaftlichen und sozialen Entwicklungsstands des Landes sowie der weitreichenden Angleichung seiner Rechtsvorschriften an das EU-Recht (Island ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und von Schengen) wird finanzielle Unterstützung im Rahmen von IPA ausschließlich unter der IPA-Komponente I „Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau“ geleistet.

Das indikative Mehrjahresplanungsdokument (MIPD) 2011-2013 ist das maßgebliche strategische Planungsdokument für die finanzielle Unterstützung Islands im Rahmen von IPA und wurde am 8. April 2011 angenommen.

Auf der Grundlage der im MIPD 2011-2013 festgelegten Prioritäten wurde am 2. Dezember 2011 ein IPA-Länderprogramm 2011 für Island angenommen. In dem MIPD sind zwei strategische Ziele festgelegt, für die im Rahmen von IPA finanzielle Unterstützung geleistet werden soll. Erstens soll die Fähigkeit Islands zur Erfüllung der aus der Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen durch Förderung des Auf- und Ausbaus der institutionellen Kapazitäten zur Umsetzung und Anwendung des Besitzstands weiter verbessert und zweitens sollen die institutionellen Kapazitäten Islands für die Vorbereitung auf die Beteiligung am Strukturfonds und an anderen EU-Fonds und deren Umsetzung gestärkt werden.

Mit dem Programm für 2011 werden sieben Projekte unterstützt. Es umfasst Mittel in Höhe von 12 Mio. EUR, die gleichermaßen auf die beiden im MIPD festgelegten Schwerpunktbereiche verteilt werden.

Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien hat mit Unterstützung von IPA die beitrittsbezogenen Reformen fortgesetzt; allerdings waren 2011 noch wesentliche Herausforderungen zu bewältigen. Zum ersten Mal wurden alle IPA-Komponenten mit Ausnahme von Komponente II (grenzübergreifende Zusammenarbeit) nach dem Prinzip der dezentralen Mittelverwaltung durchgeführt, wobei die Verwaltung der Programme durch die jeweils zuständigen nationalen Behörden erfolgte, die gegenwärtig Ex-ante-Kontrollen der Europäischen Kommission unterliegen.

Die Effizienz der öffentlichen Verwaltung ist gering, sie ist durch schwerfällige Verfahren, Schwächen bei der personellen Ausstattung und hohe Fluktuation der Beamten gekennzeichnet. Im Vergleich zu den Vorjahren hat das Empfängerland größere Anstrengungen unternommen, um die im Rahmen aller IPA-Komponenten bereitgestellten Mittel zu verwenden; es kam allerdings zu deutlichen Verzögerungen bei der Auftragsvergabe. Die begrenzte Anzahl der für das Erstellen von Ausschreibungsunterlagen oder das Bewerten von Vorschlägen geeigneten Sachverständigen behinderte den Beschaffungsprozess insbesondere bei den IPA-Komponenten I, III und IV. Die Einsatzbereitschaft und die Fähigkeiten der Fachministerien waren sehr unterschiedlich. Mehr Aufmerksamkeit und Engagement muss dem Kapazitätsausbau gewidmet werden, der die vollständige Aufnahme der IPA-Mittel ermöglicht. Dies erfordert künftig auch größere Eigenverantwortlichkeit im Bereich der strategischen Programmierung und Projektvorbereitung.

Das für die Komponente I erstellte Nationale Programm 2011 wurde mit einem Beitrag der EU in Höhe von 28,903 Mio. EUR ausgestattet und aufgrund einer strafferen Sektorbündelung der Projekte mit Ausrichtung auf die wichtigsten Reformprioritäten des Landes genehmigt. Die zuvor im Rahmen von IPA 2007-2008 programmierte und durch die EU-Delegation verwaltete Unterstützung der EU ist vollständig über Verträge vergeben.

2011 setzte Montenegro seine Anstrengungen in den wichtigsten, in der Stellungnahme der Kommission von 2010 genannten Schwerpunktbereichen fort. Die vom Land erreichten Fortschritte wurden im Oktober 2011 mit der Empfehlung der Europäischen Kommission zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen gewürdigt. Dank der IPA-Hilfe kam Montenegro 2011 bei den Fortschritts- und Reformenanstrengungen seiner Behörden weiter voran; dies wird von dem laufenden Monitoring der Kommission und deren Berichten bestätigt.

Der Großteil der IPA-Hilfe wurde für das Nationale Programm im Rahmen der IPA-Komponente I (Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau) programmiert und umfasste einen Gesamtbeitrag der EU in Höhe von 26,494 Mio. EUR. Für den Einsatz der IPA-Mittel war weiterhin vorrangig die EU-Delegation in Podgorica zuständig. Parallel dazu bereiteten sich die montenegrinischen Behörden auf eine dezentrale Mittelverwaltung vor. Da dem Land im Dezember 2010 der Kandidatenstatus zuerkannt wurde, wurden die IPA-Mittel auch zur Unterstützung der Behörden in Montenegro bei den nötigen Vorbereitungen für die Verwaltung der Hilfe im Rahmen der IPA-Komponenten regionale Entwicklung, Entwicklung der Humanressourcen sowie Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eingesetzt.

Die EU-Finanzhilfe für Albanien spielte 2011 eine wichtige Rolle bei der weiteren Unterstützung des Landes auf seinem Weg zur europäischen Integration. Laufende Projekte in den Bereichen Justiz und Inneres, Reform der öffentlichen Verwaltung und Korruptionsbekämpfung kamen weiter voran und erzielten greifbare Ergebnisse. Diese Unterstützung war für Albanien bezüglich der Erfüllung der einschlägigen zentralen Prioritäten wichtig, die 2010 in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag Albaniens auf Beitritt zur Europäischen Union genannt wurden.

Insgesamt gesehen waren die Infrastrukturprojekte erfolgreich, insbesondere im Verkehrssektor (Bau von Landstraßen), wohingegen im Wassersektor (Bau von Wasseraufbereitungsanlagen) teilweise wegen ungeklärter Eigentumsfragen nur schleppende Fortschritte erzielt wurden. Die albanischen Behörden müssen sich außerdem auf die Gewährleistung der Nachhaltigkeit dieser Infrastrukturprojekte konzentrieren.

Verschiedene Fachministerien und staatliche Einrichtungen erhielten weiterhin technische Hilfe mit dem Ergebnis, dass viele für die Anpassung an den Besitzstand wichtige Rechtsvorschriften ausgearbeitet werden konnten. 2011 verhinderte allerdings die politisch festgefahrene Situation zwischen der Regierungskoalition und der Opposition – die dann durch eine politische Einigung im November überwunden wurde – wesentliche Fortschritte bei der Annahme wichtiger Rechtsakte.

Der Anteil der im Rahmen der IPA-Programme 2007, 2008, 2009 und 2010 über Verträge gebundenen Mittel ist sehr hoch und setzt den positiven, 2009 begonnenen Trend fort.

Die Vorbereitung auf die dezentrale Verwaltung der IPA-Mittel kommt gut voran. Im Rahmen der IPA-Komponente I sind die wichtigsten Strukturen und Systeme geschaffen worden und Albanien hat Anfang 2012 die Übertragung der Mittelverwaltung beantragt. Gegenwärtig wird der Antrag von der Europäischen Kommission geprüft. Im Rahmen der IPA-Komponenten II-V ist die Arbeit ebenfalls vorangekommen, insbesondere aber bei der Komponente V.

2011 sind insbesondere Fortschritte in Bezug auf eine sektorbezogene Programmierung erzielt worden. Bezüglich ihrer praktischen Umsetzung sind noch einige Fragen offen; die albanische Regierung muss noch einen realistischen mittelfristigen Budgetplan für die vorhandenen Sektorstrategien ausarbeiten.

Serbien erhielt 2011 im Rahmen der ersten beiden IPA-Komponenten (Hilfe beim Übergang und Institutionenaufbau sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit) IPA-Heranführungshilfe, die immer noch von der EU-Delegation in Belgrad verwaltet wird. Der für 2011 zugewiesene EU-Beitrag für IPA-Komponente I belief sich auf 178,556 Mio. EUR.

Serbien bereitete sich weiter auf die dezentrale Verwaltung der EU-Mittel für die Komponenten I, II, III und IV vor und schloss im Dezember 2011 die Phase der Mängelbeseitigung ab. Daraufhin konnte die über IPA finanzierte technische Hilfe für die Durchführung der Konformitätsbewertung im Januar 2012 beginnen.

Das IPA-Länderprogramm 2011 wurde am 8. Juli 2011 von der Kommission genehmigt. Besondere Aufmerksamkeit wurde der Vorbereitung einer schrittweisen Einführung eines sektorbezogenen Ansatzes gewidmet.

Die Fähigkeit zur Mittelaufnahme hat sich weiter verbessert. Ende 2011 verwaltete die EU-Delegation ein Portfolio mit 708 laufenden Projekten, einschließlich bedeutender Beträge für Sektoren wie Reform der öffentlichen Verwaltung (26,3 Mio. EUR), Justiz und Inneres (11,95 Mio. EUR) und soziale Entwicklung (32,1 Mio. EUR).

Zum ersten Mal wurden von Regierungs- und Nichtregierungsakteuren acht sektorbezogene Arbeitsgruppen gegründet, die auf der Grundlage des MIPD 2011-13, des jährlichen Fortschrittsberichts, der Ermittlung des serbischen Bedarfs an internationaler Hilfe sowie der Qualitätsbewertung der vorliegenden Strategiedokumente eine sektorbezogene Festlegung der Prioritäten vornahmen.

2011 spielte die Finanzhilfe der EU für Bosnien und Herzegowina eine wichtige Rolle bei der Unterstützung des Landes auf seinem Weg zur europäischen Integration. Mit IPA wurden weiterhin die Anstrengungen des Landes unterstützt, die im Rahmen des EU-Beitrittsprozesses gestellten Anforderungen und die Pflichten, die im Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen sowie dem Interimsabkommen verankert sind, zu erfüllen. 2011 waren die Prioritäten auf die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Stärkung des Rechtsstaats ausgerichtet, ein weiterer wichtiger Schwerpunkt war die Abfederung der schwerwiegenden Folgen der Wirtschafts- und Finanzkrise. Der EU-Beitrag für 2011 belief sich auf 92,885 Mio. EUR.

Die Durchführung der EU-Finanzhilfe im Jahr 2011 zeigte greifbare Ergebnisse; dazu gehören u. a.: Annahme des geänderten Aktionsplans für die Strategie für die Reform der öffentlichen Verwaltung, Einführung der elektronischen Veröffentlichung von Bekanntmachungen über öffentliche Auftragsvergabe, Einrichtung von 34 permanenten Netzen von GPS-Stationen im ganzen Land, die das korrekte Vermessen von Grundstücken vereinfachen. Des Weiteren bestanden greifbare Ergebnisse in der Gründung eines KMU-Rates für kleine und mittlere Unternehmen, dem Bau von Abwassersammlern in Živinice sowie der erfolgreichen Durchführung der ersten landesweiten Impfkampagne gegen Tollwut.

Die Vertretung der Europäischen Union im Kosovo hat weiterhin die Durchführung der EU-Hilfe für Kosovo verwaltet. Es ist ihr gelungen, ihre finanziellen Vorgaben sowohl bezüglich der Verträge als auch bezüglich der Zahlungen zu übertreffen. Die Vorbereitungen des IPA-Jahresprogramms 2011 für Kosovo mit einer Mittelzuweisung in Höhe von 62 900 Mio. EUR wurden abgeschlossen und die Programmierung der Jahresprogramme 2012 und 2013 ist angelaufen. Kosovos Teilnahme an dem IPA-Programm „grenzübergreifende Zusammenarbeit“ ist 2011 gut vorangekommen. Die ersten Finanzierungsvereinbarungen für Programme in deren Rahmen CBC-Programme mit Albanien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien vorbereitet werden, wurden unterzeichnet, ebenso wie ein zusätzliches Programm mit Montenegro, das fertiggestellt und anschließend im Dezember 2011 angenommen wurde. Als Beispiel für erfolgreiche Projekte gilt der Bau der letzten fünf Brücken auf der M2-Straße, die das Kosovo mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien verbindet. Darüber hinaus führte das Kosovo 2011 zum ersten Mal nach beinahe drei Jahrzehnten einen Zensus durch, bei dem wichtige statistische Angaben über die Bevölkerung und deren Lebensbedingungen erhoben wurden, die für die politische Planung für das nächste Jahrzehnt maßgeblich sind. Der Zensus wurde über einen aus dem IPA‑Programm 2010 kofinanzierten Treuhandfonds finanziert.

5.           Fünfzehn Jahre TAIEX[13]

2011 bestand TAIEX bereits fünfzehn Jahre lang. Unter Wahrung der wesentlichen Prinzipien, die den TAIEX-Maßnahmen zugrundeliegen, wird das Instrument kontinuierlich angepasst, um den aktuellen Herausforderungen in den Erweiterungsregionen gerecht zu werden. Rund 10 Mio. EUR wurden so in den IPA-Empfängerländern bereitgestellt.

Die Schlüsselfaktoren, die zum Erfolg von TAIEX führten und diesen noch immer begründen sind folgende:

– Eigenverantwortung: TAIEX ist vor allem ein bedarfsorientiertes Instrument. Die Empfänger ermitteln den Bedarf und beantragen eine zielgerichtete und maßgeschneiderte Hilfe. Die Maßnahmen sind auf die Bedürfnisse der Empfänger abgestimmt.

– Lückenschliessung: TAIEX kann eine Ergänzung zu größeren Hilfsmaßnahmen (Twinning, technische Hilfe) sein und von keinem anderen Hilfsprogramm zur Verfügung gestelltes Fachwissen bieten, um bestehende „Lücken zu schließen“.

– Reaktionsfähigkeit: Die Unterstützung wird generell innerhalb kurzer und eng abgesteckter Fristen geleistet.

– peer-to-peer: TAIEX stützt sich auf die Beamten der Mitgliedstaaten, die das EU-Recht in die Praxis umsetzen und bereit und willens sind, ihr Fachwissen an Amtskollegen in der Verwaltung der Empfängerländer weiterzugeben.

Die mittelfristige technische Hilfe, eine Serie kurzfristiger, zuvor vereinbarter und anschließend durchgeführter Maßnahmen, hat in den Bereichen Landwirtschaft und Lebensmittelsicherheit zugenommen. Nach diesem Konzept wird derzeit TAIEX-Hilfe in Island und im Kosovo geleistet.

Neben den klassischen TAIEX-Maßnahmen hat sich das Programm „People to people“ bewährt, das darauf abzielt, die Rolle der Zivilgesellschaft im Demokratisierungsprozess im Rahmen der Erweiterung zu stärken. 2011 startete ein neues Programm – Local Administration Facility (das System für lokale Verwaltung) –, mit dem die Kapazitäten der lokalen und regionalen Behörden zur Vorbereitung auf den EU-Beitritt ausgebaut werden sollen. Bei der praktischen Durchführung der TAIEX-Maßnahmen hat die Europäische Kommission externe Unterstützung durch die GIZ (Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) in Anspruch genommen.

6.           Regionale Zusammenarbeit und Programme

Fortschritte wurden im westlichen Balkan in den Bereichen Justiz und Inneres, Statistiken, Energie, Umwelt- und Katastrophenschutz, kulturelles Erbe und Rückkehr von Flüchtlingen erzielt. Die Regionale Hochschule für öffentliche Verwaltung hat ihren Betrieb nun vollständig aufgenommen. Neue bilaterale Vereinbarungen über polizeiliche Zusammenarbeit und Rechtshilfe sind positive Zeichen für das Engagement mehrerer Westbalkanländer für eine engere justizielle Zusammenarbeit. Ähnliche Anstrengungen zur Förderung und Erleichterung der lokalen und regionalen Zusammenarbeit auf Regierungsebene sowie zur Einbindung von Nichtregierungsorganisationen wurden unternommen, um insbesondere durch die Igman-Initiative, die RECOM-Initiative für Wiederaussöhnung und den Sarajewo-Prozess für die Rückkehr von Flüchtlingen den Weg für eine dauerhafte Aussöhnung zu ebnen.

Die Europäische Kommission organisierte gemeinsam mit dem norwegischen Außenministerium das vierte Treffen des Lenkungsausschusses des Investitionsrahmens für die westlichen Balkanstaaten (WBIF), das im Juni 2011 in Hamar (Norwegen) stattfand. Der Lenkungsausschuss bewilligte Zuschüsse in Höhe von mehr als 21 Mio. EUR zugunsten von 19 Projekten in der Region. Hierzu zählten u. a. eine Durchführbarkeitsvorstudie für das Regionalprojekt der Gaspipeline Ionisches Meer/Adria (520 km Gesamtlänge), das zum Bau eines regionalen Gasrings beiträgt, eine Durchführbarkeitsstudie für eine 400 kV-Stromverbundleitung zwischen Serbien, Montenegro und Bosnien und Herzegowina sowie die Vorbereitung des Baus und der Weiterentwicklung des regionalen Bildungszentrums für Unternehmer in Kroatien.

Auf dem fünften Treffen des WBIF-Lenkungsausschusses im Dezember 2011 in Luxemburg wurden 22 Zuschüsse mit einem Gesamtwert von 59 Mio. EUR genehmigt. Es wird erwartet, dass diese Zuschüsse Darlehen und sonstige Mittel von den Internationalen Finanzinstitutionen in Höhe von mehr als 1 Mrd. EUR für Infrastrukturinvestitionen mobilisieren könnten. Der Lenkungsausschuss genehmigte die im Rahmen des IPA-Mehrempfängerprogramms 2011 finanzierte Fazilität für Unternehmensentwicklung und Innovation im westlichen Balkan (EDIF), die als erste vom WBIF finanzierte Maßnahme zur Entwicklung des Privatsektors.

Seit der Einrichtung des WBIF im Dezember 2009 hat die Anzahl der sich in Vorbereitung befindlichen Projekte kontinuierlich zugenommen, so dass 2011 nunmehr 123 Zuschüsse im Wert von insgesamt 220 Mio. EUR Darlehen in Höhe von rund 5 Mrd. EUR und eine mögliche Gesamtinvestition von rund 10 Mrd. EUR in den fünf Schlüsselsektoren Energie, Umwelt, Verkehr, Soziales und Entwicklung des Privatsektors anstoßen werden.

Schlussfolgerungen

Im Jahr 2011 wurde ein wichtiger Schritt zurückgelegt, um im Rahmen der Erweiterungsstrategie die Hilfe für Erweiterungsländer strategischer, kohärenter und stärker ergebnisorientiert zu gestalten. Der Rechts- und strategische Planungsrahmen, den die Kommission für die Heranführungshilfe ab dem Jahr 2014 vorschlägt, wird die Verknüpfung mit politischem Monitoring und Berichterstattung stärken und eine Struktur schaffen, die auf Ergebnisse, Wirksamkeit und Honorierung von Leistung ausgerichtet ist. Dies trägt dazu bei, den Mehrwert der den Erweiterungsländern zugewiesenen EU-Mittel noch weiter zu erhöhen, da größere Anreize für die Umgestaltung ihrer Gesellschaften, Rechtssysteme und Wirtschaften geboten werden, die Voraussetzung für die EU-Mitgliedschaft ist und sowohl der Union als auch den IPA-Empfängern und deren Bürgerinnen und Bürgern zugute kommt.

Stand der Durchführung der IPA-Finanzhilfe vom 31. Dezember 2011, als Prozentsatz der insgesamt bereitgestellten Mittel (2007-2011):

31. Dezember 2011: IPA-Komponente I, Durchführung: GD Erweiterung:

in Mio. EUR || bereitgestellt || über Verträge vergeben || Anteil in % || Ausgezahlt || Anteil in %

Albanien || 348,37 || 233,69 || 67,1 % || 102,45 || 29,4 %

Bosnien und Herzegowina || 389,83 || 186,98 || 48,0 % || 103,26 || 26,5 %

Kroatien || 206,06 || 100,62 || 48,8 % || 71,19 || 34,5 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 174,02 || 66,66 || 38,3 % || 48,53 || 27,9 %

Island || 12,00 || 0,00 || 0,0 % || 0,00 || 0,0 %

Kosovo || 475,10 || 341,42 || 71,9 % || 211,48 || 44,5 %

Montenegro || 134,24 || 89,83 || 66,9 % || 61,02 || 45,5 %

Serbien || 857,39 || 593,38 || 69,2 % || 380,14 || 44,3 %

Türkei || 1 164,66 || 597,40 || 51,3 % || 425,14 || 36,5 %

Mehrempfänger­programme || 729,18 || 597,32 || 81,9 % || 431,30 || 59,1 %

Insgesamt || 4 490,85 || 2 807,30 || 62,5 % || 1 834,51 || 40,8 %

31. Dezember 2011: IPA-Komponente II, Durchführung: GD Erweiterung:

in Mio. EUR || bereitgesetellt || über Verträge vergeben || Anteil in % || Ausgezahlt || Anteil in %

Albanien || 18,59 || 2,76 || 14,8 % || 2,16 || 11,6 %

Bosnien und Herzegowina || 12,52 || 4,77 || 38,1 % || 3,12 || 24,9 %

Kroatien || 12,52 || 4,42 || 35,3 % || 2,09 || 16,7 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 15,53 || 1,97 || 12,7 % || 1,05 || 6,7 %

Kosovo || 3,00 || 0,06 || 2,0 % || 0,03 || 1,0 %

Montenegro || 14,94 || 5,45 || 36,5 % || 3,62 || 24,2 %

Serbien || 16,37 || 6,57 || 40,1 % || 4,63 || 28,3 %

Türkei || 7,00 || 1,13 || 16,2 % || 0,49 || 7,0 %

Insgesamt || 100,47 || 27,13 || 27,0 % || 17,19 || 17,1 %

31. Dezember 2011: IPA-Komponente II, Durchführung: GD Regionalpolitik:

in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in %

Adria || 166,49 || 45,22 || 27,2 %

Slowenien – Kroatien || 28,95 || 11,28 || 39,0 %

Ungarn – Kroatien || 35,54 || 12,57 || 35,4 %

Ungarn – Serbien || 33,97 || 12,33 || 36,3 %

Rumänien – Serbien || 36,01 || 10,17 || 28,3 %

Bulgarien – Serbien || 21,26 || 5,78 || 27,2 %

Bulgarien – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 12,14 || 3,30 || 27,2 %

Bulgarien − Türkei || 18,49 || 5,02 || 27,2 %

Griechenland – ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 10,20 || 3,93 || 38,5 %

Griechenland – Albanien || 7,67 || 2,95 || 38,5 %

Insgesamt || 370,72 || 112,54 || 30,4 %

31. Dezember 2011: IPA-Komponente III, Durchführung: GD Regionalpolitik:

in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in %

Kroatien || 257,35 || 78,03 || 30,3 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 109,20 || 26,96 || 24,7 %

Türkei || 1 055,50 || 333,11 || 31,6 %

Insgesamt || 1 422,05 || 438,09 || 30,8 %

31. Dezember 2011: IPA-Komponente IV, Durchführung: GD Beschäftigung, Soziales und Integration:

in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in %

Kroatien || 69,98 || 22,20 || 31,7 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 33,50 || 9,61 || 28,7 %

Türkei || 299,70 || 64,51 || 21,5 %

Insgesamt || 403,18 || 96,32 || 23,9 %

31. Dezember 2011 IPA-Komponente V, Durchführung: GD Landwirtschaft und ländliche Entwicklung:

in Mio. EUR || bereitgesetellt || Ausgezahlt || Anteil in %

Kroatien || 129,40 || 25,78 || 19,9 %

Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien || 47,50 || 10,25 || 21,6 %

Türkei || 463,00 || 80,94 || 17,5 %

Insgesamt || 639,90 || 116,96 || 18,3 %

[1]               Einzelheiten zu den die Verwaltung dieser Programme betreffenden Aspekte und den damit zusammenhängenden Ausgaben (wie Governance und Rechenschaftspflicht, Risiken und Kontrolle, Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit, Fehlerquoten und mögliche Konsequenzen für die hinreichende Sicherheit) sind im jährlichen Tätigkeitsbericht 2011 der GD Erweiterung enthalten. Gemäß ihrer Verpflichtung, dem Rat und dem Europäischen Parlament ausführliche Informationen zu liefern, veröffentlicht die Kommission jedes Jahr einen Bericht über die Heranführungshilfe. Der letzte Bericht wurde 2011 für das Haushaltsjahr 2010 veröffentlicht und kann von der Öffentlichkeit im Internet eingesehen werden: http://ec.europa.eu/enlargement/instruments/how-does-it-work/index_de.htm

[2]               Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen als Begleitpapier zum „Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss – Jahresbericht 2011 über die finanzielle Unterstützung des Erweiterungsprozesses (IPA, PHARE, CARDS, Heranführungsinstrument für die Türkei, Übergangsfazilität)“.

[3]               Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ist für den Zeitraum 2007-2013 mit Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 11,5 Mrd EUR ausgestattet. Das Programm gilt für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien, die Türkei, Island (seit 2011) und das Kosovo ( Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/99 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos). Mit IPA werden Reformen in den Empfängerländern und ihre schrittweise Angleichung an die Standards, die Politik und den Besitzstand der Europäischen Union unterstützt, um sie auf ihre künftige EU-Mitgliedschaft vorzubereiten.

[4]               Das 1989 ursprünglich als PHARE „Polen und Ungarn: Hilfe zur Restrukturierung der Wirtschaft“ eingerichtete Programm wurde auf derzeit zehn Länder ausgeweitet. Mit ihm sind in einer Zeit massiver wirtschaftlicher Restrukturierung und wesentlichen politischen Wandels acht der zehn Beitrittsländer von 2004 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn) sowie die Beitrittsländer von 2007 (Bulgarien und Rumänien) unterstützt worden. Phare bedeutet im Französischen Leuchtturm. Bis 2000 zählten auch die Länder des westlichen Balkans (Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Bosnien und Herzegowina) zu den Empfängern von Phare. Seit 2001 haben diese Länder allerdings Finanzhilfe über das Programm CARDS erhalten. Mit der CARDS-Verordnung wurde die OBNOVA-Verordnung aufgehoben, die PHARE-Verordnung geändert und das Programm CARDS (Community assistance for reconstruction, development and stabilisation – Gemeinschaftshilfe für Wiederaufbau, Entwicklung und Stabilisierung) als ein einziger Rahmen für die Unterstützung der südosteuropäischen Länder geschaffen. Seit 2007 wird es durch das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) ersetzt.

[5]               Kroatien, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Montenegro und die Türkei. Serbien wurde im März 2012 der Kandidaten-Status zuerkannt.

[6]               Albanien, Bosnien und Herzegowina und Kosovo.

[7]               Die Beitrittsverhandlungen wurden am 29. Juni 2012 aufgenommen.

[8]               Vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Instrument für Heranführungshilfe (IPA II), KOM(2011) 838 endgültig vom 7.12.2011.

[9]               Multiannual Indicative Planning Documents (Indikative Mehrjahresplanungsdokumente).

[10]             Spezifischer, messbarer, ausführbarer, realistischer und terminierbarer.

[11]             International Aid Transparency Initiative (Internationale Initiative für die Transparenz der Hilfe).

[12]             Western Balkan Investment Framework (Investitionsrahmen für die westlichen Balkanstaaten), siehe unten.

[13]             Technical Assistance Information Exchange (Instrument für technische Hilfe und Informationsaustausch).