MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Strategie der EU zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 /* COM/2012/0286 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Die Strategie der EU zur Beseitigung des
Menschenhandels 2012-2016 1. BESTIMMUNG DER AUSGANGSLAGE Menschenhandel ist moderne Sklaverei. Opfer
des Menschenhandels werden häufig mittels Gewalt, Nötigung oder Betrug unter
ausbeuterischen Bedingungen angeworben, verschleppt oder versteckt, sexuell
ausgebeutet und zur Arbeit, zu Dienstleistungen, zum Betteln, zu Straftaten
oder zur Organspende gezwungen.[1]
Dies ist eine schwerwiegende Verletzung der persönlichen Freiheit und Würde
sowie eine schwere Straftat, deren Folgen einzelne Länder oftmals nicht
allein effizient bewältigen können. Menschenhandel ist vielfältig und verändert
sich mit den unterschiedlichen sozioökonomischen Bedingungen. Er betrifft
schutzbedürftige Frauen, Männer, Mädchen und Jungen. Nach den jüngsten
Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation vom Juni 2012 belief sich
im Zeitraum 2002-2011 die Zahl der Opfer von Zwangsarbeit, einschließlich
erzwungener sexueller Ausbeutung, weltweit auf 20,9 Millionen,[2] wobei die Zahl der Kinder, die
dem Menschenhandel zum Opfer fielen, ca. 5,5 Millionen betrug.
Allerdings wird davon ausgegangen, dass es sich hierbei um konservative
Schätzungen handelt. Menschenhandel ist ein lukrativer
Kriminalitätszweig und generiert den Tätern einen jährlichen Euro-Gewinn in
zweistelliger Milliardenhöhe.[3] In dem 2010 veröffentlichten Bericht des Büros
der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung heißt es, dass
weltweit 79 Prozent der erkannten Opfer des Menschenhandels sexuell
ausgebeutet wurden, 18 Prozent Zwangsarbeit verrichteten und
3 Prozent sonstige Formen der Ausbeutung erleiden mussten. 66 Prozent
dieser Opfer waren Frauen, 13 Prozent Mädchen, 12 Prozent Männer und
9 Prozent Jungen.[4] Daten, die im September 2011 von der
Kommission zu Opfern des Menschenhandels, polizeilichen Ermittlungsverfahren,
Strafverfahren und Verurteilungen erfasst wurden, werden derzeit hinsichtlich
des Geschlechts, Alters, der Art der Ausbeutung und der Staatsangehörigkeit der
Opfer ausgewertet.[5]
Die ersten Ergebnisse scheinen mit den statistischen Angaben im UNODC-Bericht
übereinzustimmen. Drei Viertel der registrierten Opfer wurden zu Zwecken der
sexuellen Ausbeutung geschleust (was einem Anstieg von 70 Prozent im
Jahr 2008 auf 76 Prozent im Jahr 2010 entspricht); alle anderen
Opfer wurden zur Ausbeutung der Arbeitskraft (Verringerung von 24 Prozent
im Jahr 2008 auf 14 Prozent im Jahr 2010), Zwangsbettelei
(3 Prozent) und Leibeigenschaft (1 Prozent) verschleppt.
Einundzwanzig EU-Mitgliedstaaten konnten geschlechterspezifische Daten zur
Verfügung stellen. Dies zeigt, dass innerhalb des untersuchten Zeitraums von
drei Jahren Frauen und Mädchen mit 79 Prozent (davon 12 Prozent
Mädchen) die größte Gruppe der Opfer des Menschenhandels darstellen und Männer
und Jungen 21 Prozent der Opfer ausmachen (davon 3 Prozent Jungen).
Die meisten Mitgliedstaaten berichteten, dass ein Großteil der Opfer aus der EU
kommt, insbesondere aus Rumänien, Bulgarien, Polen und Ungarn. Die meisten der
gemeldeten Opfer aus Drittstaaten kommen aus Nigeria, Vietnam, der Ukraine,
Russland und China. Menschenhandel ist ein komplexes,
grenzüberschreitendes Phänomen, das verursacht wird durch Armutsrisiken, Mangel
an demokratischer Kultur, fehlende Chancengleichheit für Mann und Frau, Gewalt
gegen Frauen, Krisen- und Nachkrisensituationen, fehlende soziale Integration,
mangelnde Entwicklungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten, fehlenden Zugang zu
Ausbildungsmöglichkeiten sowie durch Kinderarbeit und Diskriminierung. Maßnahmen der EU zur Bekämpfung des
Menschenhandels Menschenhandel wird in Artikel 5 der
Charta der Grundrechte der Europäischen Union explizit verboten. Der politische Wille der EU, das Problem des
Menschenhandels anzugehen, spiegelt sich in der großen Anzahl der Initiativen,
Maßnahmen und Förderprogramme wider, die bereits seit den 1990er Jahren in
diesem Bereich innerhalb der EU sowie zwischen der EU und Drittländern
initiiert wurden.[6] Ein großer Fortschritt wurde kürzlich mit der
Annahme der Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer[7]
erzielt. Diese Richtlinie sieht ein ganzheitliches, integriertes und
menschenrechts- sowie opferbasiertes Vorgehen bei der Bekämpfung des
Menschenhandels vor und ist geschlechterspezifisch angelegt. Es kann davon
ausgegangen werden, dass sie ab ihrer vollständigen Umsetzung durch alle
Mitgliedstaaten bis spätestens 6. April 2013 erhebliche Auswirkungen haben
wird. Die Richtlinie befasst sich nicht nur mit Strafverfolgungsmaßnahmen,
sondern zielt auch darauf ab, Straftaten zu verhüten und sicherzustellen, dass
sich Menschenhandelsopfer erholen und wieder in die Gesellschaft integrieren
können. Zwischenzeitlich tragen auch zahlreiche
EU-Instrumente in verschiedenen Politikbereichen dazu bei, das Problem des
Menschenhandels anzugehen.[8]
EU-Rechtsvorschriften zum Aufenthaltsrecht von Menschenhandelsopfern in der EU,
zur sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie zu Sanktionen gegen Arbeitgeber, die
wissentlich Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen,
ergänzen die Menschenhandelsrichtlinie. Darüber hinaus behandelt die EU-Strategie
der inneren Sicherheit ebenfalls das Problem des Menschenhandels.[9] Der übergeordnete
Rahmen für die externe Migrationspolitik der EU — der Gesamtansatz für
Migration und Mobilität[10]
— macht deutlich, wie wichtig die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit-
und Bestimmungsländern ist und identifiziert die Vorbeugung und Reduzierung der
irregulären Migration und des Menschenhandels als eine von vier Säulen, auf die
er sich stützt. Dieselbe Politik verfolgt das maßnahmenorientierte Papier
zur Stärkung der externen Dimension der EU in Bezug auf Maßnahmen zur
Bekämpfung des Menschenhandels aus dem Jahr 2009.[11] Der
Menschenhandel wird auch in zahlreichen Instrumenten der Außenbeziehungen
aufgegriffen, zum Beispiel in den jährlichen Fortschrittsberichten über
EU-Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidatenländer, den Fahrplänen und
Aktionsplänen zu Dialogen über die Liberalisierung der Visabestimmungen mit
Drittländern, den Länderstrategiepapieren, den nationalen und regionalen
Richtprogrammen und den Programmen im Rahmen der Europäischen
Nachbarschaftspolitik. Das Thema wird darüber hinaus in bilateralen
Aktionsplänen und den laufenden politischen Dialogen mit Drittländern
behandelt.[12]
Angesichts einer solchen Vielzahl von
Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen besteht das Risiko der
Überschneidung und der Doppelarbeit. Ziel der Strategie ist es daher, einen
kohärenten Rahmen für bestehende und geplante Initiativen vorzugeben,
Prioritäten festzulegen, Lücken zu schließen und folglich die kürzlich
erlassene Richtlinie zu ergänzen. Die Kommission hat bereits eine
EU-Koordinatorin für die Bekämpfung des Menschenhandels ernannt, die ihre
Arbeit im März 2011 aufgenommen hat[13]
und die Umsetzung dieser Strategie überwachen wird. Außerdem hat die Kommission
eine Internetseite zum Thema Bekämpfung des Menschenhandels[14] erarbeitet, die regelmäßig
aktualisiert wird. Diese Internetseite soll für Fachleute und die breite
Öffentlichkeit als zentrale Anlaufstelle fungieren. Maßnahmen auf internationaler Ebene Dem Menschenhandel
wurde auf internationaler Ebene bereits viel Aufmerksamkeit gewidmet. Die
wichtigsten Instrumente sind das Palermo-Protokoll der Vereinten Nationen über
Menschenhandel und das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des
Menschenhandels.[15] Nicht alle Mitgliedstaaten haben beide Rechtsinstrumente
ratifiziert, was sie jedoch tun sollten. Die Kommission fordert die
Mitgliedstaaten auf, alle einschlägigen internationalen Instrumente, Abkommen
und völkerrechtlich verpflichtenden Übereinkünfte zu ratifizieren, da hierdurch
die Bekämpfung des Menschenhandels effizienter, besser koordiniert und
kohärenter gestaltet werden kann.[16] 2. DIE WICHTIGSTEN PRIORITÄTEN Mit dieser Strategie will die Europäische
Kommission den Schwerpunkt auf konkrete Maßnahmen zur Umsetzung und
Durchführung der Richtlinie 2011/36/EU legen, die einen Mehrwert schaffen und
die Arbeit ergänzen, die bereits von Regierungen, internationalen
Organisationen sowie der Zivilgesellschaft innerhalb der EU und in Drittländern
geleistet wurde. Die Hauptverantwortung bei der Bekämpfung
des Menschenhandels tragen die Mitgliedstaaten. Diese
Mitteilung soll aufzeigen, wie die Europäische Kommission die Mitgliedstaaten
hierbei unterstützen will. Das Urteil im Fall Rantsev gegen Zypern und
Russland[17]
ist für Menschenrechtsstandards wegweisend und verpflichtet die Mitgliedstaaten
eindeutig, die erforderlichen Schritte zur Bekämpfung der verschiedenen Aspekte
des Menschenhandels einzuleiten. Dies beinhaltet Anwerbung, Ermittlungen,
Strafverfolgung, Schutz der Menschenrechte sowie Hilfeleistung für Opfer. Haben
Behörden Grund zu der Annahme, eine bestimmte Person sei Opfer von
Menschenhandel oder in Gefahr, Opfer zu werden, so müssen sie Maßnahmen zu
ihrem Schutz treffen. Die Maßnahmen der vorliegenden Strategie sind
das Ergebnis einer eingehenden Prüfung der bereits existierenden Maßnahmen und
Politiken, der Arbeit einer Sachverständigengruppe[18] sowie umfassender Beratungen
mit Regierungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Sozialpartnern,
Wissenschaftlern, internationalen Organisationen, nationalen Berichterstattern
oder gleichwertigen Mechanismen und weiteren Interessenvertretern. Auch die
Sichtweisen der Opfer des Menschenhandels werden in der Strategie
berücksichtigt. Die Strategie
legt für die EU fünf Prioritäten zur Bekämpfung des Menschenhandels
fest. Sie zeigt darüber hinaus mehrere Maßnahmen auf, die laut Vorschlag der
Europäischen Kommission innerhalb der nächsten fünf Jahre in Abstimmung mit
weiteren Akteuren umgesetzt werden sollen, unter anderem mit den
Mitgliedstaaten, dem Europäischen Auswärtigen Dienst, den EU-Institutionen, den
EU-Agenturen, internationalen Organisationen, Drittländern, der
Zivilgesellschaft und dem Privatsektor. Folgende Prioritäten wurden festgelegt: A. Erkennung,
Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels B. Verstärkung
der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel C. Verstärkung
der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler D. Verbesserung
der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie
Kohärenz der Politiken E. Verbesserung
der einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen auf neu auftretende
Probleme im Zusammenhang mit allen Formen des Menschenhandels Eine multidisziplinäre, kohärente Politik zur
Bekämpfung des Menschenhandels erfordert im Vergleich zur bisherigen Politik
die Beteiligung einer breiteren Palette an Akteuren. Hierzu sollten zählen:
Polizeibeamte, Grenzschutzbeamte, Einwanderungs- und Asylbeamte, Staatsanwälte,
Rechtsanwälte, Angehörige des Justizwesens und Rechtspfleger, Wohnungs-, Arbeits-,
Gesundheits-, Sozial- und Sicherheitsinspektoren, zivilgesellschaftliche
Organisationen, Sozial- und Jugendarbeiter, Verbraucherorganisationen,
Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Zeitarbeitsunternehmen,
Vermittlungsagenturen, Vertreter des konsularischen und diplomatischen Dienstes
sowie Personen, die schwerer erreichbar sind wie Vormünder und gesetzliche
Vertreter sowie Kinder- und Opferhilfeorganisationen. Auch freiwillige Helfer
und Personen, die in Konfliktsituationen im Einsatz sind, können beteiligt
werden. 2.1. PRIORITÄT A: Erkennung,
Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels Es ist schwierig zu erkennen, wer Opfer ist.
Jedoch können Menschen aus vielen Bereichen der Gesellschaft potenziell mit
einem Opfer in Kontakt kommen. Es ist von äußerster Wichtigkeit zu erkennen,
wer ein potenzielles Opfer sein kann, so dass jede Person, die mit einem
Menschenhandelsopfer Umgang hat, den folgenden „fünf wichtigen Belangen der
Opfer“ angemessen Rechnung tragen kann: Respekt und Anerkennung, Unterstützung,
Schutz, Zugang zum Justizsystem und Entschädigung. Die Ermittlung von
Straftaten und die strafrechtliche Verfolgung der Menschenhändler durch Polizei
und Strafverfolgungsbehörden werden so erleichtert. Gleichzeitig müssen
Mechanismen zum Schutz, zur Unterstützung und zur sozialen Integration von
Menschenhandelsopfern geschaffen werden. Gemäß der Richtlinie aus dem Jahr 2011
sollten die Unterstützungs- und Betreuungsmaßnahmen an den individuellen
Bedürfnissen des Opfers ausgerichtet werden, aber mindestens die Bereitstellung
einer geeigneten und sicheren Unterbringung, materielle Unterstützung,
medizinische Behandlung, psychologische Betreuung, Beratung und Information
sowie Übersetzungs- und Dolmetschleistungen umfassen. (1)
Maßnahme 1: Einrichtung nationaler und
länderübergreifender Verweismechanismen („referral mechanisms“) Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen,
dass formelle, funktionierende nationale Verweismechanismen geschaffen werden.
Diese Mechanismen sollten Verfahren beschreiben, die zur besseren
Erkennung, Verweisung, zum besseren Schutz und zur besseren Unterstützung von
Opfern führen und die entsprechenden Behörden sowie die Zivilgesellschaft mit
einbeziehen. Sie sollten die Entwicklung der von allen Beteiligten zu
verwendenden Kriterien zur Erkennung von Opfern beinhalten. Die Mitgliedstaaten
haben sich bereits verpflichtet, diese Mechanismen im Kontext des
EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren internationalen
Kriminalität bis Ende 2012 einzurichten.[19] Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung des
Menschenhandels sollen Opfer auf der Grundlage einer Einschätzung ihrer
individuellen Risiken und Bedürfnisse angemessen geschützt und unterstützt
werden. Diese Einschätzung sollte im Rahmen der nationalen Verweismechanismen
durchgeführt werden. Auf der Grundlage der ersten Anwendung der nationalen
Verweismechanismen durch die Mitgliedstaaten wird die Kommission Leitlinien
zu deren Weiterentwicklung bis 2015 erarbeiten. Die Mechanismen sollten
auch Aspekte wie Entschädigung und sichere Rückkehr abdecken. Rolle und
Verantwortung aller Beteiligten sollten klar definiert sein. Gegenwärtig werden bei der Grenzüberschreitung
von Opfern auftretende Probleme in der Regel bilateral auf Ad-hoc-Basis gelöst.
Dies ist oft zeitaufwändig und ineffizient. Gemäß dem Ansatz, den Schutz der
Opfer in den Mittelpunkt zu stellen, wird die Kommission bis 2015 ein
Modell für einen grenzüberschreitenden EU-Verweismechanismus entwickeln,
das die nationalen Verweismechanismen zur besseren Erkennung, Verweisung, zum
besseren Schutz und zur besseren Unterstützung von Opfern miteinander
verbindet. (2)
Maßnahme 2: Erkennen von Opfern Die Kommission finanziert derzeit ein Projekt,
in dem Leitlinien zur besseren Erkennung von Opfern des
Menschenhandels 2014 entwickelt werden, wobei die von der
Europäischen Kommission und der Internationalen Arbeitsorganisation 2009
erstellten Listen von Indikatoren zum Menschenhandel berücksichtigt werden. Die
Leitlinien werden zu einer stärkeren Harmonisierung des Vorgehens und einer
verbesserten Erkennung der Opfer führen. Sie sollen in der Praxis bei der
Erkennung von Opfern hilfreich sein, insbesondere von Opfern des
Menschenhandels zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung, der Ausbeutung der
Arbeitskraft und der Organentnahme sowie von Kindern, die Opfer von
Menschenhandel sind. Wie bereits in der Mitteilung der Kommission
zum Aktionsplan zur Umsetzung des Stockholmer Programms erwähnt, wird
die Kommission darüber hinaus 2012 im Hinblick auf die Erkennung von Opfern des
Menschenhandels spezifische Leitlinien für konsularische Dienste und
Grenzschutzbeamte entwickeln. (3)
Maßnahme 3: Schutz von Kindern, die Opfer von
Menschenhandel sind Kinder werden besonders häufig viktimisiert
und laufen Gefahr, mehrfach Opfer des Menschenhandels zu werden. Eine 2010 von
der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführte Studie
zeigt, dass in 84 Prozent der insgesamt 79 Beispielfälle wiederholten
Menschenhandels Kinder oder junge Erwachsene unter 25 Jahren betroffen
waren. Darüber hinaus wurden 18 Prozent der Minderjährigen, die Opfer von
Menschenhandel waren, als Erwachsene erneut Opfer. Dies macht deutlich, dass
Minderjährige, die Opfer von Menschenhandel waren, besonders anfällig dafür
sind, im Erwachsenenalter erneut dem Menschenhandel zum Opfer zu fallen.[20] Die EU-Gesetzgebung sieht den Schutz von
Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, sowie deren Unterstützung und
Betreuung vor.[21]
Umfassende kindgerechte Schutzsysteme, die eine behördenübergreifende und
multidisziplinäre Koordinierung sicherstellen, sind unabdingbar, um den
diversen Bedürfnissen der verschiedenen Gruppen von Kindern - darunter den
Opfern von Menschenhandel - gerecht zu werden. Um Kinder besser zu schützen, wird
die Kommission 2014 die Entwicklung von Leitlinien zu Systemen zum Schutz
des Kindes finanzieren. Die Mitgliedstaaten sollten die Systeme zum
Schutz des Kindes im Bereich des Menschenhandels verstärken und,
sofern die Rückkehr als die für das Wohl des Kindes geeignetste Maßnahme
erachtet wird, die sichere und dauerhafte Rückkehr des Kindes in sein
Herkunftsland innerhalb oder außerhalb der EU gewährleisten und es vor erneutem
Menschenhandel schützen. Darüber hinaus gibt es in Bezug auf den
Kinderhandel gegenwärtig keine einheitliche, in allen Mitgliedstaaten gültige
Definition der Begriffe Vormund bzw. Vertreter,[22] deren Aufgaben, Qualifikation
und Rollenverständnis in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich sind.[23] Die Kommission beabsichtigt,
2014 gemeinsam mit der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte ein
Modell der bewährten Praktiken zur Rolle der Vormünder bzw. der Vertreter
von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, zu entwickeln. (4)
Maßnahme 4: Bereitstellung von Informationen zu
den Rechten der Opfer Die im Laufe der Jahre mit der Kommission geführte
Korrespondenz verdeutlicht, welche Probleme Personen erfahren, die von den
zuständigen Behörden oder Organisationen eindeutige Informationen zu ihrem
Recht auf Unterstützung und medizinische Betreuung, auf Aufenthaltserlaubnis,
Arbeitsaufnahme, Zugang zum Justizsystem und anwaltliche Unterstützung sowie zu
den Möglichkeiten der Beantragung von Entschädigung erhalten möchten. Um die Opfer des Menschenhandels über ihre
Rechte zu informieren und ihnen bei deren Wahrnehmung behilflich zu sein, wird
die Kommission 2013 verständliche, nutzerfreundliche Informationen zu
den ihnen gemäß den EU-Vorschriften zustehenden Arbeitnehmerrechten, sozialen
Rechten sowie Opfer- und Migrantenrechten herausgeben.[24] Als Folgemaßnahme wird
die Kommission die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, 2014 entsprechende
Informationen auf nationaler Ebene bereitzustellen und zu verbreiten. 2.2. PRIORITÄT B: Verstärkung der
Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel Ein kohärenter Präventionsansatz muss
Strafverfolgungs- sowie Schutzmaßnahmen beinhalten und alle Bereiche des
Menschenhandels umfassen. Die Präventionsmaßnahmen müssen unter
Berücksichtigung der Ursachen verstärkt werden, die dazu führen, dass Menschen
zu Opfern werden können. Daher sollte die Ursachenbekämpfung innerhalb der EU
und in Drittländern ein ausschlaggebender Aspekt der Prävention sein. (1)
Maßnahme 1: Die Nachfrage verstehen und verringern Der
Austausch bewährter Verfahren kann zur Verringerung der Nachfrage nach allen
Formen des Menschenhandels, einschließlich des Menschenhandels zur sexuellen
Ausbeutung, beitragen. Er sollte auf bereits erfolgten
Sensibilisierungskampagnen aufbauen, die sich an Verbraucher und Nutzer von
Dienstleistungen richten und Themen wie soziale Verantwortung von Unternehmen,
Verhaltenskodizes[25],
Unternehmen und Menschenrechte sowie Initiativen aufgreifen, die darauf
abzielen, den Menschenhandel aus der Versorgungskette von Unternehmen
abzukoppeln. Um zu
besseren Erkenntnissen im Hinblick auf die Verringerung der Nachfrage zu
gelangen wird die Kommission 2013 auf der Grundlage des Siebten Rahmenprogramms
Forschungsarbeiten finanzieren, die sich mit der Verringerung der
Nachfrage nach Dienstleistungen und Gütern von Opfern des Menschenhandels,
auch von Kindern, die zu Zwecken der sexuellen Ausbeutung verschleppt wurden, und
der Verringerung des Angebots an solchen Dienstleistungen und Gütern sowie
mit spezifischen Kategorien von Opfern wie Kindern befassen. Diese
Forschungsarbeiten werden die Grundlage für den 2016 von der Kommission zu
erstellenden Bericht über die rechtlichen Maßnahmen bilden, die von einigen
Mitgliedstaaten getroffen wurden, um den Erwerb von Dienstleistungen von Opfern
von Menschenhandel unter Strafe zu stellen.[26] (2)
Maßnahme 2: Förderung der Einrichtung einer
Plattform für den Privatsektor Die
Zusammenarbeit mit dem Privatsektor ist auch bei der Reduzierung der Nachfrage
nach Menschenhandel sowie der Entwicklung von Versorgungsketten, die
Menschenhandel ausschließen, von wesentlicher Bedeutung. Im
Jahr 2014 wird eine Europäische Unternehmenskoalition gegen Menschenhandel
(European Business Coalition against trafficking in human beings) ins Leben
gerufen. Diese hat zum Ziel, die Kooperation mit Unternehmen und
anderen Interessenvertretern zu verbessern, auf neue Herausforderungen zu
reagieren und Maßnahmen zur Prävention von Menschenhandel, insbesondere in
stark gefährdeten Gebieten, zu diskutieren. Die Kommission beabsichtigt, 2016
gemeinsam mit der Koalition Modelle und Leitlinien zur Verringerung der
Nachfrage nach Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels,
insbesondere in stark gefährdeten Bereichen, darunter Sexindustrie,
Landwirtschaft, Bauwesen und Tourismus, zu erstellen. (3)
Maßnahme 3: EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen und
Präventionsprogramme Auf lokaler, nationaler und internationaler
Ebene und in Drittländern wurden bereits zahlreiche Präventionsprogramme zur
Bekämpfung des Menschenhandels durchgeführt, darunter hauptsächlich
Sensibilisierungskampagnen. Jedoch erfolgte noch keine systematische
Untersuchung dieser Präventionsprogramme hinsichtlich ihrer Zielerreichung wie
zum Beispiel einer Verhaltens- und Mentalitätsänderung, die zur Verringerung
der Wahrscheinlichkeit von Menschenhandel führt. Über den Mehrwert sowie die
kohärente und (wo angemessen) konsequente Durchführung solcher Initiativen und
der zwischen ihnen bestehenden Zusammenhänge ist bislang wenig bekannt. Im Rahmen des Förderprogramms für Inneres wird
die Kommission 2013 die bereits von diversen Akteuren ins Leben gerufenen
Initiativen zur Prävention des Menschenhandels eingehend analysieren.
Daraufhin wird sie gemeinsam mit den Mitgliedstaaten EU-weite Leitlinien
für künftige Präventionsmaßnahmen und gleichstellungsorientierte
Informationskampagnen erstellen. Auf der Grundlage der Analyse der bereits bestehenden
Präventionsmaßnahmen werden 2015 Verbindungen zu den bestehenden
Sensibilisierungskampagnen hergestellt.[27]
Die Kommission wird 2014 im Rahmen des
Förderprogramms für Inneres EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen initiieren,
die spezifische Risikogruppen, zum Beispiel gefährdete Frauen und Kinder,
Haushaltshilfen, die Volksgruppe der Roma und Arbeitnehmer ohne gültige
Papiere, sowie Veranstaltungen wie sportliche Großereignisse zum Thema haben.
Auch das Internet und soziale Netzwerke werden genutzt, um eine wirksame und
gezielte Sensibilisierung zu erreichen. 2.3. PRIORITÄT C: Verstärkung der
strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler Menschenhandel geht über die Grenzen der
Mitgliedstaaten hinaus. Die meisten Menschenhändler arbeiten innerhalb etablierter
Netzwerke und können so ihre Opfer über die Grenzen oder innerhalb eines Landes
von einem Ort zum anderen verbringen. Bei dem immer häufiger auftretenden
internen Menschenhandel sind die Opfer meist EU-Bürger, die innerhalb ihres
Mitgliedstaats oder in einen anderen Mitgliedstaat verschleppt werden. Obgleich
den Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgungen in Menschenhandelsfällen in
letzter Zeit mehr Aufmerksamkeit gewidmet wurde, ist die Gesamtzahl der
entsprechenden Strafverfahren in der EU nach wie vor niedrig. Tatsächlich zeigt
ein Vergleich der Daten, dass die Anzahl der Verurteilungen im Bereich
Menschenhandel zurückgegangen ist: von 1534 im Jahr 2008 auf 1445 im Jahr 2009
und auf 1144 im Jahr 2010. (1)
Maßnahme 1: Einrichtung nationaler, multidisziplinärer
Strafverfolgungseinheiten Die Mitgliedstaaten haben mit den
strategischen Zielen und operativen Maßnahmen des EU-Politikzyklus zur
Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität die Bedeutung
innovativer, multidisziplinärer und proaktiver Maßnahmen zur Verbesserung der
Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung in Menschenhandelsfällen anerkannt. Zur Verbesserung der Ermittlung und
strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern sowie zur Intensivierung der
grenzüberschreitenden Kooperation und zur Zentralisierung der zum
Menschenhandel vorhandenen Erkenntnisse sollten die Mitgliedstaaten nationale,
multidisziplinäre Strafverfolgungseinheiten im Bereich Menschenhandel
einrichten. Diese Einheiten sollten als Kontaktstellen für EU-Agenturen,
insbesondere für Europol, fungieren[28]
und die ermittelten Daten an die Nationalen Europol-Stellen senden, die sie an
Europol weiterleiten. Sie sollten sich mit allen Formen des Menschenhandels
befassen und ihre Aufklärungsrate bei Menschenhandelsfällen sowie die
diesbezügliche Datenerhebung und -analyse verbessern. Es müssen Verfahren
existieren, die den Informationsaustausch zwischen lokalen und regionalen
Strafverfolgungseinheiten sowie den nationalen Behörden regeln. Die Einheiten
sollten auch auf Veränderungen in Verhaltensmustern reagieren, zum Beispiel
hinsichtlich der Anwerbung von Opfern des Menschenhandels und der Werbung für
deren Dienstleistungen im Internet. (2)
Maßnahme 2: Sicherstellung proaktiver
Finanzermittlungen Gemäß den Empfehlungen der Arbeitsgruppe
„Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“ (Financial Action
Task Force, FATF)[29]
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sollten
die Mitgliedstaaten 2013 ihre Finanzermittlungen zu Menschenhandelsfällen
proaktiv führen, Daten zur Verwendung in der Europol-Arbeitsdatei zu
Analysezwecken übermitteln und weiterhin mit EU-Agenturen wie Eurojust und der
Europäischen Polizeiakademie (CEPOL) zusammenarbeiten. Auf der Grundlage der von den
Mitgliedstaaten übermittelten Daten zu Finanzermittlungen im Bereich
Menschenhandel wird Europol bis 2015 eine Analyse
durchführen. Diese soll zu einer Identifizierung der bewährten Verfahren
und zur Erarbeitung von Modellen für polizeiliche Finanzermittlungen führen.
Finanzermittlungen wurden als Mittel zur Beweiserhebung anerkannt. Ermittlungen
im Zuge von Beweiserhebungen zum Zwecke der strafrechtlichen Verfolgung von
Menschenhändlern stützen sich bislang nach wie vor hauptsächlich auf Aussagen
der Opfer. Die anhand der Geldkanäle ermittelten Beweise könnten insbesondere
in stark gefährdeten Bereichen[30]
die erforderlichen zusätzlichen Nachweise erbringen und die Opfer somit von der
Last befreien, vor Gericht aussagen zu müssen. Finanzermittlungen können auch
bei der Risikobewertung und der Verbesserung der Erkenntnisse über die modi
operandi derjenigen Personen nützlich sein, die mit Menschenhandel in
Verbindung stehende Straftaten begehen, und könnten so dazu beitragen, die
Ermittlungsmethoden zu verfeinern. (3)
Maßnahme 3: Verstärkung der grenzüberschreitenden
polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit Die Kommission erkennt die Bedeutung einer
Verstärkung der justiziellen Zusammenarbeit im Bereich des Menschenhandels an.
Daher ermutigt sie nationale Behörden und EU-Agenturen, gegebenenfalls
gemeinsame Ermittlungsgruppen einzusetzen und Europol und Eurojust an allen
grenzüberschreitenden Fällen zu beteiligen. Die Mitgliedstaaten sollten
das volle Potenzial der EU-Agenturen nutzen und Informationen austauschen,
so dass die Anzahl und die Qualität der grenzüberschreitenden Ermittlungen bei
Strafverfolgungsmaßnahmen und auf justizieller Ebene erhöht werden. Im Rahmen
ihres Auftrags sollten die EU-Agenturen untereinander und mit Mitgliedstaaten
aktiv Informationen austauschen. Auch bei der Umsetzung des zukünftigen Eurojust-Aktionsplans
zur Bekämpfung des Menschenhandels sollten die Mitgliedstaaten mit Eurojust
zusammenarbeiten. (4)
Maßnahme 4: Intensivierung der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit Mit Hilfe des Stabilitätsinstruments wird die
EU 2012 ein Pilotprojekt zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit bei
Menschenhandel entlang der Ostrouten in die EU finanzieren. Weitere Initiativen zur Bekämpfung der
organisierten Kriminalität und des Menschenhandels werden ebenfalls zur Kohärenz
der internen und der externen Sicherheitspolitik der EU beitragen. Sie werden
auch zur Verbesserung der Kenntnisse zu den Verflechtungen beitragen, die
zwischen kriminellen Netzwerken im Bereich Menschenhandel und anderen
Kriminalitätsbereichen bestehen. Die Initiativen sollten abzielen auf die
Verbesserung der Systeme zur Datenerfassung, Datenanalyse und zum
Datenaustausch auf nationaler und transnationaler Ebene, die Förderung und
Unterstützung des Informationsaustauschs und der regionalen Koordinierung im
Bereich des Menschenhandels sowie die Verbesserung der nationalen und der
grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und der
Kapazitäten der Staatsanwaltschaften, konsularischen Dienste und NRO. 2.4. PRIORITÄT D: Verbesserung der
Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz
der Politiken Die Koordinierung und Zusammenarbeit der
maßgeblich im Bereich des Menschenhandels tätigen Akteure muss auf der
Grundlage eines multisektoriellen, multidisziplinären Ansatzes verbessert
werden. Kohärenz ist ebenfalls maßgebend, um sicherzustellen,
dass die Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels auch in verwandten
Politikfeldern berücksichtigt wird. Die Zusammenarbeit zwischen diversen Akteuren
kann am besten im Rahmen formalisierter Mechanismen und Verfahren durchgeführt
werden, die klare Verpflichtungen schaffen sowie die Rollen und Aufgaben aller
Beteiligten eindeutig definieren. Die EU-Agenturen im Bereich Justiz und
Inneres unterzeichneten am 18. Oktober 2011, dem 5. EU-Tag zur
Bekämpfung des Menschenhandels, eine gemeinsame Erklärung. Diese Vereinbarung
umfasst die Verbesserung der Präventionsmaßnahmen bei Menschenhandel, die
Steigerung der Effizienz der Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgung der Täter
sowie einen wirksameren Schutz der Opfer, bei dem auch die Grundrechte und
geschlechterspezifischen Aspekte der Opfer berücksichtigt werden.[31] Die Kommission wird die
Umsetzung dieser Vereinbarung koordinieren und überwachen. (1)
Maßnahme 1: Stärkung des EU-Netzwerks nationaler
Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen Das informelle EU-Netzwerk nationaler
Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen wurde 2009 geschaffen; seine
Mitglieder treffen sich einmal pro Halbjahr. Gemäß Artikel 19 der Richtlinie
zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels müssen alle Mitgliedstaaten
nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen einsetzen, zu deren
Aufgaben die Bewertung von Tendenzen, die Beurteilung der Ergebnisse der
Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels und die Erhebung von Daten zählen.
Die Kommission wird 2013 die EU-weiten Koordinierungsmechanismen zur
Unterstützung der Arbeit der nationalen Berichterstatter in folgenden
Bereichen stärken: Überwachung der Wahrnehmung der Pflichten der
Mitgliedstaaten in der EU und auf internationaler Ebene, Datenerhebung, Analyse
und Erforschung nationaler Tendenzen im Menschenhandel, Bewertung des
Fortschritts bei der Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und beim
Opferschutz sowie Sicherstellung der Beteiligung der Zivilgesellschaft. (2)
Maßnahme 2: Koordinierung der externen politischen
Aktivitäten der EU Das maßnahmenorientierte Papier zur Stärkung
der externen Dimension der EU in Bezug auf Maßnahmen zur Bekämpfung des
Menschenhandels und der Gesamtansatz für Migration und Mobilität sorgen beide
für eine verbesserte Koordinierung der externen politischen Aktivitäten der EU
und stellen einen auf EU-Vereinbarungen, strategische Partnerschaften und
politischen Dialog gestützten kohärenten Ansatz sicher. Eine Liste von
prioritären Drittländern und Regionen sollte im Hinblick auf zukünftige
Partnerschaften erstellt werden. Kooperationsmechanismen für EU-Delegationen
im Bereich des Menschenhandels könnten 2013 in prioritären Drittländern und Regionen
in Betracht gezogen werden, um die Zusammenarbeit zu stärken,
Partnerschaften zu schaffen und die Koordinierung und Kohärenz zu verbessern. Die Kommission wird sich des Weiteren für die Stärkung
und formelle Einrichtung von Partnerschaften mit internationalen Organisationen[32] einsetzen, die im Bereich des
Menschenhandels tätig sind, um den Informationsaustausch zu verbessern und die
Zusammenarbeit sicherzustellen, insbesondere in den Bereichen Politikplanung,
Priorisierung, Datenerfassung, Forschung, Überwachung und Bewertung. Menschenhandel gilt gemäß der
EU-Grundrechtecharta als schwere Verletzung der Menschenrechte und wird auch
künftig durch die Menschenrechtsklauseln in den EU-Abkommen mit Drittländern
einschließlich der Freihandelsabkommen erfasst sein, die die Grundlage für
die Zusammenarbeit bei den Menschenrechten und für deren Förderung bilden.[33] Die Kommission wird im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit und anderer Förderprogramme für Außenbeziehungen in
Bezug auf alle relevanten Aspekte des Menschenhandels in Drittländern und
Regionen, einschließlich des Süd-Süd-Menschenhandels, weiterhin Projekte
finanzieren, die Prävention, Schutz und Strafverfolgung abdecken. (3)
Maßnahme 3: Förderung der Einrichtung einer
Plattform der Zivilgesellschaft Eine EU-Plattform, bestehend aus
zivilgesellschaftlichen Organisationen und Diensteanbietern, die in den Mitgliedstaaten sowie ausgewählten Drittländern im Bereich
Opferschutz und ‑unterstützung tätig sind, wird 2013 eingerichtet.
Die Kommission stellt sicher, dass in den Förderprogrammen für Inneres
ausreichende Mittel hierfür vorgesehen werden. (4)
Maßnahme 4: Überprüfung EU-finanzierter Projekte Im Laufe der Jahre hat die Europäische
Kommission eine Vielzahl an Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels finanziert.[34] Die Zielgruppen der Projekte
waren unterschiedlich und das Thema wurde von verschiedenen Seiten beleuchtet.
Die Kommission wird sicherstellen, dass Informationen zu allen EU-finanzierten
Projekten zu internen wie externen Aspekten des Menschenhandels auf der
EU-Internetseite über die Bekämpfung des Menschenhandels veröffentlicht werden.
In einem nächsten Schritt wird die Kommission den Bedarf an mehr Kohärenz bei
den sektorenübergreifenden, den Menschenhandel betreffenden Politikbereichen
und Initiativen überdenken und diese Projekte 2014 umfassend auf den
Prüfstand stellen, um die geografischen Gebiete, Tätigkeitsfelder,
unterschiedlichen Akteure und Arten von Projekten sowie ihre Ergebnisse und
Empfehlungen zu erfassen. Diese Überprüfung wird künftige Projekte stärken
und eine zuverlässige Grundlage für kohärente, kosteneffiziente und
strategische EU-Maßnahmen und –Förderinitiativen schaffen. (5)
Maßnahme 5: Stärkung der Grundrechte in der
Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen Die Einbeziehung
der Grundrechte in die Politik und die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des
Menschenhandels ist erforderlich, um in diesem Bereich Kohärenz
sicherzustellen. Gemäß der Kommissionsstrategie zur wirksamen Umsetzung der
Charta der Grundrechte[35]
durch die Europäische Union muss die Kommission bereits sehr früh mittels einer
„Grundrechts-Checkliste“ für die uneingeschränkte Vereinbarkeit ihrer
Legislativvorschläge und der von ihr angenommenen Rechtsakte mit den in der
Charta garantierten Grundrechten sorgen.[36] Wichtige Arbeit wurde auch bereits von
verschiedenen Organisationen und Gremien geleistet, insbesondere von der
Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, vom Amt des Hohen Kommissars
der Vereinten Nationen für Menschenrechte und vom Europarat. Darüber hinaus
wurden ein Instrument für zivilgesellschaftliche Organisationen für die
Bewertung von Politik und Rechtsvorschriften zur Bekämpfung des Menschenhandels[37] sowie Leitlinien zu
Grundrechten in Folgenabschätzungen der Kommission entwickelt. Zur Stärkung der bereits vorhandenen
Instrumente entwickelt die Agentur der Europäischen Union für
Grundrechte auf der Grundlage ihrer früheren und laufenden Arbeiten zum Thema
Menschenhandel ab 2014 ein Arbeitsinstrument, zum Beispiel ein Handbuch oder
einen Leitfaden, das den Mitgliedstaaten bei der Behandlung von
Grundrechtsfragen, die speziell die Politik zur Bekämpfung des
Menschenhandels und verwandte Maßnahmen betreffen, als Hilfe dient,
relevanten Strukturen, Prozessen und Ergebnissen Rechnung trägt und
schwerpunktmäßig auf die Rechte der Opfer ausgerichtet ist, wobei auch
geschlechterspezifische Aspekte und das Wohl des Kindes Berücksichtigung
finden. In einem darauffolgenden Schritt wird die Kommission die
Mitgliedstaaten durch die künftigen Justiz-Förderprogramme bei der
Umsetzung dieses Instruments unterstützen. (6)
Maßnahme 6: Koordinierung von
Schulungsmaßnahmen in einem multidisziplinären Kontext Der Bedarf an Schulungen für im Bereich des
Menschenhandels tätige Personen ist einer der wichtigsten Punkte der
Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und ergibt sich klar aus der
Mehrzahl der während der Konsultationen zu dieser Strategie getätigten
Aussagen. Schulungsprogramme und gezielte, fachspezifische Schulungen zum Thema
Menschenhandel müssen stärker vereinheitlicht und kohärenter gehandhabt werden.[38] Personen, die regelmäßig mit
Menschenhandelsfragen zu tun haben, müssen entsprechend geschult werden. Auf
der Grundlage der Mitteilung zur Förderung des Vertrauens in eine EU-weite
Rechtspflege und der für Ende 2012 geplanten Mitteilung zum europäischen Aus-
und Fortbildungsprogramm wird die Kommission schwerpunktmäßig auf das
Justizwesen und die grenzüberschreitende Strafverfolgung ausgerichtete
Schulungen fördern. Dabei wird sie ihre Anstrengungen darauf
konzentrieren, verschiedene Akteure zusammenzubringen, um die
Kohärenz der Politik zu stärken und den Bedürfnissen spezifischer Bereiche oder
spezifischer Akteure gerecht zu werden, sofern dies erforderlich ist. Die Möglichkeiten der Entwicklung von
Schulungsrahmen für Schwellen- und Entwicklungsländer werden geprüft, unter
anderem von der Europäischen Stiftung für Berufsbildung. Die Europäische
Polizeiakademie (CEPOL), Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für
Asylfragen werden weiterhin bedarfsorientierte Schulungen für ihre spezifischen
Zielgruppen erarbeiten.[39]
Die Kommission wird eine Zusammenarbeit mit den EU-Delegationen in Betracht
ziehen, um ihnen - und über sie den Drittländern - Schulungen zum Thema
Menschenhandel anzubieten. 2.5. PRIORITÄT E: Verbesserung der
einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen auf neu auftretende Probleme
im Zusammenhang mit allen Formen des Menschenhandels Bei allen Formen des Menschenhandels verändern
sich die Tendenzen, Muster und Arbeitsmethoden der Menschenhändler, die sich
auf das wechselnde Angebot und die sich wandelnde Nachfrage einstellen. Oft
sind verschiedene Formen der Ausbeutung eng miteinander verbunden und gehen
ineinander über, was die Identifizierung der genauen Form der Ausbeutung des
jeweiligen Opfers erschwert. Dadurch wird die Erkennung von Opfern noch
schwieriger. Ein rasches Verstehen dieser Tendenzen sowie eine effiziente
Reaktion hierauf sind unabdingbar. (1)
Maßnahme 1: Entwicklung eines EU-weiten
Datenerhebungssystems Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten wird die
Kommission ein EU-weites Datenerhebungs- und -veröffentlichungssystem
entwickeln, in dem nach Alter und Geschlecht unterschieden wird. Ein
wichtiger Bestandteil dieser Arbeit werden Erkenntnisse über die Bewegungen und
Tendenzen bei internem Menschenhandel sein. Auf der Grundlage der Ergebnisse
der Analyse der ersten Datenerhebungsinitiative im Jahr 2012 wird die
Kommission mit den nationalen Berichterstatten zusammenarbeiten und sicherstellen,
dass im Rahmen der Folgeinitiative für 2011 und 2012 vergleichbare,
zuverlässige Daten erhoben werden. Die Ergebnisse sollen 2014
vorliegen. In ihrer Mitteilung über die Messung der
Kriminalität in der EU unterstrich die Kommission die Notwendigkeit der
Erhebung zuverlässiger, vergleichbarer Daten für die Entwicklung
faktengestützter politischer Initiativen im Bereich des Menschenhandels. Diese
Mitteilung enthält einen Aktionsplan für 2011-2015[40] zur Erhebung von Daten
bezüglich einer geringen Anzahl von Indikatoren. (2)
Maßnahme 2: Ausbau von Kenntnissen über die
geschlechterspezifische Dimension des Menschenhandels und die gefährdeten
Gruppen Die Kommission wird 2013 die Kenntnisse
über die geschlechterspezifische Dimensionen des Menschenhandels weiter
ausbauen, darunter auch die Kenntnisse über die geschlechterspezifischen
Aspekte bei der Anwerbung und Ausbeutung von Männern und Frauen, über die
geschlechterspezifischen Konsequenzen der verschiedenen Formen des
Menschenhandels und die potenziellen Unterschiede der Gefährdung von Männern
und Frauen und deren Auswirkungen. Das Risiko, dem Menschenhandel und diversen
Formen der Ausbeutung zum Opfer zu fallen, ist geschlechterspezifisch
unterschiedlich ausgeprägt. Frauen und Mädchen werden eher zum Zwecke der
Ausbeutung in der Sexindustrie, für Tätigkeiten im Haushalt oder in der
Fürsorge verschleppt, wohingegen Männer und Jungen in der Regel Opfer von
Zwangsarbeit werden, insbesondere in den Bereichen Landwirtschaft, Bau, Bergbau
und Forstwirtschaft sowie auf Fischereifahrzeugen. Darüber hinaus können die
Auswirkungen auf verschleppte Frauen und Männer je nach Art des Menschenhandels
und der geschlechterspezifischen Aspekte kurz- und langfristig unterschiedlich
sein. Gefährdete Gruppen tragen ein größeres Risiko,
dem Menschenhandel zum Opfer zu fallen. Zu diesen Gruppen gehören Kinder,
insbesondere Schulabbrecher, zurückgelassene Kinder[41], unbegleitete Kinder, Kinder
mit Behinderung sowie Angehörige der Volksgruppe der Roma.[42] Unter Berücksichtigung der
geschlechterspezifischen Aspekte wird die Kommission 2014 auch dafür Sorge
tragen, dass im Rahmen des Forschungsförderprogramms Mittel zur Verfügung
stehen, um die Kenntnisse über die stark gefährdeten Gruppen zu verbessern,
und sie wird künftige Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
kohärenter angehen. (3)
Maßnahme 3: Kenntnisse über Anwerbung im Internet Die Kommission wird 2014 im Rahmen des
Förderprogramms „Sichereres Internet“ Projekte unterstützen, die eine Verbesserung
der Kenntnisse über die – auch mit Hilfe von Vermittlern erfolgende – Anwerbung
über Internet und soziale Netzwerke zum Ziel haben. Über das Internet wird
ein breites Publikum erreicht; es bietet somit zahlreiche Möglichkeiten zur
Anwerbung von Opfern.[43]
Dort werden leicht abrufbar über einfache Suchmaschinen oder Pop-Ups bzw. in
Chatrooms oder durch Spam-Mails Arbeitsplätze angeboten (meist attraktive
Tätigkeiten im Ausland für Models, Tänzer/-innen, Schauspieler/-innen etc.).
Die Instrumente der sozialen Netzwerke werden als Mittel zur Anwerbung immer
beliebter. (4)
Maßnahme 4: Bekämpfung des Menschenhandels zu
Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft Die Kommission wird 2013 im Rahmen des
Förderprogramms für Inneres eine Studie zur Rechtsprechung in allen
Mitgliedstaaten finanzieren, mit dem Ziel die Anzahl der ermittelten und
strafrechtlich verfolgten Fälle des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung
der Arbeitskraft zu erhöhen sowie die Qualität der Ermittlungen und der
strafrechtlichen Verfolgung in diesen Fällen zu verbessern. In vielen Berichten
wird die unterschiedliche Herangehensweise der Mitgliedstaaten bei der
Bekämpfung des Menschenhandels zu Zwecken der Ausbeutung der Arbeitskraft
beklagt. Die Mitgliedstaaten verfügen offenbar über unterschiedliche
strafrechtliche Bestimmungen und setzen diese unterschiedlich um. Dies kann
eine grenzübergreifende Zusammenarbeit behindern. Eine bessere Kenntnis der
Rechtsprechungen könnte zur Aufklärung der unterschiedlichen Herangehensweisen
der Mitgliedstaaten beitragen. Auch richtig angewendetes Arbeits(markt)recht
und richtig angewendete arbeitsrechtliche Bestimmungen für in der EU arbeitende
Migranten können dazu führen, dass die verschiedenen Formen des Menschenhandels
bereits im Vorfeld besser bekämpft werden können. Insbesondere in stark durch
Menschenhandel gefährdeten Bereichen müssen die administrativen Aspekte des
Menschenhandels gezielter beleuchtet werden, zum Beispiel Auftragnehmer,
Unterauftragnehmer und Personalvermittlungen. Daher muss in den
Herkunftsländern auch eine stärkere Förderung der EU-Agenda für menschenwürdige
Arbeit[44]
und ein verbesserter sozialer Schutz erfolgen. Die Kommission wird 2015 gemeinsam mit der
Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen
(Eurofound) einen Behörden-Leitfaden der bewährten Verfahren zur Überwachung
und Kontrolle von Zeitarbeitsfirmen und zwischengeschalteten Agenturen wie
Vermittlungsagenturen im Hinblick auf die Verhinderung des Menschenhandels ausarbeiten.
Dieser Leitfaden soll auch Lizenzvergabesysteme und Arbeiten zur Haftung dieser
Agenturen beinhalten. Die Kommission wird darüber hinaus die
Zusammenarbeit mit Arbeitsaufsichtsbeamten, Inspektoren für Soziales und
Gesundheit, Sicherheitsinspektoren und Inspektoren im Fischereisektor in
Bezug auf die Erkennung und Verweisung von Opfern des Menschenhandels sowie die
Sensibilisierung und die Aus- und Fortbildung in diesem Bereich verstärken,
indem sie das Thema 2013 auf die Agenda der EU-Netzwerke setzt. 3. Bewertung und Überwachung In Anbetracht der Vielfalt der in der EU im
Bereich des Menschenhandels existierenden Berichterstattungsmechanismen[45] und der Verbindung zwischen
dieser Mitteilung und der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
beabsichtigt die Kommission die Einrichtung effizienter Überwachungs- und
Bewertungsverfahren, bei denen Mehrfachberichterstattungen vermieden werden.
Die Mitgliedstaaten werden ermutigt, ihre nationalen Strategien und Maßnahmen
zur Bekämpfung des Menschenhandels eigenständig zu bewerten und zu überprüfen. Gemäß der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
wird die Kommission bis April 2015 überprüfen, inwieweit die Mitgliedstaaten
die zur Einhaltung dieser Richtlinie notwendigen Maßnahmen ergriffen haben, und
berichtet dem Europäischen Parlament und dem Rat darüber. Gemäß der Richtlinie wird die Kommission dem
Rat und dem Europäischen Parlament alle zwei Jahre mit Unterstützung
durch die Mitgliedstaaten über die Fortschritte bei der Bekämpfung des
Menschenhandels Bericht erstatten. Der erste Bericht ist 2014 zu
erstellen und beinhaltet eine erste Bewertung dieser Mitteilung. Schließlich wird 2016 in einem Bericht bewertet,
wie sich die nationalen Rechtsvorschriften, mit denen die Inanspruchnahme von
Diensten, die Gegenstand einer Ausbeutung durch Menschenhandel sind, unter
Strafe gestellt wird, auswirken. Erforderlichenfalls werden geeignete
Vorschläge unterbreitet. In Anbetracht der in dieser Mitteilung
beschriebenen Maßnahmen wird das informelle Netzwerk nationaler
Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen sowohl für die Überwachung als
auch für die Bewertung der Maßnahmen von wesentlicher Bedeutung sein. Die von
dem Netzwerk in den Mitgliedstaaten veröffentlichten Berichte werden
berücksichtigt. Die Kommission rät den nationalen Berichterstattern oder
gleichwertigen Mechanismen dringend zur Konsultation der Zivilgesellschaft
während der Ausarbeitung der Berichte. Ob die beabsichtigte Wirkung dieser Strategie
zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 erzielt werden kann, hängt
maßgeblich von der Verfügbarkeit der Finanzmittel und von der Beteiligung aller
in dieser Mitteilung genannten Akteure ab. Zusammenfassung
der Maßnahmen der EU-Strategie zur Beseitigung des Menschenhandels 2012-2016 PRIORITÄTEN UND MASSNAHMEN || VERANTWORTLICH || ZEITPLAN PRIORITÄT A: Erkennung, Schutz und Unterstützung der Opfer des Menschenhandels Entwicklung nationaler Verweismechanismen („referral mechanisms“) || MS/KOM || 2012 Leitlinien zum Schutz der Opfer || KOM || 2015 Muster für einen grenzüberschreitenden EU-Verweismechanismus || KOM || 2015 Leitlinien zur Verbesserung des Erkennens von Opfern des Menschenhandels || KOM || 2014 Leitlinien für konsularische Dienste und Grenzschutzbeamte zum Erkennen von Opfern des Menschenhandels || KOM || 2012 Leitlinien zu Systemen zum Schutz des Kindes || KOM || 2014 Verstärkung der Systeme zum Schutz des Kindes zwecks Gewährleistung einer sicheren Rückkehr und Verhinderung des mehrfachen Menschenhandels einer Person || MS || 2015 Modell der bewährten Verfahren zur Rolle der Vormünder bzw. Vertreter von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind || KOM/FRA || 2014 Informationen zu den im EU-Recht vorgesehenen Arbeitnehmerrechten, sozialen Rechten sowie Opfer- und Migrantenrechten || KOM || 2013 Verbreitung von Informationen zu den Arbeitnehmerrechten, sozialen Rechten sowie Opfer- und Migrantenrechten auf nationaler Ebene || MS/KOM || 2014 PRIORITÄTEN UND MASSNAHMEN || VERANTWORTLICH || ZEITPLAN || PRIORITÄT B: Verstärkung der Präventionsmaßnahmen gegen Menschenhandel Forschung zur Reduzierung der Nachfrage nach Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels || KOM || 2013 Einrichtung einer Europäischen Unternehmenskoalition (European Business Coalition) zur Bekämpfung des Menschenhandels || KOM || 2014 Muster und Leitlinien zur Reduzierung der Nachfrage || KOM/Europäische Unternehmenskoalition || 2016 Analyse der von Interessengruppen durchgeführten bestehenden Präventionsinitiativen || KOM || 2013 EU-weite Sensibilisierungsmaßnahmen zu gefährdeten Gruppen || KOM || 2014 PRIORITÄTEN UND MASSNAHMEN || VERANTWORTLICH || ZEITPLAN PRIORITÄT C: Verstärkung der strafrechtlichen Verfolgung der Menschenhändler Einrichtung nationaler, multidisziplinärer Strafverfolgungseinheiten im Bereich Menschenhandel || MS || laufend Proaktive Finanzermittlungen bei Menschenhandelsfällen und Zusammenarbeit mit EU-Agenturen || MS || 2013 Analyse der von den MS erhaltenen Informationen zu Finanzermittlungen in Menschenhandelsfällen || Europol/MS || 2015 Gemeinsame Ermittlungsgruppen || MS/EU-Agenturen || laufend Nutzung aller Kapazitäten der EU-Agenturen || MS/EU-Agenturen || laufend Umsetzung des Eurojust-Aktionsplans zur Bekämpfung des Menschenhandels || Eurojust/MS || 2013 Regionale Zusammenarbeit bei Menschenhandel entlang der Ostrouten in die EU || KOM || 2012 PRIORITÄTEN UND MASSNAHMEN || VERANTWORTLICH || ZEITPLAN PRIORITÄT D: Verbesserung der Koordination und Kooperation zwischen den maßgeblichen Akteuren sowie Kohärenz der Politiken Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der von den EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres unterzeichneten gemeinsamen Erklärung || KOM || laufend Stärkung der EU-weiten Koordinierungsmechanismen zur Unterstützung des informellen Netzwerks nationaler Berichterstatter oder gleichwertiger Mechanismen || KOM/MS || 2013 Mögliche Errichtung von Kooperationsmechanismen für EU-Delegationen in prioritären Drittländern und Regionen || KOM/EAD/MS || 2013 Stärkung und formelle Einrichtung von Partnerschaften mit internationalen Organisationen || KOM/internationale Organisationen/EAD || laufend Einbeziehung des Menschenhandels in Menschenrechtsklauseln || KOM/EAD || laufend Finanzierung von Projekten zur Bekämpfung des Menschenhandels in Drittländern und Regionen || KOM/EAD || laufend EU-Plattform, bestehend aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Diensteanbietern || KOM || 2013 Überprüfung EU-finanzierter Projekte zum Thema Menschenhandel || KOM || 2014 Instrument zur Bewertung der Grundrechte in der Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels und in verwandten Maßnahmen || KOM/FRA || 2014 Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Bewertungsinstruments || KOM/MS || laufend Förderung von Schulungsmaßnahmen für im Justizwesen und im Bereich der grenzüberschreitenden Strafverfolgung tätige Beamte || KOM/EU-Agenturen/MS || 2012 Verbesserung der Kohärenz durch Schulungsprogramme || KOM/MS || laufend PRIORITÄTEN UND MASSNAHMEN || VERANTWORTLICH || ZEITPLAN || PRIORITÄT E: Verbesserung der einschlägigen Kenntnisse und effiziente Reaktionen auf sich wandelnde Tendenzen im Bereich des Menschenhandels EU-weites System zur Erhebung und Veröffentlichung von nach Geschlecht und Alter aufgeschlüsselten Daten || KOM/MS || 2012 Vergleichbare und zuverlässige Daten im Rahmen der Folgeinitiative 2011 und 2012 || KOM/MS/nationale Berichterstatter || 2014 Forschung zu den geschlechterspezifischen Aspekten des Menschenhandels || KOM || 2013 Forschung zu den durch Menschenhandel stark gefährdeten Gruppen || KOM || 2014 Forschung zu Anwerbung über das Internet und durch soziale Netzwerke || KOM/MS || 2014 Untersuchung der Rechtsprechung zu Menschenhandel oder Ausbeutung der Arbeitskraft || KOM/MS || 2013 Behörden-Leitfaden der bewährten Verfahren zur Überwachung von Zeitarbeitsfirmen und zwischengeschalteten Agenturen || EUROFOUND/KOM || 2015 Zusammenarbeit mit Arbeitsaufsichtsbeamten, Inspektoren für Soziales und Gesundheit, Sicherheitsinspektoren und Inspektoren im Fischereisektor || KOM || 2013 [1] Menschenhandel unterscheidet sich von Schleusung
(Einschleusung illegaler Einwanderer) insofern, als hier Gewalt verübt und die
Person ausgebeutet, aber nicht notwendigerweise über eine Landesgrenze gebracht
wird. [2] Internationale Arbeitsorganisation, „ILO 2012 Global
estimates of forced labour“, Juni 2012. Laut dem Bericht kann Menschenhandel
als Zwangsarbeit angesehen werden; somit ist in den Schätzungen die gesamte
Palette des Menschenhandels zum Zwecke der Ausbeutung der Arbeitskraft und der
sexuellen Ausbeutung erfasst (S. 13). [3] Die jährlichen Gewinne aus Menschenhandel und Zwangsarbeit
belaufen sich insgesamt auf schätzungsweise 31,6 Milliarden USD.
Davon werden 15,5 Milliarden USD, also 49 Prozent, in
Industrieländern generiert (in: Patrick Belser, „Forced Labor and Human
Trafficking: Estimating the Profits“, Arbeitspapier, Genf, Internationales
Arbeitsamt, 2005). [4] „The Globalization of Crime: A Transnational
Organized Crime Threat Assessment“, UNODC, 2010. [5] Die über Eurostat erhobenen statistischen Daten geben
einen allgemeinen Überblick und beruhen auf den Rückmeldungen aller
27 Mitgliedstaaten in Bezug auf die Jahre 2008 bis 2010. [6] Mitteilung zum Thema Frauenhandel mit dem Ziel der
sexuellen Ausbeutung (KOM(96) 567 endg.), Mitteilung zur Bekämpfung des
Menschenhandels – ein integriertes Vorgehen und Vorschläge für einen
Aktionsplan (KOM(2005) 514 endg.), EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen,
Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels
(2005/C 311/01) und Arbeitsunterlage der Kommission zur Evaluierung und
Überwachung der Umsetzung des EU-Plans (KOM(2008) 657 endg.). [7] Richtlinie 2011/36/EU zur Verhütung und Bekämpfung des
Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer, ABl. L 101 vom
15.4.2011. [8] Vorschlag für eine Richtlinie über Opferrechte
(KOM(2011) 275 endg.); Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, wozu auch
Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsmaßnahmen maßgeblich beitragen;
EU-Agenda für die Rechte des Kindes (KOM(2011) 60 endg.); Aktionsplan für
unbegleitete Minderjährige (KOM(2010) 213 endg.); Richtlinie 2009/52/EG
über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die
Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen, und Vorschlag
für eine Richtlinie über den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zwecks
Ausübung einer saisonalen Beschäftigung (KOM(2010) 379 endg.). [9] Mitteilung über die EU-Strategie der inneren
Sicherheit: Fünf Handlungsschwerpunkte für mehr Sicherheit in Europa,
KOM(2010) 673 endg. [10] Mitteilung zum Gesamtansatz für Migration und Mobilität
(KOM(2011) 743 endg.). [11] 11450/5/09 REV 5, 19. November 2009, und 9501/3/11
REV 3, 4. Juli 2011. [12] Insbesondere im Kontext der Menschenrechtsdialoge mit
weltweit über 40 Ländern und im Rahmen der Migrations- und
Mobilitätsdialoge, die sich in sieben regionale Prozesse unterteilen lassen und
über 100 Länder und über zwanzig bilaterale Prozesse umfassen. [13] Zu ihren Aufgaben gehört es, den dringenden Bedarf an
durchgängiger und koordinierter strategischer Planung auf EU-Ebene sowie mit
internationalen Organisationen und Drittländern anzugehen und dieses Thema
umfassend zu behandeln. [14] http://ec.europa.eu/anti-trafficking/index. [15] Zusatzprotokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung
des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels, zum
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende
organisierte Kriminalität, Vertragssammlung der Vereinten Nationen, Bd. 2237,
S. 319; Übereinkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels (Sammlung der
Europaratsverträge Nr. 197), Europarat, Warschau, 16. Mai 2005. [16] Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder
Form von Diskriminierung der Frau, New York, 18. Dezember 1979,
Vertragssammlung der Vereinten Nationen, Bd. 1249, S. 13,
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes,
20. November 1989, Vertragssammlung der Vereinten Nationen, Bd. 1577,
S. 3, Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über
Zwangsarbeit, 1930 (Nr. 29), Übereinkommen der ILO über die Abschaffung der
Zwangsarbeit, 1957 (Nr. 105), Übereinkommen der ILO zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der Kinderarbeit, 1999 (Nr. 182) und Übereinkommen der
ILO über die Rechte von Hausangestellten, 2011 (Nr. 189). [17] Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Rantsev gegen
Zypern und Russland, Beschwerde Nr. 25965/04, Urteil (endg.), 10. Mai
2010. [18] Sachverständigengruppen beraten die Kommission
hinsichtlich Politiken und Rechtsprechung und werden auf der Grundlage eines
Beschlusses der Kommission eingesetzt, jüngst in ABl. L 207 vom 12.8.2011, S. 14. [19] Dok. 15358/10 COSI 69. [20] IOM, „The Causes and Consequences of Re-trafficking:
Evidence from the IOM Human Trafficking Database“, 2010. [21] Richtlinien 2011/36/EU zur Bekämpfung des Menschenhandels
und 2011/92/EU zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen
Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des
Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates. [22] Sachverständigengruppe der EU für unbegleitete
Minderjährige (EU Expert Group on Unaccompanied Minors), Tagung vom
21. Juni 2011 zum Thema Vormundschaft für unbegleitete Minderjährige. [23] Siehe auch Agentur der Europäischen Union für Grundrechte,
„Child Trafficking in the EU — Challenges, perspectives and good practices“,
Juli 2009. [24] Diese Informationen betreffen auch die Rechte gemäß der
Richtlinie 2004/81/EG über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für
Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind. Das Potenzial der
genannten Richtlinie wird derzeit noch nicht voll genutzt und der Informationsmangel,
unter dem die Opfer leiden, wurde als eines der wichtigsten Problemfelder
erkannt. Die Kommission hat eine Studie veranlasst, welche die gegenwärtig
gemäß der genannten Richtlinie in den Mitgliedstaaten eingeleiteten Maßnahmen
und Schutzvorkehrungen für Opfer von Menschenhandel analysiert, um so
nachvollziehen zu können, ob die bislang eher uneinheitlichen Maßnahmen in den
Mitgliedstaaten eine konsequente, effiziente Bekämpfung des Menschenhandels
behindern. http://ec.europa.eu/anti-trafficking/index,
http://ec.europa.eu/immigration
und http://e-justice.europa.eu. [25] Zum Beispiel die Kampagne für verantwortlichen Einkauf
(Buy Responsibly Campaign) der Internationalen Organisation für Migration
(IOM), http://www.buyresponsibly.org. [26] Artikel 23 der Richtlinie 2011/36/EU zur Bekämpfung des
Menschenhandels. [27] Zum Beispiel die Kampagne Blaues Herz (Blue Heart
Campaign) des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und
Verbrechensbekämpfung (UNODC) oder die britische Kampagne Blaue Augenbinde
(Blue Blindfold Campaign). [28] Die Einheiten sollten als Kontaktstellen für die
Strafverfolgungsbehörden in anderen Ländern in und außerhalb der EU dienen und
ihre Sachverständigen sollten an Tagungen teilnehmen, zum Beispiel der Tagung
der Arbeitsgruppe für Arbeitsdateien zu Analysezwecken in Fällen von
Menschenhandel (Analytical Work Files group on human trafficking), den Tagungen
zum EU-Politikzyklus und den Tagungen der im Europol-Kontaktehandbuch für
Menschenhandel aufgelisteten Kontaktstellen. [29] Internationale Standards zur Bekämpfung der Geldwäsche und
der Finanzierung von Terrorismus und Proliferation, FATF-Empfehlungen,
Arbeitsgruppe „Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung“
(FATF) der OECD, Februar 2012. [30] Europol, Bewertung der Bedrohungslage im Bereich der
organisierten Kriminalität in der EU 2011 („EU Organised Crime Threat
Assessment 2011“). Hierbei handelt es sich um die Bereiche Landwirtschaft, Bau,
Textilindustrie, Gesundheitsfürsorge, Haushaltshilfen und Sex-Industrie, siehe
Seite 19. [31] Bei den Agenturen handelt es sich um die CEPOL, das EASO,
das EIGE, Europol, Eurojust, die FRA und Frontex, http://ec.europa.eu/anti-trafficking/entity.action?id=55a48066-dcf5-4e71-b191-cedcf0caa97a. [32] Die Kommission unterhält unterschiedliche förmliche
Partnerschaften und kooperiert mit den Vereinten Nationen, dem Europarat, der
Internationalen Organisation für Migration, der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa, der Weltgesundheitsorganisation und der
Internationalen Arbeitsorganisation. Von besonderer Bedeutung wird eine
kontinuierliche Zusammenarbeit mit diesen Organisationen bei der Bekämpfung des
Menschenhandels zum Zwecke der Organentnahme sein. [33] Gemeinsame Mitteilung: Menschenrechte und Demokratie im
Mittelpunkt des auswärtigen Handelns der EU – Ein wirksamerer Ansatz,
KOM(2011) 886 endg. [34] Auf der Internetseite der Kommission über die Bekämpfung
des Menschenhandels sind Informationen zu den meisten Projekten verfügbar. [35] Strategie zur wirksamen Umsetzung der Charta der
Grundrechte durch die Europäische Union, KOM(2010) 573 endg.,
19. Oktober 2010, abrufbar unter: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0573:FIN:DE:PDF. [36] Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen - Operative
Leitlinien zur Berücksichtigung der Grundrechte bei Folgenabschätzungen der
Kommission (nur in englischer Sprache verfügbar), SEK(2011) 567 endg.,
6.5.2011. [37] The RighT Guide, http://ec.europa.eu/anti-trafficking/entity?id=7dbb0353-cb8a-4bcc-a3fa-34dfbe01bbca. [38] Mitteilung zur Förderung des Vertrauens in eine
EU-weite Rechtspflege: eine neue Dimension der justiziellen Aus- und
Fortbildung auf europäischer Ebene, KOM(2011) 551 endg. [39] Die Europäische Polizeiakademie (CEPOL) bietet Schulungen
zum Thema Menschenhandel, einen gemeinsamen Lehrplan und ein E-Learning-Modul
für Polizeibeamte an. Frontex hat ein spezifisches Schulungshandbuch für
Grenzschutzbeamte zum Thema Menschenhandel entwickelt. Das Instrumentarium des
Europäischen Unterstützungsbüros für Asylfragen (EASO) wird Instrumente und
Informationen zur Ermittlung und Verweisung von Opfern des Menschenhandels
beinhalten, zum Beispiel in Schulungsmodulen und Handbüchern. [40] Mitteilung Messung der Kriminalität in der EU: Statistik-Aktionsplan
2011-2015, KOM(2011) 713 endg. [41] Dies betrifft Kinder, deren Eltern in einem anderen
Mitgliedstaat arbeiten und ihre Kinder im Herkunftsland zurücklassen. [42] Unter Berücksichtigung fachspezifischer Forschungsarbeiten
wie der Studie zur Typologie und zu politischen Maßnahmen hinsichtlich
bettelnder Kinder in der EU, JLS/2009/ISEC/PR/008-F2. [43] Siehe hierzu die Studie des Europarats zum Missbrauch des
Internets zwecks Anwerbung von Opfern des Menschenhandels, 2007. [44] Mitteilung Menschenwürdige Arbeit für alle fördern:
Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für
menschenwürdige Arbeit, KOM(2006) 249 endg. [45] Bereits vorhandene Mechanismen der Berichterstattung im
Bereich des Menschenhandels wie das Berichtswesen im Rahmen des
EU-Politikzyklus zur Bekämpfung der organisierten und schweren Kriminalität
oder die Berichte der Expertengruppe des Europarats für die Bekämpfung des
Menschenhandels (GRETA) sollen so weit wie möglich ausgeschöpft werden.