MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RATKonsultation zu den Fangmöglichkeiten 2013 /* COM/2012/0278 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT
Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2013
1. Einleitung In diesem Konsultationsdokument wird dargelegt,
wie nach Ansicht der Europäischen Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen
(TAC) und der Fischereiaufwand in europäischen Gewässern und für europäische
Fischer für das Jahr 2013 und für bestimmte Bestände für 2013/2014 festgesetzt
werden sollten. Die Mitgliedstaaten, die Regionalbeiräte und der Beratende
Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) sind aufgerufen, der Kommission
ihre Standpunkte zur weiteren Beratung zu unterbreiten, bevor eine endgültige
Entscheidung über die Vorschläge der Kommission getroffen wird. Zur Festsetzung der TAC bei Beständen, für die
keine umfassenden quantitativen Gutachten vorliegen, wurde ein neuer Ansatz
ausgearbeitet, der auf qualitativen Gutachten und weniger datenintensiven
Abschätzungsverfahren für die Vorlage von Gutachten durch wissenschaftliche
Einrichtungen beruht (siehe Abschnitt 4.1). Die jüngsten Angaben zur Entwicklung der
Gemeinsamen Fischereipolitik in den letzten Jahren sind auf der Grundlage
wissenschaftlicher Gutachten zur Lage der befischten Fischbestände in
europäischen und angrenzenden Gewässern sowie auf Grundlage der von den
Mitgliedstaaten vorgelegten Wirtschaftsdaten zusammengestellt. Ziel der Festsetzung von TAC, Fangquoten und
Fischereiaufwand sollte es nach wie vor sein, die Überfischung schrittweise
abzubauen. Überfischung birgt das Risiko eines wirtschaftlichen Zusammenbruchs.
Ein Ende der Überfischung bedeutet, dass dieselben oder größere Mengen Fisch
auch mit geringerer Fangtätigkeit, geringerem Treibstoffverbrauch und kleineren
Fanggeräten gefangen werden könnten. Jedes Jahr wird dem Meer dabei eine
verträgliche Menge Fisch entnommen, die gewährleistet, dass Fische wachsen und
sich auf dem unter den jeweiligen ökologischen Gegebenheiten höchstmöglichem
Niveau vermehren können. Unter diesen Bedingungen stellen die Fänge, die den
Fischbeständen langfristig entnommen werden, den höchstmöglichen Dauerertrag
(MSY) dar. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen
Union haben sich 2002 verpflichtet, das MSY-Ziel bis zum Jahr 2015 zu
erreichen. Im Jahr 2006 hat die Kommission einen Plan für den Übergang zu MSY
erstellt[1].
2007 forderten die Mitgliedstaaten die Kommission im Rat auf, das MSY-Ziel zu
verfolgen, und waren sich dabei der Notwendigkeit bewusst, wissenschaftliche
Erkenntnisse zusammenzutragen, langfristige Pläne mit Folgenabschätzung
umzusetzen und alle Beteiligten anzuhören. Das Erreichen und die Beibehaltung der Fischerei
auf MSY-Niveau wird erheblichen Nutzen bringen und einen Wechsel von der
intensiven Befischung knapper Ressourcen zu einem besseren Fischfang mit
größeren Beständen herbeiführen. Dabei werden dieselben oder größere Mengen
gefangen werden, allerdings mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt. Die
Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden werden ebenso abnehmen wie die
Beifänge von gefährdeten Arten, einschließlich Schweinswalen, Delfinen und anderen
Meeressäugern, weil insgesamt weniger intensiv gefischt wird. Vor dem
Hintergrund der hohen Treibstoffkosten dürfte der Treibstoffverbrauch erheblich
zurückgehen, da zum Fang einer Tonne Fisch aus einem reichen Bestand weniger
Fangzeit benötigt wird als aus einem knappen Bestand. Die CO2-Emissionen
werden ebenso gesenkt wie die Treibstoffkosten der Schiffseigner. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass der
Druck, Fänge zurückzuwerfen, abnehmen wird. Stark befischte Bestände bestehen
zumeist aus kleineren und weniger wertvollen Fischen, die entweder wegen ihres
geringen Marktwerts zurückgeworfen werden oder weil sie unter der
vorgeschriebenen Mindestgröße liegen und ihre Anlandung nach geltenden
Vorschriften illegal wäre. Bei geringerer Befischung haben mehr Fische die
Chance, eine vermarktbare Größe zu erreichen, und es wird für die Fischer viel
einfacher, ausreichend große und nicht die kleinen Fische zu fangen. 2010 hat der Internationale Rat für
Meeresforschung (ICES) eine neue Form von TAC-Empfehlungen entwickelt, die bis
2015 auf die MSY-Fischerei hinleiten werden. Die Kommission hat ihre
TAC-Vorschläge im Jahr 2011 auf diesen neuen Ansatz gegründet. Für 2013 plant
der ICES, das MSY-Konzept weiterzuentwickeln, um Größenaussagen zu Beständen
machen zu können, für die dies bislang nicht möglich war. Dabei werden häufiger
auch bei fehlenden Angaben funktionierende Begutachtungsmethoden herangezogen,
und es wird verstärkt und systematisch auf qualitative Abschätzungen innerhalb
eines quantitativ angelegten Konzepts zurückgegriffen. Die Kommission begrüßt
diesen Ansatz, durch den die Datenbasis für die TAC-Vorschläge deutlich
vergrößert wird. 2. Bestandslage Es ist beunruhigend, dass in europäischen
Gewässern für 65 % der Bestände ausreichende Gutachten fehlen und
lediglich 22 % der TAC-regulierten Bestände nachweislich nicht überfischt
sind (siehe Anhang I). Darüber hinaus zeichnet sich über die letzten Jahre ein
Rückgang der Bestände ab (von 47 % im Jahr 2003 auf 35 % im Jahr
2012), die als innerhalb sicherer biologischer Grenzen eingestuft werden
können. Es ist nicht klar, inwieweit sich dies auf die Daten auswirkt (werden
vielleicht gerade die gefährdetsten Bestände nicht mehr bewertet?). Bei den begutachteten Beständen scheint sich die
Lage jedoch zu verbessern, wenn auch langsam: Der Anteil überfischter[2] Bestände
im Atlantik und benachbarten Meeren ist von 32 von insgesamt 34 Beständen
im Jahr 2004 auf 18 von insgesamt 38 Beständen im Jahr 2011 gefallen,
d. h. von 94 % auf 47 % (Einzelheiten siehe Anhang I).
MSY-Fischerei ist ein realistisches und erreichbares Ziel. Zu den neuen
Beständen, die nicht mehr als überfischt eingestuft werden, gehören Seeteufel
in den ibero-atlantischen Gewässern, blauer Wittling, Seezunge in der
Keltischen See, Schellfisch westlich von Schottland, Hering und Scholle in der
Nordsee sowie Hering im Bottnischen Meerbusen. Für 2012 konnten mehrere TAC
angehoben werden, was für die Fischer ein Zusatzeinkommen von über
135 Mio. EUR bedeutet. Durch MSY-basierte fischereipolitische Maßnahmen
konnte das Fischangebot für die Verbraucher bereits erhöht und damit potenziell
die Zahl der Arbeitsplätze und das Einkommen der im Fang- und
Verarbeitungssektor tätigen Menschen gesteigert werden. Die aktuellen Kenntnisse über die Lage der Fischbestände
sind in Anhang I zusammengefasst und im Folgenden nach Regionen kurz
beschrieben[3].
Pelagische Bestände im Nordostatlantik: Die Befischung aller wichtigen pelagischen Bestände außer Makrelen
erfolgt inzwischen auf MSY-Niveau, und für 2012 wurden entsprechende TAC
festgesetzt. Die Europäische Union hat zahlreiche Versuche unternommen, Island
und die Färöer dazu zu bewegen, sich der Vereinbarung zwischen Norwegen und der
EU über die nachhaltige Bewirtschaftung der Makrelenbestände anzuschließen. Die
von der EU, Norwegen, den Färöern und Island 2012 für Makrelen insgesamt
festgesetzten TAC lagen 36 % über den wissenschaftlichen Empfehlungen
(ohne Berücksichtigung der russischen Fänge). Die Befischungsrate bei Makrelen
liegt weit über den Grenzen der Nachhaltigkeit, und die Bestandsgrößen werden
in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen, wenn mit Island und den Färöern
keine Einigung über eine nachhaltige Bewirtschaftung dieses Bestands erzielt
werden kann. Diese fehlende Einigung und das Ende einer ordnungsgemäßen
Bewirtschaftung haben zu dem Verlust der Zertifizierung durch den Marine
Stewardship Council als nachhaltig bewirtschafteter Bestand geführt. In der Nordsee, im Skagerrak und im Kattegat
werden Scholle, Schellfisch, Hering, Kaisergranat und Seezunge (nur im
Skagerrak und im Kattegat) im Rahmen von MSY-Raten für fischereiliche
Sterblichkeit befischt. Für die anderen Bestände liegen entweder keine Daten
vor oder sie sind überfischt. Die TAC lagen 2012 um 5 % über den
wissenschaftlichen Empfehlungen, während es 2011 noch 11 %, 2010 noch
17 % und 2009 sogar 37 % waren. Viele Bestände westlich von Schottland, in
der Irischen See und der Keltischen See sind klein und die
Schätzungen unzuverlässig. Der ICES hat für eine Reihe von Beständen Probleme bei
der Erfassung von Fängen und anderen Daten, einschließlich der Rückwurfmengen,
gemeldet. Fünf Bestände sind derart erschöpft, dass Fänge nach
wissenschaftlichen Empfehlungen auf das niedrigstmögliche Niveau zurückgefahren
werden sollten. Von 18 Beständen, die in Bezug auf den MSY bewertet werden
konnten, war ein Drittel überfischt, während bei zwölf Beständen die MSY-Ziele
eingehalten wurden. Bei Hering in der Keltischen See und Schellfisch westlich
von Schottland waren in jüngster Zeit erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen,
allerdings werden die bereits jetzt zahlreichen Rückwürfe von Kabeljau,
Schellfisch und Wittling weiter zunehmen, wenn der intensive Kaisergranatfang
mit kleinmaschigen Netzen fortgesetzt und nicht in größerem Umfang selektives Fanggerät
eingesetzt wird, bei dem kleine Fische entkommen können. Die Vorschriften über
die Fangzusammensetzung, die zum Schutz dieses Bestands eingeführt wurden, als
er sich auf niedrigem Niveau befand, wurden aufgehoben[4]. Die
Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, selektivere Fanggeräte einzusetzen, um
die Rückwürfe zu verringern. Für die Bestände im Golf von Biscaya und
den ibero-atlantischen Gewässern stehen nur wenige Schätzungen zur
Verfügung. Der Bestand an südlichem Seehecht hat sich dank guten Jungfischaufkommens
etwas erholt, allerdings wurden die Quoten 2011 erneut weit überfischt, so dass
die Nachhaltigkeit dieses Bestands langfristig wieder bedroht ist und die
Marktpreise niedrig sind. Die Kommission und Spanien arbeiten an einem
Aktionsplan, um das nationale System der Fang- und Aufwandserfassung an die
Anforderungen anzupassen. In anderen Mitgliedstaaten am Atlantik wird die
Überprüfung der Systeme zur Fang- und Aufwandserfassung im Sommer 2012
abgeschlossen sein. Für Kaisergranat in der Kantabrischen See besteht
nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps. In der Ostsee sind immer noch fünf von
sieben bekannten Beständen überfischt. Lediglich Kabeljau in der östlichen
Ostsee und Hering in der Bottnischen See werden auf MSY-Niveau befischt. Im Mittelmeer sind
80 % der untersuchten Ressourcen überfischt und einige sind stark
dezimiert (siehe Anhang Ib). Anzahl und
Qualität der Bestandsabschätzungen sind zwar immer noch geographisch
unausgewogen und unregelmäßig, haben aber weiter zugenommen und decken nun mehr
als 100 Bestände von 27 Arten ab; allerdings wurden lediglich 63 % der
bewerteten Bestände nach MSY-Kriterien eingestuft. Der Zustand von 37 %
der Bestände ist nach wie vor unbekannt. Da mit diesen Abschätzungen erst
kürzlich begonnen wurde und nicht alle Bestände jedes Jahr bewertet werden,
können diese Daten nicht dazu herangezogen werden, die Entwicklung der
Bestandslage zu beurteilen. Im Schwarzen Meer hat sich die Lage nicht
wesentlich verändert. Sprotten befinden sich
aufgrund eines großen Jungfischaufkommens in gutem Zustand und werden
nachhaltig befischt, während Steinbutt nach wie vor deutlich überfischt ist. 3. Wirtschaftliche Analyse Für viele Bereiche des europäischen Fangsektors,
insbesondere den Bereich der Grundfischarten, wird mit einer niedrigen
Wirtschaftsleistung gerechnet. Hierfür gibt es zwei Gründe. Erstens bedeutet der weiterhin schlechte Zustand
zahlreicher Fischbestände, dass die Fangraten niedriger und die mit der
Fischerei verbundenen Kosten – insbesondere die Treibstoffkosten – höher als
nötig waren. Dennoch waren bereits 2012 TAC-Anhebungen im Wert von mindestens
135 Mio. EUR möglich, was zeigt, dass die kurzfristigen negativen
wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Einführung der MSY-Fischerei
geringer ausfallen könnten als befürchtet. Die erwarteten langfristigen
Vorteile der MSY-Fischerei werden schon früher spürbar als allgemein
angenommen. Dennoch ist die finanzielle Widerstandskraft des Sektors nach wie
vor geschwächt. Zweitens haben die Treibstoffpreise wieder fast
die Rekordmarke vom Juli 2008 erreicht, während die Preise für Fisch auf den
wichtigsten Verbrauchermärkten leicht zurückgingen. In gewissem Maße ließen
sich diese Belastungen durch treibstoffsparendere Antriebe sowie Änderungen
des Fangverhaltens und des Fanggeräts ausgleichen. Bessere Marketingstrategien
könnten die Stabilität des Sektors ebenfalls stärken. Den größten Beitrag zu
wirtschaftlicher Effizienz und Stabilität angesichts steigender Kosten und
fallender Preise kann jedoch der schrittweise Abbau der Überfischung leisten. Die neuesten verfügbaren Beschäftigungszahlen (für
2009) ergeben eine Gesamtzahl der in der EU-Fischereiflotte tätigen Fischer
(ohne Griechenland, das keine Zahlen vorgelegt hat) von 134 700 – ein
Rückgang um etwa 8 % im Vergleich zum Jahr 2005. Die Zahl der
Arbeitsplätze geht in diesem Sektor also weiterhin zurück. Eine Verbesserung
der hierfür verantwortlichen Bestandslage ist unerlässlich, wenn dieser
Rückgang gestoppt werden soll. 4. Politische Ausrichtung 4.1. Entwicklungen bei
wissenschaftlichen Gutachten für Bestände mit unzureichender Datenlage 2011 konnten für 38 von insgesamt 92 Beständen im
Nordostatlantik mit Zahlen unterfütterte wissenschaftliche Gutachten zur
Überfischung gemäß Fmsy[5]
(außer Tiefseearten) vorgelegt werden, d. h. für 41 % der Bestände,
wobei die meisten größeren und kommerziell wichtigen Ressourcen mit diesen
Gutachten erfasst wurden. Insgesamt decken die Gutachten 2 Millionen
Tonnen der Gesamtfangmöglichkeiten in Höhe von 2,5 Millionen Tonnen ab
(d. h. 80 % der Gesamtfangmenge). Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer
konnten 2011 für 65 von 103 untersuchten Beständen (63 %) Gutachten zur
Überfischung vorgelegt werden. Im Atlantik sowie in
der Nord- und Ostsee stieg die Zahl der Bestände, für die MSY-bezogene
Gutachten vorgelegt werden konnten, im Zeitraum 2005 bis 2010 von 34 auf 39 und
belief sich 2012 auf 38. Es gab eine leicht rückläufige Entwicklung beim Anteil
der Bestände, für die quantitative Analysen und Prognosen vorliegen. Der Anteil
der Bestände, für die keine wissenschaftlichen Gutachten verfügbar sind, stieg
im Zeitraum 2003 bis 2006 von 45 % auf 52 % und fiel dann 2012 wieder
auf 36 %. Für das Fehlen von Gutachten gibt es viele Gründe:
fehlende oder unzuverlässige Angaben zu Fängen, unvollständige Erhebungen,
mangelhafte Probennahmen oder aber Unsicherheiten in Bezug auf die
Bestandsbiologie sowie Personalmangel im Bereich der wissenschaftlichen
Beratung. Die Bereitstellung wissenschaftlicher Fischereidaten gemäß der
EU-Rahmenregelung für die Datenerhebung[6]
fällt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten, und diese kommen ihrer
Verantwortung in einer Reihe von Fällen nicht in vollem Umfang nach, obwohl
hierfür Finanzmittel der EU zur Verfügung stehen. Im Jahr 2011 forderten die
Kommission und der Rat die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verfügbarkeit
von Daten für die in Tabelle 1 aufgeführten Bestände zu verbessern. Die
Ergebnisse werden im nächsten ICES-Gutachten, das im Juni 2012 veröffentlicht
werden soll, nachzulesen sein. Tabelle 1 – Bestände in der gemeinsamen Erklärung von Rat und
Kommission zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit für europäische Gewässer des
Nordostatlantik und der Ostsee Bestände || Gebiete Seeteufel || [ Nordsee und] westlich von Schottland Seeteufel || Keltische See Seeteufel || Golf von Biskaya Schellfisch || Keltische See Stöcker || Nordsee Butte || Keltische See Butte || Golf von Biskaya Scholle || Irische See Scholle || Keltische See (Gebiet VIIfg) Scholle || Ostsee Pollack || Westlich von Schottland Pollack || Keltische See Rochen || Westlich von Schottland Sprotte || Ärmelkanal Sprotte || Nordsee Wittling || Keltische See Da im Jahr 2012 weitere wissenschaftliche
Untersuchungen durchgeführt werden, dürften noch mehr, wenn nicht sogar die
meisten Bestände durch wissenschaftliche Gutachten erfasst sein. Während 2011
für mehr als 44 Bestände die wissenschaftliche Bewertung nicht
abgeschlossen werden konnte, dürfte diese Zahl 2012 auf zehn bis zwölf
zurückgehen. Voraussetzung ist der Einsatz von in der europäischen Beratungspraxis
neuen, anderswo aber bereits gründlich getesteten Begutachtungsmethoden und
Beratungsverfahren. Dies erlaubt, einzelfallspezifische Überlegungen einfließen
zu lassen, wie es bei den öffentlichen Konsultationen im Jahr 2011 empfohlen
wurde. Die Kommission sieht den neuen Beratungsverfahren
mit Interesse entgegen, da sie ihre Vorschläge für Fangmöglichkeiten für die
betreffenden Ressourcen für das Jahr 2013 und gegebenenfalls auch 2014 darauf
stützen möchte. Bei Fehlen wissenschaftlicher Gutachten und größerer
Unsicherheit allerdings sollte zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten nach wie
vor ein vorsichtigerer, mit dem Vorsorgeprinzip[7] im Einklang stehender Ansatz gewählt werden.
In der Zwischenzeit sollten die Mitgliedstaaten
genügend Mittel einsetzen und schnellstmöglich die erforderlichen Informationen
liefern, damit die Bestandslage eingeschätzt werden kann. Die Kommission wird
die Entwicklung von gemeinsamen Standards und Programmen zur Überwachung und
Bewertung der Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, einschließlich der
gemeinsam mit Nicht-EU-Mitgliedern befischten Bestände, weiter vorantreiben. Es
werden Facharbeitsgruppen einberufen werden, die sich auf die Bestände und
Gebiete konzentrieren, denen bislang weniger wissenschaftliche Aufmerksamkeit
geschenkt wurde. 4.2. Fischereiaufwand Neben der Festsetzung von TAC wurde bisher auch
der Fischereiaufwand gesteuert (Begrenzung der Zeit auf See für
Fischereifahrzeuge), um Rückwürfe und illegale Fänge zu verringern.
Fischereiaufwandsbeschränkungen sind eine wichtige Bestandserhaltungsmaßnahme,
die im Rahmen mehrerer langfristiger Bewirtschaftungspläne Anwendung findet
(z. B. für Kabeljau in Nord- und Ostsee, Scholle und Seezunge in der
Nordsee, Seezunge im westlichen Ärmelkanal, Südlichen Seehecht und Kaisergranat
(siehe Anhang II)). Anhang II lässt beim Fischereiaufwand
zwischen 2003 bzw. 2004 und 2010 generell, wenn auch etwas unregelmäßig, eine
rückläufige Tendenz erkennen. Die stärksten Rückgänge des
Gesamtfischereiaufwands waren in der Ostsee, in der Nordsee, im Kattegat, in
der Irischen See und westlich von Schottland zu verzeichnen, während der
Rückgang im westlichen Ärmelkanal etwas geringer ausfiel. In den
ibero-atlantischen Gewässern war bis 2009 nur ein geringer Rückgang festzustellen.
In der mittleren Ostsee hingegen stieg der Gesamtfischereiaufwand leicht an und
auch der Fischereiaufwand der Baumkurrentrawler im westlichen Ärmelkanal nahm
2011 im Vergleich zu 2010 zu. Es ist offensichtlich, dass die Maßnahmen zur
Reduzierung des Fischereiaufwands in diesem Gebiet bislang keine Wirkung
zeigen. Im Jahr 2012 wird die Kommission die bislang
in der EU geltenden Regelungen zur Steuerung des Fischereiaufwands
überarbeiten. Hierzu wird am 5. Juli 2012 eine öffentliche Tagung
stattfinden, auf der eine Vielzahl von Themen angesprochen werden wird, die von
der Wissenschaft, den Mitgliedstaaten, Betroffenen und der Fischereiwirtschaft
aufgeworfen wurden. Ziel dabei ist es, die Vereinfachung der
Bestandsbewirtschaftung im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik
entscheidend voranzubringen. 5. Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne Die Kommission arbeitet daran, die bestehenden
Pläne für einzelne Bestände durch umfassende Bewirtschaftungspläne für mehrere
Bestände zu ersetzen. Der erste Vorschlag ist ein Mehrartenplan für die Ostsee,
in dem auch biologische Wechselwirkungen wie Räuber-Beute-Beziehungen und
Konkurrenzkampf berücksichtigt sind. Ebenfalls in Arbeit ist ein Plan für
gemischte Fischereien in der Nordsee, in dem technische Wechselwirkungen
berücksichtigt sind, d. h. die Art und Weise, wie mit verschiedenen
Flotten und Fanggeräten Fänge unterschiedlicher Zusammensetzung getätigt
werden. Mischfischereipläne für die Keltische See, die
Irische See und die Gewässer westlich von Schottland sollen folgen, sobald
gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die Erarbeitung von
Vorschlägen zur Änderung der bestehenden Pläne für Seezunge im Golf von Biskaya
sowie für südlichen Seehecht und Kaisergranat ist geplant, hängt jedoch von der
Verfügbarkeit der Daten zu den betreffenden Fischereien ab. Die vorgeschlagenen Pläne für Sardellen im Golf
von Biskaya, Lachs in der Ostsee und die westlichen Stöckerbestände wurden von
der Kommission zwischen 2009 und 2011 verabschiedet und werden derzeit im
Parlament und im Rat diskutiert. Im Mittelmeer werden die Anstrengungen zur
Konsolidierung der wissenschaftlichen Gutachten für immer mehr Arten und
Bestände fortgesetzt, um langfristige internationale Fischereipläne zu
entwickeln. Nach der Mittelmeerverordnung[8] sollten die EU-Mitgliedstaaten auf
nationaler Ebene Mehrjahrespläne verabschieden. Bei der Umsetzung dieser
Verpflichtung, die sorgfältig überwacht und unterstützt wird, gab es erhebliche
Verzögerungen, aber zuletzt wurden Fortschritte erzielt. Um den Prozess weiter
zu beschleunigen, hat die Kommission bereits Vorverfahren gegen mehrere
Mitgliedstaaten eingeleitet; diese Maßnahme wird im Jahr 2012 fortgesetzt. Ein
Follow-up wird es auch innerhalb der Allgemeinen Kommission für die Fischerei
im Mittelmeer für gemeinsam bewirtschaftete Bestände geben. Diese Maßnahmen dürften die Beschlussfassung für
die Annahme internationaler Mehrjahrespläne verbessern helfen. 6. Grundsätze für TAC-Vorschläge Es sollten folgende Grundsätze gelten: Gibt es gültige langfristige Pläne zur Regelung
der TAC und Aufwandsbeschränkungen, so müssen diese eingehalten werden. Die
Kommission wird auch TAC bzw. Aufwandsbeschränkungen vorschlagen, die mit den
Vorschlägen der Kommission für langfristige Bewirtschaftungspläne im Einklang
stehen. TAC und andere Maßnahmen, die mit Drittländern
vereinbart wurden, müssen umgesetzt werden. Werden wissenschaftliche Gutachten auf der
Grundlage von umfassenden Daten und quantitativen Analysen und Prognosen gemäß
dem „MSY-Konzept“ des ICES vorgelegt, sollten die TAC nach Maßgabe dieser
Gutachten festgesetzt werden. Stehen solche Gutachten zur Verfügung, sollten
sie direkt herangezogen werden, um die Höhe der Quoten oder des
Fischereiaufwands festzusetzen, doch auch eine schrittweise Umsetzung dieses
Konzepts bis 2015 wäre annehmbar, solange ein solches Vorgehen mit den
Gutachten vereinbar ist. Werden wissenschaftliche Empfehlungen auf der
Grundlage von qualitativen Analysen der verfügbaren Informationen abgegeben
(auch wenn diese unvollständig sind oder sich teilweise auf die Meinung von
Sachverständigen stützen), sollten diese als Grundlage für die Festsetzung der
TAC dienen. Gibt es keinerlei wissenschaftliche Empfehlungen,
ist nach dem Vorsorgeansatz vorzugehen. Für Arten, für die bislang noch keine TAC und
Fangquoten gelten, könnten TAC vorgeschlagen werden, wenn wissenschaftliche
Gutachten einen beständigen Anstieg der Anlandungen aufzeigen. Dies könnte für
Seebarsch und Gewöhnlicher Meerbarbe der Fall sein. Leitlinien für neue und
sich entwickelnde Fischereien werden in Übereinstimmung mit der Erklärung in
den Protokollen der Ratstagungen vom Dezember 2010 und 2011 erarbeitet. Diese
Leitlinien werden sich nach den Grundsätzen, bewährten Praktiken und
internationalen Standards für verantwortungsvolle Fischerei richten. Für diese
Bestände müssen Aufteilungsschlüssel auf der Grundlage bisheriger
Fangergebnisse erarbeitet werden, sofern diese Ergebnisse bei
vorschriftsmäßigem Fischfang im Einklang mit den geltenden (z. B.
technischen) Bestandserhaltungsmaßnahmen aufgezeichnet wurden. Die TAC-Regelungsbereiche müssen bestmöglich auf
die Bestandscharakteristika abgestimmt werden, damit die Fangmöglichkeiten dem
Erhaltungs- und Bewirtschaftungsstatus der verschiedenen Bestände entsprechen.
Die Bewirtschaftung von Kaisergranat durch funktionale Einheiten sowie die
Bewirtschaftung der beiden Schollenbestände im Ärmelkanal sind diesbezüglich zu
überdenken, und die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die in diesen
Fällen erforderliche Neuordnung der TAC zu unterstützen. Sie behält es sich
vor, solche Neuregelungen in ihre Vorschläge aufzunehmen und begrüßt
insbesondere in dieser Frage Rückmeldungen aus den Mitgliedstaaten und von den
Beteiligten. Zur Vorbereitung einer bestandsspezifischen Bewirtschaftung von
Limande, Scharbe, Flunder und Rotzunge in der Nordsee wird vorgeschlagen, dass
die Anlandungen dieser Arten getrennt gemeldet werden müssen. 7. Tiefseearten im Nordostatlantik Der Zustand vieler Tiefseebestände gibt Anlass zur
Besorgnis. Die Bestände von Granatbarsch, bestimmten Tiefseehaien, Meerbrasse
im Golf von Biskaya und Grenadierfischen sind erschöpft. Für die meisten
Bestände gilt, dass die Fischerei entweder eingeschränkt oder zumindest nicht
weiter ausgebaut werden sollte, wenn ihre Nachhaltigkeit nicht nachgewiesen
ist. Bei schneller wachsenden Arten wie Lumb, Leng, Blauleng, Roter Fleckbrasse
und Schwarzem Degenfisch könnten eventuell Referenzwerte für eine langfristige,
nachhaltige Bestandsbewirtschaftung ermittelt werden, aber bisher liegen diese
noch nicht vor. Die TAC für Tiefseesarten werden alle zwei Jahre
neu festgesetzt, zuletzt für 2011 und 2012. Die Kommission wird auf der
Grundlage der vorstehenden Grundsätze einen getrennten Vorschlag für die
Fangmöglichkeiten von Tiefseearten für die Jahre 2013 und 2014 vorlegen. 8. Von den Mitgliedstaaten festgesetzte TAC Seit 2011 ist die Festsetzung der TAC für sechs
Bestände an diejenigen Mitgliedstaaten „delegiert“, die diese Bestände
befischen (Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates und
der Verordnung (EU) Nr. 43/2012 des Rates). Dies wird gemacht, wenn
lediglich ein Mitgliedstaat an der betreffenden Fischerei interessiert ist,
wobei Vorkehrungen zur Sicherstellung einer guten Bewirtschaftung getroffen
werden. Die Berichterstattung der unter Artikel 6 fallenden
Mitgliedstaaten hat sich zwar verbessert, aber die Qualität der Berichte ist
sehr unterschiedlich. In manchen Fällen fehlen immer noch Daten, die für
Gutachten über angemessene Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen benötigt werden,
so dass bei diesen Beständen besondere Vorsicht angebracht ist. Die Kommission
wird vorschlagen, dass die Festsetzung dieser TAC weiterhin delegiert wird. Ein
spezielles Follow-up ist gemeinsam mit den betreffenden Mitgliedstaaten für die
Bestände geplant, für die noch mehr getan werden muss. 9. Zeitplan für die Vorschläge Der vorläufige Zeitplan könnte folgendermaßen
aussehen: Verordnung über die Fang-möglichkeiten || Gutachten verfügbar || Vorschlag der Kommission || Mögliche Annahme durch den Rat Tiefsee 2013-2014 || Juni || Mitte September || Oktober EU-Bestände im Atlantik und in der Nordsee (keine internationalen Ver-handlungen oder Abkom-men) || Juni || September || November Internationale und gemeinsa-me Bestände im Atlantik, in der Nordsee, der Antarktis und anderen Gebieten || Oktober -Dezember || November || Dezember Ostsee || Mai || Anfang September || Oktober Schwarzes Meer || Oktober || November || Dezember 10. Fazit Die Kommission ersucht die Mitgliedstaaten, die
Regionalbeiräte und den BAFA, zu dem hier vorgelegten Konzept Stellung zu
nehmen. ANHANG
Ia – Nordostatlantik und angrenzende Gewässer Tabelle 1: Wissenschaftliche Gutachten zur Bestandslage || Anzahl Bestände || 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt Außerhalb sicherer biologischer Grenzen || 30 || 29 || 26 || 26 || 26 || 28 || 27 || 22 || 19 || 14 || 25 Innerhalb sicherer biologischer Grenzen || 12 || 10 || 14 || 11 || 12 || 13 || 12 || 15 || 15 || 18 || 13 Anteil der Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen (in %) || 29 % || 26 % || 35 % || 30 % || 32 % || 32 % || 31 % || 41 % || 44 % || 56 % || 35 % Bestandslage wegen unzureichender Daten unbekannt || 48 || 53 || 53 || 57 || 58 || 55 || 57 || 60 || 61 || 60 || 56 Anteil der Bestände mit bekannter Bestandslage (in %) || 47 % || 42 % || 43 % || 39 % || 40 % || 43 % || 41 % || 38 % || 36 % || 35 % || 40 % Tabelle 2: Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung || Anzahl Bestände || 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt Befischungsrate im Ver-hältnis zum höchstmög-lichen Dauerertrag (MSY) bekannt || || || 34 || 23 || 32 || 33 || 35 || 39 || 35 || 38 || 34 Bestand ist überfischt || || || 32 || 21 || 30 || 29 || 30 || 28 || 22 || 18 || 26 Befischungsrate ent-spricht dem höchst-möglichen Dauerertrag (MSY) || || || 2 || 2 || 2 || 4 || 5 || 11 || 13 || 20 || 7 Anteil der überfischten Bestände (in %) || || || 94 % || 91 % || 94 % || 88 % || 86 % || 72 % || 63 % || 47 % || 79 % Tabelle 3: „Alarmierende“ wissenschaftliche Gutachten || Anzahl Bestände || 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt Einstellung der Fischerei wissenschaftlich empfohlen || 24 || 13 || 12 || 14 || 20 || 18 || 17 || 14 || 11 || 8 || 15 Tabelle 4: Divergenz zwischen TAC und nachhaltigen Fangmengen || Anzahl Bestände || 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt Überschreitung der nachhaltigen Fangmenge durch die TAC (in %) || 46 % || 49 % || 59 % || 47 % || 45 % || 51 % || 48 % || 34 % || 23 % || 11 % || 41 % Tabelle 5: Zusammenfassung der wissenschaftlichen Gutachten über Fangmöglichkeiten || Anzahl Bestände || 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt Bestände, bei denen Bestandsgröße und fischereiliche Sterblichkeit prognostiziert werden können || 40 || 34 || 40 || 31 || 29 || 30 || 34 || 36 || 36 || 40 || 35 Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten zu den Fangmöglichkeiten vorliegen || 59 || 52 || 54 || 65 || 61 || 62 || 63 || 55 || 55 || 47 || 57 Bestände ohne wissenschaftliche Gutachten || 31 || 40 || 39 || 29 || 35 || 34 || 33 || 42 || 40 || 44 || 37 || || || || || || || || || || || (*) Deckt ein Gutachten zwei TAC ab, so wird es nicht || || || || || || || || doppelt gezählt. || || || || || || || || || || || ANHANG Ib – Mittelmeer und Schwarzes Meer || || || Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung der Bestände an Grundfischarten und kleinen pelagischen Beständen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer || Anz. || % || || || || Bestände nach Kriterien eingestuft (Referenzwert festgelegt) || 65 || 63,0 || Andere, aufgrund unzureichender Daten unberücksichtigte Bestände (Referenzwert noch nicht festgelegt) || 38 || 37,0 || Berücksichtigte Bestände (aus insgesamt 27 Arten) || 103 || 100 || Eingestufte Bestände: || || || Bestand ist überfischt (oberhalb Fmsy oder Ersatzwert) || 52 || 80,0 || Befischung des Bestands entspricht Fmsy oder Ersatzwert oder liegt darunter || 13 || 20,0 || Bestände insgesamt || 65 || 100 || || || || ANHANG
II – Steuerung des Fischereiaufwands
über Mehrjahrespläne (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF) (Angaben
von der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt) Schaubild 1: Regulierter
Fischereiaufwand in der westlichen Ostsee Schaubild 2: Regulierter
Fischereiaufwand in der mittleren Ostsee Schaubild 3:
Regulierter Fischereiaufwand im Kattegat Schaubild 4: Regulierter Fischereiaufwand in
der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal Schaubild 5: Regulierter Fischereiaufwand in
der Irischen See Schaubild
6: Regulierter Fischereiaufwand westlich von
Schottland Schaubild
7: Regulierter Fischereiaufwand im westlichen
Ärmelkanal Schaubild
8: Regulierter Fischereiaufwand in den
ibero-atlantischen Gewässern
Anmerkung: Der im Vergleich zum Vorjahr veränderte Trend ist vor allem
auf verbesserte Daten aus Portugal zurückzuführen. Spanien hat für 2010 keine
Daten vorgelegt, deshalb sind nur die Werte bis einschließlich 2009
dargestellt. [1] Verwirklichung
der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mit Hilfe des Konzepts des höchstmöglichen
Dauerertrags. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament. KOM(2006) 360 endg. [2] „Überfischt“
bedeutet, dass die neueste Schätzung der fischereilichen Sterblichkeit über der
fischereilichen Sterblichkeit liegt, bei der langfristig der höchstmögliche
Dauerertrag erzielt wird. [3] Eine Tabelle
mit europäischen Fangquoten und entsprechenden Einordnungen nach dem
Ampelsystem ist abzurufen unter http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications/poster_tac2012_en.pdf. Eine vollständige Analyse der
Bestandslage findet sich unter www.ices.dk und https://stecf.jrc.ec.europa.eu [4] Verordnung
(EU) Nr. 161/2012 der Kommission vom 23. Februar 2012 über
Sofortmaßnahmen zum Schutz der Schellfischbestände in den Gewässern westlich
Schottlands. ABl. L 52 S. 6-7, 24.2.2012. [5] Die
Fangrate, bei der durchschnittlich und langfristig die höchsten Fangmengen
erzielt werden. [6] Verordnung
(EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung
einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und
Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher
Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik. ABl. L 60 vom
5.3.2008, S. 1-12. [7] Mitteilung
der Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips, KOM(2000) 1 endg. [8] Verordnung
(EG) Nr. 1967/2006 des Rates.