52012DC0278

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RATKonsultation zu den Fangmöglichkeiten 2013 /* COM/2012/0278 final */


MITTEILUNG DER KOMMISSION

AN DEN RAT Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2013  

1.           Einleitung

In diesem Konsultationsdokument wird dargelegt, wie nach Ansicht der Euro­päischen Kommission die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und der Fischerei­aufwand in europäischen Gewässern und für europäische Fischer für das Jahr 2013 und für bestimmte Bestände für 2013/2014 festgesetzt werden sollten. Die Mitgliedstaaten, die Regionalbeiräte und der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) sind aufgerufen, der Kommission ihre Standpunkte zur weiteren Beratung zu unterbreiten, bevor eine endgültige Entscheidung über die Vorschläge der Kommission getroffen wird.

Zur Festsetzung der TAC bei Beständen, für die keine umfassenden quantitativen Gutachten vorliegen, wurde ein neuer Ansatz ausgearbeitet, der auf qualitativen Gutachten und weniger datenintensiven Abschätzungsverfahren für die Vorlage von Gutachten durch wissenschaftliche Einrichtungen beruht (siehe Abschnitt 4.1).

Die jüngsten Angaben zur Entwicklung der Gemeinsamen Fischereipolitik in den letzten Jahren sind auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten zur Lage der befischten Fischbestände in europäischen und angrenzenden Gewässern sowie auf Grundlage der von den Mitgliedstaaten vorgelegten Wirtschaftsdaten zusammen­gestellt.

Ziel der Festsetzung von TAC, Fangquoten und Fischereiaufwand sollte es nach wie vor sein, die Überfischung schrittweise abzubauen. Überfischung birgt das Risiko eines wirtschaftlichen Zusammenbruchs. Ein Ende der Überfischung bedeutet, dass dieselben oder größere Mengen Fisch auch mit geringerer Fangtätigkeit, geringerem Treibstoffverbrauch und kleineren Fanggeräten gefangen werden könnten. Jedes Jahr wird dem Meer dabei eine verträgliche Menge Fisch entnommen, die gewährleistet, dass Fische wachsen und sich auf dem unter den jeweiligen ökologischen Gegeben­heiten höchstmöglichem Niveau vermehren können. Unter diesen Bedingungen stellen die Fänge, die den Fischbeständen langfristig entnommen werden, den höchstmöglichen Dauerertrag (MSY) dar. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich 2002 verpflichtet, das MSY-Ziel bis zum Jahr 2015 zu erreichen. Im Jahr 2006 hat die Kommission einen Plan für den Übergang zu MSY erstellt[1]. 2007 forderten die Mitgliedstaaten die Kommission im Rat auf, das MSY-Ziel zu verfolgen, und waren sich dabei der Notwendigkeit bewusst, wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen, langfristige Pläne mit Folgenabschätzung umzusetzen und alle Beteiligten anzuhören.

Das Erreichen und die Beibehaltung der Fischerei auf MSY-Niveau wird erheblichen Nutzen bringen und einen Wechsel von der intensiven Befischung knapper Ressourcen zu einem besseren Fischfang mit größeren Beständen herbeiführen. Dabei werden dieselben oder größere Mengen gefangen werden, allerdings mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt. Die Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden werden ebenso abnehmen wie die Beifänge von gefährdeten Arten, einschließlich Schweinswalen, Delfinen und anderen Meeressäugern, weil insgesamt weniger intensiv gefischt wird. Vor dem Hintergrund der hohen Treibstoffkosten dürfte der Treibstoffverbrauch erheblich zurückgehen, da zum Fang einer Tonne Fisch aus einem reichen Bestand weniger Fangzeit benötigt wird als aus einem knappen Bestand. Die CO2-Emissionen werden ebenso gesenkt wie die Treibstoff­kosten der Schiffseigner.

Ein weiterer wichtiger Vorteil ist, dass der Druck, Fänge zurückzuwerfen, abnehmen wird. Stark befischte Bestände bestehen zumeist aus kleineren und weniger wert­vollen Fischen, die entweder wegen ihres geringen Marktwerts zurückgeworfen wer­den oder weil sie unter der vorgeschriebenen Mindestgröße liegen und ihre Anlan­dung nach geltenden Vorschriften illegal wäre. Bei geringerer Befischung haben mehr Fische die Chance, eine vermarktbare Größe zu erreichen, und es wird für die Fischer viel einfacher, ausreichend große und nicht die kleinen Fische zu fangen.

2010 hat der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) eine neue Form von TAC-Empfehlungen entwickelt, die bis 2015 auf die MSY-Fischerei hinleiten werden. Die Kommission hat ihre TAC-Vorschläge im Jahr 2011 auf diesen neuen Ansatz gegründet. Für 2013 plant der ICES, das MSY-Konzept weiterzuentwickeln, um Größenaussagen zu Beständen machen zu können, für die dies bislang nicht möglich war. Dabei werden häufiger auch bei fehlenden Angaben funktionierende Begutachtungsmethoden herangezogen, und es wird verstärkt und systematisch auf qualitative Abschätzungen innerhalb eines quantitativ angelegten Konzepts zurückgegriffen. Die Kommission begrüßt diesen Ansatz, durch den die Datenbasis für die TAC-Vorschläge deutlich vergrößert wird.

2.           Bestandslage

Es ist beunruhigend, dass in europäischen Gewässern für 65 % der Bestände ausreichende Gutachten fehlen und lediglich 22 % der TAC-regulierten Bestände nachweislich nicht überfischt sind (siehe Anhang I). Darüber hinaus zeichnet sich über die letzten Jahre ein Rückgang der Bestände ab (von 47 % im Jahr 2003 auf 35 % im Jahr 2012), die als innerhalb sicherer biologischer Grenzen eingestuft werden können. Es ist nicht klar, inwieweit sich dies auf die Daten auswirkt (werden vielleicht gerade die gefährdetsten Bestände nicht mehr bewertet?).

Bei den begutachteten Beständen scheint sich die Lage jedoch zu verbessern, wenn auch langsam: Der Anteil überfischter[2] Bestände im Atlantik und benachbarten Meeren ist von 32 von insgesamt 34 Beständen im Jahr 2004 auf 18 von insgesamt 38 Beständen im Jahr 2011 gefallen, d. h. von 94 % auf 47 % (Einzelheiten siehe Anhang I). MSY-Fischerei ist ein realistisches und erreichbares Ziel. Zu den neuen Beständen, die nicht mehr als überfischt eingestuft werden, gehören Seeteufel in den ibero-atlantischen Gewässern, blauer Wittling, Seezunge in der Keltischen See, Schellfisch westlich von Schottland, Hering und Scholle in der Nordsee sowie Hering im Bottnischen Meerbusen. Für 2012 konnten mehrere TAC angehoben werden, was für die Fischer ein Zusatzeinkommen von über 135 Mio. EUR bedeutet. Durch MSY-basierte fischereipolitische Maßnahmen konnte das Fischangebot für die Verbraucher bereits erhöht und damit potenziell die Zahl der Arbeitsplätze und das Einkommen der im Fang- und Verarbeitungssektor tätigen Menschen gesteigert werden.

Die aktuellen Kenntnisse über die Lage der Fischbestände sind in Anhang I zusammengefasst und im Folgenden nach Regionen kurz beschrieben[3].

Pelagische Bestände im Nordostatlantik: Die Befischung aller wichtigen pelagischen Bestände außer Makrelen erfolgt inzwischen auf MSY-Niveau, und für 2012 wurden entsprechende TAC festgesetzt. Die Europäische Union hat zahlreiche Versuche unternommen, Island und die Färöer dazu zu bewegen, sich der Vereinbarung zwischen Norwegen und der EU über die nachhaltige Bewirtschaftung der Makrelenbestände anzuschließen. Die von der EU, Norwegen, den Färöern und Island 2012 für Makrelen insgesamt festgesetzten TAC lagen 36 % über den wissenschaftlichen Empfehlungen (ohne Berücksichtigung der russischen Fänge). Die Befischungsrate bei Makrelen liegt weit über den Grenzen der Nachhaltigkeit, und die Bestandsgrößen werden in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen, wenn mit Island und den Färöern keine Einigung über eine nachhaltige Bewirtschaftung dieses Bestands erzielt werden kann. Diese fehlende Einigung und das Ende einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung haben zu dem Verlust der Zertifizierung durch den Marine Stewardship Council als nachhaltig bewirtschafteter Bestand geführt.

In der Nordsee, im Skagerrak und im Kattegat werden Scholle, Schellfisch, Hering, Kaisergranat und Seezunge (nur im Skagerrak und im Kattegat) im Rahmen von MSY-Raten für fischereiliche Sterblichkeit befischt. Für die anderen Bestände liegen entweder keine Daten vor oder sie sind überfischt. Die TAC lagen 2012 um 5 % über den wissenschaftlichen Empfehlungen, während es 2011 noch 11 %, 2010 noch 17 % und 2009 sogar 37 % waren.

Viele Bestände westlich von Schottland, in der Irischen See und der Keltischen See sind klein und die Schätzungen unzuverlässig. Der ICES hat für eine Reihe von Beständen Probleme bei der Erfassung von Fängen und anderen Daten, einschließ­lich der Rückwurfmengen, gemeldet. Fünf Bestände sind derart erschöpft, dass Fänge nach wissenschaftlichen Empfehlungen auf das niedrigstmögliche Niveau zurückgefahren werden sollten. Von 18 Beständen, die in Bezug auf den MSY bewertet werden konnten, war ein Drittel überfischt, während bei zwölf Beständen die MSY-Ziele eingehalten wurden. Bei Hering in der Keltischen See und Schellfisch westlich von Schottland waren in jüngster Zeit erfreuliche Fortschritte zu verzeichnen, allerdings werden die bereits jetzt zahlreichen Rückwürfe von Kabeljau, Schellfisch und Wittling weiter zunehmen, wenn der intensive Kaisergranatfang mit kleinmaschigen Netzen fortgesetzt und nicht in größerem Umfang selektives Fang­gerät eingesetzt wird, bei dem kleine Fische entkommen können. Die Vorschriften über die Fangzusammensetzung, die zum Schutz dieses Bestands eingeführt wurden, als er sich auf niedrigem Niveau befand, wurden aufgehoben[4]. Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, selektivere Fanggeräte einzusetzen, um die Rückwürfe zu verringern.

Für die Bestände im Golf von Biscaya und den ibero-atlantischen Gewässern stehen nur wenige Schätzungen zur Verfügung. Der Bestand an südlichem Seehecht hat sich dank guten Jungfischaufkommens etwas erholt, allerdings wurden die Quoten 2011 erneut weit überfischt, so dass die Nachhaltigkeit dieses Bestands langfristig wieder bedroht ist und die Marktpreise niedrig sind. Die Kommission und Spanien arbeiten an einem Aktionsplan, um das nationale System der Fang- und Aufwandserfassung an die Anforderungen anzupassen. In anderen Mitgliedstaaten am Atlantik wird die Überprüfung der Systeme zur Fang- und Aufwandserfassung im Sommer 2012 abgeschlossen sein. Für Kaisergranat in der Kantabrischen See besteht nach wie vor die Empfehlung eines Fangstopps.

In der Ostsee sind immer noch fünf von sieben bekannten Beständen überfischt. Lediglich Kabeljau in der östlichen Ostsee und Hering in der Bottnischen See werden auf MSY-Niveau befischt.

Im Mittelmeer sind 80 % der untersuchten Ressourcen überfischt und einige sind stark dezimiert (siehe Anhang Ib). Anzahl und Qualität der Bestandsabschätzungen sind zwar immer noch geographisch unausgewogen und unregelmäßig, haben aber weiter zugenommen und decken nun mehr als 100 Bestände von 27 Arten ab; allerdings wurden lediglich 63 % der bewerteten Bestände nach MSY-Kriterien eingestuft. Der Zustand von 37 % der Bestände ist nach wie vor unbekannt. Da mit diesen Abschätzungen erst kürzlich begonnen wurde und nicht alle Bestände jedes Jahr bewertet werden, können diese Daten nicht dazu herangezogen werden, die Entwicklung der Bestandslage zu beurteilen.

Im Schwarzen Meer hat sich die Lage nicht wesentlich verändert. Sprotten befinden sich aufgrund eines großen Jungfischaufkommens in gutem Zustand und werden nachhaltig befischt, während Steinbutt nach wie vor deutlich überfischt ist.

3.           Wirtschaftliche Analyse

Für viele Bereiche des europäischen Fangsektors, insbesondere den Bereich der Grundfischarten, wird mit einer niedrigen Wirtschaftsleistung gerechnet. Hierfür gibt es zwei Gründe.

Erstens bedeutet der weiterhin schlechte Zustand zahlreicher Fischbestände, dass die Fangraten niedriger und die mit der Fischerei verbundenen Kosten – insbesondere die Treibstoffkosten – höher als nötig waren. Dennoch waren bereits 2012 TAC-Anhebungen im Wert von mindestens 135 Mio. EUR möglich, was zeigt, dass die kurzfristigen negativen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Einführung der MSY-Fischerei geringer ausfallen könnten als befürchtet. Die erwarteten langfristigen Vorteile der MSY-Fischerei werden schon früher spürbar als allgemein angenommen. Dennoch ist die finanzielle Widerstandskraft des Sektors nach wie vor geschwächt.

Zweitens haben die Treibstoffpreise wieder fast die Rekordmarke vom Juli 2008 erreicht, während die Preise für Fisch auf den wichtigsten Verbrauchermärkten leicht zurückgingen. In gewissem Maße ließen sich diese Belastungen durch treibstoff­sparendere Antriebe sowie Änderungen des Fangverhaltens und des Fanggeräts ausgleichen. Bessere Marketingstrategien könnten die Stabilität des Sektors ebenfalls stärken. Den größten Beitrag zu wirtschaftlicher Effizienz und Stabilität angesichts steigender Kosten und fallender Preise kann jedoch der schrittweise Abbau der Überfischung leisten.

Die neuesten verfügbaren Beschäftigungszahlen (für 2009) ergeben eine Gesamtzahl der in der EU-Fischereiflotte tätigen Fischer (ohne Griechenland, das keine Zahlen vorgelegt hat) von 134 700 – ein Rückgang um etwa 8 % im Vergleich zum Jahr 2005. Die Zahl der Arbeitsplätze geht in diesem Sektor also weiterhin zurück. Eine Verbesserung der hierfür verantwortlichen Bestandslage ist unerlässlich, wenn dieser Rückgang gestoppt werden soll.

4.           Politische Ausrichtung

4.1.        Entwicklungen bei wissenschaftlichen Gutachten für Bestände mit unzureichen­der Datenlage

2011 konnten für 38 von insgesamt 92 Beständen im Nordostatlantik mit Zahlen unterfütterte wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung gemäß Fmsy[5] (außer Tiefseearten) vorgelegt werden, d. h. für 41 % der Bestände, wobei die meisten größeren und kommerziell wichtigen Ressourcen mit diesen Gutachten erfasst wur­den. Insgesamt decken die Gutachten 2 Millionen Tonnen der Gesamtfangmöglich­keiten in Höhe von 2,5 Millionen Tonnen ab (d. h. 80 % der Gesamtfangmenge). Im Mittelmeer und im Schwarzen Meer konnten 2011 für 65 von 103 untersuchten Beständen (63 %) Gutachten zur Überfischung vorgelegt werden.

Im Atlantik sowie in der Nord- und Ostsee stieg die Zahl der Bestände, für die MSY-bezogene Gutachten vorgelegt werden konnten, im Zeitraum 2005 bis 2010 von 34 auf 39 und belief sich 2012 auf 38. Es gab eine leicht rückläufige Entwicklung beim Anteil der Bestände, für die quantitative Analysen und Prognosen vorliegen. Der Anteil der Bestände, für die keine wissenschaftlichen Gutachten verfügbar sind, stieg im Zeitraum 2003 bis 2006 von 45 % auf 52 % und fiel dann 2012 wieder auf 36 %.

Für das Fehlen von Gutachten gibt es viele Gründe: fehlende oder unzuverlässige Angaben zu Fängen, unvollständige Erhebungen, mangelhafte Probennahmen oder aber Unsicherheiten in Bezug auf die Bestandsbiologie sowie Personalmangel im Bereich der wissenschaftlichen Beratung. Die Bereitstellung wissenschaftlicher Fischereidaten gemäß der EU-Rahmenregelung für die Datenerhebung[6] fällt in den Verantwortungsbereich der Mitgliedstaaten, und diese kommen ihrer Verantwortung in einer Reihe von Fällen nicht in vollem Umfang nach, obwohl hierfür Finanzmittel der EU zur Verfügung stehen. Im Jahr 2011 forderten die Kommission und der Rat die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Verfügbarkeit von Daten für die in Tabelle 1 aufgeführten Bestände zu verbessern. Die Ergebnisse werden im nächsten ICES-Gutachten, das im Juni 2012 veröffentlicht werden soll, nachzulesen sein.

Tabelle 1 – Bestände in der gemeinsamen Erklärung von Rat und Kommission zur Verbesserung der Datenverfügbarkeit für europäische Gewässer des Nordostatlantik und der Ostsee

Bestände || Gebiete

Seeteufel || [ Nordsee und] westlich von Schottland

Seeteufel || Keltische See

Seeteufel || Golf von Biskaya

Schellfisch || Keltische See

Stöcker || Nordsee

Butte || Keltische See

Butte || Golf von Biskaya

Scholle || Irische See

Scholle || Keltische See (Gebiet VIIfg)

Scholle || Ostsee

Pollack || Westlich von Schottland

Pollack || Keltische See

Rochen || Westlich von Schottland

Sprotte || Ärmelkanal

Sprotte || Nordsee

Wittling || Keltische See

Da im Jahr 2012 weitere wissenschaftliche Untersuchungen durchgeführt werden, dürften noch mehr, wenn nicht sogar die meisten Bestände durch wissenschaftliche Gutachten erfasst sein. Während 2011 für mehr als 44 Bestände die wissenschaft­liche Bewertung nicht abgeschlossen werden konnte, dürfte diese Zahl 2012 auf zehn bis zwölf zurückgehen. Voraussetzung ist der Einsatz von in der europäischen Beratungspraxis neuen, anderswo aber bereits gründlich getesteten Begutachtungs­methoden und Beratungsverfahren. Dies erlaubt, einzelfallspezifische Überlegungen einfließen zu lassen, wie es bei den öffentlichen Konsultationen im Jahr 2011 empfohlen wurde.

Die Kommission sieht den neuen Beratungsverfahren mit Interesse entgegen, da sie ihre Vorschläge für Fangmöglichkeiten für die betreffenden Ressourcen für das Jahr 2013 und gegebenenfalls auch 2014 darauf stützen möchte. Bei Fehlen wissenschaft­licher Gutachten und größerer Unsicherheit allerdings sollte zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten nach wie vor ein vorsichtigerer, mit dem Vorsorgeprinzip[7] im Einklang stehender Ansatz gewählt werden.

In der Zwischenzeit sollten die Mitgliedstaaten genügend Mittel einsetzen und schnellstmöglich die erforderlichen Informationen liefern, damit die Bestandslage eingeschätzt werden kann. Die Kommission wird die Entwicklung von gemeinsamen Standards und Programmen zur Überwachung und Bewertung der Bestände im Mittelmeer und im Schwarzen Meer, einschließlich der gemeinsam mit Nicht-EU-Mitgliedern befischten Bestände, weiter vorantreiben. Es werden Facharbeitsgruppen einberufen werden, die sich auf die Bestände und Gebiete konzentrieren, denen bislang weniger wissenschaftliche Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

4.2.        Fischereiaufwand

Neben der Festsetzung von TAC wurde bisher auch der Fischereiaufwand gesteuert (Begrenzung der Zeit auf See für Fischereifahrzeuge), um Rückwürfe und illegale Fänge zu verringern. Fischereiaufwandsbeschränkungen sind eine wichtige Bestandserhaltungsmaßnahme, die im Rahmen mehrerer langfristiger Bewirtschaf­tungspläne Anwendung findet (z. B. für Kabeljau in Nord- und Ostsee, Scholle und Seezunge in der Nordsee, Seezunge im westlichen Ärmelkanal, Südlichen Seehecht und Kaisergranat (siehe Anhang II)).

Anhang II lässt beim Fischereiaufwand zwischen 2003 bzw. 2004 und 2010 generell, wenn auch etwas unregelmäßig, eine rückläufige Tendenz erkennen.

Die stärksten Rückgänge des Gesamtfischereiaufwands waren in der Ostsee, in der Nordsee, im Kattegat, in der Irischen See und westlich von Schottland zu verzeic­hnen, während der Rückgang im westlichen Ärmelkanal etwas geringer ausfiel. In den ibero-atlantischen Gewässern war bis 2009 nur ein geringer Rückgang festzustellen. In der mittleren Ostsee hingegen stieg der Gesamtfischereiaufwand leicht an und auch der Fischereiaufwand der Baumkurrentrawler im westlichen Ärmelkanal nahm 2011 im Vergleich zu 2010 zu.

Es ist offensichtlich, dass die Maßnahmen zur Reduzierung des Fischereiaufwands in diesem Gebiet bislang keine Wirkung zeigen.

Im Jahr 2012 wird die Kommission die bislang in der EU geltenden Regelungen zur Steuerung des Fischereiaufwands überarbeiten. Hierzu wird am 5. Juli 2012 eine öffentliche Tagung stattfinden, auf der eine Vielzahl von Themen angesprochen werden wird, die von der Wissenschaft, den Mitgliedstaaten, Betroffenen und der Fischereiwirtschaft aufgeworfen wurden. Ziel dabei ist es, die Vereinfachung der Bestandsbewirtschaftung im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik entscheidend voranzubringen.

5.           Bewirtschaftung über Mehrjahrespläne

Die Kommission arbeitet daran, die bestehenden Pläne für einzelne Bestände durch umfassende Bewirtschaftungspläne für mehrere Bestände zu ersetzen. Der erste Vorschlag ist ein Mehrartenplan für die Ostsee, in dem auch biologische Wechselwirkungen wie Räuber-Beute-Beziehungen und Konkurrenzkampf berück­sichtigt sind. Ebenfalls in Arbeit ist ein Plan für gemischte Fischereien in der Nordsee, in dem technische Wechselwirkungen berücksichtigt sind, d. h. die Art und Weise, wie mit verschiedenen Flotten und Fanggeräten Fänge unterschiedlicher Zusammensetzung getätigt werden.

Mischfischereipläne für die Keltische See, die Irische See und die Gewässer westlich von Schottland sollen folgen, sobald gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Die Erarbeitung von Vorschlägen zur Änderung der bestehenden Pläne für Seezunge im Golf von Biskaya sowie für südlichen Seehecht und Kaisergranat ist geplant, hängt jedoch von der Verfügbarkeit der Daten zu den betreffenden Fischereien ab.

Die vorgeschlagenen Pläne für Sardellen im Golf von Biskaya, Lachs in der Ostsee und die westlichen Stöckerbestände wurden von der Kommission zwischen 2009 und 2011 verabschiedet und werden derzeit im Parlament und im Rat diskutiert.

Im Mittelmeer werden die Anstrengungen zur Konsolidierung der wissenschaftlichen Gutachten für immer mehr Arten und Bestände fortgesetzt, um langfristige inter­nationale Fischereipläne zu entwickeln. Nach der Mittelmeerverordnung[8] sollten die EU-Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene Mehrjahrespläne verabschieden. Bei der Umsetzung dieser Verpflichtung, die sorgfältig überwacht und unterstützt wird, gab es erhebliche Verzögerungen, aber zuletzt wurden Fortschritte erzielt. Um den Prozess weiter zu beschleunigen, hat die Kommission bereits Vorverfahren gegen mehrere Mitgliedstaaten eingeleitet; diese Maßnahme wird im Jahr 2012 fortgesetzt. Ein Follow-up wird es auch innerhalb der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer für gemeinsam bewirtschaftete Bestände geben.

Diese Maßnahmen dürften die Beschlussfassung für die Annahme internationaler Mehrjahrespläne verbessern helfen.

6.           Grundsätze für TAC-Vorschläge

Es sollten folgende Grundsätze gelten:

Gibt es gültige langfristige Pläne zur Regelung der TAC und Aufwands­beschränkungen, so müssen diese eingehalten werden. Die Kommission wird auch TAC bzw. Aufwandsbeschränkungen vorschlagen, die mit den Vorschlä­gen der Kommission für langfristige Bewirtschaftungspläne im Einklang stehen.

TAC und andere Maßnahmen, die mit Drittländern vereinbart wurden, müssen umgesetzt werden.

Werden wissenschaftliche Gutachten auf der Grundlage von umfassenden Daten und quantitativen Analysen und Prognosen gemäß dem „MSY-Konzept“ des ICES vorgelegt, sollten die TAC nach Maßgabe dieser Gutachten fest­gesetzt werden. Stehen solche Gutachten zur Verfügung, sollten sie direkt herangezogen werden, um die Höhe der Quoten oder des Fischereiaufwands festzusetzen, doch auch eine schrittweise Umsetzung dieses Konzepts bis 2015 wäre annehmbar, solange ein solches Vorgehen mit den Gutachten vereinbar ist.

Werden wissenschaftliche Empfehlungen auf der Grundlage von qualitativen Analysen der verfügbaren Informationen abgegeben (auch wenn diese unvoll­ständig sind oder sich teilweise auf die Meinung von Sachverständigen stützen), sollten diese als Grundlage für die Festsetzung der TAC dienen.

Gibt es keinerlei wissenschaftliche Empfehlungen, ist nach dem Vorsorge­ansatz vorzugehen.

Für Arten, für die bislang noch keine TAC und Fangquoten gelten, könnten TAC vorgeschlagen werden, wenn wissenschaftliche Gutachten einen beständigen Anstieg der Anlandungen aufzeigen. Dies könnte für Seebarsch und Gewöhnlicher Meerbarbe der Fall sein. Leitlinien für neue und sich entwickelnde Fischereien werden in Übereinstimmung mit der Erklärung in den Protokollen der Ratstagungen vom Dezember 2010 und 2011 erarbeitet. Diese Leitlinien werden sich nach den Grundsätzen, bewährten Praktiken und internationalen Standards für verantwortungs­volle Fischerei richten. Für diese Bestände müssen Aufteilungsschlüssel auf der Grundlage bisheriger Fangergebnisse erarbeitet werden, sofern diese Ergebnisse bei vorschriftsmäßigem Fischfang im Einklang mit den geltenden (z. B. technischen) Bestandserhaltungsmaßnahmen aufgezeichnet wurden.

Die TAC-Regelungsbereiche müssen bestmöglich auf die Bestandscharakteristika abgestimmt werden, damit die Fangmöglichkeiten dem Erhaltungs- und Bewirtschaf­tungsstatus der verschiedenen Bestände entsprechen. Die Bewirtschaftung von Kaisergranat durch funktionale Einheiten sowie die Bewirtschaftung der beiden Schollenbestände im Ärmelkanal sind diesbezüglich zu überdenken, und die Kommission ruft die Mitgliedstaaten auf, die in diesen Fällen erforderliche Neuordnung der TAC zu unterstützen. Sie behält es sich vor, solche Neuregelungen in ihre Vorschläge aufzunehmen und begrüßt insbesondere in dieser Frage Rück­meldungen aus den Mitgliedstaaten und von den Beteiligten. Zur Vorbereitung einer bestandsspezifischen Bewirtschaftung von Limande, Scharbe, Flunder und Rotzunge in der Nordsee wird vorgeschlagen, dass die Anlandungen dieser Arten getrennt gemeldet werden müssen.

7.           Tiefseearten im Nordostatlantik

Der Zustand vieler Tiefseebestände gibt Anlass zur Besorgnis. Die Bestände von Granatbarsch, bestimmten Tiefseehaien, Meerbrasse im Golf von Biskaya und Grenadierfischen sind erschöpft. Für die meisten Bestände gilt, dass die Fischerei entweder eingeschränkt oder zumindest nicht weiter ausgebaut werden sollte, wenn ihre Nachhaltigkeit nicht nachgewiesen ist. Bei schneller wachsenden Arten wie Lumb, Leng, Blauleng, Roter Fleckbrasse und Schwarzem Degenfisch könnten eventuell Referenzwerte für eine langfristige, nachhaltige Bestandsbewirtschaftung ermittelt werden, aber bisher liegen diese noch nicht vor.

Die TAC für Tiefseesarten werden alle zwei Jahre neu festgesetzt, zuletzt für 2011 und 2012. Die Kommission wird auf der Grundlage der vorstehenden Grundsätze einen getrennten Vorschlag für die Fangmöglichkeiten von Tiefseearten für die Jahre 2013 und 2014 vorlegen.

8.           Von den Mitgliedstaaten festgesetzte TAC

Seit 2011 ist die Festsetzung der TAC für sechs Bestände an diejenigen Mitgliedstaaten „delegiert“, die diese Bestände befischen (Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 57/2011 des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 43/2012 des Rates). Dies wird gemacht, wenn lediglich ein Mitgliedstaat an der betreffenden Fischerei interessiert ist, wobei Vorkehrungen zur Sicherstellung einer guten Bewirtschaftung getroffen werden. Die Berichterstattung der unter Artikel 6 fallenden Mitgliedstaaten hat sich zwar verbessert, aber die Qualität der Berichte ist sehr unterschiedlich. In manchen Fällen fehlen immer noch Daten, die für Gutachten über angemessene Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen benötigt werden, so dass bei diesen Beständen besondere Vorsicht angebracht ist. Die Kommission wird vorschlagen, dass die Festsetzung dieser TAC weiterhin delegiert wird. Ein spezielles Follow-up ist gemeinsam mit den betreffenden Mitgliedstaaten für die Bestände geplant, für die noch mehr getan werden muss.

9.           Zeitplan für die Vorschläge

Der vorläufige Zeitplan könnte folgendermaßen aussehen:

Verordnung über die Fang-möglichkeiten || Gutachten verfügbar || Vorschlag der Kommission || Mögliche Annahme durch den Rat

Tiefsee 2013-2014 || Juni || Mitte September || Oktober

EU-Bestände im Atlantik und in der Nordsee (keine interna­tionalen Ver-handlungen oder Abkom-men) || Juni || September || November

Internationale und gemeinsa-me Bestände im Atlantik, in der Nordsee, der Antarktis und anderen Gebieten || Oktober -Dezember || November || Dezember

Ostsee || Mai || Anfang September || Oktober

Schwarzes Meer || Oktober || November || Dezember

10.         Fazit

Die Kommission ersucht die Mit­gliedstaaten, die Regionalbeiräte und den BAFA, zu dem hier vorgelegten Konzept Stellung zu nehmen.

ANHANG Ia – Nordostatlantik und angrenzende Gewässer

Tabelle 1: Wissenschaftliche Gutachten zur Bestandslage || Anzahl Bestände

|| 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt

Außerhalb sicherer biologischer Grenzen || 30 || 29 || 26 || 26 || 26 || 28 || 27 || 22 || 19 || 14 || 25

Innerhalb sicherer biologischer Grenzen || 12 || 10 || 14 || 11 || 12 || 13 || 12 || 15 || 15 || 18 || 13

Anteil der Bestände innerhalb sicherer biologischer Grenzen (in %) || 29 % || 26 % || 35 % || 30 % || 32 % || 32 % || 31 % || 41 % || 44 % || 56 % || 35 %

Bestandslage wegen unzureichender Daten unbekannt || 48 || 53 || 53 || 57 || 58 || 55 || 57 || 60 || 61 || 60 || 56

Anteil der Bestände mit bekannter Bestandslage (in %) || 47 % || 42 % || 43 % || 39 % || 40 % || 43 % || 41 % || 38 % || 36 % || 35 % || 40 %

Tabelle 2: Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung || Anzahl Bestände

|| 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt

Befischungsrate im Ver-hältnis zum höchstmög-lichen Dauerertrag (MSY) bekannt || || || 34 || 23 || 32 || 33 || 35 || 39 || 35 || 38 || 34

Bestand ist überfischt || || || 32 || 21 || 30 || 29 || 30 || 28 || 22 || 18 || 26

Befischungsrate ent-spricht dem höchst-möglichen Dauerertrag (MSY) || || || 2 || 2 || 2 || 4 || 5 || 11 || 13 || 20 || 7

Anteil der überfischten Bestände (in %) || || || 94 % || 91 % || 94 % || 88 % || 86 % || 72 % || 63 % || 47 % || 79 %

Tabelle 3: „Alarmierende“ wissenschaftliche Gutachten || Anzahl Bestände

|| 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt

Einstellung der Fischerei wissenschaftlich empfohlen || 24 || 13 || 12 || 14 || 20 || 18 || 17 || 14 || 11 || 8 || 15

Tabelle 4: Divergenz zwischen TAC und nachhaltigen Fangmengen || Anzahl Bestände

|| 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt

Überschreitung der nachhaltigen Fang­menge durch die TAC (in %) || 46 % || 49 % || 59 % || 47 % || 45 % || 51 % || 48 % || 34 % || 23 % || 11 % || 41 %

Tabelle 5: Zusammenfassung der wissenschaft­lichen Gutachten über Fangmöglich­keiten || Anzahl Bestände

|| 2003 || 2004 || 2005 || 2006 || 2007 || 2008 || 2009 || 2010 || 2011 || 2012 || Durch-schnitt

Bestände, bei denen Bestandsgröße und fischereiliche Sterb­lichkeit prognostiziert werden können || 40 || 34 || 40 || 31 || 29 || 30 || 34 || 36 || 36 || 40 || 35

Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten zu den Fangmöglichkeiten vorliegen || 59 || 52 || 54 || 65 || 61 || 62 || 63 || 55 || 55 || 47 || 57

Bestände ohne wissenschaftliche Gutachten || 31 || 40 || 39 || 29 || 35 || 34 || 33 || 42 || 40 || 44 || 37

|| || || || || || || || || || ||

(*) Deckt ein Gutachten zwei TAC ab, so wird es nicht || || || || || || || ||

doppelt gezählt. || || || || || || || || || || ||

 ANHANG Ib – Mittelmeer und Schwarzes Meer || || ||

Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung der Bestände an Grundfischarten und kleinen pelagischen Beständen im Mittelmeer und im Schwarzen Meer || Anz. || % ||

|| || ||

Bestände nach Kriterien eingestuft (Referenzwert festgelegt) || 65 || 63,0 ||

Andere, aufgrund unzureichender Daten unberücksichtigte Bestände (Referenzwert noch nicht festgelegt) || 38 || 37,0 ||

Berücksichtigte Bestände (aus insgesamt 27 Arten) || 103 || 100 ||

Eingestufte Bestände: || || ||

Bestand ist überfischt (oberhalb Fmsy oder Ersatzwert) || 52 || 80,0 ||

Befischung des Bestands entspricht Fmsy oder Ersatzwert oder liegt darunter || 13 || 20,0 ||

Bestände insgesamt || 65 || 100 ||

|| || ||

ANHANG II – Steuerung des Fischereiaufwands über Mehrjahrespläne (Angaben der Mitgliedstaaten an den STECF)

(Angaben von der Gemeinsamen Forschungsstelle zur Verfügung gestellt)

Schaubild 1: Regulierter Fischereiaufwand in der westlichen Ostsee

Schaubild 2: Regulierter Fischereiaufwand in der mittleren Ostsee

Schaubild 3: Regulierter Fischereiaufwand im Kattegat

Schaubild 4: Regulierter Fischereiaufwand in der Nordsee, im Skagerrak und im östlichen Ärmelkanal

Schaubild 5: Regulierter Fischereiaufwand in der Irischen See

Schaubild 6: Regulierter Fischereiaufwand westlich von Schottland

Schaubild 7: Regulierter Fischereiaufwand im westlichen Ärmelkanal

Schaubild 8: Regulierter Fischereiaufwand in den ibero-atlantischen Gewässern Anmerkung: Der im Vergleich zum Vorjahr veränderte Trend ist vor allem auf verbesserte Daten aus Portugal zurückzuführen. Spanien hat für 2010 keine Daten vorgelegt, deshalb sind nur die Werte bis einschließlich 2009 dargestellt.

[1]               Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mit Hilfe des Konzepts des höchst­möglichen Dauerertrags. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. KOM(2006) 360 endg.

[2]               „Überfischt“ bedeutet, dass die neueste Schätzung der fischereilichen Sterblichkeit über der fischereilichen Sterblichkeit liegt, bei der langfristig der höchstmögliche Dauerertrag erzielt wird.

[3]               Eine Tabelle mit europäischen Fangquoten und entsprechenden Einordnungen nach dem Ampelsystem ist abzurufen unter

http://ec.europa.eu/fisheries/documentation/publications/poster_tac2012_en.pdf.

Eine vollständige Analyse der Bestandslage findet sich unter www.ices.dk und https://stecf.jrc.ec.europa.eu

[4]               Verordnung (EU) Nr. 161/2012 der Kommission vom 23. Februar 2012 über Sofortmaßnahmen zum Schutz der Schellfischbestände in den Gewässern westlich Schottlands. ABl. L 52 S. 6-7, 24.2.2012.

[5]               Die Fangrate, bei der durchschnittlich und langfristig die höchsten Fangmengen erzielt werden.

[6]               Verordnung (EG) Nr. 199/2008 des Rates vom 25. Februar 2008 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Rahmenregelung für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik. ABl. L 60 vom 5.3.2008, S. 1-12.

[7]               Mitteilung der Kommission über die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips, KOM(2000) 1 endg.

[8]               Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates.