Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2008 {SEC(2009) 511} {SEC(2009) 512} {SEC(2009) 513} {SEC(2009) 514} {SEC(2009) 515} {SEC(2009) 516} {SEC(2009) 517} {SEC(2009) 518} {SEC(2009) 519} {SEC(2009) 520} {SEC(2009) 521} {SEC(2009) 522} {SEC(2009) 523} /* KOM/2009/0188 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 23.4.2009 KOM(2009) 188 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2008 {SEC(2009) 511}{SEC(2009) 512}{SEC(2009) 513}{SEC(2009) 514}{SEC(2009) 515}{SEC(2009) 516}{SEC(2009) 517}{SEC(2009) 518}{SEC(2009) 519}{SEC(2009) 520}{SEC(2009) 521}{SEC(2009) 522}{SEC(2009) 523} MITTEILUNG DER KOMMISSIONAN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Jahr 2008 1. Strategischer Kontext – ein Krisenjahr 2008 war für die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) ein schwieriges Jahr, dessen letzte Monate von Krisen geprägt waren, die für diesen wichtigen Politikbereich der EU langfristige Herausforderungen mit sich bringen könnten. Im Berichtszeitraum sind zwei gewalttätige Konflikte ausgebrochen: der Krieg zwischen Russland und Georgien im August 2008 und die israelische Intervention im Gazastreifen im Dezember 2008/Januar 2009. Ende des Jahres gab es bei den östlichen Partnern und in der EU infolge von Streitigkeiten zwischen der Ukraine und Russland Störungen bei der Gasversorgung. Schließlich war der gesamte ENP-Raum, insbesondere die östlichen ENP-Länder, von der zunehmenden weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen. Diese ungünstigen Rahmenbedingungen unterstreichen den Bedarf für eine noch aktivere und konkretere EU-Unterstützung im Rahmen der Nachbarschaftspolitik zur Förderung des Wohlstands, der Stabilität und der Sicherheit beider Partner. Trotz der schwierigen Gesamtlage haben die Partner bei der Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik in mehreren Schlüsselbereichen bedeutende Fortschritte erzielt, was die Rolle der Nachbarschaftspolitik als Katalysator für Reformen widerspiegelt. Mehrere Partner sind bei den Handelsverhandlungen, den Steuer- und Zollreformen und in der Wettbewerbspolitik vorangekommen. In einer Reihe von Ländern haben sich auch die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessert, was in einigen Fällen mit Fortschritten bei der Korruptionsbekämpfung zusammenhing. Allerdings bleibt Korruption in mehreren Ländern weiterhin ein großes Problem. Insgesamt hat das Reformtempo nachgelassen, was in den Bereichen demokratische Reformen und Menschenrechte besonders zu spüren war. Diese Mitteilung bietet einen Überblick über diese Entwicklungen. Dabei werden auch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise auf die Partnerländer beleuchtet und eine Reihe von Vorschlägen dazu vorgebracht, wie die Instrumente der Europäischen Nachbarschaftspolitik zur wirtschaftlichen Erholung beitragen können. Die allmähliche Vertiefung der ENP wurde 2008 auf der Grundlage der im Dezember 2007 von der Kommission vorgelegten Vorschläge[1] fortgesetzt, wie auch durch die Entwicklung von zwei neuen Initiativen: Im Juli wurde im Anschluss an eine Mitteilung der Kommission die Union für den Mittelmeerraum auf den Weg gebracht und im Dezember legte die Kommission ihren ehrgeizigen Vorschlag für eine Östliche Partnerschaft vor. Durch diese wichtigen Initiativen wird die ENP weiter gestärkt, und bestehende Initiativen wie die Schwarzmeersynergie werden dadurch ergänzt. Nähere Angaben sind den Fortschrittsberichten zu den einzelnen Ländern und dem Sektoralen Fortschrittsbericht zu entnehmen, die dieser Mitteilung beigefügt sind. Der ENP-Rahmen bietet ein objektives und abgestimmtes Konzept. Die Berichte spiegeln die Unterschiede in der zeitlichen Abfolge und der Priorisierung der Reformen im Rahmen der bilateral vereinbarten Aktionspläne[2] wie auch die Vielfalt der Partner wider. 2. ENTWICKLUNGEN IN DEN BILATERALEN BEZIEHUNGEN Armenien erzielte bei der Umsetzung des ENP-Aktionsplans Fortschritte. Es hat jedoch immer noch mit den Folgen der internen Krise nach den Präsidentschaftswahlen im Februar 2008 zu kämpfen, die zur Verhängung des Ausnahmezustandes führte und Anlass zu Bedenken hinsichtlich demokratischer Standards und der Menschenrechte, insbesondere im Bereich der Medienfreiheit, gibt. In den Jahren vor dieser Krise hatte das Land stetige Reformfortschritte erzielt. Im Jahr 2008 wurden wichtige Schritte zur Verbesserung der Transparenz des Entscheidungsprozesses der Regierung unternommen, vor allem bei der Zusammenarbeit der Regierung mit NRO und der Zivilgesellschaft, wobei es jedoch noch weiterer Maßnahmen bedarf. Armenien machte ferner Fortschritte bei der regionalen Zusammenarbeit und beim Dialog mit Nachbarländern. Das Land hat sich an den Erklärungen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) ausgerichtet und arbeitet bei GASP-Themen im Allgemeinen sehr aktiv mit der Gemeinschaft zusammen. Darüber hinaus wurden Reformfortschritte in den Bereichen Steuern und Zoll, Finanzdienstleistungen, Wettbewerbspolitik, Sozialpolitik und Armutsminderung erzielt. Armenien setzte die Zusammenarbeit mit der EU bei handelsbezogenen Themen fort, einschließlich der Vorbereitungen für den möglichen Abschluss eines tief greifenden und umfassenden Freihandelsabkommens. Die Eröffnung einer Delegation der Europäischen Kommission in Eriwan im Februar 2008 leistete einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bilateralen Beziehungen zu Armenien. Aserbaidschan konnte im Bereich der demokratischen Regierungsführung – wie im vergangenen Jahr – nur geringe Fortschritte erzielen. Bei den Präsidentschaftswahlen hat das Land Fortschritte bei der Erfüllung der OSZE-Verpflichtungen (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) gemacht, es gab jedoch noch Schwachstellen im Wahlprozess. Einige Fortschritte wurden im Justizwesen erzielt, dessen mangelnde Unabhängigkeit aber immer noch Anlass zur Sorge gibt. Beim Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten gab es negative Entwicklungen. Die Entscheidung des nationalen Rundfunkrates, die Lizenzen ausländischer Sender für die Übertragung auf lokalen Frequenzen nicht zu verlängern, beschränkte den Medienpluralismus noch weiter. Im Bereich Wirtschaft und Unternehmen wurde Aserbaidschan von der Weltbank als eines der besten Reformländer weltweit eingestuft. Das makroökonomische Umfeld war günstig und insbesondere im ersten Halbjahr 2008 konnte ein starkes Wirtschaftswachstum verzeichnet werden, das hauptsächlich den hohen Erdöl- und Gaspreisen zu verdanken war. Aserbaidschan setzte seine Verhandlungen über den Beitritt zur Welthandelsorganisation (WTO) fort. Gute Fortschritte wurden im Rahmen der Vereinbarung aus dem Jahr 2006 über eine strategische Partnerschaft im Bereich Energie und zur Stärkung der Rolle Aserbaidschans als Energieproduzent erzielt. Nach dem Ablauf des Berichtszeitraums gab es 2009 ermutigende Zeichen, insbesondere mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum UN-Übereinkommen gegen Folter und der Rücknahme der Verleumdungsklage gegen einen Menschenrechtsverteidiger. Die Eröffnung einer Delegation der Europäischen Kommission in Baku im Februar 2008 leistete einen weiteren Beitrag zur Stärkung der bilateralen Beziehungen zu Aserbaidschan. Trotz der nach wie vor großen Spannungen im Berg-Karabach-Konflikt stellt das von den Präsidenten Aserbaidschans und Armeniens seit 1994 erste gemeinsam unterzeichnete Dokument einen positiven Schritt dar. Die EU unterstützt im Rahmen der Minsk-Gruppe der OSZE weiterhin alle Maßnahmen zur Beilegung des Konflikts. Bei der Umsetzung des Aktionsplans Ägypten-EU wurde in den Bereichen Sozial-, Wirtschafts- und Sektorreformen ein stärkeres Engagement festgestellt, die politischen Reformen wurden jedoch mit weniger Engagement verfolgt. Auf dem Gebiet Menschenrechte und Grundfreiheiten wurden bei Frauen- und Kinderrechten gute Fortschritte erzielt, während in anderen Teilbereichen noch großer Handlungsbedarf besteht. Fortschritte wurden auch bei der Wirtschaftsreform, insbesondere bei der Harmonisierung der Steuer- und Währungspolitik und der allgemeinen Wirtschaftsliberalisierung gemacht. Letztere wurde durch die Schaffung spezieller Gerichte für Eilverfahren in der Wirtschaft unterstützt. Über die allmähliche Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts wurden Verhandlungen eingeleitet. Die Verhandlungen über landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Fischereierzeugnisse wurden abgeschlossen. Begrenzte Fortschritte gab es bei den Markt- und Regulierungsreformen; das Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verbesserung des Geschäftsumfeldes für KMU und der Zollverwaltung sowie der operativen Kapazitäten der Zollverwaltung. Ägypten trat ferner dem „Enterprise Europe Network“ bei. Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen der EU und Ägypten über eine strategische Partnerschaft im Energiebereich wurden zudem Fortschritte bei der Zusammenarbeit im Energiesektor erzielt. In den Bereichen Beschäftigung und Soziales wurden bei den Arbeitsgesetzen begrenzte Fortschritte verzeichnet. Bedeutende Fortschritte waren bei der Förderung des Zugangs zur Grundbildung zu erkennen. Fortschritte wurden darüber hinaus bei der Reform des Gesundheitssektors gemeldet, u. a. beim Zugang zur primären Gesundheitsversorgung und bei der Einführung der Krankenversicherung für die gesamte Bevölkerung. Beim 4. Treffen des Assoziationsrates EU-Ägypten im April 2008 legte Ägypten Vorschläge für den Ausbau der Beziehungen zur EU vor. In Georgien wurde die Umsetzung des ENP-Aktionsplans durch außergewöhnliche Ereignisse stark beeinträchtigt. Im Laufe des Jahres 2008 unternahm Russland eine Reihe einseitiger Schritte zur Stärkung seiner Beziehungen zu Georgiens abtrünnigen Regionen Abchasien und Südossetien, so insbesondere die Verstärkung seiner Militärpräsenz. Eine Reihe militärischer Zwischenfälle und Provokationen fanden im August 2008 ihren Höhepunkt im Ausbruch eines bewaffneten Konflikts mit Russland über die Kontrolle Südossetiens. Dabei wurden mehrere Hundert Menschen getötet, 192 000 Menschen vertrieben und schwerwiegende Umweltschäden verursacht. 7000 russische Soldaten sind weiterhin auf georgischem Gebiet stationiert. Die anschließende Anerkennung der selbst erklärten Unabhängigkeit der beiden abtrünnigen Gebiete durch Russland verletzte die Souveränität Georgiens und erschwerte eine friedliche und dauerhafte Lösung des Konflikts. Mit Hilfe der EU wurde ein Waffenstillstand vereinbart und der Europäische Rat erklärte seine uneingeschränkte Unterstützung der territorialen Integrität Georgiens. Gleichzeitig wurde das Ergebnis der beiden Runden der vorgezogenen Wahlen von der Opposition angefochten, was die Notwendigkeit deutlich machte, – im Einklang mit der seit der „Rosenrevolution“ verfolgten ehrgeizigen Reformagenda – den demokratischen Reformen eine neue Dynamik zu verleihen und den politischen Pluralismus zu fördern. Trotz dieser schwierigen Ausgangslage erzielte Georgien einige Fortschritte bei der Umsetzung des ENP-Aktionplans, z. B. bemerkenswerte Resultate beim Kampf gegen die Korruption, bei der Erleichterung des Zugangs zur Justiz und bei der Verbesserung des Geschäfts- und Investitionsklimas sowie der Zollverwaltung. Im Hinblick auf die Arbeitsgesetze, die Rechte am Arbeitsplatz und den sozialen Dialog bedarf es konkreter Maßnahmen. Georgien setzte die Zusammenarbeit mit der EU bei handelsbezogenen Themen fort, einschließlich der Vorbereitungen für den möglichen Abschluss eines tief greifenden und umfassenden Freihandelsabkommens. Das Land arbeitete auch im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit weiter mit der EU zusammen. Diese Zusammenarbeit bildet die Grundlage für die Verhandlungen zwischen der EU und Georgien über Visumerleichterungen und Rückübernahmeabkommen. Nach einem Ersuchen Israels , die bilateralen Beziehungen zu intensivieren, wurde die Zusammenarbeit mit diesem Land auf der Grundlage des derzeitigen Aktionsplans im April 2008 verlängert. Dadurch war mehr Zeit vorhanden, um den Inhalt eines Nachfolgedokuments zu erörtern. Israel hat bei einer Vielzahl von Prioritäten des Aktionsplans Fortschritte erzielt. Es sind jedoch noch weitere Anstrengungen nötig, um die größer werdende Schere zwischen Arm und Reich zu schließen und die Lage der arabischen Minderheit zu verbessern. Dazu sollen geeignete Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Frauenrechte, soziale Eingliederung, Bildung und öffentliche Verwaltung ergriffen werden. Über die allmähliche Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts wurden Verhandlungen eingeleitet. Die Verhandlungen über landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Fischereierzeugnisse wurden abgeschlossen. Was das Verkehrswesen angeht, so unterzeichneten die Europäische Gemeinschaft und Israel ein horizontales Luftverkehrsabkommen und nahmen außerdem Verhandlungen über ein umfassendes Luftverkehrsabkommen auf. Die Kommission und Israel unterzeichneten auch eine Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit und den Dialog im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung, im April 2008 unterzeichneten sie ein Protokoll über die allgemeinen Grundsätze für die Teilnahme Israels an den Programmen der Gemeinschaft. Bei den Überprüfungen der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und Israel müssen – das gilt auch im Rahmen des ENP-Aktionsplans – der anhaltende israelisch-arabische Konflikt und die politischen Entwicklungen im Nahen Osten insgesamt berücksichtigt werden. Die fortgesetzte und sogar noch beschleunigte Ausdehnung der Siedlungen im Jahr 2008 wirkte sich nicht nur negativ auf den Friedensprozess aus, sondern auch auf die Zugangsfreiheit und Freizügigkeit der palästinensischen Bevölkerung, und schränkte ferner die Wirtschaftstätigkeit ein. Hinzu kamen die mangelnden Fortschritte bei einer Reihe von im Rahmen des Aktionsplans eingegangenen Verpflichtungen, wie die Erleichterung des Handels mit den Palästinensischen Gebieten. Nach dem sechsmonatigen De-facto-Moratorium wurde im letzten Quartal 2008 im Gebiet C (ein Gebiet, das ausschließlich von Israel kontrolliert wird) der Westbank wieder mit dem Niederreißen palästinensischer Häuser begonnen, für die keine Baugenehmigung erteilt wurde. Die Operation „Cast Lead“ („Gegossenes Blei“) in Gaza am Ende des Berichtszeitraums hat die politischen Bedingungen weiter verschlimmert und die Situation der bereits vor der Militäroffensive aufgrund der völligen Abriegelung des Gazastreifens verarmten palästinensischen Bevölkerung dramatisch verschlechtert. Jordanien ist ein aktiver und konstruktiver ENP-Partner. Fortschritte erzielte das Land bei der Reform des Strafvollzugs, der Transparenz und der Korruptionsbekämpfung. Im Hinblick auf die Unabhängigkeit der Justiz und die Versammlungsfreiheit wurden jedoch keine wesentlichen Verbesserungen erreicht. Gute Fortschritte waren hingegen bei der Liberalisierung der Wirtschaft und der Stärkung des Wettbewerbs – z. B. in den Branchen elektronische Kommunikation und Energie – sowie bei der Regierungspolitik im Umweltbereich zu verzeichnen. Zur Verbesserung des Geschäftsumfelds bedarf es weiterer Gesetze. Im Handelsbereich gab es nur begrenzte Fortschritte. Darüber hinaus steht die Umsetzung einer umfassenden Armutsminderungsstrategie noch aus; die Schere zwischen Arm und Reich hat sich weiter vergrößert. Im November 2008 hat Jordanien den Wunsch geäußert, den politischen Austausch mit der EU bei einer Vielzahl gemeinsamer politischer und sicherheitspolitischer Herausforderungen qualitativ und quantitativ zu intensivieren. Nach dem Ende der militärischen Auseinandersetzungen zwischen Israel und der Hisbollah im Jahr 2006 entstand in Libanon eine lang andauernde politische Pattsituation. Erst im Mai 2008 wurde schließlich eine Einigung zwischen den rivalisierenden Blöcken erzielt und die 18-monatige Krise beendet. Im Juli 2008 wurde eine Regierung der nationalen Einheit gebildet. Die schwierige politische Lage in diesem Jahr hat die Umsetzung des Aktionsplans verlangsamt. Trotz der institutionellen Verbesserungen konnten aufgrund eines Stillstands im Gesetzgebungsprozess keine Gesetzesvorschläge debattiert werden. Der Ministerrat genehmigte zwar einige Reformen (u. a. in den Bereichen Wettbewerbsrecht und Mehrwertsteuer), diese konnten jedoch nicht gesetzlich verankert werden. Auf anderen Gebieten (Menschenrechte, Justizreform, Reform des sozialen Sektors sowie Regulierungs- und Verwaltungsreformen) vollzogen sich die Fortschritte ebenfalls nur schleppend. Diese Situation wirkte sich auf die soziale, wirtschaftliche und politische Situation in dem Land insgesamt sowie auf den Dialog im Rahmen der ENP aus. Der erste Schritt zur Normalisierung der Beziehungen des Landes zu Syrien wurde im Oktober 2008 durch die Aufnahme diplomatischer Beziehungen gemacht. Die unabhängige internationale Untersuchungskommission setzte ihre Arbeiten während des Berichtszeitraums fort. Die Europäische Kommission stellte für die Einsetzung des Sondergerichtshofs für Libanon in Den Haag Unterstützung bereit. Die Republik Moldau (nachstehend „Moldawien“ genannt) erzielte in einer Reihe der im ENP-Aktionsplan genannten Bereichen Fortschritte: weitere Reform des Justizsystems, Veröffentlichung der Berichte des Europäischen Komitees zur Verhütung von Folter und positive Zusammenarbeit mit der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM). Moldawien hat mit der EU bei allen Fragen im Zusammenhang mit der Lösung des Transnistrien-Konflikts zusammengearbeitet; so auch hinsichtlich Vertrauen schaffender Maßnahmen zur Verbesserung des Dialogs an der Basis. Das Land gewährleistete die strikte Einhaltung der Bedingungen, die Voraussetzung für die Gewährung der autonomen EU-Handelspräferenzen sind. Ferner wurde eine Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Moldawien unterzeichnet. Im November 2008 wurden Verhandlungen über den Beitritt des Landes zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft aufgenommen, was die erheblichen Fortschritte des Landes bei der Energiesektorreform widerspiegelt. Jedoch konnten bei bestimmten Schlüsselprioritäten, wie der Achtung der Menschenrechte, einschließlich Meinungsfreiheit, keine oder nur geringe Fortschritte erzielt werden. Dasselbe gilt für Markt- und Regulierungsfragen, die Umsetzung nationaler Strategien zur Bekämpfung von Korruption, Drogenhandel und Menschenhandel sowie u. a. den Verkehrssektor. Die Annahme eines geänderten Wahlgesetzes stellt einen Rückschritt dar. Über die im April 2009 abgehaltenen Wahlen wird nächstes Jahr Bericht erstattet. Marokko ist ein aktives und konstruktives ENP-Partnerland und konnte in einer Vielzahl der im Aktionsplan genannten Bereiche Fortschritte erzielen. Die Reformen zur Stärkung der Demokratie und der Menschenrechte könnten zwar ehrgeiziger sein, es gab jedoch Fortschritte beispielsweise durch die Annahme eines neuen Wahlgesetzes zur Förderung der Teilnahme von Frauen, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und den Beitritt zu UN-Übereinkommen. Dennoch gefährden die fortbestehenden Mängel in der Funktionsweise des Justizwesens die bereits eingeleiteten Reformen. Die Pressefreiheit wird weiter behindert. Der Dialog mit der EU wurde in einigen sensiblen Sektoren vertieft, insbesondere beim Kampf gegen die organisierte Kriminalität und bei der Zusammenarbeit im Bereich Grenzmanagement. Die Verhandlungen über ein Rückübernahmeabkommen sind nicht so gut vorangekommen wie erhofft. Fortschritte gab es bei den Verhandlungen über die allmähliche Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts sowie über landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse und Fischereierzeugnisse. Die nach den Wahlen 2007 gebildete Regierung hat trotz des ungünstigen Wirtschaftsklimas nach und nach eine Reihe wirtschaftlicher Strukturreformen in Angriff genommen. Im sozialen Bereich gibt es Anzeichen von Verbesserungen: Der unterhalb der Armutsgrenze lebende Anteil der Bevölkerung ist geringfügig zurückgegangen, die Budgets für Bildung und Gesundheit wurden aufgestockt und es gab erhebliche Verbesserungen bei der Wasserversorgung und der Abwasserinfrastruktur. Kinderarbeit ist jedoch weiterhin verbreitet, und auch die Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen gibt Anlass zur Sorge. Beim Treffen des Assoziationsrates im Oktober 2008 verabschiedeten Marokko und die EU ein gemeinsames von der Ad-hoc -Arbeitsgruppe vorbereitetes Dokument über die Vertiefung der bilateralen Beziehungen in Form eines „Fahrplans für den fortgeschrittenen Status“, der in den kommenden Jahren umgesetzt werden soll. Die Arbeitsgruppe wird bei dem nächsten Treffen des Assoziationsrates Bericht erstatten. Die Palästinensische Behörde erzielte 2008 in einigen vom Aktionsplan abgedeckten Bereichen Fortschritte und unternahm glaubwürdige Schritte zur Umsetzung des palästinensischen Reform- und Entwicklungsplans. Besonders große Fortschritte wurden bei der Haushaltskonsolidierung und der Reform des Sicherheitssektors erzielt. In wirtschaftlicher Hinsicht wurde ein dramatischer Entwicklungsrückschritt des Privatsektors in Gaza festgestellt. Bis auf die geringfügigen Hilfelieferungen, für die die Grenze geöffnet wurde, war der Gazastreifen völlig abgeriegelt. Ferner wurde die wirtschaftliche Entwicklung der Westbank durch die anhaltende israelische Besatzung und die fortdauernden Beschränkungen der Freizügigkeit und des Zugangs behindert. Daher blieb das Gesamtwirtschaftswachstum in den besetzten Palästinensischen Gebieten weiter schwach (unter 2 %) und trotz massiver Gebermittel weit unter dem demografischen Wachstum. Die politischen Reformen und der Institutionenaufbau wurden aufgrund der Spaltung zwischen der Westbank und Gaza ebenfalls zurückgeworfen. Verschiedene Versuche, die politischen Gruppen zu versöhnen, scheiterten und führten zu einer Verschlechterung der Menschenrechtslage in beiden Teilen des Gebiets. Die Rechtsetzungstätigkeit war beschränkt, da der Palästinensische Legislativrat nicht mehr tagen konnte. Das Jahr endete mit einem der schlimmsten Kapitel im israelisch-palästinensischen Konflikt. Darauf wird jedoch erst im nächsten Fortschrittsbericht genauer eingegangen. Tunesien nimmt insgesamt aktiv an der Europäischen Nachbarschaftspolitik teil. In den Bereichen Demokratie und Menschenrechte wurde der Dialog in den einschlägigen Unterausschüssen weitergeführt. Bei der Umsetzung der vereinbarten Ziele vor Ort besteht allerdings insbesondere hinsichtlich Versammlungs- und Meinungsfreiheit noch Handlungsbedarf. Das Justizsystem muss reformiert werden, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken; dies ist für eine echte Annäherung Tunesiens an die EU von wesentlicher Bedeutung. Der Dialog, der im Rahmen des Unterausschusses zu Justiz und Sicherheit eingeleitet wurde, soll den Weg für eine engere Zusammenarbeit beim Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sowie bei Grenzmanagement und Migrationsfragen ebnen. Bei den Wirtschafts- und Regulierungsreformen wurden bedeutende Fortschritte erzielt, was zu einem starken Wachstum der tunesischen Wirtschaft und einer Zunahme des Handels mit der EU führte. Da Tunesien in der Sozialpolitik weitere Anstrengungen unternommen hat, wurden zwar die Leistungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, Schule, Armutsbekämpfung und Schutz von Frauenrechten verbessert, es muss jedoch noch mehr getan werden. Tunesien ist das erste Land der Region, mit dem am 1. Januar 2008 – zwei Jahre früher als geplant– eine Freihandelszone für Industrieprodukte errichtet wurde. Es ist auch das erste Land, das die Verhandlungen über ein Streitbeilegungsverfahren im Rahmen des Assoziierungsabkommens abgeschlossen und das Protokoll im Juli 2008 paraphiert hat. Über die allmähliche Liberalisierung des Dienstleistungshandels und des Niederlassungsrechts wurden Verhandlungen eingeleitet. Die Verhandlungen über landwirtschaftliche Erzeugnisse, landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse sowie Fisch und Fischereierzeugnisse wurden abgeschlossen. Bei dem Treffen des Assoziationsrates im November bekundete Tunesien sein Interesse, die Partnerschaft im Sinne des „fortgeschrittenen Status“ für Marokko zu vertiefen. Die EU hat sich bereiterklärt, aktiv daran zu arbeiten. Die Ukraine erzielte in vielen der im Aktionsplan genannten Bereiche Fortschritte. Das Reformtempo hat sich jedoch infolge der anhaltenden innenpolitischen Instabilität und – in der zweiten Jahreshälfte – aufgrund der sich verschärfenden globalen Finanz- und Wirtschaftskrise verlangsamt. Keine oder nur geringe Fortschritte machte das Land bei der Umsetzung einiger wichtiger politischer Reformmaßnahmen, wie der Verfassungs- und Justizreform und der Korruptionsbekämpfung. Zu den bedeutenden Erfolgen der Ukraine während des Berichtszeitraums gehören der Beitritt des Landes zur Welthandelsorganisation im Mai 2008, das gute Vorankommen bei den Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine, einschließlich der Aspekte betreffend die Schaffung einer tief greifenden und umfassenden Feihandelszone, die Aufnahme eines Dialogs über die Visa-Liberalisierung im Oktober mit dem Ziel, langfristig visafreies Reisen zu ermöglichen, sowie die weiterhin positive Zusammenarbeit mit der EU-Mission zur Unterstützung des Grenzschutzes (EUBAM). Die Zusammenarbeit im Bereich der GASP war ebenfalls positiv; die Ukraine hat sich fast allen GASP-Standpunkten, die zur Debatte standen, angeschlossen. Im Dezember 2008 unterzeichneten die Ukraine und die Kommission ein neues Verwaltungsabkommen über die engere Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes. Im November wurden Verhandlungen über den Beitritt des Landes zum Vertrag zur Gründung der Energiegemeinschaft aufgenommen. Die Zusammenarbeit im Energiebereich wurde im Rahmen der Vereinbarung über Energie weiter gefördert. Die Beziehungen zu anderen ENP-Ländern haben sich im Laufe des Jahres 2008 positiv entwickelt. Der Assoziationsrat hat sich im September auf einen Fahrplan zur Umsetzung des Assoziierungsabkommens mit Algerien geeinigt. Nach der Haftentlassung der verbleibenden politischen Gefangenen wurde das Verbot, bestimmten Mitgliedern der Regierung von Belarus ein Visum zu erteilen, für einen sechsmonatigen Zeitraum ausgesetzt. Die Verhandlungen über ein Rahmenabkommen mit Libyen begannen im November 2008; ein überarbeitetes Assoziierungsabkommen mit Syrien wurde im Dezember 2008 paraphiert. 3. NEUE RAHMEN ZUR STÄRKUNG DER ENP 2008 hat die Europäische Union ihre Beziehungen mit ihren Nachbarn weiter erheblich gestärkt, indem sie neue Rahmen geschaffen hat, die die differenzierten bilateralen Beziehungen ergänzen. Auch die kontinuierliche Umsetzung der Gemeinsamen Strategie Afrika-EU, die fünf der ENP-Länder abdeckt, trägt durch ihre eigenen ergebnisorientierten und fokussierten Partnerschaften zu den gleichen Zielen bei. Union für den Mittelmeerraum: auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit sichtbarerem Profil Auf dem Pariser Gipfeltreffen im Juli 2008 wurde die Union für den Mittelmeerraum geschaffen. Ziel ist es, auf den Leistungen des Barcelona-Prozesses aufzubauen und den wichtigen Beziehungen zwischen der EU und den Mittelmeerpartnerländern neue politische Anstöße zu geben, die Übernahme gemeinsamer Verantwortung für den Prozess zu verstärken und diesen Beziehungen durch zusätzliche regionale und subregionale Projekte ein konkreteres und stärker konturiertes Profil zu verleihen. Hinsichtlich der konkreten Struktur schlug die Union für den Mittelmeerraum[3] die Einrichtung eines projektorientierten Sekretariats vor. Auf dem Ministertreffen der Union für den Mittelmeerraum im November wurde der Standort dieses Sekretariats festgelegt (Barcelona), außerdem wurde eine Einigung hinsichtlich der Teilnahme der Arabischen Liga an allen Sitzungen auf allen Ebenen erzielt. Zudem wurde die Einrichtung eines Verbindungsbüros EU-Arabische Liga in Malta vereinbart. Zu der ersten Reihe von Projekten, die im Rahmen dieser Initiative entwickelt werden sollen, zählen die Umweltsanierung im Mittelmeerraum, die Einrichtung von Meeresautobahnen und Autobahnen, Initiativen im Bereich Zivilschutz (Bewältigung von Naturkatastrophen und von Menschen verursachter Katastrophen), ein Solarprogramm für den Mittelmeerraum, die Gründung der Europa-Mittelmeer-Universität in Slowenien und die Mittelmeer-Initiative für Unternehmensförderung, die sich an Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen richtet. Schwarzmeersynergie: erstes Umsetzungsjahr[4] Im Februar 2008 fand in Kiew ein Außenministertreffen statt, auf dem eine Gemeinsame Erklärung angenommen wurde. Darin wurden die Bereiche genannt, in denen auf regionaler Ebene Maßnahmen ergriffen werden müssen: unter anderem Energie, Verkehr, Telekommunikation, Handel, Umwelt, Meerespolitik, Fischerei, Migration, Rechtsdurchsetzung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Die Schwarzmeersynergie stößt auch bei den Nichtregierungsorganisationen auf großes Interesse. Im Mai 2008 fand in der Republik Moldau im Rahmen der Schwarzmeersynergie-Initiative das erste Seminar einer an die Zivilgesellschaft gerichtete Veranstaltungsreihe zu Menschenrechtsfragen statt. Ferner wurde eine Plattform für Migrationsfragen eingerichtet. Die Kommission hat mit den Ländern der Region Sondierungsgespräche über die Erweiterung der transeuropäischen Verkehrsnetze geführt, und in Baku fand im Dezember 2008 ein Ministertreffen zum Thema Verkehr statt. Die Kommission hat den Schwerpunktbereich Seeverkehrssicherheit stärker in den Mittelpunkt gerückt und mit der Umsetzung des Konzepts der Meeresautobahnen im Schwarzen Meer begonnen. Darüber hinaus wurden die Vorbereitungsarbeiten für die Erweiterung des gemeinsamen Luftverkehrsraums auf die Länder der Schwarzmeerregion eingeleitet. Die Kommission hat mit den Vorbereitungen für den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Übereinkommen zum Schutz des Schwarzen Meeres vor Verschmutzung (Bukarest-Übereinkommen) begonnen. Bulgarien und Rumänien haben offizielle Vorschläge zur Änderung des Übereinkommens vorgelegt, damit die Europäische Gemeinschaft Vertragspartei werden kann. Vorschlag für eine Östliche Partnerschaft [5] Da die Union ein strategisches Interesse daran hat, dass ihre östlichen Nachbarländer stabil sind, eine bessere Regierungsführung haben und sich wirtschaftlich entwickeln, und angesichts der Notwendigkeit, den Partnern der Union dabei zu helfen, ihre Eigenstaatlichkeit und Souveränität unter anderem durch demokratische Reformen zu stärken, sowie als Reaktion auf den expliziten Wunsch der Partnerländer, ihre Beziehungen zur EU zu intensivieren, legte die Kommission im Dezember 2008 einen Vorschlag für eine Östliche Partnerschaft vor. Darin grenzte die Kommission diese Partnerschaftsinitiative von der regionalen Zusammenarbeit ab, die im Rahmen der Schwarzmeersynergie eingeleitet wurde, um eine größtmögliche Komplementarität der Östlichen Partnerschaft und der Schwarzmeersynergie, mit deren konkreten Umsetzung gerade begonnen wird, zu erreichen. Die Östliche Partnerschaft beinhaltet eine Reihe ehrgeiziger Politikvorschläge für die Vertiefung der Beziehungen zu den Ländern in Osteuropa und im Südkaukasus, um die politische Assoziierung voranzubringen, die wirtschaftliche Integration zu unterstützen und schrittweise die Mobilität zu fördern, mit dem langfristigen Ziel der uneingeschränkten Visa-Liberalisierung. In dem Vorschlag wird der Partnerschaft sowohl eine bilaterale als auch eine multilaterale Dimension zugedacht. Auf multilateraler Ebene würden mit der Partnerschaft „Kooperationsplattformen“ zu den Themen Demokratie, verantwortungsvolle Staatsführung und Stabilität; wirtschaftliche Integration und Annäherung an die EU-Politiken, Energiesicherheit und direkte Kontakte zwischen den Menschen eingeführt. Der Europäische Rat begrüßte auf seiner Tagung vom März 2009 den Kommissionsvorschlag. Die Östliche Partnerschaft wird auf einem Gipfeltreffen am 7. Mai 2009 gestartet und durch jährliche Treffen der Außenminister und zweijährliche Gipfeltreffen strukturiert. Die ersten Treffen der thematischen Plattformen sollen bereits kurz nach dem Start der Partnerschaft stattfinden. 4. AUSWIRKUNGEN DER WELTWEITEN FINANZ- UND WIRTSCHAFTSKRISE Die weltweite Finanzkrise hat sich in unterschiedlichem Maße auf die Volkswirtschaften der Partnerländer ausgewirkt. Bislang sind die östlichen ENP-Länder stärker von den veränderten globalen Wirtschaftsbedingungen betroffen. Diese Länder, deren blühendes Wachstum in den letzten Jahren in erster Linie durch den Zufluss ausländischen Kapitals genährt wurde (in Form von ausländischen Direktinvestitionen, Bankkrediten bzw. in manchen Fällen Auslandsüberweisungen von Migranten), leiden nun unter dem Austrocknen der internationalen Kapital- und Kreditmärkte. Für mehrere Länder in der Region wird der Zusammenbruch der Finanzmärkte durch den drastischen Rückgang der Preise für Exportgüter, auf die mehrere Länder der Region in großem Maße angewiesen sind – Energie, Metalle und Landwirtschaftserzeugnisse – noch verschlimmert. Die sozialen Auswirkungen dürften nicht ausbleiben und damit besteht die Gefahr, dass Benachteiligungen und Armut zunehmen, so dass entsprechende Maßnahmen und Reformen im sozialen Bereich umso dringender und schwieriger sind. Die Ukraine – die größte Volkswirtschaft unter den östlichen ENP-Ländern – erlitt Ende 2008 einen drastischen Konjunkturabschwung: durch den Rückgang der Exportgüterpreise für Stahl und infolge der Finanzkrise verschlechterten sich die Handelsbedingungen, so dass der Bankensektor und die Unternehmen von dem Wegfall externer Finanzierung bedroht waren. Das reale BIP ist erheblich zurückgegangen und das Wirtschaftswachstum für das ganze Jahr ist auf rund 2,5 % gesunken. Der Konjunkturabschwung in der Ukraine wird voraussichtlich 2009 weiter anhalten und hat sich auch nachteilig auf Länder ausgewirkt, für die die Ukraine ein wichtiger Handelspartner ist, z. B. die Republik Moldau und Belarus. Die Ukraine hat sich rasch auf eine Bereitschaftskreditvereinbarung mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) in Höhe von 12,8 Milliarden EUR zur Unterstützung eines umfassenden wirtschaftlichen Stabilisierungsprogramms geeinigt. Die erste Tranche wurde bereits ausgezahlt, derzeit werden Gespräche über die Erfüllung der IWF-Bedingungen für die zweite Tranche geführt. Die staatlichen und staatlich verbürgten Schulden der Ukraine blieben im Laufe des Jahres 2008 auf einem tragbaren Niveau. Das wichtigste Anliegen ist die Refinanzierung der kurzfristigen Auslandsverbindlichkeiten der Banken und Unternehmen. Der Rechtsrahmen zur Lösung der Situation im Bankensektor wurde durch die Krisengesetze im November 2008 geändert; die Umsetzung dieser Gesetze zählt 2009 zu den wichtigsten Prioritäten der Regierung, damit lebensfähige Banken weiterhin Kredite vergeben und damit das Wirtschaftswachstum ankurbeln können. Die Ukraine war nicht das einzige Land in der Region, das finanzielle Unterstützung von den Bretton Woods-Institutionen erhalten hat. Der IWF hat bereits Finanzierungsvereinbarungen mit Georgien, Belarus und Armenien geschlossen. Voraussichtlich wird im Laufe des Jahres auch eine Vereinbarung mit der Republik Moldau folgen. Im Mittelmeerraum haben die geringe internationale Integration des Finanzsektors und vorsichtige Kreditvergabestrategien in Verbindung mit der relativ geringfügigen Inanspruchnahme externer Finanzflüsse die Finanzinstitute weitgehend von den Folgen der Subprime-Krise und einer überhöhten Verschuldung (leveraging) bewahrt. Die inländischen Banken waren von der weltweiten Kreditklemme nicht betroffen und haben die Wirtschaft weiterhin mit Krediten versorgt, auch wenn der begrenzte Zugang zur Kreditaufnahme im Ausland eine Beschränkung für das künftige Kreditwachstum und vertiefte Finanzintermediation darstellt. In der gesamten ENP-Region sind 2009 jedoch einige wirtschaftliche Schlüsselsektoren – wie Migrantenüberweisungen, exportorientierte Industriezweige, Tourismus und Baugewerbe – durch die globale Finanz- und Wirtschaftskrise gefährdet. Insbesondere bedeuten die schlechten Aussichten für das europäische Wachstum eine erhebliche Gefährdung, da die EU der wichtigste Exportmarkt ist und da dort ein großer Anteil der im Ausland tätigen Arbeitnehmer angesiedelt ist, die Überweisungen in ihre Herkunftsländer tätigen. Die Exporte dürften auch durch die Konkurrenz mit Niedriglohnländern beeinträchtigt werden. Darüber hinaus werden voraussichtlich auch die Investitionen aus dem Ausland infolge der Konjunkturabschwächung in der EU zurückgehen. Auch die ausländischen Direktinvestitionen dürften hiervon nicht unberührt blieben, da europäische Firmen sich möglicherweise dafür entscheiden werden, anstehende Investitionen zu verschieben. Das Austrocknen der Liquidität im Bankensektor in den Industrieländern könnte den Privatisierungsprozess in den Partnerländern behindern. Für KMU könnte der Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten sogar noch schwieriger werden, was ihre Wirtschaftstätigkeiten erheblich beeinträchtigen könnte. Greifen die Auswirkungen der Krise auch auf die Nachbarn der EU über, so würde dies insbesondere die bereits hohe Jugendarbeitslosigkeit verschlimmern und die Reformen in den Bereichen Beschäftigung und Soziales weiter erschweren. In einer wirtschaftlichen Krisensituation sind die Prioritäten der ENP-Aktionspläne, die sich auf den Handel oder handelsbezogene Aspekte beziehen, wichtiger denn je. Außerdem müssen die regionalen Prozesse der wirtschaftlichen Integration in den ENP-Ländern fortgesetzt werden. Als erste Reaktion auf den G20-Gipfel in London schlug die Kommission in einer vor Kurzem veröffentlichen Mitteilung[6] rechtzeitige, koordinierte und zielgerichtete Maßnahmen vor, die noch in diesem Jahr von der EU eingeleitet werden sollen, um die Partnerländer bei ihren Bemühungen zur Bewältigung der weltweiten Finanzkrise zu unterstützen. In diesem Zusammenhang wird die Europäische Kommission unter anderen die Halbzeitbewertung ihrer Außenhilfeprogramme in den Jahren 2009 und 2010 beschleunigen, um neue Bedürfnisse und Prioritäten berücksichtigen zu können. 5. SCHLUSSFOLGERUNGEN Eine wachsende Partnerschaft auf der Grundlage wechselseitiger Abhängigkeit Die Beziehungen der EU mit ihren Nachbarn wurden somit trotz des schwierigen internationalen Kontexts insgesamt weiter intensiviert. Dieser Trend spiegelt sich in den allgemeinen Fortschritten mit den ENP-„Pionieren“ wider, die in der Mitteilung von 2008 ermittelt wurden, wie auch in den Entwicklungen der Beziehungen zu den anderen Ländern, einschließlich der Länder, die derzeit nicht uneingeschränkt an dieser Politik teilnehmen. Er lässt sich zudem sowohl an der Tiefe der bilateralen Beziehungen als auch an dem wachsenden Netz multilateraler Initiativen ablesen. Die Krisen des Jahres 2008 und die verbleibenden Herausforderungen in den Partnerländern haben die strategischen Beweggründe für eine intensivierte ENP, mit der greifbare und verlässliche Unterstützung bereitstellt wird und Vorteile für die Sicherheit und den Wohlstand aller Beteiligten geschaffen werden, nur noch weiter verdeutlicht. Eine Reihe von Ländern haben darum gebeten, dass diese Entwicklungen in einer formellen Aufwertung ihrer Beziehungen zur EU Ausdruck finden sollten. Dies ist ein Beweis für die Anziehungskraft der ENP und für die positiven Anreize, die eine leistungsorientierte, differenzierte Politik bieten kann. Durch eine solche Aufwertung würde der Dialog auf politischer Ebene institutionalisiert und ausgebaut, die Teilnahme des Landes an dem EU-Wirtschaftsraum intensiviert und eine umfassendere Integration in verschiedenen Politikbereichen bewirkt. Die Kommission ist der Auffassung, dass die EU solchen Ersuchen gegenüber aufgeschlossen sein sollte, nicht zuletzt, um die Reformbewegungen in den Partnerländern aufrechtzuerhalten. Eine formelle Aufwertung würde auf der Verpflichtung zu gemeinsamen Werten und Interessen basieren und in den Fällen vorgenommen werden, in denen der Aktionsplan des betreffenden Partners deutlich zeigt, dass das Land danach strebt, insbesondere hinsichtlich der konkreten Gestaltung der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit weitere Fortschritte zu erzielen. Bewältigung der Herausforderungen in den Bereichen verantwortungsvolle Staatsführung und Wirtschaft Bei der Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik verfügt die EU nunmehr über ein zunehmend komplexes Instrumentarium. Während sie einerseits weiterhin eine differenzierte, jeweils auf die spezifische Situation des betreffenden Partnerlandes zugeschnittene Politik verfolgt, wird die Kommission gleichzeitig dafür sorgen, dass erfolgreiche Konzepte und Instrumente, die für ein bestimmtes Land oder eine Region entwickelt wurden, bei Bedarf auch in anderen ENP-Ländern eingesetzt werden. So könnten insbesondere eine Reihe von Vorschlägen, die in der Mitteilung zur Östlichen Partnerschaft angeregt wurden – z. B. die Stärkung des umfassenden Ansatzes für den Institutionenaufbau sowie nationale Politiken zur Förderung des sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalts – auch zur Festigung der Beziehungen zu den Nachbarn der Union im Süden übernommen werden. Die finanzielle Unterstützung zur Begleitung der Reformen in den Partnerländern muss zudem auch an die neuen Prioritäten angepasst werden, die sich angesichts der aktuellen Herausforderungen für die ENP-Länder stellen. Die Kommission wird dies in ihren Vorschlägen für die ENPI-Programmierung im Zeitraum 2011-2013 gebührend berücksichtigen. Angesichts der insgesamt mangelnden Fortschritte, die im 2008 Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung erzielt wurden, wird deutlich, dass die EU und die Partner ihre Bemühungen deutlich verstärken müssen, sowohl durch die Intensivierung des politischen Dialogs und maßgeschneiderte Hilfe – u. a. im Rahmen der Governance-Fazilität, die weiterhin wichtige politische Anreize bietet. Über die nächsten Mittelzuweisungen im Rahmen dieser Fazilität wird die Kommission unter Berücksichtigung der in dieser Mitteilung und den beigefügten Länderberichten vorgenommenen Analysen entscheiden. Dabei unterstreicht die tief greifende weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise, dass die Partnerländer das Tempo der Wirtschaftsreformen aufrecht erhalten und sich protektionistischer und handelsverzerrender Maßnahmen enthalten müssen, und dass gleichzeitig konkrete Unterstützung von der EU gebraucht wird. In dieser Hinsicht schlägt die Kommission Folgendes vor: - Pflege eines intensiven Dialogs – im Rahmen der regelmäßigen Kontakte mit den Partnerländern – über die Reaktion auf die Finanzkrise und ihre wirtschaftlichen und sozialen Folgen, insbesondere zu der Frage, wie die Auswirkungen auf die anfälligsten Gruppen abgefedert werden und gleichzeitig weiterhin menschenwürdige Arbeitsbedingungen und eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert werden können. - Beitrag zur Bewältigung der durch die Finanzkrise bedingten kurzfristigen Liquiditätsprobleme durch weitere Mobilisierung der von der Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfonds und in Einklang mit den für IWF-Programme geltenden Bedingungen gewährten Finanzhilfedarlehen. Sollten sich andere Wege zur Versorgung des Garantiefonds für Maßnahmen im Zusammenhang mit Außenbeziehungen gemessen an dem Bedarf als nicht ausreichend erweisen, könnte erwogen werden, einen Teil der künftigen ENPI-Zuschussfinanzierung hierfür zu verwenden. Darüber hinaus appelliert die Kommission an die Mitgliedstaaten, die Bereitstellung bilateraler Finanzhilfen für ENP-Länder zu erwägen, welche in ähnlicher Weise mit dem IWF koordiniert würden. - Stärkung des ordnungspolitischen Umfelds des Finanzsektors und Stärkung von Institutionen, die eine angemessene Aufsicht über die Finanzmärkte gewährleisten können (Zentralbanken, Aufsichtsbehörden für den Banken- und Finanzsektor, Börsenaufsicht usw.) durch Programme für technische Hilfe und gegebenenfalls Twinning-Programme in den nächsten beiden Jahren. Im Rahmen dieser zusätzlichen Unterstützung wird auch erkundet werden, inwieweit die Europäische Zentralbank und die nationalen Zentralbanken des Euro-Systems die Programme für technische Hilfe erweitern und auch die Zentralbanken der Partnerländer einbeziehen könnten. - Die EIB und die EBWE werden ermutigt, die Darlehensvergabe unter anderem in den östlichen ENP-Ländern zu beschleunigen. - Bewältigung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise durch Handels- und Investitionsförderung. Dies könnte die Priorisierung der im Rahmen der Östlichen Partnerschaft vorgesehenen KMU-Fazilität beinhalten, sowie – sofern zusätzliche Mittel verfügbar sind – die Bereitstellung eines zusätzlichen Beitrags zu der Investitions- und Partnerschaftsfazilität Europa-Mittelmeer (FEMIP) und/oder der Nachbarschafts-Investitionsfazilität (NIF). [1] KOM(2007) 774 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Für eine starke Europäische Nachbarschaftspolitik. [2] Die ENP deckt Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Ägypten, Georgien, Israel, Jordanien, Libanon, Libyen, die Republik Moldau, Marokko, das besetzte Palästinensische Gebiet, Syrien, Tunesien und Ukraine ab. Aktionspläne wurden mit zwölf Partnern abgeschlossen, d. h. mit allen Partnerländern außer Algerien, Belarus, Libyen und Syrien. [3] KOM(2008) 319 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Barcelona-Prozess: Union für den Mittelmeerraum. [4] KOM(2008) 391 – Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Bericht über das Erste Umsetzungsjahr der Schwarzmeersynergie. [5] KOM(2008) 823 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Östliche Partnerschaft. [6] KOM(2009) 160 vom 8.4.2009 – Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Bewältigung der Krise.