Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Follow-up-Bericht zur Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union KOM(2007) 414 endgültig [SEK(2008) 3069] /* KOM/2008/0875 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 19.12.2008 KOM(2008) 875 endgültig BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Follow-up-Bericht zur Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union KOM(2007) 414 endgültig [SEK(2008) 3069] BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT Follow-up-Bericht zur Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union KOM(2007) 414 endgültig 1. EINLEITUNG Die zunehmenden Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union und die erwartete Verschärfung des Problems infolge des Klimawandels, für die der Wassernotstand in Zypern kürzlich ein anschauliches Beispiel lieferte, stellen eine Herausforderung dar, deren effiziente Bewältigung geeignete politische Ansätze erfordert. Im Jahr 2007 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre[1] an, in der sie zusagte, die Fortschritte einer Prüfung zu unterziehen und sie auf einem Forum der Akteure vorzustellen, das am 5. September 2008 in Saragossa stattfand. Dieser Bericht geht auf die Fortschritte ein, die in Bezug auf die verschiedenen politischen Ansätze erzielt werden müssen, und stellt geeignete mittel- und langfristige Arbeitsprogramme vor. Dies ist der erste Follow-up-Bericht über die Fortschritte, die bei der Umsetzung der in der Mitteilung vorgestellten Ansätze erzielt wurden. Er nennt verschiedene ermutigende politische Initiativen auf EU-Ebene und nationaler Ebene[2], die zu diesen Ergebnissen beigetragen haben, auch wenn es noch viel zu tun gibt. Daneben wird erläutert, welche Fortschritte im Hinblick auf die sieben größten Herausforderungen notwendig sind, damit Europa das gesteckte Ziel einer sachgemäßen Wassernutzung und einer Wasser sparenden Wirtschaft verwirklichen kann. Zu diesen Herausforderungen gehören die Notwendigkeit einer vollständigen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie[3] (nachstehend „WRR“), die Verwirklichung einer nachhaltigen Raumordnung, die Förderung von Maßnahmen zur Einsparung von Wasser und zur sachgemäßen Wassernutzung, die vor allen sonstigen Alternativen Priorität haben sollten, die Bewertung der Umweltauswirkungen solcher Alternativen als letzte Möglichkeit, sowie die Einbindung von Wasserversorgungsfragen in die politischen Strategien für sämtliche Sektoren. Als weitere Herausforderung kommt zur bestehenden Problematik die Anpassung an den Klimawandel hinzu. Im Rahmen des Follow-up-Berichts wird ein mittel- und langfristiges Arbeitsprogramm vorgestellt, dessen Durchführung eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten voraussetzt. Im Oktober 2007[4] äußerte der Rat seine Unterstützung für die in der Mitteilung vorgestellten Ansätze auf europäischer und nationaler Ebene und forderte die Kommission auf, die neue Strategie gegen Wasserknappheit und Dürre bis 2012 zu prüfen und ihre Entwicklung voranzutreiben. Auch die Anpassung an den Klimawandel hat mittlerweile höchste Priorität auf der Agenda der EU, und die mit der Wasserknappheit verbundene Herausforderung muss in diesem breiteren Zusammenhang betrachtet werden. Die bevorstehende Initiative der Kommission zur Anpassung an den Klimawandel wird dazu beitragen, die Aktionen auf EU-Ebene und nationaler Ebene besser abzustimmen und den Boden für weitere Aktionen auf EU-Ebene zu bereiten. 2. BEWERTUNG DER FORTSCHRITTE BEI DER UMSETZUNG DER POLITISCHEN ANSÄTZE Unabdingbar für eine schnelle und effiziente Lösung der mit Wasserknappheit und Dürre verbundenen Probleme ist die vollständige Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in allen Mitgliedstaaten. Mit der Annahme der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und der Maßnahmenprogramme, die bis Ende 2009 erfolgen soll (Artikel 11 und 13), wird eine gründlichere Analyse der auf der Ebene der Mitgliedstaaten geplanten Maßnahmen ermöglicht, mit denen Antworten auf die Problematik der Verfügbarkeit von Wasser gefunden werden sollen. Diese Maßnahmen schließen auch die Anwendung wirtschaftlicher Instrumente ein. Die Kohärenz über alle Politikfelder hinweg sicherzustellen, ist für alle Regierungsebenen eine Herausforderung. Auf Ebene der EU besteht die Herausforderung darin, die Ausrichtung aller sektoralen und horizontalen politischen Strategien auf dieselben Ziele sicherzustellen und kontraproduktive Auswirkungen auf die Wasserressourcen zu vermeiden. Dies ist unter Berücksichtigung von Zeitrahmen und Arbeitsprogramm der einzelnen politischen Strategien machbar. Aus Gemeinschaftsmitteln kofinanzierte Investitionen müssen sich an klaren Leitlinien orientieren, um sicherzustellen, dass sie den Druck auf knappe Wasserressourcen nicht noch vergrößern. Die effektive Umsetzung der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung[5] und der Richtlinie über die strategische Umweltprüfung[6] in allen Mitgliedstaaten ist auch Schlüssel zur Vermeidung negativer Auswirkungen von Wasserbewirtschaftungsprojekten auf die Wasserressourcen. 2.1. Wassergebühren Die Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, bis zum Jahr 2010 eine Wassergebührenpolitik zu entwerfen, die angemessene Anreize für die effiziente Nutzung der Wasserressourcen darstellt (Artikel 9 WRR). Die Maßnahmen in einigen Mitgliedstaaten (CY, ES, FR, UK, PT) haben die Festlegung von Tarifen in Abhängigkeit vom Grad der lokalen Wasserknappheit, der Saison und/oder des Verbrauchs zum Ziel. In anderen Mitgliedstaaten (UK) werden Überprüfungen durchgeführt und die Wirksamkeit der verschiedenen Arten von Tarifen in wasserarmen Gebieten bewertet. Die Ausrichtung einer Wassergebührenpolitik an der Wasserverfügbarkeit stellt jedoch auf allen Regierungsebenen nach wie vor eine große Herausforderung dar. Dank der WRR kann künftig bewertet werden, inwieweit die wirtschaftlichen Instrumente und die Gebührenpolitik der Mitgliedstaaten der Problematik von Wasserknappheit und Dürre in angemessener Weise Rechnung tragen. Aufmerksamkeit verdient auch das Arbeitsprogramm der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)[7], das sich mit der wirtschaftlichen Grundlage für eine vernünftige Wasserbewirtschaftung befasst. Fortschritte sind bei der Messung des Wasserverbrauchs zu beobachten. Mehrere Mitgliedstaaten sind dabei, eigene Strategien zu entwickeln, um die Messung der Wasserentnahme in der Landwirtschaft und den Nachweis einer öffentlichen Genehmigung für die Wasserentnahme durchzusetzen (ES, FR), die Messungen so auszuweiten, dass sowohl die Wasserentnahme als auch der Wasserverbrauch abgedeckt werden (CY, FR, PT), und die Messung eventuell in Gebieten mit Wasserknappheit (FR, UK) oder für alle Haushalte in neuen Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten (FR) verbindlich vorzuschreiben. Andererseits sind in allen Mitgliedstaaten weitere Maßnahmen erforderlich. So sind die Mitgliedstaaten beispielsweise verpflichtet, eine systematische Kontrolle der Wasserentnahme einzuführen (Artikel 11 Absatz 3 Buchstabe e WRR). Bis Ende 2009 ist die Annahme mehrerer Programme und Maßnahmen geplant, die eine Überprüfung der Umsetzung dieser Schritte in ganz Europa ermöglichen werden. Die Kommission hat als Teil des Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)[8] vorgeschlagen, die Kriterien für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ), die Bestandteil der Cross-Compliance sind, um den Aspekt Wasser zu ergänzen. Im Hinblick auf diesen Aspekt kann der neue Standard, dessen Gegenstand die Einhaltung der Genehmigungsverfahren für die Nutzung von Wasser für die Bewässerung ist, dazu beitragen, die Messung des Wasserverbrauchs in der Landwirtschaft weiter voranzutreiben. Die Vorschläge zum GAP-Gesundheitscheck werden derzeit im Rat erörtert und möglicherweise bis Ende 2008 angenommen. 2.2. Sachgemäßere Zuteilung von Wasser und wasserwirtschaftsbezogenen Finanzmitteln 2.2.1. Verbesserte Raumordnung Die Notwendigkeit, die wirtschaftlichen Aktivitäten auf die örtlich verfügbare Wassermenge abzustimmen, stellt auch weiterhin eine Herausforderung dar. Die Vorschläge des GAP-Gesundheitschecks zur Erweiterung des Umfangs der GLÖZ um den Aspekt Wasser und zur weiteren Entkopplung der Stützung von der Produktion zielen darauf ab, die Auswirkungen landwirtschaftlicher Aktivitäten auf die Wasserressourcen zu verringern. Im Rahmen der Gespräche über die GAP nach 2013 wird sich die Kommission ein Bild davon machen, welche Verpflichtungen sich hinsichtlich der Verfügbarkeit von Wasser aus der Wasserrahmenrichtlinie ergeben und im Rahmen des Cross-Compliance-Systems berücksichtigt werden müssen. In Bezug auf Biobrennstoffe erörtern der Rat und das Europäische Parlament derzeit bestimmte Nachhaltigkeitskriterien. Der Vorschlag der Kommission für eine neue Richtlinie zu erneuerbaren Energien[9] setzt einen starken Anreiz zur Entwicklung von Biobrennstoffen aus Abfall, Rückständen und anderen nicht landwirtschaftlichen Rohstoffen und wird voraussichtlich den durch den Wasserbedarf im Agrarsektor verursachten Druck vermindern. Die Mitgliedstaaten, die in der Vergangenheit am stärksten von Wasserknappheit und Dürre betroffen waren (CY, EL, ES, FR, IT, PT, UK), haben Anstrengungen zur Ausweisung von Flusseinzugsgebieten unternommen, die fast ständig mit Wasserproblemen oder permanenter Wasserknappheit konfrontiert sind. In einigen Mitgliedstaaten wurden Schritte unternommen, um den Druck von den Wasserressourcen zu nehmen. Dazu gehören das Verbot einer Erhöhung der Wasserentnahme in Gebieten, in denen bereits eine Übernutzung vorliegt (ES, FR), eine Einschätzung der Mengen, die unter Wahrung der Nachhaltigkeit entnommen werden können, und eine Überprüfung der Entnahmegenehmigungen (FR, UK) sowie die Verpflichtung zur Einrichtung kollektiver Bewässerungsorganisationen, die die Entnahmemengen zwischen den einzelnen Bewässerungsanlagen steuern (ab 2011 in FR). Generell wurde von den Mitgliedstaaten die Absicht geäußert, die Problematik ausdrücklich im Zusammenhang mit den Bewirtschaftungsplänen für die Flusseinzugsgebiete zu behandeln, deren Verabschiedung in Kürze ansteht. Dies gilt auch für Mitgliedstaaten, in denen Wasserknappheit und Dürre bislang kein schwerwiegendes Problem waren (AU, DK, NL), in denen der Klimawandel jedoch zu einer Verschärfung der Situation führen könnte. Trotz der genannten Beispiele gibt es derzeit aber kaum Belege dafür, dass die von den Mitgliedstaaten getroffenen Entscheidungen über die Wasserbewirtschaftung dem Raumordnungsaspekt in vollem Umfang Rechnung tragen. Auf allen Ebenen sind dringend weitere Schritte erforderlich. Eine wirksame Behandlung von Fragen der Verfügbarkeit von Wasser setzt eine angemessene Berücksichtigung der ordnungsgemäßen Funktion des Wasserkreislaufs voraus. Dauerpflanzenbewuchs z.B. wirkt sich positiv auf die Verdunstung aus und leistet einen wesentlichen Beitrag zur thermischen Stabilität des Bodens. Die massive landwirtschaftliche, industrielle und städtische Entwicklung hat die ortsnahe Wasserversickerung beeinträchtigt, den Oberflächenabfluss von Regenwasser erhöht, die Grundwasserneubildung und die Verfügbarkeit von Wasser für die Vegetation vermindert und die Verdunstung gesteigert. In einigen landwirtschaftlichen Regionen hat der kombinierte Ausbau von Entwässerungs- und Bewässerungssystemen das Verschwinden der natürlichen Vegetation, die Versalzung der Böden und einen Rückgang der Erträge zur Folge. In Stadt- und Industriegebieten, in denen Zement und Asphalt das Bild prägen, fließt Regenwasser häufig durch das öffentliche Abwassernetz ab, statt den Boden und die Ökosysteme zu sättigen. Bodenbewirtschaftung und Raumordnung müssen angepasst werden, um eine optimale Wassersättigung des Bodens zu ermöglichen. Priorität hat dabei – vor allem in stark durch menschliche Aktivitäten beeinflussten Gebieten – das Zurückhalten des Regenwassers am Ort des Niederschlags. Die vermehrte Bodenversickerung von Wasser und die zunehmende Bodensättigung tragen zum Auffüllen der Grundwasser- und Oberflächenwasserressourcen bei. Entscheidende Bedeutung kommt der Erhaltung und Vermehrung der organischen Substanzen im Boden zu, da diese annähernd das Zwanzigfache ihres Gewichts an Wasser aufnehmen können. Dies ist eines der Ziele des Vorschlags für eine Rahmenrichtlinie für den Bodenschutz[10], der von der Kommission im September 2006 vorgelegt wurde und derzeit von den Institutionen erörtert wird. 2.2.2. Finanzierung einer sachgemäßen Wassernutzung In der Mitteilung aus dem Jahr 2007 wurde die Notwendigkeit betont, die Finanzierung einer sachgemäßen Wassernutzung im Rahmen der bestehenden sektorspezifischen Maßnahmen zu verbessern. Die von der Kommission im Zuge des GAP-Gesundheitschecks unterbreiteten Vorschläge, die Modulation zu erhöhen und die dadurch gewonnenen Mittel unter anderem zur Finanzierung der Wasserbewirtschaftung im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums zu nutzen, können zur Verbesserung der Situation führen. Die Vorschläge würden damit eine Ergänzung der Maßnahmen darstellen, die bereits von einigen Mitgliedstaaten (z. B. ES, PT) im Rahmen der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum durchgeführt wurden, wie beispielsweise die Gewährung einer Investitionsbeihilfe zur Förderung einer sachgemäßen Wassernutzung. Vor dem Hintergrund des Maßnahmenpakets der Kommission zum Klimawandel und zu erneuerbaren Energien[11] und des Grünbuchs „Anpassung an den Klimawandel in Europa – Optionen für Maßnahmen der EU“[12] zieht die Kommission eine Überarbeitung der strategischen Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007-2013[13] in Erwägung. Halbzeitbewertungen werden ggf. nach vorangehender enger Kooperation mit Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Prüfung und eventuelle Überarbeitung der strategischen Leitlinien sowie die von der Kommission oder den Mitgliedstaten durchgeführten Evaluierungen[14] können freiwillige Änderungen der operativen Programme durch die Mitgliedstaaten, insbesondere der Programme zu Umwelt und Energie, zur Folge haben. Die Haushaltsüberprüfung und die Diskussion über die nächste finanzielle Vorausschau sind weitere Gelegenheiten, quantitative Aspekte der Wasserwirtschaft zu diskutieren. Die Kommission erarbeitet derzeit im Rahmen der Kohäsionspolitik ein Arbeitsdokument mit dem Titel „Regions 2020 - The climate change challenge to European Regions“, das sich mit dem Problem der Wasserknappheit und Dürre befasst. Im Juli 2008 beschloss die Europäische Investitionsbank (EIB) eine neue Finanzierungspolitik im Wassersektor[15], die mit den in der Mitteilung genannten zentralen Aufgaben im Einklang steht. Einige Mitgliedstaaten führen eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel durch, Steueranreize zur Förderung wassersparender Geräte und Verfahren zu schaffen. Einige haben Programme auf den Weg gebracht, um die Anschaffung von Anlagen zum Sammeln von Regenwasser und zur Nutzung von Brauchwasser in privaten und öffentlichen Gebäuden oder die Auffüllung von Grundwasserleitern zu fördern (CY, FR, NL). Andere entwickeln Programme, die Unternehmen die Möglichkeit geben, Beihilfen für Investitionen in wassersparende Technologien und Geräte in Anspruch zu nehmen (UK). Sowohl regionale und lokale Verwaltungen (ES) als auch der private Sektor haben bereits spezifische Aktionspläne zur Förderung von wassersparenden Geräten und zur Verbesserung der Wasserversorgungsnetze beschlossen. 2.3. Dürrerisikosteuerung Im Jahr 2007 erarbeitete ein europäisches Netz von Fachleuten für Wasserknappheit und Dürre einen Bericht über Pläne zur Dürrerisikosteuerung[16] im Rahmen der gemeinsamen Strategie zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Dieser Bericht wurde im November 2007 von den für Wasser zuständigen leitenden Regierungsbeamten der Mitgliedstaaten gebilligt. Er enthält Empfehlungen zur Entwicklung wirksamer Pläne zur Dürrerisikosteuerung, mit denen die Auswirkungen von Dürren auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft wirksam verhindert und gemindert werden sollen. Hinzu kommen Beispiele für Pläne zur Dürrerisikosteuerung, die bereits in einigen Mitgliedstaaten eingeführt wurden (ES, UK, PT). In mehreren Mitgliedstaaten werden zusätzliche Maßnahmen ergriffen, z. B. Dürrepläne von Wasserversorgungsunternehmen (UK) oder nationale Dürrepläne (CY, FR). Weitere Maßnahmen sind geplant, so die Einrichtung eines Systems für Vorhersage und Steuerung von Dürren (PT). Bislang wurden jedoch erst in wenigen Mitgliedstaaten Initiativen gestartet, die zudem noch nicht evaluiert wurden. Die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission arbeitet zurzeit an der Entwicklung einer Beobachtungsstelle und eines Frühwarnsystems für Dürren. Dieses wird als Plattform für die Vorhersage, Erkennung und Überwachung sowie für den Informationsaustausch dienen. Das System, das einem mehrstufigen Ansatz folgt und dem Subsidiaritätsprinzip entspricht, wird konsistente Informationen auf europäischer Ebene bereitstellen. Der erste Prototyp wird gerade umfangreichen Tests unterzogen. Die Europäische Umweltagentur (EUA) leistet in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Ermittlung relevanter Indikatoren für Wasserknappheit und Dürre. Derzeit wird ein Basissatz von Parametern entwickelt. Ab 2009/2010 kann anhand der Daten, die auf der Basis dieser Parameter in den einzelnen Staaten erfasst werden, jährlich eine Beurteilung auf europäischer Ebene erstellt werden, die Auskunft über das Fortschreiten von Umfang und Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürre in ganz Europa gibt. Angesichts dieser Entwicklungen kann der in der Mitteilung vorgegebene Zeitrahmen, der die Entwicklung von Prototypen und Durchführungsbestimmungen für ein funktionsfähiges Beobachtungs- und Frühwarnsystem für Dürren bis zum Jahr 2012 vorsieht, eingehalten werden. Die geltende Verordnung über den Solidaritätsfonds der EU[17] lässt eine Hilfe im Fall von Dürren nur dann zu, wenn bestimmte Bedingungen für die Mobilisierung der Hilfe eingehalten werden, einschließlich der zehnwöchigen Frist für die Antragstellung bei der Kommission, die mit dem Auftreten der ersten durch die Katastrophe verursachten Schäden beginnt. Im Hinblick auf die mit der Anpassung an den Klimawandel verbundene Herausforderung muss unter Umständen geprüft werden, ob die Definition der Kriterien und möglichen Aktivitäten im Rahmen der nächsten Haushaltsüberprüfung eventuell weiter vorangetrieben werden kann, um besser auf Dürresituationen reagieren zu können. Das Jahresarbeitsprogramm des Gemeinschaftsmechanismus für den Katastrophenschutz für das Jahr 2009 wird sich mit der Thematik von Waldbränden befassen. Dabei bietet sich die Gelegenheit, den Zusammenhang mit schweren Dürreperioden zu untersuchen und angemessene Hilfsmöglichkeiten für solche Fälle aufzuzeigen. Der Prototyp der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle wird der Sachverständigengruppe für Frühwarnsysteme des Aktionsprogramms für den Katastrophenschutz[18] präsentiert, sobald er fertiggestellt ist. Hieran wird sich möglicherweise die Entwicklung von Empfehlungen zur Umsetzung der Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen des Katastrophenschutzes auf europäischer und nationaler Ebene anschließen. Am 5. März 2008 nahm die Europäische Kommission eine Mitteilung zur Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union[19] an. In dieser Mitteilung setzt sie sich für eine Verbesserung des Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz ein. Zu diesem Zweck wird die Kommission bis Mitte 2009 Vorschläge für ein europäisches Netz für die Katastrophenhilfeschulung unterbreiten. Frühere Erfahrungen haben deutlich gemacht, dass Katastrophenhilfe allein nicht ausreicht und dass Prävention und Vorsorge gestärkt werden müssen. Aus diesem Grund entwickelt die Kommission derzeit auf EU-Ebene Strategien zur Vorsorge und Prävention von Naturkatastrophen und durch Menschenhand verursachter Unglücke einschließlich Dürren. 2.4. Bewertung zusätzlicher Wasserversorgungsinfrastrukturen Zusätzliche Wasserversorgungsinfrastrukturen (wie Wasserspeicher, Wasserleitungen oder die Erschließung weiterer Quellen) sollten in Erwägung gezogen werden, wenn andere Möglichkeiten, einschließlich einer wirksamen Wassergebührenpolitik und kostenwirksamer Alternativen, ausgeschöpft sind. Die Notwendigkeit, die Ressource Wasser bei politischen Entscheidungen obenan zu stellen, wird durch die laufenden Arbeiten bestätigt. Dies gilt für alle Sektoren und Nutzer, insbesondere in den wasserarmen Regionen Europas und in Regionen, in denen aufgrund des Klimawandels mit einem Rückgang der Wasserreserven zu rechnen ist. Falls mehr Wasser benötigt wird, muss die Wahl der besten Alternative auf der Grundlage einer umfassenden Folgenabschätzung erfolgen, die auch die zur Errichtung neuer Infrastrukturen sowie die zur Aufbereitung und zum Transport des Wassers benötigte Energie berücksichtigt. Einige Alternativen können einen ähnlich hohen Energieverbrauch zur Folge haben. Die Deckung des voraussichtlichen Wasserbedarfs in wasserarmen Regionen würde in einigen Mittelmeerländern zu einem Anstieg des Energieverbrauchs um 15 bis 45 % führen. Der erwartete Rückgang der Wasserressourcen aufgrund des Klimawandels ist bei der Planung von Wasserversorgungseinrichtungen umfassend zu berücksichtigen. Dies ist entscheidend dafür, dass die Wasserverfügbarkeit in Gebieten, die Wasser bereitstellen, nachhaltig gesichert und überdimensionierte Einrichtungen vermieden werden, die zu einem Anstieg des Energiebedarfs und einer Verschärfung der bestehenden Probleme führen würden. Bei der Bewertung der geplanten Maßnahmen dürfen auch andere wichtige Fragen nicht außer Acht gelassen werden, etwa mögliche negative Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Gesellschaft und die Umwelt einschließlich gesundheitlicher Folgen (insbesondere durch die Nutzung von Brauchwasser und das Sammeln von Regenwasser), Auswirkungen auf die Qualität und Quantität der Wasserressourcen[20] (alle Alternativen) und eine Finanzierungsstrategie, die die Deckung sämtlicher Kosten einschließlich Umwelt- und Ressourcenkosten sicherstellt, sowie relevante Beiträge der verschiedenen Nutzer. Die Wahl der Maßnahmen entscheidet darüber, wer mit Wasser versorgt werden kann. Es gibt daher keine einzelne optimale Lösung. Nur durch eine umfassende Folgenabschätzung für sämtliche Alternativen einschließlich einer veränderten Raumordnung lässt sich einzelfallbezogen und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten die jeweils beste Lösung ermitteln. 2.5. Wassersparende Technologien und Verfahren Einer von der Kommission im September 2007 durchgeführten Untersuchung zufolge liegt das Wassereinsparpotenzial in Europa bei fast 40 %.[21] Es sind daher umfangreiche Veränderungen bei der Wasserverteilung und -nutzung erforderlich, um alle Möglichkeiten zur Wassereinsparung weitestgehend auszuschöpfen. Auf europäischer Ebene hat die Kommission eine Untersuchung in Auftrag gegeben, die das Potenzial für die Entwicklung spezifischer Standards für wasserführende Geräte einschließlich landwirtschaftlicher Geräte bewerten soll. Auf nationaler Ebene entwickelte Standards sind in der Regel freiwillig. Zumindest ein Mitgliedstaat (UK) hat damit begonnen, die bestehenden Regelungen für die Mindestanforderungen an die Leistung und den maximalen Wasserverbrauch von wasserführenden Geräten und Installationen zu überprüfen. Am 16. Juli 2008 wurde ein Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik (NPV/NIP)[22] beschlossen. Er umfasst einen Vorschlag zur Ausweitung des Umfangs der Ökodesign-Richtlinie[23] auf energiebetriebene Produkte. Dazu gehören wasserführende Geräte, deren Wasserverbrauch sich auf die zum Aufheizen benötigte Energie auswirkt. Parallel dazu sind Schritte zur Durchführung der geltenden Ökodesign-Richtlinie mit dem Ziel im Gange, für bestimmte vorrangige Produktgruppen kurzfristig Durchführungsmaßnahmen zu beschließen. Waschmaschinen und Geschirrspülmaschinen werden bereits während der Übergangsfrist 2005-2008 erfasst. Sie werden Gegenstand einer vorbereitenden Untersuchung sein. Die Aufnahme von wasserführenden Geräten, vor allem Bewässerungsanlagen, in den neuen Arbeitsplan der Ökodesign-Richtlinie (2009-2011) wird von der Europäischen Kommission ebenfalls in Betracht gezogen. Der Aktionsplan für NPV/NIP umfasst einen Vorschlag für eine Verordnung[24] zur Überarbeitung des Gemeinschaftssystems für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS), in dem der Wasserverbrauch als einer der Leistungsindikatoren vorgesehen ist. Auf der Grundlage der im Zusammenhang mit der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden[25] gesammelten Erfahrungen hat die Kommission eine Studie in Auftrag gegeben, die die Notwendigkeit einer vergleichbaren Richtlinie über die Wassereffizienz von Gebäuden prüfen soll. Nur in wenigen Mitgliedstaaten enthalten die Bauvorschriften (ES, NL, UK) oder die nationalen Standards für Gebäude (DK, DE, ES) bereits Mindestanforderungen hinsichtlich der Wassereffizienz. Andere Mitgliedstaaten haben spezifische Anforderungen zur Wasserbewirtschaftung im Hinblick auf zukünftige Gebäude „mit hoher Umweltqualität“ eingeführt (FR), unterziehen die nationalen Vorschriften einer Prüfung, um die Wassereffizienz von Gebäuden sicherzustellen, und legen einen umfassenden nationalen Standard für die Wassereffizienz von Gebäuden fest (UK) oder führen verbindliche Mindeststandards für die Wassereffizienz aller neuen, mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohngebäude ein (UK). Es gilt, aus diesen Erfahrungen Lehren zu ziehen. Zudem müssen in vielen weiteren Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen werden. Zur Verminderung der Leckverluste in Wassernetzen wurden folgende Schritte unternommen: systematische und regelmäßige externe Prüfungen des Umfangs von Leckverlusten (AT), Schaffung von Anreizen für Wasserversorgungsunternehmen, die Leckverluste in Wassernetzen unter ein bestimmtes Niveau zu senken (10 % in DK), die Festlegung einer Mindestleistung für bestehende Netze als Vorbedingung für die Bereitstellung öffentlicher Mittel für neue Wasserversorgungsnetze (FR), die Veröffentlichung von Leistungsdaten der Netze der einzelnen Gemeinden im Internet (in FR in Entwicklung) und die Einführung von Zielvorgaben für Wasserversorgungsunternehmen in Verbindung mit Bußgeldregelungen für den Fall, dass diese Vorgaben nicht eingehalten werden (UK). Trotz der genannten Beispiele für Abhilfemaßnahmen stellen überhöhte Leckverluste nach wie vor ein Problem dar, und bislang wurden längst nicht alle Möglichkeiten genutzt. Die Mitgliedstaaten haben eine besondere Verantwortung, die Erkennung von Leckverlusten zu verbessern und die Leitungsnetze zu modernisieren. Es wird erwartet, dass auf europäischer Ebene Initiativen ergriffen werden, um die Entwicklung freiwilliger Vereinbarungen mit allen Wirtschaftssektoren voranzutreiben, die Wasser benötigen. Insbesondere sollte im Rahmen des Aktionsplans für NPV/NIP ein Einzelhandelsforum geschaffen werden, um bei den größten europäischen Einzelhandelsunternehmen und ihren Lieferketten die Nachhaltigkeit des Wasserverbrauchs zu fördern. In einigen Mitgliedstaaten wurden Vereinbarungen mit bestimmten Wirtschaftssektoren, z. B. Golfplätzen (FR), dem Bausektor (FR, NL) und dem Lebensmittel- und Getränkesektor (UK) getroffen. In anderen Mitgliedstaaten wurden auf lokaler und regionaler Ebene Vereinbarungen zwischen den örtlichen Verwaltungen, NRO und Wasserbehörden geschlossen, um die Einsparung von Wasser zu fördern und zu steigern. Generell gilt, dass nach wie vor nur eine begrenzte Zahl freiwilliger Vereinbarungen existiert. Ihre Zahl muss jedoch weiter erhöht werden, da sie ein hohes Nutzenpotenzial besitzen. 2.6. Entwicklung einer wassersparfreundlichen Kultur in Europa Bei der Entwicklung einer durch Wassereinsparungen und sachgemäße Wassernutzung geprägten Kultur kommt der Zivilgesellschaft eine entscheidende Rolle zu. Auf europäischer Ebene wurde eine Reihe von Initiativen gestartet, so die Entwicklung der Programme „European Water Awareness“ und „Water Stewardship“ durch die Europäische Wasserpartnerschaft (EWP). Diese Programme zielen auf eine Beteiligung verschiedener Akteure wie NRO, Privatunternehmen, Regionen, Gemeinden usw. ab. Zu den vorgesehenen Aktionen zählen die Veranstaltung regionaler und lokaler Informationskampagnen, die Verleihung einer europäischen Wasserauszeichnung, die Entwicklung von Sensibilisierungsmaßnahmen und die Festlegung von Grundsätzen für den verantwortlichen Umgang mit Wasser. Im Oktober 2008 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch zur Qualität von Agrarerzeugnissen[26] verabschiedet. Das Grünbuch gibt den Interessenvertretern die Gelegenheit, ihre Meinung zu äußern, ob und auf welche Weise Umweltbelange wie die Wasserbewirtschaftung stärker in zukünftige Zertifizierungsprogramme integriert werden können. Ferner gibt es ihnen die Möglichkeit, die Notwendigkeit zur Förderung wassersparender Produkte zu bewerten. Der Aktionsplan für NPV/NIP geht auf den geplanten Vorschlag zur Überarbeitung der Energiekennzeichnungsrichtlinie[27] ein, die dann eine breitere Palette von Produkten und eine Reihe von Umweltparametern wie die Wassernutzung abdecken soll. In den meisten Mitgliedstaaten wurden aktiv Kommunikations- und Aufklärungsmaßnahmen entwickelt, um die Frage der Verfügbarkeit von Wasser stärker in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken: Informationskampagnen auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene (BE-Fl, CY, DK, ES, FR, NL, UK), Schulwettbewerbe zur sachgemäßen Wassernutzung (CY, PT), kostenlose Beratungsdienste für den Unternehmenssektor (UK), eine Website, die täglich aktualisiert wird (CY), die Einbeziehung der Wasserproblematik in Bildungsprogramme und die Entwicklung von Aktionen in Schulen mit dem Ziel, wassersparende Geräte zu fördern (CY, EL, FR), die Ausarbeitung einer nationalen Strategie, um die Verbraucher über eine sachgemäße Wassernutzung zu informieren (UK) und der Austausch bewährter Verfahren zur Bewässerung (FR). Alle diese Maßnahmen müssen in ganz Europa fortgeführt und ausgeweitet werden. Durch ihre Evaluierung lässt sich ermitteln, welches die wirksamsten Maßnahmen sind. 2.7. Mehr Wissen und eine verbesserte Datenerhebung Eine konkrete, EU-weite Initiative ist die Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES). Im Rahmen des GMES-Dienstes zur Landüberwachung wurde eine Bestandsaufnahme der Bodenbedeckung durchgeführt. Dieser Datenbestand gibt Auskunft über von Wasserknappheit betroffene Gebiete und über die Veränderungen in diesen Gebieten im zeitlichen Verlauf. Konkrete Anwendungen für ein verbessertes Bewässerungsmanagement wurden bereits von Regionalverwaltungen in Spanien und Frankreich getestet. Getestet wurde auch die in der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehene Berichterstattung über Wassereinzugsgebiete, die sich über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinaus erstrecken. Im Rahmen von Projekten, die derzeit in Verbindung mit dem 6. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung ausgeführt werden, z. B. AQUASTRESS, RECLAIM WATER, GABARDINE, MEDINA, MEDESOL, PLEIADeS oder FLOW AID, konnten wissenschaftliche und technologische Fortschritte im Zusammenhang mit Wasserknappheit und Dürre erzielt werden. Die Ergebnisse dieser Projekte dürften mögliche Ansätze für die Verminderung der Wasserprobleme liefern. Darüber hinaus werden im Rahmen der Durchführung des 7. Rahmenprogramms mehrere neue Initiativen mit dem Ziel gestartet, die Auswirkungen des Klimawandels auf Wasserpolitik, Verfügbarkeit von Wasser und Wasserknappheit zu untersuchen. Mit Hilfe dieser Initiativen soll festgestellt werden, wo in der Forschung der größte Nachholbedarf besteht und welche wichtigen Schritte unternommen werden müssen, um den derzeitigen Wissensstand in Bezug auf Umfang und Auswirkungen von Dürren zu erweitern. In der Folge wird eine Plattform eingerichtet, über die sich Forschung und Politik über die Dürreproblematik austauschen können. Zusätzliches Wissen in diesem Bereich kann auch im Hinblick auf eine nachhaltige Nutzung von Binnenschifffahrtswegen für den Transport von Nutzen sein. Die Mitgliedstaaten haben auf die Herausforderung der Wasserknappheit und Dürre reagiert und den Anstoß zu Forschungsarbeiten und technologischen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Auswirkungen und der weiteren Entwicklung der Dürresituation vor dem folgenden Hintergrund gegeben: Klimawandel (ES, NL, LU, UK, PT), Verbraucherverhalten in Bezug auf wasserführende Geräte (UK), Zusammenhang zwischen Wasser- und Energieeffizienz von Geschirrspül- und Waschmaschinen (UK), Effizienzverbesserung von wasserführenden Geräten (UK), Verbesserung der landwirtschaftlichen Verfahren, u. a. zur Bewässerung (CY, ES, FR), Bewertung von Alternativen für die Wasserversorgung (CY, FR), Entwicklung eines Datenerfassungssystems für die Evaluierung der Folgen von Dürren (PT). Die meisten dieser Aktivitäten sind noch nicht abgeschlossen. Der Informationsaustausch auf Ebene der EU wird dazu beitragen, die erzielten Ergebnisse für alle Mitgliedstaaten nutzbar zu machen. 3. SCHLUSSFOLGERUNGEN Die Mitteilung über Wasserknappheit und Dürre vom Juli 2007 und die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom Oktober 2007 haben den Weg bereitet für weitere Maßnahmen zur Wasserbedarfssteuerung und vor allen Alternativen, das bestehende Wassereinsparpotenzial in vollem Umfang auszuschöpfen. Wie dieser Follow-up-Bericht deutlich macht, wurden zwar Fortschritte erzielt, doch bleibt noch viel zu tun, um die Bedarfssteuerung in weiteren Teilen Europas zu verbessern und Wasserverschwendung vor allem in wasserarmen Gebieten zu unterbinden. Die Prioritäten, die in der Mitteilung gesetzt wurden, haben nach wie vor Bestand. Wie die zahlreichen in diesem Bericht genannten Beispiele zeigen, muss der Umsetzung in allen vorrangigen Bereichen weiterhin Beachtung geschenkt werden. Wie in der Mitteilung aus dem Jahr 2007 angekündigt, wird die Kommission ab 2009 einen europäischen Jahresbericht über Wasserknappheit und Dürre vorlegen, der Gelegenheit bietet, die weitere Entwicklung in ganz Europa regelmäßig zu verfolgen. Die Durchführung des Arbeitsprogramms wird überwacht und bei der Überprüfung der geplanten Strategie für Wasserknappheit und Dürre in den Schlussfolgerungen des Rates vom 30. Oktober 2007 berücksichtigt, die 2012 vorliegen soll. [1] KOM(2007) 414 endg. vom 18.7.2007. [2] Anfang 2008 wurde ein Fragebogen an die für Wasser zuständigen leitenden Regierungsbeamten der 27 Mitgliedstaaten übermittelt. Antworten gingen aus BE-Fl, CY, DE, DK, EL, ES, FI, FR, HU, IE, IT, LU, LV, NL, PL, PT, RO, SK und UK ein. [3] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2000. [4] 13888/07 vom 15. Oktober 2007, ENV 515, DEVGEN 182, AGRI 325. [5] Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten, ABl. L 175 vom 5.7.1985, S.40-48. [6] Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme vom 27. Juni 2001, ABl. L 197 vom 21.7.2001, S.30-37. [7] OECD DAC/EPOC Water Task Team – „Sustainable financing to ensure affordable access to water supply and sanitation“. [8] KOM(2007) 722 endg. vom 20.11.2007. [9] KOM(2008) 19 endg., angenommen von der Kommission am 23. Januar 2008. [10] KOM(2006) 232 vom 22.09.2006. [11] KOM(2008) 30 endg. vom 23.1.2008. [12] KOM(2007) 354 endg. vom 29.6.2007. [13] ABl. L 291 vom 21.10.2006, S. 11. [14] Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 mit allgemeinen Bestimmungen, Artikel 48 und 49, ABl. L 210 vom 31.07.2006, S. 25. [15] „Strengthening the EIB's support to EU policy objectives in the sector“ – Juli 2008. [16] Bericht zugänglich über http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/scarcity_en.htm [17] Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union, ABl. L 311 vom 14.11.2002. [18] Entscheidung 1999/847/EG des Rates vom 9. Dezember 1999 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft für den Katastrophenschutz, ABl. L 327, S. 53. [19] KOM(2008) 130 endg. vom 5.3.2008. [20] Nach Artikel 4 Absatz 7 der WRR, falls zutreffend. [21] Untersuchung zugänglich über http://ec.europa.eu/environment/water/quantity/scarcity_en.htm [22] KOM(2008) 397/3 vom 16.07.2008. [23] Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte, ABl. L 191 vom 22.7.2005. [24] KOM(2008) 402/2. [25] Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, ABl. L 1 vom 4.1.2003. [26] KOM(2008) 641 endg. vom 15.10.2008. [27] Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen, ABl. L 297 vom 13.10.1992.