Mitteilung der Kommission - Jahresbericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage /* KOM/2008/0529 endg. */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 27.8.2008 KOM(2008) 529 endgültig MITTEILUNG DER KOMMISSION Jahresbericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage MITTEILUNG DER KOMMISSION Jahresbericht über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 und die sich aus ihrer Anwendung ergebende Lage Einleitung Die Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates vom 29. April 2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte[1] (nachstehend „Verordnung“ genannt) ist seit 1. Mai 2004 in Kraft. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen das EG-Recht für den Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr gilt, der die Trennungslinie zwischen den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, und den Landesteilen, in denen sie eine tatsächliche Kontrolle ausübt, überschreitet. Der vorliegende Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Mai 2007 bis zum 30. April 2008. 1. Änderung der Verordnung Auf Vorschlag der Kommission vom 10. April 2008 nahm der Rat am 16. Juni 2008 eine Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Trennungslinie an, um den Handel auf der Insel Zypern noch weiter zu erleichtern[2]. Die Änderungsverordnung, deren Auswirkungen im nächstes Jahr erscheinenden Bericht über die Verordnung geprüft werden, sieht die generelle Aufhebung der Zölle auf landwirtschaftliche Erzeugnisse mit Ursprung im Nordteil Zyperns vor, mit denen über die Trennungslinie hinweg Handel betrieben wird. Darüber hinaus wird der maximale Gesamtwert der Waren, die Reisende, die die Trennungslinie überqueren, im persönlichen Gepäck mitführen dürfen, von 135 EUR auf 260 EUR erhöht, um die wirtschaftliche Entwicklung der türkisch-zyprischen Gemeinschaft zu fördern. Damit können nun Waren bis zu diesem Betrag frei von Zöllen, Verbrauchsteuern und anderen Abgaben über die Trennungslinie in die von der Regierung kontrollierten Landesteile der Republik Zypern verbracht werden. Diese Regel gilt nicht für Zigaretten und Alkohol. Durch die Änderungen wird darüber hinaus die vorübergehende Verbringung von Waren (für bis zu sechs Monaten) aus dem Nordteil Zyperns in die von der Regierung kontrollierten Landesteile auf transparente Weise geregelt. 2. Durchführungsmassnahmen Am 4. Mai 2007 erließ die Kommission eine Entscheidung zur Aufhebung des Verbringungsverbots für bestimmte tierische Erzeugnisse auf der Insel Zypern gemäß Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates und zur Festlegung von Bedingungen für das Verbringen dieser Produkte. Darin werden die Bedingungen für den die Trennungslinie überschreitenden Handel mit Honig und frischem Fisch festgelegt[3]. Am 29. September 2007 erließ die Kommission einen Beschluss über die Benennung von Pflanzengesundheitsexperten für die Durchführung von Kontrollen in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung keine tatsächliche Kontrolle ausübt. Am 18. Oktober 2007 erließ die Kommission einen Beschluss zur Ernennung unabhängiger Sachverständiger für die Durchführung von Kontrollen und Probenahmen im Hinblick auf die Verbringung bestimmter tierischer Erzeugnisse über die „grüne Linie“ in Zypern. Damit wurden unabhängige Sachverständige ernannt, die im Nordteil Zyperns Fischereifahrzeuge kontrollieren und Honigproben nehmen, um den Handel mit Honig und Fisch über die Trennungslinie hinweg zu ermöglichen[4]. 3. Übertritt von Personen Nach Artikel 2 der Verordnung kontrolliert die Republik Zypern „ alle die Trennungslinie überschreitenden Personen, um die illegale Einwanderung Drittstaatsangehöriger zu bekämpfen und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu erkennen und abzuwehren. Kontrolliert werden auch die Fahrzeuge und Gegenstände, die sich im Besitz von Personen befinden, die die Trennungslinie überschreiten“, während Artikel 3 Folgendes vorsieht: „Entlang der gesamten Trennungslinie wird von der Republik Zypern eine wirksame Überwachung in der Weise durchgeführt, dass Personen davon abgehalten werden, die Kontrollen an den in Artikel 2 Absatz 4 genannten Übergangsstellen zu umgehen “. 3.1. Übertritt an offiziellen Übergangsstellen Die Verordnung schafft einen stabilen rechtlichen Rahmen für den freien Personenverkehr der Zyprer, anderen EU-Bürger und Staatsangehörigen von Drittländern, die die Trennungslinie an den Übergangsstellen überqueren. Gemäß den vorliegenden Daten überquerten während des Berichtszeitraums 633 163 (im Vorjahr: 788 823) griechische Zyprer aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen die Trennungslinie in Richtung des Nordteils Zyperns, während 1 162 739 (im Vorjahr: 1 348 215) türkische Zyprer aus dem Nordteil Zyperns die Trennungslinie in Richtung der von der Regierung kontrollierten Landesteile überquerten[5]. Die Überwachung der Auswirkungen der (im letztjährigen Bericht erwähnten) Änderung des Strafgesetzes der Republik Zypern, wonach jegliche illegale Nutzung von Eigentum strafbar ist, auf die Überquerung der Trennungslinie durch türkische Zyprer ergab, dass die Anzahl der Überquerungen sich weiter stabilisiert hat. Am 3. April 2008 wurde die sechste Übergangsstelle an der Trennungslinie in der Ledra-Straße/Lokmaci im Zentrum der Altstadt von Nikosia eröffnet. Bis Ende des Monats nutzten mehr als 106 500 Personen (darunter mehr als 41 000 nicht-zyprische EU-Bürger und Staatsangehörige von Drittländern) diese Übergangsstelle. Die Anzahl der Polizeibediensteten der Republik Zypern (nachstehend „CYPOL“), die direkt an den Übergangsstellen tätig sind, wurde von 61 (2006) auf 54 (2007) gesenkt und dann wieder auf 67 (2008) erhöht. Bei den täglichen Grenzübertritten von Personen an den Übergangsstellen kam es zu keinen größeren Zwischenfällen. Nachdem in einem der von den Führern der beiden Gemeinschaften errichteten Fachausschüsse (Ausschuss für Wirtschafts- und Handelsfragen) am 21. März 2008 eine Einigung erzielt wurde, dürfen im Nordteil Zyperns gemietete Autos nun über die Trennungslinie in die von der Regierung kontrollierten Landesteile mitgeführt werden. 3.2. Illegale Migration über die Trennungslinie hinweg Die Zahl der Drittstaatsangehörigen, die die Trennungslinie illegal überschreiten, bietet nach wie vor Anlass zu ernstlicher Besorgnis. Gemäß den von den Behörden der Republik Zypern vorgelegten Daten stieg die Zahl der ermittelten (oder in Gewahrsam genommenen) illegalen Einwanderer im Berichtszeitraum auf mehr als das Doppelte (von 2 919 auf 5 844) und erreichte damit den bisher höchsten Stand. Nach Angaben von CYPOL kamen von den 5 844 illegalen Einwanderern 5 710 über die Trennungslinie in die von der Regierung kontrollierten Landesteile, während 128 über die Östliche Hoheitszone[6] und nur 6 direkt in die von der Regierung kontrollierten Landesteile gelangten. CYPOL meldete folgende Hauptherkunftsländer illegaler Einwanderer: Syrien (37 %), Westjordanland (16 %) und Iran (9 %). Eine große Anzahl illegaler Einwanderer aus Drittländern stellt später einen Asylantrag (3 470 von 5 844)[7]. CYPOL zog die Schlüsse über den Zugangsweg zu den von der Regierung kontrollierten Landesteilen aus: - Dokumenten – nach den Zahlen von CYPOL hatten 47 % der illegalen Einwanderer, die den Angaben zufolge über die Trennungslinie in die von der Regierung kontrollierten Landesteile gelangt waren (2 683 von 5 710), entweder einen türkischen (33 %) oder einen türkisch-zyprischen (13 %) Ein- oder Ausreisestempel, ein von der Türkei erteiltes Visum, das auch für den Nordteil Zyperns gilt (1 %) oder ein „Visum“ oder eine „Aufenthaltsgenehmigung“ der „Türkischen Republik Nordzypern“ (0,2 %) in ihren Pässen[8]; - Erklärungen der Einwanderer selbst, in ihrem Besitz gefundenen Gegenständen, die sie mit dem Nordteil Zyperns oder der Türkei in Verbindung bringen und Annahmen auf der Grundlage des Herkunftslandes; - ein weiterer Faktor war eine direkte Fährverbindung zwischen Latakia (Syrien) und Famagusta im Nordteil Zyperns: Nach Angaben der Behörden der Republik Zypern wurde bei 560 illegalen Einwanderern (größtenteils Palästinenser aus dem Irak) ermittelt, dass sie diese Fährverbindung genutzt und damit die Durchreise durch die Türkei vermieden hatten. Presseberichten zufolge werden häufig auch kleine Boote aufgegriffen, die illegale Einwanderer transportieren. Nach Angaben der Behörden der Republik Zypern ist der für die illegale Einwanderung risikoreichste Teil der Trennungslinie der Abschnitt entlang der Hoheitszone. Die Polizei und die Zoll- und Einwanderungsabteilung der Hoheitszone sowie die britischen Militärkräfte arbeiten zusammen, um die illegale Einwanderung zu bekämpfen. Die Zoll- und Einwanderungsabteilung der Hoheitszone stellte 10 neue Bedienstete ein, die Anzahl der an der Trennungslinie eingesetzten operativen Teams wurde von 3 auf 5 erhöht, es fanden zusätzliche Zollschulungen und Schulungskontrollen statt, es wurden verschiedene technische Ausrüstungen erworben und die Behörden der Hoheitszone setzen den Austausch von Geheimdienstinformationen und die gute Zusammenarbeit mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft fort. Nach den Angaben der letzteren wurde 2007 4 234 und in den ersten vier Monaten des Jahres 2008 1 030 Staatsangehörigen von Drittländern die Einreise in den Nordteil Zyperns verweigert. 2007 wurden 244 und in den ersten vier Monaten 2008 150 illegale Einwanderer in Gewahrsam genommen. 2007 wurden 1 155 und in den ersten vier Monaten 2008 488 Personen abgeschoben (über die Türkei). Die Kommission führt mit den zuständigen Behörden der Republik Zypern und der Verwaltung der Hoheitszone nach wie vor einen konstruktiven Dialog auf Arbeitsebene. In diesem Rahmen wurden mehrere Sitzungen abgehalten, deren Schwerpunkt auf der illegalen Überschreitung der Trennungslinie lag und die Gelegenheit boten, über die in naher Zukunft zu ergreifenden Maßnahmen zu beraten. Bei dieser Gelegenheit lieferten die Vertreter der Republik Zypern der Kommission neueste Informationen über die Maßnahmen, die im Berichtszeitraum ergriffen wurden. Dazu zählten der Einsatz des Personals der lokalen Polizeidienststellen sowie der Ausländer- und Einwanderungsabteilung der Polizei[9] und der Einsatz eines Hubschraubers[10] zur Überwachung der Trennungslinie. Was die Überwachung der Trennungslinie angeht, so ist die Republik Zypern zurückhaltend, wenn es darum geht, Maßnahmen zu treffen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass die Trennungslinie wie eine Außengrenze erscheint. Es findet kein Austausch von Informationen oder Geheimdiensterkenntnissen mit der türkisch-zyprischen Gemeinschaft statt. Angesichts der nach wie vor beunruhigend hohen Anzahl illegaler Einwanderer ist die Kommission der Auffassung, dass die Überwachung der Trennungslinie (zwischen den Übergangsstellen), die die Republik Zypern gemäß Artikel 3 und die Verwaltung der Hoheitszone gemäß Artikel 2 Absatz 5 der Verordnung durchführen, erheblich verstärkt werden muss. Die Kommission empfiehlt, dass insbesondere die Behörden der Republik Zypern unverzüglich konkrete Schritte unternehmen, um ihren Überwachungsverpflichtungen im Rahmen der Verordnung – auch im Hinblick auf die künftige Teilnahme Zyperns am Schengener Raum – nachzukommen. Wenngleich die Trennungslinie keine Außengrenze darstellt, müssen die Überwachungspflichten der Republik Zypern auf der von der Regierung kontrollierten Seite der Trennungslinie effektiv erfüllt werden, während die Behinderung von Kontakten zwischen den beiden Gemeinschaften gleichzeitig möglichst gering zu halten ist. 4. Übertritt von Waren 4.1. Wert des Handels Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) 1480/2004 der Kommission[11] unterrichtete die türkisch-zyprische Handelskammer die Kommission monatlich über die Art, die Menge und den Wert der Waren, für die sie die Begleitdokumente ausgestellt hat. Ebenso informierten die Behörden der Republik Zypern die Kommission in monatlichen Berichten über Art, Menge und Wert der Waren, die die Trennungslinie überquerten. Diese Berichte erstreckten sich auch auf die Waren, die über die unter der Kontrolle der Verwaltung der Hoheitszone stehenden Übergangsstellen Pergamos und Strovilia in die von der Regierung kontrollierten Landesteile verbracht wurden. Nach den Berichten der türkisch-zyprischen Handelskammer betrug der Gesamtwert der Waren, für die während des Berichtszeitraums Begleitdokumente ausgestellt wurden, 5 471 461 EUR, während der Wert der tatsächlich gehandelten Waren bei 4 473 408 EUR lag[12]. Gegenüber dem vorhergehenden Berichtszeitraum war erneut eine Zunahme des Gesamtwertes der über die Trennungslinie verbrachten Waren festzustellen. Nach den Berichten der Behörden der Republik Zypern stieg der Gesamthandelswert der tatsächlich über die Trennungslinie verbrachten Waren um fast ein Drittel auf 4 473 408 EUR gegenüber 3 380 805 EUR im vorhergehenden Berichtszeitraum. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass der Kartoffelhandel für fast 30 % des Gesamthandelswerts aufkommt und den wesentlichsten Anteil an der Zunahme des Handels über die Trennungslinie hinweg hat[13]. Im Januar 2008 überquerten Waren im Wert von mehr als 700 000 EUR die Trennungslinie. Dies ist der höchste Stand seit Inkrafttreten der Verordnung. Das Haupterzeugnis waren türkisch-zyprische Kartoffeln im Wert von 350 000 EUR. Wenngleich nicht Gegenstand der Verordnung, sei erwähnt, dass der Wert des Warenverkehrs aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen in den Nordteil Zyperns nach den Zahlen der zyprischen Industrie- und Handelskammer im Berichtszeitraum 1 015 340 EUR (davon 626 533 EUR zwischen Februar und April 2008) gegenüber 1 027 688 EUR im vorgehenden Zeitraum betrug. Der Umfang dieses Handels blieb damit etwa gleich und belief sich auf weniger als ein Viertel des in die umgekehrte Richtung führenden Handels[14]. Die türkisch-zyprische Gemeinschaft wendet ein Handelssystem an, das die Einschränkungen der Verordnung im Prinzip widerspiegelt. So spiegelt es beispielsweise Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung dahingehend wider, dass die im Nordteil Zyperns erworbenen Waren, die Reisende beim Überschreiten der Trennungslinie aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen in den Nordteil Zyperns im persönlichen Gepäck mitführen, von der „Umsatzsteuer“, der „Verbrauchsteuer“ und „anderen Abgaben“ befreit sind, wenn sie keinen kommerziellen Charakter haben und ihr Gesamtwert höchstens 135 EUR pro Person beträgt. Dieses System wird nicht immer konsequent angewandt. So stießen im Herbst 2007 beispielsweise türkische Zyprer, die in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen einkauften, auf größere Schwierigkeiten, als sie die Trennungslinie mit ihren Einkäufen überschreiten wollten, und türkisch-zyprische Kartoffelbauern wurden weitgehend daran gehindert, Kartoffelpflanzgut, das sie von griechisch-zyprischen Händlern gekauft hatten, über die Trennungslinie mitzuführen. 4.2. Art der Waren Die Zahlen zu den Arten der gehandelten Waren zeigen, dass es eine begrenzte Anzahl neuer Erzeugnisse gibt, die über die Trennungslinie in die von der Regierung kontrollierten Landesteile verbracht werden. Wie bereits im vorhergehenden Berichtszeitraum wurden hauptsächlich Gemüse, Holzerzeugnisse und Möbel gehandelt[15]. Der Handel über die Trennungslinie erfolgte während des Berichtszeitraums mit drei Ausnahmen nur zu Zwecken des Binnenhandels auf der Insel: Im Mai 2007 überschritten zwei Lieferungen Kupfer- und Aluminiumschrott die Trennungslinie und wurden anschließend in das Vereinigte Königreich verschifft, und Anfang Februar 2008 überschritt eine kleine Lieferung Zitrusfrüchte die Trennungslinie und wurde dann per Flugzeug zur Ausstellung auf einer Handelsmesse in Deutschland gebracht. Nach einer Lieferung von „Cyprus Delights“ (Süßwaren) im Dezember 2005 und einer Lieferung von Aluminiumschrott im April 2007 waren dies die einzigen Fälle, in denen Waren die Trennungslinie überschritten und anschließend Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Transaktion mit einem anderen Mitgliedstaat waren. Im Übrigen wird davon ausgegangen, dass in gewissem Umfang türkisch-zyprische Kartoffeln, die ursprünglich für den Verzehr in Zypern bestimmt waren, in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen umgepackt und ins Ausland verkauft wurden. 4.3. Unregelmäßigkeiten Seit Mai 2007 wurden 10 Fälle von Unregelmäßigkeiten gemeldet, bei denen die Waren die Trennungslinie nicht passieren durften. Zu den Gründen zählten die Weigerung des Lieferanten, die entsprechenden Abgaben zu entrichten, Produktkennzeichnungen, die nicht den Anforderungen entsprachen, die Unbrauchbarkeit von Gemüse für den menschlichen Verzehr und das Fehlen der obligatorischen Begleitdokumente. Neben diesen unmittelbar an der Trennungslinie aufgetretenen Unregelmäßigkeiten entdeckten die von der Kommission ernannten Pflanzengesundheitsexperten gefälschte Pflanzenpässe für Kartoffelpflanzgut mit angeblichem Ursprung in der EU. Alle daraus gezogenen Kartoffeln wurden anschließend vom Handel ausgeschlossen, um die europäischen Verbraucher zu schützen. 4.4. Positive Entwicklungen im Bereich des Warenverkehrs Für den Berichtszeitraum sind einige positive Entwicklungen zu vermelden, durch die schrittweise einige der Schranken abgebaut wurden, die zuvor den Handel über die Trennungslinie hinweg behinderten. Dazu zählen: - Fortsetzung der „Gespräche am Runden Tisch“ der drei Industrie- und Handelskammern (zyprische Industrie- und Handelskammer, türkisch-zyprische Handelskammer und türkisch-zyprische Industriekammer) - Das „Netz zyprischer Hersteller“, das unter Beteiligung türkisch-zyprischer und griechisch-zyprischer Hersteller eingerichtet wurde, um die Zusammenarbeit zu verstärken und technische Hilfe, Schulungen und Beratungen zu bieten und so die Einschränkungen im Handel über die Trennungslinie hinweg zu erleichtern, veranstaltete Seminare auf beiden Seiten der Trennungslinie, leitete eine beide Gemeinschaften einbeziehende Umfrage ein, wird in Kürze eine interaktive Website anbieten und organisierte in verschiedenen Produktsektoren Treffen zwischen Unternehmen beider Seiten. Dieses Projekt, das Finanzmittel von UNDP-ACT (von den USA finanziert) erhält, zielt außerdem auf die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den drei ebenfalls beteiligten Handelskammern ab. - In den vorhergehenden Berichtszeiträumen waren Schwierigkeiten beim vorübergehenden Übertritt von Waren aufgetreten. Sie können dank der entsprechenden Änderungen der Verordnung[16] überwunden werden. - In der Vergangenheit hatte die Kommission einige Beschwerden von türkisch-zyprischen Händlern über Verzögerungen bei der Abfertigung von Waren beim Überschreiten der Trennungslinie erhalten, darunter vor allem Kartoffellieferungen. Durch Maßnahmen der Behörden der Republik Zypern wurden die Beschwerdefälle geregelt. - Ab September 2007 überschritten mehr als 2 878 Tonnen Kartoffeln im Wert von über 1 318 480 EUR, die (ausschließlich) für den Verzehr in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen bestimmt waren, die Trennungslinie erfolgreich und ohne Hindernisse. Die Verwaltung der Hoheitszone hat gemeinsam mit der Republik Zypern eine pragmatische Lösung für die Durchführung der erforderlichen Pflanzengesundheitskontrollen gefunden. Dies scheint zufrieden stellend zu funktionieren. 4.5. Noch nicht ausgeräumte Hindernisse und Schwierigkeiten im Bereich des Warenverkehrs Trotz der positiven Entwicklungen wird der Handel über die Trennungslinie hinweg noch durch mehrere Hindernisse eingeschränkt. Türkisch-zyprische Nutzfahrzeuge, vor allem Lastkraftwagen und Busse, können sich auf der Insel weiterhin nicht frei bewegen. Die Republik Zypern akzeptiert weder Bescheinigungen über die Verkehrstauglichkeit von Nutzfahrzeugen[17] noch Berufsführerscheine[18], die von den türkisch-zyprischen Behörden ausgestellt wurden (sie akzeptiert allerdings Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen für PKW). Die Regierung hatte Rechtsvorschriften vorgeschlagen, die türkisch-zyprischen Lastkraftwagen die Beförderung von Waren über die Trennungslinie hinweg erleichtern sollten, indem die Beschränkungen für türkisch-zyprische Berufsführerscheine reduziert werden. Nach Protesten der griechisch-zyprischen LKW-Fahrervereinigung hat das Parlament weder in der letzten noch in der laufenden Legislaturperiode eine Entscheidung in dieser (weiterhin anhängigen) Angelegenheit getroffen. Was die Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen betrifft, so hat die Regierung vorgeschlagen, eine türkisch-zyprische NRO (KAR-IS) mit der Ausstellung der Bescheinigungen in ihrem Namen zu beauftragen. Dieser Vorschlag wurde von der türkisch-zyprischen Gemeinschaft ebenso wenig aufgegriffen, wie der von der Regierung gemeinsam mit der türkisch-zyprischen Handelskammer unterbreitete Vorschlag, die türkisch-zyprischen LKW- und Busfahrer bei der Erlangung der normalen Verkehrstauglichkeitsbescheinigungen zu unterstützen. Ein höheres Maß an Flexibilität auf beiden Seiten würde die wirtschaftliche Zusammenarbeit der beiden Gemeinschaften über die Trennungslinie hinweg erleichtern. Die türkisch-zyprischen Händler berichteten weiter über Schwierigkeiten, ihre Produkte in Supermärkten in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen unterzubringen und in der dortigen Presse für ihre Produkte und Dienstleistungen zu werben. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass die Beteiligung türkisch-zyprischer Händler an der zyprischen internationalen Handelsmesse stetig zurückgegangen ist: 2005 waren es 53, 2006 16 und 2007 noch 3 Händler. Dieses Jahr beteiligte sich gar kein türkisch-zyprischer Händler an der Messe. Der Warenschmuggel über die Trennungslinie hinweg ist nach wie vor weit verbreitet. Mehrere von Anwohnern und Bauern genutzte inoffizielle „Übergangsstellen“ im und nahe dem Dorf Pergamos (das teils zur Hoheitszone und teils zum Nordteil Zyperns gehört) sowie die in Artikel 4 Absatz 10 der Verordnung vorgesehene traditionelle Versorgung der türkisch-zyprischen Bevölkerung des Dorfs Pyla (das in der Pufferzone liegt) lassen sich besonders schwer kontrollieren. Das Problem des Warenschmuggels macht deutlich, dass die Regierung der Republik Zypern eine wirksame Überwachung der Trennungslinie gewährleisten muss, während die Verwaltung der Hoheitszone die Art und Menge der an die türkisch-zyprische Bevölkerung von Pyla gelieferten Waren streng kontrollieren muss. 4.6. Handelserleichterung Zur Erleichterung des Handels mit bestimmten Erzeugnissen sind folgende zusätzlichen Maßnahmen getroffen worden: Kartoffeln Im Januar 2008 veranstaltete die Kommission gemeinsam mit der türkisch-zyprischen Handelskammer ein ganztägiges Seminar, das darauf abzielte, türkisch-zyprische Händler mit dem Registrierungsverfahren für Kartoffeln vertraut zu machen, das für den Handel über die Trennungslinie hinweg erforderlich ist. Kartoffeln unterliegen keinen Zöllen, doch in jedem LKW muss ein Bericht über die Pflanzengesundheitskontrolle mitgeführt werden, der von unabhängigen Pflanzengesundheitsexperten im Einklang mit Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1480/2004[19] der Kommission erstellt wurde. Um den Kartoffelhandel über die Trennungslinie hinweg zu erleichtern, sorgte die Kommission dafür, dass solche Experten während der Haupterntesaison (Mitte April bis Mitte Juni) ständig anwesend waren. In der restlichen Zeit wurde die Verfügbarkeit von Experten innerhalb weniger Arbeitstage sichergestellt (bisher wurde allen türkisch-zyprischen Anträgen auf Anwesenheit eines Pflanzengesundheitsexperten stattgegeben). Die Kommission hat angesichts der jüngsten Nachfrage nach diesen Dienstleistungen zusätzliche Pflanzengesundheitsexperten ernannt. Zitrusfrüchte Anfang Februar 2008 überschritt eine kleine Lieferung Zitrusfrüchte die Trennungslinie, um auf einer Handelsmesse in Deutschland ausgestellt zu werden. Die jährlich vor der Ernte stattfindende Inspektion vom Herbst 2007, die von durch die Kommission ernannten unabhängigen Experten der Mitgliedstaaten durchgeführt wurde, bestätigte die positiven Ergebnisse früherer Kontrollen. Honig und Fisch Wie oben erwähnt, erließ die Kommission am 4. Mai 2007 eine Entscheidung zur Aufhebung des Verbringungsverbots für bestimmte tierische Erzeugnisse auf der Insel Zypern gemäß der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 des Rates und zur Festlegung von Bedingungen für das Verbringen von Frischfisch und Honig über die Trennungslinie[20]. Die Kommission ernannte unabhängige Experten aus den Mitgliedstaaten, die im Einklang mit den Anhängen I und II türkisch-zyprische Fischereifahrzeuge kontrollierten und Proben von Honig in der Produktionskette entnahmen, die anschließend in spezifischen EU-Labors analysiert wurden. 5. Schlussfolgerungen Die Verordnung bietet nach wie vor einen stabilen rechtlichen Rahmen für den freien Personenverkehr der Zyprer und anderen EU-Bürger, die die Trennungslinie an den Übergangsstellen überqueren. Die Eröffnung einer neuen Übergangsstelle für Fußgänger an der Trennungslinie in der Ledra-Straße/Lokmaci in der Altstadt von Nikosia erleichtert direkte Kontakte zwischen den Angehörigen beider Gemeinschaften. Allerdings gibt die Anzahl der Drittstaatsangehörigen, die die Trennungslinie illegal überschreiten, nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis. Im Berichtszeitraum stieg die Gesamtanzahl der ermittelten (oder in Gewahrsam genommenen) illegalen Einwanderer auf das Doppelte und erreichte damit den bisher höchsten Stand. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Überwachung der Trennungslinie zwischen den Übergangsstellen, die von der Republik Zypern und der Verwaltung der Hoheitszone durchgeführt wird, erheblich verstärkt werden muss. Allerdings ist die Republik Zypern zurückhaltend, wenn es darum geht, Maßnahmen zu treffen, die möglicherweise dazu führen könnten, dass die Trennungslinie wie eine Außengrenze erscheint. Hinsichtlich der über die Trennungslinie verbrachten Waren war gegenüber dem vorhergehenden Berichtszeitraum erneut eine Zunahme des Gesamtwertes festzustellen. Nach den von den Behörden der Republik Zypern vorgelegten Berichten stieg der Gesamthandelswert der tatsächlich über die Trennungslinie verbrachten Waren um fast ein Drittel auf 4 473 408 EUR gegenüber 3 380 805 EUR im vorhergehenden Berichtszeitraum. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass fast 30 % auf den Handel mit Kartoffeln entfallen. Der Gesamtumfang des Handels über die Trennungslinie hinweg ist nach wie vor eher gering, was nicht zuletzt auf den eingeschränkten Geltungsbereich der Verordnung zurückzuführen ist. Im Berichtszeitraum wurden nur sehr wenige neue Produkte eingeführt. Nur in drei Fällen überschritten Waren die Trennungslinie und waren anschließend Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Transaktion mit einem anderen Mitgliedstaat. Auch wenn durchaus konkrete positive Entwicklungen beim Warenverkehr zu verzeichnen sind, so belegen dennoch eine Reihe von Beanstandungen, dass die Ausweitung des Handels über die Trennungslinie hinweg noch auf zahlreiche Hindernisse stößt. Türkisch-zyprische Nutzfahrzeuge, vor allem Lastkraftwagen und Busse, können sich auf der Insel weiterhin nicht frei bewegen, da Kompromisslösungen jeweils von einer der Gemeinschaften entweder abgelehnt oder aufgeschoben wurden. Darüber hinaus berichteten die türkisch-zyprischen Händler weiter über Schwierigkeiten, ihre Produkte in Supermärkten in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen unterzubringen und in der dortigen Presse für ihre Produkte und Dienstleistungen zu werben. Der Warenschmuggel über die Trennungslinie hinweg ist offenbar nach wie vor weit verbreitet. Die Kommission hat verschiedene Maßnahmen getroffen, um den die Trennungslinie überschreitenden Handel - vor allem mit Kartoffeln, Zitrusfrüchten, Honig und Fisch - zu erleichtern. Das allgemeine Fazit lautet, dass die Verordnung auch weiterhin eine tragfähige Grundlage für die Verbringung von Waren und Personen in die und aus den von der Regierung kontrollierten Landesteilen der Republik Zypern bildet. Die Kommission wird die Durchführung der Verordnung weiter überwachen. [1] ABl. L 161 vom 30.4.2004, S. 128. Zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 587/2008 (ABl. L 163 vom 24.6.2008, S. 1). [2] ABl. L 163 vom 24.6.2008, S. 1. Verordnung (EG) Nr. 587/2008 des Rates vom 16. Juni 2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 über eine Regelung nach Artikel 2 des Protokolls Nr. 10 zur Beitrittsakte in Bezug auf Regeln für den Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr über die grüne Linie in Zypern. [3] Entscheidung 2007/330/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 (ABl. L 123 vom 12.5.2007, S. 30). [4] Beschluss K(2007)4666 der Kommission vom 18. Oktober 2007. [5] Laut Angaben der Behörden der Republik Zypern wurden keine Aufzeichnungen über die Rückkehr der griechischen Zyprer in die von der Regierung kontrollierten Landesteile und über die Rückkehr der türkischen Zyprer in den Nordteil Zyperns geführt (s. Anhang VII). Die Zahlen beinhalten nicht die Personen, die die Übergangsstellen Pergamos und Strovilia überqueren, die beide unter Verwaltung der Östlichen Hoheitszone stehen. [6] Nachstehend: Hoheitszone. [7] Siehe Anhang VI. [8] Siehe Anhang VI und VIII. [9] Insgesamt wurden mindestens 110 Mannstunden täglich für Streifen an der Trennungslinie zwischen den Übergangsstellen eingesetzt (241 Bedienstete, darunter Polizisten der lokalen Polizeidienststellen). Hier ist kein Anstieg gegenüber dem letzten Berichtszeitraum festzustellen. [10] Während des Berichtszeitraums wurden mit einem Hubschrauber insgesamt 90 Stunden Streife an der Trennungslinie geflogen. [11] Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission vom 10. August 2004 (ABl. L 272 vom 20.8.2004, S. 3). [12] Siehe Anhänge I, II und III. [13] Siehe Abschnitt 4.4. [14] Nach den Statistiken über Kreditkartenzahlungen gaben türkische Zyprer allerdings offenbar mehrere Millionen Euro in Supermärkten und anderen Geschäften in den von der Regierung kontrollierten Landesteilen aus. [15] Siehe Anhänge IV und V. [16] Siehe Abschnitt 2. [17] für sämtliche türkisch-zyprischen LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen. [18] Für sämtliche türkisch-zyprischen LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr. [19] Verordnung (EG) Nr. 1480/2004 der Kommission vom 10. August 2004 (ABl. L 272 vom 20.8.2004, S. 3). [20] Entscheidung 2007/330/EG der Kommission vom 4. Mai 2007 (ABl. L 123 vom 12.5.2007, S. 30).