Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung einer gemeinsamen Ausfuhrregelung (kodifizierte Fassung) /* KOM/2008/0089 endg. - ACC 2008/0034 */
[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN | Brüssel, den 13.2.2009 KOM(2008) 770 endgültig/2 CORRIGENDUM: Replaces COM(2008)770 of 13.11.2008Concerns FR and DE versions. BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER DIE UMSETZUNG DES PROGRAMMS FÜR TRANSEUROPÄISCHE ENERGIENETZE IM ZEITRAUM 2002-2006 gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2236/1995 BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN ÜBER DIE UMSETZUNG DES PROGRAMMS FÜR TRANSEUROPÄISCHE ENERGIENETZE IM ZEITRAUM 2002-2006gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2236/1995 1. EINLEITUNG Die Kommission legt hiermit dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen den „Bericht über die Umsetzung des Programms für die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) 2002-2006“ gemäß Artikel 16 der Verordnung (EG) Nr. 2236/95[1] des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze (im Folgenden die „TEN-Finanzierungsverordnung“) vor. Dieser Bericht befasst sich mit den TEN-E-Vorhaben, die im Rahmen des TEN-E-Haushalts im Zeitraum 2002-2006 (Studien und Bauarbeiten) kofinanziert wurden. Ferner wird auf die konkreten Fortschritte bei der Umsetzung vorrangiger TEN-E-Vorhaben im Berichtszeitraum eingegangen. Die Maßnahmen im Berichtszeitraum richteten sich nach den 1996[2] erlassenen Leitlinien für transeuropäische Energienetze (im Folgenden die „TEN-E-Leitlinien 1996“), die für die Jahre 2002 und 2003 galten, den im Jahr 2003[3] erlassenen Leitlinien für transeuropäische Energienetze (im Folgenden die „TEN-E-Leitlinien 2003“), die sich auf die Jahre 2004 bis 2006 erstrecken, und der 1995 verabschiedeten TEN-Finanzierungsverordnung, die den gesamten Zeitraum 2002-2006 abdeckt. Der 2003 erfolgten Änderung des Rechtsrahmens wurde bei diesem Umsetzungsbericht Rechnung getragen. Das wichtigste Ereignis im Berichtszeitraum war der Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004. Zur vollständigen Berücksichtigung der neuen Europäischen Nachbarschaftspolitik wurden am 6. September 2006 überarbeitete Leitlinien für transeuropäische Energienetze[4] verabschiedet. Für die Kommission war es wichtig, im Rahmen der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom März 2006 geforderten Überprüfung der europäischen Energiestrategie (SEER) Infrastrukturfragen zu behandeln. Am 10. Januar 2007 wurde als Teil des SEER-Pakets eine Mitteilung über einen vorrangigen Verbundplan[5] auf der Grundlage der 2006 erlassenen TEN-E-Leitlinien vorgelegt. 2. IM ZEITRAUM 2002-2006 GELTENDE RECHTSVORSCHRIFTEN 2.1.1 TEN-E-Leitlinien Die ersten Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für transeuropäische Energienetze wurden 1996 erlassen[6]. Diese Leitlinien enthielten eine Liste von Vorhaben, die für eine EU-Kofinanzierung in Frage kamen, sowie die Kriterien für ihre Förderfähigkeit. Die erste Liste der Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse, die für eine finanzielle Förderung durch die Gemeinschaft in Frage kamen, wurde zwei Mal, 1997[7] und 1999[8], geändert. 2003 wurden die TEN-E-Leitlinien[9] im Rahmen eines Pakets von Kommissionsvorschlägen für die Energieinfrastruktur überarbeitet. Die Überarbeitung war Gegenstand einer ausführlichen Folgenabschätzung. Entscheidende Bedeutung kam dabei der Verwirklichung ausgewählter Vorhaben auf den vorrangigen Achsen zu, die grenzübergreifend angelegt sind oder sich wesentlich auf die grenzüberschreitende Übertragungs-/Fernleitungskapazität auswirken. Im Zuge der Überarbeitung der Leitlinien wurde daher die Liste der Vorhaben von gemeinschaftlichen Interesse, die zuvor im Anhang der Leitlinien von 1996 (Änderung 1997 und 1999) festgelegt worden waren, geändert und ergänzt, und es wurden 12 Achsen für vorrangige Vorhaben ausgewiesen. Zu diesen Achsen gehören Verbindungen, die für das effiziente Funktionieren des Binnenmarkts und für eine hohe Energieversorgungssicherheit erforderlich sind. Für die Strom- und die Gasnetze stellen sich, wie nachstehend erläutert wird, jeweils andere Herausforderungen: i) Angesichts der weiteren Zunahme des Austauschs und des Handels wurden die vorhandenen Kapazitäten der Stromverbindungsleitungen als unzureichend betrachtet. Daher vereinbarten die Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom März 2002 in Barcelona ein Richtziel für die Mitgliedstaaten, demzufolge die Kapazität der Stromverbindungsleitungen in jedem Land bis 2005 mindestens 10 % seiner installierten Erzeugungskapazität erreichen sollte. ii) Beim Erdgas wird wegen der in der EU zur Neige gehenden heimischen Ressourcen für die nächsten 20-30 Jahre mit einer steigenden Abhängigkeit von Importen gerechnet. Im Rahmen der TEN-E-Politik wurde als realistisches Ziel festgelegt, bis 2013 Kapazitäten in einer Größenordnung von 70 Mrd. Kubikmeter für zusätzliche Gasimporte aus Russland, Nordafrika, der Region des Kaspischen Meeres und dem Mittleren Osten aufzubauen. Zurzeit sind Norwegen, Russland und Nordafrika die wichtigsten Gaslieferanten. Künftig werden die Länder am Kaspischen Meer, des Mittleren Ostens und der Golfregion dank der Entwicklung des Seetransports von verflüssigtem Erdgas (Liquefied Natural Gas, LNG) als wichtige Lieferanten hinzukommen. Mit diesen Herkunftsländern sind die natürlichen Transitstrecken und die Notwendigkeit von LNG-Kopfstationen und Rückvergasungskapazitäten vorgegeben. 2.1.2 TEN-Finanzierungsverordnung Hinsichtlich des Energiesektors wurde die 1995 erlassene TEN-Finanzierungsverordnung durch die Verordnungen (EG) Nr. 788/2004[10] und 807/2004[11] des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 geändert. Sie legen die Bedingungen für eine mögliche Kofinanzierung von in den TEN-E-Leitlinien aufgeführten TEN-E-Projekten fest und enthalten insbesondere die Finanzierungssätze für Studien (bis zu 50 % der Kosten der Studie) und für Bauarbeiten (bis zu 10 % der Projektkosten). Artikel 5 der TEN-Finanzierungsverordnung in der durch die Verordnung (EG) Nr. 807/2004 geänderten Fassung war ein echter Fortschritt, da für Bauarbeiten für Vorhaben an vorrangigen Achsen im Sinne der TEN-E-Leitlinien 2003 ein höherer Finanzierungssatz von bis zu 20 % zugelassen wurde. Dieser blieb jedoch an vereinfachte Durchführungsbestimmungen geknüpft und aufgrund begrenzter Haushaltsmittel eingeschränkt. 3. FORTSCHRITTE BEI KONKRETEN PROJEKTEN Über die Fortschritte bei Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse gemäß dem Anhang der TEN-E-Leitlinien 1996 bis zum Jahr 2003 und gemäß Anhang III der TEN-E-Leitlinien 2003 ab dem Jahr 2003 wurden in dem 2006 veröffentlichten Bericht über die Umsetzung der Leitlinien für die transeuropäischen Netze im Energiebereich im Zeitraum 2002-2004[12] und in der 2006 von unabhängigen Experten im Auftrag der GD Verkehr und Energie durchgeführten Studie „Implementation of TEN-E projects (2004-2006), Evaluation and Analysis“[13] Bericht erstattet. Im Zeitraum 2002-2006 wurden 57 Stromvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse und 23 Gasvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse[14] fertig gestellt. Von diesen 80 Vorhaben betrafen 68 eine vorrangige Achse im Sinne der 2003 erlassenen Leitlinien. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Im Zeitraum 2002-2006 fertig gestellte Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse vorrangige Vorhaben | 14 | 20 | 6 | 9 | 5 | 54 | Gas | 4 | 4 | 3 | 9 | 3 | 23 | vorrangige Vorhaben | 2 | 3 | 1 | 7 | 1 | 14 | INSGESAMT | 19 | 25 | 9 | 18 | 9 | 80 | vorrangige Vorhaben | 16 | 23 | 7 | 16 | 6 | 68 | Von den 80 im Berichtszeitraum fertig gestellten Vorhaben wurden 17 aus dem TEN-E-Haushalt (zwischen 1995 und 2006) kofinanziert. Eine ausführliche Liste der im Zeitraum 2002-2006 fertig gestellten Vorhaben ist im Anhang enthalten. 4. FINANZIERUNG DER TEN-E 4.1 Privater Sektor Die verwirklichten Vorhaben werden hauptsächlich von den Übertragungs-/Fernleitungsnetzbetreibern (ÜNB/FNB) selbst finanziert. Genaue oder aussagekräftige Zahlen über die Gesamtinvestitionen der ÜNB/FNB in transeuropäische Energienetzvorhaben sind schwer zu beschaffen, vor allem für Vorhaben, für die keine TEN-E-Finanzierung beantragt wurde. 4.2 Finanzierung durch die Mitgliedstaaten In den meisten Fällen sind die Mitgliedstaaten nicht direkt an der Finanzierung von transeuropäischen Energienetzvorhaben beteiligt, da diese meistens von den ÜNB/FNB realisiert werden. 4.3 TEN-E-Förderprogramm Die TEN-E-Förderung transeuropäischer Energienetze macht meistens einen eher geringen Teil der Gesamtkosten aus. Aufgabe der TEN-E-Förderung ist es, als Katalysator zu wirken, um andere Investitionsquellen zu erschließen und/oder die Verwirklichung des Vorhabens aufgrund des „TEN-E-Prädikats“ zu erleichtern. Zwischen 2002 und 2006 gingen bei der Kommission 132 Anträge auf TEN-E-Mittel ein, von denen 72[15] finanziell gefördert wurden. Davon betrafen 42 Stromvorhaben und 30 Gasvorhaben. 3 der 72 Finanzierungsentscheidungen betrafen Bauarbeiten (2 im Stromsektor und 1 im Gassektor). Die übrigen geförderten Vorhaben betrafen Studien. Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren sind der Tabelle 2 zu entnehmen. Tabelle 2: Details zu den Auswahlergebnissen für die Vergabe von TEN-E-Mitteln im Zeitraum 2002-2006. Strom Studien Bauarbeiten | 13 10 3 | 24 14 10 | 15 13 2 | 12 10 2 | 10 10 0 | 74 57 17 | Gas Studien Bauarbeiten | 15 11 4 | 13 12 1 | 20 17 3 | 6 6 0 | 4 3 1 | 58 49 9 | Ergangene Finanzierungsentscheidungen | 12 | 13 | 18 | 16 | 13 | 72 | Strom Studien Bauarbeiten | 6 6 0 | 7 7 0 | 10 9 1 | 10 9 1 | 9 9 0 | 42 40 2 | Gas Studien Bauarbeiten | 6 6 0 | 6 6 0 | 8 8 0 | 6 6 0 | 4 3 1 | 30 29 1 | Im Zeitraum 2002-2006 wurden insgesamt Mittel in Höhe von 93 726 000 € aus der TEN-E-Haushaltslinie vergeben (siehe Tabelle 3). 57 % dieses Betrags entfielen auf den Gassektor und 43 % auf den Stromsektor. Der genannte Betrag wurde zu 94 % für die Kofinanzierung von Studien (bis zu 50 %) und zu 6 % für die Kofinanzierung von Bauarbeiten (bis zu 10 %) verwendet. Detaillierte Informationen zu den TEN-E-Mittelbindungen stehen in Tabelle 3. Tabelle 3: TEN-E-Mittelbindungen im Zeitraum 2002-2006 (Mio. €) Mittelbindungen Strom Studien Bauarbeiten Gas Studien Bauarbeiten | 14,505 3,427 3,427 0 11,078 11,078 0 | 18,498 6,133 6,133 0 12,365 12,365 0 | 20,106 10,205 9,199 1,006 9,901 9,901 0 | 20,585 9,042 6,042 3,000 11,543 11,543 0 | 20,032 11,223 11,223 0 8,809 7,089 1,720 | 93,726 40,030 36,024 4,006 53,696 51,976 1,720 | 2002 wurden die meisten der eingegangenen Vorschläge während des Auswahlverfahrens zurückgewiesen, weil sie die Förderkriterien nicht erfüllten, nicht ausgereift genug und/oder nicht vollständig waren. Daher konnten nur 70 % der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gebunden werden. Im Jahr 2003 wurden fast 100 % der verfügbaren Haushaltsmittel für die TEN-E-Förderung ausgewählter Vorhaben verwendet. Allerdings konnten nur 86 % des zur Verfügung stehenden Budgets gebunden werden, weil sich ein Träger aus einem der ausgewählten Vorhaben zurückzog. 2004 wurden ausgewählte Vorhaben in einer Höhe von 21 484 260 € aus TEN-E-Mitteln gefördert, was fast 100 % der verfügbaren Mittel entsprach. Allerdings wurde ein 2004 ausgewähltes Vorhaben ebenfalls von einem Antragsteller zurückgezogen; damit wurden die verfügbaren Haushaltsmittel zu 94 % gebunden. Im Jahr 2005 konnten Mittel in Höhe von 96 % des verfügbaren Haushalts gebunden werden. 2006 ging eine begrenzte Zahl von Vorschlägen ein, von denen einer die Förderkriterien nicht erfüllte. Alle förderfähigen Vorschläge bestanden das Bewertungsverfahren; die entsprechende TEN-E-Förderung betrug 20 032 000 €. Folglich konnten nur 93 % der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel gebunden werden. Hinsichtlich der Aufwendungen für vorrangige Vorhaben, die der Definition der TEN-E-Leitlinien 2003 entsprechen und für eine Förderung im Zeitraum 2004-2006 ausgewählt wurden, wurden fast 61 % des zur Verfügung stehenden Haushalts für Projekte an vorrangigen Achsen und 39 % für Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse vergeben. Auf die Strom- und die Gasnetze entfielen 47 % bzw. 53 % des Budgets, das für vorrangige Vorhaben verwendet wurde, und 55 % bzw. 45 % des für Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse aufgewandten Budgets. Hauptschwerpunkt des TEN-E-Programms ist die Kofinanzierung von Studien in einem frühen Stadium der Projektentwicklung, was mit einem höheren Risiko der Rücknahme oder der Annullierung eines Vorschlags durch potenzielle Projektträger verbunden ist. Eine Aufstockung des TEN-E-Budgets böte die Möglichkeit, die Kofinanzierung von Projekten auf ein späteres Entwicklungsstadium (Bauphase) auszudehnen, insbesondere in Fällen, in denen es um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit geht. 4.4. Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) Seit dem Beginn der Initiative für transeuropäische Netze in den 1990er Jahren sind diese ein vorrangiges Feld für die Darlehensvergabe durch die EIB. Die EIB-Darlehen für Energieinfrastruktur betreffen sowohl in den Leitlinien für transeuropäische Energienetze[16] genannte Vorhaben als auch Energieinfrastrukturprojekte, die nicht in den TEN-E-Leitlinien aufgeführt sind, jedoch die Kriterien in deren Anhängen I und II erfüllen. Im Zeitraum 2002-2006 wurden EIB-Darlehen in einer Höhe von 831 Mio. € für den Stromsektor und im Wert von 2 185 Mio. € für den Gassektor unterzeichnet. Rund 36 % des Gesamtbetrags gingen an vorrangige Vorhaben, annähernd 50 % wurden für Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse und ca. 14 % für andere TEN-Vorhaben vergeben, die nicht in Anhang III der TEN-E-Leitlinien aufscheinen, jedoch vorrangige Achsen gemäß den Anhängen I und II der TEN-E-Leitlinien betreffen (siehe Tabelle 4). Mit diesen Darlehen wurden grenzüberschreitende Großvorhaben (Stromverbindungsleitungen, Gasversorgungsrohrleitungen) sowie die Erweiterung und/oder die Verstärkung von Übertragungs-/Fernleitungsnetzen, einschließlich Speicheranlagen und LNG-Kopfstationen, gefördert. Tabelle 4: Im Zeitraum 2002-2006 für Energieinfrastruktur von grenzüberschreitendem Interesse unterzeichnete EIB-Darlehen (Mio. €) vorrangige TEN-Vorhaben | 0 | 0 | 0 | 125 | 0 | 125 | TEN-E-Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse | 50 | 140 | 0 | 330 | 0 | 520 | sonstige TEN-Vorhaben | 0 | 0 | 0 | 160 | 26 | 186 | Gas (Beträge) | 155 | 273 | 1.272 | 277 | 208 | 2.185 | vorrangige TEN-Vorhaben | 0 | 230 | 705 | 0 | 22 | 957 | TEN-E-Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse | 0 | 43 | 500 | 277 | 186 | 1.006 | sonstige TEN-Vorhaben | 155 | 0 | 67 | 0 | 0 | 222 | GESAMTBETRÄGE | 205 | 413 | 1.272 | 892 | 234 | 3.016 | vorrangige TEN-Vorhaben | 0 | 230 | 705 | 125 | 22 | 1.082 | TEN-E-Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse | 50 | 183 | 500 | 607 | 186 | 1.526 | sonstige TEN-Vorhaben | 155 | 0 | 67 | 160 | 26 | 408 | 4.5. Kohäsionspolitik Die Energieinfrastruktur wird in erheblichem Maße durch die Strukturfonds gefördert. Ein bedeutender Anteil dieser Förderung betrifft die Energieinfrastruktur im Allgemeinen, einschließlich der Verteilernetze, und nicht ausschließlich Verbindungsleitungen. Im Zeitraum 2000—2006 wurde im Wege der Kohäsionspolitik die Energieinfrastruktur (Produktion und Verteilung) im Rahmen des Ziels 1 mit 293 283 755 € und im Rahmen des Ziels 2 mit 26 306 822 € unmittelbar finanziell unterstützt[18]. 4.6. Finanzierung von Infrastruktur in Drittländern 4.6.1. PHARE Aus dem Programm für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, das im Rahmen des Programms PHARE in den mittel- und osteuropäischen Ländern durchgeführt wurde, wurden Maßnahmen finanziert wie etwa die Verbesserung der Infrastruktur und der lokalen Wasser-, Gas- und Stromversorgung sowie Maßnahmen in den Bereichen Energie und Verkehr zur Entwicklung der transeuropäischen Netze. 4.6.2. CARDS Ende 2001 wurden eine regionale Strategie und Länderstrategien für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und die Bundesrepublik Jugoslawien für den Zeitraum 2002-2006 beschlossen. Eines der in der CARDS-Regionalstrategie festgelegten Ziele für die regionale Zusammenarbeit bestand in Folgendem: „ Die SAP-Länder (Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess) werden in die europäischen Infrastrukturnetze reintegriert, insbesondere in den Bereichen Verkehr, Grenzverwaltung und Energie" , indem sie „ bei der Entwicklung kohärenter Strategien für die Infrastruktur mit einer internationalen Dimension im Bereich Verkehr und Energie unterstützt werden“ . Dieser Rahmen kann als vorbereitende Maßnahme zur Integration der sich im Heranführungsprozess befindlichen Länder in die TEN-Netze und zur Sicherstellung der Kohärenz zwischen dem EU-Netz und den Nachbarländern betrachtet werden. 4.6.3. ISPA Im Zeitraum 2000-2006 gehörte die Energiepolitik nicht zu den Vorhaben des strukturpolitischen Instruments zur Vorbereitung von mittel- und osteuropäischen Kandidatenländern auf den Beitritt (ISPA). 4.6.4. TACIS Im Zeitraum 2000-2006 erstreckte sich das Programm TACIS auf Länder Osteuropas und Mittelasiens und beinhaltete Aufwendungen für Infrastrukturnetze, insbesondere für Rohrleitungen und Stromübertragungsnetze[19]. 4.6.5. MEDA Das Programm MEDA betraf Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, den Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, die Türkei und Zypern sowie die besetzten Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland und beinhaltete Aufwendungen für die Verbesserung der wirtschaftlichen Infrastruktur, einschließlich des Energiesektors[20]. Die Gemeinschaftsförderung im Rahmen des Programms MEDA zur Schaffung des europäisch-arabischen Maschrik-Gasmarktes (EAMGM) betrug 6 Mio. € im Jahr 2005 Dieser Markt trägt u. a. zur Fertigstellung zentraler Verbindungsinfrastrukturen in der Region (arabische Gaspipeline und andere) bei und fördert die Nutzung von Gas. An ihm beteiligt sind die Länder Ägypten, Jordanien, Libanon und Syrien. Das Projekt soll Ende 2008 abgeschlossen sein. 2007 wurden MEDA und TACIS durch das neue Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument abgelöst. 5. BEWERTUNG 5.1. Halbzeitbewertung 2004 wurde im Auftrag der Kommission eine Halbzeitbewertung[21] des TEN-E-Programms für den Zeitraum 2000-2006 durch unabhängige Experten vorgenommen. Die beiden Hauptziele der Halbzeitbewertung waren die Evaluierung der Auswirkungen der vom TEN-E-Programm geförderten Studien und Vorhaben und die Formulierung praxisbezogener Empfehlungen zur Verbesserung der Gesamteffizienz des Programms. Die Bewertung kam zu dem Schluss, dass sich die Durchführung der bereits in den TEN-E-Leitlinien vom Juni 2003 genannten Vorhaben positiv auswirkt; ferner wurden folgende zentrale Themen für die neuen Leitlinien hervorgehoben: - Kohäsion - durch die Integration der Energienetze der neuen Mitgliedstaaten - Umwelt - durch die Erleichterung der Einbindung der regenerativen Energieerzeugung - Energiebinnenmarkt - durch die Steigerung der Handelskapazitäten - Energieversorgungssicherheit - durch den Ausbau der Kapazitäten und die Diversifizierung der Bezugsquellen und -strecken - Zusammenarbeit mit Nachbarländern. Ausgehend von den Empfehlungen des Bewertungsberichts wurden folgende Maßnahmen getroffen: - Stärkung der Beziehungen zu den Mitgliedstaaten, um deren Erfordernisse und Strategien im Bereich der Energienetze besser zu verstehen - weitere Konzentration der Fördermittel der Kommission auf die wichtigsten Vorhaben (Vorhaben von europäischem Interesse und vorrangige Vorhaben) - Verbesserung des Zusammenwirkens mit anderen verwandten Instrumenten, z. B. mit den Strukturfonds, der EIB usw., um interne Synergie-Effekte zu erzielen und das TEN-E-Netz in vollem Umfang als Referenznetz zu nutzen. 5.2. Ex-post-Bewertung Die Ex-post-Bewertung von im Rahmen des TEN-E-Programms kofinanzierten Vorhaben für den Zeitraum 2000-2006 soll 2008 im Auftrag der Kommission von unabhängigen Experten gemäß Artikel 15 der Verordnung (EG) Nr. 2236/95[22] des Rates vom 18. September 1995 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Netze durchgeführt werden. 5.3. Überwachung der Finanzierungsentscheidungen Die Überwachung der Verträge und Entscheidungen erfolgt im Wesentlichen auf der Grundlage der vorgeschriebenen Berichterstattung der Begünstigten über die Fortschritte bei den kofinanzierten Studien oder Bauarbeiten und auf ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Begründung etwaiger Anträge auf Änderung des Vertrags oder der Entscheidung. Bei der Kommission gingen 28 Verlängerungsanträge für 20 der 72 im Zeitraum 2002-2006 ergangenen Finanzierungsentscheidungen ein, von denen die Kommission 26 akzeptierte (11 für den Strom- und 15 für den Gassektor). Die Hauptgründe für die Verzögerungen waren: Verzögerungen bei den Genehmigungsverfahren, Marktentwicklungen und daraus folgende Strategieänderungen, die Übertragung der Maßnahmen auf einen neuen Finanzhilfeempfänger im Einklang mit der Richtlinie 2003/55/EG[23] und der Richtlinie 2003/54/EG[24] sowie die Notwendigkeit, technische Schwierigkeiten und Änderungen bei den beteiligten Unternehmen zu bewältigen. 6. AUSSENBEZIEHUNGEN Die Überarbeitungen der TEN-E-Leitlinien in 2003 und 2006 haben die externe Dimension der transeuropäischen Energienetze durch den Ausbau der Verbindungen zu Beitritts- und Nachbarländern gestärkt. Vor allem im Zuge der Überarbeitung im Jahr 2006 wurde der Notwendigkeit der vollständigen Einbindung der neuen Mitgliedstaaten sowie der Beitritts- und Kandidatenländer in die Leitlinien Rechnung getragen ebenso wie der gegebenenfalls weiteren Anpassung dieser Leitlinien an die neue Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union. In den TEN-E-Leitlinien sind daher neue Rohrleitungen von den Gasfeldern in Russland, Algerien und am Kaspischen Meer zur EU sowie LNG-Kopfstationen und die unterirdische Gasspeicherung als Prioritäten festgesetzt worden. Ein weiterer Schwerpunkt sind Stromverbindungsleitungen zwischen den Mitgliedstaaten am Mittelmeer und den südlichen Mittelmeerländern, vor allem durch die Synchronanbindung an das System der Union für die Koordinierung des Transports elektrischer Energie (UCTE), eine stärkere Anbindung Südosteuropas, einschließlich Verbindungsleitungen zur Türkei, und eine bessere Anbindung der baltischen Staaten an die mittel-/ost- und nordeuropäischen Märkte. Der Energiedialog EU-Russland wurde 2001 ins Leben gerufen, um die Beziehungen zwischen der EU und Russland im Energiebereich zu fördern. Die wichtigsten Ergebnisse des Energiedialogs EU-Russland wurden in mehreren Fortschrittsberichten veröffentlicht[25]. 2006 wurden drei Gruppen eingesetzt, die sich mit folgenden Themen befassen sollen: i) Energieeffizienz, ii) Entwicklung des Energiemarktes und iii) Prognosen und Szenarien. Innerhalb der Gruppe „Energiemarktentwicklung“ wurde eine Untergruppe für Fragen der Energieinfrastruktur eingesetzt, die die Energieverbindungen zwischen Russland und der Europäischen Union behandeln soll. Dabei wird vor allem die Umsetzung von Vorhaben geprüft, die für Russland und die EU von gemeinsamem Interesse sind. Darüber hinaus wird eine Studie zur Prüfung einer möglichen Synchronverbindung zwischen dem UCTE-Netz und den baltischen Staaten und dem russischen System IPS/UPS aus der TEN-E-Haushaltslinie 2004 finanziell gefördert und im Rahmen der genannten Untergruppe weiter verfolgt. Die Ukraine und die Republik Moldau haben gemeinsam die Vollmitgliedschaft in der UCTE beantragt. In der UCTE wurde ein besonderer technischer Ausschuss gegründet, der eine Studie darüber erstellen soll, welche Maßnahmen die Ukraine und die Republik Moldau für die Anbindung an das europäische Stromnetz ergreifen müssen. 7. SONSTIGE POLITISCHE MAßNAHMEN DER UNION MIT EINER TEN-E-DIMENSION 7.1. Umwelt Die TEN-E-Prioritäten spiegeln die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 23./24. März 2001 in Stockholm bezüglich des Auf- und Ausbaus der für einen funktionierenden Energiemarkt erforderlichen Infrastruktur wider. Es sollten besondere Anstrengungen unternommen werden, um das Ziel einer stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien als Beitrag zu einer Politik der nachhaltigen Entwicklung zu verwirklichen. Es sei darauf hingewiesen, dass die EU-Umweltrechtsvorschriften erheblichen Einfluss haben. Eingehalten werden müssen vor allem die Vogelschutz[26]- und die Habitat[27]-Richtlinien, die Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)[28] und die strategische Umweltprüfung (SUP)[29] sowie die Wasser-Rahmenrichtlinie[30]. Die Behörden der Mitgliedstaaten sind für die Planungs- und Genehmigungsverfahren zuständig und müssen für die Einhaltung der Umweltrechtsvorschriften sorgen; die endgültige Entscheidung treffen die lokalen Behörden. Bei der Vergabe von Mitteln aus dem TEN-E-Haushalt wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, dass die kofinanzierten Maßnahmen im Einklang mit den Umweltrechtsvorschriften der Gemeinschaft stehen. Je nach Art der vorgeschlagenen Fördermaßnahmen werden Umweltunterlagen angefordert wie - Informationen über Maßnahmen, die erhebliche negative Auswirkungen auf Natura 2000-Gebiete haben (bzw. nicht) haben könnten (Natura 2000-Zertifikate) - eine nichttechnische Zusammenfassung der für die Maßnahme durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfungen - Informationen über Anhörungen der Umweltbehörden, der betroffenen Öffentlichkeit und gegebenenfalls anderer Mitgliedstaaten. Soweit die Prüfung dieser Unterlagen durch die Dienststellen der Kommission positiv ausfiel, wurde die TEN-E-Finanzierung genehmigt. 7.2. Forschung und Entwicklung Die Europäische Union unterstützt Forschung und Entwicklung im Energiebereich im Rahmen verschiedener Förderprogramme, z. B. durch die Forschungrahmenprogramme (RP) und das Programm „Intelligente Energie – Europa“. Diese fördern auch einige mit den transeuropäischen Energienetzen zusammenhängende Ziele wie eine sicherere und stärker diversifizierte Energieversorgung. Im Rahmen des Sechsten Rahmenprogramms für den Zeitraum 2002-2006 wurden mehrere Studien mit einer TEN-E-Dimension gefördert wie zum Beispiel - IRED – Integration erneuerbarer Energiequellen und der dezentralen Erzeugung in das europäische Stromnetz (RP6) - FENIX – Flexible Stromnetze zur Integration der voraussichtlichen „Energie-Evolution“ (RP6) - ENCOURAGED – Optimierung der Energiekorridore für die europäischen Gas-, Strom- und Wasserstoffmärkte (RP6). Ferner wurden durch das Programm „Intelligente Energie – Europa“ Projekte wie die folgenden unterstützt: - RESPOND – Stromversorgung aus erneuerbaren Energiequellen - Interaktionen mit der herkömmlichen Stromerzeugung, Netzen und Nachfrage - TRADEWIND – Windstromintegration und -handel auf den transeuropäischen Strommärkten. 7.3. Wettbewerb Bei der Vergabe von TEN-E-Fördermitteln wird besonders darauf geachtet, dass die ausgewählten Gasrohrleitungsvorhaben mit den Bestimmungen für den Netzzugang Dritter gemäß der Definition der Erdgasrichtlinie 2003/55/EG[31] und insbesondere mit Artikel 22 in Einklang stehen. Für Stromvorhaben gilt ebenfalls, wie in der Stromrichtlinie 2003/54/EG[32] festgelegt, eine Regelung für den Netzzugang Dritter. [1] ABl. L 228 vom 23.9.1995, S. 1. [2] Entscheidung Nr. 1254/96/EG vom 5. Juni 1996, ABl. L 161 vom 29.6.1996, S. 147. [3] Entscheidung Nr. 1229/2003/EG vom 26 Juni 2003, ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 11. [4] Entscheidung Nr. 1364/2006/EG vom 6. September 2006, ABl. L 262 vom 22.9.2006, S. 1. [5] KOM(2006) 846. [6] Entscheidung Nr. 1254/96/EG, ABl. L 161 vom 29.6.1996, S. 147. [7] Entscheidung Nr. 1047/97/EG, ABl. L 152 vom 11.6.1997, S.[8]?bcd‚ƒ„…’ÒÓb ï ð 12. [9] Entscheidung Nr. 1741/99/EG, ABl. L 207 vom 6.8.1999, S. 1. [10] Entscheidung Nr. 1229/2003/EG, ABl. L 176 vom 15.7.2003, S.11. [11] ABl. L 138 vom 30.4.2004, S. 17. [12] ABl. L 143 vom 30.4.2004, S. 46. [13] KOM(2006) 443 und SEK(2006) 1059, Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission vom 7.8.2006. [14] Die Schlussbericht kann abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/ten/energy/studies/index_en.htm. [15] Bei den Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse, die in diesem Absatz und in Tabelle 1 behandelt werden, handelt es sich um diejenigen, die in Anhang III der TEN-E-Leitlinien 2003 angegeben sind, welche die Liste der in den TEN-E-Leitlinien 1996 aufgeführten Vorhaben von gemeinschaftlichem Interesse ändern und ergänzen. [16] Liste der geförderten Vorhaben siehe: http://ec.europa.eu/ten/energy/studies/index_en.htm [17] Bei den in diesem Absatz und in Tabelle 4 behandelten TEN-Leitlinien handelt es sich um diejenigen, die 1996 für 2002 geförderte Vorhaben veröffentlicht wurden, und um die 2003 veröffentlichten Leitlinien für Projekte, die 2003 und danach gefördert wurden. [18] Keines der von der EIB im Jahr 2002 geförderten Vorhaben betraf eine vorrangige Achse im Sinne der 2003 erlassenen TEN-E-Leitlinien. [19] SEK(2007)1456, Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission, Anhang zum Bericht der Kommission „18. Jahresbericht über die Durchführung der Strukturfonds (Durchführungsjahr 2006)“. [20] Verordnung (EG) Nr. 99/2000 des Rates vom 29.12.1999, ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 1. [21] Verordnung (EG) Nr. 1488/96 des Rates vom 23 Juli 1996, ABl. L 189 vom 30.7.1996, S. 1. [22] Der Schlussbericht der Halbzeitbewertung kann abgerufen werden unter: http://ec.europa.eu/ten/energy/studies/index_en.htm [23] ABl. L 228 vom 23.9.1995, S. 1. [24] ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 57. [25] ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 37. [26] Fortschrittsberichte siehe: http://ec.europa.eu/energy/russia/joint_progress/index_en.htm [27] Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979, ABl. L 103 vom 25.4.1979, S. 1 [28] Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992, ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7 [29] Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985, ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40. [30] Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001, ABl. L 197 vom 21.7.2001, S. 30. [31] Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000, ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. [32] ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 57. [33] ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 37.