52007DC0398

24. Jahresbericht der Kommission über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts (2006) [SEK(2007) 975] [SEK(2007) 976] /* KOM/2007/0398 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 17.7.2007

KOM(2007) 398 endgültig

24. JAHRESBERICHT DER KOMMISSION

ÜBER DIE KONTROLLE DER ANWENDUNG DESGEMEINSCHAFTSRECHTS(2006)[SEK(2007) 975][SEK(2007) 976]

24. JAHRESBERICHT DER KOMMISSION

ÜBER DIE KONTROLLE DER ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS(2006)

Entsprechend den Forderungen des Europäischen Parlaments (Entschließung vom 9. Februar 1983) und der Mitgliedstaaten (Erklärung Nr. 19 Ziffer 2 zum Vertrag von Maastricht, der am 7. Februar 1992 unterzeichnet wurde) erstellt die Europäische Kommission alljährlich einen Bericht über die Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts. Hiermit kommt sie auch dem Wunsch des Europäischen Rates bzw. der jeweiligen Fachräte nach.

EINLEITUNG

Als Hüterin der Verträge gewährleistet und kontrolliert die Kommission die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten entsprechend Artikel 211 EG-Vertrag. Gemäß Artikel 226 EG-Vertrag kann die Kommission Maßnahmen gegen einen Mitgliedstaat treffen, der eine Verpflichtung verletzt, die ihm nach dem Vertrag obliegt, zum Beispiel durch die Einführung oder Beibehaltung von Rechtsvorschriften oder Regelungen, die dem Gemeinschaftsrecht zuwiderlaufen.

In ihrem Weißbuch "Europäisches Regieren"[1] von 2001 weist die Kommission darauf hin, dass die Verantwortung für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in erster Linie bei den Behörden und Gerichten der Mitgliedstaaten liegt. Das primäre Ziel von Vertragsverletzungsverfahren besteht darin, die Mitgliedstaaten dazu anzuhalten, dem Gemeinschaftsrecht so rasch wie möglich freiwillig zu entsprechen. Die Kommission hat gezielt versucht, die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durch ergänzende und alternative Methoden der Problemlösung zu verbessern.

Der 24. Jahresbericht einschließlich der Anhänge wie "Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen" und der Beiträge der Kommissionsdienststellen (SEK(2007) 975) sowie der statistischen Anhänge (SEK(2007) 976) nimmt die Tätigkeiten der Kommission im Zusammenhang mit der Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Jahr 2006 unter die Lupe.

ERWEITERUNG DER UNION UND MITTEILUNG DER MAßNAHMEN ZUR UMSETZUNG VON RICHTLINIEN

Das Jahr 2006 war gekennzeichnet durch die letzten Vorbereitungen für die Erweiterung der Union um Bulgarien und Rumänien. Beide Länder nutzten das integrierte System zur elektronischen Mitteilung der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien, um ihren Vorabmitteilungsverpflichtungen hinsichtlich des gemeinschaftlichen Besitzstands nachzukommen.

Derzeit verwenden alle 27 Mitgliedstaaten freiwillig die Datenbank für die elektronische Mitteilung zur Meldung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen.

Die Mitteilungsquote für einzelstaatliche Umsetzungsmaßnahmen lag in den 25 Mitgliedstaaten im Januar 2006 durchschnittlich bei 98,93 % und stieg bis Ende 2006 auf 99,06 %.[2]

VERTRAGSVERLETZUNGSVERFAHREN

Die Gesamtzahl der von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren ist von 2 653 im Jahr 2005 auf 2 518 im Jahr 2006 leicht gesunken. Zum 31.12.2006 waren von den 2 518 registrierten Verfahren 1 642 anhängig. Die Zahl der registrierten Beschwerden ist von 1 154 im Jahr 2005 auf 1 049 ebenfalls leicht zurückgegangen. 41,7 % aller 2006 festgestellten Vertragsverletzungen gingen auf Beschwerden zurück. Die Anzahl der Vertragsverletzungsverfahren, die die Kommission aufgrund eigener Untersuchungen einleitete, stieg von 433 in 2005 auf 565 im Jahr 2006 für EU-25 (Zunahme um 24 %).

Bei den 25 Mitgliedstaaten ist die Zahl der Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtmitteilung der Umsetzungsmaßnahmen gegenüber 2005 von 1 079 um 16 % auf 904 gefallen. Dieser Rückgang ist auf folgende zwei Faktoren zurückzuführen: (1) eine Abnahme der Anzahl von Richtlinien mit ablaufender Umsetzungsfrist von 123 im Jahr 2005 auf 108 und (2) Verbesserungen bei der zeitgerechten Mitteilung durch die Mitgliedstaaten.

Die Zeit, die durchschnittlich zwischen der Registrierung der Fälle bis zur Anrufung des Gerichtshofs nach Artikel 226 EG-Vertrag verstreicht, betrug für alle Vertragsverletzungsverfahren im Zeitraum 1999-2005 20,5 Monate gegenüber 24 Monaten im Zeitraum 1999-2002. Bei den Vertragsverletzungsverfahren, die auf einer Beschwerde beruhen oder die durch die Kommissionsdienststellen von Amts wegen aufgedeckt wurden, lag dieser Wert bei 28 Monaten gegenüber 35 Monaten im Zeitraum 1999-2002. In den Fällen, in denen die Nichtmitteilung nationaler Umsetzungsmaßnahmen zu den Richtlinien Ursache von Vertragsverletzungsverfahren sind, vergingen durchschnittlich 14,5 Monate gegenüber 15 Monaten im Zeitraum 1999-2002.

Im Anschluss an die Annahme der überarbeiteten Mitteilung der Kommission über die Anwendung von Artikel 228 EG-Vertrag (SEK(2005) 1658 vom 12. Dezember 2005) erfolgt nun eine häufigere Überprüfung von Vertragsverletzungsverfahren, bei denen der Mitgliedstaat dem Urteil des Gerichtshofs nicht nachkommt. Gegen Ende 2006 war ein gewisser Aufwärtstrend bei der Verweisung von Rechtssachen nach Artikel 228 an den Gerichtshof zu beobachten. In zehn Fällen wurden Rechtssachen ein zweites Mal an den Gerichtshof verwiesen, wobei zwei davon später nach Mitteilung der erforderlichen Umsetzungsmaßnahmen wieder zurückgezogen wurden.

UMSETZUNG DER MITTEILUNG DER KOMMISSION ZUR BESSEREN KONTROLLE DER ANWENDUNG DES GEMEINSCHAFTSRECHTS KOM(2002) 725

Bei der Fortsetzung ihrer Maßnahmen zur Umsetzung dieser Mitteilung haben die Kommissionsdienststellen eine weitere Beschleunigung der Prüfung und Bearbeitung der Vertragsverletzungsverfahren und in ihren Beziehungen zu den Beschwerdeführern die vollständige Beachtung des Verhaltenskodex für die Verwaltungspraxis angestrebt. Die Kommission ging potenziellen Vertragsverletzungen in den Mitgliedstaaten nach, wobei sie sich auf eine raschere Verfolgung von Verzögerungen bei der Umsetzung von Richtlinien konzentrierte und besonderes Augenmerk auf die Durchsetzung von Entscheidungen des Gerichtshofs legte. Es wurden weiterhin Sachverständigengruppen, bilaterale Sitzungen und Kontakte, sektorspezifische Paketsitzungen, die Beteiligung an Ausbildungsveranstaltungen, Informations- und Transparenzprogrammen sowie Kontakte zum Monitoring vor dem Beitritt kombiniert eingesetzt. Gleichzeitig überprüfte die Kommission ihre Politik in diesem Bereich unter Berücksichtigung der Entschließung des Parlaments zum 21. und 22. Bericht, die im Mai 2006 im Zusammenhang mit dem Maßnahmenpaket für eine bessere Rechtsetzung angenommen wurde. Die wichtigsten Gebiete für die Überprüfung wurden in der Mitteilung der Kommission über „Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der Europäischen Union“ vom November 2006[3] aufgeführt. Darin wurde auch eine weitere Mitteilung für 2007 angekündigt, in der die Kommission die Beurteilung der aktuellen Lage bestätigen und ihre künftige Politik darlegen wird.

VERTRAGSVERLETZUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT PETITIONEN AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

Die Petitionen an das Europäische Parlament sind eine wertvolle Informationsquelle für die Aufdeckung von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht. In vielen Fällen fallen Petitionen mit der zeitgleichen Einreichung einer Beschwerde bei der Kommission zusammen, so dass der vom Petenten vorgebrachte Sachverhalt bereits im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens von den Kommissionsdienststellen untersucht wird.

Die Petitionen konzentrieren sich insbesondere in den Bereichen Umweltschutz und Binnenmarkt.

Im Umweltbereich sind Petitionen von besonderer Bedeutung, da die Kommission keine „Kontrollbefugnisse“ hat und somit die praktische Umsetzung des Gemeinschaftsrechts vor Ort nicht prüfen kann.

Hinsichtlich des Binnenmarkts waren bei den Petitionen zwei spezifische Bereiche weiterhin sehr wichtig. Bei der Anerkennung von Diplomen wurde neuerlich bestätigt, dass Regeln für die Anerkennung zu beruflichen Zwecken anstelle von Regeln für die akademische Anerkennung von Qualifikationen angewandt werden sollen. Auf dem Gebiet des öffentlichen Auftragswesens wurden neuerlich wesentliche Fragen im Zusammenhang mit den Vorschriften für die Stadtentwicklung in der Region Valencia aufgeworfen.

In anderen Bereichen, wie Probleme von Bürgern an den Außengrenzen der EU und der Rückerstattung der Mehrwertsteuer, langten weniger Petitionen ein.

WICHTIGSTE ENTWICKLUNGEN IN DEN VERSCHIEDENEN TÄTIGKEITSBEREICHEN DER KOMMISSION

Im Folgenden werden die wichtigsten Entwicklungen in den einzelnen Bereichen dargestellt.

Im Agrarsektor wurden zwei Hauptziele verfolgt: Beseitigung der Hemmnisse für den freien Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Gewährleistung der wirksamen und ordnungsgemäßen Anwendung der Agrarregelung. Es wurden Schritte ergriffen, um klassische Hemmnisse für den freien Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen abzubauen.

Die Kommission erinnerte die Mitgliedstaaten auch an ihre Pflicht zur Übermittlung von Jahresberichten über alle bestehenden Beihilferegelungen im Landwirtschaftssektor. Des Weiteren wurden Maßnahmen ergriffen, um die Befolgung der Urteile des Gerichtshofs in diesem Zusammenhang sicherzustellen.

In der Wettbewerbspolitik lag der Schwerpunkt 2006 auf der Überwachung der Übernahme der Transparenzrichtlinie und der Richtlinie über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste. Die Kommission untersuchte auch mehrere mögliche Vertragsverletzungen in Bezug auf Artikel 86 in Verbindung mit Artikel 82 EG-Vertrag sowie Artikel 31 EG-Vertrag und überprüfte, ob eine Nichtbeachtung einer aufArtikel 21 der Fusionskontrollverordnung basierenden Entscheidung der Kommission vorliegt.

Im Bereich Bildung und Kultur bestehen nach wie vor viele Hürden, welche die freie Mobilität von Studenten in der EU behindern. Aufgrund der eingeschränkten Kompetenz der EU stellen viele dieser Hemmnisse keine Verletzung des Gemeinschaftsrechts dar. Im Bereich der akademischen Anerkennung von Qualifikationen kann die EU nur in Fällen eingreifen, bei denen eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit vorliegt. In vielen Fällen sind die Hindernisse administrativer Natur, z. B. die Dauer oder die Kosten der Anerkennungsverfahren. Aufgrund ihrer Auswirkungen auf die Freizügigkeit der Studenten werden diese Fälle genau verfolgt. Zwei Vertragsverletzungsverfahren wurden 2006 eingeleitet. In einem davon hat der betreffende Mitgliedstaat (Griechenland) nach Vorliegen der mit Gründen versehenen Stellungnahme seine Rechtsvorschriften geändert. Im zweiten Fall wurde Anfang 2007 eine mit Gründen versehene Stellungnahme an den fraglichen Mitgliedstaat (Portugal) übermittelt.

Im Bereich des Zugangs zu Bildung, wo der Grundsatz der Nichtdiskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit gilt, zeigte sich 2006 eine weitere Schwierigkeit, die auf Unterschiede in der Organisation des Bildungswesens in den Mitgliedstaaten zurückzuführen ist. In Österreich und Belgien führte die Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung zu einem bedeutenden Anstieg der Anzahl der EU-Studenten an den Hochschulen, da in diesen beiden Mitgliedstaaten der Zugang zu den Universitäten für die eigenen Staatsangehörigen völlig frei ist, während die benachbarten Mitgliedstaaten (Deutschland bzw. Frankreich) einen strikten Numerus Clausus in bestimmten Studienrichtungen anwenden. Dies veranlasste Österreich und Belgien zur Einführung diskriminierender Quotenregelungen für den Zugang ausländischer Studenten zu ihren Universitäten. Diese unterschiedliche Behandlung könnte nur akzeptiert werden, wenn sie auf objektiven Kriterien beruht, die nicht mit der Staatsangehörigkeit der Betroffenen zu tun haben, und im Verhältnis zum legitimen Ziel der nationalen Bestimmungen angemessen sind. Dies wurde allerdings bislang noch nicht nachgewiesen. Diese Fälle sind für die Gewährleistung der Freizügigkeit und Gleichbehandlung im Hochschulwesen von rechtlicher und politischer Bedeutung.

Im Bereich Beschäftigung erstrecken sich die Vertragsverletzungen auf das gesamte Spektrum der vorrangigen Kriterien, die in der Mitteilung aus dem Jahr 2002 dargelegt werden.

Einerseits betrifft eine Reihe von Fällen den Verdacht auf eine falsche Anwendung von Vertragsartikeln und/oder sekundären Rechtsvorschriften (d. h. Bestimmungen aus Verordnungen) im Bereich der sozialen Sicherheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Andererseits kam es zu Vertragsverletzungen im Bereich des Arbeitsrechts, der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie der Nichtdiskriminierung (Richtlinien im Zusammenhang mit Ex-Artikel 13 EG-Vertrag, für welche die Umsetzungsfrist 2003 ablief), bei denen es meist um das Unterbleiben der Mitteilung von erforderlichen nationalen Umsetzungsmaßnahmen oder um eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung ging. Die Vertragsverletzungen im Bereich der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beziehen sich vor allem auf Probleme der Nichtübereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht (die in der Regel durch Bürgerbeschwerden, schriftliche Anfragen oder Petitionen aufgezeigt wurden). In allen betroffenen Bereichen wurden erforderlichenfalls systematische Folgemaßnahmen in Fällen gesetzt, in denen ein Mitgliedstaat einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht nachgekommen ist.

Hinsichtlich der Anwendung der Schutzklauseln durch die Mitgliedstaaten der EU-15 und EU-25, die in den Übergangsbestimmungen der Beitrittsverträge für die Freizügigkeit von Wanderarbeitnehmern vorgesehen sind, und in Bezug auf damit zusammenhängende, ähnliche Fragen wurden die relevanten nationalen Rechtsvorschriften geprüft.

Das Hauptziel im Bereich Unternehmen und Industrie besteht in der Gewährleistung des Binnenmarkts für Erzeugnisse.

Neben der Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften durch Vertragsverletzungsverfahren gemäß den Artikeln 226 und 228 EG-Vertrag verstärkte die Kommission ihre vorbeugenden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Richtlinie 98/34/EG noch weiter, indem sie durch Auslegungen und Anleitungen Unterstützung zu vielen Entwürfen für Rechtsvorschriften bot. Weitere neue Aktivitäten wurden eingeleitet, um die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Richtlinien zu verbessern.

Bei den Vertragsverletzungsverfahren wurde Fällen Vorrang eingeräumt, in denen nationale Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien nicht mitgeteilt wurden, Urteilen des Gerichtshofs (Artikel 228 EG-Vertrag) nicht Folge geleistet wurde und Beschwerden strukturelle Probleme in den Mitgliedstaaten aufzeigten. Die Kommission leitete 186 Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtmitteilung von Umsetzungsmaßnahmen und 4 Verfahren wegen der Nichtbefolgung von Entscheidungen des Gerichtshofs ein.

In EU-25 lässt die Anzahl der Beschwerden darauf schließen, dass sich die Umsetzung der Vorschriften für den Binnenmarkt für Erzeugnisse verbessert hat. Im Jahr 2006 wurden insgesamt 339 Fälle zum Teil aufgrund von energischen Maßnahmen (Kontakte mit den Mitgliedstaaten, Paketsitzungen, SOLVIT-Netz, Ausschüsse usw.) beigelegt. Nur in acht Fällen musste die Kommission ein Verfahren gegen den betreffenden Mitgliedstaat beim Gerichtshof einleiten. Die Anzahl der Beschwerden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Richtlinien stieg allerdings gegenüber 2005 an.

Im Bereich Umweltschutz war die korrekte Umsetzung des Gemeinschaftsrechts auch 2006 von besonderer Priorität für die Kommission. Mit rund einem Fünftel aller offenen Fälle von Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht, die von der Kommission untersucht werden, ist der Umweltbereich nach wie vor das Gebiet mit der höchsten Anzahl von offenen Fällen. Positiv ist jedoch hervorzuheben, dass dieser Wert nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004 nicht unverhältnismäßig stark angestiegen ist.

Bei der Bearbeitung der Beschwerden und Vertragsverletzungen wurde ein gewisser Vorrang den Fällen eingeräumt, die eine schlechte Umsetzung von Umweltschutzrichtlinien oder die mangelnde Einhaltung von grundlegenden, aus dem Gemeinschaftsrecht abgeleiteten Verpflichtungen im Bereich Umweltschutz sowie systembedingte Probleme mangelhafter Umsetzung und bedeutende Infrastrukturprojekte betrafen. Fälle von schlechter Umsetzung stellen nun einen beachtlichen Teil der offenen Fälle (17,81 %) und der Vertragsverletzungen (22,61 %) dar. Die höchste Anzahl offener Fälle betrifft den Naturschutz (250 Fälle), gefolgt von Abfall (119 Fälle), Wasser (103), Umweltverträglichkeitsprüfung (98) und Luftreinhaltung (89) sowie 26 Fällen in den restlichen Bereichen.

Im Bereich Fischerei ist der nachhaltige Umgang mit den lebenden Meeresressourcen auf langfristige gesellschaftliche und wirtschaftliche Interessen ausgerichtet.

Im Rahmen der Anwendung der Vorschriften zur Erhaltung der Ressourcen wird besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Normen über die Funktionsweise der nationalen Kontrollsysteme, auf die Überprüfung der Anwendung der technischen Erhaltungsmaßnahmen, auf die Mitteilung der Angaben zu Fängen und Fischereiaufwand, auf die Flottenkapazitäten und auf die Verwendung von Treibnetzen gerichtet.

Die Kommission setzte die Arbeiten zur Einrichtung der Europäischen Fischereiaufsichtsagentur fort.

Im Bereich Informationsgesellschaft und Medien verlagerte sich der Schwerpunkt der Bemühungen zur Durchsetzung des Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation nun von Fragen der Umsetzung auf die Gewährleistung der vollständigen Einhaltung und wirkungsvollen Anwendung in allen 25 Mitgliedstaaten und insbesondere auf die Prüfung der wichtigsten Bedenken, die im Anhang zum Umsetzungsbericht 2005 geäußert wurden. Dementsprechend konzentrierten sich die neuen Verfahren auf die Nichtübermittlung der Angaben zum Anruferstandort an die Notrufdienste bei Anrufen von Festnetz- und/oder Mobiltelefonen zur Notrufnummer 112, auf nicht zeitgerecht abgeschlossene Marktüberprüfungen und auf die nationalen Vorschriften für Übertragungspflichten. Des Weiteren wurden Fragen im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit und den Befugnissen der nationalen Regulierungsbehörden, dem Recht auf Berufung gegen Entscheidungen der nationalen Regulierungsbehörden, Wegerechten, dem Fehlen eines Standardangebots für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss, der Kostenrechnung, der Nummernübertragbarkeit und der Finanzierung des Universaldienstes behandelt. Um die Transparenz für alle Betroffenen zu steigern, veröffentlichte die Kommission weiterhin Pressemitteilungen über alle Phasen der eröffneten Verfahren.

Die wichtigste Entwicklung in der Medienpolitik ist die Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ , zu der ein Änderungsvorschlag derzeit vom Rat und vom Parlament erörtert wird. Ziel der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors ist es, die Einrichtung gemeinschaftsweiter Dienste auf der Grundlage von Informationen des öffentlichen Sektors zu erleichtern, die wirksame grenzüberschreitende Nutzung dieser Informationen für Mehrwertdienste zu fördern und Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt hintanzuhalten. Die Kommission hat den Umsetzungsprozess genau verfolgt und technische Unterstützung geleistet, um die Weiterverwendung dieser Informationen zu verbessern und den Austausch bewährter Verfahren unter den Mitgliedstaaten zu erleichtern.

Über die Anwendung der Richtlinie über elektronische Signaturen, zu der es keine Vertragsverletzungsverfahren gab, wurde ein Bericht angenommen.

Juristischer Dienst : In der Sache der Wiederaufbereitungsanlage für Kernbrennstoffe Sellafield berief sich der Gerichtshof auf Artikel 292 EG-Vertrag, den die Kommission erstmals geltend gemacht hatte und der daher zum ersten Mal zur Anwendung kam. Aufgrund seiner ausschließlichen Zuständigkeit für Entscheidungen betreffend Streitigkeiten über die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts befand der Gerichtshof, dass Irland gegen seine Verpflichtungen verstoßen habe, weil es vor dem im Seerechtsübereinkommen vorgesehenen Schiedsgericht ein Verfahren gegen das Vereinigte Königreich angestrengt hatte, obwohl es dabei im Wesentlichen um Fragen des Gemeinschaftsrechts ging.

Im Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit lief 2006 die Umsetzungsfrist für zwei wichtige Richtlinien zur Gewährung von Rechten für Drittstaatsangehörigen auf dem Gebiet von Asyl und Zuwanderung ab (Richtlinien 2003/109/EG und 2004/83/EG). Ebenso musste die Richtlinie 2004/38/EG, die für die Konsolidierung und Modernisierung der Rechte der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen auf Freizügigkeit von zentraler Bedeutung ist, 2006 umgesetzt werden. Die Kommission veröffentlichte einen Bericht über die Anwendung der Richtlinien 93/96/EWG, 90/364/EWG und 90/365/EWG über das Aufenthaltsrecht von Studenten, Nichterwerbstätigen und aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Unionsbürger.

Ein weiterer wesentlicher Punkt, der sich aus dem Haager Programm ergab, war die Annahme des allerersten „Fortschrittsanzeigers plus“. Neben der Überwachung des Übernahmeprozesses wird in dieser Mitteilung erstmals im Rahmen solcher Arbeiten für den Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit die nationale Umsetzung der politischen Maßnahmen geprüft.

Im Bereich Binnenmarkt intensivierte die Kommission 2006 ihre Aktivitäten im Zusammenhang mit der Anwendung des Gemeinschaftsrechts mit dem Ziel, die Durchsetzungspolitik weiterzuentwickeln und sie zu einem politischen Instrument auszubauen, das für die Förderung der allgemeinen politischen Prioritäten der Generaldirektion eingesetzt werden kann. Die Aktivitäten konzentrierten sich auf die folgenden Bereiche:

Folgemaßnahmen zur Mitteilung aus dem Jahr 2002 : Die aktive Politik im Zusammenhang mit der Anwendung der in der Mitteilung festgelegten Grundsätze wurde fortgesetzt. Paketsitzungen und Workshops über die Umsetzung der Vorschriften in verschiedenen Sektoren wurden organisiert. Diese Initiative sorgte für vorbeugende Gespräche mit den Mitgliedstaaten und trug zur besseren Vorbereitung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen bei. Die Generaldirektion Binnenmarkt intensivierte auch ihre Bemühungen, die Nutzung von SOLVIT als ergänzenden Mechanismus der Problemlösung zu fördern.

Folgemaßnahmen zur Empfehlung vom 12. Juli 2004 zur Umsetzung binnenmarktrelevanter Richtlinien in innerstaatliches Recht : Der Austausch von Informationen mit den Mitgliedstaaten über die Verwirklichung dieser Empfehlung wurde fortgesetzt. Die durchgeführte Erhebung bestätigte, dass mehrere der von der Kommission ausgesprochenen Empfehlungen umgesetzt wurden und sich in konkreten nationalen Initiativen niedergeschlagen haben. Im Binnenmarktanzeiger vom Juli 2006[4] wurden die Ergebnisse analysiert und die Schlussfolgerung gezogen, dass die Empfehlung eine grundlegende Rolle bei der Verringerung des Umsetzungsdefizits in den meisten Mitgliedstaaten spielte.

Festlegung von Prioritäten für Vertragsverletzungsverfahren : Ein Reflexionsprozess über Möglichkeiten zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit der Vertragsverletzungsverfahren im Hinblick auf marktbezogene und rechtliche Aspekte wurde eingeleitet. Damit konkretere Ergebnisse für die Bürger und Unternehmen erzielt werden, müssen die Verfahren wirkungsvoller werden (Einbeziehung hierarchischer Ebenen, raschere Bearbeitung, Wahl des am besten geeigneten Ansatzes für jedes einzelne aufgezeigte Problem). Die angestellten Überlegungen führten zur Entwicklung und Durchführung einer besseren Strategie für die Bearbeitung von Beschwerden und Vertragsverletzungen. Im Rahmen dieses neuen Konzepts wurde ein Benchmarking-System eingeführt, um bei wichtigen Fällen rascher Lösungen zu finden. Darüber hinaus trägt es den Auswirkungen der festgestellten Probleme auf die zentralen Ziele der Binnenmarktpolitik besser Rechnung. Probleme, welche die Ausübung der Grundfreiheiten oder das ordnungsgemäße Funktionieren von sekundärrechtlichen Vorschriften untergraben, werden ebenfalls vorrangig bearbeitet.

Niederlassungsfreiheit und freier Dienstleistungsverkehr : Wie in den vorangegangenen Jahren waren die wichtigsten relevanten Bereiche die Entsendung von Arbeitnehmern, die Mobilität von Patienten und die Rückerstattung medizinischer Kosten, die Eröffnung neuer Apotheken, das Glücksspiel, die Zulassung von Stellen für technische Fahrzeugprüfungen, die Eröffnung von Geschäften, Zertifizierungsdienste und private Sicherheitsdienste.

Regionalpolitik : Die Unterstützung von Programmen durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung oder von einzelnen Projekten im Rahmen des Kohäsionsfonds beruht auf dem Grundsatz der Partnerschaft, d. h. auf einer engen Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den nationalen (und regionalen) Behörden, die für die ordnungsgemäße Abwicklung der durch die Fonds finanzierten Projekte rechtlich verantwortlich sind, indem sie insbesondere die Beachtung der Gemeinschaftspolitik, zum Beispiel im Bereich des Umweltschutzes und des Binnenmarkts (Richtlinie über die Vergabe öffentlicher Aufträge), und der Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung sicherstellen.

Im Bereich Gesundheit und Verbraucherschutz genoss die zeitgerechte und ordnungsgemäße Umsetzung des europäischen Rechts weiterhin Priorität.

Die vom Lebensmittel- und Veterinäramt durchgeführten Inspektionsbesuche bilden die Grundlage für eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten zur Gewährleistung eines hohen Niveaus der Lebensmittelsicherheit, der Tiergesundheit sowie des Tier- und Pflanzenschutzes. Die Kommission zögerte nicht, gegen Mitgliedstaaten vorzugehen, die Aktionspläne zur Beseitigung von Mängeln nicht prompt umsetzen, die unzureichende Maßnahmen ergreifen oder in denen bedeutende Bedrohungen der Gesundheit von Mensch oder Tier festgestellt wurden.

Die Kommission hat auch im Bereich der Rechtsvorschriften für die Vermarktung von Tabakerzeugnissen rasch Schritte gesetzt.

Im Bereich der Verbraucherschutzpolitik nahm die Kommission eine gründliche Überprüfung der Umsetzung mehrerer Richtlinien in Angriff, um eine einheitliche Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, welche einen angemessenen Schutz der Interessen, der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher im Binnenmarkt bieten.

Im Laufe von 2006 stieg die Anzahl der auf Initiative der Kommission eingeleiteten Fälle erheblich an.

Im Bereich Steuern und Zoll stellte sich die Lage 2006 folgendermaßen dar: Im Bereich Steuern bestehen trotz der guten Zahlen für die Mitteilung der Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien und eines energischeren Vorgehens gegen Vertragsverletzungen, die bei der Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts festgestellt werden, in den nationalen Rechtsvorschriften nach wie vor zahlreiche potenzielle Verstöße.

Durch die neuerliche Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auf dem Gebiet der direkten Besteuerung stieg der Bedarf für Folgemaßnahmen durch die Kommission. Der Schwerpunkt lag auf grenzüberschreitenden Dividendenzahlungen und hier insbesondere auf Quellensteuern, die auf ins Ausland fließende Dividenden in Fällen erhoben werden, in denen an Gebietsansässige ausgeschüttete Dividenden steuerfrei sind (Diskriminierung und Hindernis für Investitionen).

Im Bereich der indirekten Besteuerung führte das proaktivere Einschreiten gegen Verstöße im Rahmen der Kraftfahrzeugsteuer zur Erstellung eines Plans für die Aufdeckung von Vertragsverletzungen und die Einleitung eventuell erforderlicher Verfahren gegen die Mitgliedstaaten. Darüber hinaus wurden einige Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze und der steuerlichen Behandlung von Postdiensten eröffnet und Maßnahmen gegen Mitgliedstaaten gesetzt, die Mindesteinzelhandelspreise für Zigaretten vorschreiben.

Im Bereich Energie und Verkehr verringerte sich das Verhältnis zwischen Verstößen wegen Nichtmitteilung und den anderen Vertragsverletzungsverfahren (Nichtübereinstimmung, mangelhafte Anwendung) auf 35 %. Dieser spezifische Trend lässt sich durch die Bemühungen erklären, die zur Kontrolle der Übereinstimmung nationaler Umsetzungsmaßnahmen mit den entsprechenden Richtlinien unternommen wurden. Dies führte zur Versendung einer großen Anzahl von schriftlichen Aufforderungen zur Äußerung (91) und von mit Gründen versehener Stellungnahmen (53) bei Verstößen wegen Nichtübereinstimmung.

Im Bereich der Energie wurde die ordnungsgemäße Anwendung der beiden Richtlinien aus dem Jahr 2003 über den Binnenmarkt für Elektrizität und Gas geprüft, die von grundlegender Bedeutung für die Öffnung der Elektrizitäts- und Gasmärkte in der EU sind.

Des Weiteren intensivierte die Kommission ihre Bemühungen gegen Verstöße im Zusammenhang mit dem EAG-Vertrag durch Maßnahmen, die nicht nur den Bereich Strahlenschutz sondern auch andere Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Sicherheitsüberwachung von Kernmaterial, den Außenbeziehungen und der Rolle der Euratom-Versorgungsagentur betrafen.

Im Bereich Verkehr wurde die ordnungsgemäße Anwendung der Richtlinie über Straßenbenutzungsgebühren und die Umsetzung der Richtlinien des zweiten Eisenbahnpakets kontrolliert. Im Bereich des Luftverkehrs beschloss die Kommission, beim Gerichtshof Klage gegen einen Mitgliedstaat zu erheben, der die Rechtsvorschriften der EU über die Einrichtung einer nationalen Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem einheitlichen europäischen Luftraum nicht einhielt. In Bezug auf die Sicherheit im Seeverkehr wurde weiterhin gegen Mitgliedstaaten vorgegangen, die die Gemeinschaftsvorschriften über die Hafenstaatkontrolle und die verbesserte Bereitstellung und Inanspruchnahme von Hafenauffangeinrichtungen für Schiffsabfälle und Ladungsrückstände missachten.

Gegen Mitgliedstaaten, die die Richtlinien über die Arbeitszeit im Kraftverkehr und über die Meldung von Ereignissen in der Zivilluftfahrt nicht umgesetzt hatten, wurde Klage beim Gerichtshof erhoben.

Im Bereich Personal und Verwaltung wurden die beiden einzigen Vertragsverletzungsverfahren, die gegen Mitgliedstaaten eröffnet wurden, abgeschlossen. Sie betrafen die Anwendung des Statuts und insbesondere die Möglichkeit der Übernahme von erworbenen Ruhegehaltsansprüche in das System der Gemeinschaft.

Im Bereich Haushalt ist die Kommission allen Fällen nachgegangen, in denen Verstöße gegen Rechtsvorschriften der EG zu einer unkorrekten oder verspäteten Zahlung der Eigenmittel oder anderer Arten von Einnahmen führen, und setzte rechtliche Schritte, wenn das Problem durch einen ersten Briefwechsel oder Erörterungen im Beratenden Ausschuss für Eigenmittel nicht gelöst werden konnte.

Im Bereich Gemeinschaftsstatistik, in dem keine neuen Vertragsverletzungsverfahren eröffnet wurden, kann die Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften 2006 als zufrieden stellend erachtet werden.

Im Bereich Erweiterung wurde in einem Fall, in dem die mangelhafte Anwendung des Assoziationsabkommens mit der Türkei zur Diskriminierung türkischer Arbeitnehmer führte, die ihre Aufenthaltsgenehmigung verlängern möchten, Klage gegen einen Mitgliedstaat beim Gerichtshof erhoben.

[1] Europäisches Regieren — ein Weißbuch, KOM(2001) 428.

[2] Zu den nach Mitgliedstaaten geordneten Angaben siehe die Webseite des Generalsekretariates auf dem Internetserver EUROPA: http://ec.europa.eu/community_law/eulaw/index_en.htm#transpositions .

[3] KOM(2006) 689.

[4] Siehe http://ec.europa.eu/internal_market/score/index_de.htm.