92001E2953

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2953/01 von Charles Tannock (PPE-DE) an die Kommission. Sicherheit in der Luftfahrt.

Amtsblatt Nr. 134 E vom 06/06/2002 S. 0158 - 0159


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2953/01

von Charles Tannock (PPE-DE) an die Kommission

(25. Oktober 2001)

Betrifft: Sicherheit in der Luftfahrt

Wird die Kommission, angesichts der schrecklichen Ereignisse vom 11. September und des jüngsten Beschlusses der Internationalen Zivilluftfahrtbehörde auf ihrem Treffen in Montreal, das Abkommen von Chicago dahingehend zu ändern, gemeinsame Präventivmaßnahmen gegen neue terroristische Bedrohungen aufzunehmen, im Anschluss an einen Beschluss der EU-Verkehrsminister vom 14. September, in dem auf eine solche Änderung gedrungen wurde, sowie angesichts der Tatsache, dass die Black Box-Flugrekorder der Flugzeuge, die in das World Trade Center gestürzt sind, in dem Inferno vermutlich verglüht sind und dass die Black Box des russischen Flugzeugs, das, aus welchen Gründen auch immer, über dem Schwarzen Meer explodierte, wahrscheinlich nie gefunden werden wird, weil sie wahrscheinlich zu tief gesunken ist, wodurch die Ermittlungen behindert werden, jetzt darauf dringen, dass die Aufzeichnungen aus dem Cockpit zugleich an die Bodenstationen übermittelt werden, auch wenn der Zugang zu den Bändern den Regierungen und den Zivilluftfahrtbehörden vorbehalten bleibt; werden diese Aufzeichnungen im Falle einer sicheren Landung routinemäßig gelöscht?

Antwort von Frau de Palacio im Namen der Kommission

(7. Dezember 2001)

Die Frage der Übermittlung der Daten der Flugschreiber an die Bodenstationen wurde in der Vergangenheit verschiedentlich geprüft. Die Haupthindernisse sind technischer und wirtschaftlicher Art.

Was die technischen Hindernisse angeht, so ist zutreffend, dass die Entwicklung der Datenübermittlung eine Übertragung der in den Flugzeugen aufgezeichneten Daten zu den Bodenstationen inzwischen durchaus zulassen würde.

Die relativ hohen Kosten im Zusammenhang mit Fragen, die beispielswiese die zu verwendenden Übertragungstechniken, den abzudeckenden geographischen Bereich, den Aktualisierungsgrad, usw. betreffen, müssten allerdings angesichts des Mehrwerts dieser neuen Technik bewertet werden, sowie der Tatsache, dass häufig nach Unfällen durchaus brauchbare Aufzeichnungen geborgen werden können.

Zu diesen Fragen kommen möglicherweise noch rechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Besitz dieser Daten, da diese bei der Übertragung unter Umständen mitgeschnitten werden können.

Aus diesen Gründen kann die praktische Einrichtung eines direkten Übertragungssystems derzeit nicht ohne eine vorherige Analyse aller dieser Implikationen ins Auge gefasst werden. Die Kommission hat daher nicht die Absicht, im Rahmen ihrer Vorschläge über die Sicherheit in der Zivilluftfahrt eine solche Maßnahme vorzuschlagen.


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