92001E0627

SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0627/01 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission. Geldwäsche ‐ Kasinos.

Amtsblatt Nr. 318 E vom 13/11/2001 S. 0089 - 0089


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0627/01

von Graham Watson (ELDR) an die Kommission

(1. März 2001)

Betrifft: Geldwäsche Kasinos

Welche Konsultationen hielt die Kommission bei der Ausarbeitung ihrer Richtlinien zur Änderung der Richtlinie des Rates 91/308/EWG(1) über Geldwäsche in Kasinos mit Vertretern von Kasinos in der EU ab?

(1) ABl. L 166 vom 28.6.1991, S. 77.

Antwort von Herrn Bolkestein im Namen der Kommission

(22. Mai 2001)

Der Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche(1) zielt darauf ab, die Verpflichtungen im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäsche auf eine Reihe nichtfinanzieller Tätigkeiten und Berufe auszudehnen wie externe Buchsachverständige und Abschlußprüfer, Immobilienmakler, Notare und Rechtsanwälte, bestimmte Händler hochwertiger Güter, Geldtransportunternehmen und Spielbanken.

Mit dieser Erweiterung wurde auf den von den Mitgliedstaaten und dem Parlament zum Ausdruck gebrachten Wunsch nach einer dringenden Maßnahme zur Verstärkung der Abwehr der Geldwäsche durch die Gemeinschaft nachgekommen.

Wegen der dieser neuen Initiative erteilten Priorität erstellte die Kommission kein Grünbuch oder sonstiges Konsultationsdokument, bevor sie ihren Vorschlag vorlegte. Im Anschluß an die Veröffentlichung ihres Vorschlags empfing die Kommission allerdings Vertreter aller obengenannten Berufe und Tätigkeiten, die um ein Treffen ersuchten, und diskutierte mit ihnen.

Was den Bereich Kasinos anbetrifft, so stand die Kommission in den vergangenen Monaten mit dem Europäischen Kasino Forum, Vertretern von Spielbanken aus einem Mitgliedstaat und Gewerkschaftsvertretern, die Bedienstete von Kasinos repräsentieren, in Verbindung.

(1) ABl. C 177 E vom 27.6.2000.


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