23.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 207/49 |
Klage, eingereicht am 30. März 2022 — Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi/EUIPO — Fontana Food (GRILLOUMI)
(Rechtssache T-168/22)
(2022/C 207/65)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Foundation for the Protection of the Traditional Cheese of Cyprus named Halloumi (Nikosia, Zypern) (vertreten durch S. Malynicz, Barrister-at-law, und Rechtsanwältin C. Milbradt)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Fontana Food AB (Tyresö, Schweden)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke GRILLOUMI — Anmeldung Nr. 15 963 291
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 3. Januar 2022 in der Sache R 1612/2021-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
— |
die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
— |
der Beschwerde der Klägerin abzuhelfen; |
— |
dem Beklagten seine eigenen Kosten und die Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
— |
Bei der Prüfung der Unterscheidungskraft seien der Beschwerdekammer erhebliche Fehler unterlaufen. |
— |
Die Beschwerdekammer habe zu Unrecht eine Verwechslungsgefahr festgestellt. |
— |
Die Beschwerdekammer habe der Klägerin in Bezug auf alle Aspekte zu Unrecht ein faires Verfahren verwehrt. |