27.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 71/18


Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Sofiyski gradski sad (Bulgarien) am 15. Dezember 2022 — Strafverfahren gegen FP, QV, IN, YL, VD, JF und OL

(Rechtssache C-760/22)

(2023/C 71/22)

Verfahrenssprache: Bulgarisch

Vorlegendes Gericht

Sofiyski gradski sad

Angeklagte

FP, QV, IN, YL, VD, JF und OL

Vorlagefrage

Würde das Recht des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung gemäß Art. 8 [Abs.] 1 in Verbindung mit den Erwägungsgründen 33 und 44 der Richtlinie 2016/343 (1) verletzt, wenn er an den in der Strafsache durchgeführten Gerichtsverhandlungen auf seinen ausdrücklichen Wunsch hin über eine Onlineverbindung teilnimmt, sofern er durch einen von ihm bevollmächtigten, im Sitzungssaal anwesenden Rechtsanwalt verteidigt wird und sofern die Verbindung es ihm ermöglicht, den Gang des Verfahrens zu verfolgen, Beweismittel zu benennen und von Beweismitteln Kenntnis zu nehmen, er ohne technische Hindernisse angehört werden kann und ihm eine wirksame und vertrauliche Kommunikation mit dem Rechtsanwalt gewährleistet wird?


(1)  Richtlinie (EU) 2016/343 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. 2016, L 65, S. 1).