7.11.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 424/34 |
Klage, eingereicht am 16. September 2022 — Europäische Kommission/Hellenische Republik
(Rechtssache C-599/22)
(2022/C 424/45)
Verfahrenssprache: Griechisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch D. Triantafyllou, B. Sasinowska und G. Wilms als Bevollmächtigte)
Beklagter: Hellenische Republik
Anträge
Die Kommission beantragt,
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festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 29/2009 der Kommission (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihr benannte Erbringer von Flugverkehrsdiensten (ATS-Dienststelle) Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung nachkommt; |
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der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Hellenische Republik habe mehr als drei Jahre gebraucht, um der Verordnung Nr. 29/2009 in Bezug auf das Sicherstellen der Erbringung von Datalink-Diensten im einheitlichen europäischen Luftraum nachzukommen.
(1) Verordnung (EG) Nr. 29/2009 der Kommission vom 16. Januar 2009 zur Festlegung der Anforderungen an Datalink-Dienste im einheitlichen europäischen Luftraum (ABl. 2009, L 13, S. 3).