7.11.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 424/34


Klage, eingereicht am 16. September 2022 — Europäische Kommission/Hellenische Republik

(Rechtssache C-599/22)

(2022/C 424/45)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Klägerin: Europäische Kommission (vertreten durch D. Triantafyllou, B. Sasinowska und G. Wilms als Bevollmächtigte)

Beklagter: Hellenische Republik

Anträge

Die Kommission beantragt,

festzustellen, dass die Hellenische Republik dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 4 Abs. 3 EUV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 29/2009 der Kommission (1) verstoßen hat, dass sie nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass der von ihr benannte Erbringer von Flugverkehrsdiensten (ATS-Dienststelle) Art. 3 Abs. 1 dieser Verordnung nachkommt;

der Hellenischen Republik die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Hellenische Republik habe mehr als drei Jahre gebraucht, um der Verordnung Nr. 29/2009 in Bezug auf das Sicherstellen der Erbringung von Datalink-Diensten im einheitlichen europäischen Luftraum nachzukommen.


(1)  Verordnung (EG) Nr. 29/2009 der Kommission vom 16. Januar 2009 zur Festlegung der Anforderungen an Datalink-Dienste im einheitlichen europäischen Luftraum (ABl. 2009, L 13, S. 3).