10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 11/32 |
Klage, eingereicht am 18. Oktober 2021 — IR/Kommission
(Rechtssache T-685/21)
(2022/C 11/45)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: IR (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Pappas und A. Pappas)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Entscheidung vom 11. Dezember 2020, mit der die Abrechnungsstelle Brüssel die Erneuerung der Krankheitskostenregelung bei einer schweren Erkrankung für den Sohn des Klägers abgelehnt hat, aufzuheben; |
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die Entscheidung vom 8. Juli 2021, mit der die Anstellungsbehörde die vom Kläger nach Art. 90 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union eingelegte Beschwerde zurückgewiesen hat, aufzuheben; |
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger sechs Klagegründe geltend.
1. |
Erster Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen beruhten rechtswidrig auf einem Zweitgutachten des Vertrauensarztes. |
2. |
Zweiter Klagegrund: Mangelnde Begründung der streitigen Entscheidungen. |
3. |
Dritter Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen wiesen offensichtliche Beurteilungsfehler und eine Verfälschung der Tatsachen auf. |
4. |
Vierter Klagegrund: Verstoß gegen das Recht auf gute Verwaltung und das Recht auf Anhörung. |
5. |
Fünfter Klagegrund: Die streitigen Entscheidungen beruhten rechtswidrig auf einem Gutachten des Ärztebeirates. |
6. |
Sechster Klagegrund: Verstoß gegen das Vorverfahren. |