10.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/29


Klage, eingereicht am 5. November 2021 — Haidukevich/Rat

(Rechtssache T-580/21)

(2022/C 11/40)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Aleh Haidukevich (Semkino, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Litvinski)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1) für nichtig zu erklären, soweit sie den Kläger betrifft;

den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus (2) für nichtig zu erklären, soweit er den Kläger betrifft;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.


(1)  ABl. 2021, L 219I, S. 3.

(2)  ABl. 2021, L 219I, S. 70.