10.1.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 11/29 |
Klage, eingereicht am 5. November 2021 — Gusachenka/Rat
(Rechtssache T-579/21)
(2022/C 11/39)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Siarhei Gusachenka (Minsk, Belarus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Litvinski)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Der Kläger beantragt,
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die Durchführungsverordnung (EU) 2021/997 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Artikels 8a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus (1), soweit sie ihn betrifft, für nichtig zu erklären; |
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den Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/1002 des Rates vom 21. Juni 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus (2), soweit er ihn betrifft, für nichtig zu erklären; |
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dem Rat die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf zwei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-556/21, Lyubetskaya/Rat, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.