18.10.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 422/36 |
Klage, eingereicht am 3. September 2021 — Rochem Group/EUIPO — Rochem Marine (ROCHEM)
(Rechtssache T-548/21)
(2021/C 422/47)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Rochem Group AG (Zug, Schweiz) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Guridi Sedlak)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Rochem Marine Srl (Genua, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Internationale Registrierung der Wortmarke ROCHEM mit Benennung der Europäischen Union — Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union Nr. 1 151 545
Verfahren vor dem EUIPO: Löschungsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 28. Juni 2021 in der Sache R 1546/2019-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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das Verfahren bis zum Erlass eines rechtskräftigen Urteils im Verfahren vor dem Gericht Mailand gegen die italienische Marke 933481 ROCHEM MARINE (Bild) auszusetzen; |
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hilfsweise, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und der Beschwerdekammer des EUIPO aufzugeben, eine neue Entscheidung zu erlassen, mit der der gegen die internationale Registrierung Nr. 1 151 545 ROCHEM (Wort) gestellte Antrag auf Erklärung der Nichtigkeit in den Klassen 11 und 40 zurückgewiesen wird; |
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dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer, sollte sie vor dem Gericht erscheinen, ihre eigenen Kosten und die Gebühren und Kosten der Klägerin aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 18 und Art. 64 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates |