23.8.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 338/25


Klage, eingereicht am 25. Juni 2021 — Hotel Cipriani/EUIPO — Altunis (CIPRIANI FOOD)

(Rechtssache T-358/21)

(2021/C 338/32)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Kläger: Hotel Cipriani (Venedig, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Rieger-Jansen, D. Op de Beeck und W. Pors)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Altunis-Trading, Gestão e Serviços, Lda (Funchal, Portugal)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionsbildmarke CIPRIANI FOOD — Unionsmarke Nr. 683 250

Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO vom in der Sache R

Anträge

Der Kläger beantragt,

die angefochtene Entscheidung insgesamt aufzuheben;

dem Antrag auf Verfallserklärung in vollem Umfang stattzugeben und die angefochtene Unionsmarke für verfallen zu erklären;

dem EUIPO und einem etwaigen Streithelfer die eigenen Kosten sowie die Kosten des Antragstellers im Verfallsverfahren aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates;

die Beschwerdekammer habe fehlerhaft festgestellt, dass „Präparate aus Getreide“ nicht in geeigneter Weise unterteilt werden könnten.