23.8.2021 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/25 |
Klage, eingereicht am 25. Juni 2021 — Hotel Cipriani/EUIPO — Altunis (CIPRIANI FOOD)
(Rechtssache T-358/21)
(2021/C 338/32)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Hotel Cipriani (Venedig, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Rieger-Jansen, D. Op de Beeck und W. Pors)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Altunis-Trading, Gestão e Serviços, Lda (Funchal, Portugal)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke CIPRIANI FOOD — Unionsmarke Nr. 683 250
Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Beschwerdekammer des EUIPO vom in der Sache R
Anträge
Der Kläger beantragt,
— |
die angefochtene Entscheidung insgesamt aufzuheben; |
— |
dem Antrag auf Verfallserklärung in vollem Umfang stattzugeben und die angefochtene Unionsmarke für verfallen zu erklären; |
— |
dem EUIPO und einem etwaigen Streithelfer die eigenen Kosten sowie die Kosten des Antragstellers im Verfallsverfahren aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
— |
Verstoß gegen Art. 94 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
— |
Verstoß gegen Art. 15 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates; |
— |
die Beschwerdekammer habe fehlerhaft festgestellt, dass „Präparate aus Getreide“ nicht in geeigneter Weise unterteilt werden könnten. |