20.9.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 382/14


Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichtshofs (Österreich) eingereicht am 17. Juni 2021 — Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland KdöR

(Rechtssache C-372/21)

(2021/C 382/18)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Revisionswerberin: Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland KdöR

Belangte Behörde: Bildungsdirektion für Vorarlberg

Vorlagefragen

1.

Fällt eine Situation, in der eine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union anerkannte und ansässige Religionsgesellschaft in einem anderen Mitgliedstaat um Subventionierung einer von ihr als konfessionell anerkannten, von einem nach dem Recht dieses anderen Mitgliedstaates eingetragenen Verein in diesem anderen Mitgliedstaat betriebenen Privatschule ansucht, unter Berücksichtigung von Art. 17 AEUV in den Anwendungsbereich des Unionsrechts, insbesondere von Art. 56 AEUV?

Für den Fall der Bejahung der ersten Frage:

2.

Ist Art. 56 AEUV dahingehend auszulegen, dass er einer nationalen Norm entgegensteht, welche als eine Voraussetzung für die Subventionierung von konfessionellen Privatschulen die Anerkennung des Antragstellers als Kirche oder Religionsgesellschaft nach nationalem Recht vorsieht?