14.6.2021   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 228/16


Rechtsmittel, eingelegt am 2. Februar 2021 von Laure Camerin gegen den Beschluss des Gerichts (Siebte Kammer) vom 24. November 2020 in der Rechtssache T-367/19, Camerin/Kommission

(Rechtssache C-63/21 P)

(2021/C 228/20)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Laure Camerin (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

den Beschluss des Gerichts vom 24. November 2020 in der Rechtssache T-367/19 aufzuheben;

der Kommission sämtliche Kosten, einschließlich der vor dem Gericht entstandenen Kosten, aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Mit dem Rechtsmittel wird die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses beantragt, soweit das Gericht die Klage für erledigt und für unzulässig erklärt habe, die auf die teilweise Aufhebung der Entscheidung des PMO vom 17. April 2019 sowie auf den Ersatz des immateriellen Schadens, der aufgrund der Verstöße des PMO entstanden sei und die Rechtsmittelführerin an einem Leben in Würde hindere, gerichtet gewesen sei.

Die Rechtsmittelführerin beanstandet mit ihrem Rechtsmittel insbesondere die Rn. 50 bis 52, 54, 57 bis 62, 67 und 73 bis 74 des angefochtenen Beschlusses.

Sie stützt ihr Rechtsmittel auf einen einzigen Rechtsmittelgrund, mit dem sie eine Verfälschung des Sachverhalts und offenkundige Beurteilungsfehler rügt, die zu einer unzutreffenden rechtlichen Begründung geführt hätten.