27.7.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 247/36 |
Klage, eingereicht am 27. Mai 2020 — GWS Stadtwerke Hameln/Kommission
(Rechtssache T-314/20)
(2020/C 247/49)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: GWS Stadtwerke Hameln GmbH (Hameln, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte I. Zenke und T. Heymann)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss der Beklagten vom 26. Februar 2019 zur Feststellung der Vereinbarkeit des Zusammenschlusses „RWE/E.ON Assets“ mit dem Binnenmarkt, Fall M.8871 (ABl. 2020, C 111, S. 1), für nichtig zu erklären; |
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der Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-312/20, EVH/Kommission, geltend gemachten Klagegründen identisch sind oder ihnen ähneln.