25.11.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 399/90 |
Klage, eingereicht am 25. September 2019 – Universität Bremen/Kommission und REA
(Rechtssache T-660/19)
(2019/C 399/109)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Universität Bremen (Bremen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Professor C. Schmid)
Beklagten: Europäische Kommission und Exekutivagentur für die Forschung (REA)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die Entscheidung vom 16. Juli 2019 zur Ablehnung des Proposal No. 870693 (TenOpt), im Programm Horizon 2020 Framework Programme, Call: H2020-SC6-GOVERNANCE-2019, für nichtig zu erklären; |
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den Beklagten die Kosten aufzuerlegen. |
Klagegründe und wesentliche Argumente
Zur Unterstützung der Klage macht die Klägerin geltend, dass die angefochtene Entscheidung ihren aus der rule of law folgenden Anspruch auf ermessensfehlerfreie Prüfung ihres Förderantrags verletze. Im Einzelnen leide die Begutachtung unter folgenden Mängeln:
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Zugrundelegung des falschen Sachverhalts, mit anderen Worten der fehlerhaften Wiedergabe tragender Inhalte des Förderantrags in der Begutachtung; |
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Nichteinhaltung allgemeingültiger Bewertungsmaßstäbe; |
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Ungleichbehandlung, Willkür und sachfremde Erwägungen. |