5.8.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 263/64


Klage, eingereicht am 17. Juni 2019 — Moretti/Parlament

(Rechtssache T-364/19)

(2019/C 263/69)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Moretti (Nembro, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Paniz)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Mitteilung der Generaldirektion Finanzen des Europäischen Parlaments für nichtig zu erklären, mit der der Beschluss Nr. 14/2018 vom 12. Juli 2018 des Präsidiums der Abgeordnetenkammer und/oder der Beschluss Nr. 6/2018 des Präsidentschaftsrats des Senats der Republik angenommen wurde, und jedenfalls

die Neufestlegung und Neuberechnung des vom Europäischen Parlament gezahlten Ruhegehalts auf Lebenszeit für nichtig zu erklären,

infolgedessen festzustellen, dass er insoweit Anspruch auf Fortzahlung des fraglichen Ruhegehalts auf Lebenszeit hat, als der Ruhegehaltsanspruch auf der Grundlage der vor dem Beschluss Nr. 14/2018 des Präsidiums der Abgeordnetenkammer und/oder dem Beschluss Nr. 6/2018 des Präsidentschaftsrats des Senats der Republik geltenden Rechtsvorschriften erworben worden ist und weiterhin erworben wird, und das Europäische Parlament zu verurteilen, an ihn alle rechtswidrig einbehaltenen Summen zuzüglich Inflationsausgleichs und gesetzlicher Zinsen ab dem Zeitpunkt der Einbehaltung bis zur Begleichung zu zahlen, sowie

das Europäische Parlament zu verurteilen, dem zu erlassenden Urteil nachzukommen und das ursprüngliche Ruhegehalt auf Lebenszeit sofort und vollständig wiederherzustellen und alle Schäden zu ersetzen, wenn und soweit sie dem Kläger geschuldet sind,

jedenfalls die vollständige Erstattung der Auslagen, der Anwaltskosten zuzüglich Mehrwertsteuer, Anwaltskasse und pauschalem Aufwandersatz.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente entsprechen denen in der Rechtssache T-345/19, Santini/Parlament