17.6.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 206/87


Klage, eingereicht am 9. April 2019 — Giant Electric Vehicle Kunshan/Kommission

(Rechtssache T-242/19)

(2019/C 206/77)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Giant Electric Vehicle Kunshan Co. Ltd (Kunshan, China) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. De Baere)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 der Kommission vom 17. Januar 2019 (1) aufzuheben, soweit sie die Klägerin betrifft, und

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

1.

Die Beklagte habe einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen, indem sie festgestellt habe, dass Käufe der Gruppe der Klägerin von Aluminium-Rohstoffen erheblichen Staatseingriffen ausgesetzt gewesen seien und nicht im Wesentlichen auf Marktwerten gemäß Art. 2 Abs. 7 Buchst. c erster Gedankenstrich der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 (2) beruht hätten.

2.

Die Beklagte habe einen offenkundigen Beurteilungsfehler begangen, indem sie festgestellt habe, dass die Gruppe der Klägerin gemäß Art. 2 Abs. 7 Buchst. c dritter Gedankenstrich der Verordnung (EU) 2016/1036 nennenswerten Verzerrungen infolge des früheren nicht marktwirtschaftlichen Systems ausgesetzt gewesen sei.

3.

Die Beklagte habe sowohl gegen Art. 2 Abs. 10 Satz 1 als auch gegen Art. 2 Abs. 10 Buchst. d Ziff. i und ii der Verordnung (EU) 2016/1036 verstoßen, da sie keinen gerechten Vergleich durchgeführt habe, indem sie den Normalwert nicht um die Unterschiede in den Handelsstufen zwischen Ausfuhrpreisen und Normalwert angepasst und die Klägerin nicht mit den Informationen versorgt habe, die sie für die Bezifferung ihres Berichtigungsantrags benötigt hätte.

4.

Die Beklagte habe gegen Art. 3 Abs. 2, 3 und 6 der Verordnung (EU) 2016/1036 verstoßen, indem sie für die Zwecke der Berechnung der Unterbietung die Einfuhrpreise nicht mit den Preisen gleichartiger Waren, die von den Wirtschaftszweigen der Europäischen Union auf der gleichen Handelsstufe hergestellt würden, und an dem Punkt, an dem die Waren miteinander in Wettbewerb träten, verglichen habe.


(1)  Durchführungsverordnung (EU) 2019/73 der Kommission vom 17. Januar 2019 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern mit Ursprung in der Volksrepublik China (ABl. L 16, 18.1.2019, S. 108).

(2)  Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (ABl. L 176, 30.6.2016, S. 21).