11.11.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 383/40


Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien (Österreich) eingereicht am 2. August 2019 – Strafverfahren gegen A***** und weitere unbekannte Täter

(Rechtssache C-584/19)

(2019/C 383/48)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Landesgericht für Strafsachen Wien

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Staatsanwaltschaft Wien

Beklagte: A***** und weitere unbekannte Täter

Andere Beteiligte: Staatsanwaltschaft Hamburg

Vorlagefrage

Sind die Begriffe „Justizbehörde“ im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (1) und „Staatsanwalt“ im Sinne von Art. 2 lit. c sublit. (i) der genannten Richtlinie dahin auszulegen, dass darunter auch die Staatsanwaltschaften eines Mitgliedstaats fallen, die der Gefahr ausgesetzt sind, im Rahmen des Erlasses einer Entscheidung über die Ausstellung einer Europäischen Ermittlungsanordnung unmittelbar oder mittelbar Anordnungen oder Einzelweisungen seitens der Exekutive, etwa des Justizsenators in Hamburg, unterworfen zu werden?


(1)  ABl. 2014, L 130, S. 1.