27.5.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 182/11


Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 8. Februar 2019 — Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Köln

(Rechtssache C-97/19)

(2019/C 182/14)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Finanzgericht Düsseldorf

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG

Beklagter: Hauptzollamt Köln

Vorlagefrage:

Ist Artikel 78 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (1) des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass danach in einem Fall wie dem Ausgangsrechtsstreit eine Zollanmeldung dergestalt zu übe prüfen und zu berichtigen ist, dass die Angaben zu der Anmelderin durch die Bezeichnung der Person ersetzt werden, der eine Einfuh lizenz für die eingeführte Ware ausgestellt worden ist, und diese Person durch die Person vertreten wird, die in der Zollanme dung als Anmelderin angegeben wurde und die der Zollstelle eine Vollmacht der Inhaberin der Einfuhrlizenz vorgelegt hat?


(1)  ABl. 1992, L 302, S. 1.