4.2.2019   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 44/76


Klage, eingereicht am 28. November 2018 — ZPC Flis/EUIPO — Aldi Einkauf (FLIS Happy Moreno choco)

(Rechtssache T-708/18)

(2019/C 44/102)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: ZPC Flis sp.j. (Radziejowice, Polen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Kondrat)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Aldi Einkauf GmbH & Co. OHG (Essen, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke FLIS Happy Moreno choco — Anmeldung Nr. 15 030 786.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 13. September 2018 in der Sache R 2113/2017-1.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Sache zur erneuten Prüfung an das EUIPO zurückzuverweisen;

oder

die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass festgestellt wird, dass es für die Eintragung der Unionsmarke 015030786 „Flis Happy Moreno choco“ für alle Waren und Dienstleistungen der Klassen 30 und 35 keine relativen Eintragungshindernisse gibt und die Marke einzutragen ist;

der Klägerin die Erstattung der Kosten zuzusprechen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes und des Grundsatzes der Rechtssicherheit.