1.10.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 352/38 |
Klage, eingereicht am 24. Juli 2018 — Biasotto/EUIPO — OOFOS (OOF)
(Rechtssache T-453/18)
(2018/C 352/45)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Kläger: Alessandro Biasotto (Treviso, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Le Divelec Lemmi, R. Castiglioni and E. Cammareri)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: OOFOS LLC (Reno, Nevada, Vereinigte Staaten)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelder der streitigen Marke: Kläger.
Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke OOF — Anmeldung Nr. 14 961 767.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 10. Mai 2018 in der Sache R 1270/2017-2.
Anträge
Der Kläger beantragt,
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der vorliegenden Klage umfassend stattzugeben; |
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die angefochtene Entscheidung vollständig aufzuheben und folglich die Unionsmarkenanmeldung Nr. 14 961 767 zur Eintragung bezüglich aller von ihr beanspruchten Waren und Dienstleistungen der Klassen 18, 25 und 35 zuzulassen (oder, hilfsweise, dem EUIPO aufzugeben, den Antrag des Klägers vom 15. Juni 2017 noch einmal zu prüfen, diesmal aber durch Vergleich der angefochtenen Anmeldung mit der von der Widerspruchsführerin beanspruchten früheren Internationalen Registrierung Nr. 1 258 728); |
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dem EUIPO und der Streithelferin alle Kosten nicht nur des vorliegenden Verfahrens vor dem Gericht, sondern auch des Widerspruchs- und Beschwerdeverfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |