8.10.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 364/14


Klage, eingereicht am 3. Juli 2018 — Aquino u. a./Parlament

(Rechtssache T-402/18)

(2018/C 364/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Roberto Aquino (Brüssel, Belgien) und 30 weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Kläger beantragen,

die vorliegende Klage für zulässig und begründet zu erklären;

folglich

den Beschluss vom 2. Juli 2018 über die Anforderung von Dolmetschern für den 3. Juli 2018 sowie die künftigen Beschlüsse über die Anforderung von Dolmetschern für den 4., 5., 10. und 11. Juli 2018 für nichtig zu erklären;

dem Beklagten aufzugeben, den immateriellen Schaden zu ersetzen, der nach billigem Ermessen auf 1 000 Euro für jeden Kläger geschätzt wird;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Kläger drei Klagegründe geltend, die im Wesentlichen mit den in der Rechtssache T-401/18, SFIE-PE/Parlament, geltend gemachten identisch oder ihnen ähnlich sind.