10.9.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 319/16


Klage, eingereicht am 20. Juni 2018 — Colombani/EAD

(Rechtssache T-372/18)

(2018/C 319/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Jean-Marc Colombani (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. de Montigny)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Generaldirektors für Haushalt und Verwaltung des EAD vom 9. November 2017 (ADMIN(2017)21), mit der die Liste der im Beförderungsverfahren 2017 beförderten Beamten erstellt wurde, insoweit aufzuheben, als der Name des Klägers darin nicht genannt ist;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf vier Gründe gestützt:

1.

Einrede der Rechtswidrigkeit der allgemeinen Durchführungsbestimmungen, die der EAD auf das Beförderungsverfahren angewandt hat

2.

Amtsfehler, Nichteinhaltung des Verfahrens vor Erstellung der Liste der zur Beförderung vorgeschlagenen Personen und Ungleichbehandlung

3.

Verstoß der allgemeinen Durchführungsbestimmungen des EAD gegen Art. 45 des Statuts

4.

Offensichtlicher Fehler bei der Beurteilung der Verdienste des Klägers und Ungleichbehandlung bei der Beurteilung des Kriteriums des Dienstalters