26.2.2018 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 72/47 |
Klage, eingereicht am 11. Januar 2018 — Zweirad-Center Stadler/EUIPO — Triumph Designs (Triumph)
(Rechtssache T-12/18)
(2018/C 072/61)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Zweirad-Center Stadler GmbH (Regensburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt P. Ruess und Rechtsanwältin A. Doepner-Thiele)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Triumph Designs Ltd (Swadlincote, Vereinigtes Königreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin.
Streitige Marke: Unionswortmarke „Triumph“ — Anmeldung Nr. 6 717 672.
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 2. November 2017 in der Sache R 665/2017-5.
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung insoweit aufzuheben, als darin die Markenanmeldung für die Waren der Klassen 9, 12 und 25 zurückgewiesen wurde; |
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den Widerspruch in vollem Umfang zurückzuweisen und die Eintragung der Marke für all diese Waren zu gestatten oder, hilfsweise, die Sache an das EUIPO zurückzuverweisen, damit es die daraus folgenden Maßnahmen ergreift; |
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dem EUIPO und der anderen Beteiligten im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO die der Klägerin entstandenen Kosten aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009. |