4.2.2019 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 44/8 |
Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Łodzi (Polen), eingereicht am 3. September 2018 — Miasto Łowicz/Skarb Państwa — Wojewoda Łódzki
(Rechtssache C-558/18)
(2019/C 44/11)
Verfahrenssprache: Polnisch
Vorlegendes Gericht
Sąd Okręgowy w Łodzi
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Miasto Łowicz
Beklagte: Skarb Państwa — Wojewoda Łódzki
Vorlagefrage
Ist Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 des Vertrags über die Europäische Union dahin auszulegen, dass die sich daraus ergebende Pflicht der Mitgliedstaaten, die erforderlichen Rechtsbehelfe zu schaffen, damit ein wirksamer Rechtsschutz in den vom Unionsrecht erfassten Bereichen gewährleistet ist, Bestimmungen entgegensteht, die das Risiko der Verletzung der Garantie eines unparteiischen Disziplinarverfahrens gegen Richter in Polen wesentlich erhöhen, indem sie
1. |
politische Einflussnahme auf das Disziplinarverfahren ermöglichen, |
2. |
die Gefahr heraufbeschwören, dass das System der Disziplinarmaßnahmen dazu genutzt wird, die Entscheidungen der Gerichte einer politischen Kontrolle zu unterwerfen, und |
3. |
es ermöglichen, in Disziplinarverfahren gegen Richter Beweismittel zu verwerten, die durch eine Straftat erlangt wurden? |