10.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 445/4


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 13. August 2018 — Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. gegen KIA Motors Corporation

(Rechtssache C-527/18)

(2018/C 445/04)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesgerichtshof

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.

Beklagte: KIA Motors Corporation

Vorlagefragen

1.

Hat der Hersteller die nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 (1) unabhängigen Marktteilnehmern zu gewährenden Informationen in elektronisch weiterzuverarbeitender Form bereitzustellen?

2.

Liegt eine nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 verbotene Diskriminierung unabhängiger Marktteilnehmer vor, wenn ein Hersteller durch Einschaltung eines Informationsdienstleisters einen weiteren Informationskanal für den Vertrieb von Original-Ersatzteilen durch autorisierte Händler und Reparaturbetriebe eröffnet?


(1)  Verordnung (EG) 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge, ABl. 2007, L 171, S. 1.