3.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 436/19


Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio (Italien), eingereicht am 6. August 2018 — Pegaso Srl Servizi Fiduciari u. a./Poste Tutela SpA

(Rechtssache C-521/18)

(2018/C 436/24)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Tribunale Amministrativo Regionale per il Lazio

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Pegaso Srl Servizi Fiduciari, Sistemi di Sicurezza Srl, YW

Beklagte: Poste Tutela SpA

Vorlagefragen

1.

Ist die Gesellschaft Poste Italiane SpA aufgrund der oben erwähnten Eigenschaften als „Einrichtung des öffentlichen Rechts“ gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchst. d des Decreto legislativo Nr. 50 von 2016 und der einschlägigen Gemeinschaftsrichtlinien (2014/23/EU (1), 2014/24/EU (2) und 2014/25/EU (3)) einzustufen?

2.

Erstreckt sich die zuvor erwähnte Einstufung auf die Poste Tutela SpA, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft, deren Zusammenschluss mit der Erstgenannten im Übrigen bereits beschlossen ist, unter Berücksichtigung des kontrollierte juristische Personen betreffenden 46. Erwägungsgrundes der Richtlinie 2014/23/EU (vgl. in diesem Sinne auch Urteil der Vierten Kammer des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 5. Oktober 2017, LitSpecMet, C-567/15: Ausschreibungspflicht für die Tochtergesellschaft einer öffentlichen Einrichtung; Consiglio di Stato, VI. Kammer, 24. November 2011, Nr. 6211)?

3.

Sind diese Gesellschaften, bei denen die Eigenschaft als Einrichtungen des öffentlichen Rechts nach den Vorschriften von Teil II des Gesetzbuchs für das Auftragswesen als gegeben anzusehen ist, als Auftraggeber aufgrund der Richtlinie 2014/25/EU verpflichtet, öffentliche Vergabeverfahren ausschließlich für die Vergabe von Aufträgen durchzuführen, die sich auf die in den besonderen Sektoren ausgeübte Tätigkeit beziehen, während sie für die nicht diese Sektoren betreffende Auftragstätigkeit über volle Verhandlungsautonomie — nach ausschließlich privatrechtlichen Vorschriften — verfügen, wenn man die im 21. Erwägungsgrund und in Art. 16 der Richtlinie 2014/23/EU genannten Grundsätze berücksichtigt?

4.

Oder bleiben diese Gesellschaften hingegen — falls sie die Voraussetzungen für Einrichtungen des öffentlichen Rechts erfüllen — der allgemeinen Richtlinie 2014/24/EU (und damit den Vorschriften des öffentlichen Auftragswesens) auch dann unterworfen, wenn sie — im Vergleich zum Zeitpunkt ihrer ursprünglichen Gründung — überwiegend unternehmerische und wettbewerbsorientierte Tätigkeiten ausüben?

5.

Kann im Falle von Geschäftsräumen, in denen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Universaldienst und damit nicht zusammenhängende Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt werden, das Konzept der Funktionalität — in Bezug auf die Dienstleistung von besonderem öffentlichen Interesse — für Verträge über die ordentliche und außerordentliche Instandhaltung, die Reinigung, die Einrichtung sowie für Hausmeister- und Bewachungsdienstleistungen als ausgeschlossen angesehen werden?

6.

Ist schließlich — falls dem Vorbringen der Poste Italiane SpA zu folgen wäre — davon auszugehen, dass der Aufruf zu einem Wettbewerbsverfahren aus rein eigenem Antrieb, das nicht allen durch das Gesetzbuch für das Auftragswesen geregelten Garantien hinsichtlich Transparenz und Gleichbehandlung unterliegt und ordnungsgemäß ohne jede weitere Mitteilung im Amtsblatt der Italienischen Republik und im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht wurde, dem gefestigten Grundsatz des Vertrauensschutzes der Ausschreibungsteilnehmer entgegensteht?


(1)  Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe (ABl. 2014, L 94, S. 1).

(2)  Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. 2014, L 94, S. 65).

(3)  Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG (ABl. 2014, L 94, S. 243).