201807200082013502018/C 276/363712018CJC27620180806DE01DEINFO_JUDICIAL20180606272822

Rechtssache C-371/18: Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 6. Juni 2018 — Sky plc, Sky International AG, Sky UK Limited/Skykick UK Limited, Skykick Inc


C2762018DE2720120180606DE0036272282

Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice (Chancery Division) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 6. Juni 2018 — Sky plc, Sky International AG, Sky UK Limited/Skykick UK Limited, Skykick Inc

(Rechtssache C-371/18)

2018/C 276/36Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

High Court of Justice (Chancery Division)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Sky plc, Sky International AG, Sky UK Limited

Beklagte: Skykick UK Limited, Skykick Inc

Vorlagefragen

1.

Kann eine Unionsmarke oder eine in einem Mitgliedstaat eingetragene nationale Marke deshalb ganz oder teilweise für nichtig erklärt werden, weil einige oder alle Begriffe im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen nicht so klar und eindeutig sind, dass die zuständigen Behörden und Dritte allein auf der Grundlage dieser Begriffe den Umfang des durch die Marke gewährten Schutzes bestimmen können?

2.

Wenn Frage 1 bejaht wird, ist ein Begriff wie „Computersoftware“ zu allgemein und umfasst Waren, die zu variabel sind, um der Funktion einer Marke als Herkunftshinweis gerecht zu werden, so dass dieser Begriff nicht so klar und eindeutig ist, dass die zuständigen Behörden und Dritte allein auf der Grundlage dieses Begriffs den Umfang des durch die Marke gewährten Schutzes bestimmen können?

3.

Kann es bösgläubig sein, schlicht eine Marke ohne die Absicht anzumelden, sie für die angegebenen Waren oder Dienstleistungen zu benutzen?

4.

Wenn Frage 3 bejaht wird, ist es möglich, festzustellen, dass der Anmelder bei der Anmeldung teilweise gutgläubig und teilweise bösgläubig war, wenn und soweit er die Absicht hatte, die Marke für einige der angegebenen Waren oder Dienstleistungen zu benutzen, aber nicht die Absicht hatte, die Marke für andere der angegebenen Waren oder Dienstleistungen zu benutzen?

5.

Ist Section 32(3) des Gesetzes von 1994 über die Marken (Trade Marks Act 1994) des Vereinigten Königreichs mit der Richtlinie (EU) 2015/2436 ( 1 ) des Europäischen Parlaments und des Rates und mit den Vorgängerregelungen vereinbar?


( 1 ) Richtlinie (EU) 2015/2436 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2015 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (ABl. 2015, L 336, S. 1).