201806220111970732018/C 240/302942018CJC24020180709DE01DEINFO_JUDICIAL20180427262611

Rechtssache C-294/18: Vorabentscheidungsersuchen des Markkinaoikeus (Finnland), eingereicht am 27. April 2018 — Oulun Sähkönmyynti Oy


C2402018DE2610120180427DE0030261261

Vorabentscheidungsersuchen des Markkinaoikeus (Finnland), eingereicht am 27. April 2018 — Oulun Sähkönmyynti Oy

(Rechtssache C-294/18)

2018/C 240/30Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Markkinaoikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Beschwerdeführerin: Oulun Sähkönmyynti Oy

Beschwerdegegnerin: Energiavirasto

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz, zur Änderung der Richtlinien 2009/125/EG und 2010/30/EU und zur Aufhebung der Richtlinien 2004/8/EG und 2006/32/EG ( 1 ) dahin auszulegen, dass die Gewährung eines Preisnachlasses auf eine Stromgrundgebühr aufgrund einer vom Endkunden gewählten Fakturierungsart bedeutet, dass Rechnung und Abrechnungsinformationen Endkunden, die den Preisnachlass nicht erhalten haben, nicht kostenfrei erteilt wurden?

2.

Sofern die erste Vorlagefrage verneint wird und die Gewährung des vorstehend genannten Preisnachlasses zulässig sein kann: Ergeben sich aus der Richtlinie 2012/27/EU bei Beurteilung der Zulässigkeit des Preisnachlasses spezielle Zusatzvoraussetzungen, die es zu berücksichtigen gilt, wie zum Beispiel, ob der Preisnachlass der Kostenersparnis entspricht, die mit der gewählten Fakturierungsart erzielt wurde, ob der Preisnachlass sich auf die Anzahl der Rechnungsstellungen bezieht oder ob der Preisnachlass der Endkundengruppe zugerechnet werden kann, die die Kostenersparnis mit ihrer Wahl der Fakturierungsart bewirkt?

3.

Sofern die Gewährung des in der ersten Vorlagefrage genannten Preisnachlasses bedeutet, dass bei anderen Endkunden als denen, die die spezielle Fakturierungsart gewählt haben, Gebühren unter Verstoß gegen Art. 11 Abs. 1 der Richtlinie 2012/27/EU erhoben wurden: Ergeben sich aus Unionsrecht besondere Anforderungen, die bei der Entscheidung über die Erstattung der Gebühren berücksichtigt werden müssen?


( 1 ) ABl. 2012, L 315, S. 1.