Rechtssache C-243/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 3. April 2018 vom Europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. Januar 2018 in der Rechtssache T-561/16, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy
Rechtsmittel, eingelegt am 3. April 2018 vom Europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. Januar 2018 in der Rechtssache T-561/16, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy
(Rechtssache C-243/18 P)
2018/C 249/10Verfahrenssprache: SpanischParteien
Rechtsmittelführer: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Prozessbevollmächtigte: G. Poszler und R. Hanak)
Andere Partei des Verfahrens: Yosu Galocha
Anträge
Der Rechtsmittelführer beantragt,
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das Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2018 in der Rechtssache T-561/16, mit dem die Reservelisten des Auswahlverfahrens F4E/CA/ST/FGIV/2015/001 und die Entscheidungen von Fusion for Energy, Bewerber einzustellen, aufgehoben werden, aufzuheben; |
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dem Kläger des erstinstanzlichen Verfahrens die Kosten dieses Rechtsmittels und die Verfahrenskosten aufzuerlegen, soweit mit dem endgültigen Urteil des Gerichtshofs die Aufhebung ausgesprochen wird. |
Rechtsmittelgrund
Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und deshalb übermäßige Benachteiligung von durch eine für rechtswidrig befundene Entscheidung begünstigten Dritten.