201806290251986362018/C 249/102432018CJC24920180716DE01DEINFO_JUDICIAL201804037821

Rechtssache C-243/18 P: Rechtsmittel, eingelegt am 3. April 2018 vom Europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. Januar 2018 in der Rechtssache T-561/16, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy


C2492018DE710120180403DE00107182

Rechtsmittel, eingelegt am 3. April 2018 vom Europäischen gemeinsamen Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie gegen das Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 25. Januar 2018 in der Rechtssache T-561/16, Galocha/Gemeinsames Unternehmen Fusion for Energy

(Rechtssache C-243/18 P)

2018/C 249/10Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Europäisches gemeinsames Unternehmen für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie (Prozessbevollmächtigte: G. Poszler und R. Hanak)

Andere Partei des Verfahrens: Yosu Galocha

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 25. Januar 2018 in der Rechtssache T-561/16, mit dem die Reservelisten des Auswahlverfahrens F4E/CA/ST/FGIV/2015/001 und die Entscheidungen von Fusion for Energy, Bewerber einzustellen, aufgehoben werden, aufzuheben;

dem Kläger des erstinstanzlichen Verfahrens die Kosten dieses Rechtsmittels und die Verfahrenskosten aufzuerlegen, soweit mit dem endgültigen Urteil des Gerichtshofs die Aufhebung ausgesprochen wird.

Rechtsmittelgrund

Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und deshalb übermäßige Benachteiligung von durch eine für rechtswidrig befundene Entscheidung begünstigten Dritten.